| Dokumentenidentifikation |
DE102006003892A1 02.08.2007 |
| Titel |
Verfahren zum Speichern von Betriebszustandsdaten eines elektromotorischen Antriebes einer eine Vielzahl von einzelmotorisch angetriebenen Arbeitsstellen umfassenden Textilmaschine sowie ein Antrieb zur Durchführung eines solchen Verfahrens |
| Anmelder |
Saurer GmbH & Co. KG, 41069 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Wassenhoven, Heinz-Georg, 41065 Mönchengladbach, DE; Coenen, Norbert, 41199 Mönchengladbach, DE; Balboul, Nour-Eddine, 50969 Köln, DE; Meerkamp, Sven, 41747 Viersen, DE; Brakensiek, Dirk, Dr., 40227 Düsseldorf, DE |
| DE-Anmeldedatum |
27.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006003892 |
| Offenlegungstag |
02.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 4/42(2006.01)A, F, I, 20060127, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 4/12(2006.01)A, L, I, 20060127, B, H, DE
G07C 3/08(2006.01)A, L, I, 20060127, B, H, DE
G05D 13/62(2006.01)A, L, I, 20060127, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Verfahren zum Speichern von Betriebszustandsdaten eines elektromotorischen Antriebes (1) einer eine Vielzahl von einzelmotorisch angetriebenen Arbeitsstellen umfassenden Textilmaschine, dem eine Steuereinrichtung (2) zugeordnet ist, die einen Prozessor (4) sowie einen nicht flüchtigen Speicher (7) umfasst, wobei Fehlercodes, die die Betriebszustandsdaten des Antriebes (1) charakterisieren, in einem in den Prozessor (4) integrierten, als nicht flüchtiger Speicher ausgebildeten Flash-Speicher (7) hinterlegt werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Speichern von Betriebszustandsdaten
eines elektromotorischen Antriebes einer eine Vielzahl von einzelmotorisch angetriebenen
Arbeitsstellen umfassenden Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 sowie einen Antrieb für eine einzelmotorisch angetriebene Komponente einer
Arbeitsstelle einer Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
11.
Aus der EP 0 155 472 B1
ist ein Verfahren zur dezentralen Antriebssteuerung einer Offenend-Spinnmaschine
bekannt, die Spinnmotoren umfasst, denen jeweils ein der Steuerung des Spinnmotors
dienender Mikroprozessor zugeordnet ist. Der Mikroprozessor steht seinerseits mit
einer übergeordneten zentralen Führungseinheit in Verbindung, in der Daten,
die von den Mikroprozessoren bereitgestellt werden, zu Überwachungs- und Steuerzwecken
gespeichert werden.
Aus der DE 44 04 243 A1
ist ein Verfahren zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinneinheit einer Textilmaschine
mit einem einzelmotorischen Antrieb eines Spinnrotors bekannt, die einen Spinnstellenrechner
und einen nicht flüchtigen Speicher in Form eines EEPROM's umfasst. Gemäß
dem Verfahren werden verschiedene Betriebsphasen des Antriebes nach vorgegebenen
Funktionen geregelt. Hierzu werden Betriebszustandsdaten des Antriebes, wie die
zugeführte elektrische Energie, kontinuierlich erfasst.
Dabei wird der Istwert-Verlauf mit einem der Betriebsphase zugeordneten
Sollwert-Verlauf kontinuierlich verglichen. Der EEPROM dient der Hinterlegung des
Sollwert-Verlaufes der Betriebsphasen, die mit den Betriebsphasen des Antriebes,
die mit denen des Spinnrotors korrespondieren, verglichen werden, sowie von Grenzwerten
für die Abweichung von diesen Sollwerten. Mit dem Überschreiten eines
Grenzwertes wird die Abschaltung des Antriebes des Spinnrotors eingeleitet, um diesen
vor signifikanten Schäden zu bewahren. Derartige Grenzwertüberschreitungen
werden in dem Spinnstellenrechner hinterlegt, um für den Fall eines wiederholten
Stillsetzens der Offenend-Rotorspinneinheit ein zusätzliches Alarmsignal zu
generieren.
