| Dokumentenidentifikation |
DE102005023310B4 19.07.2007 |
| Titel |
Vorrichtung zur Erfassung und Auswertung von Radaufstandskräften und Massen von Gleisfahrzeugen |
| Anmelder |
AGG Anlagen- und Gerätebau GmbH, 14480 Potsdam, DE |
| Erfinder |
Bastian, Rainer, 14822 Borkheide, DE; Rottner, Franz von Paul, 67551 Worms, DE |
| Vertreter |
Nern, P., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 10178 Berlin |
| DE-Anmeldedatum |
13.05.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005023310 |
| Offenlegungstag |
08.12.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
19.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G01G 19/04(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine mobile Vorrichtung zur Erfassung und Auswertung
der Radaufstandskräfte von Gleisfahrzeugen, wobei mittels mehrerer Vorrichtungen
dieser Art außerdem Achslasten oder die Masse von Gleisfahrzeugen bestimmt
werden können.
Aus unterschiedlichsten Gründen ist es erforderlich, die Radaufstandskräfte
oder die Masse von Schienenfahrzeugen zu bestimmen. Dies ist zum Beispiel bei der
Entwicklung neuer Fahrzeuge, aber unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten auch
bei im Betrieb befindlichen Fahrzeugen erforderlich. So werden zum Beispiel entsprechende
Messungen im Zusammenhang mit Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt
und die dabei ermittelten Werte werden in zu den Fahrzeugen geführten Akten
regelmäßig dokumentiert. Zudem ist es sowohl aus Gründen der Sicherheit,
als auch zur Vermeidung eines erhöhten Verschleißes der Gleisanlagen erforderlich,
eine Überladung der Fahrzeuge auszuschließen und daher deren Masse zu
kontrollieren. Im Zusammenhang mit diesen Mess- und Prüfaufgaben ist ein Bedarf
an gattungsgemäßen Einrichtungen entstanden, die neben einer hohen Genauigkeit
eine einfache Handhabung aufweisen und flexibel einsetzbar sind. Insbesondere der
letztgenannte Punkt hat dabei verstärkt zur Entwicklung mobiler Vorrichtungen
geführt.
Eine solche mobil einsetzbare Vorrichtung ist beispielsweise durch
die DE 102 29 512 B4 bekannt geworden.
Die in der Druckschrift beschriebene Messeinrichtung zur Erfassung von Radlasten
ist derart ausgebildet, dass jeweils zwei Messstellen zwischen den einander gegenüberliegenden
Schienen eines Gleises miteinander verspannt werden. Jede der Messstellen weist
eine vom Gleisfahrzeug zu überfahrende Messbrücke auf, in welcher eine
in der Art eines Scherstabs ausgebildete Messzelle angeordnet ist. Die erfassten
Messwerte stehen als analoge Werte an einem aus jeder der Messstellen herausgeführten
Kontaktmittel zur Verfügung und können hier abgenommen sowie weiterverarbeitet
werden. Bei der genannten Messeinrichtung ist es als nachteilig anzusehen, dass
das Fahrzeug zum Erhalt exakter Messwerte mit den hinsichtlich ihrer Aufstandskräfte
zu messenden Rädern sehr exakt auf der Messbrücke positioniert werden
muss. Dabei wird die Positionierung durch die begrenzte Länge der Messbrücke
erschwert. Andererseits liegt diese Länge fest und kann auch bei der Umsetzung
des Messprinzips aus konstruktiven Gründen nur bedingt vergrößert
werden. Darüber hinaus handelt es sich aus elektronischer Sicht im Hinblick
auf die geforderte Genauigkeit der Messwerte um ein auch auf äußere Einflüsse
sehr sensibel reagierendes System, wobei es erforderlich ist, die Messzellen und
die nach außen geführten Steckverbinder und Kabel im Zuge eines Kalibriervorganges
aufeinander abzustimmen. Dies hat aber auch die Konsequenz, dass im Falle eines
Defekts nur eines der Elemente jeweils die gesamte Messstelle mit dem Zubehör
ausgewechselt werden muss. Sofern im rauen Arbeitseinsatz beispielsweise ein Steckverbinder
defekt ist oder ein Kabel gequetscht wird, macht dies auch den Austausch der Messzelle
beziehungsweise eine Erneuerung der entsprechenden Elemente sowie eine Neukalibrierung
des Systems erforderlich. Weiterhin haben Umgebungseinflüsse, wie elektrische
Felder, einen erheblichen Einfluss auf die Messgenauigkeit.
Die vorgenannten Nachteile weist auch die durch die WO 01/18505 A1
beschriebene Messeinrichtung auf. Bei dem in der Druckschrift beschriebenen System
handelt es sich, ebenso wie bei der Messeinrichtung der zuvor genannten Druckschrift,
um ein mobiles System, welches mit zwei, gegeneinander verspannten Messstellen arbeitet.
