| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Gewebe mit einem sogenannten Werbeträgerfeld,
sowie die Verwendung eines derartigen Gewebes für einkonfektioniertes Kleidungsstück.
Gewebe mit Namensleisten sind bekannt. Bei höherwertigen Geweben
weben Firmen häufig eine Namensleiste in das Gewebe ein, welche in einem gewissen
Abstand zur Gewebekante in das sogenannte Grundgewebe eingewebt ist. Beim späteren
Verarbeiten wie z.B. Konfektionieren des Gewebes wird die Namensleiste als Abfall
entfernt bzw. weggeschnitten, wodurch relativ viel Abfall bei der Verarbeitung des
Gewebes entsteht.
Insbesondere bei Jeans im oberen Preissegment existiert ein Modetrend
dahingehend, das Jeansgewebe auf traditionellen Webstühlen herzustellen. Bei
derartigen traditionellen Webstühlen wird ein endloser Schussfaden verarbeitet,
indem der Schussfaden mit einem sogenannten „Schiffchen" in das Webfach eingebracht
wird und nach Verlassen des Webfaches umgelegt und in ein neues Webfach wieder eingebracht
wird. Dadurch entstehen sogenannte Webstuhlkanten. Zwar kann ein Werbeträger
insbesondere in Form einer Streifenabfolge bei derartigen Jeansgeweben in der Gewebekante
angeordnet werden, die Produktivität derartiger traditioneller Webstühle
ist jedoch ausgesprochen niedrig, und die Warenqualität entspricht nicht heutigen
Anforderungen.
Bei heutigen hochproduktiven Webmaschinen werden abgelängte Schussfäden
mechanisch mittels Greifer bei Greifenwebmaschinen oder mittels eines Luftstrahles
bzw. Luftimpulses bei Luftwebmaschinen in das Webfach eingetragen. Eine Einlegekante
bei auf derartigen Webmaschinen hergestellten Geweben wird dadurch gebildet, dass
die Enden der Schussfäden wieder in das Webfach hinein zurückgeführt
werden, so dass eine Einlegekante entsteht, bei welcher die Schussfadendichte doppelt
so hoch ist wie im Bereich des Grundgewebes.
Jeans werden häufig so getragen, dass deren Hosenbeine umgeschlagen
werden. Wird die Einlegekante als Werbeträger in Form eines Feldes mit &agr;-numerischen
Zeichen, Logos oder mit zumindest einer Farbe benutzt, so kann beim fertig konfektionierten
Kleidungsstück dieses Feld und damit der Werbeträger bewusst sichtbar
gemacht werden.
Kennzeichen hochpreislicher Jeans ist beispielsweise eine typische
Webstuhlkante, welche vorwiegend weiß ausgeführt ist und einen in dem
weißen Abschnitt angeordneten roten Faden aufweist. Auch sind firmenspezifische
Farbstreifen bekannt. Bei Jeansgewebe, weisen darüber hinaus die Schussfäden
eine andere, häufig weiße, Farbe als die der Kettfäden auf, welche
häufig eine blaue Farbe haben. Bei einer Einlegekante ergibt sich somit der
Nachteil, dass insbesondere helle Schussfadenenden, insbesondere wenn sie nicht
komplett in dem Feld abgedeckt sind, neben bzw. zwischen blauen oder andersfarbigen
Kettfäden zumindest teilweise sichtbar sind. Dies wird gemäß dem
eingangs geschilderten Modetrend jedoch nicht als eine „echte" Jeansgewebekante,
vor allem nicht im Hochpreissegment, akzeptiert.
Unabhängig von jeder Ausbildung als Namensleiste oder Werbeträger
sind im Stand der Technik schon verschiedene Vorschläge bekannt geworden, das
Aussehen von Einlegekanten bei Geweben mit abgelängten Schussfäden, deren
Endabschnitte wieder in das Webfach hinein zurückgeführt werden, zu verbessern.
