Die vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet
der landwirtschaftlichen Maschinen. Sie betrifft insbesondere eine Sämaschine
mit einem Gestell, das einen Querträger und Elemente zum Einbringen von Samen
in den Boden aufweist, die gebildet sind von:
- – Säscharen, die in mindestens zwei Reihen im Wesentlichen orthogonal
zur Vorschubrichtung angeordnet sind;
- – kurzen Verbindungsarmen, die jeweils eine Säschar tragen, die
einer der Reihen angehört, wobei jeder kurze Verbindungsarm mit dem Querträger
mittels eines jeweiligen ersten Gelenks verbunden ist;
- – langen Verbindungsarmen, die jeweils eine Säschar tragen, die
der anderen Reihe angehört, wobei jeder lange Verbindungsarm mit dem Querträger
mittels eines jeweiligen zweiten Gelenks verbunden ist;
- – wobei die erste und die zweite Gelenke eine im Wesentlichen horizontale
und zur Vorschubrichtung orthogonale Längsachse umfassen, wobei jedes Gelenk
den entsprechenden Verbindungsarmen ein Ausschlagen nach oben und nach unten ermöglichen;
und
- – einem gemeinsamen Anschlag, der die Verschiebung der gesamten Säscharen
(11) nach unten begrenzt.
Eine solche Sämaschine ist insbesondere durch das Dokument
EP 0 974 252 bekannt. Diese Sämaschine
umfasst in groben Zügen ein Gestell, einen Trichter, der dazu bestimmt ist,
die Samen zu enthalten, und Elemente zum Einbringen der Samen in den Boden.
Diese Einführelemente umfassen Scharen, die in zwei Reihen im
Wesentlichen orthogonal zur Vorschubrichtung angeordnet sind, und lange Verbindungsarme,
die jeweils eine Schar tragen, die der zweiten Reihe angehört, und kurze Verbindungsarme,
die jeweils eine Schar tragen, die der ersten Reihe angehört, wobei sich die
erste Reihe vor der zweiten Reihe befindet.
Diese bekannte Sämaschine umfasst zusätzlich einen gemeinsamen
Anschlag, der durch eine Stange ausgeführt ist, die die Verschiebung der gesamten
Scharen nach unten begrenzt, und ein gemeinsames Einstellmittel, das auf die gesamten
Einführelemente einwirkt, um den Ausschlag der gesamten Scharen nach unten
um denselben Wert bei der Einstellung zu begrenzen. Die Stange wird in der Höhe
mittels des gemeinsamen Einstellmittels verschoben, das es ermöglicht, die
maximale Arbeitstiefe der gesamten Scharen rasch zu verändern. Die Einstellung
erfolgt mittels eines Zwischengliedes, eines Lochabschnitts und eines Bolzens. Das
Zwischenglied ist fest mit der Stange verbunden und einerseits auf dem Gestell angelenkt.
Das Gestell umfasst einen Lochabschnitt, der aus mehreren Löchern besteht,
die im Kreisbogen angeordnet sind. Der Bolzen ist dazu bestimmt, das Zwischenglied
in eines der Löcher des Lochabschnitts zu stecken. Die verschiedenen Löcher
ermöglichen es, die Arbeitstiefe der Säscharen zu verändern. Die
Sämaschine umfasst zu diesem Zweck mindestens zwei Zwischenglieder und zwei
Lochabschnitte, um eine einheitliche Einstellung über die gesamte Breite der
Sämaschine zu ermöglichen.
Die Änderung der Arbeitstiefe der Einführelemente erfolgt
stufenweise. Die Änderung muss für alle Zwischenglieder nacheinander durchgeführt
werden. Zur Schardruckeinstellung ist die Sämaschine mit Stäben und elastischen
Elementen versehen, die mit den Verbindungsarmen verbunden sind. Die Einstellung
erfolgt einzeln oder gemeinsam für die gesamten Einführelemente. Eine
solche Sämaschine ist auch aus dem Dokument DE
36 33 542 bekannt.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Beseitigung dieses Nachteils
bei Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Sämaschine
zu geringeren Kosten. Es muss insbesondere eine Sämaschine verwirklicht werden,
bei der einerseits die Schardruckeinstellung auf zentral gesteuerte Weise erfolgt
und die erhaltene Variation in den verschiedenen Reihen identisch ist. Die Schardruckeinstellung
muss kontinuierlich, rasch und leicht im Einsatz sein, um eine optimale Anordnung
des Samens im Boden zu gewährleisten. Andererseits muss die Einstellung der
maximalen Arbeitstiefe auch zentral gesteuert, kontinuierlich und leicht in der
Verwendung sein.
