Die Erfindung betrifft ein Endlosschleifband mit einem lösbaren
Verschluss und ein Schleifband zur Herstellung eines Endlosschleifbands mit den
Merkmalen des Oberbegriffs der unabhängigen Ansprüche.
Derartige Schleifbänder werden insbesondere zum Bearbeiten von
Oberflächen verwendet. Zur Anwendung müssen die beiden Enden des Schleifbands
zu einem Endlosband zusammengefügt werden. Die Arbeitsoberfläche des Schleifbands
kann auf der einander zugewandten Innenseite aber auch auf der Aussenseite des Bandes
vorgesehen sein. Die Schleifbänder können aber auch auf der Innen- und
Aussenseite mit einer Schleifschicht versehen sein. Nachdem die Enden zu einem Endlosschleifband
zusammengefügt worden sind, kann das Endlosschleifband mittels einer dem Fachmann
bekannten Antriebsvorrichtung in Rotation versetzt werden und das Werkstück
bearbeitet werden. Typische Anwendungen sind z.B. geschlossene Rohrsysteme wie z.B.
Handläufe bei Treppen.
Die DE 89 042 70 U1
beschreibt ein solches Endlosschleifband, dessen Enden mit einem Klammerverschluss
verschliessbar sind. Der Verschluss kann auch durch Verschrauben, Nieten oder Heften
ausgeführt werden. Die Herstellung solcher Verbindungen ist zeitaufwändig
und umständlich, da zusätzliche Werkzeuge verwendet werden müssen.
In der EP 11 920 23 B1
wird vorgeschlagen, die beiden Enden mit einer Formschlussverbindung lösbar
miteinander zu verbinden. Dazu weist ein Ende des Schleifbandes eine Ausnehmung
auf, in welche ein entsprechendes Gegenstück des anderen Endes einsetzbar ist
und eine formschlüssige Verbindung gebildet wird. Eine solche Verbindung hat
den Nachteil, dass der Querschnitt des Schleifbandes durch die Ausnehmung geschwächt
wird, was eine verminderte Reissfestigkeit des Endlosbandes bewirkt.
Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Nachteile
des Bekannten zu vermeiden, insbesondere ein Schleifband der eingangs genannten
Art zu schaffen, welches insbesondere auf einfache Art und Weise herstellbar ist
und dessen Herstellung möglichst wenige Arbeitsschritte benötigt. Das
Schleifband soll möglichst einfach und schnell zu einem Endlosschleifband zusammenfügbar
sein. Die Verbindung soll zudem möglichst mechanisch und thermisch stabil sein.
Die Verbindung soll aber auch beliebig oft lösbar und wieder verschliessbar
sein.
Erfindungsgemäss werden diese Aufgabe mit einem Schleifband und
einem Verschluss mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Unter Schleifband werden nachfolgend beliebige Materialbearbeitungsbänder zum
Schleifen, Polieren, Läppen, Sägen etc. verstanden.
Das Schleifband hat einen separaten Verschluss, mit welchem zwei Enden
des Schleifbands zur Bildung eines Endlosschleifbands lösbar miteinander verbunden
oder verbindbar sind. Der Verschluss umfasst einen Hohlraum mit einer insbesondere
geschützten Öffnung, wobei die Enden des Schleifbandes insbesondere übereinander
liegend durch die Öffnung ragend in den Hohlraum eingefügt oder einfügbar
sind. Mindestens ein Ende, bevorzugt aber beide Enden des Schleifbandes, umfassend
eine Verdickung. Der Rand der Öffnung bildet ein Rückhaltelement für
die Verdickungen der Enden bzw. eines am Ende hervorstehenden Trägermaterials.
Dadurch werden die Enden im Hohlraum und der Öffnung lösbaren gehalten.
Ein separater Verschluss erweist sich als besonders vorteilhaft, da
dieser wieder verwendet werden kann, nachdem das Schleifband verbraucht ist. Die
Verbindung der Enden ist besonders vorteilhaft, da diese schnell und einfach lösbar
und wiederverschliessbar ist. Dadurch ist ein schneller Austausch der Schleifbänder
möglich.