Gemäß der DE 42 22 076 A1
wurde es besonders bei feinen Geweben als störend angesehen, dass die Enden
der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte im Gewebe für einen aufmerksamen
Betrachter erkennbar sind. Es wird dann ein „ausgefranstes" Erscheinungsbild
gerügt. Zur Abhilfe wird gemäß der DE
42 22 076 A1 vorgeschlagen, an der Einlegekante eine aus Kantenkettfäden
gebildete Webkante auszubilden, die so breit ist, dass sie die eingelegten Schussfaden-Endabschnitte
überdeckt, und mindestens im Bereich von deren Enden eine Bindung eines Kett-Schussrapportes
größer als zwei Kettfäden aufweist. In diesem Bereich sollen zudem
die mit einem Kett-Schussrapport von größer zwei bindenden Kettfäden
eine höhere Dichte als in den beidseitigen Nachbarbereichen des Gewebes aufweisen.
Als weitere Verbesserung wird unter anderem vorgeschlagen, dass dieser Bereich,
der die Enden der Schussfaden-Endabschnitte überdeckt, gegen das Grundgewebe
durch mindestens einen Dreherfaden abgeschlossen ist.
Dadurch, dass in einem Teilbereich der Einlegekante eine Bindung größeren
Rapportes als zwei in Kette und Schuss gewählt wird, werden gemäß
der DE 42 22 076 A1 flottierende
Fäden geschaffen. Diese sollen eine höhere Dichte erlauben und die Enden
der eingelegten Schussfaden Endabschnitte derart überdecken, dass sie für
den Beschauer unsichtbar werden. Zur Seite des Geweberandes hin soll die an der
Einlagekante ausgebildete Webkante zweibindig sein, wie es der Tradition entspricht.
Eine derartige Festlegung auf bestimmte Bindungsarten bedeutet eine nachteilige
Einengung, wenn Gesichtspunkte der Ausbildung als Namensleiste oder Werbeträger
im Vordergrund stehen.
Die CH 688 382 A5 betrifft
ein Verfahren zur Herstellung von Geweben der Tucharten Ghutra und Yashmagh für
uni sowie für gemusterte Araber-Kopftücher, wobei Greifer- und Projektil-Webmaschinen
zur Anwendung kommen. Diese Gewebe haben Einlegekanten, die dort
als Lisièren bezeichnet werden und zum Grundgewebe hin durch einen verhältnismäßig
schmalen Abschluss-Kettstreifen abgeschlossen sind. Nach dem Vorschlag der
CH 688 382 A5 werden die Enden der
eingelegten Schussfaden-Endabschnitte in den Abschluss-Kettstreifen eingebunden.
Der Abschluss-Kettstreifen weist dabei eine größere Kettfadendichte auf
als das Grundgewebe und der größte Breitenbereich der Einlegekante und
überdeckt die Enden der Schussfaden-Endabschnitte mit einer Köper- oder
Satin-Webbindung. Dadurch soll sich ein gerader, scharf abgegrenzter Webkanten-Abschluss
ergeben, so dass der optisch ausgefranst wirkende Übergang der normalen Einlegekante
zum Grundgewebe vermieden wird. Auch die Festlegung auf einen schmalen Abschluss-Kettstreifen
von bestimmter Bindungsart, der sich zudem im Abstand vom Geweberand befindet, bedeutet
eine Einengung für Zwecke der werbewirksamen Gestaltung.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Namensleiste
bzw. ein Feld mit &agr;-numerischen Zeichen, Logos oder mit zumindest einer Farbe
im Bereich einer Einlegekante eines Gewebes, insbesondere Jeansgewebes, in einer
derartigen Qualität und derartig dicht am Rand des Gewebes anzuordnen, dass
die Enden der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte nicht oder kaum sichtbar sind
und dass eine derartige Einlegekante in einer solchen Qualität herstellbar
ist, dass sie hinsichtlich ihres Aussehens möglichst nahe an eine Webstuhlkante
heranreicht.
Diese Aufgabe wird durch ein Gewebe mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 und durch die Verwendung eines derartigen Gewebes gemäß Anspruch
11 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den jeweiligen abhängigen
Ansprüchen definiert.
Das Gewebe gemäß der Erfindung weist eine Einlegekante auf,
bei welcher Schussfaden-Endabschnitte in ein Webfach wieder zurückgelegt sind
und damit eine gegenüber dem Grundgewebe doppelte Schussfadendichte entsteht.
