| Dokumentenidentifikation |
DE10345916B4 26.07.2007 |
| Titel |
Drehteller einer Plattenschleifmaschine |
| Anmelder |
H. Riedel & Sohn GmbH, 55494 Rheinböllen, DE |
| Erfinder |
Riedel, Norbert, 55444 Seibersbach, DE |
| Vertreter |
Grommes, K., Dr.-Ing., Pat.-Anw., 56068 Koblenz |
| DE-Anmeldedatum |
01.10.2003 |
| DE-Aktenzeichen |
10345916 |
| Offenlegungstag |
04.05.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
26.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
26.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 7/06(2006.01)A, F, I, 20070216, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B24D 5/06(2006.01)A, L, I, 20070216, B, H, DE
B28D 1/00(2006.01)A, L, I, 20070216, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Neuerung betrifft einen Drehteller einer Plattenschleifmaschine
mit einem Grundkörper, auf dem im Bereich des äußeren Randes voneinander
beabstandete Schleifsegmente kreisringförmig angeordnet sind.
Der Drehteller einer derartigen Plattenschleifmaschine, die insbesondere
zur Oberflächenbearbeitung von Natursteinen oder Betonsteinen verwendet wird,
ist beispielsweise aus der EP 0 758 573 B1
bekannt. Bei diesem bekannten Drehteller befinden sich die jeweiligen Schleifsegmente
jeweils einzeln in Aufnahmeeinrichtungen, welche in den Rand des Grundkörpers
des Drehtellers eingelassen sind. Darin sind die Schleifmittel auswechselbar gehalten.
Die Sicherung jedes einzelnen Schleifsegmente in der zugehörigen Aufnahmeeinrichtung
erfolgt mittels einer entsprechenden Schraube. Dabei sind die Schrauben radial ausgerichtet
und von außen zugänglich.
Nachteilig ist bei diesem bekannten Drehteller, daß bei einem
erforderlichen Wechsel abgenutzter Schleifsegmente jedes einzelne Segment von seiner
an dem Grundkörper befestigten Aufnahmeeinrichtung gelöst und ausgewechselt
werden muß, was sehr zeitaufwendig ist und zwangsläufig eine hohe Standzeit
der entsprechenden Plattenschleifmaschine zur Folge hat.
Aus der DE 201 20 137 U1
ist der Drehteller einer Plattenschleifmaschine bekannt, bei dem die Schleifsegmente
zu festen Baugruppen von jeweils mindestens zwei Segmenten zusammengefaßt sind.
Dabei ist jedes Schleifsegment über eine Hartlotverbindung mit einem Trägerteil
und das Trägerteil mit einer plattenförmigen Halteeinrichtung fest verbunden.
Die Halteeinrichtung ist mittels Schrauben an dem Grundkörper des Drehtellers
lösbar befestigt.
Sofern daher nur eines der Schleifsegmente ausgewechselt werden soll,
muß die gesamte Baueinheit, bestehend aus den Schleifsegmenten, dem Trägerteil
und der Halteeinrichtung, von dem Grundkörper entfernt und nach Austausch des
jeweiligen Schleifsegmentes wieder an dem Grundkörper befestigt werden.
Aus der US 1,756,734 ist ein
Drehteller mit zahnradförmigen Schleifsegmenten bekannt, die ebenfalls zu festen
Baugruppen von mehreren Segmenten zusammengefaßt sind, wobei allerdings jedes
Schleifsegment der Baugruppe mittels einer Schraubverbindung lösbar mit einem
Trägerteil verbunden ist. Außerdem ist das Trägerteil auswechselbar
mit dem Grundkörper verbunden. Hierzu ist ein Teil des dem Grundkörper
zugewandten Bereiches des Trägerteiles in einer ringförmigen Ausnehmung
des Grundkörpers gelagert und wird mittels einer Schraubverbindung mit kegelförmiger
Zentriermutter in der Ausnehmung fixiert.