Als nachteilig an diesen Verfahren erweist sich, dass eine fortlaufende
Erfassung von Betriebszustandsdaten des einzelmotorischen Antriebes des Spinnrotors,
die die Ableitung einer Fehlerhistorie zulassen, nicht erfolgt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren bereitzustellen,
welches die Erfassung von Betriebszustandsdaten des Antriebes ermöglicht, um
unabhängig von seiner Verwendung an einer Textilmaschine aus den gespeicherten
Daten eine Fehlerhistorie ableiten zu können, sowie einen Antrieb bereitzustellen,
der eine einfache und kostengünstige Durchführung des Verfahrens ermöglicht.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Bezüglich des Antriebes wird die Aufgabe
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 11 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass Fehlercodes, die die
Betriebszustandsdaten des Antriebes charakterisieren, in einem in den Prozessor
integrierten, als nicht flüchtiger Speicher ausgebildeten Flash-Speicher hinterlegt
werden. Die erfindungsgemäße Hinterlegung der Fehlercodes in dem in den
Prozessor integrierten Flash-Speicher hat den Vorteil, dass die während des
Betriebes des Antriebes abgespeicherten Fehlercodes beim Ausbau desselben beziehungsweise
durch den Ausbau der angetriebenen Komponente mitsamt dem Antrieb nicht verloren
gehen, sondern einer nachfolgenden Analyse zugänglich sind.
Ein Zugriff auf einen Arbeitsstellenrechner der jeweiligen Arbeitsstelle
der Textilmaschine, wie es gemäß dem Stand der Technik erforderlich wäre,
ist dabei für eine Auswertung der erfassten Betriebszustandsdaten nicht erforderlich.
Auf diese Weise lassen sich Betriebszustandsdaten, wie zum Beispiel eine Drehzahlüberschreitung
oder eine Drehzahlunterschreitung eines Spinnrotors, ein Spannungsausfall beziehungsweise
Spannungsabfall an einem der einzelmotorischen Antriebe beispielsweise der Spinn-
oder Spulstelle oder auftretende Kommunikationsprobleme an einer Spinnstelle oder
einer Spulstelle zwischen dem Antrieb und dem zugehörigen Arbeitsstellenrechner
erfassen, protokollieren und der nachträglichen Auswertung zuführen.
Vorteilhafterweise kann der Flash-Speicher in mehrere beschreib- und
löschbare Speichersektoren unterteilt werden, in denen ein Steuerungsprogramm
sowie die erfassten Fehlercodes des Antriebes hinterlegt werden, wobei zumindest
zwei der Speicherung der Fehlercodes dienende Speichersektoren zirkulär beschrieben
werden können. Hierzu kann die Löschung eines Speichersektors zur Fortführung
der Speicherung erst nach dem vollständigen Beschreiben aller Speichersektoren
durchgeführt werden. Dadurch sind die gespeicherten Fehlercodes zumindest des
einen Speichersektors bis zum vollständigen Beschreiben des anderen Speichersektors
verfügbar, da erst mit Erreichen dieses Status' der andere Speichersektor gelöscht
wird. Somit lässt sich zumindest der Inhalt eines Speichersektors
zur Analyse auslesen, im günstigsten Fall steht der Inhalt aller Speichersektoren
zur Verfügung. Durch die lückenlose Erfassung der Fehlercodes ist somit
im Umfang der abgespeicherten Daten eine Betrachtung der Historie des Antriebes
möglich, die Rückschlüsse auf die Betriebszustandsdaten des Antriebes
zum Zeitpunkt eines Fehlers ermöglichen, die Fehlerereignisse des Antriebes
oder Fehlerereignisse einer von dem Antrieb angetriebenen Komponente der Arbeitsstelle,
die den Betriebszustand des Antriebes beeinflussen, darstellen.
Zudem weist das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil auf,
dass die Anzahl der durchzuführenden Löschzyklen reduziert wird, die zur
permanenten Erfassung der Fehlercodes notwendig sind, ohne dass eine Einschränkung
des zu erfassenden Datenaufkommens erforderlich wird. Im Allgemeinen wird die Anzahl
garantierter Schreib- und Löschzyklen des Flash-Speichers seitens der Hersteller
derartiger Speichermedien mit cirka 10.000 angegeben. Durch das zirkuläre Beschreiben
der Speichersektoren sowie das Löschen eines der Speichersektoren erst nach
dem vollständigen Beschreiben aller Speichersektoren, wird die Lebensdauer
des Flash-Speichers erheblich erhöht. Somit kann die beschränkte Anzahl
von durchführbaren Löschzyklen auf die gesamte Lebensdauer des Antriebes
ausgedehnt werden.