Der Verschluss ist bevorzugt auf der Aussenseite eines Endlosschleifbands
anordenbar und eine Schleifmittelschicht ist vorzugsweise auf der Innenseite des
Endlosbandes vorgesehen. Dadurch kann auf der Innenseite eine endlos Schleifschicht
gebildet werden, ohne dass diese von einem Verschluss unterbrochen würde. Insbesondere
gerät dadurch die zu bearbeitende Oberfläche nicht mit dem Verschluss
in Kontakt und Beschädigungen an der Werkstückoberfläche werden vermieden.
Durch diese Anordnung kann das Endlosschleifband in vorteilhafter Weise durch eine
auf der Innenseite angreifende Antriebsvorrichtung bewegt werden, ohne dass der
Verschluss die Kraftübertragung von der Antriebsvorrichtung auf das Schleifband
stört.
Bevorzugt ist die Öffnung enger als der grösste Durchmesser
des Hohlraums. Dadurch können die Verdickungen im Hohlraum aufgenommen werden
und zurückgehalten werden, weil die Öffnung verhindert, dass die Enden
durch die Öffnung aus dem Hohlraum gezogen werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der Verschluss ein
Hohlprofil, dessen Längsachse im Wesentlichen quer zur Schleifrichtung ausgerichtet
oder ausrichtbar ist. Die Schleifrichtung wird definiert durch die Bewegungsrichtung
des Endlosbandes. Das Hohlprofil kann im Querschnitt beispielsweise im Wesentlichen
C-förmig sein. Es sind auch andere Querschnittformen wie beispielsweise Rechteck
oder Trapez denkbar. Solche Hohlprofile sind günstig und einfach herzustellen.
Der Verschluss ist bevorzugt aus Leichtmetall wie z.B. Aluminium oder
aus Kunststoff gefertigt. Dadurch hat der Verschluss ein geringes Gewicht was vorteilhaft
wegen der beim Schleifen auftretenden Fliehkräfte ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Öffnung ein
Schlitz, dessen Weite ungefähr der doppelten Höhe des Schleifbands oder
einer Trägerschicht des Schleifpapiers entspricht. Die Trägerschicht dient
als Träger für das Schleifmittel. Diese Schlitzgeometrie hat den Vorteil,
dass bereits relativ kleine Verdickungen an den Enden genügen, damit die Enden
vom Rand der Öffnung zurückgehalten werden. Bevorzugt wird die Schleifmittelschicht
im Bereich der Enden entfernt, so dass nur die Enden der bevorstehenden Trägerschicht
durch die Öffnung in den Hohlraum eingefügt werden müssen. Dies erlaubt
es, kompaktere Verschlüsse zu verwenden, insbesondere bei Schleifbändern,
deren Schleifschicht viel dicker ist als die Trägerschicht. Ausserdem lässt
sich eine regelmässigere Schleifoberfläche erzeugen.
Die Breite der Öffnung entspricht bevorzugt im Wesentlichen der
Breite des Schleifbands. Dadurch werden die Bandzugkräfte gleichmässig
über die Breite der Enden verteilt, was die Materialbeanspruchung minimiert.
Besonders bevorzugt ist der Hohlraum mindestens an einer Stirnseite
des Verschlusses offen. Als Stirnseite wird hier die Ebene angesehen, welche im
Wesentlichen senkrecht zur Ebene mit der Öffnung steht. Dadurch lassen sich
die Enden seitlich in den Hohlraum und die Öffnung einschieben bzw. wieder
herausziehen zum lösen der Verbindung. Dies hat den Vorteil, dass keinerlei
zusätzliche Werkzeuge zum Lösen und wieder Verbinden der Enden notwendig
sind. Ebenso sind dadurch keinerlei bewegliche Teile am Verschluss notwendig.
