| Dokumentenidentifikation |
DE102006002910A1 12.07.2007 |
| Titel |
Bauplatte zur Herstellung eines Eckelements |
| Anmelder |
Knauf Gips KG, 97346 Iphofen, DE |
| Erfinder |
Flennert, Bruno, 97348 Willanzheim, DE; Schäfer, Siegfried, 91483 Oberscheinfeld, DE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München |
| DE-Anmeldedatum |
20.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006002910 |
| Offenlegungstag |
12.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
12.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04C 2/30(2006.01)A, F, I, 20060120, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bauplatte mit einer Vorderseite (17) sowie einer Rückseite (18) zur Herstellung eines Eckelementes, wobei die Bauplatte mindestens einen Kern (11) sowie mindestens eine die Vorderseite (17) ausbildende erste Deckschicht (12) umfasst und wobei eine längs verlaufende Nut (13) mit zwei gegenüberliegenden Nutwänden (19, 20) sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund (21) von der der ersten Deckschicht (12) gegenüberliegenden Rückseite (18) her in die Bauplatte eingearbeitet ist und die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt (14) und einen zweiten Plattenabschnitt (15) unterteilt. Dabei ist vorgesehen, dass der erste Plattenabschnitt (14) und der zweite Plattenabschnitt (15) im Bereich der Nut (13) im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt (14) und den zweiten Plattenabschnitt (15) übergreifende Deckschicht (12) miteinander verbunden sind. Um zu erreichen, dass die letztendlich ausgebildete Kante des Eckelements ein abgerundetes bzw. gefastes Profil aufweist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass im Bereich des Nutgrundes (21) fest mit der Deckschicht (12) verbunden mindestens ein aus dem Material des Kerns (11) gebildeter Keil (16) mit einer gegenüber der Tiefe der Nut (13) geringeren Höhe verbleibt.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bauplatte mit einer Vorderseite
sowie einer Rückseite zur Herstellung eines Eckelements, wobei die Bauplatte
mindestens einen Kern sowie mindestens eine die Vorderseite ausbildende erste Deckschicht
umfasst, und wobei eine längs verlaufende Nut mit zwei gegenüberliegenden
Nutwänden sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund von der der ersten Deckschicht
gegenüberliegenden Rückseite her in die Bauplatte eingearbeitet ist und
die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt
unterteilt, wobei der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt im
Bereich der Nut im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt und den
zweiten Plattenabschnitt übergreifende Deckschicht miteinander verbunden sind.
Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein aus einer Bauplatte
gebildetes Eckelement sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Eckelements aus
einer Bauplatte mit einer Vorderseite sowie einer Rückseite, wobei die Bauplatte
mindestens einen Kern sowie mindestens eine die Vorderseite ausbildende erste Deckschicht
umfasst, wobei eine längs verlaufende Nut mit zwei gegenüberliegenden
Nutwänden sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund von der der ersten Deckschicht
gegenüberliegenden Rückseite her in die Bauplatte eingearbeitet ist und
die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt
unterteilt, wobei der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt im
Bereich der Nut im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt und den
zweiten Plattenabschnitt übergreifende Deckschicht miteinander verbunden sind,
wobei im Bereich des Nutgrundes fest mit der Deckschicht verbunden mindestens ein
auf dem Material des Kerns ausgebildeter Keil mit einer gegenüber der Tiefe
der Nut geringeren Höhe verbleibt.
Derartige Bauplatten bzw. Eckelemente sowie ein derartiges Verfahren
zur Herstellung eines Eckelements sind dem Prinzip nach aus dem Stand der Technik
bekannt. Bauplatten dieser Art kommen beispielsweise im Bauwesen insbesondere zur
Isolierung und Verkleidung von Wänden oder Decken, zur Ausbesserung bei schadhaften
Wänden und Begradigungen unebener Flächen zum Einsatz. In der Praxis werden
dabei in der Regel mehrere Bauplatten nebeneinander angeordnet und anschließend
die sich zwischen aneinander angrenzenden Platten befindlichen Fugen ausgespachtelt
bzw. vergipst. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Verfugen der Bauplatten.
Auch ist aus dem Stand der Technik bekannt, Bauplatten, insbesondere
Gipskartonplatten, zur optischen Verkleidung, beispielsweise von Installations-
oder Heizungsrohren, Elektrokabeln und anderen technischen Einrichtungen, zu verwenden.
In diesem Fall ist es erforderlich, aus der Bauplatte eine entsprechende Verkofferung
auszubilden. Im einzelnen ist es zum Herstellen einer derartigen Verkofferung notwendig,
aus einer oder mehreren Bauplatten Kantenelemente auszubilden. Insbesondere müssen
entsprechende Eckelemente aus der Bauplatte gebildet werden. Üblicherweise
erfolgt dies, indem in die Bauplatte eine längs verlaufende Nut mit zwei gegenüberliegenden
Nutwänden eingebracht wird. Diese eingearbeitete längs verlaufende Nut
teilt dann die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt, der beispielsweise eine
erste Seitenwand der Verkofferung bildet, und in einen zweiten Plattenabschnitt,
der zum Ausbilden der zweiten Seitenwand der Verkofferung dienen kann. Der erste
Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt sind nach dem Einbringen der längs
verlaufenden Nut im Bereich der Nut im Wesentlichen nur miteinander über eine
den ersten Plattenabschnitt und den zweiten Plattenabschnitt übergreifende
Deckschicht verbunden. Bei Gipskartonplatten handelt es sich bei dieser Deckschicht
beispielsweise um den bereits an der Gipskartonplatte vorgesehenen Kartonageüberzug.
