Die vorliegende Erfindung betrifft eine produktführende Oberfläche
eines Wägeautomaten. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein produktführendes
Anlagenteil eines Wägeautomaten zum Transportieren eines zu wiegenden Produkts
und/oder zum Transportieren eines gewogenen Produkts sowie die Verwendung einer
auf ein Basismaterial aufgebrachten Beschichtung als produktführende Oberfläche
in einem Wägeautomaten.
Um ein Produkt in einem Wägeautomaten entlang einer Transportrichtung
zu transportieren, sind die produktführenden Anlagenteile teilweise geneigt,
so dass das Produkt durch die Gravitationskraft bewegt wird. Einige der produktführenden
Anlagenteile können zusätzlich vibriert werden. Diese sind in der Regel
auf einem zugehörigen Vibrationsantrieb montiert. Dieser kann ein Motor sein
oder ein Schwingförderer mit gesteuertem Elektromagneten.
Beim Transport von einem Produkt über diese feststehenden oder
sich bewegenden produktführenden Anlagenteile treten an der Kontaktfläche
zwischen der Produktoberfläche und der produktführenden Oberfläche
des jeweiligen Anlagenteils Haftungs- und Reibungskräfte auf, die den Transport
des Produktes entlang der Transportrichtung erschweren. Je nach Konsistenz und Oberflächenbeschaffenheit
des Produktes sind die auftretenden Haftungs- und Reibungskräfte unterschiedlich
hoch. Hohe Haftungs- und Reibungskräfte zwischen dem Produkt und den produktführenden
Anlagenteilen führen oftmals dazu, dass Produktteile an der Oberfläche
anhaften. Dadurch entstehen zusätzliche Hindernisse, die sich der Bewegung
der Produkte widersetzen und wiederum Ansatzpunkte für das Anhaften weiterer
Produkte bilden. Um einen möglichst gleichmäßigen Transport des Produktes
in dem Wägeautomaten zu ermöglichen, müssen die produktführenden
Anlagenteile deshalb häufig gereinigt werden.
Die Reinigung der produktführenden Anlagenteile von anhaftenden,
häufig auch angetrockneten Produktresten ist schwierig und erfordert großen
zeitlichen, personellen und technischen Aufwand. Ferner besteht die Gefahr, dass
die produktführenden Anlagenteile des Wägeautomaten durch die verwendeten
aggressiven Reinigungsmittel und Reinigungsprozesse angegriffen werden.
Wägeautomaten und insbesondere Kombinationswaagen werden unter
anderem im Bereich der Lebensmittelindustrie und der Pharmaindustrie zur Herstellung
und Verpackung von abgewogenen Mengen des jeweiligen Produktes eingesetzt. Je nach
Einsatzbereich treten demnach erhebliche Unterschiede in der Konsistenz und der
Oberflächenbeschaffenheit der zu transportierenden und zu wiegenden Produkte
auf. Dies wird beispielsweise durch die unterschiedliche Konsistenz und Oberflächenbeschaffenheit
von Fleischstücken, Salat, verpackten Bonbons, Zucker, Gummibärchen, etc.
deutlich.
In Abhängigkeit von dem Einsatzbereich des Wägeautomaten,
d.h. in Abhängigkeit von dem zu wiegenden Produkt, müssen die produktführenden
Oberflächen des Wägeautomaten dahingehend optimiert werden, dass möglichst
geringe Haftungs- und Reibungskräfte zwischen der produktführenden Oberfläche
und der Auflagefläche des Produktes auftreten. Je nach Konsistenz und Oberflächenbeschaffenheit
des Produktes kommen dabei in der Regel unterschiedliche produktführende Oberflächen
zum Einsatz. Die produktführenden Anlagenteile eines Wägeautomaten sind
in der Regel abnehmbar, so dass zum einen eine Reinigung dieser Anlagenteile erleichtert
wird und zum anderen ein Austausch der produktführenden Anlagenteile möglich
ist.
