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Dokumentenidentifikation DE102005010143B4 19.07.2007
Titel Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen
Anmelder Neller, Stephan, 53797 Lohmar, DE
Erfinder Neller, Karl-Heinz, 53797 Lohmar, DE
Vertreter Neumann Müller Oberwalleney & Partner Patentanwälte, 53721 Siegburg
DE-Anmeldedatum 02.03.2005
DE-Aktenzeichen 102005010143
Offenlegungstag 29.09.2005
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 19.07.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.07.2007
IPC-Hauptklasse B24D 15/10(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24B 3/50(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   B26B 21/50(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen, insbesondere für einen Rasierapparat mit Rasierklingenaufnahme. Derartige Rasierapparate sind hinlänglich bekannt und beispielsweise in der EP 998 378 B1, der EP 1 009 597 B1 oder der DE 89 11 280 U1 beschrieben.

Aus der DE 202 14 198 U1 ist eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen mit einer Rasierklingenaufnahme bekannt. In der Rasierklingenaufnahme sind mehrere Rasierklingen sowie Schleifmittel vorgesehen, die jeweils unterhalb der Rasierklingen angeordnet sind und zum Schleifen der Ränder der Rasierklingen dienen. Dabei sind die Schleifmittel entlang der Ränder der Rasierklingen hin- und herbewegbar, so dass durch Betätigen der Schleifmittel die Rasierklingen nachgeschärft werden.

Die DE 196 45 592 C1 zeigt eine Vorrichtung zum Schärfen von Klingen eines Rasierapparates mittels eines Magneten. Dabei sollen die Klingen derart zum Magnetfeld bewegt werden, dass die Kraftlinien des Magnetfeldes im wesentlichen in den Ebenen der Klingen verlaufen und senkrecht auf den Schneidkanten stehen. Durch Einwirken des Magnetfeldes auf die Rasierklingen soll die Klingenkante wieder gerade gerichtet werden, wodurch ein Schärfen erreicht wird.

Aus der CH 78 697 A eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen bekannt, der einen Rahmen aufweist, in dem eine Schärfleiste befestigt ist. Die Schärfleiste umfasst ein Holzstück, das mit einem Lederstreifen belegt ist. Im Rahmen ist ferner ein Schlitten vorgesehen, der zur Aufnahme einer zweischneidigen Rasierklinge dient und entlang des Holzstücks hin- und herbewegt werden kann. Dabei wird je nach Bewegungsrichtung die eine oder die andere der Schneidkanten gegen die Schärfleiste gedrückt, wodurch die Rasierklinge geschärft wird. Diese Vorrichtung ist relativ komplex aufgebaut und hat den Nachteil, dass die Rasierklinge zum Schärfen vorher dem Rasierapparat entnommen werden muss.

Aus der US 2 458 257 ist eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen eines Rasierapparates bekannt, die eine Schärfleiste mit einer Schleiffläche und eine Führungsschiene mit einer Anlagefläche aufweist. Dabei dient die Führungsschiene zur Aufnahme und zum Führen eines Schlittens, in den der Rasierapparat zum Nachschärfen eingesetzt wird, um über die Schleiffläche geführt zu werden. Diese Vorrichtung ermöglicht nur das Schleifen von Klingen bestimmter Rasierapparattypen, die exakt in den Schlitten passen.

Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen vorzuschlagen, die für verschiedene Rasierapparattypen einsetzbar, einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist und die ein Schärfen der Rasierklingen ohne vorherige Entnahme aus dem Rasierapparat ermöglicht.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Schärfen von in einer Rasierklingenaufnahme eines Rasierapparats gehaltenen Rasierklingen gelöst, umfassend eine Schärfleiste mit einer Schleiffläche, über die die Rasierklingen zum Schärfen führbar sind, zumindest eine mit der Schärfleiste verbundene Führungsschiene mit einer Anlagefläche zum seitlichen Abstützen der Rasierklingenaufnahme und zum Führen entlang der Schleiffläche in einer Führungsrichtung, sowie Verstellmittel zum Verstellen der zumindest einen Führungsschiene quer zur Führungsrichtung.

