| Dokumentenidentifikation |
DE102006021556A1 26.07.2007 |
| Titel |
Befestigungselement für Bauelemente des Trockenbaus und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Befestigungselements |
| Anmelder |
Richter-System GmbH & Co KG, 64347 Griesheim, DE |
| Erfinder |
Knauf, Alfons Jean, 65189 Wiesbaden, DE |
| Vertreter |
Reiser, T., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 69469 Weinheim |
| DE-Anmeldedatum |
08.05.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006021556 |
| Offenlegungstag |
26.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04C 3/07(2006.01)A, F, I, 20060508, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
E04C 3/32(2006.01)A, L, I, 20060508, B, H, DE
E04B 2/58(2006.01)A, L, I, 20060508, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Befestigungselement (1, 1', 1'') für Bauelemente des Trockenbaus, welches ein Blechmaterial (15) mit wenigstens einem Verbindungsschnitt (5) aufweist, wobei das Blechmaterial (15) im Bereich des wenigstens einen Verbindungsabschnitts (5) mit einer Vielzahl von Vertiefungen (6) versehen ist, wobei die Vertiefungen (6) durch verformte Bereiche des Blechmaterials (15) gebildet werden, so dass die Vertiefungen (6) auf der einen Seite des Blechmaterials Erhebungen (7) auf der gegenüberliegenden Seite des Blechmaterials (15) bilden. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (6) jeweils wenigstens teilweise von relativ zu einer gedachten Mittellinie (M) des Blechmaterials (15) geneigten Gleitflächen (9) für in bzw. durch den Verbindungsabschnitt (5) einzubringende Verbindungsmittel umgeben sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Befestigungselement für
Bauelemente des Trockenbaus und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Befestigungselements.
Aus der CH 486 281 ist bereits
eine Welltafel aus Metall mit zwei sich senkrecht kreuzenden Wellungen bekannt.
Die Wellungen bilden auf der einen Seite der Welltafel eine Vertiefung und auf der
anderen Seite eine Erhebung. Zur Herstellung der Welltafel wird ein bandförmiges
Metall zwischen zwei Zähne aufweisenden Walzen hindurchgeführt.
Ein weiteres Erhebungen und Vertiefungen aufweisendes Blechmaterial
ist aus der EP 0 674 551 B1 bekannt,
welche ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Materials beschreibt. Nach dieser
Schrift weisen die bei der Herstellung eingesetzten Walzen Zähne in Evolventenform
auf.
Bei dem aus der EP 0 891 234
B1 bekannten Verfahren, werden für die Verformung eines Blechmaterials
Walzen eingesetzt, welche an der Oberseite abgerundete Zähne aufweisen.
Aus der PCT/GB81/00095 ist ein Metallblech mit einer Vielzahl von
Vorsprüngen sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung bekannt.
Befestigungselemente für Bauelemente des Trockenbaus werden regelmäßig
mit Schrauben fixiert, welche in bzw. durch das Blechmaterial hindurchgeschraubt
werden. Wenn das Befestigungselement an der Einschraubstelle eben ausgebildet ist,
ist das genaue Positionieren der Schrauben nicht immer unproblematisch, da die Schrauben
beim Einsetzen, was im Normalfall mit dem Akkuschrauber geschieht, wegrutschen können.
Das Vorsehen eines aus dem Stand der Technik an sich bekannten gewellten Bereiches
allein würde jedoch noch nicht zu einer optimalen Handhabbarkeit des Befestigungselements
führen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Befestigungselement
für Bauelemente des Trockenbaus, das besonders einfach montiert werden kann,
sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Befestigungselements anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch ein Befestigungselement für Bauelemente
des Trockenbaus gelöst, welches ein Blechmaterial mit wenigstens einem Verbindungsabschnitt
aufweist, wobei das Blechmaterial im Bereich des wenigstens einen Verbindungsabschnitts
mit einer Vielzahl von Vertiefungen versehen ist, wobei die Vertiefungen durch verformte
Bereiche des Blechmaterials gebildet werden, so dass die Vertiefungen auf der einen
Seite des Blechmaterials Erhebungen auf der gegenüberliegenden Seite des Blechmaterials
bilden, wobei die Vertiefungen jeweils wenigstens teilweise von relativ zu einer
gedachten Mittellinie des Blechmaterials geneigten Gleitflächen für in
bzw. durch den Verbindungsabschnitt einzubringende Verbindungsmittel umgeben sind.
