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Dokumentenidentifikation DE102006001559A1 19.07.2007
Titel Vorrichtung und Verfahren zum Nachschärfen von Systemrasierklingen in Rasierapparaten
Anmelder Schiller, Eduard, 82031 Grünwald, DE
Erfinder Schiller, Eduard, 82031 Grünwald, DE
Vertreter Puschmann & Borchert, 82041 Oberhaching
DE-Anmeldedatum 12.01.2006
DE-Aktenzeichen 102006001559
Offenlegungstag 19.07.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 19.07.2007
IPC-Hauptklasse B24D 15/10(2006.01)A, F, I, 20060112, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24B 3/48(2006.01)A, L, I, 20060112, B, H, DE   B24D 3/00(2006.01)A, L, I, 20060112, B, H, DE   
Zusammenfassung Für alle auf dem Verbrauchermarkt angebotenen Systemrasierapparate werden sinnvolle effektive Nachschärfsysteme zurzeit nicht angeboten. Außer einem auf permanentmagnetischer Basis beruhenden System, das jedoch keinerlei Wirksamkeit aufweist. Mit der neuen Vorrichtung und dem Verfahren können Systemrasierklingen aller Fabrikate und Systeme schnell, unmittelbar und verletzungsfrei nachgeschärft werden.
Gelöst wird dieses Problem, indem ein ganz aus Polytetrafluorethylen bestehender Körper (13), in der Form eines sechsflächigen Polyeder, auf den Klingenträger (3) aufgesetzt wird und dann unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) zu den Messerkanten (5, 6, 7) hin- und herbewegt wird. Empfohlen wird, das Schärfmedium außerdem mit einem Tropfen einer hautfreundlichen ölhaltigen Substanz zu benetzen, um die effiziente Wirksamkeit der Schärfaktion zusätzlich zu steigern.
Die Benutzung dieser patentgemäßen Vorrichtung und Methode ermglicht eine signifikant längere Verwendungsdauer von Systemrasierklingen aller Fabrikate und Systeme.

Beschreibung[de]

Diese Erfindung betrifft eine zweckbestimmte Vorrichtung und ein intentionales Verfahren zum Nachschärfen von Systemrasierklingen in Rasierapparaten wie sie in den Patentansprüchen 1 bis 34 näher definiert werden.

Die altbekannte Methode der Nassrasur wird laut Statistik als global häufigste Rasiermethode angewendet und wie folgt definiert: Sie dient im Allgemeinen zum sanften aber sauberen Entfernen von Haaren auf der menschlichen Haut, mit Hilfe scharfer Stahlklingen. Im Normalfall werden die im Durchschnitt 0,12 mm dicken Haare vorher mit einem Schmiermittel, meist Seifenschaum, aufgeweicht. Die erforderliche kinetische Schnittenergie wird mittels manueller Ziehbewegungen eines geeigneten Messerträgers zur Verfügung gestellt.

Es ist bekannt, dass es im Augenblick für den Anwender der im Handel angebotenen Rasiersysteme aller Hersteller und Systeme keine überzeugende und befriedigende Lösung zum Nachschärfen der Klingenpatronen gibt, die auch einer physikalischen und wissenschaftlichen Erklärung standhält. Die Mehrfachverwendung einer Rasierklingenträgerkassette ist grundsätzlich durch eine permanent materielle Abnutzung der Rasierklingenschneidkante begrenzt, wozu noch der variable Einfluss einer individuellen und subjektiven Schnittqualitätsbeurteilung durch den Anwender hinzukommt.

