| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft einen Kreppschaber, der mit einer Arbeitskante
an einen Trockenzylinder anzusetzen ist, um eine auf dem Trockenzylinder umlaufende
Papierbahn abzulösen und zu kreppen, mit einem Metallprofilkörper, wobei
die Arbeitskante durch ein verschleißresistentes Hartmaterial an dem dem Trockenzylinder
zugewandten Bereich des Kreppschabers gebildet ist.
Der Kreppschaber weist eine an den Trockenzylinder anzusetzende Arbeitskante
auf, die einen Kontakt zur Zylinderoberfläche aufrecht hält und somit
die auf dem Trockenzylinder umlaufende Papierbahn ablöst und teilweise abstoppt,
um ein poröses Papierprodukt (Tissue) zu bilden. Die Papierbahn bewegt sich
dabei mit Geschwindigkeiten von bis zu 1.200 bis 1.900 m/min. Der Trockenzylinder
dreht sich der Arbeitskante des Kreppschabers von oben entgegen und die durch den
Kreppschaber abgelöste und gekreppte Papierschicht wird anschließend mit
Hilfe einer Aufrollvorrichtung aufgewickelt.
Das Kreppen geschieht durch das Aufprallen und teilweise Abstoppen
der abgelösten Papierbahn auf eine an der Schaberspitze des Kreppschabers eingebrachte
Auflauffläche. Durch die starken Kräfte, die auf den Schaber im Bereich
der Arbeitskante und der Auflauffläche einwirken, sind diese Bereich einer
starken Abnutzung unterworfen, die lediglich eine kurze Standzeit des Schabers ermöglicht
bzw. zu einer schnell nachlassenden Papierqualität führt.
Aufgabe ist, einen Kreppschaber bereitzustellen, der einen geringen
Verschleiß aufweist bei einer langanhaltend guten Qualität des gekreppten
Papiers.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Kreppschaber mit den einleitend
dargestellten Merkmalen, wobei die Hartmaterialabdeckung sich im Bereich der Auflauffläche
der Schaberspitze von der Arbeitskante ausgehend über eine Hartmaterialabdeckungstiefe
von >= etwa 300 Mikrometer in die Auflauffläche hinein erstreckt bei einer
Auflaufflächengesamttiefe von etwa 800 Mikrometer bis etwa 1200 Mikrometer.
Der Kreppschaber ist durch die Hartmaterialabdeckung gegen einen Verschleißangriff
und eine schnelle Abnutzung durch das auflaufende Papier geschützt, wobei die
Herstellung vereinfacht ist, da lediglich ein Teil der Auflauffläche abgedeckt
ist. Die Hartmaterialabdeckung haftet sicher auf dem Metallprofilkörper, da
die Hartmaterialabdeckung von der Arbeitskante ausgehend sich insbesondere mit einer
größeren Dicke in die Auflauffläche hinein erstreckt. Hierdurch wiedersteht
die Verbindung aus Hartmaterialabdeckung und Metallprofilkörper auch eventuellen
Belastungen des Kreppschabers, insbesondere Biegebelastungen ohne dass Material
abplatzt.
Weiter wird die Aufgabe gelöst durch einen Kreppschaber mit den
einleitend dargestellten Merkmalen, wobei die Auflauffläche einen von der Arbeitskante
abgewandten und gegenüber einem vorderen, arbeitskantennahen Auflaufflächenbereich
geneigten Endflächenbereich aufweist.