Herkömmlich wurden zur Optimierung der produktführenden
Oberflächen eines Wägeautomaten bereits Beschichtungen eingesetzt, die
auf Metalle oder Kunststoffe als Basismaterial aufgebracht wurden. Die Aufbringung
der Beschichtung auf das Basismaterial erfolgte bei Kunststoffbeschichtungen in
der Regel durch Pulverbeschichtung oder Flammspritzverfahren und bei metallischen
Beschichtungen durch elektrochemische oder galvanische Verfahren. Die herkömmlich
eingesetzten Kunststoffbeschichtungen der produktführenden Anlagenteile haben
eine Dicke von mehr als 50 &mgr;m und die herkömmlich eingesetzten Metallbeschichtungen
haben eine Dicke von mehr als 15 &mgr;m. Eine atomare Bindung zum Substrat wird
bei diesen Beschichtungen nicht ausgebildet. Es besteht die Gefahr, dass sich die
Beschichtung mit der Zeit von dem Basismaterial (Substrat) löst und abblättert.
Ausgehend von den oberhalb erläuterten Schwierigkeiten bei dem
Transport von Produkten in einem Wägeautomaten besteht weiterhin ein Bedarf,
die produktführenden Oberflächen eines Wägeautomaten zu optimieren.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht demgemäß darin, eine produktführende
Oberfläche eines Wägeautomaten bereitzustellen, bei der ein gleichmäßiger
Transport des zu transportierenden Produkts gewährleistet wird und ein Anhaften
von Produktteilen an der produktführenden Oberfläche vermieden wird.
Die Aufgabe wird durch eine produktführende Oberfläche eines
Wägeautomaten gemäß Anspruch 1 gelöst. Weitere bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung ein produktführendes Anlagenteil eines Wägeautomaten
zum Transportieren eines zu wiegenden Produkts und/oder zum Transportieren
eines gewogenen Produkts gemäß Anspruch 16 sowie die Verwendung einer
auf ein Basismaterial aufgebrachten Beschichtung als produktführende Oberfläche
in einem Wägeautomaten gemäß Anspruch 17.
Erfindungsgemäß wird die produktführende Oberfläche
eines Wägeautomaten durch eine auf ein Basismaterial aufgebrachte Beschichtung
gebildet, wobei die Beschichtung eine Schichtdicke von weniger als 2 &mgr;m aufweist.
Die Schichtdicke wird dabei senkrecht zu der produktführenden Oberfläche
gemessen.
Bei einer derart dünnen Beschichtung wird eine atomare Bindung
zum Basismaterial bzw. Substrat erreicht. Ferner entstehen im Kontaktbereich in
den jeweiligen Randzonen der Beschichtung und des Basismaterials funktionelle Gruppen.
Dadurch wird vermieden, dass sich die Beschichtung von dem Basismaterial löst.
Durch die atomare Bindung zwischen der Beschichtung und dem Basismaterial (bzw.
dem Substrat) weist die Beschichtung im Vergleich zu den herkömmlich eingesetzten
Beschichtungen eine höhere Beständigkeit gegen Temperaturwechsel und eine
höhere Verschleißfestigkeit auf.
Da die Beschichtung so dünn ausgebildet ist, treten Eigenschaften
auf, die von denen des kompakten Beschichtungsmaterials erheblich abweichen. Im
Gegensatz dazu stimmen bei den herkömmlichen Beschichtungen mit Schichtdicken
von mehr als 15 &mgr;m bei Metallbeschichtungen und von mehr als 50 &mgr;m bei
Kunststoffbeschichtungen die Oberflächeneigenschaften der Beschichtung im Wesentlichen
mit den Oberflächeneigenschaften eines kompakten Beschichtungsmaterials überein.
Auf die daraus resultierenden Eigenschaften der Beschichtung wird nachfolgend im
Detail eingegangen.
Wie aus dem technischen Gebiet der Nano-Beschichtungen bekannt ist,
können bei Beschichtungen im beanspruchten Schichtdickenbereich die Oberflächeneigenschaften
durch entsprechende Auswahl und Einstellung der Parameter bei der Herstellung der
Beschichtung beeinflusst werden. Insbesondere können beispielsweise bei Verwendung
ein und derselben Metalloxid-Keramik als Beschichtungsmaterial in Abhängigkeit
von der Auswahl der Parameter bei der Herstellung der Beschichtung sowohl hydrophile
(d.h. Wasser anziehende) als auch hydrophobe (d.h. Wasser abweisende) Eigenschaften
der Beschichtungsoberfläche erzielt werden.