Die Verdickungen sind bevorzugt durch ein umgeklapptes Ende des Schleifbands
oder der Trägerschicht hergestellt oder herstellbar. Bevorzugt wird das umgeklappte
Ende festgeklebt. Eine solche Verdickung ist besonders einfach herzustellen, da
keine zusätzlichen Werkzeuge und Stoffe ausser allenfalls Klebstoff gebraucht
werden. Dadurch könnte die Verdickung auch erst direkt bei der Verwendung des
Endlosschleifbandes hergestellt werden. Selbstverständlich sind auch andere
Verdickungen denkbar wie beispielsweise eine Leimraupe oder das Anbringen eines
zusätzlichen Verdickungselements. Denkbar ist auch eine Verdickung des Endes
durch Verformung des Schleifbands bzw. der Trägerschicht selbst herbeizuführen,
z.B. durch Erhitzen.
Die Enden sind zusammen übereinander gelegt bevorzugt dicker
als die Weite der Öffnung. Dadurch wird verhindert, dass die Enden durch die
Öffnung aus dem Hohlraum rutschen können.
Bevorzugt ist nur eine Trägerschicht des Schleifbandes durch
die Öffnung in den Hohlraum eingefügt oder einfügbar. Dies ist vorteilhaft,
wenn die Schleifschicht viel dicker ist als die Trägerschicht. Die dünnere
Trägerschicht lässt sich einfacher Umklappen um die Verdickung herzustellen
als die dickere Schleifschicht.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Schleifband zur Bildung
eines Endlosschleifbands. Das Schleifband oder die Trägerschicht des Schleifbands
weist an mindestens einem Ende, bevorzugt aber an beiden Enden, eine Verdickung
auf. Bevorzugt werden die Verdickungen durch ein umgeklapptes Ende des Schleifbands
oder einer hervorstehenden Trägerschicht gebildet.
Ein anderer Aspekt der Erfindung besteht in der Verwendung eines geschlitzten
profilartigen Verschlusses zum lösbaren Verbinden der beiden verdickten Enden
eines Schleifbandes zu einem Endlosschleifband. Der Verschluss umfasst einen Hohlraum
und eine Öffnung zur Aufnahme der beiden Enden, wobei der Rand, welcher die
Öffnung begrenzt, ein Rückhaltelement für die Verdickungen bildet
zum lösbaren Halten der Enden im Hohlraum und der Öffnung.
Die Erfindung umfasst im Weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines
lösbar verschliessbaren Endlosschleifbandes. Dieses Verfahren umfasst die Schritte:
Bereitstellen eines Schleifbandes mit verdickten Enden und eines Verschlusses umfassend
einen Hohlraum und eine Öffnung zur Aufnahme der beiden Enden, wobei der Rand,
welcher die Öffnung begrenzt, ein Rückhaltelement für die Verdickungen
bildet; Einfügen der verdickten Enden in den Hohlraum, so dass die Enden durch
das Rückhaltelement zusammengehalten werden und ein geschlossenes Endlosschleifband
entsteht. Bevorzugt wird der Verschluss auf der Aussenseite des Endlosschleifbandes
angebracht, indem die beiden Enden nach aussen umgebogen werden, während ein
Schleifmittel bevorzugt auf der Innenseite des Endlosschleifbands vorgesehen ist.
Dadurch bildet die Innenseite eine endlose Schleifschicht, welche insbesondere nicht
durch einen Verschluss unterbrochen wird.
Weitere Einzelmerkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und aus den Zeichnungen.
Es zeigen:
1: Schematische Darstellung eines erfindungsgemässen
Endlosschleifbandes,
2: Vergrösserte Darstellung der beiden mit einem
Verschluss zusammengefügten Enden eines Schleifbandes,
3: Vergrösserte Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
für zwei mit einem Verschluss zusammengefügten Enden eines Schleifbandes,
4: Ansicht eines Verschlusses gemäss den Darstellungen
in 1 bis 3,
5a: Schematischer Querschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Verschlusses,
5b: Schematischer Querschnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel
eines Verschlusses,
5c: Schematischer Querschnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel
eines Verschlusses.
