Mobile Sicherheitsbeleuchtungen wie sie vom Gesetz gefordert werden
und in der Praxis einwandfrei nutzbar sind.
Funktionsfähige und intelligente mobile Sicherheitsbeleuchtungen
in Rettungswegleuchten oder als Notbeleuchtungen sind bisher nicht erhältlich.
Sie ist wie folgt konstruiert.
Die mobile Sicherheitsbeleuchtung kann für den Transport oder
andere Zwecke abgeschalten werden, um die Batterien vor einer Entladung zu schützen,
sowie um die sofortige Nutzung nach Aufbau gewährleisten zu können. Dabei
ist die Abschaltung gesichert, dass diese nur von befugten Personen zugänglich
ist.
Die mobile Sicherheitsbeleuchtung enthält eine Umschaltung, dass
diese als Bereitschaftsschaltung oder Dauerschaltung betrieben werden kann, welche
nur von befugten Personen betätigt werden kann.
In der Bereitschaftsschaltung, also wenn die Leuchte nur im Stromausfall
leuchtet, ist eine Einschaltung aus der Ferne möglich um Panik bei bestimmten
Situationen entgegenzuwirken. Um die gesetzlich geforderte Leuchtleistung in Versammlungsstätten
von drei Stunden zu gewährleisten, weißt die mobile Sicherheitsbeleuchtung
eine Akkuleistung von drei bis fünf Stunden auf.