Die Gleitflächen erlauben dabei ein besonders einfaches Fixieren
des Befestigungselements. Sofern hierfür Schrauben verwendet werden, können
diese aufgrund der Wirkung der Gleitflächen in die jeweils nächste Vertiefung
gleiten und dort eingeschraubt werden. Auf diese Weise können die Schrauben
stets an genau definierten Positionen eingesetzt werden, ohne dass hierfür
zusätzlicher Aufwand entstünde.
Schrauben können dann besonders einfach eingesetzt werden, wenn
die Gleitflächen jeweils einen Neigungswinkel von mehr als 5°, insbesondere
von mehr als 7° zu der gedachten Mittellinie des Blechmaterials einnehmen.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass das Blechmaterial in dem wenigstens einen Verbindungsabschnitt,
abgesehen von den Vertiefungen und/oder Erhebungen, keine zu der gedachten Mittellinie
des Blechmaterials parallele Oberfläche aufweist.
Erfindungsgemäß hat sich besonders bewährt, wenn der
Mittelpunktsabstand zwischen den einzelnen Vertiefungen zwischen dem Dreifachen
und dem Zehnfachen der Materialstärke des Blechmaterials beträgt, insbesondere
zwischen dem Vierfachen und dem Sechsfachen der Materialstärke des Blechmaterials.
Materialstärke meint dabei die Dicke des Blechmaterials an sich, also ohne
Berücksichtigung von Erhebungen und Vertiefungen. Hierbei werden gleichzeitig
eine gute Montierbarkeit des Befestigungselements und hohe Stabilitätswerte
erreicht.
Weiterhin hat sich bewährt, wenn die Erhebungen und die Vertiefungen
auf beiden Seiten des Blechmaterials vorgesehen sind.
Eine hohe Stabilität bei einer guten Montierbarkeit wird auch
dadurch gefördert, dass die Erhebungen eine Höhe zwischen dem 0,8-fachen
und dem 1,4-fachen der Materialstärke des Blechmaterials, gemessen von der
gedachten Mittellinie des Blechmaterials, aufweisen und/oder wenn die Vertiefungen
eine Tiefe zwischen dem 0,3-fachen und dem 2,0-fachen, insbesondere zwischen dem
0,3-fachen und 1,0-fachen der Materialstärke des Blechmaterials, gemessen von
der äußeren Hüllfläche des Blechmaterials, aufweisen. Die äußere
Hüllfläche wird dabei durch die höchsten Punkte der Erhebungen gebildet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Materialstärke des Blechmaterials zwischen 0,2 mm und
2,0 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, vorzugsweise zwischen 0,4 mm und
0,7 mm liegt.
Erfindungsgemäß kann weiterhin vorgesehen sein, dass die
Gesamthöhe des verformten Blechmaterials in dem Verbindungsabschnitt zwischen
dem Zweifachen und dem Dreifachen der Materialstärke des Blechmaterials beträgt.
Die Gesamthöhe ist dabei, im Gegensatz zur Materialstärke, unter Berücksichtigung
der ggf. auf beiden Seiten vorgesehenen Erhebungen gemessen.
Erfindungsgemäß kann das Befestigungselement insbesondere
als C-Profil, U-Profil, L-Profil, Hutprofil, T-Profil oder Z-Profil ausgebildet
sein.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird auch durch ein Verfahren
zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Befestigungselements gelöst,
bei dem ein im wesentlichen ebenes Blechmaterial durch einen von einer erste Zähne
aufweisenden Oberwalze und einer zweite Zähne aufweisenden Unterwalze gebildeten
Spalt hindurchgeführt wird, um die Vertiefungen und Erhebungen sowie die geneigten
Gleitflächen zu formen.
Indem die Oberwalze und/oder die Unterwalze eine Mehrzahl von nebeneinander
angeordneten gezahnten Scheiben aufweist, können Vertiefungen bzw. Erhebungen
in mehreren nebeneinander liegenden Reihen erzeugt werden. Derartige Oberwalzen
bzw. Unterwalzen sind zudem besonders einfach und kostengünstig herstellbar,
da die einzelnen gezahnten Scheiben separat bearbeitet werden können und erst
am Ende zur Bildung der Ober- bzw. Unterwalze zusammengefügt werden.