1 zeigt ein durch den Verschluss 2 zu einem
Endlosband zusammengehaltenes Schleifband 1. Der Verschluss 2
besteht hier aus einem C-förmigen Hohlprofil mit einen Hohlraum 3,
welcher mit einer Öffnung 4 gegen aussen offen ist. Die beiden Enden
5 des Schleifbands ragen durch die Öffnung 4 in den Hohlraum
3. An beiden Enden 5 ist eine Verdickung 6 angeordnet,
welche durch den Rand 7 der Öffnung 4 im Hohlraum
3 zurückgehalten werden.
Wie in 2 ersichtlich ist, umfasst das
Schleifband 1 eine Trägerschicht 8 und eine Schleifschicht
9. Die beiden Enden 5 des Schleifbands ragen um 90° abgewinkelt
durch die Öffnung 4 in den Hohlraum 3 des Verschlusses. Beide
Enden 5 sind um 180° umgeklappt und die umgeklappten Enden werden
durch eine nicht dargestellte Klebstoffschicht in dieser Lage fixiert. Die umgeklappten
Enden 5 bilden jeweils ein Verdickung 6. Die Weite der Öffnung
4 ist so gewählt, dass die beiden verdickten Enden durch den Rand
7 im Hohlraum zurückgehalten werden. Der Verschluss 2 umfasst
ein C-förmiges Hohlprofil, welches die gleiche Breite wie das Schleifband
1 aufweist. Der hier gezeigte Verschluss 2 ist aus Aluminium,
es sind aber auch andere Metalle und Kunststoff denkbar. Wichtig ist, dass die verwendeten
Stoffe für den Verschluss 2 genügend formstabil sind. Insbesondere
sollte die Profildicke derart gewählt sein, dass sich die Öffnung
4 bei den im Schleifband 1 auftretenden Zugkräften nicht
weiter als die Verdickung 6 aufweiten kann. Zum Verschliessen des Schleifbandes
werden die beiden Enden 5 bündig aufeinander gelegt und seitlich von
der Stirnseite 10 in den Hohlraum 3 bzw. die Öffnung
4 eingeschoben.
3 zeigt den gleichen Verschluss 2 wie in
2, jedoch wurde in diesem Beispiel die Schleifschicht
9 an den Enden 5 des Schleifbandes 1 entfernt. Dadurch
ragt nur die Trägerschicht 8 durch die Öffnung 4 in
den Hohlraum 3. Da hier nur die im Vergleich zur Schleifschicht
9 dünne Trägerschicht 8 für die Befestigung im
Verschluss 2 verwendet wird, kann auch bei einer dicken Schleifschicht
ein entsprechend kompakter Verschluss 2 verwendet werden.
4 zeigt einen C-förmigen Verschluss
2 nach den 2 und 3
ohne Schleifband. Der Verschluss 2 ist an beiden Stirnseiten
10 offen. Die hier nicht gezeigten Enden lassen sich somit von beiden Stirnseiten
10 her in den Hohlraum 3 einschieben. Es kann eine zusätzliche
Arretierung an den Stirnseiten vorgesehen werden. Jedoch genügt in der Regel
die Reibung zwischen dem Rand 6 und den Enden 5, dass sich der
Verschluss 2 nicht ungewollt vom Schleifband 1 lösen kann.
Die 5a zeigt schematisch einen Querschnitt
eines rechteckigen Hohlprofils für einen Verschluss 2. In den
5b und 5c sind weitere
geeignete Querschnitte für einen Verschluss 2 dargestellt: ein Trapez-förmiges
Profil (5b) und ein im Wesentlichen quadratisches Profil
(5c). Die Profile definieren jeweils einen Hohlraum
3 welche durch eine Öffnung 4 gegen aussen offen ist.