Die Erfindung betrifft ein Luftdüsenaggregat zum Herstellen
eines gesponnenen Garnes mit einer Wirbelkammer und einem die Spinnluft aus der
Wirbelkammer abführenden ringförmigen Abluftkanal, der eine Anschlussöffnung
für eine Unterdruckquelle aufweist, sowie mit wenigstens einer Zuluftöffnung,
die in den ringförmigen Abluftkanal mündet.
Ein Luftdüsenaggregat dieser Art ist durch die
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Stand der Technik. Das bekannte Luftdüsenaggregat ist einem ein Lieferwalzenpaar
aufweisenden Streckwerk nachgeordnet, wobei dem Lieferwalzenpaar ein Reinigungskanal
mit einer Saugöffnung zugeordnet ist, der zur Sauberhaltung des Lieferwalzenpaares
dient und Faserflug von den Umfangsflächen des Lieferwalzenpaares absaugt.
Um eine möglichst einfache Konstruktion des Luftdüsenaggregates zu erreichen,
mündet der Reinigungskanal in den ringförmigen Abluftkanal. Der Reinigungskanal
und der ringförmige Abluftkanal sind dabei an eine gemeinsame Unterdruckquelle
angeschlossen.
Es hat sich nun gezeigt, dass der ringförmige Abluftkanal,
der konzentrisch um ein spindelförmiges Bauteil, das wiederum einen Garnabzugskanal
enthält, durch den das gesponnene Garn abgezogen wird, angeordnet ist, oftmals
anfällig für Ablagerungen und Verstopfungen ist. Der ringförmige
Abluftkanal dient hauptsächlich dem Abführen der Spinnluft aus der Wirbelkammer.
Die Spinnluft strömt zwar mit sehr hoher Geschwindigkeit in die Wirbelkammer
und erzeugt dort den mit hoher Geschwindigkeit rotierenden Luftwirbel, der dem zugeführten
Faserverband seine Spinndrehung erteilt, jedoch ist durch die sehr kleinen Durchmesser
der Druckluftdüsen die einströmende Luftmenge nicht besonders groß.
Dies führt in dem sich an die Wirbelkammer anschließenden ringförmigen
Abluftkanal, der Querschnittserweiterungen aufweist, dazu, dass die Strömungsgeschwindigkeit
stark abnimmt. Durch die geringer werdende Strömungsgeschwindigkeit der Luft
verringert sich die Fähigkeit der Luft, Schmutzteilchen und Faserflug zu transportieren.
Diese zwangsläufig in der aus der Wirbelkammer abgeführten Spinnluft enthaltenen
Verunreinigungen können sich dadurch in dem ringförmigen Abluftkanal ablagern
und dort mit der Zeit zu Verstopfungen führen. Diese Ablagerungen können
zu Beeinträchtigungen bis hin zu Unterbrechungen des Spinnvorganges führen.
Die Bereiche im ringförmigen Abluftkanal, in denen sehr geringe Luftströmungen
vorhanden sind und in denen die Ablagerungen hauptsächlich auftreten, werden
auch als "Toträume" bezeichnet.
Wird nun ein aus der
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bekannter Reinigungskanal, dessen Saugöffnung dem Lieferwalzenpaar
zugeordnet ist und der in den ringförmigen Abluftkanal mündet, vorgesehen,
so gelangt zusätzlicher Faserflug in die ohnehin schon für Verstopfungen
anfälligen Bereiche des ringförmigen Abluftkanals und verstärkt dadurch
die Störungshäufigkeit sehr stark. Der Reinigungskanal stellt zwar gleichzeitig
eine Zuluftöffnung dar, durch die zusätzliche Luft in den ringförmigen
Abluftkanal gelangt und dort teilweise die Strömungsgeschwindigkeit erhöht,
jedoch wird durch die enthaltenen Verunreinigungen kein positiver Effekt erreicht.
Außerdem mündet die Zuluftöffnung in der Nähe der Wirbelkammer
in den ringförmigen Abluftkanal. In den der Wirbelkammer abgewandten Endbereichen
des ringförmigen Abluftkanals sind weiterhin Toträume vorhanden, in denen
sich Ablagerungen bilden.