Die Einlegekante wird mechanisch mittels Greiferwebmaschinen oder pneumatisch mittels
Luftwebmaschinen erzeugt. Diese Einlegekante weist ein Feld auf, das vorzugsweise
als Werbeträger benutzbar ist. Als Werbeträger kommt dabei auch eine Farbe
oder kommen mehrere Farben in Form von Streifen in Frage, welche sich von der Farbe
des Grundgewebes unterscheiden. Vorzugsweise werden als Farben weiß, blau und
rot für das Feld verwendet. Vorzugsweise weist das Gewebe an seinen beiden
Seiten in der Einlegekante ein derartiges Feld auf. Die Breite des Feldes ist so
gewählt, dass die Enden der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte sich innerhalb
des Feldes befinden. Insbesondere bei Luftwebmaschinen streut die Einlegetiefe der
Schussfaden-Endabschnitte ein wenig, so dass die Breite zumindest so gewählt
ist, dass sämtliche Enden der Schussfaden-Endabschnitte innerhalb des Feldes
liegen. Gemäß der Erfindung weisen die Kettfäden des Feldes in dem
Bereich, in welchem sich die Enden der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte befinden,
die gleiche Farbe auf wie zumindest die Enden der Schussfaden-Endabschnitte. D.h.
die Kettfäden des Feldes in dem Bereich, in welchem die Schussfaden-Endabschnitte
mit ihren Enden angeordnet sind, und zumindest die Enden der Schussfaden-Endabschnitte
sind farbgleich oder zumindest farbähnlich ausgebildet. Vorzugsweise sind die
Kettfäden des Feldes in dem genannten Bereich farbgleich zu den Schussfäden
für das Gewebe. Selbstverständlich ist dies auch bei anderen Geweben realisierbar.
Die bevorzugte Anwendung bei Jeansgeweben und Sportswear ist vor allem auch durch
den vorhandenen Modetrend gegeben.
Durch die Farbgleichheit wird erreicht, dass im Falle eines Nichtabdeckens
der Enden der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte selbst deren insbesondere bei
pneumatischem Eintrag entstehende sogenannte Aufpinselung aufgrund der Farbidentität
nicht oder kaum sichtbar sind. Eine für diesen Zweck qualitativ besonders gute
Einlegekante entsteht jedoch, wenn eine derartige Bindung im Bereich der Einlegekante
gewählt wird, dass die Enden der Schussfaden-Endabschnitte vollständig
abgedeckt sind. Dies wird insbesondere dann erreicht, wenn als Bindung eine symmetrische
Bindung wie z.B. eine Leinwandbindung, 2/2-Bindung oder ähnliches gewählt
wird. Dagegen sind zumindest einige Enden der Schussfaden-Endabschnitte in der Regel
dann sichtbar, wenn im Bereich der Einlegekante eine asymmetrische Bindung gewählt
wird wie z.B. eine Köperbindung. Hier kann aber die Einstellung für die
Bindung so gewählt werden, dass die Enden der Schussfaden-Endabschnitte auf
der Geweberückseite angeordnet sind wie z.B. bei einer 3/1- oder 2/1-Körperbindung
oder artverwandten Bindungen. Es ist prinzipiell auch möglich, falls das Gewebe
es zulässt, eine Doppeltuchbindung zu verwenden und die Enden der Schussfaden-Endabschnitte
in die Mitte der beiden Doppeltuchbindungen zu legen, so dass sie nicht sichtbar
sind. In diesem Fall müssen die im Feld verwendeten Kettfäden in ihrer
Feinheit und Anzahl dem Grundgewebe entsprechend angepasst werden.
Der wesentliche Vorteil einer derartigen Einlegekante besteht darin,
dass die Breite der Einlegekante insgesamt relativ schmal gewählt werden kann
und dass vor allen Dingen die Farbstreifen, wenn das Feld als Farbstreifen und damit
die Farbstreifen als Werbeträger genutzt werden, so nebeneinander angeordnet
sind, dass zumindest optisch die Qualität einer Webstuhlkante gegeben ist.
