| Dokumentenidentifikation |
DE102005010143B4 19.07.2007 |
| Titel |
Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen |
| Anmelder |
Neller, Stephan, 53797 Lohmar, DE |
| Erfinder |
Neller, Karl-Heinz, 53797 Lohmar, DE |
| Vertreter |
Neumann Müller Oberwalleney & Partner Patentanwälte, 53721 Siegburg |
| DE-Anmeldedatum |
02.03.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005010143 |
| Offenlegungstag |
29.09.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
19.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 15/10(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B24B 3/50(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B26B 21/50(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen,
insbesondere für einen Rasierapparat mit Rasierklingenaufnahme. Derartige Rasierapparate
sind hinlänglich bekannt und beispielsweise in der EP
998 378 B1, der EP 1 009 597 B1
oder der DE 89 11 280 U1 beschrieben.
Aus der DE 202 14 198 U1
ist eine Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen mit einer Rasierklingenaufnahme
bekannt. In der Rasierklingenaufnahme sind mehrere Rasierklingen sowie Schleifmittel
vorgesehen, die jeweils unterhalb der Rasierklingen angeordnet sind und zum Schleifen
der Ränder der Rasierklingen dienen. Dabei sind die Schleifmittel entlang der
Ränder der Rasierklingen hin- und herbewegbar, so dass durch Betätigen
der Schleifmittel die Rasierklingen nachgeschärft werden.
Die DE 196 45 592 C1
zeigt eine Vorrichtung zum Schärfen von Klingen eines Rasierapparates mittels
eines Magneten. Dabei sollen die Klingen derart zum Magnetfeld bewegt werden, dass
die Kraftlinien des Magnetfeldes im wesentlichen in den Ebenen der Klingen verlaufen
und senkrecht auf den Schneidkanten stehen. Durch Einwirken des Magnetfeldes auf
die Rasierklingen soll die Klingenkante wieder gerade gerichtet werden, wodurch
ein Schärfen erreicht wird.
Aus der CH 78 697 A eine
Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen bekannt, der einen Rahmen aufweist,
in dem eine Schärfleiste befestigt ist. Die Schärfleiste umfasst ein Holzstück,
das mit einem Lederstreifen belegt ist. Im Rahmen ist ferner ein Schlitten vorgesehen,
der zur Aufnahme einer zweischneidigen Rasierklinge dient und entlang des Holzstücks
hin- und herbewegt werden kann. Dabei wird je nach Bewegungsrichtung die eine oder
die andere der Schneidkanten gegen die Schärfleiste gedrückt, wodurch
die Rasierklinge geschärft wird. Diese Vorrichtung ist relativ komplex aufgebaut
und hat den Nachteil, dass die Rasierklinge zum Schärfen vorher dem Rasierapparat
entnommen werden muss.
Aus der US 2 458 257 ist eine
Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen eines Rasierapparates bekannt, die
eine Schärfleiste mit einer Schleiffläche und eine Führungsschiene
mit einer Anlagefläche aufweist. Dabei dient die Führungsschiene zur Aufnahme
und zum Führen eines Schlittens, in den der Rasierapparat zum Nachschärfen
eingesetzt wird, um über die Schleiffläche geführt zu werden. Diese
Vorrichtung ermöglicht nur das Schleifen von Klingen bestimmter Rasierapparattypen,
die exakt in den Schlitten passen.
Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
verbesserte Vorrichtung zum Schärfen von Rasierklingen vorzuschlagen, die für
verschiedene Rasierapparattypen einsetzbar, einfach aufgebaut und kostengünstig
herstellbar ist und die ein Schärfen der Rasierklingen ohne vorherige Entnahme
aus dem Rasierapparat ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
zum Schärfen von in einer Rasierklingenaufnahme eines Rasierapparats gehaltenen
Rasierklingen gelöst, umfassend eine Schärfleiste mit einer Schleiffläche,
über die die Rasierklingen zum Schärfen führbar sind, zumindest eine
mit der Schärfleiste verbundene Führungsschiene mit einer Anlagefläche
zum seitlichen Abstützen der Rasierklingenaufnahme und zum Führen entlang
der Schleiffläche in einer Führungsrichtung, sowie Verstellmittel zum
Verstellen der zumindest einen Führungsschiene quer zur Führungsrichtung.