Insbesondere durch die jeweils eingestellte Neigung des Endflächenbereichs
und einen entsprechend eingerichteten Beginn des geneigten Endflächenbereichs
ist es möglich, eine an die jeweils geforderte Tissuequalität angepasste
Einstellung der Dicke und Weichheit des Kreppmaterials vorzunehmen. Die Tiefe des
vorderen Auflaufflächenbereichs lässt sich durch den Beginn des geneigten
Endflächenbereichs gut einstellen und auch mit einer sehr geringen Tiefe herstellen,
wobei die Stabilität des Kreppschabers als ganzes nicht beeinträchtigt
wird. Parameter, die auf die Tissuequalität weiterhin Einfluss nehmen, sind
hierbei unter anderem zudem der Feuchtigkeitsgehalt der Papierbahn auf dem Trockenzylinder,
sowie die Eigenschaften des Klebers, mit dem die Papierbahn auf dem Trockenzylinder
gehalten wird, der Winkel des Kreppschabers zum Zylinder sowie die Einstecktiefen
des Kreppschabers in Bezug zum Zylinder.
Besonders vorteilhaft ist eine Kombination der dargestellten Lösungen
aus Anspruch 1 und 2. Einerseits kann das auflaufende Papier durch den Schutz durch
die erfindungsgemäße Hartmaterialschicht über eine fange Zeit auf
der Auflauffläche auftreffen ohne diese zu beschädigen und zugleich wird
das Papier durch den frühen Abzug von der Auflauffläche im abgewinkelten
Endflächenbereich im Hinblick auf seine Dicke und die Weichheit leichter einstellbar.
Durch die Erfindung wird ein ansteigendes Volumen des Tissues vermieden sowie eine
abnehmende Weichheit. Mit der Verringerung des Verschleißes wird die Laufzeit
wesentlich verlängert.
Vorteilhaft ist es, wenn die Hartmaterialabdeckung im wesentlichen
bis zum Ende der Auflauffläche ausgebildet ist.
Eine gute Stabilität der Abdeckung und ein ausreichender Schutz
des Schabers ist gegeben, wenn die Hartmaterialabdeckung auf der Auflauffläche
bis etwa 500 Mikrometer Tiefe ausgebildet ist.
Vorteilhaft ist es, wenn die Hartmaterialabdeckung von einem Schaberbasisbereich
bis zu der Auflauffläche im Profilquerschnitt anwächst. Durch den erfindungsgemäßen
Verlauf erhält die Hartmaterialabdeckung zum einen eine gute Stabilität,
da die Abdeckung insbesondere auf der stark belasteten Auflauffläche eine große
Dicke aufweist.
Eine einfach herzustellende und zugleich sehr haltbare Beschichtung
liegt vor, wenn der Profilquerschnitt der Hartmaterialabdeckung dreieckig ist.
Eine weitere Steigerung der Materialdicke und zugleich der Stabilität
im Auflaufflächenbereich liegt vor, wenn der Profilquerschnitt der Hartmaterialabdeckung
eine wachsende Steigung aufweist.
Eine sichere Abfanganordnung für Quer- und Längsspitzenbelastungen
liegt vor, wenn der Profilquerschnitt der Hartmaterialabdeckung kontinuierlich anwachsend
ist.
Die Herstellung insbesondere der Anschliff im Bereich der Metallprofilkörpers
ist erleichtert, wenn der Profilquerschnitt der Hartmaterialabdeckung abschnittsweise
konstant ist, wobei der jeweils folgende Abschnitt stärker ansteigt.
Eine individuelle Anpassung an die Belastungen der Hartmaterialabdeckung
kann einfach vorgenommen werden, wenn der Profilquerschnitt der Hartmaterialabdeckung
verschiedene, voreingebrachte Winkelbereiche aufweist.
Ein sehr guter Abriebschutz liegt vor, wenn die Hartmaterialabdeckung
ein keramisches Material, insbesondere ein Metalloxyd, Silicid, Borid, Nitrid oder
Mischungen daraus, oder eine metallische Hartlegierung, oder Mischungen daraus aufweist.
Vorteilhaft ist es, wenn die Hartmaterialabdeckung Aluminiumoxyd,
Chromoxyd, Zirkonoxyd, Wolframcarbid, Chromcarbid, Zirkoniumcarbid, Tantalcarbid
oder Titancarbid oder Mischungen daraus aufweist.