In jedem Fall muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Schussfäden des
Jeansgewebes bzw. deren Enden und die Kettfäden der Einlegekante
des Bereiches, in dem sich die Enden der Schussfaden-Endabschnitte befinden, im
Wesentlichen die gleiche Farbe aufweisen. Besonders unauffällig und optisch
damit kaum sichtbar sind die Enden der Schussfaden-Endabschnitte, wenn die Schussfäden
insgesamt die gleiche Farbe aufweisen wie die Kettfäden der Einlegekante in
dem genannten Bereich.
Vorzugsweise sind die Kettfäden in dem Bereich des Feldes, in
welchem die Enden der Schussfaden-Endabschnitte angeordnet sind, und die Schussfäden
des Grundgewebes bezüglich ihres Materials aufeinander abgestimmt; noch bevorzugter
handelt es sich um das gleiche Material. Insbesondere wenn es sich um das gleiche
Material der Kettfäden in dem Bereich des Feldes, in welchem die Enden der
Schussfaden-Endabschnitte liegen, und der Schussfäden des Grundgewebes handelt,
sind vor allem bei gleichzeitiger Farbgleichheit dieser Kettfäden und dieser
Schussfäden die eingelegten Enden der Schussfaden-Endabschnitte optisch nicht
bzw. kaum sichtbar, und zwar selbst dann, wenn diese Enden beispielsweise bei einer
asymmetrischen Bindung in der Einlegekante nicht abgedeckt sind. Damit kann auf
relativ einfache Weise mit hochproduktiven Webmaschinen eine Einlegekante für
Gewebe erzeugt werden, welche bzw. welches Hochpreisanforderungen gerecht wird.
Dies trifft umso mehr zu, wenn im Bereich der Einlegekante eine symmetrische Bindung
oder eine Doppeltuchbindung gewählt wird.
Ein weiterer Vorteil besteht für ein erfindungsgemäßes
Gewebe darin, dass insbesondere bei einer Anordnung von Streifen in dem Werbeträgerfeld
der Einlegekante die Anzahl der Kettfäden im Wesentlichen der Anzahl der Kettfäden
im Grundgewebe entspricht. Die dann entstehende Einlegekante ist der Webstuhlkante
zumindest optisch sehr ähnlich. Es ist aber auch eine Verdichtung der Kettfäden
in der Einlegekante möglich, wenn dies wie beschrieben mit der Einlegekantenbindung
abgestimmt wird. Des weiteren kann auch nur eine Kettfadenverdichtung am Ende des
eingelegten Fadens, d.h. an dessen Spitze, vorgenommen werden. Vorzugsweise dann,
wenn, wie für die Erfindung beschrieben, die Farbe des Schussfadens mit der
der Kettfäden in diesem Bereich farblich korrespondiert.
Je nach Fadenmaterial und Genauigkeit des Einlegens der Enden der
Schussfaden-Endabschnitte ist es möglich, die Einlegetiefe der Schussfaden-Endabschnitte
möglichst gering zu halten, vorzugsweise bei Jeansgewebe bzw. bei Waren, bei
denen die Labelleiste im konfektionierten Zustand verwendet wird, nicht größer
als 12 mm zu machen.
Das erfindungsgemäße Gewebe ist zum Beispiel als Jeansgewebe
erzeugbar, dessen Einlegekante einer Webstuhlkante zumindest optisch ähnlich
ist. Die zu seiner Herstellung erforderliche Webmaschine hat zum Beispiel mit Weblitzen
ausgebildete Fachbildeorgane für die Kettfäden des zumindest einen Feldes
im Bereich der Einlegekante. So kann eine Jacquard- oder eine Schaftmaschine zur
Erzeugung des als Werbeträger oder als Marke bestimmten, in der Einlegekante
vorgesehenen Feldes dienen, wobei die Einlegekante mit einer solchen Anzahl an Weblitzen
für die Kettfäden des Feldes gebildet wird, wie sie der für die Kettfäden
des Grundgewebes entspricht. D.h. es kann eine Anzahl von Litzen für die jeweiligen
Kettfäden pro Längeneinheit gewählt werden, welche sowohl für
die Kettfäden des Feldes als auch für die Kettfäden des Grundgewebes
im Wesentlichen gleich ist.