Ob eine Oberfläche hydrophil oder hydrophob ist, wird im Wesentlichen
durch deren Oberflächenenergie bestimmt. Die Oberflächenenergie ist dabei
als die Energie definiert, die zum Verändern der Oberfläche je Flächeneinheit
aufgewendet werden muss. Da jedes System eine Bestrebung hat, Oberflächen hoher
Oberflächenenergie zu vermeiden oder zu minimieren, werden Materialien hoher
Oberflächenenergie leicht durch Materialien geringer Oberflächenenergie
(z.B. Flüssigkeiten) bedeckt (benetzt). Demnach sind Materialien hoher Oberflächenenergie
in der Regel hydrophil (und in der Regel auch oleophil, d.h. Öl anziehend).
Umgekehrt werden Materialien niedriger Oberflächenenergie weniger leicht durch
Flüssigkeiten benetzt, so dass diese hydrophobe Eigenschaften (d.h. Wasser
abweisende Eigenschaften) aufweisen. Stark hydrophobe Oberflächen sind gleichzeitig
auch oleophob. Durch die Auswahl der Parameter bei der Herstellung solch dünner
Beschichtungen kann die Oberflächenenergie der Beschichtung beeinflusst werden,
so dass in Abhängigkeit von den Herstellungsparametern sowohl hydrophile als
auch hydrophobe Eigenschaften erhalten werden können.
Insbesondere können im Bereich der Nano-Beschichtungen superhydrophobe
Eigenschaften, d.h. extrem Wasser abweisende Eigenschaften der Oberflächen,
erzielt werden. Stark hydrophobe Oberflächen sind gleichzeitig auch oleophob.
Bei solchen stark hydrophoben und gleichzeitig oleophoben Oberflächen werden
Staub- und Schmutzablagerungen vermieden, da Staub und Schmutz häufig ölig
ist und sich an der Beschichtungsoberfläche ähnlich wie Öl verhält.
Die erfindungsgemäße produktführende Oberfläche
ist demnach gegenüber den bisher im Bereich von Wägeautomaten eingesetzten
Beschichtungen beständiger und weist vorteilhafte Oberflächeneigenschaften
auf. Insbesondere können in Abhängigkeit von den Herstellungsparametern
der Beschichtung sowohl oleophile und hydrophile Oberflächen als auch oleophobe
und hydrophobe Oberflächen erzielt werden. Experimente der Anmelderin haben
gezeigt, dass sowohl die hydrophilen produktführenden Oberflächen als
auch die hydrophoben produktführenden Oberflächen eines Wägeautomaten
gemäß der vorliegenden Erfindung denjenigen der bisher verwendeten Beschichtungen
überlegen sind. Dies wird auf die oberhalb erläuterten physikalischen
Wechselwirkungen und Phänomene der dünnen Beschichtung zurückgeführt.
Je nach zu transportierenden Produkt kann es vorteilhaft sein, die Beschichtung
hydrophil und gegebenenfalls auch oleophil oder aber hydrophob und gegebenenfalls
auch oleophob auszubilden und dadurch die auftretenden Haftungs- und Reibungskräfte
zu minimieren, wie anhand der nachfolgenden Beschreibung erläutert wird.
Erfindungsgemäße produktführende Oberflächen mit
hydrophilen (und gegebenenfalls auch oleophilen) Eigenschaften sind insbesondere
für den Transport von Produkten mit nasser, klebriger Oberfläche, wie
beispielsweise von Fleischstücken, vorteilhaft, da dieses
Produkt auf einem dünnen Wasserfilm, der zwischen der produktführenden
Oberfläche und dem Produkt gebildet wird, rutschen kann. Umgekehrt ist eine
hydrophobe produktführende Oberfläche für den Transport von verschiedenen
Produkten vorteilhaft, da durch die Wasser abweisenden Eigenschaften der Oberfläche
nur eine geringe Kontaktfläche zwischen Produkt und der produktführenden
Oberfläche auftritt und eine Benetzung der produktführenden Oberfläche
vermieden wird.
