| Dokumentenidentifikation |
DE102006001559A1 19.07.2007 |
| Titel |
Vorrichtung und Verfahren zum Nachschärfen von Systemrasierklingen in Rasierapparaten |
| Anmelder |
Schiller, Eduard, 82031 Grünwald, DE |
| Erfinder |
Schiller, Eduard, 82031 Grünwald, DE |
| Vertreter |
Puschmann & Borchert, 82041 Oberhaching |
| DE-Anmeldedatum |
12.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006001559 |
| Offenlegungstag |
19.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
19.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 15/10(2006.01)A, F, I, 20060112, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B24B 3/48(2006.01)A, L, I, 20060112, B, H, DE
B24D 3/00(2006.01)A, L, I, 20060112, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Für alle auf dem Verbrauchermarkt angebotenen Systemrasierapparate werden sinnvolle effektive Nachschärfsysteme zurzeit nicht angeboten. Außer einem auf permanentmagnetischer Basis beruhenden System, das jedoch keinerlei Wirksamkeit aufweist. Mit der neuen Vorrichtung und dem Verfahren können Systemrasierklingen aller Fabrikate und Systeme schnell, unmittelbar und verletzungsfrei nachgeschärft werden. Gelöst wird dieses Problem, indem ein ganz aus Polytetrafluorethylen bestehender Körper (13), in der Form eines sechsflächigen Polyeder, auf den Klingenträger (3) aufgesetzt wird und dann unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) zu den Messerkanten (5, 6, 7) hin- und herbewegt wird. Empfohlen wird, das Schärfmedium außerdem mit einem Tropfen einer hautfreundlichen ölhaltigen Substanz zu benetzen, um die effiziente Wirksamkeit der Schärfaktion zusätzlich zu steigern. Die Benutzung dieser patentgemäßen Vorrichtung und Methode ermglicht eine signifikant längere Verwendungsdauer von Systemrasierklingen aller Fabrikate und Systeme.
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| Beschreibung[de] |
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Diese Erfindung betrifft eine zweckbestimmte Vorrichtung und ein intentionales
Verfahren zum Nachschärfen von Systemrasierklingen in Rasierapparaten wie sie
in den Patentansprüchen 1 bis 34 näher definiert werden.
Die altbekannte Methode der Nassrasur wird laut Statistik als global
häufigste Rasiermethode angewendet und wie folgt definiert: Sie dient im Allgemeinen
zum sanften aber sauberen Entfernen von Haaren auf der menschlichen Haut, mit Hilfe
scharfer Stahlklingen. Im Normalfall werden die im Durchschnitt 0,12 mm dicken Haare
vorher mit einem Schmiermittel, meist Seifenschaum, aufgeweicht. Die erforderliche
kinetische Schnittenergie wird mittels manueller Ziehbewegungen eines geeigneten
Messerträgers zur Verfügung gestellt.
Es ist bekannt, dass es im Augenblick für den Anwender der im
Handel angebotenen Rasiersysteme aller Hersteller und Systeme keine überzeugende
und befriedigende Lösung zum Nachschärfen der Klingenpatronen gibt, die
auch einer physikalischen und wissenschaftlichen Erklärung standhält.
Die Mehrfachverwendung einer Rasierklingenträgerkassette ist grundsätzlich
durch eine permanent materielle Abnutzung der Rasierklingenschneidkante begrenzt,
wozu noch der variable Einfluss einer individuellen und subjektiven Schnittqualitätsbeurteilung
durch den Anwender hinzukommt.
Alle heute gebräuchlichen und auf dem Markt angebotenen Nassrasur-Systeme
der verschiedensten Hersteller beruhen grundsätzlich auf einem analogen Funktionsaufbau
und einer ähnlichen Gestaltung. Die meist in einer Kunststoffplatte gestaffelt
angeordneten und federnd gelagerten 1 bis 4 Schnittmesser bestehen im Kern aus sehr
dünnem Kohlenstoffstahl, rostfreiem Stahl oder Sonderlegierungen von sehr geringer
Dicke. Als zweite Veredelungsschicht wird zur Härteverbesserung der Klingen
eine hochwertige Metalllegierung vorzugsweise aus Chrom oder Titan aufgebracht.