Aus der DE 7 232 443 U
ist schließlich ein Drehteller einer Plattenmaschine bekannt, bei dem die Schleifsegmente
zu festen Baugruppen von jeweils mindestens zwei Segmenten zusammengefaßt und
an einem Trägerteil befestigt sind. Das Trägerteil jeder Baugruppe ist
über eine als Schnellwechselvorrichtung ausgebildete Befestigungsvorrichtung
an dem Grundkörper des Drehtellers auswechselbar montiert, wobei schwalbenschwanzförmig
ausgebildete Seiten des Trägerteiles in entsprechende, an dem Grundkörper
angeordnete Führungen eingreifen.
Nachteilig bei diesem bekannten Drehteller ist allerdings, daß
benachbarte Baugruppen sich umfangseitig nicht direkt aneinander anschließen
können, sondern durch die Schwalbenschwanzführungen voneinander relativ
weit beabstandet sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen Drehteller der eingangs erwähnten Art anzugeben, bei dem ein
schneller Wechsel der an dem Drehteller angeordneten Schleifsegmente möglich
ist und wobei sich die jeweils mit Schnellwechselvorrichtungen versehenen benachbarten
Baugruppen von Schleifsegmenten, in Umfangsrichtung des Drehtellers gesehen, direkt
aneinander anschließen können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, das Trägerteil
nicht selbst als Teil der Schnellwechselvorrichtung auszubilden, sondern bodenseitig
mit einer bügel- oder schuhförmigen Halteeinrichtung zu verbinden, welche
dann in eine an dem Grundkörper angeordnete und als Führung ausgebildete
Halteeinrichtung einschiebbar ist. Dabei ist das Trägerteil derart ausgebildet,
daß es, in Umfangsrichtung des Drehtellers gesehen, seitlich die entsprechende
Schnellwechselvorrichtung überragt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer derartigen Befestigungsvorrichtung
bildet die Aufnahmeeinrichtung und die der Aufnahmeeinrichtung zugeordnete Halteeinrichtung
jeweils eine sich in radialer Richtung erstreckende Schwalbenschwanzführung,
wobei die Seitenflächen der Aufnahmeeinrichtung sich zum äußeren
Rand des Grundkörpers hin verengen.
Dabei können die Schleifsegmente einer Baugruppe an einem gemeinsamen,
segmentbogenförmig ausgebildeten Trägerteil auswechselbar
befestigt sein.
Es kann aber auch vorgesehen sein, daß das Trägerteil und
die Schleifsegmente einteilig ausgebildet sind.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
1 die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen
Drehteller mit einem Schleifsegment,
2 und 3 vergrößerte
Darstellungen von Schnitten durch den Drehteller entlang der in 1
mit II-II und III-III bezeichneten Schnittlinien.
In 1 ist mit 1 ein um eine Achse
2 drehbarer Drehteller einer nicht näher dargestellten Plattenschleifmaschine
bezeichnet. Der Drehteller 1 umfaßt einen Grundkörper
3 mit einem abgebogenen äußeren Rand 4.
Nahe dem äußeren Rand 4 sind voneinander in Umfangsrichtung
beabstandete, im wesentlichen radial ausgerichtete Schleifsegmente 5 angeordnet,
welche eine ringförmige, parallel zum äußeren Rand 4 verlaufende
Schleifzone bilden. Erfindungsgemäß sind Schleifsegmente 5 zu
festen Baugruppen 6, und zwar hier von jeweils fünf Segmenten
5, zusammengefaßt, wobei in 1 aus Übersichtlichkeitsgründen
lediglich nur eine Baugruppe 6 vollständig dargestellt ist (die jeweils
sich in Umfangsrichtung seitlich anschließenden Baugruppen sind durch gestrichelte
Linien angedeutet).
Die Schleifsegmente 5 einer Baugruppe 6 sind an
einem gemeinsamen segmentbogenförmigen Trägerteil 7 auswechselbar
angeordnet und an dem Trägerteil 7 mittels Schrauben 8 (2
und 3) fixiert.
Das Trägerteil 7 ist seinerseits über eine Befestigungsvorrichtung
9, vorzugsweise eine Schnellwechselvorrichtung, mit dem Grundkörper
3 des Drehtellers 1 verbunden. Dabei besteht die Befestigungsvorrichtung
9 hier aus einer mit dem Trägerteil 7 verschweißten
bügelförmigen Halteeinrichtung 10 und einer an dem Grundkörper
3 verschraubten und radial ausgerichteten Aufnahmeeinrichtung
11.