Zur zuverlässigen Fixierung der Messstellen werden diese mittels zweier sich
im Zwischenraum zwischen den Schienen erstreckenden Streben verspannt. Auch dieses
System ermöglicht somit nur einen paarweisen Einsatz der entsprechenden Messstellen,
und zwar auch dann, wenn eventuell im Einzelfalle nur Aussagen zu den Aufstandskräften
eines Rades von Interesse sind.
Bei beiden zuvor beschriebenen Lösungen sind die Messzellen in
der von dem zu vermessenden Fahrzeug befahrenen Messbrücke angeordnet, bei
welcher es sich insoweit um eine aktive Messbrücke handelt. Dabei ruhen die
Messzellen, abgestützt über ein Trägerelement, auf dem Schienensteg
je einer Schiene, wobei zwei dieser Trägerelemente in einem Gleis gegeneinander
verspannt sind. Hierbei ist, beispielsweise dadurch, dass die beiden Schienen eines
Gleises nicht exakt in einer horizontalen Ebene verlaufen, die Gefahr gegeben, dass
die Trägerelemente gegeneinander verwunden beziehungsweise die Messzellen gegeneinander
verdreht und so die Radaufstandkräfte eine Fahrzeugs nicht völlig querkraftneutral
auf die Messzellen geführt werden. Dadurch ergeben sich Messfehler, da die
Messzellen nur bei waagerechter Auflage und Beaufschlagung mit einer ausschließlich
senkrecht wirkenden Kraft exakte Messwerte liefern. Zudem können sich die bei
beiden Lösungen zwingend erforderlichen Verstrebungen zwischen den Messstellen
im Werkstattbetrieb, bei dem das Fahrzeug eine Grube überfährt, als hinderlich
für einen sich in der Grube befindenden Mechaniker erweisen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Erfassung
und Auswertung der Radaufstandskräfte von Gleisfahrzeugen zu schaffen, welche
eine sehr hohe Messgenauigkeit aufweisen und gegenüber äußeren Einflüssen
unempfindlich sein soll. Die Vorrichtung soll zudem einfach an
den Gleisanlagen zu montieren sein.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs
gelöst. Vorteilhafte Aus- beziehungsweise Weiterbildungen der Erfindung sind
durch die Unteransprüche gegeben.
Bei der zur Lösung der Aufgabe vorgeschlagenen Vorrichtung zur
Erfassung und Auswertung der Radaufstandskräfte von Gleisfahrzeugen handelt
es sich um eine mobile Messstelle. Diese ist, in an sich bekannter Weise, mit Mitteln
zur Befestigung an einer Schiene und mit Mitteln zur elektrischen Verbindung mit
peripheren Einheiten ausgestattet. Die Erfassung der Kräfte erfolgt, wie ebenfalls
bereits bekannt mittels auf einem Scherstab angeordneter und in eine Wheatstonesche
Messbrücke einbezogener Messzellen mit Dehnungsmessstreifen. In erfindungswesentlicher
Weise ist jedoch der von einem zu vermessenden Gleisfahrzeug befahrene Abschnitt
der Messstelle nicht als aktive Messbrücke ausgestaltet, sondern als ein passives
Kraftübertragungselement ausgebildet. Die Messstelle besteht dazu erfindungsgemäß
aus zwei direkt auf dem Schienenfuß abgesetzten, als metallische Verformungskörper
ausgebildeten Messblöcken, zwischen denen ein kammerförmiger Verbindungsträger,
mit einer Messelektronik und, parallel zu letzterem, das passive Kraftübertragungselement
angeordnet sind. In jedem der Messblöcke ist eine Messkammer ausgebildet, in
welcher mindestens eine Messzelle angeordnet ist. Das passive Kraftübertragungselement
ruht beidseits auf mindestens je einer aus jeder der Messkammern herausragenden
Scherstabnase einer Messzelle. Weiterhin besteht ein wesentliches Merkmal der vorgeschlagenen
mobilen Messstelle darin, dass die von dem Verbindungsträger aufgenommene Messelektronik
Schaltungseinheiten zur Mittelung der von den Messzellen gelieferten Messsignale
sowie zur Digitalisierung des hieraus resultierenden Messwertes aufweist. Die Messblöcke
werden durch den zwischen ihnen angeordneten Verbindungsträger, respektive
die Elektronikkammer, in ihrer Position in x-Richtung, also in Richtung des Schienenverlaufs
gegen Verschiebungen fixiert. Durch die Verwendung von Elektronikkammern und Kraftübertragungselementen
mit unterschiedlichen Außenmaßen, respektive mit verschiedenen Längen,