Darüber hinaus besitzen moderne Rasierklingen, als letzte die Schneidkante
umhüllende Schicht, Gleitüberzüge aus Kunststoffen der Gruppierung
Fluorkohlenwasserstoffpolymere. Neueste Entwicklungen, bezeichnet als PowerClide
Klingen, basieren auf einer telomeren Beschichtung der Klingenoberfläche. Diese
Beschichtungsmöglichkeit in Dicke von cirka einer molekularen Einzelschicht
liefert dann die wichtigen speziellen Merkmale für die aktuellen Rasierapparate,
die im umfassenden Zusammenwirken aller Einzelkomponenten eine komfortable und angenehme
Rasur ermöglichen.
Der verhältnismäßig große technische Aufwand für
die Herstellung dieser neuzeitlichen Geräte äußert sich aber in hohen
Kosten für den Endverbraucher. Deshalb liefert die patentgemäße Anwendung
des Schärfgerätes viele entscheidende wirtschaftliche Vorteile und Verbesserungen.
Die verwendeten Klingen in den gebräuchlichen Systemrasierern
weisen eine Vielzahl von Attributen auf, die als Ergebnis eine zweckmäßige
und erfolgreiche Rasur ermöglichen. Die Klingenmesser in den Systemmesserträgern
sind auffällig dünn und deshalb außergewöhnlich scharf. Diese
Klingen weisen einen Spitzenradius der Schneide von etwa 800 Å und weniger
aus, was ein Maßstab für die Schärfe dieser Klingen ist.
Der heutige hohe Standard der Nassrasurtechnik bei der Verwendung
von Systemklingenapparaten beruht zu einem großen Teil auf dem zielgerichteten
Konstruktionsprinzip derselben. Neben dem besonderem Metallaufbau beziehungsweise
der Zusammensetzung ist vor allem die zuletzt aufgebrachte Schicht aus Kunststoff
für den entscheidenden Vorteil dieser Systeme verantwortlich. Bei der Fertigung
kommen vorzugsweise die Kunststoffe der Gruppe Polyfluorkohlenwasserstoffe und ähnliche
zum Einsatz. Auch auf die Benutzung von perfluorierten Tensiden für die synthetische
Beschichtung der Rasiermesser wird oftmals hingewiesen. Einige Hersteller bevorzugen
die Anwendung von bewährten Alpha-Diamond Beschichtungen oder auch mit DLC
Technologien hergestellte Klingen mit diamantähnlichen Attributen. Sehr geschätzt
wird diese Oberflächenmodifizierung wegen brillanter thermischer und chemischer
Stabilität und hervorragender Gleitfähigkeit. Bekanntlich sind laut den
Herstellerangaben weiterer Produzenten die Rasierklingenschneidkanten speziell mit
Polytetrafluorethylen (PTFE), im Handel zum Beispiel unter dem Namen TEFLON bekannt,
beschichtet. Diese Klingen gewährleisten ebenfalls einen hervorragenden Rasierkomfort.
Zum Nachschärfen von Rasierklingen wird zurzeit lediglich ein
patentiertes Verfahren angeboten das mit Hilfe eines Magnetfeldes angebliche Verbesserungen
der Klingenschnittschärfe erzielen soll. Die Ergebnisse dieser Methode sind
jedoch völlig unzureichend und auf Grund dessen fallen die Benutzerkritiken
sehr negativ aus. Die physikalischen Hintergründe erlauben eine eindeutige
Aussage über deren Ursachen. In der Regel wird von den Herstellern der Rasierklingen
rostfreier Stahl mit Zusatz von Chrom verwendet zudem erfolgt bei edlen Klingen
eine extra Zweitbeschichtung mit Chrom. Die Besonderheit in einem Magnetfeld magnetische
Eigenschaften anzunehmen ist jedoch bei Chrom nicht feststellbar, weshalb sich die
so genannten Elementardipole entlang der Kraftlinien des Magnetfeldes auch nicht
ausrichten können. Die auftretenden Kräfte die beim Ferromagnetismus erzeugt
werden sind viel zu schwach, da sie sich innerhalb der Atome bewegen, um äußerlich
Veränderungen der Rasierklingenschnittkanten zu bewirken. Die parallele Ausrichtung
der elementaren magnetischen Momente dargestellt durch Elektronenspins sind zudem
energetisch ungünstig. In keinem Fall wird durch eine Magnetisierung ein Materialtransport
beziehungsweise eine Materialveränderung auf der Ebene der Messerschnittkante
ausgeführt. Damit ist auch geklärt, dass allein durch magnetische Wechselwirkungen
keine Schärfwirkung auf den Rasierklingen erzielt werden kann. Die negativen
Beurteilungen in neutralen Tests und in vielen persönlichen Bewertungen unterstützen
diese allgemeinen physikalischen Tatsachen.