Alle heute gebräuchlichen und auf dem Markt angebotenen Nassrasur-Systeme der verschiedensten Hersteller beruhen grundsätzlich auf einem analogen Funktionsaufbau und einer ähnlichen Gestaltung. Die meist in einer Kunststoffplatte gestaffelt angeordneten und federnd gelagerten 1 bis 4 Schnittmesser bestehen im Kern aus sehr dünnem Kohlenstoffstahl, rostfreiem Stahl oder Sonderlegierungen von sehr geringer Dicke. Als zweite Veredelungsschicht wird zur Härteverbesserung der Klingen eine hochwertige Metalllegierung vorzugsweise aus Chrom oder Titan aufgebracht. Darüber hinaus besitzen moderne Rasierklingen, als letzte die Schneidkante umhüllende Schicht, Gleitüberzüge aus Kunststoffen der Gruppierung Fluorkohlenwasserstoffpolymere. Neueste Entwicklungen, bezeichnet als PowerClide Klingen, basieren auf einer telomeren Beschichtung der Klingenoberfläche. Diese Beschichtungsmöglichkeit in Dicke von cirka einer molekularen Einzelschicht liefert dann die wichtigen speziellen Merkmale für die aktuellen Rasierapparate, die im umfassenden Zusammenwirken aller Einzelkomponenten eine komfortable und angenehme Rasur ermöglichen.

Der verhältnismäßig große technische Aufwand für die Herstellung dieser neuzeitlichen Geräte äußert sich aber in hohen Kosten für den Endverbraucher. Deshalb liefert die patentgemäße Anwendung des Schärfgerätes viele entscheidende wirtschaftliche Vorteile und Verbesserungen.

Die verwendeten Klingen in den gebräuchlichen Systemrasierern weisen eine Vielzahl von Attributen auf, die als Ergebnis eine zweckmäßige und erfolgreiche Rasur ermöglichen. Die Klingenmesser in den Systemmesserträgern sind auffällig dünn und deshalb außergewöhnlich scharf. Diese Klingen weisen einen Spitzenradius der Schneide von etwa 800 Å und weniger aus, was ein Maßstab für die Schärfe dieser Klingen ist.

Der heutige hohe Standard der Nassrasurtechnik bei der Verwendung von Systemklingenapparaten beruht zu einem großen Teil auf dem zielgerichteten Konstruktionsprinzip derselben. Neben dem besonderem Metallaufbau beziehungsweise der Zusammensetzung ist vor allem die zuletzt aufgebrachte Schicht aus Kunststoff für den entscheidenden Vorteil dieser Systeme verantwortlich. Bei der Fertigung kommen vorzugsweise die Kunststoffe der Gruppe Polyfluorkohlenwasserstoffe und ähnliche zum Einsatz. Auch auf die Benutzung von perfluorierten Tensiden für die synthetische Beschichtung der Rasiermesser wird oftmals hingewiesen. Einige Hersteller bevorzugen die Anwendung von bewährten Alpha-Diamond Beschichtungen oder auch mit DLC Technologien hergestellte Klingen mit diamantähnlichen Attributen. Sehr geschätzt wird diese Oberflächenmodifizierung wegen brillanter thermischer und chemischer Stabilität und hervorragender Gleitfähigkeit. Bekanntlich sind laut den Herstellerangaben weiterer Produzenten die Rasierklingenschneidkanten speziell mit Polytetrafluorethylen (PTFE), im Handel zum Beispiel unter dem Namen TEFLON bekannt, beschichtet. Diese Klingen gewährleisten ebenfalls einen hervorragenden Rasierkomfort.

Zum Nachschärfen von Rasierklingen wird zurzeit lediglich ein patentiertes Verfahren angeboten das mit Hilfe eines Magnetfeldes angebliche Verbesserungen der Klingenschnittschärfe erzielen soll. Die Ergebnisse dieser Methode sind jedoch völlig unzureichend und auf Grund dessen fallen die Benutzerkritiken sehr negativ aus. Die physikalischen Hintergründe erlauben eine eindeutige Aussage über deren Ursachen. In der Regel wird von den Herstellern der Rasierklingen rostfreier Stahl mit Zusatz von Chrom verwendet zudem erfolgt bei edlen Klingen eine extra Zweitbeschichtung mit Chrom. Die Besonderheit in einem Magnetfeld magnetische Eigenschaften anzunehmen ist jedoch bei Chrom nicht feststellbar, weshalb sich die so genannten Elementardipole entlang der Kraftlinien des Magnetfeldes auch nicht ausrichten können. Die auftretenden Kräfte die beim Ferromagnetismus erzeugt werden sind viel zu schwach, da sie sich innerhalb der Atome bewegen, um äußerlich Veränderungen der Rasierklingenschnittkanten zu bewirken. Die parallele Ausrichtung der elementaren magnetischen Momente dargestellt durch Elektronenspins sind zudem energetisch ungünstig. In keinem Fall wird durch eine Magnetisierung ein Materialtransport beziehungsweise eine Materialveränderung auf der Ebene der Messerschnittkante ausgeführt. Damit ist auch geklärt, dass allein durch magnetische Wechselwirkungen keine Schärfwirkung auf den Rasierklingen erzielt werden kann. Die negativen Beurteilungen in neutralen Tests und in vielen persönlichen Bewertungen unterstützen diese allgemeinen physikalischen Tatsachen.