Eine sehr stabile Verbindung zwischen dem Metallprofilkörper
und der Hartmaterialabdeckung sowie der Hartmaterialabdeckung in sich liegt vor,
wenn die Hartmaterialabdeckung thermisch gespritztes Material, insbesondere durch
physikalische Gasphasenabscheidung (PVD), chemische Gasphasenabscheidung (CVD) oder
Hochgeschwindigkeitsflammspritzen (HVOF) aufgebracht, aufweist. Zudem ist die Dicke
der Hartmaterialabdeckung auf diese Weise gut einstellbar und ermöglich ein
individuell angepasste Fertigung von Kreppschabern nach verschiedenen Anforderungen.
Vorteilhaft ist es, wenn der Endflächenbereich gegenüber
dem vorderen Auflaufflächenbereich um einen Differenzneigungswinkel geneigt
ist, dessen Betrag vorzugsweise zwischen etwa 4° und etwa 80° beträgt,
weiter vorzugsweise zwischen etwa 5° und etwa 20°, weiter vorzugsweise
etwa 10° bis etwa 15°. Die Neigung wird insbesondere entsprechend den
Anforderungen an die Tissueeigenschaften gewählt. Durch die zwei Neigungswinkel
auf der Fläche, kann das Papier nicht mehr so hoch springen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Neigung des Endflächenbereichs gegenüber
dem vorderen Auflaufflächenbereich gering ist mit einem Differenzneigungswinkel
insbesondere zwischen etwa 5° bis etwa 15°. Je flacher der Endflächenbereich
desto mehr Feinsteuerung der Tissueeigenschaften ist möglich, beispielsweise
bezüglich der Amplitude der Wellenstruktur des Tissues und dem Abzugspunkt
an dem die Tissuebahn von dem Kreppschaber durch die nachgeordneten Aufrollvorrichtungen
abgezogen wird. Insbesondere bestimmt der Winkel, wie weit das Tissue auch noch
auf dem geneigten Endflächenbereich auftreffen kann, wobei dies umso häufiger
ist, je geringer der Differenzneigungswinkel ist. Weiterhin ist hierbei ein Einfluss
des Neigungswinkels des arbeitskantennahen Auflaufflächenbereichs gegeben.
Einen wichtigen Parameter liefert auch der Beginn des geneigten Auflaufflächenbereichs,
des Auflaufflächenübergangsbereichs, da hierdurch die Größe
die vorderen Auflauffläche bestimmt wird. Je kleiner die zum Auftreffen des
Tissues benutzte Auflauffläche ist, desto weicher wird das Tissue, insbesondere
auch mit einem erhöhten Volumen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Neigung des Endflächenbereichs gegenüber
dem vorderen Auflaufflächenbereich steil ist mit einem Differenzneigungswinkel
insbesondere zwischen etwa 30° bis etwa 50°. Je steiler der Endflächenbereich
ist, desto früher erfolgt der Abzug des Tissues. Für den Papierkrepp wird
im wesentlichen nur der vordere Auflaufflächenbereich benutzt. Eine Neigung
von 25° bis 40° ergibt dicke Falten im Tissue.
Vorteilhaft ist es, wenn der arbeitskantennahe Auflaufflächenbereich
mit einem Neigungswinkel geneigt ist, der insbesondere negativ ist, mit einem Betrag
von etwa 0° bis 25°, insbesondere wenn die Hartmaterialabdeckung aus Keramik
besteht, 0° bis 40°, insbesondere wenn die Hartmaterialabdeckung ein Hartmetall
ist, insbesondere 5° bis 10°, oder insbesondere positiv ist, insbesondere
mit einem Betrag von etwa 0° bis etwa 40°. Der Auflaufflächenwinkel
ist für die Papierqualität bzw. Papiereigenschaften wichtig, die exakte
Einstellbarkeit in Bezug auf Weichheit und Volumen ist jeweils produktspezifisch
abhängig. Durch einen positiven Neigungswinkel wird das Tissue stärker
gestaucht und härter, während bei einem negativen Neigungswinkel das Tissue
weicher wird. Der Neigungswinkel wird dabei gegenüber der Waagerechten bestimmt,
gegen den Uhrzeigersinn mathematisch positiv, wobei die Waagerechte bezogen ist
auf eine von der Basis zur Auflauffläche verlaufende Längsachse des Kreppschabers.