Nach dem Ausbilden der längs verlaufenden Nut ist es nach dem
Stand der Technik erforderlich, die beiden gegenüberliegenden Nutwände
mit einem Verbindungsmittel, insbesondere einer Verbindungssubstanz, wie beispielsweise
Leim, zu beschichten. Anschließend wird der erste Plattenabschnitt und der
zweite Plattenabschnitt aufeinander zu verschwenkt, bis sie einen durch den Verlauf
der Nutwände vorbestimmten Winkel erreichen und somit die gegenüberliegenden
Nutwände bündig aufeinander liegen und miteinander verleimt werden. Indem
die jeweiligen Winkel zwischen der Rückseite der Bauplatte und den Nutwänden
der eingebrachten Nut entsprechend gewählt werden, können Eckelemente
mit unterschiedlichen Winkelbereichen gewählt werden.
Allerdings hat sich als nachteilig erwiesen, dass bei dem aus dem
Stand der Technik bekannten und vorstehend erläuterten Verfahren zur Herstellung
eines Eckelements aus einer Bauplatte die entstehende Ecke eine relativ scharfe
Kante aufweist. Solche spitz zulaufenden Ecken bzw. Kanten sind allgemein nicht
erwünscht, da die Gefahr besteht, dass das Eckelement der Bauplatte beispielsweise
durch Stöße leicht beschädigt werden kann. Neben der Anfälligkeit
gegenüber Beschädigungen spielen aber auch ästhetische Gründe
eine Rolle.
Um die Nachteile zu umgehen, die im Zusammenhang mit einer scharfen
Kante stehen, ist aus dem Stand der Technik bekannt, beim Ausbilden der längs
verlaufenden Nut in dem zwischen den gegenüberliegenden Nutwänden vorgesehenen
Nutgrund eine kreisförmige Aussparung vorzusehen. Diese Aussparung
kann in die Vorderseite der Bauplatte entsprechend eingefräst oder andersartig
eingebracht werden. Beim Verschwenken des ersten Plattenabschnitts und des zweiten
Plattenabschnitts zum Ausbilden des Eckelements kann dann in die kreisförmige
Aussparung beispielsweise ein entsprechend ausgebildeter Rundstab eingesetzt werden,
so dass das anschließend ausgebildete Eckelement eine Kante aufweist, die durch
den Rundstab entsprechend abgerundet ist.
Das Vorsehen eines Rundstabes in einer entsprechend zusätzlich
ausgebildeten Nut im Nutgrund der in der Bauplatte ausgebildeten längs verlaufenden
Nut ermöglicht zwar, dass die mit dem Eckelement ausgebildete Kante entsprechend
abgerundet wird, allerdings ist die Herstellung eines solchen Eckelements relativ
aufwendig. Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass mit dem Rundstab zusätzliches
Material, welches verschieden von dem Material der Bauplatte ist, in das Eckelement
eingebracht werden muss. Insbesondere handelt es sich hierbei um ein relativ kostenaufwendiges
und aus herstellungstechnischer Sicht relativ aufwendiges Verfahren, da zusätzliche
Arbeitsschritte von Nöten sind.
Für Wand- und Deckenbekleidungen auf Unterkonstruktionen, Vorsatzschalen,
Trennwände und Unterdecken für vorgefertigte Bauteile etc. werden in der
Regel Gipskartonplatten eingesetzt, die aus einem gipsartigen oder gipshaltigen
Kern mit beidseitigem Kartonage-Bezug bestehen, wobei der Kartonage-Bezug üblicherweise
einen festhaftenden Spezialkarton aufweist, der den gipshaltigen Kern ummantelt.
In den Fällen, wenn derartige Wand- und Deckenbekleidungen bzw. Vorsatzschalen
oder Trennwände gewisse Anforderungen an den Feuerschutz erfüllen sollen,
werden heutzutage Feuerschutzplatten eingesetzt, deren Gipskern zusätzlich
verfestigt und zur Verbesserung des Gefügezusammenhalts unter Brandeinwirkung
mit Glasfasern armiert ist.
Des Weiteren sind so genannte „Fireboard"-Platten bekannt.
Hierbei handelt es sich um Bauplatten, deren Flächen und Längskanten mit
Fasern aus Glas, Kunststoff oder ähnlichem Material ummantelt sind. Das Glasfaservlies
kann auch mit Gips beschichtet sein. Bei derartigen Feuerschutzplatten, die aus
einem Gipskern bestehen, und deren Ummantelung ein entsprechendes Gewebe umfasst,
ist es allerdings nicht möglich, das aus dem Stand der Technik bekannte und
vorstehend beschriebene Verfahren zur Herstellung eines Eckelements einzusetzen,
da dass üblicherweise eingesetzte Fasermaterial der Deckschicht einen Knick
um 90 Grad in der Regel nicht verkraftet. Die dabei in dem Fasermaterial auftretenden
Zugkräfte führen zu einer Zerstörung der Gewebeschicht, infolgedessen
beispielsweise die Glasfaservlies-Ummantelung brüchig bzw. vollkommen zerstört
wird und somit die Anforderungen an den Feuerschutz nicht mehr hinreichend erfüllt
werden können. Demnach war das Ausbilden von Kanten bei Feuerschutzplatten
(„Fireboard"-Platten) bisher – wenn überhaupt – nur mit
hohem Aufwand durchzuführen.