ist es möglich, die Messstelle ohne Veränderung der Messkammern entsprechend
der jeweils zu erfüllenden Aufgabe hinsichtlich ihrer Längserstreckung
entlang der Schiene unterschiedlich, das heißt, variabel auszubilden. Dadurch,
dass beide Messblöcke der erfindungsgemäßen Messstelle jeweils direkt
auf dem Schienenfuß abgesetzt werden, ist zudem eine weitgehend querkraftfreie
Messung möglich, wodurch Messfehler reduziert werden. Durch die bereits innerhalb
der Messstelle erfolgende Digitalisierung der Messwerte wird gegenüber den
bisher bekannten, analog arbeitenden Lösungen eine weitere Verringerung von
Messfehlern erreicht. Dabei erfolgt die eigentliche Messwerterfassung im Innern
der die Messblöcke ausbildenden metallischen Verformungskörper und somit
quasi in einem Faradayschem Käfig. Danach werden die Messwerte in der ebenfalls
als Faradayscher Käfig wirkenden Elektronikkammer digitalisiert und werden
schließlich bei ihrer Übertragung an periphere Einheiten, wie Displays
oder weiterverarbeitende Einheiten, als digitale Werte durch eventuell vorhandene
elektromagnetische Felder nicht beeinflusst. Gemäß einer bevorzugten Ausbildungsform
der Vorrichtung umfasst die in dem Verbindungsträger angeordnete Messelektronik
einen Mikrokontroller mit einem Prozessor, Speichermitteln und einer in den Speichermitteln
hinterlegten sowie vom Prozessor verarbeitbaren Software, wobei den Speichermitteln
über die externen Anschlüsse der in die Messstelle integrierten Messelektronik
mittels peripherer Einheiten (wie beispielsweise einer Tastatur) Kalibrierdaten
zuführbar sind. Die Erfindung ist dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass
die digitalisierten und durch den Mikrokontroller der Messelektronik verarbeiteten
Messsignale hinsichtlich der Dimension und der Nachkommastellen als konfektionierte
Messwerte abgreifbar sind.
Entsprechend einer weiteren besonders vorteilhaften Ausbildung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung verfügt die Messelektronik über
eine Schnittstelle zur Ankopplung an einen Datenbus. Vorzugsweise ist die Schnittstelle
als Schnittstelle zum CAN-Bus ausgebildet. Denkbar ist aber auch eine Ausbildung
zur Ankopplung an ein TCP/IP-basiertes Netzwerk.
Zwar ist die Positionierung des Rades eines Gleisfahrzeugs auf dem
Kraftübertragungselement bei der vorgeschlagenen Vorrichtung dadurch, dass
beidseits des passiven Kraftübertragungselements je ein Messblock mit wenigstens
einer Messzelle angeordnet ist und der Messwert durch eine Mittelung der Signale
aller Messzellen ermittelt wird, vergleichsweise unproblematisch. Jedenfalls muss
aber das Rad zwischen den Messblöcken positioniert werden, das heißt unproblematisch
ist nur die genaue Position zwischen den Messblöcken. Auf der anderen Seite
ragen die Aufbauten der Gleisfahrzeuge, beispielsweise der Wagenkasten eines Wagons,
jedoch in der Regel seitlich deutlich über die Schiene hinaus, so dass es selbst
bei Einweisung durch neben dem Gleis stehendes Personal nicht ganz einfach ist,
ein Rad, dessen Aufstandskräfte bestimmt werden sollen, zwischen den Messblöcken
zu positionieren. Daher umfasst die Messelektronik bei einer besonders vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung eine elektronische Radpositioniereinheit.
Die Messstelle ist vorzugsweise so gestaltet, dass die Messblöcke
mit den Messkammern und den darin angeordneten Messzellen sich
beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung jeweils über einen
Schienenstegadapter und einen Schienenfußadapter an der Schiene abstützen.
Vorteilhafterweise sind dabei zur Befestigung der Messstelle an den Messblöcken
Klemmeinrichtungen ausgebildet, mittels welcher die Vorrichtung an einer Trägerunterkonstruktion
der Schiene befestigt werden kann. An den Klemmeinrichtungen sind außerdem
vorzugsweise Mittel zur Höhenverstellung des durch sie gehaltenen Messblocks
vorgesehen. Soweit eine entsprechende Trägerunterkonstruktion nicht vorhanden
ist, kommt aber auch eine Verklemmung der Messstelle im Gleis in Betracht.