Zu diesem Zweck ist die erfindungsgemäße Sämaschine
dadurch gekennzeichnet, dass eine Schardruckeinstellungsvorrichtung vorgesehen ist,
die aus einer Schwenkwelle mit einer Längsachse, die sich über die gesamte
Breite der Sämaschine erstreckt, und elastischen Elementen, die die Verbindungsarme
mit der Schwenkwelle verbinden, gebildet ist und dass der gemeinsame Anschlag durch
die Schwenkwelle verwirklicht ist.
Weitere Gegenstände und Merkmale der Erfindung gehen aus der
nachstehenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervor,
die als nicht einschränkendes Beispiel eine Ausführungsart der erfindungsgemäßen
Sämaschine darstellen.
In diesen Zeichnungen:
stellt 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Sämaschine dar;
stellt 2 eine Draufsicht der Sämaschine aus
1 dar;
ist 3 eine Seitenansicht in Richtung
des Pfeils III aus 2;
ist 4 eine Seitenansicht in Richtung
des Pfeils IV aus 2;
ist 5 eine Seitenansicht in Richtung
des Pfeils V aus 2.
Die landwirtschaftliche Maschine zur Bearbeitung des Bodens, die in
den Figuren dargestellt ist, entspricht einer Sämaschine (1). Es handelt
sich genauer um eine Sämaschine vom Typ Zeilensämaschine, wie in
1 dargestellt. Diese Sämaschine (1) ist
mit einem Traktor (2) mittels einer Dreipunktanhägevorrichtung (3)
verbunden, die dem Fachmann bekannt ist. Die Sämaschine (1) wird somit
in eine Richtung und eine Vorschubrichtung, die durch den Pfeil (4) angezeigt
ist, in einem zu besäenden Feld verschoben. In der nachfolgenden Beschreibung
sind die Begriffe „vorne" und „hinten", „vor" und „hinter"
in Bezug auf die Vorschubrichtung (4) definiert, und die Begriffe „rechts"
und „links" sind bei Betrachtung der Sämaschine (1) von hinten
in Vorschubrichtung (4) definiert.
Diese Sämaschine (1) kann auch hinten an einer Bodenbearbeitungsmaschine,
beispielsweise einer Kreiselegge, angehängt werden. Diese Kombination ermöglicht
es in einem Durchgang, das Saatbett vorzubereiten und zu säen. Die Kreiselegge
ist in diesem Fall zwischen dem Traktor (2) und der Sämaschine (1)
angeordnet. Dieses Ausführungsbeispiel ist in den Figuren nicht dargestellt.
Die Sämaschine (1) der 1
umfasst in groben Zügen ein Gestell (5), auf dem ein Trichter (6)
angeordnet ist. Die in dem Trichter (6) enthaltenen Körner werden
in den Boden mittels Einführelementen (7) eingebracht. Jedes Einführelement
(7) ist mit einer Dosiervorrichtung für die Samen (nicht dargestellt)
verbunden, die sich unter dem Trichter (6) befindet und es ermöglicht,
genau die in die Erde eingebrachte Samenmenge einzustellen. Der Samen wird von der
Dosiervorrichtung zu den Einführelementen (7) mittels eines jeweiligen
Zuführrohrs (8) befördert. Eine solche Samendosiervorrichtung
ist dem Fachmann bekannt und wird hier nicht im Detail beschrieben. Die erfindungsgemäße
Sämaschine (1) ist eine Sämaschine mechanischen Typs, d.h. dass
die Körner durch Schwerkraft in die Erde fallen. Um es den Einführelementen
(7) zu ermöglichen, den Bodenunebenheiten zu folgen, sind die Zuführrohre
(8) teleskopisch. Jede Säzeile wird mit Körnern über ihr
eigenes Zuführrohr (8) versorgt.