Ausgehend von der vorstehend erläuterten Problemstellung liegt
der vorliegenden Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, eine Bauplatte zur Herstellung
eines Eckelements der eingangs genannten Art anzugeben, mit der eine Kantenausbildung
an Gipskartonplatten vereinfacht werden soll, wobei die letztendlich ausgebildete
Kante ein abgerundetes bzw. gefastes Profil aufweist.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine
Bauplatte zur Herstellung eines Eckelements anzugeben, wobei die Bauplatte eine
Feuerschutzplatte ist, die mit einem Gewebevlies ummantelt ist, und wobei bei der
Herstellung des Eckelements das Gewebevlies nicht beschädigt wird.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Eckelement
anzugeben, dass aus einer Gipskartonplatte oder einer Feuerschutzplatte gebildet
ist.
Des Weiteren liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung eines entsprechenden Eckelements anzugeben.
Hinsichtlich der Aufgabe betreffend die Bauplatte zur Herstellung
eines Eckelements ist in einem ersten Aspekt der Erfindung vorgesehen, dass bei
der Bauplatte der eingangs genannten Art im Bereich des Nutgrundes fest mit der
Deckschicht verbunden mindestens ein aus dem Material des Kerns gebildeter Keil
mit einer gegenüber der Tiefe der Nut geringeren Höhe verbleibt.
Im Hinblick auf die Aufgabe der Erfindung, eine Bauplatte zur Herstellung
eines Eckelements anzugeben, wobei die Bauplatte eine mit einem Gewebevlies ummantelte
Feuerschutzplatte bzw. Gipsfaser-Bauplatte ist, und wobei bei der Herstellung des
Eckelements das Gewebevlies nicht beschädigt wird, ist gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung eine Bauplatte der eingangs genannten Art vorgesehen,
wobei die Deckschicht der Bauplatte ein Gewebe, insbesondere ein Kunststoff-, Glasfaser-,
Polypropylen- oder textiles Gewebe, umfasst, und wobei im Bereich des Nutgrundes
ein Keil oder ein Profilelement vorgesehen bzw. eingesetzt ist.
Die erfindungsgemäßen Lösungen gemäß dem
ersten und dem zweiten Aspekt weisen wesentliche Vorteile gegenüber den aus
dem Stand der Technik bekannten und vorstehend beschriebenen Bauplatten
zur Herstellung eines Eckelements auf. Insbesondere können die erfindungsgemäßen
Bauplatten unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Gipskartonplatte oder
eine Gipsfaserplatte handelt, verwendet werden, um ein Eckelement auszubilden, wobei
die letztendlich ausgebildete Kante des Eckelements ein abgerundetes bzw. gefastes
Profil aufweist. Dieses ist dadurch möglich, dass beim Ausbilden der längs
verlaufenden Nut im Bereich des Nutgrundes ein aus dem Material des Kerns der Bauplatte
gebildeter Keil mit einer gegenüber der Tiefe der Nut geringeren Höhe
verbleibt. Aus herstellungstechnischer Sicht sind zum Ausbilden der längs verlaufenden
Nut mit dem im Bereich des Nutgrundes verbleibenden Keil keine weiteren Verfahrensschritte
erforderlich. Es ist demnach möglich, die Nut mit dem verbleibenden Keil im
Bereich des Nutgrundes im Verlauf eines Fräsevorganges auszubilden. Dabei wird
die Geometrie sowie der Grad der Abrundung der letztendlich ausgebildeten Kante
des Eckelements sowohl durch die Nut als auch durch den im Bereich des Nutgrundes
gebildeten Keil bestimmt. So wird beispielsweise eine stärker abgerundete bzw.
gefaste Kante erreicht, wenn der Bereich des Nutgrundes, in welchem der Keil mit
einer gegenüber der Tiefe der Nut geringeren Höhe verbleibt, entsprechend
größer gewählt ist.
Als weiterer Vorteil ist insbesondere zu nennen, dass bei der erfindungsgemäßen
Lösung kein weiteres Material zum Ausbilden einer abgerundeten Ecke eingebracht
werden muss. Der Keil, der im Bereich des Nutgrundes der längs verlaufenden
Nut verbleibt, ist aus dem Kern der Bauplatte gebildet. Demnach wird mit der Erfindung
eine kostengünstige Lösung zur Ausbildung eines Eckelements angegeben.
Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Lösung im Bereich
des Nutgrundes fest mit der Deckschicht verbunden mindestens ein aus dem Material
des Kerns gebildeter Keil vorgesehen ist, kann des weiteren in vorteilhafter Weise
erreicht werden, dass im ausgebildeten Eckelement die in den einzelnen Plattenabschnitten
der Bauplatte und insbesondere die im gipshaltigen Kern der einzelnen Plattenabschnitte
auftretenden Schub- und Scherkräfte in definierter und vorhersagbarer Weise
von dem einen Plattenabschnitt über den zumindest einen Keil auf den anderen
Plattenabschnitt geleitet werden. Dies ist insbesondere dadurch möglich, dass
der zumindest eine Keil fest mit der Deckschicht verbunden ist, während gleichzeitig
die beiden Plattenabschnitte über diese Deckschicht miteinander verbunden sind.