Aus der nicht gattungsgemäßen
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ist ein Verfahren zum Ingangsetzen eines Spinnvorganges an einer Luftdüsenspinnvorrichtung
beschrieben. Bei dem beschriebenen Anspinnvorgang wird ein Fadenende entgegen der
Spinnrichtung in die Luftdüsenspinnvorrichtung eingeführt und der unterbrochene
Spinnvorgang wird an diesem Fadenende fortgesetzt. Es ist eine Druckluftversorgungsbohrung
vorgesehen, die in den ringförmigen Abluftkanal mündet und die kurzzeitig
bei dem Anspinnvorgang mit Druckluft beaufschlagt werden kann. Der Druckluftstrom
dient zum einen zum Reinigen des vor dem Anspinnen geöffneten Luftdüsenaggregates
und zum anderen zum Ausrichten und Strecken des entgegen der Abzugsrichtung eingeführten
Fadenendes. Die genannte Druckluft Versorgungsbohrung ist jedoch keine Zuluftöffnung
im Sinne der vorliegenden Erfindung, da explizit angegeben ist, dass während
des regulären Spinnvorganges keine Luft durch die Druckluftversorgungsbohrung
in das Luftdüsenaggregat eingeleitet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Luftdüsenaggregat
der eingangs genannten Art hinsichtlich seiner Betriebssicherheit zu verbessern
und Betriebsstörungen auf Grund von Ablagerungen im Abluftkanal zu minimieren.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die wenigstens
eine Zuluftöffnung in einem von der Anschlussöffnung abgewandten Bereich
in den ringförmigen Abluftkanal mündet.
Es lässt dich dadurch der Vorteil erreichen, dass
die in dem ringförmigen Abluftkanal vorhandenen Toträume in denen die
Strömungsgeschwindigkeit der Luft gering ist und in denen demzufolge Ablagerungen
entstehen, weitgehend vermieden werden. Dies wird besonders gut dadurch erreicht,
dass die Zuluftöffnung im Wesentlichen gegenüber der Anschlussöffnung
angeordnet ist. Bezugsbasis hierfür ist das spindelförmige Bauteil, das
von dem ringförmigen Abluftkanal umgeben wird. Da Zuluftöffnung und Anschlussöffnung
nicht zwangsläufig genau radial am ringförmigen Abluftkanal angeordnet
sind, ist für die Erreichung der positiven Wirkung jeweils die Position der
Übergangsbereiche zwischen der Zuluftöffnung bzw. der Anschlussöffnung
und dem ringförmigen Abluftkanal maßgebend. Bevorzugt ist also der Übergangsbereich
von der Zuluftöffnung in den ringförmigen Abluftkanal in Bezug auf das
spindelförmige Bauteil im Wesentlichen gegenüber des Übergangsbereiches
von dem ringförmigen Abluftkanal in die Anschlussöffnung angeordnet.
Ein besonders anfälliger Bereich für Ablagerungen
im ringförmigen Abluftkanal befindet sich in dem von der Wirbelkammer abgewandten
Endbereich des ringförmigen Abluftkanals. Es ist vorteilhaft, wenn der Übergangsbereich
von der Zuluftöffnung in den ringförmigen Abluftkanal in diesem Endbereich
des ringförmigen Abluftkanals angeordnet ist und somit einen möglichst
großen Abstand von dem aus der Wirbelkammer kommenden Luftstrom aufweist.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn durch die Zuluftöffnung
im Wesentlichen keine weiteren Verunreinigungen in den ringförmigen Abluftkanal
hinein befördert werden. Bevorzugt wird dies dadurch erreicht, dass der Eintrittsbereich
der Zuluftöffnung an einer Stelle des Luftdüsenaggregates an die freie
Atmosphäre angeschlossen, an der die Umgebungsluft relativ sauber ist. Insbesondere
sollte der Eintrittsbereich der Zuluftöffnung nicht dem Streckwerk direkt zugewandt
sein. Es kann auch vorteilhaft sein, Abschirmeinrichtungen oder eine Rohrleitung
an der Zuluftöffnung vorzusehen, um ein Ansaugen von Faserflug zu vermeiden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass die Zuluftöffnung im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht
zum gesponnenen Garn in den ringförmigen Abluftkanal mündet. Eine derartige
Zuluftöffnung lässt sich an dem Luftdüsenaggregat sehr einfach herstellen
und bewirkt, dass Toträume in den von der Anschlussöffnung abgewandten
Bereichen des ringförmigen Abluftkanals beseitigt werden.