Insbesondere kann das Löschen eines Speichersektors zirkulär
in der Reihenfolge ihres vollständigen Beschreibens durchgeführt werden.
Auf diese Weise wird bei einem Ausfall des Antriebs eine chronologische Analyse
der hinterlegten Fehlercodes möglich.
Vorzugsweise kann eine in den Speichersektoren hinterlegte Steuerungsroutine,
die zur Erfassung und Abspeicherung der Betriebszustandsdaten schreibend auf mindestens
einen der zwei Speichersektoren zugreift, temporär in einen flüchtigen
Speicher ausgelagert werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass zur Ausführung
der Steuerungsroutine der beschränkt vorhandene Speicherplatz des flüchtigen
Speichers nur für den Zeitraum der Fehlercodeerfassung belegt wird, und ansonsten
ausschließlich dem Steuerungsprogramm des Antriebs zur Verfügung steht.
Eine vorteilhafte Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sieht vor, dass in den Speichersektoren initiale Daten des Antriebes
bei dessen Erstmontage hinterlegt werden können. Auf diese Weise stehen zum
Zeitpunkt der Auswertung der Historie des Antriebes Referenzdaten zur Verfügung,
die einen direkten Vergleich erlauben. Um ein versehentliches Überschreiten
dieser Daten zu verhindern, können diese Daten bei einem Löschvorgang
temporär in den flüchtigen Speicher ausgelagert und nach erfolgtem Löschen
des betroffenen Speichersektors wieder in diesen zurückgeschrieben werden.
In bevorzugter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
kann der Prozessor zur Durchführung eines schreibenden Zugriffs auf den Flash-Speicher
in einen sicheren Betriebsstatus überführt werden. Dadurch wird sichergestellt,
dass der Prozessor zu diesem Zeitpunkt keine anderen Aufgaben im Rahmen der Steuerung
des Antriebes der anzutreibenden Komponente der Arbeitsstelle der Textilmaschine
wahrnimmt, die die Erfassung der erfassten Betriebszustandsdaten verhindern oder
zumindest verändern können.
Vorteilhafterweise kann ein im Flash-Speicher implementierter Zähler
bei jedem Reset des Prozessors inkrementiert werden. Dies dient der Dokumentation
der Anzahl an Resets des Prozessors. Der jeweilige Stand des Zählers wird dabei
bei jedem Erfassen und Abspeichern eines Fehlercodes im Flash-Speicher hinterlegt.
Auf diese Weise kann bei der Auswertung festgestellt werden, ob die Zeit zwischen
zwei erfassten und abgespeicherten Fehlercodes kontinuierlich aufgezeichnet wurde,
das heißt, ob zwischen der Protokollierung zweier Fehlercodes ein Reset des
Steuerungsprogrammes stattgefunden hat.
Insbesondere können im Flash-Speicher die Betriebsstunden des
Elektromotors erfasst werden. Der Betriebsstundenzähler kann dabei als eine
Echtzeiterfassung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Elektromotors realisiert
werden. Dies erlaubt die Beurteilung von auftretenden Fehlern hinsichtlich ihrer
Quantität innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Ebenso kann die Zahl der Betriebsstunden
des Elektromotors für eine Entscheidung darüber herangezogen werden, ob
eine Reparatur sinnvoll ist oder nicht.
Alternativ zur Echtzeiterfassung kann eine relative, auf den jeweiligen
Zeitpunkt der Inbetriebnahme beziehungsweise Wiederinbetriebnahme des Elektromotors
abstellende zeitliche Erfassung vorgenommen werden.
Des Weiteren können den erfassten Betriebszustandsdaten Ereigniszeiten
zugeordnet werden. Somit lässt sich ausgehend von der erstmaligen Inbetriebnahme
oder gemäß der alternativen Ausführung vom letzten Neustart des Prozessors
beziehungsweise des Elektromotors der Zeitraum ableiten, in welchem die Betriebszustandsdaten
respektive die korrespondierenden Fehlercodes erfasst wurden. Die Ereigniszeiten
ermöglichen die Rückschlussnahme auf die Häufigkeit des Auftretens
eines bestimmten Betriebszustandes.