Von Vorteil ist vorgesehen, dass die gezahnten Scheiben an ihrer Umfangsseite
eine Reihe der ersten bzw. zweiten Zähne aufweisen.
Erfindungsgemäß hat sich bewährt, wenn die Zähne
jeweils vier gerade Flanken aufweisen, die insbesondere zwischen 25° und 35°,
vorzugsweise um 30° zu einer Mittelebene der Scheibe geneigt sind.
Weiterhin kann nach der Erfindung vorgesehen sein, dass die ersten
Zähne der Oberwalze und die zweiten Zähne der Unterwalze ineinander eingreifen
und/oder Oberwalze und Unterwalze derart angeordnet sind, dass jeweils einer der
ersten Zähne in die Mitte eines Zwischenraums zwischen jeweils zwei der zweiten
Zähne ragt.
Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
auch unabhängig von der Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren
Rückbeziehung.
Es zeigen:
1a: eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen
Befestigungselements nach einer ersten Ausführungsform;
1b: eine vergrößerte Darstellung eines Querschnitts
durch einen Teil des Verbindungsabschnitts des Befestigungselements aus
1a;
2: ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
nach einer weiteren Ausführungsform;
3: ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
nach einer weiteren Ausführungsform;
4a–c: das Einschrauben einer Schraube in einen
Verbindungsabschnitt eines erfindungsgemäßen Befestigungselements;
5a: eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Oberwalze und Unterwalze;
5b: ein vergrößerter Ausschnitt aus
5a;
6a: eine schematische Darstellung einer gezahnten Scheibe
der Oberwalze oder Unterwalze in Draufsicht,
6b: die gezahnte Scheibe aus 6a
im Schnitt;
7a: eine schematische Darstellung einer weiteren gezahnten
Scheibe der Oberwalze oder Unterwalze in Draufsicht;
7b: die gezahnte Scheibe aus 7a
im Schnitt;
8a–c: vergrößerte Details der einzelnen
Zähne der gezahnten Scheiben aus 6a und
7a;
9a: eine schematische vereinfachte Darstellung der
Anordnung der einzelnen gezahnten Scheiben der Oberwalze und der Unterwalze;
9b: ein vergrößertes Detail aus
9a.
Die 1a, 2
und 3 zeigen jeweils ein Befestigungselement
1, 1', 1'' für Bauelemente des
Trockenbaus. Die Befestigungselemente 1, 1', 1'' bestehen
jeweils aus einem profilierten Blechmaterial mit einem Bodenabschnitt
2 an dessen Enden umgebogene Schenkelabschnitte 3 vorgesehen sind.
Die Schenkelabschnitte 3, welche jeweils einen Befestigungsflansch bilden,
erstrecken sich dabei im Wesentlichen senkrecht zu dem Bodenabschnitt
2.
Bei den in den 1a und 2
dargestellten Ausführungsformen weisen die Schenkelabschnitte 3 an
ihren äußeren Enden jeweils umgebogene, nach innen weisende Streifen
4, welche Tragränder bilden auf. Solche Befestigungselemente
1, 1' werden auch als C-Profil bezeichnet.
Das in 3 dargestellte Befestigungselement
1'', welches an den äußeren Enden der Schenkelabschnitte
3 keine umgebogenen Streifen aufweist, ist ein so genanntes U-Profil.
Die beschriebenen Befestigungselemente 1, 1',
1'' können im Trockenbau als Stützkonstruktion, z.B. bei der
Erstellung von Zwischenwänden, abgehängten Decken usw. verwendet werden.
Die dargestellten Befestigungselemente 1, 1',
1'' bestehen dabei aus Metall, insbesondere verzinktem Stahlblech und werden
durch Umformen aus einem im Wesentlichen ebenen Blechmaterial in die dargestellten
räumlichen Formen der Befestigungselemente 1, 1',
1'' gebracht.
Das Blechmaterial der Befestigungselemente 1, 1',
1'' weist jeweils wenigstens einen Verbindungsabschnitt 5 auf.
Bei den in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsformen sind die beiden Schenkelabschnitte 3 als Verbindungsabschnitt
5 ausgebildet und in diesem Bereich mit einer Vielzahl von Vertiefungen
6 versehen, die durch verformte Bereiche des Blechmaterials gebildet werden.