Auf eine uralte traditionelle Methode zum Schärfen von Rasiermessern sei der Vollständigkeit halber hingewiesen. Hierbei wird angestrebt, die stumpfen Schneidkanten der Messer mit Hilfe von hin und hergehenden Schleifbewegungen an einem so genannten Lederabziehriemen, nachzuschärfen. Für die technisch hochentwickelten Rasierapparate ist dieses Verfahren leider nicht ohne weiteres anwendbar. Mit der vorgeschlagenen neuen patentgemäßen Vorrichtung laut Anspruch 21 ist diese langzeitig bewährte Methode jedoch wieder durchführbar.

Eine relativ stumpfe Klinge hat interessanter Weise den Vorteil, dass trotz eines notwendigerweise höheren Anpressdruckes der Rasiermesser weniger Schnittverletzungen der Haut auftreten als mit einer scharfen Klinge. Allein dieser Tatbestand erhöht damit den Anreiz die Benutzungsdauer einer Klinge mittels Nachschärfen auszudehnen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme steht damit außer Frage, vor allem wenn man den enorm hohen Kaufpreis von qualitativ exzellenten Rasierkassetten in Betracht zieht.

Um die Wirkungsweise der patentgemäß behandelten Systemrasierer in Extremsituationen abzuwägen wurden mit langzeitig benutzten Messern Rasiertests ohne Gleitmittel jeglicher Art durchgeführt. Als eventuelle Wahlmöglichkeit bietet sich noch an ein so genanntes Preshave – Rasierwasser anzuwenden wodurch die Barthaare in rasiergünstige Position gebracht werden. Die gewissenhafte Auswertung dieser Untersuchung erlaubt die Annahme, dass es möglich ist, unter bestimmten Umständen mit nachgeschärften Klingenblöcken akzeptable bis teilweise sehr gute Rasierergebnisse zu erhalten. Die dadurch resultierenden Rasiermöglichkeiten sind generell betrachtet von enormer Wichtigkeit. Entscheidend ist, dass die etwas geringere Schnittschärfe durch einen spezifisch bestimmbaren höheren Anpressdruck ausgeglichen wird, ohne das dies zu einer Verletzungsgefahr noch zu einer Hautirritation führt. Besonders die Hautspannung ist eine wichtige Einflussgröße für eine einwandfreie Rasur, deshalb sollte mit einer Hand die zu rasierende Hautfläche unter Spannung gehalten werden während die zweite Hand das Rasiermesser lenkt.