Diese Vorrichtung bietet den Vorteil, dass eine stumpf gewordene Klinge
eines Rasierapparats mit Rasierklingenaufnahme einfach durch Entlangschieben über
die Schleiffläche nachgeschärft werden kann. Die Lebensdauer der Rasierklingenaufnahme
samt Klingen wird durch das Nachschärfen verlängert, so dass Kosten gespart
werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach aufgebaut und damit
kostengünstig herstellbar. Durch die Führungsschiene wird die Rasierklingenaufnahme
in Querrichtung abgestützt, so dass die Klinge in Längsrichtung exakt
über die Schleiffläche geführt wird. Dabei definiert die Führungsfläche
die Führungsrichtung, in der die Rasierklingenaufnahme bewegt werden kann.
Da die Rasierklingen der meisten marktgängigen Rasierapparate die gleiche Breite
haben und sich lediglich die Breiten der Rasierklingenaufnahmen voneinander unterscheiden,
kann die Vorrichtung durch Verstellen der Führungsschienen an Rasierklingenaufnahmen
verschiedener Breite auf einfache Weise anpasst werden, ohne dass an der Schleiffläche
Änderungen vorgenommen werden müssen. Durch die Anpassung an ein spezifisches
Modell wird erreicht, dass die Rasierklingenaufnahme seitlich abgestützt wird,
wobei die Klingen exakt mittig über der Schleiffläche positioniert sind.
Vorzugsweise ist der Abstand zwischen der zumindest einen Führungsschiene und
der Schärfleiste stufenlos einstellbar. Hierzu alternativ kann jedoch auch
eine stufenweise Verstellung des Abstands zwischen der zumindest einen Führungsschiene
und der Schärfleiste vorgesehen sein. Dies kann beispielsweise mittels Abstandselementen
zwischen der Schärfleiste und der zumindest einen Führungsleiste erreicht
werden. Die Führungsfläche ist etwa senkrecht zur Schleiffläche angeordnet,
um eine gute seitliche Führung zu gewährleisten.
In Konkretisierung sind zwei parallele Führungsschienen vorgesehen,
die zur Schärfleiste jeweils denselben Abstand aufweisen. So wird der Rasierapparat
bzw. die Rasierklingenaufnahme beim Nachschärfen in beide Querrichtungen sicher
geführt, so dass die Rasierklingen über ihre gesamte Breite durch Entlangziehen
über die Schleiffläche nachgeschärft werden. Vorzugsweise sind die
beiden Führungsschienen synchron verstellbar, wobei die Abstände der beiden
Führungsschienen zur Schärfleiste stets gleich sind.
Es ist vorgesehen, dass die Verstellmittel in Form von Schrauben-Mutter-Verbindungen
gestaltet sind. Vorzugsweise umfassen diese zumindest einen in der Schärfleiste
drehbar gehaltenen Gewindestift sowie je Führungsschiene eine Gewindehülse,
wobei die dem zumindest einen Gewindestift zugeordneten Gewindehülsen gegenläufige
Gewindesteigungen haben. Der Gewindestift hat Eingriffsmittel zur Drehverstellung,
beispielsweise einen Innensechskant oder ein Kreuz- oder Schlitzprofil. Die Gewindehülsen
sind jeweils in den Führungsschienen drehfest gehalten. Durch Drehen des Gewindestifts
in eine erste Drehrichtung werden die Führungsschienen synchron zur Schleifleiste
hin, und durch Drehen in entgegengesetzte Drehrichtung von diesem weg bewegt.
Die Schärfleiste hat vorzugsweise eine Breite von 30 mm bis 40
mm, insbesondere 35 mm. Damit ist sie für die Mehrzahl der marktgängigen
Rasierapparate einsetzbar. Die Schärfleiste umfasst einen Trägerkörper
und hiermit fest verbundene Schleifmittel gleicher Breite. Dabei ist der Trägerkörper
vorzugsweise aus Holz, Kunststoff oder Metall hergestellt. Als Metall eignet sich
Aluminium besonders gut, da es nichtrostend ist und eine relativ geringe Dichte
aufweist. Die Schleifmittel sind vorzugsweise in Form eines Lederriemens gestaltet,
dessen Breite an die Breite der marktgängigen Rasierapparate angepasst ist.
An den Enden des Lederriemens sind Klemmen angebracht, die zur Befestigung in senkrecht
zur Führungsrichtung verlaufende Nuten des Trägerkörpers eingreifen.