Durch das definierte Ableiten des im ausgebildeten Eckelement auftretenden Kraftflusses
über den zumindest einen Keil können Materialermüdungen und insbesondere
Rissbildungen vorgebeugt werden. Mit der erfindungsgemäßen Lösung
wird demnach eine Bauplatte zur Herstellung eines Eckelementes angegeben, wobei
sich das ausgebildete Eckelement insbesondere auch dadurch auszeichnet, dass es
besonders robust und insbesondere im Hinblick auf angreifende Schub- und Scherkräfte
äußerst widerstandsfähig ist. Das Eckelement eignet sich somit auch
für den Einsatz als tragendes Element.
Im Hinblick auf Gipsfaserplatten ist mit der vorliegenden Erfindung
der wesentliche Vorteil erzielbar, dass nunmehr auch solche Platten, bei welchen
Fasermaterial in der Deckschicht eingearbeitet ist, zu Eckelementen verarbeitet
werden können. Wesentlich ist, dass durch das Vorsehen des im Bereich des Nutgrundes
gebildeten Keils die letztendlich ausgebildete Kante ein abgerundetes Profil aufweist,
so dass die im Bereich der Krümmung auftretenden Zugkräfte über den
gesamten Krümmungsbereich verteilt und somit örtlich gesehen deutlich
reduziert werden können. Eine Zerstörung der Gewebeschicht beim Ausbilden
eines derartigen Eckelementes kann somit auch bei Gipsfaserplatten zuverlässig
verhindert werden.
In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zur Herstellung eines Eckelements aus einer Bauplatte angegeben, wobei die Bauplatte
eine Vorderseite und eine Rückseite aufweist, und wobei die Bauplatte mindestens
einen Kern sowie mindestens eine die Vorderseite ausbildende erste Deckschicht umfasst.
Dabei ist in die Bauplatte eine längs verlaufende Nut mit zwei gegenüberliegenden
Nutwänden sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund von der der ersten Deckschicht
gegenüberliegenden Rückseite her eingearbeitet, so dass die Bauplatte
in einen ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt unterteilt wird.
Bei der Bauplatte ist des weiteren vorgesehen, dass der erste Plattenabschnitt und
der zweite Plattenabschnitt im Bereich der Nut im Wesentlichen nur durch die den
ersten Plattenabschnitt und den zweiten Plattenabschnitt übergreifende Deckschicht
miteinander verbunden sind, wobei im Bereich des Nutgrundes fest mit der Deckschicht
verbunden mindestens ein aus dem Material des Kerns gebildeter Keil mit einer gegenüber
der Tiefe der Nut geringeren Höhe verbleibt.
Das Verfahren gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung zeichnet
sich durch die Verfahrensschritte aus, dass ein Verbindungsmittel, insbesondere
eine Verbindungssubstanz wie beispielsweise Leim, in die längs verlaufende
Nut eingebracht wird, und dass der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt
so weit aufeinander zu verschwenkt werden, bis ein insbesondere durch den Verlauf
der Nutwände vorbestimmter Winkel erreicht ist, so dass erster Plattenabschnitt
und zweiter Plattenabschnitt in dieser Anordnung in der Ausbildung eines Eckelements
gegeneinander fixiert werden.
In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Eckelements aus einer Bauplatte angegeben, wobei die Bauplatte eine Vorderseite
sowie eine Rückseite aufweist, und wobei die Bauplatte mindestens einen Kern
sowie mindestens eine die Vorderseite ausbildende erste Deckschicht umfasst, wobei
eine längs verlaufende Nut mit zwei gegenüberliegenden Nutwänden
sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund von der der ersten Deckschicht gegenüberliegenden
Rückseite her in die Bauplatte eingearbeitet ist und die Bauplatte in einen
ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt unterteilt. Dabei ist
vorgesehen, dass der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt im Bereich
der Nut im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt und den zweiten
Plattenabschnitt übergreifende Deckschicht miteinander verbunden sind, wobei
im Bereich des Nutgrundes ein Keil oder ein Profilelement vorgesehen bzw. eingesetzt
ist und wobei die Deckschicht ein Gewebe, insbesondere Kunststoff-, Glasfaser-,
Polypropylen oder textiles Gewebe umfasst.
Das Verfahren gemäß diesem Aspekt zeichnet sich durch die
Verfahrensschritte aus, dass ein Verbindungsmittel, insbesondere eine Verbindungssubstanz
wie beispielsweise Leim, in die längs verlaufende Nut eingebracht wird, und
dass der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt so weit aufeinander
zu verschwenkt werden, bis ein insbesondere durch den Verlauf der Nutwände
vorbestimmter Winkel erreicht ist, so dass der erste Plattenabschnitt und der zweite
Plattenabschnitt in dieser Anordnung in der Ausbildung eines Eckelements gegeneinander
fixiert werden.