Das neue patentgemäße Schärfsystem beinhaltet ein innovatives Konzept das sich wegen seiner unkomplizierten aber sinnvollen Gestaltung zum Nachschärfen aller käuflichen Rasiersysteme beliebiger Hersteller und verschiedenster Systeme eignet. Es können sowohl so genannte Women – Rasiergeräte wie auch Einmal – Rasiergeräte oder auch mehrfach verwendbare System – Rasiergeräte einer patentgemäßen Nachschärfung unterzogen werden. Die Erfindung löst die Aufgabe des Messerschärfens von Klingenpatronen intelligent mittels des vorgestellten Verfahrens und der optimal angepassten Vorrichtung. In der Zeichnung Seite 1 1 ist der vielflächige Schleifkörper in allen Ansichten maßstabsgerecht dargestellt. Der Zeichnung 2 2 obliegt es, die Funktionsweise des vorgestellten Verfahrens zu erläutern. Das Verfahren nach Anspruch 3 sieht vor, dass das zu schärfende Rasiergerät unmittelbar mit einer Hand festgehalten wird, und zwar zwischen Daumen und gestrecktem Zeigefinger, während mit der anderen Hand das Schärfgerät inklusive dem Schärfmedium von oben auf den Klingenträger so aufgesetzt wird, dass die Kante des Schärfmediums (9) auf den Rasiermesserschnittkanten (5 bis 7) aufliegt, und dann unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) einige Male hin und her bewegt wird. Hinsichtlich der Vorrichtung wird diese Aufgabe nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch erledigt indem ein griffgünstiger handlicher Körper, in Gestalt eines vielflächigen Polyeder, das Schärfmedium integriert enthält. Selbstverständlich besteht eine unbeschränkte und schnelle Einsatzmöglichkeit sowohl bei Einklingenrasierern wie auch bei den bekannten Mehrfachklingengeräten. Von entscheidender Bedeutung ist, dass während des Schärfvorgangs die Messerklingen aus den vorhandenen Klingenkörpern nicht ausgebaut beziehungsweise berührt werden müssen. Damit ist auch ausgeschlossen dass man sich beim jederzeit durchführbaren Nachschärfvorgang verletzten kann. Die überraschend einfache aber wirkungsvolle Art der physikalischen Bewegungsvorgänge beim Ablauf eines Schärfungszyklus ist der Grund dafür. Als ein besonderer Pluspunkt ist die Möglichkeit die Messerschneiden mit der patentgemäßen Vorrichtung auch jederzeit während einer Rasur zu einem beliebigen Zeitpunkt abzuziehen. Dabei kann der Anwender gefühlsmäßig selbst entscheiden mit welcher Frequenz die Bewegungen durchgeführt werden und ob mit oder ohne Wasser nachgeschärft werden soll. Gleichfalls ist es durchführbar, dass der Rasierende die parallel zu den Schneidkanten auszuführenden Schärfbewegungen bereits vor Beginn der Rasur, also im trockenen Zustand ohne besondere Probleme ausführen kann. Der Effekt der patentgemäßen Prozedur ist in jedem Fall eine Glättung und Ausrichtung der Messer, das heißt eine physikalisch zustande gekommene Aufrichtung der Messerschneidkante. Man beachte die Doppelwirkung, denn neben einer Begradigung der Schnittkante erfährt die oberste Gleitschicht eine absolut vorteilhafte Materialergänzung, dank des Schärfmediums Teflon. Alternativ sind die Schärfmaterialien laut der Ansprüche 7 bis 33 einzusetzen.

Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, dass die Anzahl der Rasuren mit einer Messerpatrone signifikant gesteigert werden kann. Damit sind für den Benutzer des speziellen Schärfgerätes, wegen des Klingenrecyclings, spürbare finanzielle Vorteile verbunden. Eine erhebliche Einsparung von Ressourcen verschiedenster Art ist damit folgerichtig verbunden. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit die patentgemäße Klingenschärfung bereits nach der dritten bis fünften Rasur anzuwenden. Es ist aber sinnvoll, rechtzeitig damit zu beginnen.

An Hand der Zeichnungen 1 und 2 wird das erfindungsgemäße Verfahren und die teils empirisch gewonnenen Größenwerte der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufgezeigt.

Der überraschend nachhaltige Erfolg der patentgemäßen Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2 ist darauf zurückzuführen, dass das Schärfmedium aus Teflon (PTFE) nach Anspruch 7 besteht und somit durch Übertragung von Materialpartikel vom Schärfmedium auf die Klingen während des mechanischen Schärfvorganges eine Ergänzung der ursprünglichen Gleitschicht auf den Klingen bewirkt mit allen daraus resultierenden Vorteilen.