Es können auch andere geeignete Materialien als Schleifmittel verwendet werden,
wie beispielsweise Stein, Kunstmasse oder Gewebe mit eingearbeitetem Schleifmaterial.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird nachstehend anhand der
Zeichnung erläutert. Hierin zeigt:
1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in perspektivischer
Explosionsdarstellung als Drahtmodell;
2 die Vorrichtung aus 1
in Draufsicht, teilweise geschnitten;
3 die Vorrichtung aus 1
im Längsschnitt gemäß Schnittlinie III-III aus 2;
4 die Vorrichtung aus 1
im Querschnitt gemäß Schnittlinie IV-IV aus 2;
5 den Gewindestift aus 1
im Detail;
6 die Gewindehülse aus 1
im Detail;
Die 1 bis 4,
welche im folgenden gemeinsam beschrieben werden, zeigen eine Vorrichtung zum Schärfen
von Rasierklingen. Diese umfasst eine Schärfleiste 1 mit einem Trägerkörper
2 und hiermit fest verbundenen Schleifmitteln 3 sowie seitlichen
Führungsschienen 4. Die Schleifmittel 3 sind in Form eines
Lederriemens gestaltet, der eine Schleiffläche 16 bildet, auf der
ein Rasierapparat mit Rasierklingenaufnahme entlang geschoben werden kann. Auf diese
Weise werden die in der Rasierklingenaufnahme fest gehaltenen Klingen nachgeschärft.
Zur Befestigung des Lederriemens am Trägerkörper 2 sind an den
Enden des Lederriemens Klemmen 5 angebracht, die in entsprechende Nuten
6 an der Unterseite des Trägerkörpers 2 eingreifen.
Bei der Montage werden die Klemmen 5 in Querrichtung zur Schärfleiste
1 in die Nuten 6 eingeführt.
Die Führungsschienen 4 haben jeweils eine Anlagefläche
10, die in etwa senkrecht zu der Schleiffläche 16 angeordnet
ist, und zum seitlichen Führen einer Rasierklingenaufnahme dient. Die Führungsschienen
4 sind in Querrichtung zum Trägerkörper 2 variabel einstellbar.
In 1 sind die Führungsschienen 4 unmittelbar
in Anlage mit dem Trägerkörper 2, während sie in den
2 und 3 beabstandet zu
diesem dargestellt sind. Zum Einstellen des Abstands sind Verstellmittel
7 vorgesehen, über die die Führungsschienen 4 mit dem
Trägerkörper 2 verbunden sind. Die Verstellmittel 7
haben je Befestigungsebene jeweils einen Gewindestift 8, der in einer Durchgangsbohrung
9 des Trägerkörpers 2 drehbar gehalten ist, ein Fixierungsstift
11 zum axialen Fixieren des Gewindestifts 8 in der Durchgangsbohrung
9 sowie je Führungsschiene 4 eine Gewindehülse
12, die auf den Gewindestift 8 aufgeschraubt werden kann. Die
Gewindehülsen 12 sind jeweils mit der zugehörigen Führungsschiene
4 drehfest und axial fest verbunden. Dies kann beispielsweise durch Einpressen
der Gewindehülsen 12 in entsprechende Bohrungen 13 der Führungsschienen
4 erfolgen. Die Gewindehülsen 12 greifen in die Durchgangsbohrung
9 des Trägerkörpers ein, wobei ein geringes Radialspiel vorhanden
ist, damit eine axiale Verschiebbarkeit der Hülsen 12 gegenüber
dem Trägerelement gewährleistet ist. Damit durch Drehen des Gewindestifts
8 beide Hülsen 12 gleichzeitig in Richtung auf den Trägerkörper
2 zu oder von diesem weg bewegt werden, hat jeweils in einer Befestigungsebene
eine der beiden Hülsen 12 ein rechtsdrehendes und die gegenüberliegende
Hülse 12 ein linksdrehendes Gewinde. Es wäre auch denkbar, dass
der Gewindestift an seinen beiden Enden Gewinde mit gegenläufigen Steigungen
aufweist, während die Gewindehülsen 12 beide die gleiche Steigung
haben.
Zur Montage wird zunächst der in 5
im Detail gezeigte Gewindestift 8 in die Durchgangsbohrung 9 eingeführt.