Somit kann in beiden Fällen erreicht werden, dass die Reibung
und Haftung zwischen dem Produkt und der produktführenden Oberfläche gering
ist und ein gleichmäßiger Transport des Produktes stattfindet. Ein Anhaften
von Produktteilen wird gleichermaßen vermieden. Aufgrund der geringen Haft-
und Reibungskräfte wird auch ein verstärkter Selbstreinigungseffekt erzielt,
da haftende Produktreste oder Schmutzpartikel leichter vom durchgeschleusten Produkt
mitgenommen werden. Im Vergleich zu den herkömmlich eingesetzten Beschichtungen
tritt folglich eine geringere Verschmutzung der produktführenden Oberflächen
auf, so dass die Reinigungsintervalle der produktführenden Anlagenteile verlängert
und Kosten gespart werden können. Auch die Widerstandsfähigkeit dieser
produktführenden Oberflächen ist höher, wie oberhalb erläutert
wird.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist
die Beschichtung eine Schichtdicke von weniger als 0,2 &mgr;m auf. Gemäß
dieser vorteilhaften Weiterbildung liegt die Schichtdicke im Nanometerbereich. Wie
oberhalb erläutert wird, treten dadurch verstärkt Eigenschaften auf, die
von denen des kompakten Beschichtungsmaterials abweichen. Ferner werden die Oberflächeneigenschaften
der Beschichtung noch stärker von den Eigenschaften des darunter liegenden
Basismaterials mitbestimmt. Dadurch können für den Transport von Produkt
in einem Wägeautomaten besonders vorteilhafte Eigenschaften der produktführenden
Oberfläche erzielt werden.
Vorzugsweise weist die Beschichtung eine Schichtdicke von mindestens
10 nm auf. Bei noch geringeren Schichtdicken würden sich relativ schnell Verschleißerscheinungen
an der Oberfläche bemerkbar machen.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
die Beschichtung aus einem Aufdampfmaterial gebildet, wobei zwischen der Beschichtung
und dem Basismaterial atomare Bindungen ausgebildet sind. Durch den Aufdampfvorgang
wird die Ausbildung atomarer Bindungen zwischen Beschichtung und Basismaterial gefördert.
Dadurch werden die oberhalb erläuterten Vorteile erzielt.
Vorzugsweise wird die Beschichtung durch Physikalische Gasphasenabscheidung
(PVD) oder durch Chemische Gasphasenabscheidung (CVD) auf das Basismaterial aufgebracht.
Diese Verfahren werden bevorzugt zur Herstellung derart dünner Schichten, deren
Dicke im Nanometerbereich oder knapp darüber liegt, eingesetzt. Alternativ
kann die Beschichtung auch als Sol-Gel-Beschichtung ausgebildet werden. Die Herstellung
einer Beschichtung als Sol-Gel ist im Bereich der Nano-Beschichtungen ebenfalls
bekannt.
Durch die oberhalb genannten Herstellungsverfahren können sehr
dünne, gleichmäßige Beschichtungen ausgebildet werden. Bei allen
drei Herstellungsverfahren sind verschiedene Varianten, die im Bereich der Nano-Beschichtungen
allgemein bekannt sind und eingesetzt werden, möglich. Insbesondere kann die
Chemische Gasphasenabscheidung plasmainduziert oder laserinduziert sein oder als
thermisches Verfahren durchgeführt werden. Auch bei der Physikalischen Gasphasenabscheidung
sind eine Vakuumbedampfung, ein reaktives Verdampfen, eine Kathodenzerstäubung
im Gleichspannungsplasma oder eine Zerstäubung im A/C-Plasma möglich.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Beschichtung
aus einer Metalloxid-Keramik der Summenformel MxOy gebildet.
Dabei ist M ein Metall, das vorzugsweise mindestens eines der nachfolgenden Metalle
aufweist Si (Silicium), Ti (Titan), Zr (Zirkonium), Al (Aluminium), Y (Yttrium),
B (Bor). „x" und „y" sind entsprechend der Wertigkeit des Metalls
M gewählt. Ferner kann die Metalloxid-Keramik überstöchiometrisch
oder unterstöchiometrisch bezüglich des Sauerstoffanteils sein, wie dies
bei Metalloxid-Keramiken und insbesondere bei Metalloxid-Keramikbeschichtungen allgemein
bekannt ist. Die Metalloxid-Keramik kann ferner aus einem Metalloxid von mehreren
verschiedenen Metallen gebildet sein. Beispielsweise ist eine Silizium-Aluminium-Oxid-Keramik
möglich. Als Beschichtungsmaterialien sind insbesondere die bekannten Metalloxid-Keramikverbindungen,
die im Bereich von dünnen Beschichtungen eingesetzt werden, geeignet.