Die Elemente (7) zum Einbringen der Körner in den Boden
sind nach dem in den 1 und 2
dargestellten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen hinter und im Wesentlichen
unter dem Trichter (6) angeordnet. Die Einführelemente (7)
sind vorzugsweise in zwei Reihen (9, 10) im Wesentlichen senkrecht
auf die Vorschubrichtung (4) angeordnet. Die Einführelemente (7)
sind derart beabstandet, dass relativ regelmäßige Abstände zwischen
den Zeilen, in denen die Körner abgelegt werden, vorhanden sind.
Bei Betrachtung der verschiedenen Figuren trägt jedes Einführelement
(7) eine Säschar (11), die am Ende eines jeweiligen Verbindungsarms
(12, 13) befestigt ist. Jede Reihe (9, 10) umfasst
somit mehrere Säscharen (11), die sich nebeneinander befinden, um
eine Reihe zu bilden. Die erste Reihe (9) befindet sich vor der zweiten
Reihe (10) in Vorschubrichtung (4) gesehen. Die Verbindungsarme
(12, 13) sind dazu bestimmt, mit einem Querträger (14)
verbunden zu werden, der mit dem Gestell (5) mittels eines jeweiligen Gelenks
(15, 16) fest verbunden ist. Jedes Gelenk (15,
16) weist eine Längsachse (15a, 16a) auf, die im
Wesentlichen horizontal und zur Vorschubrichtung (4) orthogonal ist. Die
Verbindungsarme (12, 13) sind vorzugsweise röhrenförmig
und haben einen kreisförmigen Querschnitt. Sie erstrecken sich von ihrem jeweiligen
Gelenk (15, 15) ausgehend zum Hinterteil der Sämaschine (1)
in zur Vorschubrichtung (4) entgegen gesetzte Richtung im Wesentlichen
parallel zu dieser letztgenannten und im Wesentlichen horizontal.
Gemäß der in 2 dargestellten
Draufsicht der Sämaschine (1) wird jede Säschar (11),
die der ersten Reihe (9) angehört, von einem kurzen Verbindungsarm
(12) unterstützt. Dieser kurze Verbindungsarm (12) ist mit
dem Querträger (14) mittels eines ersten Gelenks (15) verbunden.
Jede Schar (11), die der zweiten Reihe (10) angehört, wird
ihrerseits von einem langen Verbindungsarm (13) unterstützt. Dieser
lange Verbindungsarm (13) ist mit dem Querträger (14) mittels
eines zweiten Gelenks (16) verbunden. Der Querträger (14)
trägt alle Verbindungsarme (12, 13). Dieser Querträger
(14) ist röhrenförmig und hat einen quadratischen Querschnitt
und erstreckt sich über die gesamte Breite der Sämaschine (1)
und ist quer zur Vorschubrichtung (4) angeordnet. 2
ist eine teilweise Draufsicht, die Sämaschine (1) ist nicht in ihrer
gesamten Breite dargestellt. Auf dem Querträger (14) sind in regelmäßigen
Abständen Flansche (17) montiert, die dazu bestimmt sind, die verschiedenen
Verbindungsarme (12, 13) zu halten. Diese Flansche (17)
sind identisch, aber sie sind um eine Vierteldrehung schwenkbar montiert, je nachdem
sie einen kurzen Verbindungsarm (12) oder einen langen Verbindungsarm (13)
tragen. Dieser Versatz ermöglicht vorzugsweise eine Überlappung der Flansche
(17), um eventuell den Raum zwischen den Verbindungsarmen (12,
13) enger zu machen. Jeder Verbindungsarm (12, 13) ist
mit dem entsprechenden Flansch (17) durch einen Verbindungsflansch
(18, 19) verbunden. Diese Verbindungsflansche (18,
19) sind an den Enden der entsprechenden Verbindungsarme (12,
13) befestigt. Die ersten und zweiten Gelenke (15, 16)
sind zwischen dem entsprechenden Verbindungsflansch (18, 19) und
dem jeweiligen Flansch (17) angeordnet.