Die Anordnung der Zuluftöffnung im Wesentlichen senkrecht
zum gesponnen Garn hat dabei den Vorteil, dass die Zuluftöffnung an einer Stelle
aus dem Luftdüsenaggregat austritt, an der die angesaugte Luft kaum Verunreinigungen
enthält. Der Eintrittsbereich der Zuluftöffnung ist dabei weit genug von
dem Streckwerk, das üblicherweise den meisten Faserflug erzeugt, entfernt.
Ziel der Zuluftöffnung ist es, zusätzliche saubere Luft in den ringförmigen
Abluftkanal zu leiten, um dort die Strömungsgeschwindigkeit der aus der Wirbelkammer
abgeführten Spinnluft zu erhöhen und dadurch den Abtransport von Schmutzteilchen
zu verbessern und Ablagerungen zu verhindern.
Es ist hierbei vorteilhaft, wenn die Zuluftöffnung
im Wesentlichen tangential in den ringförmigen Abluftkanal mündet. Die
rotierend aus der Wirbelkammer abfließende Spinnluft wird dadurch in ihrer
Rotation unterstützt und es wird vermieden, dass die Rotation der Luftströmung
zu schnell aufhört und sich in der Luftströmung getragene Schmutzteilchen
absetzen können. Dieser Effekt lässt sich weiter verstärken, wenn
eine Anschlussöffnung für eine Unterdruckquelle, die am ringförmigen
Abluftkanal angeordnet ist, im Wesentlichen tangential aus dem ringförmigen
Abluftkanal hinaus verläuft. Hierdurch wird erreicht, dass der Luftstrom und
die darin enthaltenden Schmutzteilchen keine abrupte Richtungsänderung erfahren,
und stattdessen weitgehend ungestört aus ihrer rotierenden Bewegung durch die
Anschlussöffnung zur Unterdruckquelle strömen können. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn die Zuluftöffnung im Wesentlichen gegenüber der Anschlussöffnung
für eine Unterdruckquelle am ringförmigen Abluftkanal angeordnet ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass
der freie Querschnitt der Zuluftöffnung verstellbar ist. Hierzu kann im Eintrittsbereich
der Zuluftöffnung eine Drosseleinrichtung, wie beispielsweise ein Schieber
oder Ähnliches, angeordnet sein. Es kann auch vorteilhaft sein, die Drosseleinrichtung
mit einer automatischen Verstelleinrichtung zu koppeln, die mit einer Steuereinrichtung
verbunden ist und die den freien Querschnitt der Zuluftöffnung entsprechend
anderer Parameter an der Luftdüsenspinnvorrichtung verstellt oder regelt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
- Figur 1 eine vergrößert und schematisch im Schnitt dargestellte Luftdüsenspinnvorrichtung,
- Figuren 2a und 2b eine längs der Schnittfläche II-II geschnittene
Ansicht der Figur 1 auf Varianten der Zuluftöffnung.
Die in der Figur 1 dargestellte Vorrichtung dient dem Herstellen
eines gesponnenen Garnes 1 aus einem Stapelfaserverband 2. Die Vorrichtung enthält
als wesentliche Bestandteile ein Streckwerk 3 sowie ein Luftdüsenaggregat 4.
Der zu verspinnende Stapelfaserverband 2 wird dem Streckwerk
3 in Zulieferrichtung A zugeführt und als ersponnenes Garn 1 in Abzugsrichtung
B abgezogen und an eine nicht dargestellte Aufspuleinrichtung weiter geleitet.