Auf eine uralte traditionelle Methode zum Schärfen von Rasiermessern
sei der Vollständigkeit halber hingewiesen. Hierbei wird angestrebt, die stumpfen
Schneidkanten der Messer mit Hilfe von hin und hergehenden Schleifbewegungen an
einem so genannten Lederabziehriemen, nachzuschärfen. Für die technisch
hochentwickelten Rasierapparate ist dieses Verfahren leider nicht ohne weiteres
anwendbar. Mit der vorgeschlagenen neuen patentgemäßen Vorrichtung laut
Anspruch 21 ist diese langzeitig bewährte Methode jedoch wieder durchführbar.
Eine relativ stumpfe Klinge hat interessanter Weise den Vorteil, dass
trotz eines notwendigerweise höheren Anpressdruckes der Rasiermesser weniger
Schnittverletzungen der Haut auftreten als mit einer scharfen Klinge. Allein dieser
Tatbestand erhöht damit den Anreiz die Benutzungsdauer einer Klinge mittels
Nachschärfen auszudehnen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme steht
damit außer Frage, vor allem wenn man den enorm hohen Kaufpreis von qualitativ
exzellenten Rasierkassetten in Betracht zieht.
Um die Wirkungsweise der patentgemäß behandelten Systemrasierer
in Extremsituationen abzuwägen wurden mit langzeitig benutzten Messern Rasiertests
ohne Gleitmittel jeglicher Art durchgeführt. Als eventuelle Wahlmöglichkeit
bietet sich noch an ein so genanntes Preshave – Rasierwasser anzuwenden wodurch
die Barthaare in rasiergünstige Position gebracht werden. Die gewissenhafte
Auswertung dieser Untersuchung erlaubt die Annahme, dass es möglich ist, unter
bestimmten Umständen mit nachgeschärften Klingenblöcken akzeptable
bis teilweise sehr gute Rasierergebnisse zu erhalten. Die dadurch resultierenden
Rasiermöglichkeiten sind generell betrachtet von enormer Wichtigkeit. Entscheidend
ist, dass die etwas geringere Schnittschärfe durch einen spezifisch bestimmbaren
höheren Anpressdruck ausgeglichen wird, ohne das dies zu einer Verletzungsgefahr
noch zu einer Hautirritation führt. Besonders die Hautspannung ist eine wichtige
Einflussgröße für eine einwandfreie Rasur, deshalb sollte mit einer
Hand die zu rasierende Hautfläche unter Spannung gehalten werden während
die zweite Hand das Rasiermesser lenkt.
Das neue patentgemäße Schärfsystem beinhaltet ein innovatives
Konzept das sich wegen seiner unkomplizierten aber sinnvollen Gestaltung zum Nachschärfen
aller käuflichen Rasiersysteme beliebiger Hersteller und verschiedenster Systeme
eignet. Es können sowohl so genannte Women – Rasiergeräte wie auch
Einmal – Rasiergeräte oder auch mehrfach verwendbare System –
Rasiergeräte einer patentgemäßen Nachschärfung unterzogen werden.
Die Erfindung löst die Aufgabe des Messerschärfens von Klingenpatronen
intelligent mittels des vorgestellten Verfahrens und der optimal angepassten Vorrichtung.