Die Verwendung einer Metalloxid-Keramik als Beschichtungsmaterial
hat den Vorteil, dass dieses Material eine hohe Beständigkeit gegen chemische
Substanzen und eine hohe Verschleißfestigkeit aufweist. Ferner sind die Oberflächen
der Beschichtungen aus solchen Metalloxid-Keramiken antimikrobiell. Dabei wirkt
die Oberfläche der Metalloxid-Keramikbeschichtung als Katalysator bei der photokatalytischen
Zersetzung von Produktresten des transportierten Produkts. Dadurch wird Bakterien
die Nährstoffgrundlage entzogen, so dass eine Vermehrung von Bakterien auf
der Oberfläche unterdrückt wird. Die Metalloxid-Keramikbeschichtungen
können sehr gut durch die oberhalb genannten Herstellungsverfahren hergestellt
werden.
Alternativ kann die Beschichtung aus einem Fluorkarbon der Summenformel
CxFy gebildet sein. Die oberhalb in Bezug auf Metalloxid-Keramiken
genannten Vorteile treten auch bei Verwendung von Fluorkarbon als Beschichtungsmaterial
auf.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung ist die Oberfläche der Beschichtung hydrophob. Insbesondere weist
sie eine Oberflächenenergie von weniger als 35 mJ/m2 auf. Diese
produktführenden Oberflächen führen bei verschiedenen Produkten zu
einer Reduzierung der Haft- und Reibungskräfte, wie oberhalb erläutert
wird. Dadurch wird ein gleichmäßiger Transport dieser Produkte gewährleistet,
ohne dass Produktteile an der Oberfläche anhaften.
Die in dieser Anmeldung angegebenen Werte der Oberflächenenergien
beziehen sich auf Messverfahren der Oberflächenenergie gemäß DIN
53364 bzw. DIN ISO 8296 mit Testtinten oder Teststiften.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung ist die Oberfläche der Beschichtung hydrophil. Insbesondere weist
sie eine Oberflächenenergie von mehr als 55 mJ/m2 auf. Wie in Bezug
auf Anspruch 1 erläutert wird, kann eine hydrophile Beschichtung insbesondere
beim Transport von Produkten mit nasser und weicher Oberfläche, wie beispielsweise
von Fleischstücken, vorteilhaft sein.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
das Basismaterial bzw. das Substrat ein Edelstahlblech. Die Verwendung eines Edelstahlblechs
hat sich als Basismaterial für die oberhalb genannten Beschichtungsmaterialien
als besonders vorteilhaft erwiesen. Alternativ dazu können jedoch auch andere
Metalle oder Kunststoff als Basismaterial eingesetzt werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist die produktführende
Oberfläche nanostrukturiert oder mikrostrukturiert und gleichzeitig superhydrophob.
Eine Mikrostrukturierung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass bereits
das Basismaterial eine Mikrostrukturierung, beispielsweise in Form von Strukturen
von 5–20 &mgr;m Höhe und von 5–50 &mgr;m Abstand, aufweist
und auf diese Strukturierung die dünne Beschichtung aufgebracht wird. Wie bereits
oberhalb erläutert wird, können durch die sehr dünnen Beschichtungen
von weniger als 2 &mgr;m Dicke und insbesondere von weniger als 0,2 &mgr;m Dicke
superhydrophobe Eigenschaften erzielt werden. In Kombination mit der Mikrostrukturierung
oder der Nanostrukturierung kann ein Lotuseffekt® erzielt werden,
was bedeutet, dass Flüssigkeiten abperlen und ein Selbstreinigungseffekt an
der Oberfläche auftritt.