Und schließlich ist gemäß eines weiteren Aspekts der
Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen Gewebes an einem konfektionierten
Kleidungsstück vorgesehen, wobei das in die Einlegekante eingewebte Feld sich
als Werbeträger oder Marke an einer deutlich sichtbaren Stelle des Kleidungsstücks
befindet. Das Feld in der Einlegekante ist dann an einem fertig konfektionierten
und getragenen Kleidungsstück nach außen sichtbar, wie zum Beispiel beim
Umschlagen eines Hosenbeines oder Ärmels. Die Einlegekante wird damit bewusst
zum Werbeträger umfunktioniert, wobei die Einlegekante in Größe,
Form und Farbe einer Webstuhlkante optisch zumindest nahezu entspricht.
Des weiteren beinhaltet die Erfindung, dass auf dem Markt befindliche
Streifenlogos in der Gewebeleiste, vorzugsweise in einer Breite von maximal 12 mm
webbar sind, ebenso alle nationalen Flaggen in Streifenform wie z. B. die deutsche
in schwarz-rot-gold und somit – wie z. B. bei Sportveranstaltungen üblich
– bei Sportswear oder Jeanshosen als nationale Werbeträger sichtbar
sind.
Solche Streifenlogos sind sowohl mit Jacquardeinrichtungen als auch
mit viel preiswerteren Schaftmaschinen oder Exzentermaschinen mit entsprechenden
Grundbindungen erzeugbar. Flaggen, die keine Streifenform haben, werden mit Namensjacquard-
bzw. Jacquardeinrichtungen gewebt. Flaggen mit nur zwei Farben können auch
mit zweifarbig bespulten Kettbäumen gewebt werden, die auch vorzugsweise separat
gebremst werden.
Vorzugsweise sind die Kettfäden im Einlegebereich, d.h. im Bereich
der Schussfaden-Endabschnitte, bzw. im Feld bezüglich des Grundgewebes verdichtet
eingezogen, und zwar insbesondere in dem Bereich des Feldes, in welchem die Enden
der Schussfaden-Endabschnitte liegen bzw. angeordnet sind.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung werden nun anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung detailliert erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1 ein erfindungsgemäßes Gewebe gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel;
2 ein erfindungsgemäßes Gewebe gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel;
3 ein erfindungsgemäßes Gewebe gemäß
einem dritten Ausführungsbeispiel; und
4 eine Webmaschine in prinzipieller Darstellung mit
angedeutetem erfindungsgemäßen Gewebe.
In 1 ist ein Gewebe gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Dabei ist schematisch
das Gewebe mit seiner linken Seite und seiner rechten Seite unter Weglassung eines
großen Teils des in der Mitte befindlichen Gewebes dargestellt. Das in der
Mitte dargestellte Gewebe wird auch als Grundgewebe 40 bezeichnet. Sowohl
an der linken Seite des Grundgewebes 40 als auch an dessen rechter Seite
befinden sich Einlegekanten 35 bzw. 36. Der Einfachheit halber
wird nun nur auf den linken Teil des Gewebes gemäß 1
Bezug genommen. Das Grundgewebe 40 wird durch Kettfäden
18 bis 34 und ff. gebildet, wohingegen die Einlegekante
35 durch Kettfäden 1 bis 17 gebildet wird. Das im
Bereich der Einlegekante 35 angeordnete Feld, welches häufig auch
als Namensleiste, Logo-Leiste oder Kennzeichnungsleiste bezeichnet wird, wird durch
den Bereich aller Fäden gebildet, welche die Schussfaden-Endabschnitte
38 der Schussfäden 37 einbeziehen. Gemäß der Erfindung
ist es dabei nicht erforderlich, dass die Enden 39 (siehe 3)
im Bereich des Feldes abgedeckt sind. Das Feld wird also insbesondere durch die
unmittelbaren, die Breite des eigentlichen Feldes bzw. die eigentlichen Felder bildenden
Feld-Kettfäden sowie durch die gegebenenfalls vorhandenen, das eigentliche
Feld bzw. die eigentlichen Felder begrenzenden Randkettfäden gebildet. Gemäß
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die
Kettfäden 1, 2 in 1/1-Bindung, d.h. Leinwandbindung, angeordnet.