In der Zeichnung Seite 1 1 ist der vielflächige
Schleifkörper in allen Ansichten maßstabsgerecht dargestellt. Der Zeichnung
2 2 obliegt es, die Funktionsweise des vorgestellten
Verfahrens zu erläutern. Das Verfahren nach Anspruch 3 sieht vor, dass das
zu schärfende Rasiergerät unmittelbar mit einer Hand festgehalten wird,
und zwar zwischen Daumen und gestrecktem Zeigefinger, während mit der anderen
Hand das Schärfgerät inklusive dem Schärfmedium von oben auf den
Klingenträger so aufgesetzt wird, dass die Kante des Schärfmediums (9)
auf den Rasiermesserschnittkanten (5 bis 7) aufliegt, und dann
unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) einige Male hin und her
bewegt wird. Hinsichtlich der Vorrichtung wird diese Aufgabe nach den Ansprüchen
1 und 2 dadurch erledigt indem ein griffgünstiger handlicher Körper, in
Gestalt eines vielflächigen Polyeder, das Schärfmedium integriert enthält.
Selbstverständlich besteht eine unbeschränkte und schnelle Einsatzmöglichkeit
sowohl bei Einklingenrasierern wie auch bei den bekannten Mehrfachklingengeräten.
Von entscheidender Bedeutung ist, dass während des Schärfvorgangs die
Messerklingen aus den vorhandenen Klingenkörpern nicht ausgebaut beziehungsweise
berührt werden müssen. Damit ist auch ausgeschlossen dass man sich beim
jederzeit durchführbaren Nachschärfvorgang verletzten kann. Die überraschend
einfache aber wirkungsvolle Art der physikalischen Bewegungsvorgänge beim Ablauf
eines Schärfungszyklus ist der Grund dafür. Als ein besonderer Pluspunkt
ist die Möglichkeit die Messerschneiden mit der patentgemäßen Vorrichtung
auch jederzeit während einer Rasur zu einem beliebigen Zeitpunkt abzuziehen.
Dabei kann der Anwender gefühlsmäßig selbst entscheiden mit welcher
Frequenz die Bewegungen durchgeführt werden und ob mit oder ohne Wasser nachgeschärft
werden soll. Gleichfalls ist es durchführbar, dass der Rasierende die parallel
zu den Schneidkanten auszuführenden Schärfbewegungen bereits vor Beginn
der Rasur, also im trockenen Zustand ohne besondere Probleme ausführen kann.
Der Effekt der patentgemäßen Prozedur ist in jedem Fall eine Glättung
und Ausrichtung der Messer, das heißt eine physikalisch zustande gekommene
Aufrichtung der Messerschneidkante. Man beachte die Doppelwirkung, denn neben einer
Begradigung der Schnittkante erfährt die oberste Gleitschicht eine absolut
vorteilhafte Materialergänzung, dank des Schärfmediums Teflon. Alternativ
sind die Schärfmaterialien laut der Ansprüche 7 bis 33 einzusetzen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, dass die
Anzahl der Rasuren mit einer Messerpatrone signifikant gesteigert werden kann. Damit
sind für den Benutzer des speziellen Schärfgerätes, wegen des Klingenrecyclings,
spürbare finanzielle Vorteile verbunden. Eine erhebliche Einsparung von Ressourcen
verschiedenster Art ist damit folgerichtig verbunden. Es besteht keine zwingende
Notwendigkeit die patentgemäße Klingenschärfung bereits nach der
dritten bis fünften Rasur anzuwenden. Es ist aber sinnvoll, rechtzeitig damit
zu beginnen.
An Hand der Zeichnungen 1 und
2 wird das erfindungsgemäße Verfahren und
die teils empirisch gewonnenen Größenwerte der erfindungsgemäßen
Vorrichtung aufgezeigt.
Der überraschend nachhaltige Erfolg der patentgemäßen
Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2 ist darauf zurückzuführen, dass das
Schärfmedium aus Teflon (PTFE) nach Anspruch 7 besteht und somit durch Übertragung
von Materialpartikel vom Schärfmedium auf die Klingen während des mechanischen
Schärfvorganges eine Ergänzung der ursprünglichen Gleitschicht auf
den Klingen bewirkt mit allen daraus resultierenden Vorteilen.
