Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisch leitendes Garn,
das Metallfasern umfasst, und ausführlicher ein elektrisch leitendes Garn,
das einen verringerten elektrischen Widerstand aufweist. Die vorliegende Erfindung
betrifft ferner ein Verfahren zur Bereitstellung eines derartigen, Metallfasern
umfassenden elektrisch leitenden Garns mit verringertem elektrischen Widerstand.
Allgemeiner Stand der Technik
Elektrisch leitendes Garn, das Metallfasern umfasst oder daraus besteht,
ist in der Technik bekannt. Gewöhnlich, aber nicht notwendigerweise, sind die
Metallfasern bündelgezogene Fasern, die meist aus einer Edelstahllegierung
hergestellt sind.
Das elektrisch leitende Garn kann entweder Metallfilamente (die sogenannte
"endlos lange" Fasern sind) umfassen, oder kann verhältnismäßig kurze,
eine Länge, die gewöhnlich zwischen 1 und 20 cm liegt, aufweisende Fasern
(die sogenannte Stapelfasern sind) umfassen.
Gegenwärtig ist die Verwendung derartiger elektrisch leitender
Garne, besonders Edelstahlfilamentgarne, als elektrischer Widerstand für Anwendungen
in heizbaren Textilien wie etwa Kleidungsstücken oder Fahrzeugsitzheizsystemen
bekannt. Ein derartiges heizbares Textil, das elektrisch leitende Garne umfasst,
die Metallfasern umfassen, ist in EP-0 505 936 A1 offenbart.
Kurzdarstellung der Erfindung
Ein Edelstahlfasern umfassendes elektrisch leitendes Garn als Gegenstand
der Erfindung umfasst ferner mindestens ein langgestrecktes Element gleich neben
den Edelstahlfasern. Das langgestreckte Element weist eine Außenfläche
auf, die aus Metall oder einer Metalllegierung bereitgestellt ist, welche bzw. welches
einen niedrigeren spezifischen elektrischen Widerstand als die Edelstahlfasern aufweist.
Dieses langgestreckte Element kann einen Kern und eine Außenfläche
umfassen, wovon nach der gegenwärtigen Erfindung mindestens die Außenschicht
aufgrund des Metalls oder der Metalllegierung, aus der bzw. dem sie bereitgestellt
ist, elektrisch leitend ist. Es ist klar, dass der Kern ebenfalls aus Metall oder
einer Metalllegierung bereitgestellt sein kann. Es ist sogar so, dass das langgestreckte
Metallelement einen Kern und eine Außenschicht aus dem gleichen Material umfassen
kann. Im letzteren Fall versteht ein Fachmann, dass sich ein langgestrecktes Element,
das zur Gänze aus einem Metall oder einer Metalllegierung bereitgestellt ist,
als ein langgestrecktes Element als Gegenstand der Erfindung versteht.
Die Außenschicht kann unter Verwendung verschiedener Prozesse
bereitgestellt werden, falls das langgestreckte Element nicht zur Gänze aus
einem Metall oder einer Metalllegierung bereitgestellt wurde. Eine Außenschicht
kann einem Kern durch Eintauchen, Extrusion, Sputtern, Aufdampfen oder jede beliebige
andere in der Technik bekannte Technik bereitgestellt werden.
Das langgestreckte Element kann alle möglichen radialen Querschnitte
aufweisen, doch vorzugsweise weist es einen runden oder rechteckigen Querschnitt
auf. Die Oberfläche der Außenschicht beträgt vorzugsweise mehr als
5 der Oberfläche eines radialen Querschnitts des langgestreckten Elements.
Ein derartiger Querschnitt weist vorzugsweise einen äquivalenten
Durchmesser von mehr als 10 &mgr;m und insbesondere mehr als 20 &mgr;m, zum
Beispiel mehr als 50 &mgr;m oder sogar mehr als 100 &mgr;m, auf. Der äquivalente
Durchmesser versteht sich als der Durchmesser eines imaginären Kreises, der
die gleiche Oberfläche wie der Querschnitt des langgestreckten Elements aufweist.
Die Außenschicht des langgestreckten Elements ist vorzugsweise
aus Cu, Al, Ag, Au, Ni, Ti, W, Zn, Cr, Sn, Pt, Cu-Legierung, Al-Legierung, Ag-Legierung,
Au-Legierung, Ni-Legierung, Ti-Legierung, W-Legierung, Zn-Legierung, Cr-Legierung,
Sn-Legierung, Pt-Legierung und Kombinationen davon bereitgestellt.