Diese Bindung am unmittelbaren Rand des Gewebes garantiert am besten eine gerade
Webekante.
Die Einlegekante 35 des erfindungsgemäßen Gewebes
besteht aus einem Bereich von Kettfäden 1 bis 8, welche dieselbe
Farbe wie die Kettfäden 18 bis 34 ff. des Grundgewebes
40 aufweisen, wohingegen die Kettfäden 9 bis 17
der Einlegekante 35 dieselbe Farbe aufweisen wie die Schussfäden
38 des Gewebes. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß
1 sind die Enden 39 der Schussfaden-Endabschnitte
38 im Bereich der Kettfäden 9 bis 17 angeordnet
und nicht sichtbar, d.h. abgedeckt, und deshalb in 1
nicht gezeigt. In diesem Bereich des Feldes ist die Bindung als Satinbindung ausgebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2
sind die Einlegekanten 35 und 36 unterschiedlich ausgebildet.
Hinsichtlich der Anzahl der Kettfäden 1 bis 8, welche bezüglich
ihrer Farbe mit den Kettfäden 18 bis 34 ff. des Grundgewebes
40 identisch sind, und der Kettfäden 9 bis 17, welche
bezüglich der Farbe mit den Schussfäden 37 des Gewebes identisch
sind, sind beide Einlegekanten 35, 36 – abgesehen von ihrer
spiegelsymmetrischen Anordnung – identisch. Sie sind auch identisch hinsichtlich
der Tatsache, dass die beiden Randkettfäden 1, 2 jeweils
eine 1/1-Bindung bilden. Der Unterschied besteht nun darin, dass bei der Einlegekante
35 zumindest einige Enden 39 der Schussfaden-Endabschnitte
38 (siehe 1) nicht abgedeckt, mithin sichtbar
sind. Die Enden der Schussfaden-Endabschnitte des vierten, neunten, vierzehnten
und neunzehnten Schussfadens von oben sind dagegen abgedeckt. Der Abschnitt a im
Bereich der Kettfäden 9 bis 17 des Feldes kennzeichnet die
Streuung der Enden 39 der Schussfaden-Endabschnitte 38. Es versteht
sich, dass dies nur beispielhaft gezeigt ist, wobei diese Streuung vor allen Dingen
bei Luftdüsenwebmaschinen, d.h. pneumatisch eingelegen Schussfaden-Endabschnitten
auftritt. Bei mechanisch eingelegten Schussfaden-Endabschnitten ist diese Streuung
etwas kleiner, prinzipiell jedoch auch dort vorhanden. Bei der Einlegekante
36 sind dagegen die Enden der Schussfaden-Endabschnitte abgedeckt, so dass
die Ausbildung der Einlegekante 36 verschieden ist von der der Einlegekante
35. In jedem Fall befinden sich die Enden der Schussfaden-Endabschnitte
jedoch in dem Bereich der Kettfäden 9 bis 17 des Feldes,
deren Farbe identisch ist mit der der Schussfäden. Dadurch sind die Enden der
Schussfaden-Endabschnitte selbst in dem Fall, in welchem sie nicht abgedeckt sind,
optisch nicht bzw. kaum sichtbar. Die Darstellung gemäß 1
bzw. 2 und auch 3 stellt
selbstverständlich eine stark vergrößerte Ansicht des Gewebes dar,
um die verschiedenen Bindungen darzustellen. Bei normalen Geweben tritt dagegen
die optische Sichtbarkeit von Schussfadenenden an der Oberfläche eines Gewebeabschnittes
bereits dann zurück, wenn dort dieser Teil des Gewebes aus Fäden gleicher
Farbe gebildet wird, wie das im Bereich des Feldes der Fall ist, welcher durch die
Kettfäden 9 bis 17 gebildet wird.
In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
gemäß der Erfindung gezeigt, gemäß welchem beide Einlegekanten
35 und 36 identisch, jedoch spiegelsymmetrisch zueinander bzw.
bezüglich des Grundgewebes 40 ausgebildet sind. Die Randkettfäden
1 und 2 bilden wieder eine 1/1-Bindung, wohingegen die Kettfäden
3 bis 18 in einer 2/2-Bindung ausgebildet sind, bei welcher die
Fäden auf Grund der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte zweimal eingelegt
sind, d. h. vier Fäden vorhanden sind.