Das nur teilweise dargestellte Streckwerk 3 kann als Drei-
oder als Vier-Zylinder-Streckwerk ausgebildet sein und enthält mehrere Walzenpaare,
die jeweils eine angetriebene Unterwalze und eine als Druckwalze ausgebildete Oberwalze
enthalten. Dem Walzenpaar 5, 6, das in an sich bekannter Weise mit Führungsriemchen
7 und 8 versehen ist, können dabei ein oder zwei nicht dargestellte Walzenpaare
vorausgehen. Den Ausgang des Streckwerkes 3 bildet ein Lieferwalzenpaar 9, 10. Mit
den Bezugsziffern 5 und 9 sind dabei jeweils angetriebene Unterwalzen, mit den Bezugsziffern
6 und 10, die zugehörigen Druckwalzen bezeichnet. In einem solchen Streckwerk
3 wird in bekannter Weise der Stapelfaserverband 2 bis zu einer gewünschten
Feinheit verzogen. Im Anschluss an das Streckwerk 3 liegt dann ein dünnes Faserbändchen
11 vor, welches verstreckt, jedoch noch ungedreht ist. Das Faserbändchen 11
wird dem im Anschluss an das Streckwerk 3 angeordneten Luftdüsenaggregat 4
zugeführt. Dabei ist es für die vorliegenden Erfindung unwesentlich, ob
das Faserbändchen 11 tatsächlich wie dargestellt, durch ein Streckwerk
3 erzeugt wird oder nicht. Alternativ können auch andere Möglichkeiten
vorgesehen sein, ein derartiges dünnes Faserbändchen 11 zu erzeugen.
Dem Luftdüsenaggregat 4 wird das Faserbändchen
11 über einen Einlasskanal 12 zugeführt. Es folgt eine sogenannte Wirbelkammer
13, in welche dem Faserbändchen 11 die Spinndrehung erteilt wird, so dass das
gesponnenen Garn 1 entsteht, das durch einen Garnabzugskanal 14 abgezogen wird.
Eine Fluideinrichtung erzeugt in der Wirbelkammer 13 durch Einblasen von Druckluft
durch tangential in die Wirbelkammer 13 mündende Druckluftdüsen 15 eine
rotierende Wirbelströmung. Die aus den Druckluftdüsen 15 austretende Druckluft
wird durch einen ringförmigen Abluftkanal 16 abgeführt, der in Art eines
Ringkanals mit einem ringförmigen Querschnitt um ein spindelförmiges stationäres
Bauteil 17 herum ausgebildet ist, welches den Garnabzugskanal 14 enthält. Der
ringförmige Abluftkanal 16 ist dabei über eine Anschlussöffnung 18
mit einer ebenfalls als Kanal dargestellten und nicht näher spezifizierten
Unterdruckquelle 19 verbunden.
Im Bereich der Wirbelkammer 13 ist als Drallsperre eine
Kante einer Faserführungsfläche angeordnet, die leicht exzentrisch zum
Fadenabzugskanal 14 im Bereich von dessen Einlassöffnung angeordnet ist. Es
sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Luftdüsenaggregat 4 im Bereich
der Wirbelkammer 13 durchaus anders als hier dargestellt gestaltet sein kann. Erfindungswesentlich
ist lediglich der ringförmige Abluftkanal 16.
In der Vorrichtung werden die zu verspinnenden Fasern einerseits
im Faserbändchen 11 gehalten und so vom Einlasskanal 12 im Wesentlichen ohne
Drehungserteilung in den Garnabzugskanal 14 geführt. Andererseits sind die
Fasern aber im Bereich zwischen dem Einlasskanal 12 und dem Garnabzugskanal 14 der
Wirkung der Wirbelströmung ausgesetzt, durch die sie oder mindestens ihre Endbereiche
von der Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 radial weggetrieben werden.