Der Haupteffekt des patentgemäßen Schärfsystems ist jedoch folgender: Die ultra dünnen Messer werden beim Gebrauch während des Schneidevorgangs umgebogen oder sogar beschädigt. Die Klingenkanten der Rasiermesser weisen teilweise sogar mikroskopisch erkennbare Abbrüche des Materials auf. Der physikalische Schleifvorgang erzeugt jedoch eine ausreichende Kraft, die sich äußerst günstig auf die erwünschte Angleichung der Klingenmesser und auf die Aus- und Aufrichtung der Messerschnittkanten auswirkt. Durch die longitudinale Bewegung des Schärfmediums an den Schnittkanten der Klingen werden nicht nur die Ausbrüche und Verbiegungen der hauchdünnen Klingen ausgeglichen sondern auch PTFE Material auf die Klingenschnittkante appliziert. Diese Kriterien garantieren deshalb einen effizienten Rasurerfolg.

Die als Schärfmedium genannten Kunststoffe der Klasse Polyhalogenolefine zu denen auch PTFE gerechnet wird, besitzen hervorragende Eigenschaften unter anderem auf Grund eines äußerst geringen Reibungskoeffizienten. Deshalb tritt beim Schärfvorgang mit diesem Material speziell beim Übergang von Stillstand in Bewegung, das heißt bei der Geschwindigkeit gleich Null, kein feststellbares Rucken auf.

Als unschätzbare Vorteile für die patentgemäße Verwendung dieser Kunststoffe erweisen sich folgende materialspezifisch außergewöhnlichen Eigenschaften wie zum Beispiel antihaftend, unzerbrechlich, physiologisch unbedenklich, geruchs- und geschmacksneutral, unbrennbar, licht- und witterungsbeständig, universell chemikalienbeständig und thermisch dauerbelastbar in den Temperaturbereichen von –200 Grad Celsius bis +260 Grad Celsius.

Zur weiteren entscheidenden Verbesserung des Nachschärfvorganges trägt die Verwendung einer hautsympatischen öl- oder fetthaltigen Substanz bei, wie in den Punkten 4 und 5 der Patentansprüche näher erläutert. Damit werden optimale Bedingungen für eine Rasur erreicht. Mit einer Vorrichtung nach Vorgabe des Anspruchs 2 konnten in der Testphase beeindruckende Ergebnisse erzielt werden. Durch sinnvolle Auswahl einer Werkstoffkombination aus Schärfmaterial und Trägermaterial kann deshalb eine kostengünstige Gerätekonstruktion gefertigt werden.

Durch langzeitig angelegte und umfangreiche Testreihen, wobei die verschiedenen Einflussgrößen wie Haardicke, Haarhärte, Haardichte, Einseifart, Einseifzeit, Hautirritation berücksichtigt wurden und Rasiergeräte sowie Rasiersysteme der verschiedenen Hersteller zur Anwendung kamen, konnte eine eindeutige positive Ergebnisresonanz hinsichtlich der Benutzung der erfindungsgemäßen Methode und Vorrichtung festgestellt werden. Die von allen Herstellern prognostizierte Benutzungsdauer der Klingen wird bei Anwendung der patentgemäßen Vorrichtung und des patentgemäßen Verfahrens deutlich übertroffen. Wichtig ist auch, dass diese patentgemäße Schärfmethode problemlos von einem Rechtshänder wie auch von einem Linkshänder ausgeführt werden kann. Die Standzeit beziehungsweise die Verwendbarkeitsdauer einer Systemrasierklingenkassette wird aber grundsätzlich immer beeinflusst durch das persönliche und emotionale Empfinden der rasierenden Person.