Der Haupteffekt des patentgemäßen Schärfsystems ist
jedoch folgender: Die ultra dünnen Messer werden beim Gebrauch während
des Schneidevorgangs umgebogen oder sogar beschädigt. Die Klingenkanten der
Rasiermesser weisen teilweise sogar mikroskopisch erkennbare Abbrüche des Materials
auf. Der physikalische Schleifvorgang erzeugt jedoch eine ausreichende Kraft, die
sich äußerst günstig auf die erwünschte Angleichung der Klingenmesser
und auf die Aus- und Aufrichtung der Messerschnittkanten auswirkt. Durch die longitudinale
Bewegung des Schärfmediums an den Schnittkanten der Klingen werden nicht nur
die Ausbrüche und Verbiegungen der hauchdünnen Klingen ausgeglichen sondern
auch PTFE Material auf die Klingenschnittkante appliziert. Diese Kriterien garantieren
deshalb einen effizienten Rasurerfolg.
Die als Schärfmedium genannten Kunststoffe der Klasse Polyhalogenolefine
zu denen auch PTFE gerechnet wird, besitzen hervorragende Eigenschaften unter anderem
auf Grund eines äußerst geringen Reibungskoeffizienten. Deshalb tritt
beim Schärfvorgang mit diesem Material speziell beim Übergang von Stillstand
in Bewegung, das heißt bei der Geschwindigkeit gleich Null, kein feststellbares
Rucken auf.
Als unschätzbare Vorteile für die patentgemäße
Verwendung dieser Kunststoffe erweisen sich folgende materialspezifisch außergewöhnlichen
Eigenschaften wie zum Beispiel antihaftend, unzerbrechlich, physiologisch unbedenklich,
geruchs- und geschmacksneutral, unbrennbar, licht- und witterungsbeständig,
universell chemikalienbeständig und thermisch dauerbelastbar in den Temperaturbereichen
von –200 Grad Celsius bis +260 Grad Celsius.
Zur weiteren entscheidenden Verbesserung des Nachschärfvorganges
trägt die Verwendung einer hautsympatischen öl- oder fetthaltigen Substanz
bei, wie in den Punkten 4 und 5 der Patentansprüche näher erläutert.
Damit werden optimale Bedingungen für eine Rasur erreicht. Mit einer Vorrichtung
nach Vorgabe des Anspruchs 2 konnten in der Testphase beeindruckende Ergebnisse
erzielt werden. Durch sinnvolle Auswahl einer Werkstoffkombination aus Schärfmaterial
und Trägermaterial kann deshalb eine kostengünstige Gerätekonstruktion
gefertigt werden.
Durch langzeitig angelegte und umfangreiche Testreihen, wobei die
verschiedenen Einflussgrößen wie Haardicke, Haarhärte, Haardichte,
Einseifart, Einseifzeit, Hautirritation berücksichtigt wurden und Rasiergeräte
sowie Rasiersysteme der verschiedenen Hersteller zur Anwendung kamen, konnte eine
eindeutige positive Ergebnisresonanz hinsichtlich der Benutzung der erfindungsgemäßen
Methode und Vorrichtung festgestellt werden. Die von allen Herstellern prognostizierte
Benutzungsdauer der Klingen wird bei Anwendung der patentgemäßen Vorrichtung
und des patentgemäßen Verfahrens deutlich übertroffen. Wichtig ist
auch, dass diese patentgemäße Schärfmethode problemlos von einem
Rechtshänder wie auch von einem Linkshänder ausgeführt werden kann.
Die Standzeit beziehungsweise die Verwendbarkeitsdauer einer Systemrasierklingenkassette
wird aber grundsätzlich immer beeinflusst durch das persönliche und emotionale
Empfinden der rasierenden Person.