Gemäß Anspruch 10 wird vorgeschlagen, dass der Prozessor
zur Steuerung der Erfassung und Hinterlegung von Fehlercodes, die die Betriebszustandsdaten
des Antriebes charakterisieren, in dem in den Prozessor integrierten, als nicht
flüchtiger Speicher ausgebildeten Flash-Speicher eingerichtet ist. Verfahrensgemäß
im Flash-Speicher hinterlegte Fehlercodes stehen somit unabhängig von einer
Verbindung des Antriebs mit der Textilmaschine zur Auswertung der Fehlerhistorie
zur Verfügung.
Der Antrieb kann mitsamt der anzutreibenden Komponente, wie zum Beispiel
einem Spinnrotor oder einer Auflösewalze, aus der Arbeitsstelle der Textilmaschine
entfernt werden, ohne dass es zu einem Datenverlust der bis zu diesem Zeitpunkt
erfassten Betriebszustandsdaten kommt. Die Verwendung des in den Prozessor integrierten
Flash-Speichers für die Betriebszustandsdatenerfassung weist zudem den Vorteil
auf, dass der Verzicht auf einen zusätzlich einzubauenden Speicher möglicht
ist, was zu einer kostengünstigeren Ausführung des Antriebes beiträgt.
Der Speicherbedarf an einem Spinnstellenrechner, wie er gemäß dem Stand
der Technik vorgesehen ist, wird gleichfalls reduziert.
Vorteilhafterweise kann die Steuerungseinrichtung in den Antrieb integriert
sein. Dies hat den Vorteil, dass die während des Betriebes des Antriebes in
dem nicht flüchtigen Speicher abgespeicherten Fehlercodes beim Ausbau desselben
beziehungsweise der durch den Antrieb angetriebenen Komponente mitsamt dem Antrieb
nicht verloren gehen, sondern einer nachfolgenden Analyse zugänglich sind.
Vorzugsweise ist die Steuerungseinrichtung im Inneren eines den Antrieb umschließenden
Gehäuses angeordnet.
Des Weiteren kann der Antrieb mit einer externen Datenverarbeitungsvorrichtung
verbindbar sein, mittels derer die mindestens zwei der Abspeicherung der Fehlercodes
dienenden Speichersektoren auslesbar sind. Dies ermöglicht zum einen die Analyse
des betreffenden Antriebes im eingebauten Zustand der Komponente in der Vorrichtung.
Zum anderen kann der Antrieb ausgebaut und separat einer Analyse zugeführt
werden, ohne auf die Zugänglichkeit von in der Vorrichtung hinterlegten Daten
angewiesen zu sein.
Insbesondere kann der Elektromotor einen Betriebsstundenzähler
aufweisen, um eine chronologische Analyse der auftretenden Fehlercodes zu ermöglichen
und um Rückschlüsse über die Gesamtbetriebsdauer des Elektromotors
zuzulassen, die als Kriterium hinsichtlich der Durchführung einer eventuell
erforderlichen Reparatur herangezogen werden kann.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung
schematisiert dargestellten Blockschaltbildes des erfindungsgemäßen Antriebes
näher erläutert.
1 zeigt in schematisierter Darstellung einen erfindungsgemäßen
Antrieb 1 einer Komponente einer Textilmaschine, dem eine Steuerungseinrichtung
2 zugeordnet ist, die in den Antrieb 1 integriert ist. Bei der
Komponente kann es sich insbesondere um einen Rotormotor handeln. Vorzugsweise ist
die Anordnung der Steuerungseinrichtung 2 im Inneren eines den Antrieb
1 umschließenden, nicht dargestellten Gehäuses vorgesehen. Die
Steuerungseinrichtung 2 umfasst eine Regelelektronik 3 sowie einen
Prozessor 4. In den Prozessor 4 sind ein Analog/Digital-Wandler
5, ein flüchtiger Speicher 6 (RAM), ein nichtflüchtiger
Speicher in Form eines Flash-Speichers 7 sowie ein Flash-Interface
8, das der Kommunikation zwischen dem flüchtigen Speicher
6 (RAM) und dem Flash-Speicher 7 dient, und ein Kommunikationsbaustein
9 (UART – universeller asynchroner Empfänger und Sender) integriert.