Anders als dargestellt ist es auch möglich, die Verbindungsabschnitt mit den
Vertiefungen 6 nur auf einem Teil der Fläche der Schenkelabschnitte
3 vorzusehen. Bei dem in 3 dargestellten Befestigungselement
1'' hingegen weisen nicht nur die Schenkelabschnitte 3, sondern
auch der Bodenabschnitt 2 derartige Vertiefungen 6 auf.
Die Tatsache, dass bei den in den 1a
und 2 dargestellten Befestigungselementen
1, 1' der Bodenabschnitt 2 keine punktförmigen Vertiefungen,
sondern lediglich längs verlaufende Sicken 8 aufweist, bedeutet nicht,
dass der Bodenabschnitt 2 zur Verbindung mit anderen Bauteilen schlechthin
ungeeignet wäre. Die das Einschrauben von Verbindungsmitteln, wie z. B. Schrauben,
erleichternden Vertiefungen 6 sind bei diesen beiden Ausführungsformen
jedoch auf den Bereich beschränkt, in dem besonders häufig andere Bauteile
festgelegt werden.
1b zeigt einen vergrößerten Teilschnitt durch
das Blechmaterial des in 1a dargestellten Befestigungselements
1 im Bereich eines Verbindungsabschnitts 5. Insoweit bestehen
jedoch keine Unterschiede zu dem in den 2 und
3 dargestellten Befestigungselementen 1' und
1''. 1b lässt gut erkennen, dass die
Vertiefungen 6 durch verformte Bereiche des Blechmaterials gebildet werden,
wobei die Vertiefungen 6 auf der einen Seite des Blechmaterials Erhebungen
7 auf der gegenüberliegenden Seite des Blechmaterials bilden.
Dabei sind die Vertiefungen 6 jeweils wenigstens teilweise
von relativ zu einer gedachten Mittellinie M des Blechmaterials geneigten Gleitflächen
9 für in bzw. durch den Verbindungsabschnitt 5 einzubringende
Verbindungsmittel umgeben. Die Gleitflächen 9 weisen dabei einen Neigungswinkel
N von mehr als 5 Grad, insbesondere von mehr als 7 Grad zu der gedachten Mittellinie
M des Blechmaterials auf. Entsprechend bilden sich um die Vertiefung 6
herum Bereiche, welche zu der jeweiligen Vertiefung 6 hinführen. Schrauben
können daher, wie unten genauer beschrieben, auf den Gleitflächen
9 zu den Vertiefungen 6 gleiten.
In 1b ist weiterhin gut erkennbar, dass
die Erhebungen 7 und die Vertiefungen 6 auf beiden Seiten des
Blechmaterials ausgeformt sind. In den 1a und
3 sind dabei die Erhebungen 7 durch kleine
Kreise und die Vertiefungen 6 durch kleine Rauten symbolisiert.
Der Mittelpunktabstand A zwischen den einzelnen Vertiefungen
6 beträgt erfindungsgemäß vorzugsweise zwischen dem dreifachen
und dem zehnfachen der Materialstärke S des Blechmaterials, insbesondere zwischen
dem vierfachen und dem sechsfachen der Materialstärke S. Sind die Vertiefungen
6, wie dargestellt, auf beiden Seiten des Verbindungsabschnitts
5 ausgeformt, so wird der Mittelpunktsabstand A jeweils zwischen benachbarten
Vertiefungen 6 herangezogen, unabhängig davon, auf welcher Seite des
Blechmaterials die jeweilige Vertiefung 6 ausgebildet ist.
Die Erhebungen 7 weisen vorzugsweise eine Höhe H zwischen
dem 0,8-fachen und dem 1,4-fachen der Materialstärke S des Blechmaterials auf,
gemessen von der gedachten Mittellinie M des Blechmaterials.
Für die Vertiefungen 6 gilt, dass diese eine Tiefe T
zwischen dem 0,3-fachen und dem 2,0-fachen, insbesondere zwischen dem 0,3-fachen
und dem 1,0-fachen der Materialstärke S des Blechmaterials, gemessen von der
äußeren Hüllfläche F des Blechmaterials, aufweisen. Die äußere
Hüllfläche F wird durch die höchsten Punkte der jeweiligen Erhebungen
7 gebildet.