Als zukünftige Alternative zur manuellen Tätigkeit des Nachschärfens
ist daran gedacht den rein mechanischen Bewegungsablauf beim Schärfen der Klingen
mit einer elektromotorischen Kraft zu erzeugen. Als Schärfmedium sind die patentgemäß
erwähnten Materialien einzusetzen. Im Falle der Verwendung von Elektroenergie
kann die Konstruktion so gestaltet sein, dass entweder das Schärfmedium oder
das Rasiergerät selbst die Schärfbewegung ausführt. Als weitere Konstruktionsvariante
kommt, speziell bei der Verwendung von Kunststoffen als Schärfmedium, die Möglichkeit
in Betracht, beschichtete, rotierende Walzenkörper, für den elektrisch
gesteuerten Schärfablauf einzusetzen.
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| Anspruch[de] |
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Vorrichtung zum Nachschärfen von Messerklingen für beliebige
Systeme, dadurch gekennzeichnet, dass das Rasierklingenschärfgerät
aus einer ökonomisch gestalteten, Haltevorrichtung besteht, die eine vielflächige
Polyeder ähnliche Form aufweist und laut Zeichnung Seite 2 2
im Bereich (14) die Aufnahme eines Schärfmediums vorsieht. Dieser
Gesamtkörper stellt einen konvexen Polyeder dar, der exakt durch den eulerischen
Polyedersatz mathematisch genau definiert wird. Siehe Zeichnung 1 1.
Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen für beliebige
Systeme bestehend aus einem PTFE Kunststoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine mehrflächige, griffgünstige, Hexaeder ähnliche Form
aufweist. Siehe Zeichnung 1 1. In diesem Sonderfall
wird der komplette Haltekörper vollständig vorzugsweise aus Kunststoffmaterial
zum Beispiel PTFE (Teflon) gebildet. Das Schärfmedium und der Schärfkörper
sind in diesem Sonderfall Materialidentisch.
Verfahren nach Patentanspruch 1 und 2 ist dadurch gekennzeichnet, dass
das zu schärfende Rasiergerät (1) einschließlich des Klingenträgers
(3), mit einer Hand festgehalten wird, während mit der anderen Hand
das Schärfgerät (13) von oben auf den Klingenträger (3)
so aufgesetzt wird, dass die Schärfkante (9) auf den Rasiermesserkanten
(5, 6, 7) aufliegt, und dann unter leichtem Druck in
Längsrichtung (8) zu den Messerkanten einige Male hin und her bewegt
wird. Wie in der Zeichnung Seite 2 2 dargestellt, befindet
sich dabei der Daumen auf der Fläche (10), während sich der Zeigefinger
auf der Fläche (11) abstützt und der Mittelfinger die hintere
Fläche (12) berührt. Je nach Bedarf können diese Vorgänge
beliebig oft wiederholt werden.
Verfahren nach Patentanspruch 3 ist dadurch gekennzeichnet, dass zu
Beginn eines Schärfzyklus ein Tropfen spezielles Olivenöl auf die Messer
(5, 6, 7) des Klingenträgers beziehungsweise auf
das Schärfmedium (14) aufgebracht wird. Der Vorteil von Olivenöl
ist es, dass es einen hohen Anteil des Vitamins E enthält und außerdem
noch phenolische Verbindungen aufweist. Diese Bestandteile bilden die Basis für
eine hohe hautpflegende Wirkung, die trockene und empfindliche Hautpartien sanft
mit Fett und Feuchtigkeit versorgt. Die Nachhaltigkeit der Wirkung wird durch den
Zusatz von Johanniskrautöl noch merklich erhöht. Das Johanniskrautöl
wirkt vor allem durch den Inhaltsstoff Hyperforin der antibakterielle, entzündungshemmende
Eigenschaften aufweist. Beide Grundbestandteile garantieren somit eine besonders
hautfreundliche Wohlfühlrasur. Der sowieso ausgezeichnete Reibungsfaktor des
PTFE Kunststoffes wird durch die Anwendung von Olivenöl nochmals bedeutsam
verbessert.