Die oberhalb erläuterten Vorteile können auch dann erreicht
werden, wenn eines oder mehrere der produktführenden Anlagenteile eines Wägeautomaten,
insbesondere einer Kombinationswaage, eine derartige produktführende Oberfläche
aufweist/aufweisen. Derartige produktführende Anlagenteile können insbesondere
eine zentrale Verteilvorrichtung, wie beispielsweise ein Verteilteller, eine Förderrinne,
eine Klappe eines Bereitstellungsbehälters oder eines Wägebehälters
zum Auslassen von Produkt aus dem jeweiligen Behälter, eine Rutsche und/oder
ein Trichter eines Wägeautomaten sein.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben
sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten
Zeichnungen. Von den Figuren zeigen:
1 eine schematische Querschnittsansicht einer Kombinationswaage;
2 eine Vorderansicht einer Förderrinne; und
3 eine schematische abgebrochene Querschnittsansicht
einer auf ein Basismaterial aufgebrachten Beschichtung.
In 1 ist eine Kombinationswaage
2 dargestellt. Im Folgenden werden die produktführenden Anlagenteile
erläutert. Diese weisen Oberflächen auf, die in Kontakt mit dem zu wiegenden
und/oder mit dem gewogenen Produkt gelangen.
Das Produkt wird von einer Produkt-Zuführvorrichtung
4 auf eine zentrale Verteilvorrichtung, die in 1
als Verteilteller 6 dargestellt ist, gefördert. Der Verteilteller
6 weist eine umlaufende Kante 8 auf, um die eine Mehrzahl von
Förderrinnen 10 herum angeordnet ist. Jede der Förderrinnen
10 ist auf einem Vibrationsantrieb 12 angeordnet. An jeder Förderrinne
10 ist unterhalb des äußeren Endes ein Bereitstellungsbehälter
14 angeordnet. Unterhalb jedes Bereitstellungsbehälters
14 ist wiederum ein Wägebehälter 16 angeordnet.
Sowohl die Bereitstellungsbehälter 14 als auch die Wägebehälter
16 weisen jeweils zwei Klappen 18 auf. Die Klappen 18
sind schwenkbar an dem jeweiligen Behälter 14, 16 angebracht.
Die Klappen 18 jedes Klappenpaares sind jeweils gegenüberliegend voneinander
angeordnet und können zum Auslassen des Produktes geöffnet werden. Eine
(nicht dargestellte) Steuerung der Kombinationswaage dient dazu, das Öffnen
und Schließen der Klappen 18 in Abhängigkeit von einem Wägeergebnis
der jeweiligen Wägebehälter 16 zu steuern. Das Produkt wird von
den entsprechenden Wägebehältern 16 ausgelassen und gelangt über
Rutschen 20 in einen Trichter 22, der unterhalb der Mehrzahl von
Wägebehältern 16 angeordnet ist. Das gewogene Produkt wird aus
der Auslassöffnung 23 des Trichters 22 ausgelassen. Diese
Auslassöffnung 23 ist beispielsweise oberhalb einer (nicht dargestellten)
Verpackungsmaschine angeordnet, welche das abgewogene Produkt anschließend
verpackt.
Demgemäß wird das zu wiegende Produkt von der Produkt-Zuführvorrichtung
4 auf den Verteilteller 6 transportiert, von dem es anschließend
auf die Mehrzahl von Förderrinnen 10 verteilt wird. Von den Förderrinnen
10 wird das Produkt dann in die jeweiligen Bereitstellungsbehälter
14 gefördert. Durch Öffnen der Klappen 18 der Bereitstellungsbehälter
14 wird das Produkt anschließend in die Wägebehälter
16 gefördert und darin gewogen. Die (nicht dargestellte) Steuerung
der Kombinationswaage ermittelt dann eine Kombination von Wägebehältern
16 basierend auf den jeweils gemessenen Gewichten der Teilmengen in den
Wägebehältern 16 und gibt ein Steuerungssignal zum Öffnen
der entsprechenden Klappen 18 aus. Das gewogene Produkt wird über
Rutschen 20 in den Trichter 22 ausgelassen und verlässt anschließend
die Kombinationswaage 2 durch die Auslassöffnung 23 des Trichters
22.