Die mit dem beschrieben Verfahren hergestellten Garne 1 zeigen dadurch einen Kern
von im Wesentlichen in Fadenlängsrichtung verlaufenden Fasern oder Faserbereichen
ohne wesentliche Drehung und einen äußeren Bereich, in welchem die Fasern
oder Faserbereiche um den Kern herumgedreht sind.
Dieser Fadenaufbau kommt nach einer modellhaften Erklärung
dadurch zu Stande, dass vorlaufende Enden von Fasern, insbesondere solche, deren
nachlaufende Bereich noch stromaufwärts im Einlasskanal gehalten werden, im
Wesentlichen direkt in den Garnabzugskanal 14 gelangen, dass aber nachlaufende Faserbereiche,
insbesondere wenn sie im Eingangsbereich des Einlasskanals 12 nicht mehr gehalten
werden, durch die Wirbelströmung aus dem Faserbändchen 11 herausgezogen
und dann um das entstehende Garn 1 gedreht werden. Jedenfalls sind Fasern zu einem
gleichen Zeitpunkt sowohl im entstehenden Garn 1 eingebunden, wodurch sie durch
den Garnabzugskanal 14 gezogen werden, als auch der Wirbelströmung ausgesetzt,
die sie zentrifugal, also von der Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 hinweg
beschleunigt und in den ringförmigen Abluftkanal 16 abzieht. Die durch die
Wirbelströmung aus dem Faserbändchen 11 gezogenen Faserbereiche bilden
einen in die Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 mündenden Faserwirbel,
dessen längere Anteile außen um das spindelförmige Bauteil 17 rotieren
und entgegen der Kraft der Strömung im ringförmigen Abluftkanal 16 in
die Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 gezogen werden.
Eine Vorrichtung dieser Art erlaubt besonders hohe Spinngeschwindigkeiten,
die in der Größenordnung von 600 m/min liegen können. Es kann dabei
vorkommen, dass sich einzelne Fasern, Faserbruchstücke oder andere Schmutzteilchen
aus dem Faserbändchen 11 lösen und in den ringförmigen Abluftkanal
16 abgesaugt werden. Durch den sich von der Wirbelkammer 13 zur Anschlussöffnung
18 der Unterdruckquelle 19 erweiternden Querschnitt des ringförmigen Abluftkanals
16 kommt es zu einer sich entsprechend reduzierenden Strömungsgeschwindigkeit
der Luft. Durch die abnehmende Strömungsgeschwindigkeit lässt die Transportwirkung
der Luft nach, so dass sich in ihr transportierte Faser- oder Schmutzteile ablagern
können. Insbesondere in von der Anschlussöffnung 18 abgewandten Bereichen
20 kommt es sehr leicht zu derartigen Ablagerungen. Die Ablagerungen vergrößern
sich im Laufe der Zeit ständig bis irgendwann der gesamte ringförmige
Abluftkanal 16 oder die Anschlussöffnung 18 verschlossen ist und ein weiterer
Spinnvorgang nicht mehr möglich ist. Der oben beschriebene Reinigungskanal
des Standes der Technik, der dem Lieferwalzenpaar 9, 10 des Streckwerks 3 zugeordnet
wird und in den ringförmigen Abluftkanal 16 einmündet, verstärkt
durch den vom Lieferwalzenpaar 9, 10 abgesaugten Faserflug die durch Verstopfungen
verursachten Betriebsstörungen des Luftdüsenaggregates 4.
Die Luftströmung im ringförmigen Abluftkanal
16 verläuft hauptsächlich von der Wirbelkammer 13 zu der Anschlussöffnung
18 und anschließend zur Unterdruckquelle 19. Durch die aus konstruktiven Gründen
vorgegebene Form des ringförmigen Abluftkanals 16 bildet sich insbesondere
in dem von der Wirbelkammer 13 abgewandten Endbereich 29 des ringförmigen Abluftkanals
16 ein Totraum, in welchem die Strömungsgeschwindigkeit der Luft sehr gering
ist und der deshalb sehr anfällig für Ablagerungen ist.