Die Vorteile der beiden zuvor genannten Verfahren zur Ausbildung eines
Eckelements aus einer Gipskarton-Bauplatte bzw. einer Gipsfaser-Bauplatte liegen
auf der Hand: insbesondere ist es in einem Arbeitsschritt (Fräsvorgang) möglich,
die zum Ausbilden eines Eckelements aus einer ebenen Bauplatte erforderliche längs
verlaufende Nut einzuarbeiten, wobei beim Wegfräsen des Kernmaterials der Bauplatte
bewusst im Bereich des Nutgrundes ein Keil aus dem Material des Kerns mit einer
bestimmten Geometrie und Höhe verbleibt. Somit wird mit den erfindungsgemäßen
Verfahren eine besonders leicht zu realisierende und dabei effektive Möglichkeit
zur Herstellung eines Eckelements aus einer Gipskarton-Bauplatte sowie aus einer
Gipsfaser-Bauplatte angegeben, wobei das letztendlich ausgebildete Eckelement eine
abgerundete bzw. gefaste Kante aufweist, und wobei – im Falle einer Feuerschutzbauplatte
– die Anforderungen an den Brandschutz nach wie vor erfüllt werden.
Vorteilhafte Weiterentwicklungen der erfindungsgemäßen Gipskartonbauplatte
und der erfindungsgemäßen Gipsfaser-Bauplatte (im nachfolgenden kurz „Bauplatte"
genannt) sind in den Unteransprüchen angegeben.
In bevorzugter Weise ist vorgesehen, dass der Keil der im Bereich
des Nutgrundes vorgesehen ist, eine Höhe zwischen 5% und 20%, vorzugsweise
etwa 10% der Tiefe der Nut aufweist. Hierbei handelt es sich um Größenangaben
hinsichtlich des Keils, bei denen zum einen in zuverlässiger Weise sichergestellt
werden kann, dass im zusammengebauten Zustand des Eckelements der Keil sicher und
stabil an den beiden verschwenkten Nutwänden der längs verlaufenden Nut
befestigt wird, wobei andererseits die Stabilität des ausgebildeten Eckelements
nicht beeinflusst wird. Insbesondere kann durch die Größe des Bereichs
des Nutgrundes, in welchem der Keil beim Ausbilden der längs verlaufenden Nut
verbleibt bzw. in welchem der Keil vorgesehen oder eingesetzt wird, der Grad der
Abrundung bzw. Anfasung der letztendlich ausgebildeten Kante des Eckelements bestimmt
werden. Selbstverständlich sind hier aber auch andere Größenangaben
des Keils denkbar.
Besonders bevorzugt weist der Keil eine im Wesentlichen dreieckförmige
Querschnittsform auf. Dies hat insbesondere im Hinblick auf die Fertigung gewisse
Vorteile, da dreieckförmige Keile besonders einfach ausgefräst werden
können. In vorteilhafter Weise ist dabei die Querschnittsformgebung des Keiles
symmetrisch ausgebildet. Auch hier sind selbstverständlich andere Querschnittsformen
des Keiles denkbar.
Um zu erreichen, dass durch ein Verschwenken des ersten Plattenabschnittes
und des zweiten Plattenabschnittes ein Eckelement ausgebildet werden kann, ist in
einer besonders bevorzugten Realisierung vorgesehen, dass die Nutwände jeweils
einen äußeren Abschnitt sowie einen inneren Abschnitt umfassen, wobei
die äußeren und inneren Abschnitte gegenüber der ersten Deckschicht
eine jeweils unterschiedliche Neigung aufweisen. Der innere Abschnitt der Nutwände
ist in vorteilhafter Weise entsprechend des zugehörigen Keilabschnittes ausgebildet.
In einer besonders bevorzugten Realisierung der zuletzt genannten
Ausführungsform, bei welcher die Nutwände jeweils einen äußeren
Abschnitt sowie einen inneren Abschnitt aufweisen, ist vorgesehen, dass der Keil
eine erste Seitenfläche sowie eine zweite Seitenfläche aufweist, wobei
die Länge der ersten Seitenfläche bzw. der zweiten Seitenfläche jeweils
der Länge des zugeordneten inneren Abschnittes der zugeordneten Nutwand entspricht.
Hierbei handelt es sich um eine besonders einfach zu realisierende aber dennoch
effektive Art und Weise, aus der Bauplatte ein Eckelement zu bilden.
Schließlich ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, dass der erste Plattenabschnitt und der zweite Plattenabschnitt
in einem vorbestimmten Winkel, insbesondere einen 90°-Winkel, über die
Nutwände, sowie den dazwischen befindlichen Keil, bzw. das dort vorgesehene
bzw. eingesetzte Profilelement, sowie über eine eingebrachte Verbindungssubstanz
gegeneinander festgelegt sind.
Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Bauplatte anhand der Figuren näher beschrieben.
Es zeigen:
1a eine erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Bauplatte zur Herstellung eines Eckelements;
1b ein aus der Bauplatte gemäß
1a ausgebildetes Eckelement;
2a eine zweite bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Bauplatte zur Herstellung eines Eckelements; und
2b ein aus der Bauplatte gemäß
2a ausgebildetes Eckelement.
1a zeigt eine erste bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bauplatte. Die Bauplatte, die entweder eine handelsübliche
Gipskarton-Bauplatte oder aber auch eine Feuerschutz-Bauplatte sein kann, weist
eine Vorderseite 17 sowie eine Rückseite 18 auf. Zwischen
der Vorderseite 17, die durch eine erste Deckschicht 12 gebildet
wird, welche entweder ein Kartonage-Überzug oder aber auch ein Faservlies sein
kann, ist ein Kern aus beispielsweise einem gipshaltigen oder gipsartigen Material
vorgesehen.