Vorteilhaft ist es, wenn die Tiefe des vorderen,
arbeitskantennahen Auflaufflächenbereichs bis zu einem Auflaufflächenübergangsbereich
bis zu etwa 600 bis etwa 800 Mikrometer beträgt. Durch diese Abmessung ist
der vordere Auflaufflächenbereich einerseits nicht zu tief ausgebildet um auch
weiches Tissues zuverlässig zu liefern und zum anderen ist der Kreppschaber
stabil ist.
Eine sehr gute Abriebfestigkeit ist gegeben, wenn der Endflächenbereich
im wesentlichen mit dem Abschluss der Hartmaterialabdeckung auf der Auflauffläche
beginnt.
Vorteilhaft ist es, wenn der Endflächenbereich nach etwa 45%
der Auflaufflächengesamttiefe beginnt, insbesondere bei einer Tiefe der arbeitskantennahen
Auflauffläche von etwa 500 Mikrometer, insbesondere wenn die gesamte Metallprofilkörpertiefe
etwa 1200 Mikrometer beträgt, wobei die Hartmaterialabdeckungstiefe insbesondere
etwa 250 Mikrometer beträgt. Durch diese Verteilung der Flächen wird einerseits
ein weiches Tissue erreichbar und andererseits eine große Stabilität des
Kreppschabers.
Vorteilhaft ist es, wenn der Endflächenbereich in einem späteren
Auflaufflächenübergangsbereich beginnt, wenn der Differenzneigungswinkel
größer wird.
Eine gute Elastizität, Stabilität und Bearbeitbarkeit liegt
vor, wenn Metallprofilkörper aus warm- oder kaltgewalztem Stahl, insbesondere
Federstahl, besteht. Der Stahl ist vorzugsweise Kohlenstoffstahl. Zur Herstellung
des Kreppschabers wird der Stahl plan geschliffen und gerade gerichtet, da die Kreppschaber
eine große Querausdehnung aufweisen, beispielsweise 3–4 m, entsprechend
der Länge der Trockenzylinder.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
und der nachstehenden Beschreibung, in der Ausführungsbeispiele des Gegenstands
der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert sind.
Es zeigen:
1 Kreppschaber mit geneigter Endfläche, angesetzt
an einem Trockenzylinder,
2 Kreppschaber mit geneigter Endfläche,
3 Kreppschaber mit geneigter Endfläche und
4 Kreppschaber.
1 zeigt einen Teil eines Querschnitt durch einen Kreppschaber
1, der mit einer Arbeitskante 2 so an einen Trockenzylinder
3 mit einer aufgebrachten, feuchten Papierbahn angesetzt ist, dass der
Trockenzylinder 3 sich der Arbeitskante 2 des Kreppschabers
1 von oben entgegengedreht und durch den Kreppschaber 1 die Papierschicht
4 abgelöst, gekreppt und anschließend mit Hilfe einer nicht dargestellten
Vorrichtung wieder aufgewickelt wird.