Die Materialstärke S des Blechmaterials beträgt vorteilhafterweise
zwischen 0,2 mm und 1,0 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, vorzugsweise
zwischen 0,4 mm und 0,7 mm.
Dabei wirken sich die Vertiefungen 6 und Erhebungen
7 stabilitätserhöhend aus. Dies bedeutet, dass das Befestigungselement
bei gleicher Materialstärke eine deutlich höhere Belastbarkeit aufweist
im Vergleich mit herkömmlichen Befestigungselementen. Dies ermöglicht
es, die Materialstärke S des Blechmaterials und damit auch die Herstellungskosten
zu reduzieren und dennoch eine hohe Belastbarkeit zu erreichen.
Die Vertiefungen 6 und Erhebungen 7 sind so ausgebildet,
dass die Gesamthöhe des verformten Blechmaterials in dem Verbindungsabschnitt
5 zwischen dem zweifachen und dem dreifachen der Materialstärke S
des Blechmaterials beträgt.
Die 4a, 4b
und 4c verdeutlichen die vorteilhafte Wirkung der Gleitflächen
9. Wird, wie in 4a dargestellt, eine Schraube
10, von der nur die Spitze dargestellt ist, auf den Verbindungsabschnitt
aufgesetzt, so gleitet diese aufgrund der Wirkung der geneigten Gleitflächen
9 auf einfache Weise zu der nächstgelegenen Vertiefung 6
und kommt hier in eindeutig definierter Lage zu liegen. Dies ist in 4b
dargestellt. Jetzt kann die Schraube 10 mit ihrer Spitze in das durchgehende
Blechmaterial eingeschraubt werden (4c). Die Vertiefung
6 verhindert dabei, dass die Schraube 10 beim Einschrauben verrutscht.
Auf diese Weise können Schrauben 10 besonders schnell und dennoch
punktgenau in den Verbindungsabschnitt 5 eingeschraubt werden.
Bei der Herstellung der Befestigungselemente 1,
1', 1'' wird ein im Wesentlichen ebenes Blechmaterial
15 durch einen von einer erste Zähne 11 aufweisenden Oberwalze
12 und einer zweite Zähne 13 aufweisenden Unterwalze
14 gebildeten Spalt hindurchgeführt. Dies ist gut in 5a
und dem in 5b dargestellten vergrößerten
Ausschnitt dargestellt. Hier ist gut zu erkennen, wie das von der linken Seite zugeführte
ebene Blechmaterial 15 unter Wirkung der vorstehenden und ineinander greifenden
ersten und zweiten Zähne 11, 13 verformt wird und sich entsprechend
die Vertiefungen 6 und Erhebungen 7 ausbilden. Jede Zahnspitze
hinterlässt einen deutlichen Abdruck auf dem Blechmaterial 15, wodurch
die Vertiefungen 6 in der Oberfläche des Stahlblechs gebildet werden.
Das entsprechend bearbeitete Blechmaterial 15 kann dann in
nachfolgenden, nicht dargestellten Schritten umgeformt werden, z. B. zu einem in
den 1a und 2 dargestellten
C-Profil oder zu dem in 3 dargestellten U-Profil.
Die Oberwalze 12 und die Unterwalze 14 weisen dabei
jeweils eine Mehrzahl von nebeneinander angeordneten gezahnten Scheiben
16, 17 auf, welche in den 6a,
6b, 7a, 7b
und 8a–c näher dargestellt sind. Jede der
gezahnten Scheiben 16, 17 weist an ihrer Außenseite eine
Reihe von über den Umfang gleichmäßig verteilt angeordneten Zähnen
auf. Jeder Zahn weist eine ebene, im Wesentlichen quadratische Zahnspitze
18 auf, wobei die Seitenlänge des Quadrats bei der dargestellten Ausführungsform
0,4 mm beträgt. Zudem weist jeder Zahn vier ebene Flanken 19 auf,
wobei der Winkel zwischen zwei gegenüberliegenden Flanken bei der dargestellten
Ausführungsform etwa 60°Grad beträgt (vgl. 8a
und 8c). Dementsprechend beträgt der Winkel zwischen
den Flanken 19 und der Mittelebene M der gezahnten Scheiben 16,
17 30 Grad.