Als zukünftige Alternative zur manuellen Tätigkeit des Nachschärfens ist daran gedacht den rein mechanischen Bewegungsablauf beim Schärfen der Klingen mit einer elektromotorischen Kraft zu erzeugen. Als Schärfmedium sind die patentgemäß erwähnten Materialien einzusetzen. Im Falle der Verwendung von Elektroenergie kann die Konstruktion so gestaltet sein, dass entweder das Schärfmedium oder das Rasiergerät selbst die Schärfbewegung ausführt. Als weitere Konstruktionsvariante kommt, speziell bei der Verwendung von Kunststoffen als Schärfmedium, die Möglichkeit in Betracht, beschichtete, rotierende Walzenkörper, für den elektrisch gesteuerten Schärfablauf einzusetzen.


Anspruch[de]
Vorrichtung zum Nachschärfen von Messerklingen für beliebige Systeme, dadurch gekennzeichnet, dass das Rasierklingenschärfgerät aus einer ökonomisch gestalteten, Haltevorrichtung besteht, die eine vielflächige Polyeder ähnliche Form aufweist und laut Zeichnung Seite 2 2 im Bereich (14) die Aufnahme eines Schärfmediums vorsieht. Dieser Gesamtkörper stellt einen konvexen Polyeder dar, der exakt durch den eulerischen Polyedersatz mathematisch genau definiert wird. Siehe Zeichnung 1 1. Vorrichtung zum Nachschärfen von Rasierklingen für beliebige Systeme bestehend aus einem PTFE Kunststoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine mehrflächige, griffgünstige, Hexaeder ähnliche Form aufweist. Siehe Zeichnung 1 1. In diesem Sonderfall wird der komplette Haltekörper vollständig vorzugsweise aus Kunststoffmaterial zum Beispiel PTFE (Teflon) gebildet. Das Schärfmedium und der Schärfkörper sind in diesem Sonderfall Materialidentisch. Verfahren nach Patentanspruch 1 und 2 ist dadurch gekennzeichnet, dass das zu schärfende Rasiergerät (1) einschließlich des Klingenträgers (3), mit einer Hand festgehalten wird, während mit der anderen Hand das Schärfgerät (13) von oben auf den Klingenträger (3) so aufgesetzt wird, dass die Schärfkante (9) auf den Rasiermesserkanten (5, 6, 7) aufliegt, und dann unter leichtem Druck in Längsrichtung (8) zu den Messerkanten einige Male hin und her bewegt wird. Wie in der Zeichnung Seite 2 2 dargestellt, befindet sich dabei der Daumen auf der Fläche (10), während sich der Zeigefinger auf der Fläche (11) abstützt und der Mittelfinger die hintere Fläche (12) berührt. Je nach Bedarf können diese Vorgänge beliebig oft wiederholt werden. Verfahren nach Patentanspruch 3 ist dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn eines Schärfzyklus ein Tropfen spezielles Olivenöl auf die Messer (5, 6, 7) des Klingenträgers beziehungsweise auf das Schärfmedium (14) aufgebracht wird. Der Vorteil von Olivenöl ist es, dass es einen hohen Anteil des Vitamins E enthält und außerdem noch phenolische Verbindungen aufweist. Diese Bestandteile bilden die Basis für eine hohe hautpflegende Wirkung, die trockene und empfindliche Hautpartien sanft mit Fett und Feuchtigkeit versorgt. Die Nachhaltigkeit der Wirkung wird durch den Zusatz von Johanniskrautöl noch merklich erhöht. Das Johanniskrautöl wirkt vor allem durch den Inhaltsstoff Hyperforin der antibakterielle, entzündungshemmende Eigenschaften aufweist. Beide Grundbestandteile garantieren somit eine besonders hautfreundliche Wohlfühlrasur. Der sowieso ausgezeichnete Reibungsfaktor des PTFE Kunststoffes wird durch die Anwendung von Olivenöl nochmals bedeutsam verbessert. Verfahren nach Patentanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn eines Schärfzyklus eine kleine Menge einer hautsymptischen ölhaltigen bzw. fetthaltigen Substanz direkt auf Rasiermesser (5, 6, 7) des Klingenträgers (3) aufgebracht wird. Zum Beispiel könnte Vaseline dafür geeignet sein. Von Vorteil ist es weiter, gesundheitsförderliche, hautfreundliche Naturstoffe in diese Substanzen einzubringen. Zum Beispiel kommen hier Ringelblumen-Öl, Aloevera-Öl, Mandel-Öl, Argan-Öl, Jojoba-Öl, Arnika-Öl, Beinwell-Öl oder andere auf die Qualität bezogen mindestens gleichwertige Öle in Frage. Damit erreicht man einen Doppeleffekt der sich durch eine außerordentlich hohe Gleitfähigkeit der Rasierklingen auszeichnet und dabei gleichzeitig eine wirkungsvolle Hautpflege bewirkt. Verfahren nach Patentanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass zu Beginn einer Rasur also mit trockenen Messern nachgeschliffen werden kann. Dies ist leicht möglich weil das Schleifmedium aus PTFE einen idealen Reibungskoeffizient aufweist. Selbst während der Rasur besteht noch jederzeit die Möglichkeit mit minimalem Aufwand beliebig oft nachzuschärfen. Unterstützen kann man den Schärfvorgang indem man den Messerkopf mit Wasser beliebiger Temperatur befeuchtet. Das Schärfmedium kann während des Schärfens eventuell auch mit einem üblichen Rasierschaum oder mit einem hautsympatischen Duftrasierwasser, kontaktiert werden. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polytetrafluorethylen mit der fachlichen Kurzbezeichnung PTFE. Einer von vielen Hersteller- und Handelsnamen ist zum Beispiel die Bezeichnung TEFLON. Dieses Schärfmedium zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es weitgehend kompatibel ist mit den obersten Materialschichten der meisten Messerklingen. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polyvenylidenfluorid (Kurzbezeichnung PVDF). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Perfluorethylenpropylen (Kurzbezeichnung FEP), Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Perfluoralkoxy (Kurzbezeichnung PFA). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Ethylenetrafluoretylen (Kurzbezeichnung ETFE). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Ethylenchlortrifluorethylen (Kurzbezeichnung ECTFE). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polyvinylfluorid (Kurzbezeichnung PVF). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polyphenylensulfid (Kurzbezeichnung PPS). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polyetheretherketon (Kurzbezeichnung PEEK). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polypropylen (Kurzbezeichnung PP). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polyamid (Kurzbezeichnung PA). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polystyrol (Kurzbezeichnung PS). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Kunststoff Polymethylmethacrylat (Kurzbezeichnung PMMA). Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Keramik, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Leder, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Glas, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Stahl. Denkbar ist auch eine Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Hartmetall, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Werkstoffen. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Diamant vorstellbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Materialien. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus dem Werkstoff Titan, denkbar auch in einer Materialkombination mit anderen geeigneten Werkstoffen. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem ferromagnetischem Werkstoff. (Permanentmagnet) Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem natürlich vorkommenden oder künstlich erzeugten Abziehstein. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus Polytetrafluorethylen mit Glaszusatz. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 bis 2 besteht aus Polytetrafluorethylen mit Keramikzusatz. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 weißt eine genau definierte Hexaeder ähnliche Keilform auf, wie in der Zeichnung 1 2 dargestellt, die sich im Testeinsatz auf Grund der anatomisch geformten Beschaffenheit hervorragend auszeichnete. Im Idealfall sollte die Schärfbreite des Mediums die Breite aller eingesetzten Klingenmesser auf dem Klingenträger annehmen. Dies ist jedoch keinesfalls Bedingung. Beliebig andere, ebenfalls günstige Trägerformen die den Zweck erfüllen, sind natürlich akzeptabel. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus beliebigem zweckdienlichem Kunststoffmaterial das zu einer Schärfwirkung führt. Das Schärfmedium nach Patentanspruch 1 und 2 besteht aus einem beliebigen natürlich vorkommenden oder künstlich hergestellten Stoff das zu einer merklichen Schärfwirkung führt. Vorstellbar ist auch eine Materialkombination mit weiteren geeigneten Werkstoffen. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die manuell erzeugte Schärfbewegungsenergie mittels einer elektromotorischen Antriebskraft ersetzt wird.






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