Der Kreppschaber 1 weist einen Metallprofilkörper
5 auf, der insbesondere aus einem warm- oder kaltgewalzten Stahl besteht
und eine an die Zylinderausdehung angepasste Breite aufweist. In einem dem Trockenzylinder
zugewandten Bereich 6 ist eine Hartmaterialabdeckung 7 auf dem
Metallprofilköper 5 aufgebracht. Das Kreppen geschieht durch das Aufprallen
und teilweisen Abstoppens der abgelösten Papierbahn 4 auf eine an
einer Schaberspitze 9 des Kreppschabers 1 eingebrachte Auflauffläche
8. Die hierdurch erzeugte Wellenform im Papier erhält durch den Aufbau
der Auflauffläche 8 spezifische Eigenschaften wie Weichheit und Volumen,
wobei durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Auflauffläche
8 die Materialeigenschaften eingestellt werden können.
Durch das in einer vorbestimmten Hartmaterialabdeckungstiefe
10 aufgebrachte Hartmaterial wird die Auflauffläche 8 vor
vorzeitiger Abnutzung durch die mit hoher Geschwindigkeit aufprallenden Papierschichten
geschützt. An dem vorderen Metallprofilkörperbereich sind zwei Winkelbereiche
11, 12 mit einer stärkeren und einer schwächeren Steigung
eingebracht, so dass die darauf aufgebrachte Hartmaterialabdeckung von einer Schaberbasis
20 bis zur Auflauffläche 8 einen stärker werdenden Profilquerschnitt
13 aufweist. Hierdurch wird die Stabilität der Hartmaterialabdeckung
7 erhöht und eine auch bei Durchbiegung des Kreppschabers
1 dauerhafte Beschichtung gesichert.
2 zeigt einen Teil eines Querschnitts eines Kreppschabers
1. Der Kreppschaber hat eine Metallprofilkörpertiefe 16 und
eine Auflaufflächengesamttiefe 17. Die Auflauffläche
8 des Kreppschabers 1 weist einen vorderen Auflaufflächenbereich
14 mit einer geringen Neigung 22 und einen dazu stark geneigten
Endflächenbereich 18 auf. Der Unterschied der Neigungen der beiden
Flächen wird durch einen Differenzneigungswinkel 15 gemessen. Die
vordere Auflauffläche 14 ist bis zu einem Abschluss 21 mit
einer Hartmaterialabdeckungstiefe 10 von der Hartmaterialabdeckung
8 abgedeckt. Die Hartmaterialabdeckung 7 weist einen Winkel
11 im Kontaktbereich zum Metallprofilkörper auf. Der Profilquerschnitt
13 der Hartmaterialabdeckung 7 steigt kontinuierlich von einer
Schaberbasis 20 bis zur Auflauffläche 8.
Die starke Neigung des Endflächenbereichs 18 der Auflauffläche
8 führt dazu, dass das gekreppte Tissue bereits zu einem frühen
Zeitpunkt, insbesondere bereits bei einer der vorderen Auflauffläche
entsprechenden Tiefe 24 am Auflaufflächenübergangsbereich
23 zwischen den beiden Auflaufflächenbereichen abgezogen wird. Hierdurch
wird einerseits eine geringe Auflauffläche geboten, wodurch sehr weiches Tissue
erzeugt werden kann und andererseits auch ein stabiler Kreppschaber aufgrund großen
Metallkörperprofiltiefe 16.
3 zeigt einen Kreppschaber 1 mit einer gering
gegenüber der vorderen Auflauffläche 14 geneigten Endfläche
18 auf. Durch die geringe Neigung der Endfläche 18 ist die
Auflauffläche 8 noch über den Auflaufflächenübergangsbereich
23 hinaus von der Papierbahn beaufschlagt. Das Tissue erhält eine
einstellbare Weichheit und ein einstellbares Volumen.
4 zeigt einen Kreppschaber 1 mit einer von
dem Trockenzylinder mit einem negativen Neigungswinkel 22 geneigten vorderen
Auflaufflächenbereich, der in diesem Fall mit der Auflauffläche mit einer
Auflaufflächengesamttiefe 17 übereinstimmt. Es fehlt ein geneigter
Endflächenbereich. Die Hartmaterialabdeckung weist zwei Winkel 11
und 12 im Übergang zum Metallprofilkörper auf, die die Abdeckung
stabilisieren.