Es ist deshalb wenigstens eine Zuluftöffnung 21 in
dem Luftdüsenaggregat 4 vorgesehen, die in dem von der Anschlussöffnung
18 abgewandten Bereich 20 in den ringförmigen Abluftkanal 16 mündet. Die
Zuluftöffnung 21 ist möglichst nah am Endbereich 29 des ringförmigen
Abluftkanals 16 angeordnet. Die durch die Zuluftöffnung 21 eintretende Luftströmung
hat dadurch einen möglichst großen Abstand von der aus der Wirbelkammer
13 in die Anschlussöffnung 18 strömenden Spinnluft und erreicht dadurch
den größtmöglichen Effekt zur Vermeidung von Toträumen im ringförmigen
Abluftkanal 16.
Die Zuluftöffnung 21 mündet im Wesentlichen in
einer Ebene senkrecht zum gesponnenen Garn 1 in den ringförmigen Abluftkanal
16. Der an die freie Atmosphäre angeschlossene Eintrittsbereich 22 der Zuluftöffnung
21 liegt durch diese Ausrichtung in ausreichender Entfernung vom Streckwerk 3, so
dass die durch die Zuluftöffnung 21 eintretende Luft sehr sauber ist und im
Wesentlichen keinen zusätzlichen Faserflug in den ringförmigen Abluftkanal
16 hinein transportiert.
Es ist vorteilhaft, wenn der freie Querschnitt der Zuluftöffnung
21 verstellbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine Drosseleinrichtung 23 geschehen,
die der Zuluftöffnung 21 zugeordnet ist und durch die die einströmende
Luftmenge veränderbar ist. Die Drosseleinrichtung 23 kann durch einen im Eintrittsbereich
22 der Zuluftöffnung 21 angeordneten Schieber gestaltet sein, der in Pfeilrichtung
beweglich ist. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Drosseleinrichtung 23
in nicht dargestellter Weise durch eine Steuereinrichtung der Luftdüsen-Spinnvorrichtung
verstellt oder geregelt werden kann.
Bei sehr starker Verschmutzung der Umgebungsluft im Eintrittsbereich
22 der Zuluftöffnung 21 kann es vorteilhaft sein, noch zusätzliche mit
dem Bezugszeichen 25 bezeichnete Abschirmbleche oder ähnliche Einrichtungen
anzubringen. Alternativ kann es in einem solchen Fall hoher Verschmutzung auch vorteilhaft
sein, an der Zuluftöffnung eine gestrichelt dargestellte Rohrleitung 26 anzuschließen,
und die Zuluft aus entfernteren, nicht verschmutzten Bereichen anzusaugen. Es kann
beispielsweise auch vorteilhaft sein, über eine zentral angeordnete hier nicht
dargestellte Filtereinrichtung saubere Zuluft zur Verfügung zu stellen und
dem Luftdüsenaggregat 4 über die Rohrleitung 26 zuzuleiten. Zur Erhöhung
der Zuluftmenge kann bei der Variante mit einer Rohrleitung' 26 auch vorgesehen
sein, die Zuluft mit einem geringen Überdruck durch die Rohrleitung 26 und
die Zuluftöffnung 21 während des Spinnvorgangs in den ringförmigen
Abluftkanal 16 einströmen zu lassen.
Unter Bezugnahme auf die Figuren 2a und 2b, die jeweils
eine Ansicht entlang der Schnittfläche II-II durch das Luftdüsenaggregat
der Figur 1 darstellen, werden im Folgenden zwei Varianten der vorteilhaften Gestaltung
der Zuluftöffnung 21 und der Anschlussöffnung 18 beschrieben.
In Figur 2a sind die Zuluftöffnung 21 und die Anschlussöffnung
18 für die Unterdruckquelle 19 in einer Linie auf gegenüber liegenden
Seiten des spindelförmigen Bauteils 17 an dem ringförmigen Abluftkanal
16 angeordnet. Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die durch die Zuluftöffnung
21 zuströmende Luft gleichmäßig und symmetrisch um das spindelförmige
Bauteil 17 herumströmt und so Ablagerungen von Schmutz oder Faserflug im ringförmigen
Abluftkanal 16 wirkungsvoll verhindern kann.