3 stellt eine Teilansicht der Sämaschine (1)
nach dem Pfeil III der 2 dar. Das erste Gelenk (15)
und das zweite Gelenk (16) ermöglichen den jeweiligen Verbindungsarmen
(12, 13) ein Ausschlagen nach oben und nach unten. Solche Gelenke
(15, 16) ermöglichen es vorzugsweise den Säscharen (11),
den Bodenunebenheiten zu folgen und somit die Körner in einer Wesentlichen
konstanten Tiefe in den Boden einzubringen. Auf bevorzugte Weise sind die ersten
Gelenke (15) im Wesentlichen unter dem Querträger (14) angeordnet,
während die zweiten Gelenke (16) in der Verlängerung am hinteren
Teil des Querträgers (14) angeordnet sind.
Nach einem wichtigen Merkmal ist vorgesehen, um eine gute Eindringung
der Säscharen (11) in den Boden zu gewährleisten, die Sämaschine
mit einer Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) zu versehen. Diese letztgenannte
ermöglicht es, mittels elastischen Elementen (21) eine Kraft auf die
Einführelemente (7) auszuüben, die nach unten in Richtung des
Bodens gerichtet ist. Zu diesem Zweck sind die elastischen Elemente (21)
mit einer Schwenkwelle (22) verbunden. Nach dem in 3
dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Schwenkwelle (22)
über die gesamte Breite der Sämaschine (1) und weist eine Längsachse
(22a) auf, die im Wesentlichen horizontal und zur Vorschubrichtung (4)
senkrecht ist. Die Schwenkwelle (22) ist röhrenförmig und hat
einen kreisförmigen Querschnitt. Um die elastischen Elemente (21)
zu halten, umfasst die Schwenkwelle (22) ein Blech (23), das mit
Löchern versehen ist. Dieses Blech (23) hat dieselbe Länge wie
die Schwenkwelle (22), die im Wesentlichen der Breite der Sämaschine
(1) entspricht. Das Blech (23) ist auf dem unteren und hinteren
Viertel der Schwenkwelle (22) befestigt. Jedes elastische Element (21)
ist einerseits mit einem Verbindungsarm (12, 13) und andererseits
mit dem Blech (23) verbunden. Das Blech (23) umfasst mindestens
ebenso viele Löcher wie elastische Elemente (21). Diese elastischen
Elemente (21) sichern den Halt der Elemente (7) zum Einbringen
in den Boden während der Arbeit. Die Schwenkwelle (22) ist vorzugsweise
unter dem Querträger (14) angeordnet. Ihre Position ist derart, dass
ihre Längsachse (22a) im Wesentlichen in der Vertikalen der Längsachse
(16a) des zweiten Gelenks (16) in Richtung des Bodens angeordnet
ist. Die Stärke der Kraft, die von den elastischen Elementen (21)
entwickelt wird, kann mittels der Schwenkwelle (22) eingestellt werden,
um an die Geländebedingungen angepasst zu werden. Diese Schwenkwelle (22)
kann somit um ihre Längsachse (22a) schwenken.
Die Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) umfasst zu diesem
Zweck eine Stange (24), die es ermöglicht, das Schwenken der Schwenkwelle
(22) zu steuern und somit den Schardruck auf alle Einführelemente
(7) zu steuern. Die Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) umfasst
zusätzlich zur Stange (24) eine Büchse (25) und einen
Drehzapfen (26). Diese Stange (24) ist vorzugsweise in der Nähe
der mittleren Vertikalebene (27) der Sämaschine (1) angeordnet.
Die Stange (24) ist mit der Schwenkwelle (22) mittels einer Stütze
(28) verbunden. Diese Stütze (28) ist mit dem Mittelteil
der Schwenkwelle (22) fest verbunden. Die Stange (24) ermöglicht
somit eine zentral gesteuerte Schardruckeinstellung. Nach 3,
wenn die Schwenkwelle (22) eine Drehung im Uhrzeigersinn durchführt,
steigt die Spannung jedes elastischen Elements (21), und somit ist der
Schardruck auf die Verbindungsarme (12, 13) höher. Diese
ermöglicht es, den Schardruck anzupassen, damit er größer als die
Kraft des Bodens ist, die auf die Säschar (11) ausgeübt wird.
Ein Schwenken der Schwenkwelle (22) gegen den Uhrzeigersinn verringert
die Spannung auf den elastischen Elementen (21) und verringert den Schardruck
auf die Einführelemente (7).