- 1
- Kreppschaber
- 2
- Arbeitskante
- 3
- Trockenzylinder
- 4
- Papierbahn
- 5
- Metallprofilkörper
- 6
- Bereich
- 7
- Hartmaterialabdeckung
- 8
- Auflauffläche
- 9
- Schaberspitze
- 10
- Hartmaterialabdeckungstiefe
- 11
- Winkelbereich
- 12
- Winkelbereich
- 13
- Profilquerschnitt
- 14
- Auflaufflächenbereich
- 15
- Differenzneigungswinkel
- 16
- Metallprofilkörpertiefe
- 17
- Auflaufflächengesamttiefe
- 18
- Endflächenbereich
- 19
- arbeitskantennaher Bereich
- 20
- Basisbereich
- 21
- Abschluss
- 22
- Neigungswinkel
- 23
- Auflaufflächenübergangsbereich
- 24
- Tiefe
|
| Anspruch[de] |
|
Kreppschaber (1), der mit einer Arbeitskante (2) an
einen Trockenzylinder (3) anzusetzen ist, um eine auf dem Trockenzylinder
(3) umlaufende Papierbahn (4) abzulösen und zu kreppen, mit
einem Metallprofilkörper (5), wobei die Arbeitskante (2)
durch ein verschleißresistentes Hartmaterial an dem dem Trockenzylinder (3)
zugewandten Bereich (6) des Kreppschabers (1) gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) sich
im Bereich der Auflauffläche (8) der Schaberspitze (9) von
der Arbeitskante (2) ausgehend über eine Hartmaterialabdeckungstiefe
(10) von >= etwa 300 Mikrometer in die Auflauffläche (8)
hinein erstreckt bei einer Auflaufflächengesamttiefe (17) von etwa
800 Mikrometer bis etwa 1200 Mikrometer.
Kreppschaber (1), der mit einer Arbeitskante (2) an
einen Trockenzylinder (3) anzusetzen ist, um eine auf dem Trockenzylinder
(3) umlaufende Papierbahn (4) abzulösen und zu kreppen, mit
einem Metallprofilkörper (5) wobei die Arbeitskante (2) durch
ein verschleißresistentes Hartmaterial an dem dem Trockenzylinder (3)
zugewandten Bereich (6) des Kreppschabers (1) gebildet ist, insbesondere
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflauffläche (8)
einen von der Arbeitskante (2) abgewandten und gegenüber einem vorderen,
arbeitskantennahen Auflaufflächenbereich (14) geneigten Endflächenbereich
(18) aufweist.
Kreppschaber (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hartmaterialabdeckung (7) im wesentlichen bis zum Ende der Auflauffläche
(8) ausgebildet ist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) auf der Auflauffläche
(8) bis etwa 500 Mikrometer Tiefe (10) ausgebildet ist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) von einem Schaberbasisbereich
(20) bis zu der Auflauffläche (8) im Profilquerschnitt (13)
anwächst.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt (13) der Hartmaterialabdeckung
(7) dreieckig ist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt (13) der Hartmaterialabdeckung
(7) eine wachsende Steigung aufweist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt (13) der Hartmaterialabdeckung
(7) kontinuierlich anwachsend ist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt (13) der Hartmaterialabdeckung
(7) abschnittsweise konstant ist, wobei der jeweils folgende Abschnitt
stärker ansteigt.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt (13) der Hartmaterialabdeckung
(7) verschiedene, voreingebrachte Winkelbereiche (11,
12) aufweist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) ein keramisches Material
aufweist, insbesondere ein Metalloxyd, Silicid, Borid, Nitrid oder Mischungen daraus,
oder eine metallische Hartlegierung, oder Mischungen daraus.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) Aluminiumoxyd, Chromoxyd,
Zirkonoxyd, Wolframcarbid, Chromcarbid, Zirkoniumcarbid, Tantalcarbid oder Titancarbid
oder Mischungen daraus aufweist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hartmaterialabdeckung (7) thermisch gespritztes
Material, insbesondere durch physikalische Gasphasenabscheidung (PVD), chemische
Gasphasenabscheidung (CVD) oder Hochgeschwindigkeitsflammspritzen (HVOF) aufgebracht,
aufweist.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Endflächenbereich (18) gegenüber dem
vorderen Auflaufflächenbereich (14) um einen Differenzneigungswinkel
(15) geneigt ist, dessen Betrag vorzugsweise zwischen etwa 4° und
etwa 80° beträgt, (weiter vorzugsweise zwischen etwa 5° und etwa
20°, weiter vorzugsweise etwa 10° bis etwa 15°).