Bei der in Figur 2b dargestellten Variante sind die Zuluftöffnung
21 und die Anschlussöffnung 18 im Vergleich zur Figur 2a um die Achse des gesponnenen
Garn 1 verdreht angeordnet. Die Zuluftöffnung 21 mündet im Wesentlichen
tangential in den ringförmigen Abluftkanal 16. Die Anschlussöffnung 18
für die Unterdruckquelle 19 verläuft im Wesentlichen tangential aus dem
ringförmigen Abluftkanal 16 hinaus. Diese Anordnung der beiden Öffnungen
18 und 21 bewirkt, dass sich im ringförmigen Abluftkanal 16 eine rotierende
Luftströmung ausbildet, bzw. das die in der Wirbelkammer 13 vorhandene rotierende
Luftströmung im ringförmigen Abluftkanal 16 aufrechterhalten bleibt. Es
kann dabei auch ausreichend sein, nur eine der beiden Öffnungen 18 oder 21
tangential anzuordnen und die andere Öffnung, so wie in Figur 2a gezeigt, zu
gestalten. Wird die in der Wirbelkammer vorhandene rotierende Luftströmung
auch im ringförmigen Abluftkanal 16 weiter in Rotation gehalten, so kann die
Bildung von Ablagerungen die den Spinnbetrieb des Luftdüsenaggregates beeinträchtigen
können sehr wirkungsvoll verhindert werden. Insbesondere durch den im Wesentlichen
tangentialen Verlauf der Anschlussöffnung aus dem ringförmigen Abluftkanal
hinaus wird erreicht, dass die Luftströmung aus ihrem Weg von der Wirbelkammer
13 zur Unterdruckquelle 19 keinen starken Richtungswechsel erfährt, und somit
die in ihr enthaltenden Schmutz- und Faserteile problemlos zur Unterdruckquelle
19 gelangen.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die Anschlussöffnung
18 in Bezug auf das spindelförmige Bauteil 17 im Wesentlichen gegenüber
der Zuluftöffnung 21 angeordnet ist, wobei - insbesondere bei der Ausführung
nach Figur 2b - hierfür selbstverständlich der Übergangsbereich 27
der Zuluftöffnung 21 in den ringförmigen Abluftkanal 16 und der Übergangsbereich
28 der Anschlussöffnung 18 maßgeblich sind.
In nicht dargestellter Ausgestaltung kann vorgesehen sein,
dass die Zuluftöffnung 21 nicht in einer Ebene senkrecht zum gesponnenen Garn
1 verläuft, sondern schräg von der dem Streckwerk 3 abgewandten Seite
des Luftdüsenaggregates 4 in den ringförmigen Abluftkanal 16 mündet.
Hierdurch kann die Entfernung des Eintrittsbereiches 22 der Zuluftöffnung 21
zum Streckwerk 3 vergrößert werden, so dass die angesaugte Luft noch weniger
Verunreinigungen enthält. Der Übergangsbereich 27 von der Zuluftöffnung
in den ringförmigen Abluftkanal 16 kann dann sogar in die ebene Begrenzungsfläche
des ringförmigen Abluftkanals 16 hineinragen, an der in Figur 1 das Bezugszeichen
des Endbereiches 29 angebracht ist. Um den größtmöglichen Abstand
des Eintrittsbereiches 22 vom Streckwerk 3 zu realisieren kann es im Extremfall
sogar vorteilhaft sein, die Zuluftöffnung 21 parallel zum Garnabzugskanal 14
anzuordnen, so dass die zusätzliche Luft praktisch entgegen der Garnabzugsrichtung
B auf der der Anschlussöffnung 18 gegenüberliegenden Seite in den ringförmigen
Abluftkanal 16 einströmt.
In weiterer, nicht dargestellter Ausgestaltung kann es
vorteilhaft sein, zwei oder mehr Zuluftöffnungen 21 am Umfang des ringförmigen
Abluftkanals 16 anzuordnen. Hierdurch kann die zugeführte Luftmenge erhöht
und die Strömungsverhältnisse weiter verbessert werden.