Wie dargestellt, ist in der Bauplatte eine in Papierrichtung verlaufende
Längsnut 13 ausgebildet. Das Ausbilden dieser Nut 13 ist
beispielsweise durch Fräsung möglich. Die längs verlaufende Nut
13 weist zwei gegenüberliegende Nutwände 19 und
20 auf. Zwischen den Nutwänden befindet sich der Nutgrund
21, wobei im Bereich des Nutgrundes 21 fest mit der Deckschicht
12 ein aus dem Material des Kerns 11 gebildeter Keil stehen geblieben
ist.
Anhand der 1a ist offensichtlich, dass
die Nut 13 von der der ersten Deckschicht 12 gegenüberliegenden
Rückseite 18 her in die Bauplatte eingearbeitet wurde. Diese Nut
13 teilt dabei die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt
14 und in einen zweiten Plattenabschnitt 15 ein, wobei der erste
und zweite Plattenabschnitt 14 und 15 im Bereich der Nut
13 im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt
14 und den zweiten Plattenabschnitt 15 übergreifende Deckschicht
12 miteinander verbunden sind. Wie bereits angedeutet, kann die Deckschicht
12 aus dem Kartonage-Überzug der Gipskartonplatte bzw. dem Faservliesüberzug
der Gipsfaserplatte bestehen.
Der 1a ist ebenfalls zu entnehmen, dass
der im Bereich des Nutgrundes 21 fest mit der Deckschicht 12 verbundene
aus dem Material des Kerns 11 gebildete Keil eine Höhe von etwa 5%
der Tiefe der Nut aufweist. Des Weiteren ist dargestellt, dass der Keil
16 eine im Wesentlichen dreieckförmige Querschnittsform aufweist.
Selbstverständlich sind hier aber auch andere Größen und Geometrien
möglich.
Die Nutwände 19 und 20 der längs verlaufenden
Nut 13 weisen einen äußeren Abschnitt 22 bzw.
23 sowie einen inneren Abschnitt 24 bzw. 25 auf. Hierbei
ist zu erkennen, dass der äußere und innere Abschnitt gegenüber der
ersten Deckschicht 12 eine jeweils unterschiedliche Neigung aufweisen.
Insbesondere ist der innere Abschnitt 24 bzw. 25 der zugeordneten
Nutwand 19 bzw. 20 an die Länge der ersten Seitenfläche
26 bzw. 27 des Keils 16 angepasst.
1b zeigt das aus der Bauplatte gemäß
1a letztendlich ausgebildete Eckelement. Wie dargestellt,
passt sich der im Bereich des Nutgrundes 21 ursprünglich verbliebene
bzw. vorgesehene Keil 16 optimal an den inneren Abschnitt der jeweiligen
Nutwände 19 und 20 an. Insbesondere ist die mit dem Eckelement
ausgebildete Kante entsprechend abgerundet bzw. gefast, wobei der Grad der Abrundung
bzw. Fasung durch die Länge des Nutgrundes 21 festgelegt wird.
Selbstverständlich sind aber auch andere Winkelgrade eines Eckelementes
denkbar. Hierbei ist es lediglich erforderlich, die in der Bauplatte eingebrachte
Nut 13 sowie den im Bereich des Nutgrundes vorgesehenen Keil
16 entsprechend anzupassen. Auch ist denkbar, dass im Nutgrund mehrere
Keile angeordnet sind, um somit eine bessere Abrundung der Kante zu ermöglichen.
2a zeigt eine zweite bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bauplatte zur Herstellung eines Eckelements, während
in 2b ein aus der Bauplatte gemäß
2a ausgebildetes Eckelement dargestellt ist.
Die zweite bevorzugte Ausführungsform unterscheidet sich von
der vorstehend beschriebenen und in den 1a und
1b dargestellten ersten Ausführungsform dadurch,
dass nun im Bereich des Nutgrundes 21 insgesamt zwei Keile 16
vorgesehen sind, die jeweils fest mit der Deckschicht 12 verbunden sind
und eine geringere Höhe als die Tiefe der Nut 13 aufweisen. Die Apizes
der Keile 16 der zweiten bevorzugten Ausführungsform sind –
im Vergleich zum Apex des Keils 16 der ersten Ausführungsform
– entsprechend spitzer ausgeführt, um zu erreichen, dass das letztendlich
ausgebildete und in 2b dargestellte Eckelement ein
90°-Eckelement ist.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die letztendlich
erreichte Krümmung des Eckelements bei einem einzigen Keil 16 (vgl.
1a, 1b) durch den Apexwinkel
des Keils 16 und bei mehreren Keilen 16 (vgl. 2a,
2b) durch die Summe der jeweiligen Apexwinkel der im
Nutgrund vorgesehenen Keile 16 bestimmt wird. So weist beispielsweise der
Keil 16 in der 1a einen rechtwinkligen Apexwinkel
auf, was zur Folge hat, dass das in 1b dargestellte
ausgebildete Eckelement eine 90°-Krümmung beschreibt. Andererseits weist
in der zweiten Ausführungsform gemäß 2a
jeder der beiden Keile 16 einen Apexwinkel von 45° auf. Das daraus
gebildete Eckelement beschreibt gemäß 2a
somit ebenfalls eine 90°-Krümmung. Das Profil dieser Krümmung ist
allerdings im Verglich zur 1b noch weiter abgerundet.