Bei dem Verbindungsträger, welcher die Messelektronik aufnimmt,
handelt es sich vorzugsweise um eine verwindungssteife metallische Kammer. Das Kraftübertragungselement
ist ebenfalls als ein Metallelement ausgebildet, welches jedoch nicht kammerartig,
sondern massiv gestaltet ist. Auf seiner Oberseite, also an der Oberfläche,
welche sich beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung im Bereich
des Schienenkopfes befindet, weist das Kraftübertragungselement eine Aufstandfläche
für mindestens ein Rad eines Gleisfahrzeugs auf. Diese Aufstandfläche
ist gemäß einer praxisgerechten Umsetzung der Erfindung von einer Verschleißbahn
bedeckt, welche über eine an mindestens einer Seite angeordnete Auffahrtrampe
befahrbar ist. Dabei ist die Höhe des Kraftübertragungselements über
die Materialstärke der Verschleißbahn sowie der Auffahrtrampe an die örtlichen
Gegebenheiten anpassbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann mit anderen, vorzugsweise
baugleichen mobilen Messstellen zu Messsystem kombiniert werden, mittels welcher
Achslasten oder Massen von Gleisfahrzeugen bestimmbar sind.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
nochmals erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
1: Eine Ausbildungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung beziehungsweise Messstelle in einer Draufsicht
2: Die Messstelle gemäß 1
in der Ansicht von der Schienenseite
3: Den Ausschnitt einer gegenüber den
1 und 2 etwas modifizierten
Ausführungsform in einer Ansicht von der Schienenseite
4–6: Die Ausführungsform
gemäß 3 in verschiedenen Schnittdarstellungen
7: Einen Messblock mit der Messkammer in einem parallel
zur Schiene geführten Schnitt
8: Die an einer Schiene montierte erfindungsgemäße
Vorrichtung
9: Ein unter Einsatz der erfindungsgemäßen
Messstelle realisiertes Messsystem
Die 1 zeigt eine mögliche Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Draufsicht. Die Messstelle
besteht aus zwei, die Messkammern 2, 2' beziehungsweise Applikationskammern
aufnehmenden Messblöcken 1, 1', einem die Messblöcke
1, 1' miteinander verbindenden und zur Krafteinleitung in die
Messzellen 6, 6' dienenden Kraftübertragungselement
4 und aus der parallel dazu angeordneten, den Verbindungsträger
3 ausbildenden Elektronikbox. In jedem der als Verformungselement ausgebildeten
Messblöcke 1, 1' ist eine Messkammer 2,
2' vorgesehen, in welcher ein Scherstab 5, 5' mit einer
Messzelle 6, 6' in Form einer Applikationskammer mit einer Dehnungsmessstreifenapplikation
(DMS) angeordnet ist. Die durch das Rad eines auf der Messstelle positionierten
Gleisfahrzeugs verursachte Aufstandskraft wird über das die Messblöcke
1, 1' miteinander verbindende Kraftübertragungselement
4 auf die in den Messkammern 2, 2' angeordneten Scherstäbe
5, 5' und somit auf die Messzellen 6, 6' übertragen.
Durch die parallel zu dem Kraftübertragungselement 4 angeordnete,
verbindungssteife Elektronikkammer 3 werden die Messblöcke
1, 1' in ihrer Position zueinander, also in der Verlaufsrichtung
der Schiene 21, positioniert. Es wird ersichtlich, dass die Art des Aufbaus,
mit den in den Messblöcken 1, 1' angeordneten Messkammern
2, 2', in vorteilhafter Weise eine variable Beabstandung der Messblöcke
1, 1' beziehungsweise eine, bezogen auf die Schienenrichtung,
variable axiale Ausdehnung der Messstelle ermöglicht. Hierzu müssen lediglich
das Kraftübertragungselement 4 und das Gehäuse der Elektronikkammer
3 in unterschiedlichen Längen ausgebildet werden. Die eigentlichen
Messwertaufnehmer, also die Scherstäbe 5, 5' mit den daran
in den Applikationskammern 6, 6' befestigten Dehnungsmessstreifen,
können, anders als bei den Lösungen des Standes der Technik, unabhängig
davon völlig unverändert bleiben. Zudem werden die Messblöcke
1, 1' voneinander unabhängig an der Schiene 21 montiert.
Die Gefahr einer Verwindung der Messblöcke 1, 1' und einer
daraus resultierenden Verkantung der Messzellen 6, 6' ist dadurch,
anders als bei den Lösungen des Standes der Technik, nicht gegeben. Zur Handhabung
der Messstelle sind seitlich an den Messblöcken Tragegriffe 27,
27' vorgesehen.
Im Inneren des Verbindungsträgers 3 befindet sich die
Messelektronik. Diese umfasst zumindest einen A/D Wandler und verfügt vorzugsweise
über RAM- und ROM-Speichermittel zur Aufnahme der Kalibrierparameter sowie
der Messdaten- und einer Kommunikationssoftware. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform erzeugt ein ebenfalls zur Messelektronik gehörender Messstellenprozessor
hinsichtlich der Dimension und den Nachkommastellen konfigurierte Messwerte und
stellt diese an einem Daten-BUS-Port 11 zur Verfügung.