Bei dem in den 1–3
dargestellten Ausführungsbeispiel bilden die Halte- und die Aufnahmeeinrichtungen
10 und 11 jeweils eine sich in radialer Richtung erstreckende
Schwalbenschwanzführung, wobei sich die Seitenflächen 12 der
Aufnahmeeinrichtung 11 (3) zum äußeren
Rand 4 des Grundkörpers 3 hin verengen. Dadurch wird einerseits
erreicht, daß die jeweilige Baugruppe 6 von Schleifsegmenten
5 sehr schnell durch radiales Verschieben des Trägerteiles
7 gegenüber der Aufnahmeeinrichtung 11 gewechselt werden
kann. Andererseits erfolgt bei Drehung des Drehtellers 1 durch die auf
das Trägerteil 7 wirkenden Fliehkräfte auch selbsttätig
ein Verklemmen der jeweiligen Halteeinrichtung 10 innerhalb der entsprechenden
Aufnahmeeinrichtung 11.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend
beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann es auch vorteilhaft
sein, wenn die Schleifsegmente nicht auswechselbar an dem Trägerteil befestigt
sind, sondern wenn Trägerteil und Schleifsegmente einer Baugruppe jeweils einteilig
ausgebildet sind.
- 1
- Drehteller
- 2
- Achse
- 3
- Grundkörper
- 4
- äußere Rand
- 5
- Schleifsegment, Segment
- 6
- Baugruppe
- 7
- Trägerteil
- 8
- Schraube
- 9
- Befestigungsvorrichtung, Schnellwechselvorrichtung
- 10
- Halteeinrichtung
- 11
- Aufnahmeeinrichtung
- 12
- Seitenfläche
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| Anspruch[de] |
Drehteller einer Plattenschleifmaschine mit einem Grundkörper (3),
auf dem im Bereich des äußeren Randes (4) voneinander beabstandete
Schleifsegmente (5) kreisringförmig angeordnet sind, mit den Merkmalen:
a) die Schleifsegmente (5) sind zu festen Baugruppen (6) von jeweils
mindestens zwei Segmenten (5) zusammengefaßt;
b) jede Baugruppe (6) ist über eine Befestigungsvorrichtung (9)
an dem Grundkörper (3) auswechselbar montiert;
c) die Befestigungsvorrichtungen (9) der Baugruppen (6) sind jeweils
als Schnellwechselvorrichtung ausgebildet;
d) die jeweilige Schnellwechselvorrichtung (9) besteht aus einer, in Umfangsrichtung
des Drehtellers (1) gesehen, vollständig unterhalb eines Trägerteiles
(7) der Schleifsegmente (5) angeordneten bügel- oder schuhförmigen
Halteeinrichtung (10) und einer an dem Grundkörper (3) des
Drehtellers (1) angeordneten und radial ausgerichteten Aufnahmeeinrichtung
(11) mit Hinterschneidung, in welche die Halteeinrichtung (10)
einschiebbar ist;
e) das jeweilige Trägerteil (7) überragt seitlich die diesem
Trägerteil (7) zugeordnete Schnellwechselvorrichtung
(9).
Drehteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtungen
(11) und die den Aufnahmeeinrichtungen (11) jeweils zugeordneten
Halteeinrichtungen (10) jeweils eine sich in radialer Richtung erstreckende
Schwalbenschwanzführung bilden, wobei sich die Seitenflächen (12)
der Aufnahmeeinrichtungen (11) zum äußeren Rand (4)
des Grundkörpers (3) hin verengen.
Drehteller nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleifsegmente (5) einer Baugruppe (6) an einem gemeinsamen,
segmentbogenförmig ausgebildeten Trägerteil (7) angeordnet sind.
Drehteller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die an dem Trägerteil (7) angeordneten Schleifsegmente (5)
jeweils auswechselbar an dem Trägerteil (7) befestigt sind.
Drehteller nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägerteil (7) und die Schleifsegmente (5) einteilig
ausgebildet sind.
Drehteller nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Trä gerteilen (7) jeweils mindestens vier Schleifsegmente
(5) befestigt sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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