In dem Fall, wenn im Nutgrund mehrere Keile 16 vorliegen, müssen die
Keile selbstverständlich nicht identisch zueinander ausgebildet sein.
Des weiteren ist es möglich, das Profil der Kante beim ausgebildeten
Eckelement durch unterschiedliche Wahl der Basislänge des im Bereich des Nutgrundes
vorgesehenen zumindest einen Keils 16 zu beeinflussen. So führt beispielsweise
eine relativ kurze Basislänge des Keils 16 zu einer schärfen
Abrundung bzw. Abfasung der Kante.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass durch das
Vorsehen von zumindest einem fest mit der Deckschicht 12 verbundenen Keil
16 im Bereich des Nutgrundes 21 auf besonders einfache Weise ein
Eckprofil gebildet werden kann, wobei das Eckprofil eine abgerundete bzw. gefaste
Kante aufweist. Die Außenfläche der Kante wird durch das Material der
Deckschicht 12 gebildet. Dadurch, dass das Profil der Kante abgerundet
ist, kann in wirkungsvoller Weise verhindert werden, dass die beim Verschwenken
der ersten und zweiten Plattenabschnitte 15, 16 in der Deckschicht
12 auftretenden Zugkräfte einen kritischen Wert überschreiten,
der zur Zerstörung der Deckschicht führt. Somit eignet sich die erfindungsgemäße
Lösung auch ideal für Gipsfaserplatten, deren Deckschicht ein Gewebe aufweist,
das beispielsweise entsprechend der Brandschutzauflagen bestimmte Anforderungen
erfüllen muss, und das insbesondere nicht beschädigt werden darf.
Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit Bauplatten beschrieben
wurde, die üblicherweise im Bauwesen insbesondere zur Isolierung und Verkleidung
von Wänden oder Decken eingesetzt werden, ist es auch denkbar, aus dem Bauplattenmaterial
andere Gegenstände, wie beispielsweise Möbelstücke herzustellen.
Dies ist insbesondere dadurch möglich, dass erfindungsgemäß eine
Bauplatte bzw. ein Verfahren angegeben werden, mit denen beliebige Ecken und Abrundungen
aus einer einzigen Bauplatte gebildet werden können.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Ausführung der Erfindung
nicht auf die in den Figuren beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt
ist, sondern auch in einer Vielzahl von Varianten möglich ist.
- 11
- Kern
- 12
- Deckschicht
- 13
- Nut
- 14
- erster Plattenabschnitt
- 15
- zweiter Plattenabschnitt
- 16
- Keil
- 17
- Vorderseite
- 18
- Rückseite
- 19, 20
- Nutwände
- 21
- Nutgrund
- 22, 23
- äußerer Abschnitt (Nutwände)
- 24, 25
- innerer Abschnitt (Nutwände)
- 26, 27
- Seitenflächen (Keil)
- 28
- Profilelement
|
| Anspruch[de] |
Bauplatte mit einer Vorderseite (17) sowie einer Rückseite
(18) zur Herstellung eines Eckelementes, wobei die Bauplatte mindestens
einen Kern (11) sowie mindestens eine die Vorderseite (17) ausbildende
erste Deckschicht (12) umfasst, wobei eine längs verlaufende Nut (13)
mit zwei gegenüberliegenden Nutwänden (19, 20) sowie
einem dazwischen angeordneten Nutgrund (21) von der der ersten Deckschicht
(12) gegenüberliegenden Rückseite (18) her in die Bauplatte
eingearbeitet ist und die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt (14)
und einen zweiten Plattenabschnitt (15) unterteilt, wobei der erste Plattenabschnitt
(14) und der zweite Plattenabschnitt (15) im Bereich der Nut (13)
im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt (14) und den
zweiten Plattenabschnitt (15) übergreifende Deckschicht (12)
miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Nutgrundes
(21) fest mit der Deckschicht (12) verbunden mindestens ein aus
dem Material des Kerns (11) gebildeter Keil (16) mit einer gegenüber
der Tiefe der Nut (13) geringeren Höhe verbleibt.
Bauplatte mit einer Vorderseite (17) sowie einer Rückseite
(18) zur Herstellung eines Eckelementes, wobei die Bauplatte mindestens
einen Kern (11) sowie mindestens eine die Vorderseite (17) ausbildende
erste Deckschicht (12) umfasst, wobei eine längs verlaufende Nut (13)
mit zwei gegenüberliegenden Nutwänden (19, 20) sowie
einem dazwischen angeordneten Nutgrund (21) von der der ersten Deckschicht
(12) gegenüberliegenden Rückseite (18) her in die Bauplatte
eingearbeitet ist und die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt (14)
und einen zweiten Plattenabschnitt (15) unterteilt, wobei der erste Plattenabschnitt
(14) und der zweite Plattenabschnitt (15) im Bereich der Nut (13)
im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt (14) und den
zweiten Plattenabschnitt (15) übergreifende Deckschicht (12)
miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich des Nutgrundes
ein Keil (16) oder ein Profilelement (28) vorgesehen bzw. eingesetzt
ist, und wobei die Deckschicht ein Gewebe, insbesondere Kunststoff-, Glasfaser-,
Polypropylen oder textiles Gewebe, umfasst.
Bauplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Keil
(16) eine Höhe zwischen 5% und 20%, vorzugsweise etwa 10% der Tiefe
der Nut (13) aufweist.
Bauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Keil (16) eine im Wesentlichen dreieckförmige Querschnittsform
aufweist.
Bauplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Nutwände (19, 20) jeweils einen äußeren
Abschnitt (22, 23) sowie einen inneren Abschnitt (24,
25) umfassen, wobei äußere und innere Abschnitte (22,
23; 24, 25) gegenüber der ersten Deckschicht (12)
eine jeweils unterschiedliche Neigung aufweisen.
Bauplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Keil (16)
eine erste Seitenfläche (26) sowie eine zweite Seitenfläche (27)
aufweist, wobei die Länge der ersten Seitenfläche (26) bzw. der
zweiten Seitenfläche (27) jeweils der Länge des zugeordneten
inneren Abschnitts (24, 25) der zugeordneten Nutwand entspricht.
Eckelement gebildet aus einer Bauplatte nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Plattenabschnitt (14) und
der zweite Plattenabschnitt (15) in einem vorbestimmten Winkel, insbesondere
einen 90°-Winkel, über die Nutwände (19, 20), sowie
den dazwischen befindlichen Keil (16), bzw. das dort vorgesehene bzw. eingesetzte
Profilelement (28), sowie über eine eingebrachte Verbindungssubstanz
gegeneinander festgelegt sind.
Verfahren zur Herstellung eines Eckelements aus einer Bauplatte mit
einer Vorderseite (17) sowie einer Rückseite (18), wobei
die Bauplatte mindestens einen Kern (11) sowie mindestens eine die Vorderseite
(17) ausbildende erste Deckschicht (12) umfasst, wobei eine längs
verlaufende Nut (13) mit zwei gegenüberliegenden Nutwänden (19,
20) sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund (21) von der
der ersten Deckschicht (12) gegenüberliegenden Rückseite (18)
her in die Bauplatte eingearbeitet ist und die Bauplatte in einen ersten Plattenabschnitt
(14) und einen zweiten Plattenabschnitt (15) unterteilt, wobei
der erste Plattenabschnitt (14) und der zweite Plattenabschnitt (15)
im Bereich der Nut (13) im Wesentlichen nur durch die den ersten Plattenabschnitt
(14) und den zweiten Plattenabschnitt (15) übergreifende
Deckschicht (12) miteinander verbunden sind, wobei im Bereich des Nutgrundes
(21) fest mit der Deckschicht (12) verbunden mindestens ein aus
dem Material des Kerns (11) gebildeter Keil (16) mit einer gegenüber
der Tiefe der Nut (13) geringeren Höhe verbleibt, gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
– Einbringen eines Verbindungsmittels, insbesondere einer Verbindungssubstanz
wie beispielsweise Leim in die längs verlaufende Nut (13), und
– Verschwenken des ersten Plattenabschnitt (14) und zweiten Plattenabschnitt
(15) aufeinander zu, bis ein insbesondere durch den Verlauf der Nutwände
(19, 20) vorbestimmter Winkel erreicht ist, so dass erster Plattenabschnitt
(14) und zweiter Plattenabschnitt (15) in dieser Anordnung in
der Ausbildung eines Eckelements gegeneinander fixiert werden.
Verfahren zur Herstellung eines Eckelements aus einer Bauplatte mit
einer Vorderseite (17) sowie einer Rückseite (18) zur Herstellung
eines Eckelementes, wobei die Bauplatte mindestens einen Kern (11) sowie
mindestens eine die Vorderseite (17) ausbildende erste Deckschicht (12)
umfasst, wobei eine längs verlaufende Nut (13) mit zwei gegenüberliegenden
Nutwänden (19, 20) sowie einem dazwischen angeordneten Nutgrund
(21) von der der ersten Deckschicht (12) gegenüberliegenden
Rückseite (18) her in die Bauplatte eingearbeitet ist und die Bauplatte
in einen ersten Plattenabschnitt (14) und einen zweiten Plattenabschnitt
(15) unterteilt, wobei der erste Plattenabschnitt (14) und der
zweite Plattenabschnitt (15) im Bereich der Nut (13) im Wesentlichen
nur durch die den ersten Plattenabschnitt (14) und den zweiten Plattenabschnitt
(15) übergreifende Deckschicht (12) miteinander verbunden
sind, wobei im Bereich des Nutgrundes ein Keil (16) oder ein Profilelement
(28) vorgesehen bzw. eingesetzt ist und wobei die Deckschicht ein Gewebe,
insbesondere Kunststoff-, Glasfaser-, Polypropylen oder textiles Gewebe umfasst,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
– Einbringen eines Verbindungsmittels, insbesondere einer Verbindungssubstanz
wie beispielsweise Leim in die längs verlaufende Nut (13), und
– Verschwenken vom ersten Plattenabschnitt (14) und zweiten Plattenabschnitt
(15) aufeinander zu, bis ein insbesondere durch den Verlauf der Nutwände
(19, 20) vorbestimmter Winkel erreicht ist, so dass erster
Plattenabschnitt (14) und zweiter Plattenabschnitt (15) in dieser
Anordnung in der Ausbildung eines Eckelements gegeneinander fixiert werden.
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