Der Kern des langgestreckten Elements kann aus einem Polymermaterial
oder aus Cu, Al, Ag, Au, Ni, Ti, W, Zn, Cr, Sn, Pt, Cu-Legierung, Al-Legierung,
Ag-Legierung, Au-Legierung, Ni-Legierung, Ti-Legierung, W-Legierung, Zn-Legierung,
Cr-Legierung, Sn-Legierung, Pt-Legierung und Kombinationen davon bereitgestellt
sein. Falls der Kern aus einem Polymermaterial bereitgestellt ist, wird vorzugsweise
ein thermoplastisches Polymermaterial verwendet, das gegenüber Temperaturen
über 100°C beständig ist. Insbesondere ist der Kern jedoch aus Cu,
Al, Ag, Au, Ni, Ti, W, Zn, Cr, Sn, Pt, Cu-Legierung, Al-Legierung, Ag-Legierung,
Au-Legierung, Ni-Legierung, Ti-Legierung, W-Legierung, Zn-Legierung, Cr-Legierung,
Sn-Legierung, Pt-Legierung und Kombinationen davon bereitgestellt. Sogar noch bevorzugter
ist ein Kern, der aus dem gleichen Material wie die Außenschicht besteht. Ein
Fachmann versteht, dass das langgestreckte Element zur Gänze aus einem Metall
oder einer Metalllegierung bereitgestellt sein kann. Der spezifische elektrische
Widerstand der Metallaußenschicht liegt vorzugsweise im Bereich von 15 bis
500 &OHgr;·mm2/km und insbesondere im Bereich
von 15 bis 90 &OHgr;·mm2/km.
Ein elektrisch leitendes Garn als Gegenstand der Erfindung umfasst
auch Edelstahlfasern. Diese Fasern können im elektrisch leitenden Garn als
Filamente (die sogenannte "endlos lange" Fasern sind) vorhanden sein, oder können
als verhältnismäßig kurze, eine Länge, die gewöhnlich zwischen
1 und 20 cm liegt, aufweisende Fasern (die sogenannte Stapelfasern sind) vorhanden
sein.
Die Edelstahllegierung, aus der die Edelstahlfasern bestehen, ist
vorzugsweise aus Legierungen der Serie AISI 300 wie etwa AISI 302, 304, 316 oder
316L, oder Legierungen der Serie AISI 400 wie etwa AISI 430 bereitgestellt. Die
Edelstahlfasern weisen vorzugsweise einen äquivalenten Durchmesser auf, der
geringer als 50 &mgr;m ist, aber einen äquivalenten Durchmesser auf, der
grösser als 0, 5 &mgr;m ist, und insbesondere zwischen 1 &mgr;m und 35
&mgr;m liegt. Der äquivalente Durchmesser einer Faser versteht sich als der
Durchmesser eines imaginären Kreises, der die gleiche Oberfläche wie der
Querschnitt der Faser aufweist. Der spezifische elektrische Widerstand liegt vorzugsweise
im Bereich von 500 bis 900 &OHgr;·mm2/km.
Sowohl die Edelstahlfasern (Filamente oder Stapelfasern) als auch
das langgestreckte Element können unter Verwendung verschiedener Spinntechniken
wie etwa Kernspinntechnicken, Umspinntechniken, Drefspinntechniken, Mischspinntechniken
oder Ringspinntechniken in ein elektrisch leitendes Garn als Gegenstand der Erfindung
umgewandelt werden. Ein langgestrecktes Element und ein Edelstahlgarn können
auch durch Schichtung eines oder mehrerer langgestreckter Elemente und eines oder
mehrerer Edelstahlgarne unter Verwendung passender Schichtungstechniken in ein elektrisch
leitendes Garn als Gegenstand der Erfindung umgewandelt werden.
Es ist wichtig, dass das langgestreckte Element und die Edelstahlfasern
in einem engen Kontakt miteinander stehen. Vorzugsweise stellt das langgestreckte
Element über im Wesentlichen die gesamte Länge des langgestreckten Elements
einen Kontakt mit Edelstahlfasern her. Für im Wesentlichen jeden radialen Querschnitt
des elektrisch leitenden Garns als Gegenstand der Erfindung muss ein Kontaktpunkt
zwischen dem langgestreckten Element und mindestens einer Edelstahlfaser gefunden
werden.
Vorzugsweise werden die Abmessungen und die Anzahl der langgestreckten
Elemente wie auch die Anzahl der Edelstahlfasern im Garn in einer solchen Weise
gewählt, dass die langgestreckten Elemente mehr als 5 Vol.%, aber weniger als
75 Vol.%, des elektrisch leitenden Garns darstellen.
Das langgestreckte Element kann an der Außenfläche des elektrisch
leitenden Garns vorhanden sein, oder kann sich im Volumen des elektrisch leitenden
Garns als Gegenstand der Erfindung, z.B. in der Nähe des Kerns des elektrisch
leitenden Garns, befinden.