Die 2 zeigt die vorstehend erläuterte
Ausführungsform nochmals in einer Darstellung mit Blick von der Schienenseite,
das heißt also, mit Blick auf die Seitenflächen der Messstelle, welche
bei ihrem Gebrauch dem Schienensteg 23 zugewandt sind beziehungsweise teilweise
an diesem anliegen. Zu erkennen sind wiederum die beiden Messblöcke
1, 1' mit daran angeordneten Elementen 14,
15, 16 zur Befestigung an der Schiene 21 und das die
Messblöcke 1, 1' verbindende Kraftübertragungselement
4. Auf der Oberseite des Kraftübertragungselements 4 ist
eine abnehmbare Verschleißbahn 12 angeordnet. Unter Ausbildung einer
Auffahrtrampe 13, 13' zu dieser Verschleißbahn
12 sind auf den Messblöcken eine Anfahrts- und eine Abfahrtsschiene
angeordnet, welche ebenfalls als Verschleißteile ausgelegt sind.
In der 3 ist der Ausschnitt einer gegenüber
der Ausbildungsform gemäß der 1 und
2 etwas modifizierten Gestaltungsvariante der erfindungsgemäßen
Vorrichtung beziehungsweise Messstelle, ebenfalls in der Schienenansicht, dargestellt.
Die Zeichnung zeigt dabei einen der Messblöcke 1 und einen Teil des
Kraftübertragungselements 4. Abweichend gegenüber der Ausbildungsform
nach den 1 und 2 erstreckt
sich bei dieser Ausbildungsform der Messblock 1 im Bereich des Schienenfußadapters
10 bis unterhalb des Kraftübertragungselements 4. Zur Verdeutlichung
der zwischen dem Messblock 1 und dem Kraftübertragungselement
4 bestehenden Wirkverbindung ist in der Darstellung in deren Berührungsbereich
ein Ausbruch gemacht worden. Das Kraftübertragungselement 4 liegt,
wie erkennbar, auf einer sich in eine Ausfräsung 26 des Kraftübertragungselements
4 hinein erstreckenden Scherstabnase 7 des in der Messkammer
2 des Messblocks 1 angeordneten Scherstabs 5 auf und
ist im Bereich seines Aufliegens auf der Scherstabnase 7 mittels einer
Fixierschraube 8 lose fixiert. Die 4 bis
6 zeigen Schnittdarstellungen der Ausführungsform
nach der 3 mit Schnitten in unterschiedlichen Schnittebenen.
Die 4 zeigt die Ausbildungsform gemäß
3 in einem Schnitt entlang der Linie A-A. Zu erkennen
sind das Profil des Kraftübertragungselements 4, die in dieses hinein
ragende Scherstabnase 7 und der sich bis unter das Kraftüberfragungselement
4 erstreckende, den Schienenfußadapter 10 ausbildende Teil
des Messblocks 1. Das Kraftübertragungselement 4 ist als
ein stabförmiges Bauteil ausgebildet. An seinen Stirnseiten sind U-förmige
Vertiefungen 26 ausgefräst. Die Scherstabnase 7 beziehungsweise
Scherstabnasen der Messzelle 6, 6' greifen in diese Vertiefungen
und das Kraftübertragungselement 4 ist, wie bereits zur
3 erläutert, mittels jeweils mindestens einer
Fixierschraube 8 auf den Scherstabnasen 7 lose fixiert.
In der 5 ist das an sich bekannte Prinzip
der durch einen Scherstab 5, 5' realisierten Wägezelle nochmals
zu erkennen. Die Abbildung zeigt die Ausbildungsform gemäß 3
in einem Schnitt entlang der Linie B-B. Zu erkennen sind der eigentliche Messblock
1 mit dem in der Messkammer 2 angeordneten Scherstab
5, ein an seiner Vorderseite befestigter Schienenstegadapter
9 und eine auf der Rückseite des Messblocks 1 befestigte
Führungsplatte, mittels welcher, wie noch in den Ausführungen zur
8 zu erläutern sein wird, der Messblock
1 im Zusammenspiel mit weiteren Funktionselementen an der Schiene
21 befestigt wird. In den Ausnehmungen des Scherstabs, welche die eigentlichen
Applikationskammern 6, 6' ausbilden, sind, in an sich bekannter
Weise, hier im Detail nicht dargestellte Dehnungsmessstreifen angeordnet. Diese
sind zur Ermittlung einer mit der eingetragenen Last korrespondierenden Widerstandsänderung,
in ebenfalls bekannter Weise, als Bestandteil einer Brückenschaltung verschaltet.