Anschließend wird der Fixierungsstift 11 in eine entsprechende Öffung
14 eingesteckt, wobei dieser in eine Ausnehmung 15 des Gewindestifts
8 eingreift, so dass letzterer axial in der Durchgangsbohrung
9 gesichert ist. Anschließend werden die beiden Führungsschienen
4 samt Gewindehülsen 12 an den Trägerkörper
2 angesetzt und mittels eines Werkzeugs auf den Gewindestift
8 aufgeschraubt. Hierfür hat der Gewindestift 8 an seiner
Stirnseite Eingriffsmittel, beispielsweise ein Kreuzprofil, in das ein entprechender
Schraubendreher eingreifen kann. Dabei taucht der Schraubendreher durch die in
6 im Detail gezeigte Gewindehülse 12
hindurch. Dadurch, dass die die beiden Gewindehülsen 12 eine gegenläufige
Steigung aufweisen, wird durch Drehen des Gewindestifts 8 in eine Richtung
ein synchrones Anziehen beider Führungsschienen 4 in Richtung zum
Trägerelement 2 erreicht. Somit haben die beiden Führungsschienen
4 stets den gleichen Abstand zum Trägerkörper 2 und
den darauf befestigten Schleifmitteln 3.
Die beschriebene Ausgestaltung mit variabel einstellbaren Führungsschienen
4 bietet den Vorteil, dass die Vorrichtung an Rasierapparate mit Rasierklingenaufnahmen
verschiedener Breite auf einfache Weise angepasst werden kann. Eine einzige Vorrichtung
kann somit für verschiedene Modelle von Rasierapparaten verwendet werden, wobei
die Führungsschienen 4 individuell so eingestellt werden, das die
entsprechende Rasierklingenaufnahme von den Anlageflächen 10 seitlich
geführt werden. Die Klingen werden exakt mittig auf dem Lederriemen geführt,
dessen Breite an die Klingenbreite angepasst ist. Durch die seitlichen Führungsschienen
4 wird ein Abrutschen der Rasierklingenaufnahme von der Schleiffläche
vermieden und damit das Verletzungsrisiko minimiert.
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| Anspruch[de] |
Vorrichtung zum Schärfen von in einer Rasierklingenaufnahme eines
Rasierapparats gehaltenen Rasierklingen, umfassend
eine Schärfleiste (1) mit einer Schleiffläche (16),
über die die Rasierklingen zum Schärfen führbar sind,
zumindest eine mit der Schärfleiste (1) verbundene Führungsschiene
(4) mit einer Anlagefläche (10) zum seitlichen Abstützen
der Rasierklingenaufnahme und zum Führen entlang der Schleiffläche (16)
in einer Führungsrichtung, sowie
Verstellmittel (7) zum Verstellen der zumindest einen Führungsschiene
(4) quer zur Führungsrichtung.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche
(10) etwa senkrecht zur Schleiffläche (16) angeordnet ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstellmittel (7) derart gestaltet sind, dass der Abstand zwischen
der zumindest einen Führungsschiene (4) und der Schärfleiste
(1) stufenlos einstellbar ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstellmittel (7) derart gestaltet sind, dass der Abstand zwischen
der zumindest einen Führungsschiene (4) und der Schärfleiste
(1) stufenweise einstellbar ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei parallele Führungsschienen (4) vorgesehen sind, die zur
Schärfleiste (1) jeweils denselben Abstand aufweisen.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden
Führungsschienen (4) synchron verstellbar sind, wobei die Abstände
der beiden Führungsschienen (4) zur Schärfleiste (1)
stets gleich sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstellmittel (7) Schrauben-Mutter-Verbindungen umfassen.
Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verstellmittel (7) zumindest einen in der Schärfleiste (1)
drehbar gehaltenen Gewindestift (8) sowie je Führungsschiene (4)
eine Gewindehülse (12) aufweisen, wobei die dem zumindest einen Gewindestift
(8) zugeordneten Gewindehülsen (12) gegenläufige Gewindesteigungen
haben.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schärfleiste (1) eine Breite von 30 mm bis 40 mm, insbesondere
35 mm aufweist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schärfleiste (1) einen Trägerkörper (2)
und hiermit fest verbundene Schleifmittel (3) umfasst.
Vorrichtung nach Anpruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägerkörper
(2) aus Holz, Kunststoff oder Metall hergestellt ist.
Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schleifmittel (3) in Form eines Lederriemens gestaltet sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass an den Enden der Schleifmittel (3) Klemmen (5) angebracht
sind, die zur Befestigung in senkrecht zur Führungsrichtung verlaufende
Nuten (6) des Trägerkörpers (2) eingreifen.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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