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Neigung des Endflächenbereichs (18) gegenüber
dem vorderen Auflaufflächenbereich (14) gering ist mit einem Differenzneigungswinkel
(15) insbesondere zwischen etwa 5° bis etwa 15°.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Neigung des Endflächenbereichs (18) gegenüber
dem vorderen Auflaufflächenbereich (14) steil ist mit einem Differenzneigungswinkel
(15) insbesondere zwischen etwa 30° bis etwa 50°.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass der arbeitskantennahe Auflaufflächenbereich (14)
mit einem Neigungswinkel (22) geneigt ist, der insbesondere negativ ist,
mit einem Betrag von etwa 0° bis 25°, insbesondere wenn die Hartmaterialabdeckung
aus Keramik besteht, 0° bis 40°, insbesondere wenn die Hartmaterialabdeckung
ein Hartmetall ist, insbesondere 5° bis 10°, oder insbesondere positiv
ist, insbesondere mit einem Betrag von etwa 0° bis etwa 40°.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Tiefe (24) des vorderen, arbeitskantennahen Auflaufflächenbereichs
(14) bis zu einem Auflaufflächenübergangsbereich (23)
bis zu etwa 600 bis etwa 800 Mikrometer beträgt.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass der Endflächenbereich (18) im wesentlichen mit
dem Abschluss (21) der Hartmaterialabdeckung (7) auf der Auflauffläche
(8) beginnt.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass der Endflächenbereich (13) nach etwa 45% der
Auflaufflächengesamttiefe (17) beginnt, insbesondere bei einer Tiefe
(24) der arbeitskantennahen Auflauffläche (14) von etwa 500
Mikrometer, insbesondere wenn die gesamte Metallprofilkörpertiefe (16)
etwa 1200 Mikrometer beträgt, wobei die Hartmaterialabdeckungstiefe (10)
insbesondere etwa 250 Mikrometer beträgt.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass der Endflächenbereich (18) in einem späteren
Auflaufflächenübergangsbereich (23) beginnt, wenn der Differenzneigungswinkel
(15) größer wird.
Kreppschaber (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass Metallprofilkörper (5) aus warm- oder kaltgewalztem
Stahl, insbesondere Federstahl, besteht.
Verfahren zur Herstellung eines Kreppschabers, insbesondere nach einem
der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Endflächenbereich
(18) aus dem Metallprofilkörper (5) zur Herstellung einer
abgewinkelten Fläche mechanisch abzutragen, insbesondere abzuschleifen ist,
insbesondere bevor die Hartmaterialabdeckung aufgetragen wird.
Verwendung eines Kreppschabers nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
hergestellt insbesondere nach einem Verfahren nach Anspruch 23, zur Herstellung
von Krepppapier, indem der Kreppschaber (1) mit einer Arbeitskante (2)
an einen Trockenzylinder (3) mit einer umlaufenden Papierbahn (4)
angesetzt wird und die Papierbahn (4) auf die Auflauffläche (8)
des Kreppschabers (1) aufläuft, gekreppt und anschließend von
dieser abgezogen wird.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|