Beide Messblöcke 1, 1' einer Messstelle weisen den gleichen,
in den 3 bis 6 dargestellten
Aufbau auf. Die in den beiden Meesblöcken 1, 1' gewonnenen
Messsignale in Form von Widerstandsänderungen bei Krafteintrag werden in der
zwischen den Messblöcken 1, 1' angeordneten Elektronikkammer
3 als Summensignal zusammengeführt und nach einer Mittelwertbildung
und einer Digitalisierung durch einen Mikrokontroller ausgewertet. Die dazu erforderliche
Elektronik, also der A/D-Wandler, der Mikrokontroller, Speichereinheiten und die
zugehörige Außenbeschaltung, sind in der Elektronikkammer, nämlich
dem kammerförmigen Verbindungsträger 3 angeordnet. Durch die
genannten elektronischen Einheiten erfolgt die Verarbeitung des Messsignals und
dessen Konfektionierung. Dabei sind in den Speichereinheiten Kalibrierungsdaten
hinterlegt, mit denen die Messstelle für den Zustand der Lastfreiheit auf den
Wert 0 und auf eine maximal zulässige Last kalibriert wurde. Die Aufbereitung
des Messsignals und seine Konfektionierung umfassen die Festlegung der Nachkommastellen
und die Zuordnung einer Dimension beziehungsweise Maßeinheit zum Messwert.
Die zum Absetzen und Befestigen der Messkammer 1 beziehungsweise der Messzelle
6 am Schienenfuß 22 und am Schienensteg 23 dienenden
Adapter 10, 9 sind, wie auch aus der 6
erkennbar, unter Ausbildung des Messblocks 1 über Schrauben an der
Messkammer 2 befestigt. Sie können somit im Falle eines Verschleißes
problemlos ausgewechselt werden.
Die 6 zeigt die Ausbildungsform gemäß
3 in einem Schnitt entlang der Linie C-C.
Die Messzelle beziehungsweise Messkammer 2, 2' mit
dem darin angeordneten Scherstab 5, 5' mit der Applikationskammer
6, 6' zur Aufnahme der Dehnungsmessstreifenapplikation ist in
der 7 nochmals in einem Längsschnitt dargestellt,
also in einem Schnitt, der parallel zu einer Schiene 21 geführt ist,
an welcher die Vorrichtung für den funktionsgemäßen Gebrauch montiert
ist. Die in der 7 gezeigte Ausbildungsform ist gegenüber
der in der 3 lediglich insoweit geringfügig modifiziert,
als die Schrauben zur Befestigung des Schienenstegadapters 9 etwas anders
angeordnet sind. Die funktionsrelevanten Teile entsprechen in ihrer Ausbildung denen
der Ausbildungsform gemäß 3. Zu erkennen
sind der Messblock 1 und die Messkammer 2 mit der am Scherstab
5 angeordneten Messzelle 6, wobei der Scherstab im Grunde ein
Teil der Messzelle 6 ist, welche im engeren Sinne durch die Applikationskammer
(am Scherstab 5 vorgesehene Ausnehmung) mit dem darin angeordneten, hier
im Detail nicht gezeigten Dehnungsmessstreifen ausgebildet ist. Die Scherstabnase
7 ist durch einen entsprechenden Materialabtrag, welcher vorzugsweise durch
Fräsen realisiert wurde, um ca. 5 mm zurückgesetzt. An der Oberseite des
Scherstabs 5 ist die Aufnahmefläche für das Kraftübertragungselement
4 ausgebildet. Daran schließt sich ein Absatz an, auf welchem das
Kraftübertragungselement 4, wie zu den vorstehenden Figuren bereits
erläutert, mittels wenigstens einer Fixierschraube 8 befestigt wird.
In der 8 ist gezeigt, wie die erfindungsgemäße
Messstelle an einer Schiene 21 befestigt wird. Die Befestigung erfolgt
beidseits von Elektronikkammer 3 und Kraftübertragungselement
4 im Bereich der beiden Messblöcke 1, 1'. Diese
werden dazu über den Schienenfußadapter 10 auf dem Schienenfuß
22 abgesetzt und über den Schienenstegadapter 9 an den Schienensteg
23 angelegt. Jeder der Verformungskörper 1, 1' besitzt
zu diesem Zweck an seiner Unterseite eine rechteckige streifenförmige Erhöhung
(Schienenfußadapter 10) zur Auflage auf der Oberseite des Schienenfußes
22. Diese flächigen Erhöhungen gewährleisten eine gleichmäßige
Auflage auf dem Schienenfuß 22 und ein sicheres Ableiten der Kräfte
in den Schienenfuß 22. An der Forderseite (in Richtung Schienensteg)
jedes Verformungskörpers 1, 1 befindet sich eine trennbare
Platte zur Realisierung unterschiedlicher Abstände vom Schienensteg
23, welche den Schienenstegadapter 9 ausbildet. Mittels einer
höhenverstellbaren Klemmstelle 17 erfolgt die höhenmäßige
Anpassung der Anordnung. Die Befestigung erfolgt schließlich mittels einer
Halteklaue 14 mit der Anpressbacke 15 und einer Zugschraube
16. Die in der Figur gezeigte Art und Weise der Befestigung ist die, für
den Fall entsprechender Baufreiheit unterhalb der Schiene 21, bevorzugte.