Gemäß diesem Ausführungsbeispiel sind wiederum die
Enden 39 der Schussfaden-Endabschnitte 38 sichtbar, jedoch in
dem Bereich des Feldes angeordnet, in welchem die Farbe der Schussfäden identisch
ist mit der Farbe der dort eingesetzten Kettfäden, was der Fall ist im Bereich
der Kettfäden 13 bis 18. Die Einlegekante 35 sowie
die Einlegekante 36 werden gebildet durch Streifen, wobei die Kettfäden
1 bis 6 eine erste Farbe, die Kettfäden 7 bis
12 eine zweite Farbe und die Kettfäden 13 bis 18
eine dritte Farbe aufweisen. Die Farbe dieser Kettfäden 1 bis
6, 7 bis 12 bzw. 13 bis 18 ist dabei
im vorliegenden Ausführungsbeispiel (wenn auch nur in Schwarz-Weiß-Darstellung
gezeichnet) so gewählt, dass dadurch die Streifen einer Nationalflagge gezeigt
sind. Im vorliegenden Fall kann das die deutsche Fahne sein mit schwarzen Kettfäden
1 bis 6, roten Kettfäden 7 bis 12 und gelben
Kettfäden 13 bis 18. Die Kettfäden können dabei
für durch Streifen gebildete Nationalflaggen jeweils so gebildet werden, dass
die jeweiligen Farben der Nationalflaggen darstellbar sind. Die dargestellten Farbstreifen
41, 42, 43 können dabei je nach Anordnung der Kettfadenfarben
im Bereich des Feldes beliebig gewählt werden.
Gemäß 4 ist in prinzipieller
Darstellung ein Gewebe gemäß 3 gezeigt, wie
es mittels einer prinzipiell dargestellten Webmaschine herstellbar ist. Gemäß
4 ist die Webmaschine als Greiferwebmaschine ausgebildet,
bei welcher eine Jacquard-Maschine angewendet wird. Mit dieser Webmaschine wird
ein Gewebe gemäß 3 mit den Einlegekanten
35. 36, d. h. mit Streifen in den Farben Schwarz-Rot-Gold im Bereich
des Feldes hergestellt. Die Webmaschine weist eine einzige Jacquard-Maschine
51 mit entsprechenden Harnischen 52 auf, wobei zur Vereinfachung
nur die äußersten Harnische gezeigt sind. Die Harnische 52 sind
über ein Chorbrett 53 den Weblitzen 44 mit einem entsprechenden
Fadenauge zugeführt, so dass die Weblitzen zur Ausbildung eines Webfaches angehoben
bzw. abgesenkt werden können. Die Schussfäden werden mit einem Eintragsgreifer
45 innerhalb des Webfaches im Bereich des Grundgewebes 40 an einen
Auszugsgreifer 46 übergeben und aus dem Webfach wieder ausgebracht.
Das Schussfadenmaterial wird von einer Spule 47 über eine Fadenhinreichung
48 einem Eintragsgreifer 45 zugeführt. Die eingelegten Schussfaden-Endabschnitte
werden mit jeweiligen Einlegenadeln 49, 50 in das Gewebe eingelegt,
so dass eine Einlegekante entsteht, in welcher die jeweiligen Felder 35,
36 ausgebildet sind. Der prinzipielle Aufbau des erfindungsgemäßen
Gewebes ist bereits im Zusammenhang mit den 1 bis
3 beschrieben worden und wird daher hier nicht näher
erläutert.
Es versteht sich, dass der Aufbau der Webmaschine prinzipiell identisch
ist für eine Luftwebmaschine hinsichtlich der Herstellung des erfindungsgemäßen
Gewebes. Je nach Ausführung kann jedoch für jedes Feld bzw. für jede
Namensleiste eine separate Jacquard-Maschine vorgesehen sein. Darüber hinaus
ist es auch möglich, anstelle einer Jacquard-Maschine 51 eine Schaftmaschine
oder eine entsprechende Anzahl von Schaftmaschinen vorzusehen.