Die gezahnten Scheiben 16 und 17 weisen jeweils
in ihrer Mitte einen Hohlraum 20 zur Aufnahme einer nicht dargestellten
Antriebswelle auf. Zur Erzeugung eines Formschlusses zwischen Antriebswelle und
den gezahnten Scheiben 16, 17 sind in diesen Passfedernuten
21 ausgebildet.
Die in 6a und 7a
dargestellten gezahnten Scheiben 16, 17 sind untereinander weitgehend
identisch ausgebildet. Ein Unterschied besteht jedoch dahingehend, dass die an dem
Umfang vorgesehenen Zähne relativ zu der in dem Hohlraum 20 ausgebildeten
Paßfedernut 21 um eine halbe Zahnteilung zueinander versetzt sind.
9a verdeutlicht schematisch, wie die einzelnen gezahnten
Scheiben 16, 17 zu der jeweiligen Oberwalze 12 bzw. Unterwalze
14 zusammengefügt sind.
In 9a sind die Oberwalze 12
und die Unterwalze 14 nur schematisch und im Ausschnitt dargestellt. So
ist mit der Linie 22 die Lage der Drehachse der Oberwalze 12 und
mit Linie 23 die Lage der Drehachse der Unterwalze 14 angedeutet.
Von der Oberwalze 12 ist dabei nur die untere Hälfte und von der Unterwalze
14 nur die obere Hälfte skizziert. Die Zeichnung verdeutlicht jedoch,
dass sowohl auf der Unterwalze 14 als auch auf der Oberwalze
12 die gezahnten Scheiben 16 und 17 im Wechsel angeordnet
sind. Dies bedeutet, dass sich neben einer gezahnten Scheibe 16 eine gezahnte
Scheibe 17 befindet und umgekehrt. Hieraus resultiert, dass die Zahnreihen
der einzelnen Scheiben 16, 17 jeweils um eine halbe Zahnteilung
zueinander versetzt sind, mithin die Zähne von Ober- und Unterwalze
12, 14 in diagonalen Reihen angeordnet sind.
Die Oberwalze 12 und die Unterwalze 14 weisen zudem
mehrere Distanzstücke D auf. Diese ermöglichen es, das Blechmaterial zwischen
Ober- und Unterwalze 12, 14 hindurchzuführen,
ohne dass das Blechmaterial in den durch die Distanzstücke gebildeten Bereichen
verformt wird.
Die Oberwalze 12 und die Unterwalze 14 werden jeweils
durch Zahnräder synchron angetrieben, wie dies in 9a
angedeutet ist.
Wie 9b entnommen werden kann, sind die
gezahnten Scheiben 16, 17 der Oberwalze 12 dabei zu den
gezahnten Scheiben 16, 17 der Unterwalze 14 ohne axialen
Versatz angeordnet. Entsprechend ragen die Zahnspitzen der gezahnten Scheiben
16, 17 der Oberwalze 12 jeweils in die Mitte des Zahnzwischenraums
zwischen zwei Zähnen der gezahnten Scheiben 16, 17 der Unterwalze
14.
- 1, 1', 1''
- Befestigungselement
- 2
- Bodenabschnitt
- 3
- Schenkelabschnitt
- 4
- Streifen
- 5
- Verbindungsabschnitt
- 6
- Vertiefung
- 7
- Erhebung
- 8
- Sicke
- 9
- Gleitfläche
- 10
- Schraube
- 11
- erste Zähne
- 12
- Oberwalze
- 13
- zweite Zähne
- 14
- Unterwalze
- 15
- Blechmaterial
- 16
- gezahnte Scheibe
- 17
- gezahnte Scheibe
- 18
- Zahnspitze
- 19
- Flanke
- 20
- Hohlraum
- 21
- Passfedernut
- 22
- Drehachse
- 23
- Drehachse
- M
- Mittellinie
- N
- Neigungswinkel
- A
- Mittelpunktsabstand
- S
- Materialstärke
- H
- Höhe
- D
- Distanzstück
- T
- Tiefe
- F
- Hüllfläche
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| Anspruch[de] |
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Befestigungselement (1, 1', 1'') für
Bauelemente des Trockenbaus, welches ein Blechmaterial (15) mit wenigstens
einem Verbindungsabschnitt (5) aufweist, wobei das Blechmaterial (15)
im Bereich des wenigstens einen Verbindungsabschnitts (5) mit einer Vielzahl
von Vertiefungen (6) versehen ist, wobei die Vertiefungen (6)
durch verformte Bereiche des Blechmaterials (15) gebildet werden, so dass
die Vertiefungen (6) auf der einen Seite des Blechmaterials Erhebungen
(7) auf der gegenüberliegenden Seite des Blechmaterials (15)
bilden, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (6) jeweils
wenigstens teilweise von relativ zu einer gedachten Mittellinie (M) des Blechmaterials
(15) geneigten Gleitflächen (9) für in bzw. durch den
Verbindungsabschnitt (5) einzubringende Verbindungsmittel umgeben sind.
Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Gleitflächen (9) jeweils einen Neigungswinkel (N) von mehr als 5°,
insbesondere von mehr als 7° zu der gedachten Mittellinie (M) des Blechmaterials
(15) einnehmen.
Befestigungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Blechmaterial (15) in dem wenigstens einen Verbindungsabschnitt
(5), abgesehen von den Vertiefungen (6) und/oder Erhebungen (7),
keine zu der gedachten Mittellinie (M) des Blechmaterials (15) parallele
Oberfläche aufweist.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Mittelpunktsabstand (A) zwischen den einzelnen Vertiefungen (6)
zwischen dem Dreifachen und dem Zehnfachen der Materialstärke (S) des Blechmaterials
(15) beträgt, insbesondere zwischen dem Vierfachen und dem Sechsfachen
der Materialstärke (S) des Blechmaterials (15).
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Erhebungen (7) und die Vertiefungen (6) auf beiden Seiten
des Blechmaterials (15) vorgesehen sind.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Erhebungen (7) eine Höhe (H) zwischen dem 0,8-fachen und
dem 1,4-fachen der Materialstärke (S) des Blechmaterials (15), gemessen
von der gedachten Mittellinie (M) des Blechmaterials (15), aufweisen.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vertiefungen (6) eine Tiefe (T) zwischen dem 0,3-fachen und dem
2,0-fachen, insbesondere zwischen dem 0,3-fachen und 1,0-fachen der Materialstärke
(S) des Blechmaterials (15), gemessen von der äußeren Hüllfläche
(F) des Blechmaterials, aufweisen.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Materialstärke (S) des Blechmaterials (15) zwischen 0,2 mm
und 2,0 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, vorzugsweise zwischen 0,4 mm
und 0,7 mm liegt.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gesamthöhe des verformten Blechmaterials in dem Verbindungsabschnitt
(5) zwischen dem Zweifachen und dem Dreifachen der Materialstärke
(S) des Blechmaterials (15) beträgt.
Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das Befestigungselement (1, 1', 1'') als C-Profil,
U-Profil, L-Profil, Hutprofil, T-Profil oder Z-Profil ausgebildet ist.
Verfahren zur Herstellung eines Befestigungselements nach einem der
Ansprüche 1 bis 10, wobei ein im wesentlichen ebenes Blechmaterial (15)
durch einen von einer erste Zähne (11) aufweisenden Oberwalze (12)
und einer zweite Zähne (13) aufweisenden Unterwalze (14)
gebildeten Spalt hindurchgeführt wird, um die Vertiefungen (6) und
Erhebungen (7) sowie die geneigten Gleitflächen (9) zu formen.
Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberwalze
(12) und/oder die Unterwalze (14) eine Mehrzahl von nebeneinander
angeordneten gezahnten Scheiben (16, 17) aufweisen.
Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
gezahnten Scheiben (16, 17) an ihrer Umfangsseite eine Reihe der
ersten bzw. zweiten Zähne (11, 13) aufweist.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zähne (11, 13) jeweils vier gerade Flanken (19)
aufweisen, die insbesondere zwischen 25° und 35°, vorzugsweise um 30°
zu einer Mittelebene (E) der gezahnten Scheibe (16, 17) geneigt
sind.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten Zähne (11) der Oberwalze (12) und die zweiten
Zähne (13) der Unterwalze (14) ineinander eingreifen.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass Oberwalze (12) und Unterwalze (14) derart angeordnet sind,
dass jeweils einer der ersten Zähne (11) in die Mitte eines Zwischenraums
zwischen jeweils zwei der zweiten Zähne (13) ragt.
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