Verfahren nach Patentanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn
eines Schärfzyklus eine kleine Menge einer hautsymptischen ölhaltigen
bzw. fetthaltigen Substanz direkt auf Rasiermesser (5, 6,
7) des Klingenträgers (3) aufgebracht wird. Zum Beispiel
könnte Vaseline dafür geeignet sein. Von Vorteil ist es weiter, gesundheitsförderliche,
hautfreundliche Naturstoffe in diese Substanzen einzubringen. Zum Beispiel kommen
hier Ringelblumen-Öl, Aloevera-Öl, Mandel-Öl, Argan-Öl, Jojoba-Öl,
Arnika-Öl, Beinwell-Öl oder andere auf die Qualität bezogen mindestens
gleichwertige Öle in Frage. Damit erreicht man einen Doppeleffekt der sich
durch eine außerordentlich hohe Gleitfähigkeit der Rasierklingen auszeichnet
und dabei gleichzeitig eine wirkungsvolle Hautpflege bewirkt.
Verfahren nach Patentanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn
einer Rasur also mit trockenen Messern nachgeschliffen werden kann. Dies ist leicht
möglich weil das Schleifmedium aus PTFE einen idealen Reibungskoeffizient aufweist.
Selbst während der Rasur besteht noch jederzeit die Möglichkeit mit minimalem
Aufwand beliebig oft nachzuschärfen. Unterstützen kann man den Schärfvorgang
indem man den Messerkopf mit Wasser beliebiger Temperatur befeuchtet. Das Schärfmedium
kann während des Schärfens eventuell auch mit einem üblichen Rasierschaum
oder mit einem hautsympatischen Duftrasierwasser, kontaktiert werden.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polytetrafluorethylen mit der fachlichen Kurzbezeichnung PTFE. Einer von vielen
Hersteller- und Handelsnamen ist zum Beispiel die Bezeichnung TEFLON. Dieses Schärfmedium
zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es weitgehend kompatibel ist mit den obersten
Materialschichten der meisten Messerklingen.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polyvenylidenfluorid (Kurzbezeichnung PVDF).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Perfluorethylenpropylen (Kurzbezeichnung FEP),
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Perfluoralkoxy (Kurzbezeichnung PFA).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Ethylenetrafluoretylen (Kurzbezeichnung ETFE).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Ethylenchlortrifluorethylen (Kurzbezeichnung ECTFE).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polyvinylfluorid (Kurzbezeichnung PVF).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polyphenylensulfid (Kurzbezeichnung PPS).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polyetheretherketon (Kurzbezeichnung PEEK).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polypropylen (Kurzbezeichnung PP).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polyamid (Kurzbezeichnung PA).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polystyrol (Kurzbezeichnung PS).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff
Polymethylmethacrylat (Kurzbezeichnung PMMA).
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Keramik, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Leder, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Glas, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Stahl. Denkbar ist auch eine Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Hartmetall, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Werkstoffen.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Diamant vorstellbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff
Titan, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Werkstoffen.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem
ferromagnetischem Werkstoff. (Permanentmagnet)
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem
natürlich vorkommenden oder künstlich erzeugten Abziehstein.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus Polytetrafluorethylen
mit Glaszusatz.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 bis 2 besteht aus Polytetrafluorethylen
mit Keramikzusatz.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 weißt eine genau
definierte Hexaeder ähnliche Keilform auf, wie in der Zeichnung 1
2 dargestellt, die sich im Testeinsatz auf Grund der
anatomisch geformten Beschaffenheit hervorragend auszeichnete. Im Idealfall sollte
die Schärfbreite des Mediums die Breite aller eingesetzten Klingenmesser auf
dem Klingenträger annehmen. Dies ist jedoch keinesfalls Bedingung. Beliebig
andere, ebenfalls günstige Trägerformen die den Zweck erfüllen, sind
natürlich akzeptabel.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus beliebigem
zweckdienlichem Kunststoffmaterial das zu einer Schärfwirkung führt.
Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem
beliebigen natürlich vorkommenden oder künstlich hergestellten Stoff das
zu einer merklichen Schärfwirkung führt. Vorstellbar ist auch eine Materialkombination
mit weiteren geeigneten Werkstoffen.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die manuell erzeugte Schärfbewegungsenergie mittels einer elektromotorischen
Antriebskraft ersetzt wird.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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