Diese Vorrichtung bietet den Vorteil, dass eine stumpf gewordene Klinge eines Rasierapparats mit Rasierklingenaufnahme einfach durch Entlangschieben über die Schleiffläche nachgeschärft werden kann. Die Lebensdauer der Rasierklingenaufnahme samt Klingen wird durch das Nachschärfen verlängert, so dass Kosten gespart werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und damit kostengünstig herstellbar. Durch die Führungsschiene wird die Rasierklingenaufnahme in Querrichtung abgestützt, so dass die Klinge in Längsrichtung exakt über die Schleiffläche geführt wird. Dabei definiert die Führungsfläche die Führungsrichtung, in der die Rasierklingenaufnahme bewegt werden kann. Da die Rasierklingen der meisten marktgängigen Rasierapparate die gleiche Breite haben und sich lediglich die Breiten der Rasierklingenaufnahmen voneinander unterscheiden, kann die Vorrichtung durch Verstellen der Führungsschienen an Rasierklingenaufnahmen verschiedener Breite auf einfache Weise anpasst werden, ohne dass an der Schleiffläche Änderungen vorgenommen werden müssen. Durch die Anpassung an ein spezifisches Modell wird erreicht, dass die Rasierklingenaufnahme seitlich abgestützt wird, wobei die Klingen exakt mittig über der Schleiffläche positioniert sind. Vorzugsweise ist der Abstand zwischen der zumindest einen Führungsschiene und der Schärfleiste stufenlos einstellbar. Hierzu alternativ kann jedoch auch eine stufenweise Verstellung des Abstands zwischen der zumindest einen Führungsschiene und der Schärfleiste vorgesehen sein. Dies kann beispielsweise mittels Abstandselementen zwischen der Schärfleiste und der zumindest einen Führungsleiste erreicht werden. Die Führungsfläche ist etwa senkrecht zur Schleiffläche angeordnet, um eine gute seitliche Führung zu gewährleisten.

In Konkretisierung sind zwei parallele Führungsschienen vorgesehen, die zur Schärfleiste jeweils denselben Abstand aufweisen. So wird der Rasierapparat bzw. die Rasierklingenaufnahme beim Nachschärfen in beide Querrichtungen sicher geführt, so dass die Rasierklingen über ihre gesamte Breite durch Entlangziehen über die Schleiffläche nachgeschärft werden. Vorzugsweise sind die beiden Führungsschienen synchron verstellbar, wobei die Abstände der beiden Führungsschienen zur Schärfleiste stets gleich sind.

Es ist vorgesehen, dass die Verstellmittel in Form von Schrauben-Mutter-Verbindungen gestaltet sind. Vorzugsweise umfassen diese zumindest einen in der Schärfleiste drehbar gehaltenen Gewindestift sowie je Führungsschiene eine Gewindehülse, wobei die dem zumindest einen Gewindestift zugeordneten Gewindehülsen gegenläufige Gewindesteigungen haben. Der Gewindestift hat Eingriffsmittel zur Drehverstellung, beispielsweise einen Innensechskant oder ein Kreuz- oder Schlitzprofil. Die Gewindehülsen sind jeweils in den Führungsschienen drehfest gehalten. Durch Drehen des Gewindestifts in eine erste Drehrichtung werden die Führungsschienen synchron zur Schleifleiste hin, und durch Drehen in entgegengesetzte Drehrichtung von diesem weg bewegt.

Die Schärfleiste hat vorzugsweise eine Breite von 30 mm bis 40 mm, insbesondere 35 mm. Damit ist sie für die Mehrzahl der marktgängigen Rasierapparate einsetzbar. Die Schärfleiste umfasst einen Trägerkörper und hiermit fest verbundene Schleifmittel gleicher Breite. Dabei ist der Trägerkörper vorzugsweise aus Holz, Kunststoff oder Metall hergestellt. Als Metall eignet sich Aluminium besonders gut, da es nichtrostend ist und eine relativ geringe Dichte aufweist. Die Schleifmittel sind vorzugsweise in Form eines Lederriemens gestaltet, dessen Breite an die Breite der marktgängigen Rasierapparate angepasst ist. An den Enden des Lederriemens sind Klemmen angebracht, die zur Befestigung in senkrecht zur Führungsrichtung verlaufende Nuten des Trägerkörpers eingreifen. Es können auch andere geeignete Materialien als Schleifmittel verwendet werden, wie beispielsweise Stein, Kunstmasse oder Gewebe mit eingearbeitetem Schleifmaterial.

Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird nachstehend anhand der Zeichnung erläutert. Hierin zeigt:

1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in perspektivischer Explosionsdarstellung als Drahtmodell;

2 die Vorrichtung aus 1 in Draufsicht, teilweise geschnitten;

3 die Vorrichtung aus 1 im Längsschnitt gemäß Schnittlinie III-III aus 2;

4 die Vorrichtung aus 1 im Querschnitt gemäß Schnittlinie IV-IV aus 2;

5 den Gewindestift aus 1 im Detail;

6 die Gewindehülse aus 1 im Detail;

Die 1 bis 4, welche im folgenden gemeinsam beschrieben werden, zeigen eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen. Diese umfasst eine Schärfleiste 1 mit einem Trägerkörper 2 und hiermit fest verbundenen Schleifmitteln 3 sowie seitlichen Führungsschienen 4. Die Schleifmittel 3 sind in Form eines Lederriemens gestaltet, der eine Schleiffläche 16 bildet, auf der ein Rasierapparat mit Rasierklingenaufnahme entlang geschoben werden kann. Auf diese Weise werden die in der Rasierklingenaufnahme fest gehaltenen Klingen nachgeschärft. Zur Befestigung des Lederriemens am Trägerkörper 2 sind an den Enden des Lederriemens Klemmen 5 angebracht, die in entsprechende Nuten 6 an der Unterseite des Trägerkörpers 2 eingreifen. Bei der Montage werden die Klemmen 5 in Querrichtung zur Schärfleiste 1 in die Nuten 6 eingeführt.

Die Führungsschienen 4 haben jeweils eine Anlagefläche 10, die in etwa senkrecht zu der Schleiffläche 16 angeordnet ist, und zum seitlichen Führen einer Rasierklingenaufnahme dient. Die Führungsschienen 4 sind in Querrichtung zum Trägerkörper 2 variabel einstellbar. In 1 sind die Führungsschienen 4 unmittelbar in Anlage mit dem Trägerkörper 2, während sie in den 2 und 3 beabstandet zu diesem dargestellt sind. Zum Einstellen des Abstands sind Verstellmittel 7 vorgesehen, über die die Führungsschienen 4 mit dem Trägerkörper 2 verbunden sind. Die Verstellmittel 7 haben je Befestigungsebene jeweils einen Gewindestift 8, der in einer Durchgangsbohrung 9 des Trägerkörpers 2 drehbar gehalten ist, ein Fixierungsstift 11 zum axialen Fixieren des Gewindestifts 8 in der Durchgangsbohrung 9 sowie je Führungsschiene 4 eine Gewindehülse 12, die auf den Gewindestift 8 aufgeschraubt werden kann. Die Gewindehülsen 12 sind jeweils mit der zugehörigen Führungsschiene 4 drehfest und axial fest verbunden. Dies kann beispielsweise durch Einpressen der Gewindehülsen 12 in entsprechende Bohrungen 13 der Führungsschienen 4 erfolgen. Die Gewindehülsen 12 greifen in die Durchgangsbohrung 9 des Trägerkörpers ein, wobei ein geringes Radialspiel vorhanden ist, damit eine axiale Verschiebbarkeit der Hülsen 12 gegenüber dem Trägerelement gewährleistet ist. Damit durch Drehen des Gewindestifts 8 beide Hülsen 12 gleichzeitig in Richtung auf den Trägerkörper 2 zu oder von diesem weg bewegt werden, hat jeweils in einer Befestigungsebene eine der beiden Hülsen 12 ein rechtsdrehendes und die gegenüberliegende Hülse 12 ein linksdrehendes Gewinde. Es wäre auch denkbar, dass der Gewindestift an seinen beiden Enden Gewinde mit gegenläufigen Steigungen aufweist, während die Gewindehülsen 12 beide die gleiche Steigung haben.