Der Kommunikationsbaustein 9 kann als ein eigenständiger Chip der
Steuerungseinrichtung 2 oder als eine Teilfunktion im Prozessor
4 realisiert sein.
Der prozessorinterne Flash-Speicher 7 besteht aus mehreren
Speichersektoren 11, 12, 13, 14, die der permanenten
Hinterlegung eines Steuerungsprogrammes sowie der Speicherung von die Betriebszustandsdaten
charakterisierende Fehlercodes, die Fehlerereignisse des Antriebes 1 oder
einer mittels des Antriebes 1 angetriebenen Komponente darstellen, dienen.
Dabei erfolgt eine Aufteilung der Speichersektoren 11, 12,
13, 14 in der Hinterlegung des Steuerungsprogrammes dienende Applikationssektoren
13, 14 und zumindest zwei zusammenhängende Fehlerspeichersektoren
11, 12. Die der Hinterlegung des Steuerungsprogrammes beziehungsweise
der Speicherung der Fehlercodes dienenden Speichersektoren 11,
12, 13, 14 des Flash-Speichers 7 sind nur sektorweise
löschbar, ermöglichen aber ein sequentielles Beschreiben der einzelnen
Speichersektoren 11, 12, 13, 14. Das Löschen
und das Beschreiben der Applikationssektoren 13, 14 erfolgt nur
im Bedarfsfall bei einem notwendig werdenden Austausch des Steuerungsprogrammes.
Über die Regelelektronik 3 werden die von dem im Prozessor
4 verarbeiteten Steuerungsprogramm generierten Befehle, die den Betriebszustand
des Antriebs 1 verändern sollen, umgesetzt und an den Antrieb
1 weitergeleitet. In umgekehrter Richtung werden die vom Antrieb
1 erfassbaren Betriebszustandsdaten entweder direkt an das Steuerungsprogramm
weitergeleitet oder durch den A/D-Wandler 5 in entsprechende vom Steuerungsprogramm
verarbeitbare Signale umgewandelt.
Wird auf Grund der erfassten Betriebszustandsdaten
durch das Steuerungsprogramm ein Fehlerereignis diagnostiziert, wird der dieses
Fehlerereignis eindeutig charakterisierende Fehlercode in einem der Speichersektor
11, 12 gespeichert. Hierzu wird der Fehlercode mittels einer Steuerungsroutine
über das Flash-Interface 8 an die Speichersektor 11,
12 weitergeleitet. Um einen willkürlichen Schreibvorgang in einen
der beiden Speichersektoren 11, 12 zu verhindern, ist eine Logik
10 vorgesehen, die die Steuerung der Schreib- und Löschvorgänge
vornimmt. Die dem Flash-Speicher 7 vorgeschaltete Logik 10 steuert
den in den Speichersektoren 11, 12 zu speichernden Datenfluss
und überwacht zudem den Grad der Kapazitätsauslastung der Speichersektoren
11, 12.
Zum Beschreiben der Speichersektoren 11, 12 wird
der Prozessor 4 temporär in einen sicheren Betriebsstatus überführt,
in dem dieser keine anderen Aufgaben im Rahmen der Steuerung des Antriebs
1 wahrnehmen kann, die die Erfassung der erfassten Betriebszustandsdaten
verhindern oder zumindest verändern könnten. Die den Schreibvorgang ausführende
Steuerungsroutine wird für die Dauer des Schreibvorganges aus einem der Speichersektoren
13, 14 in den flüchtigen Speicher 6 übertragen.