Auf bevorzugte Weise ist der Querträger (14) an dem
Gestell (5) mittels mindestens eines dritten Gelenks (29) mit
einer Längsachse (29a) im Wesentlichen horizontal und quer zur Vorschubrichtung
(4) angelenkt. Das Schwenken des Querträgers (14), der die
Gelenke (15, 16) der Verbindungsarme (12, 13)
trägt, in Bezug auf das Gestell (5) ermöglicht es, die Eindringtiefe
der Säscharen (11) in den Boden zu verändern.
4 ist eine Seitenansicht nach dem Pfeil IV aus
2 von einem Teil der Sämaschine (1).
5 zeigt, entlang des Pfeils V gesehen, eine weitere
Seitenansicht der Sämaschine (1) aus 2.
Bei Betrachtung dieser Figuren ist zu sehen, dass das dritte Gelenk (29)
unter dem Querträger (14) und hinter diesem in Vorschubrichtung (4)
gesehen angeordnet ist. Nach dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der
Querträger (14) auf einer Kippabdeckung (30) befestigt. Diese
letztgenannte ist mit dem Gestell (5) mittels des dritten Gelenks (29)
verbunden. Das Gestell (5) umfasst ferner Wände (31), von
denen zwei an den Enden in der Nähe der Räder der Sämaschine (1)
angeordnet sind. Eine weitere Wand (31) ist in der Nähe der mittleren
Vertikalebene (27) der Sämaschine (1) angeordnet. Jede Wand
(31) ist dazu bestimmt, den Querträger (14) mittels einer
Kippabdeckung (30) zu tragen, die mit der entsprechenden Wand (31)
mittels eines jeweiligen dritten Gelenks (29) verbunden ist.
Die 3 bis 5
zeigen ein Ausführungsbeispiel der Mittelwand (31)
mit ihrer Kippabdeckung (30) und ihrem dritten Gelenk (29). Die
dritten Gelenke (29), die an den Wänden (31) der Enden angeordnet
sind, sind im Wesentlichen identisch und somit nicht dargestellt.
Nach einem weiteren wichtigen Merkmal der Erfindung ist ferner eine
Vorrichtung zur Einstellung der Arbeitstiefe (32) vorgesehen, die vom Querträger
(14) gebildet ist, der die Gelenke (15, 16) trägt.
Das Schwenken des Querträgers (14) um das dritte Gelenk (29)
wird von der Einstellvorrichtung (32) gesteuert. Diese letztgenannte ermöglicht
es, die Eindringtiefe der Einführelemente (7) in den Boden und somit
die Sätiefe zu verändern. Diese Vorrichtung zur Einstellung der Arbeitstiefe
(32) besteht auch vorzugsweise aus einer Stange (33), einer Büchse
(34) und einem Drehzapfen (35). Die Stange (33) ist ähnlich
der Stange (24). In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die
Stange (24) eine eher vertikale Ausrichtung auf, während die Stange
(33) eine eher horizontale Ausrichtung aufweist. Die Büchse (34)
ist mit der Mittelwand (31) fest verbunden, und der Drehzapfen (35)
ist mit der Kippabdeckung (30) fest verbunden. Ein Ende der Stange (33)
steht in der Büchse (34) im Eingriff, bis es an einem Absatz anschlägt.
Die Stange (33) ist durch einen Stift gesichert. Das andere Ende der Stange
(33) ist dazu bestimmt, in den Drehzapfen (35) einzugreifen. Die
Stange (33) und der Drehzapfen (35) haben ein Gewinde, wodurch
eine feine und kontinuierliche Einstellung der Eindringtiefe der gesamten Säscharen
(11) in den Boden möglich ist. Wenn der Querträger (14)
um das dritte Gelenk (29) schwenkt, wird dank der Einstellvorrichtung (32)
das Ausschlagen der gesamten Säscharen (11) um denselben Wert verändert.
Die Vorrichtung zur Einstellung der Arbeitstiefe (32) erfolgt ebenfalls
auf zentrale Weise. Die Anordnung der ersten Gelenke (15) und der zweiten
Gelenke (16) erfolgt derart, dass sich bei einer Änderung der Einstellung
die Änderung auf identische Weise auf die gesamten Einführelementen (7)
der ersten oder der zweiten Reihe (9, 10) auswirkt.