Dementsprechend bilden die Produkt-Zuführvorrichtung
4, der Verteilteller 6, die Förderrinnen 10, die
Bereitstellungsbehälter 14, die Wägebehälter 16,
die Klappen 18, die Rutschen 20 und der Trichter 22 produktführende
Anlagenteile der Kombinationswaage 2, die jeweils produktführende
Oberflächen aufweisen. Um die erfindungsgemäßen vorteilhaften Transporteigenschaften
zu erzielen und um ein Anhaften von Produktteilen zu vermeiden, weisen bei solch
einer Kombinationswaage eines oder vorzugsweise mehrere der produktführenden
Anlagenteile eine produktführende Oberfläche gemäß der vorliegenden
Erfindung auf. Vorzugsweise sind zumindest die Oberflächenabschnitte von den
produktführenden Anlagenteilen, die in Kontakt mit dem Produkt gelangen, mit
einer produktführenden Oberfläche gemäß der vorliegenden Erfindung
ausgebildet.
In 2 ist beispielhaft eine Förderrinne
10 als produktführendes Anlagenteil der Kombinationswaage dargestellt.
Die Förderrinne 10 weist eine zentrale Rinne 24 auf, die
sich in einer Transportrichtung 26 zu einer Öffnung 28 der
Förderrinne 10 hin erstreckt. Beidseitig der Rinne 24 sind
schräg nach oben geneigte Seitenwände 30, 32 angeordnet,
die das Produkt in Richtung zu der zentralen Rinne 24 lenken. Auf der gegenüberliegenden
Seite der Öffnung 28 kann eine hochstehende Wand 34 ausgebildet
sein, welche verhindert, dass das Produkt in Transportrichtung über die Öffnung
28 hinaus transportiert wird.
Vorzugsweise ist bei der Förderrinne 10 die zentrale
Rinne 24 und zumindest ein zentraler Abschnitt der seitlich nach oben geneigten
Wände 30, 32 mit einer produktführenden Oberfläche
gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildet.
3 ist eine schematische abgebrochene Querschnittsansicht
einer Beschichtung 36, die auf ein Basismaterial 38 aufgebracht
ist. Die Dicke d der Beschichtung ist gemäß der vorliegenden Erfindung
weniger als 2 &mgr;m. Die schematische Darstellung in 3
gibt dabei jedoch nicht korrekt die Größenverhältnisse wieder sondern
dient lediglich der Anschauung. Die Oberfläche der Beschichtung 36
bildet eine produktführende Oberfläche 40, auf welcher das Produkt
in einem Wägeautomaten transportiert wird.
Wie oberhalb erläutert wird, sind die Beschichtung
36 und das Basismaterial 38 durch atomare Bindungen aneinander
gebunden. Ferner werden, wie oberhalb erläutert wird, im Bereich der Kontaktfläche
sowohl in der Beschichtung 36 als auch in dem Basismaterial 38
funktionelle Gruppen gebildet. Dies ist in 3 schematisch
durch einen Übergangsbereich 42 der Beschichtung 36 und durch
einen Übergangsbereich 44 des Basismaterials 38 dargestellt.
Auch die dargestellten Größenverhältnisse dieser Übergangsbereiche
42 und 44 sind nicht korrekt und dienen lediglich zur Veranschaulichung.
Auf der produktführenden Oberfläche 40, die in
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel hydrophob und oleophob ist, ist schematisch
ein Wassertropfen 46 dargestellt. Aufgrund der hydrophoben Eigenschaft
der produktführenden Oberfläche 40 perlt dieser ab und benetzt
nur einen geringen Teil der Oberfläche 40.
Umgekehrt würde im Falle einer hydrophilen produktführenden
Oberfläche der Wassertropfen auf der Oberfläche einen dünnen Wasserfilm
bilden und die Oberfläche großflächiger benetzen.
Versuche der Anmelderin haben gezeigt, dass eine mit CVD-Verfahren
hergestellte Siliciumoxid-Beschichtung eines Edelstahlblechs mit einer Schichtdicke
der Beschichtung von 1,5 &mgr;m besonders gute hydrophobe und antihaftende Eigenschaften
erzielt werden könnnen. Vorzugsweise weist die Oberfläche zusätzlich
eine Nanostrukturierung auf.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oberhalb beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. Wie anhand des einleitenden Teils der
Beschreibung deutlich wird, können insbesondere verschiedene Herstellungsverfahren
zur Herstellung der Beschichtung angewendet und verschiedene Beschichtungsmaterialien
eingesetzt werden.