Das Beschreiben und Löschen der Speichersektoren 11,
12 erfolgt zirkulär. Zunächst werden durch die Logik
10 nur in einem der beiden Speichersektoren 11, 12 Fehlercodes
abgespeichert, bis dessen Speicherkapazität erschöpft ist. Im Anschluss
daran wird der noch unbeschriebene Speichersektor 12 beschrieben. Mit dem
Erreichen der Kapazitätsgrenze des zweiten Speichersektors 12 wird
durch die Logik 10 der zuerst beschriebene Speichersektor 11 vollständig
gelöscht, um im Anschluss an den Löschvorgang wieder sukzessiv beschrieben
zu werden. Erst wenn der Speichersektor 11 erneut vollständig mit
Daten in Form von Fehlercodes gefüllt wurde, wird der nachfolgende Speichersektor
12 ebenfalls gelöscht und erneut beschrieben. Somit wird sichergestellt,
dass zumindest die zuletzt aufgezeichneten Fehlercodes ausgelesen werden können,
wenn es zu einer Unterbrechung der Spannungsversorgung im Zeitpunkt des Löschens
oder nach dem Löschen kommt.
Beispielhaft werden die zu erfassenden Betriebszustandsdaten anhand
des als Rotormotor ausgebildeten Antriebes 1 erläutert, dessen Rotorschaft
als Läufer des Antriebes 1 ausgeführt ist. Der Rotorschaft kann
dabei vorzugsweise magnetisch gelagert sein. Für einen derartigen Antrieb
1 ist beispielsweise die Erfassung der Drehzahl relevant, um anhand von
Grenzwerten ein Über- oder Unterschreiten der Drehzahl zu erfassen. Ebenso
ist die Überwachung des Spannungsverlaufes während des Betriebes des Antriebes
1 und des Magnetlagers ein wichtiges Kriterium, um bei auftretenden Ausfällen
des Antriebes 1 Rückschlüsse auf die Ursache zuzulassen. Des
Weiteren sind insbesondere bei der Magnetlagerung die Fälle relevant, bei denen
der Rotorschaft nicht von den Lagern abhebt oder wenn unzulässige Stromwerte
in der Spule des Magnetlagers beim Beschleunigen, beim Bremsen beziehungsweise im
stationären Betrieb des Antriebes 1 auftreten. Weitere zu erfassende
Betriebszustände sind in Abhängigkeit vom Einsatz des erfindungsgemäßen
Antriebes 1 an einer Komponente durch entsprechende komponentenspezifische
Kriterien vorgebbar. Die Betriebsdaten werden sowohl beim Auftreten eines Fehlers
im Antrieb 1 selbst, als auch bei dem Auftreten eines Fehlers der angetriebene
Komponente beziehungsweise der Arbeitsstelle erfasst.
Um die in den Speichersektoren 11, 12 gespeicherten
Daten zu visualisieren, können diese über den Kommunikationsbaustein
9 an ein internes Bussystem einer Vorrichtung, deren mit dem erfindungsgemäßen
Antriebs 1 anzutreibende Komponente Bestandteil der Vorrichtung ist, oder
an eine externe Datenverarbeitungsvorrichtung übertragen werden. Hierzu kann
der Prozessor 4 an ein Bussystem der externen Datenverarbeitungseinrichtung
angeschlossen werden, um die auszuwertenden Daten zu übertragen. Unabhängig
von diesen Arten der Datenübertragung und -auswertung ermöglicht die Verwendung
des prozessorinternen Flash-Speichers 7 als Speicher den Ausbau des Antriebs
1 aus der Vorrichtung, um diesen direkt auszulesen, ohne auf diese zurückgreifen
zu müssen oder ein entsprechendes Datenverarbeitungsgerät an die Vorrichtung
anschließen zu müssen.
Den die Betriebszustandsdaten charakterisierenden Fehlercodes werden
entsprechende Fehlerereigniszeiten zugeordnet, die eine chronologische Analyse der
aufgetretenen Betriebszustände des Antriebes 1 im Fehlerfall ermöglichen.
Hierzu ist ein Betriebsstundenzähler in den Antrieb 1 implementiert,
der jedem Fehlerereignis eine Ereigniszeit in Form eines Zeitstempels zuweist. Der
Betriebsstundenzähler kann dabei als eine Echtzeiterfassung ab dem Zeitpunkt
der Inbetriebnahme des Antriebes 1 realisiert werden. Alternativ kann eine
relative, auf den jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme beziehungsweise Wiederinbetriebnahme
des Antriebes 1 abstellende zeitliche Erfassung vorgenommen werden. Somit
lässt sich ausgehend vom letzten Neustart des Prozessors 4 beziehungsweise
des Antriebes 1 der Zeitraum ableiten, in welchem die Betriebszustandsdaten
respektive die korrespondierenden Fehlercodes erfasst wurden.