An der Rückseite jedes Verformungskörpers 1, 1' befindet
sich ein Metallblock zur Aufnahme der Höhenverstelleinrichtung 17,
deren Unterseite flächig ausgebildet und drehbar gelagert ist. Diese Verstelleinrichtung
dient der vertikalen Ausrichtung der Messstelle und stellt zusätzlich einen
Befestigungsstützpunkt dar. In der Mitte der Führungsplatte befindet sich
eine vertikale Bohrung. In diese Bohrung wird von der Unterseite eine Passhülse
18 mit Innengewinde geführt. An der Unterseite der Passhülse
18 ist quer zur Gleisachse die Halteklaue 14 befestigt. Diese
wird mittels der Zugschraube 16 vertikal gegen die Unterseite des Gleisträgers
25 gezogen. Am vorderen Teil der Halteklaue 14 befindet sich die
Anpressbacke 15, die so angeordnet ist, dass sie sich mittig unterhalb
der Auflageflächen der Messzelle 6, 6' und der Höhenverstelleinrichtung
17 befindet. Im angezogenen Zustand stellt diese Einrichtung den festen
Sitz der Messstelle an der Innenseite des Gleises 21 sicher. Durch unterschiedliche
Materialstärken für die Verschleißbahn 12 und deren beiden
Auffahrtrampen 13, 13' ist die Höhenverstellbarkeit des Kraftübertragungselements
4 gegeben. Hierdurch kann beispielsweise eine Anpassung an unterschiedliche
Spurkranzhöhen der Räder erfolgen. Gleichzeitig wird gewährleistet,
dass Räder, die sich auf der Messstelle befinden, keinen Kraftnebenschluss
zum Schienenkopf 24 haben
Die 9 zeigt ein unter Einsatz der erfindungsgemäßen
Vorrichtung realisiertes Messsystem, welches in der dargestellten Form beispielsweise
der Bestimmung der Masse eines zweiachsigen Drehgestells dient. Das Messsystem besteht
aus vier Vorrichtungen beziehungsweise Messstellen gleicher Bauart. Jede der Messstellen
besteht erfindungsgemäß aus zwei Messblöcken 1,
1' zwischen denen jeweils der Verbindungsträger 3 und das
Kraftübertragungselement 4 angeordnet sind. Die vier Messstellen sind,
anders als von den Lösungen des Standes der Technik bekannt, nicht paarweise
im Gleis verspannt, sondern jede für sich an einer Schiene 21 montiert.
Sie sind dabei gemäß der 8 mittels an jedem
der Messblöcke 1, 1' vorgesehener Klemmeinrichtungen
14, 15, 16 an der Schiene 21 fixiert. Alle vier
Messstellen sind über einen Bus, vorzugsweise über einen CAN-Bus, mit
peripheren Einheiten 19, 20 verbunden. Hierbei handelt es sich
um weitere Busteilnehmer, um Anzeigeeinheiten 19 und/oder einen Computer
20. Vermittels des Computers 20 können das Messsystem beziehungsweise
seine Messstellen über eine zur Anwendung gehörende menügeführte
Software konfiguriert werden. Die von den Messstellen gelieferten Daten können,
da sie bereits vorverarbeitet und konfiguriert sind, unmittelbar auf einem Display
19 zur Anzeige gebracht werden. Sie können aber auch mittels eines
Computers 20 weiterverarbeitet werden. Alle Messstellen sind über
den Bus unabhängig voneinander adressierbar. Durch den Einsatz eines Bussystems
verringert sich der Verkabelungsaufwand. Wie bereits dargelegt, führt die unmittelbar
in den Messstellen erfolgende Digitalisierung der Messsignale zudem dazu, dass keine den
analogen Systemen anhaftenden Messfehler (z. B. durch Kontaktfehler, Beschädigungen
der Messkabel oder Beeinflussung durch Felder) auftreten. Besonders vorteilhaft
gestaltet sich auch der Austausch einer Messstelle oder die Erweiterung des Messsystems
um weitere Messstellen. Anders als bei bekannten, rein analogen Systemen, bedarf
es dabei nicht einer Neueinstellung der Messverstärker oder gar neuer Messverstärker,
sondern es ist lediglich erforderlich die entsprechende Messstelle auszutauschen
beziehungsweise eine Messstelle, als ein im Grunde bereits in sich geschlossenes
System hinzuzufügen, diese mit dem Bus zu verbinden und dem Hauptsystem die
Blocknummern der verwendeten Messblöcke bekannt zu geben.