Ein elektrisch leitendes Garn als Gegenstand der Erfindung weist einen
linearen elektrischen Widerstand auf, der niedriger als 395 &OHgr;/m, insbesondere
niedriger als 100 &OHgr;/m, oder sogar geringer als 71 &OHgr;/m gehalten werden
kann. Der lineare elektrische Widerstand beträgt jedoch vorzugsweise mehr als
0,1 &OHgr;/m, und insbesondere mehr als 0,2 &OHgr;/m, wie etwa 0,5 &OHgr;/m,
2 &OHgr;/m, 7 &OHgr;/, 14 &OHgr;/m oder 30 &OHgr;/m.
Derartige elektrisch leitende Garne werden vorzugsweise in Textilanwendungen
wie etwa heizbaren Textilien, Kleidungsstücken oder Decken, oder zur Bereitstellung
von heizbaren Fahrzeugsitzen oder Sitzbezügen angewendet. Das elektrisch leitende
Garn kann auch zum Leiten von elektrischem Strom und/oder Signalen z.B. in textilen
Web- oder Wirkstoffen verwendet werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
ausführlicher beschrieben werden, wobei
1 schematisch eine Seitenansicht eines elektrisch leitenden
Garns als Gegenstand der Erfindung zeigt.
2, 3, 4
und 5 zeigen schematisch einen radialen Querschnitt
dieses elektrisch leitenden Garns als Gegenstand der Erfindung.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
Eine Seitenansicht eines elektrisch leitenden Garns als Gegenstand
der Erfindung ist in 1 schematisch gezeigt. Das elektrisch
leitende Garn 11 umfasst drei Einfachgarne 12a, 12b und
12c aus Edelstahlfasern 13, wobei jedes der Einfachgarne aufeinander
geschichtet ist, wodurch ein dreilagiges Garn bereitgestellt wird.
Ein radialer Querschnitt nach der Ebene AA' eines solchen elektrisch
leitenden Garns ist in 2 schematisch gezeigt.
Das elektrisch leitende Garn umfasst ein langgestrecktes Element
14, das einen Kern 15 und eine Außenschicht 16 aufweist.
Der Kern 15 ist aus einem rechteckigen Polyesterband bereitgestellt, das
mit einer Cu-Umhüllung bedeckt ist, die die Außenschicht 16 bereitstellt.
Alternativ kann wie in 3 gezeigt durch
Bereitstellen z.B. eines Polyamidkerns 17, der mit einer Ag-Umhüllung
bedeckt ist, die die Metallaußenschicht 18 bereitstellt, ein langgestrecktes
Element 14 bereitgestellt sein, das einen runden Querschnitt aufweist.
Vorzugsweise kann jedoch wie in 4 gezeigt
ein Kupferdraht 19 als ein langgestrecktes Element verwendet werden, das
sowohl einen Kern als auch eine Außenschicht aus einer Metalllegierung aufweist,
die Cu ist.
Als ein Beispiel umfasst ein dreilagiges elektrisch leitendes Garn
drei Einfachgarne, die jeweils 275 Filamente mit einem äquivalenten Durchmesser
von 12 &mgr;m aus der Legierung AISI 316L umfassen und unter Verwendung von 100
Windungen pro Meter in der Z-Richtung gezwirnt sind. Diese drei Einzelgarne sind
zusammen mit einem Cu-Filament mit einem Durchmesser von 148 &mgr;m geschichtet.
Das so erhaltene elektrisch leitende Garn weist einen linearen elektrischen
Widerstand von 1,2 &OHgr;/m auf, die Fasern aus dem Edelstahl AISI 316L weisen
einen spezifischen elektrischen Widerstand von 983 &OHgr;·mm2/km
auf, während die Cu-Außenschicht (und der Kern) einen spezifischen elektrischen
Widerstand von 17 &OHgr;·mm2/km aufweist.
Über die Länge des elektrisch leitenden Garns als Gegenstand
der Erfindung stellen die Edelstahlfilamente 84,6 Vol.% und die Cu-Filamente 15,4
Vol.% des elektrisch leitenden Garns bereit.
Das erhaltene Garn kann als ein Heizelement in einem Web- oder Wirktextilstoff
verwendet werden, der als heizbares Textil z.B. zum Heizen von Autositzen oder Textilstoffen,
die zum Abdecken derartiger Sitze verwendet werden, verwendet werden soll.
Als eine alternative Ausführungsform, die in 5
gezeigt ist, kann das langgestreckte Element 51, das ein genau gleicher
Kupferdraht wie in der Ausführungsform von 4 ist,
in der Nähe des Kerns des mehrlagigen elektrisch leitenden Garns vorhanden
sein, das drei Einfachgarne 52 umfasst, die jeweils 275 Filamente
53 mit einem äquivalenten Durchmesser von 12 &mgr;m aus AISI 316L
umfassen. Der elektrische Widerstand dieser Ausführungsform ist mit dem Widerstand
der Ausführungsform von 4 vergleichbar.