Wenn der Boden uneinheitlich ist, besteht die Gefahr, dass die Säscharen
(11) zu tief in die lockeren Zonen eindringen und somit den Samen unregelmäßig
ablegen. Es ist ein gemeinsamer Anschlag (22') vorgesehen, der das Versenken
der gesamten Säscharen (11) in den Boden begrenzt, wodurch das Eindringen
in den Boden begrenzt wird. Auf besonders vorteilhafte Weise ist dieser gemeinsame
Anschlag (22') von der Schwenkwelle (22) gebildet. Nach
5 erstreckt sich die Schwenkwelle (22) vorzugsweise
unter den langen Verbindungsarmen (13) und unter den kurzen Verbindungsarmen
(12), um auf die gesamte Einführelemente (7) einzuwirken
und das Ausschlagen der gesamten Säscharen (11) nach unten zu begrenzen.
Jeder Verbindungsarm (12, 13) stützt sich direkt auf die
Schwenkwelle (22) in der in den 3 und
5 dargestellten Arbeitsposition mittels der jeweiligen
Verbindungsflansche (18, 19). Diese Verbindungsflansche (18,
19) sind an der Schwenkwelle (22) unter der Einwirkung der elastischen
Elemente (21) abgestützt, wobei die Verbindungsflansche (18,
19) zu diesem Zweck eine Kontaktfläche von entsprechender Form umfassen.
Das Schwenken der Verbindungsarme (12, 13) um ihre jeweiligen
Gelenke (15, 16) ist somit nach unten hin begrenzt. Die Position
der Gelenke (15, 16) und der Stützflächen der Verbindungsflansche
(18, 19) ist derart, dass bei einer Drehung der Schwenkwelle (22)
oder einem Schwenken des Querträgers die so erhaltene Veränderung für
die Säscharen (11) der ersten Reihe (9) und der zweiten Reihe
(10) identisch bzw. im Wesentlichen identisch ist.
Nach einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist es möglich,
dass die Gelenke (15, 16) der Verbindungsarme (12,
13) ausgerichtet sind, und die Kinematik für die beiden Einstellvorrichtungen
(20; 32) sollte derart ausgeführt sein, dass sie eine identische
Veränderung in beiden Reihen (9, 10) sichert.
Bei Betrachtung der 3 und 5
sind die elastischen Elemente (21) der Einführelemente (7)
der vorderen Reihe (9) vorzugsweise im Wesentlichen über den kurzen
Verbindungsarmen (12) angeordnet. Jeder erste Verbindungsflansch (18)
umfasst zu diesem Zweck einen nach oben gekrümmten Teil, der das elastische
Element (21) trägt. Die Druckänderung in Abhängigkeit von
der Höhe der Säscharen (11) ist somit begrenzt und im Wesentlichen
identisch zwischen der ersten und zweiten Reihe (9, 10). Diese
Anordnung ermöglicht es, den Schardruck der beiden Reihen (9,
10) besser auszugleichen. Die elastischen Elemente (21) sind vorzugsweise
Federn.
Nach 3 sind die Verbindungsflansche (18,
19) der Verbindungsarme (12, 13) derart positioniert,
dass sie ein regelmäßiges Säen und eine konstante Sätiefe während
der Arbeit sichern. Der erste Verbindungsflansch (18), der mit dem kurzen
Verbindungsarm (12) verbunden ist, weist eine U-Form auf, deren Enden mit
dem ersten Gelenk (15) verbunden sind und deren Basis am kurzen Verbindungsarm
(12) befestigt ist. Der erste Verbindungsflansch (18) ist im Wesentlichen
horizontal und in Vorschubrichtung (4) angeordnet. Die Schenkel des „U"
sind nach vorne ausgehend vom kurzen Verbindungsarm (12) ausgerichtet.