Da während des Betriebes des Antriebs 1 Situationen
auftreten können, die einen Neustart (Reset) des Steuerungsprogrammes erforderlich
machen, ist im Flash-Speicher 7 ein Zähler implementiert ist, der
bei jedem Reset inkrementiert wird. Der aktuelle Zählerstand
wird vom Prozessor 4 protokolliert und in dem jeweils zu beschreibenden
Speichersektor 11, 12 zusammen mit dem zu protokollierenden Fehlercode
hinterlegt. Auf diese Weise kann bei der Auswertung festgestellt werden, ob zwischen
zwei protokollierten Fehlercodes ein Reset des Steuerungsprogrammes stattgefunden
hat.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Speichern von Betriebszustandsdaten eines elektromotorischen
Antriebes (1) einer eine Vielzahl von einzelmotorisch angetriebenen Arbeitsstellen
umfassenden Textilmaschine, dem eine Steuereinrichtung (2) zugeordnet ist,
die einen Prozessor (4) sowie einen nicht flüchtigen Speicher (7)
umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass Fehlercodes, die die Betriebszustandsdaten
des Antriebes (1) charakterisieren, in einem in den Prozessor (4)
integrierten, als nicht flüchtiger Speicher ausgebildeten Flash-Speicher (7)
hinterlegt werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flash-Speicher
(7) in mehrere beschreib- und löschbare Speichersektoren (11,
12, 13, 14) unterteilt wird, in denen ein Steuerungsprogramm
sowie die erfassten Fehlercodes des Antriebs (1) hinterlegt werden.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei
der Speicherung der Fehlercodes dienende Speichersektoren (11,
12) zirkulär beschrieben werden, wobei die Löschung eines Speichersektors
(11, 12) zur Fortführung der Speicherung erst nach dem vollständigen
Beschreiben aller Speichersektoren (11, 12) durchgeführt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Löschen eines Speichersektors (11, 12) zirkulär
in der Reihenfolge ihres vollständigen Beschreibens durchgeführt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass eine in den Speichersektoren (13, 14) hinterlegte Steuerungsroutine,
die zur Erfassung und Abspeicherung der Fehlercodes schreibend auf einen der mindestens
zwei Speichersektoren (11, 12) zugreift, temporär in einen
flüchtigen Speicher (6) ausgelagert wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass in den Speichersektoren (13, 14) initiale Daten des Antriebes
bei dessen Erstmontage hinterlegt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der Prozessor (4) zur Durchführung eines schreibenden Zugriffs
auf den Flash-Speicher (7) in einen sicheren Betriebsstatus überführt
wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass ein im Flash-Speicher (7) implementierter Zähler bei jedem Reset
des Prozessors (4) inkrementiert wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass im Flash-Speicher (7) die Betriebsstunden des Elektromotors (1)
erfasst werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass den erfassten Betriebszustandsdaten Ereigniszeiten zugeordnet werden.
Antrieb (1) für eine einzelmotorisch angetriebene Komponente
einer Arbeitsstelle einer Textilmaschine, zur Durchführung eines Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei dem Antrieb (1) eine Steuerungseinrichtung
(2) zugeordnet ist, die einen Prozessor (4) sowie einen nicht
flüchtigen Speicher (7) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der
Prozessor (4) zur Steuerung der Erfassung und Hinterlegung von Fehlercodes,
die die Betriebszustandsdaten des Antriebes (1) charakterisieren, in dem
in den Prozessor (4) integrierten, als nicht flüchtiger Speicher ausgebildeten
Flash-Speicher (7) eingerichtet ist.
Antrieb (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
die zugeordnete Steuereinrichtung (2) in den Antrieb (1) integriert
ist.
Antrieb (1) nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) mit einer Datenverarbeitungsvorrichtung
verbindbar ist, mittels derer die mindestens zwei der Abspeicherung der Fehlercodes
dienenden Speichersektoren (11, 12) auslesbar sind.
Antrieb (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Antrieb (1) als Rotormotor eines Spinnrotors ausgeführt
ist.
Elektromotor (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass der Elektromotor (1) einen Betriebsstundenzähler
aufweist.
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