Beim Einsatz einer Schaftmaschine entfallen die Harnische
52 und das Chorbrett 53. Die Weblitzen 44 sind in diesem
Fall in einem Schaftrahmen angeordnet, welcher von einer Schaft- oder Exzentermaschine
(nicht dargestellt) zur Fachbildung betätigt wird. Es ist jedoch auch möglich,
Fachbildeeinrichtungen mit eigenem, separatem Antrieb vorzusehen.
- 1-34
- Kettfäden
- 35, 36
- Einlegekanten
- 37
- Schussfäden
- 38
- Schussfaden-Endabschnitte
- 39
- Enden des Schussfaden-Endabschnittes
- 40
- Grundgewebe
- 41, 42, 43
- Farbstreifen
- 44
- Weblitze/Fadenauge
- 45
- Eintragsgreifer
- 46
- Auszugsgreifer
- 47
- Spule
- 48
- Fadenhinreichung
- 49, 50
- Einlegenadeln
- 51
- Jacquard-Maschine
- 52
- Harnisch
- 53
- Chorbrett
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| Anspruch[de] |
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Gewebe, insbesondere Jeansgewebe mit einer eingelegte Schussfaden-Endabschnitte
(38) aufweisenden Einlegekante (35, 36), in welche zumindest
ein Kettfäden (1 bis 17 bzw. 18) aufweisendes Feld
mit &agr;-numerischen Zeichen, Logos oder mit zumindest einer Farbe, insbesondere
als Werbeträger oder Marke, mit einer solchen Breite an ein Schussfäden
(37) aufweisendes Grundgewebe (40) seitlich anschließend
eingewebt ist, dass die Enden (39) der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte
(38) sich in dem Feld befinden und optisch darin zumindest im wesentlichen
nicht sichtbar sind, wobei die Kettfäden des Feldes zumindest in einem Bereich
des Feldes, in welchem die Schussfaden-Endabschnitte (38) mit ihren Enden
(39) angeordnet sind, und zumindest die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte
(38) farbgleich sind.
Gewebe nach Anspruch 1, bei welchem die Kettfäden (9 bis
17, 13 bis 18) in dem Bereich des Feldes,
in welchem die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte (38) angeordnet
sind, und die Schussfäden (37) des Grundgewebes (40) farbgleich
sind.
Gewebe nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem die Kettfäden (9
bis 17, 13 bis 18) in dem Bereich des Feldes, in dem
die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte (38) angeordnet sind,
und die Schussfäden (37) des Grundgewebes (40) bezüglich
ihres Materials aufeinander abgestimmt sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem zumindest
die Kettfäden (9 bis 17, 13 bis 18) in
dem Bereich des Feldes, in welchem die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte
(38) angeordnet sind, und die Schussfäden (37) des Grundgewebes
(40) aus gleichem Material bestehen.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die auf eine
Längeneinheit bezogene Anzahl der Kettfäden des Grundgewebes (40)
und die Anzahl der Kettfäden des Feldes gleich sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem das Feld eine
symmetrische Bindung aufweist und die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte
(38) im Feld abgedeckt sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem das Feld eine
asymmetrische Bindung aufweist und Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte
(38) im Feld oder nur auf einer Gewebeseite nicht abgedeckt sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welchem die Einlegetiefe
der Schussfaden-Endabschnitte (38) maximal 12 mm beträgt.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem in dem Feld
die Flagge (41, 42, 43) eines Landes oder andere hoheitliche
Zeichen eingewebt ist bzw. sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welchem die Kettfäden
im Einlegebereich bzw. im Feld gegenüber dem Grundgewebe (40), insbesondere
in dem Bereich (9 bis 17 bzw. 13 bis 18) des
Feldes, in welchem die Enden (39) der Schussfaden-Endabschnitte (38)
liegen, verdichtet eingezogen sind.
Verwendung eines Gewebes nach einem der Ansprüche 1 bis 10 an einem
konfektionierten Kleidungsstück, wobei das in die Einlegekante (35,
36) eingewebte Feld sich als Werbeträger oder Marke an einer deutlich
sichtbaren Stelle des Kleidungsstücks befindet.
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