Eine Seite dieser Schenkel ist dazu bestimmt, an der Schwenkwelle (22)
abgestützt zu werden. Die Form des Kontakts ist vorzugsweise eine kreisbogenförmige
Fläche. Der zweite Verbindungsflansch (19), der mit dem langen Verbindungsarm
(13) verbunden ist, weist ihrerseits auch eine U-Form auf, aber sie ist
anders ausgerichtet. Die Basis des „U" ist zum Querträger (14)
ausgerichtet, und die Schenkel des „U" sind nach hinten
in Vorschubrichtung (4) gesehen ausgerichtet. Andererseits kommt die Basis
des „U" mit der Schwenkwelle (22) während der Arbeit in Kontakt.
Wie in 3 dargestellt, befindet sich die Kontaktfläche
der Einführelemente (7), die der ersten Reihe (9) angehören,
eher auf dem Teil über der Schwenkwelle (22), während sich die
Kontaktfläche eines Einführelements (7) der zweiten Reihe (10)
eher auf dem hinteren Teil der Schwenkwelle (22) befindet.
Durch Schwenken des Querträgers (14) um die dritten
Gelenke (29) kann die Arbeitstiefe der Einführelemente (7)
eingestellt werden. Ein Schwenken des Querträgers (14) im Uhrzeigersinn
ermöglicht es, die Einführelemente (7) hochzuheben. Das Schwenken
gegen den Uhrzeigersinn ermöglicht es hingegen, die Einführelemente (7)
abzusenken.
Dank dieser Vorrichtung zur Einstellung der Arbeitstiefe (32)
und der Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) ist die Eindringtiefe der
Einführzelemente (7) in den Boden über die gesamte Breite der
Sämaschine (1) ähnlich, und folglich werden die Körner in
einer idealen Tiefe für die Keimung und das Wachstum abgelegt, woraus sich
ein optimaler Ernteertrag ergibt.
Die Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) ist mittels der
Stange (24), der Büchse (25) und des Drehzapfens (26)
verwirklicht. Die Büchse (25) ist mit der Mittelwand (31)
fest verbunden, und der Drehzapfen (26) ist mit der Stütze (28)
fest verbunden. Ein Ende der Stange (24) steht in der Büchse (25)
im Eingriff, bis es an einem Absatz anschlägt. Es ist durch einen Stift gesichert.
Das andere Ende der Stange (24) ist dazu bestimmt, in den Drehzapfen (26)
einzugreifen. Die Stange (24) und der Drehzapfen (26) besitzen
ein Gewinde, das somit eine feine und kontinuierliche Einstellung des Schardrucks
ermöglicht. Die Büchse (25) ist ähnlich der Büchse
(34), und der Drehzapfen (26) ist ähnlich dem Drehzapfen
(35). Die Schwenkwelle (22) ermöglicht es, die Spannung der
elastischen Elemente (21) einzustellen und als unterer gemeinsamer Anschlag
(22') zu dienen.
Die Positionierung der beiden Einstellvorrichtungen (20,
32) in der Nähe der vertikalen Mittelebene (27) der Sämaschine
(1) ermöglicht eine bessere Verteilung der Kräfte. Es ist vollkommen
möglich, dass diese Einstellvorrichtungen (20, 32) auf einer
Seite der Sämaschine (1) angeordnet sind. Die Betätigungen der
Stangen (24, 33) können über ein mechanisches, hydraulisches
oder elektrisches System erfolgen.
Nach einem weiteren nicht dargestellten Beispiel könnte die Sämaschine
(1) nur mit einer Schardruckeinstellungsvorrichtung (20) versehen
sein, während der Querträger (14), der die Verbindungsarme (12,
13) trägt, fest auf dem Gestell (5) befestigt wäre.
Bei der Arbeit zieht jede Säschar (11) eine Furche in
den Boden und legt in dieser die Körner ab. Die Einführvorrichtung ist
mit einer Abdeckegge (36) versehen, die hinter den Säscharen (11)
angeordnet ist. Diese schließt die Furchen nach der Ablegung der Körner.
Die Sämaschine (1) umfasst auch seitliche Spurenzeichner (37),
die es ermöglichen, Spuren für die späteren phytosanitären Bearbeitungen
zu hinterlassen.
Schließlich können verschiedene Änderungen an dem soeben
beschriebenen Beispiel vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf die Ausführung
der verschiedenen Elemente oder durch Ersatz durch technisch gleichwertige Elemente,
ohne deshalb über den in den nachstehenden Ansprüchen definierten Schutzrahmen
hinauszugehen.