- 1, 1'
- Messblock
- 2, 2'
- Messkammer
- 3
- Verbindungsträger bzw. Elektronikbox
- 4
- Kraftübertragungselement
- 5, 5'
- Scherstab
- 6, 6'
- Messzelle bzw. Applikationskammer mit DMS
- 7, 7'
- Scherstabnase
- 8
- Fixierschraube(n)
- 9
- Schienenstegadapter
- 10
- Schienenfußadapter
- 11
- elektrisch/elektronisches Kontaktmittel, Bus-Anschluss bzw. Schnittstelle
- 12
- Verschleißbahn
- 13, 13'
- Auffahrtrampe
- 14
- Halteklaue
- 15
- Anpressbacke
- 16
- Zugschraube
- 17
- Höhenverstelleinrichtung
- 18
- Passhülse
- 19
- Display
- 20
- Computer
- 21
- Schiene
- 22
- Schienenfuß
- 23
- Schienensteg
- 24
- Schienenkopf
- 25
- Unterkonstruktion bzw. Gleisträger
- 26
- Ausfräsung
- 27, 27'
- Tragegriff
|
| Anspruch[de] |
|
Vorrichtung zur Erfassung und Auswertung von Radaufstandskräften
und Massen von Gleisfahrzeugen, welche als eine mobile Messstelle mit Mitteln (14,
15, 16) zur Befestigung an einer Schiene (21) und mit
mindestens einer Schnittstelle (11) zur elektrischen Verbindung mit peripheren
Einheiten (19, 20) ausgebildet ist, wobei die Erfassung der Kräfte
mittels auf einem Scherstab (5, 5') angeordneter und in eine Wheatstonesche
Messbrücke einbezogener Messzellen (6, 6') mit Dehnungsmessstreifen
erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Messstelle aus zwei direkt auf
dem Schienenfuß abgesetzten, als metallische Verformungskörper ausgebildeten
Messblöcken (1, 1') mit je einer darin ausgebildeten und
mindestens eine Messzelle (6, 6') aufnehmenden Messkammer (2,
2') besteht, zwischen denen ein kammerförmiger Verbindungsträger
(3) mit einer Messelektronik und ein passives Kraftübertragungselement
(4) angeordnet sind, wobei das Kraftübertragungselement (4)
beidseits auf mindestens je einer aus jeder der Messkammern herausragenden Scherstabnase
(7, 7') einer Messzelle (6, 6') ruht und die
von dem Verbindungsträger (3) aufgenommene Messelektronik Schaltungseinheiten
zur Mittelung der von den Messzellen gelieferter Messsignale sowie zur Digitalisierung
des hieraus resultierenden Messwertes aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem
Verbindungsträger (3) angeordnete Messelektronik einen Mikrokontroller
mit einem Prozessor, mindestens einem Speicher und einer in dem mindestens einem
Speicher hinterlegten sowie vom Prozessor verarbeiteten Software umfasst und dass
dem oder den Speichern über die Schnittstelle oder Schnittstellen zur Verbindung
der Messelektronik mit peripheren Einheiten Kalibrierdaten zugeführt werden.
Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die digitalisierten
und durch den Mikrokontroller der Messelektronik verarbeiteten Messsignale der Messzellen
(6, 6') an der mindestens einen Schnittstelle (11) zur
Verbindung mit den peripheren Einheiten als, hinsichtlich der Dimension und der
Nachkommastellen, konfektionierte Messwerte abgegriffen werden.
Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Messelektronik über eine Schnittstelle (11) zur Ankopplung an einen
Datenbus verfügt.
Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Messelektronik
über eine Schnittstelle (11) zur Ankopplung an den CAN-Bus verfügt.
Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Messelektronik
über eine Schnittstelle (11) zur Ankopplung an ein TCP/IP-basiertes
Netzwerk verfügt.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Messelektronik eine Radpositioniereinheit umfasst.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Messblöcke (1, 1') mit den Messkammern (2,
2') und den darin angeordneten Messzellen (6,
6') sich beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung jeweils
über einen Schienenstegadapter (9, 9') und einen Schienenfußadapter
(10, 10') an der Schiene (21) abstützen.
Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
vermittels an den Messblöcken (1, 1') ausgebildeter Klemmeinrichtungen
(14, 15, 16) an einer Trägerunterkonstruktion (25)
der Schiene (21) zu befestigen ist.
Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Klemmeinrichtungen
(14, 15, 16) Höhenverstelleinrichtungen (17)
für den durch sie gehaltenen Messblock (1, 1') vorgesehen
sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungsträger (3) als eine verwindungssteife metallische
Kammer ausgebildet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kraftübertragungselement (4) als ein massives Metallelement ausgebildet
ist, welches auf seiner Oberseite eine Aufstandfläche für mindestens ein
Rad eines Gleisfahrzeugs aufweist, wobei die Aufstandfläche von einer Verschleißbahn
(12) bedeckt ist, welche über eine an mindestens einer Seite angeordnete
Auffahrtrampe (13, 13') zu befahren ist und wobei die Höhe
des Kraftübertragungselements (4) über die Materialstärke
der Verschleißbahn (12) sowie der Auffahrtrampe (13,
13') an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wird.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass mittels eines aus zwei oder mehr baugleichen mobilen Messstellen gebildeten
Messsystems Achslasten oder Massen von Gleisfahrzeugen bestimmt wird.
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