Zur Montage wird zunächst der in 5 im Detail gezeigte Gewindestift 8 in die Durchgangsbohrung 9 eingeführt. Anschließend wird der Fixierungsstift 11 in eine entsprechende Öffung 14 eingesteckt, wobei dieser in eine Ausnehmung 15 des Gewindestifts 8 eingreift, so dass letzterer axial in der Durchgangsbohrung 9 gesichert ist. Anschließend werden die beiden Führungsschienen 4 samt Gewindehülsen 12 an den Trägerkörper 2 angesetzt und mittels eines Werkzeugs auf den Gewindestift 8 aufgeschraubt. Hierfür hat der Gewindestift 8 an seiner Stirnseite Eingriffsmittel, beispielsweise ein Kreuzprofil, in das ein entprechender Schraubendreher eingreifen kann. Dabei taucht der Schraubendreher durch die in 6 im Detail gezeigte Gewindehülse 12 hindurch. Dadurch, dass die die beiden Gewindehülsen 12 eine gegenläufige Steigung aufweisen, wird durch Drehen des Gewindestifts 8 in eine Richtung ein synchrones Anziehen beider Führungsschienen 4 in Richtung zum Trägerelement 2 erreicht. Somit haben die beiden Führungsschienen 4 stets den gleichen Abstand zum Trägerkörper 2 und den darauf befestigten Schleifmitteln 3.

Die beschriebene Ausgestaltung mit variabel einstellbaren Führungsschienen 4 bietet den Vorteil, dass die Vorrichtung an Rasierapparate mit Rasierklingenaufnahmen verschiedener Breite auf einfache Weise angepasst werden kann. Eine einzige Vorrichtung kann somit für verschiedene Modelle von Rasierapparaten verwendet werden, wobei die Führungsschienen 4 individuell so eingestellt werden, das die entsprechende Rasierklingenaufnahme von den Anlageflächen 10 seitlich geführt werden. Die Klingen werden exakt mittig auf dem Lederriemen geführt, dessen Breite an die Klingenbreite angepasst ist. Durch die seitlichen Führungsschienen 4 wird ein Abrutschen der Rasierklingenaufnahme von der Schleiffläche vermieden und damit das Verletzungsrisiko minimiert.


Anspruch[de]
Vorrichtung zum Schärfen von in einer Rasierklingenaufnahme eines Rasierapparats gehaltenen Rasierklingen, umfassend

eine Schärfleiste (1) mit einer Schleiffläche (16), über die die Rasierklingen zum Schärfen führbar sind,

zumindest eine mit der Schärfleiste (1) verbundene Führungsschiene (4) mit einer Anlagefläche (10) zum seitlichen Abstützen der Rasierklingenaufnahme und zum Führen entlang der Schleiffläche (16) in einer Führungsrichtung, sowie

Verstellmittel (7) zum Verstellen der zumindest einen Führungsschiene (4) quer zur Führungsrichtung.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (10) etwa senkrecht zur Schleiffläche (16) angeordnet ist. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellmittel (7) derart gestaltet sind, dass der Abstand zwischen der zumindest einen Führungsschiene (4) und der Schärfleiste (1) stufenlos einstellbar ist. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellmittel (7) derart gestaltet sind, dass der Abstand zwischen der zumindest einen Führungsschiene (4) und der Schärfleiste (1) stufenweise einstellbar ist. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei parallele Führungsschienen (4) vorgesehen sind, die zur Schärfleiste (1) jeweils denselben Abstand aufweisen. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Führungsschienen (4) synchron verstellbar sind, wobei die Abstände der beiden Führungsschienen (4) zur Schärfleiste (1) stets gleich sind. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellmittel (7) Schrauben-Mutter-Verbindungen umfassen. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellmittel (7) zumindest einen in der Schärfleiste (1) drehbar gehaltenen Gewindestift (8) sowie je Führungsschiene (4) eine Gewindehülse (12) aufweisen, wobei die dem zumindest einen Gewindestift (8) zugeordneten Gewindehülsen (12) gegenläufige Gewindesteigungen haben. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schärfleiste (1) eine Breite von 30 mm bis 40 mm, insbesondere 35 mm aufweist. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schärfleiste (1) einen Trägerkörper (2) und hiermit fest verbundene Schleifmittel (3) umfasst. Vorrichtung nach Anpruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper (2) aus Holz, Kunststoff oder Metall hergestellt ist. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifmittel (3) in Form eines Lederriemens gestaltet sind. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an den Enden der Schleifmittel (3) Klemmen (5) angebracht sind, die zur Befestigung in senkrecht zur Führungsrichtung verlaufende Nuten (6) des Trägerkörpers (2) eingreifen.






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