| Dokumentenidentifikation |
DE102006004055A1 02.08.2007 |
| Titel |
Sanitäranlage |
| Anmelder |
Ströer Out-of-Home Media AG, 50999 Köln, DE |
| Erfinder |
Schmid, Michael, 51379 Leverkusen, DE |
| Vertreter |
Stenger, Watzke & Ring Patentanwälte, 40547 Düsseldorf |
| DE-Anmeldedatum |
28.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006004055 |
| Offenlegungstag |
02.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E03D 9/00(2006.01)A, F, I, 20060128, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
E03D 11/12(2006.01)A, L, I, 20060128, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Sanitäranlage, umfassend zumindest einen Sanitärraum, zumindest einen Reinigungsraum, eine zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und eine an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sanitäranlage mit zumindest
einem Sanitärraum, einem Reinigungsraum, einer zwischen dem Sanitärraum
und dem Reinigungsraum angeordneten Trennwand und einer an der Trennwand angeordneten
Sanitäreinrichtung, wie beispielsweise eine Toilette, ein Urinal, ein Waschbecken
oder dergleichen, wobei die Sanitäreinrichtung wahlweise in eine Betriebsstellung
im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar ist.
Im Stand der Technik sind unterschiedliche Sanitäranlagen der
genannten Art bekannt.
Die EP-A-0 517 131 beschreibt beispielsweise eine Sanitärzelle,
die einen durch eine Türe zugänglichen Sanitärraum und eine um eine
Schwenkachse verschwenkbare Wand umfaßt, die den Sanitärraum von einem
daneben liegenden Technikraum trennt. In dem Technikraum sind die für die Reinigung
der Toilettenschüsseln erforderlichen Einrichtungen untergebracht. Die drehbare
Wand trägt an jeder Seite eine Toilettenschüssel, wobei die jeweils im
Sanitärraum angeordnete Toilettenschüssel mit ihrer Öffnung nach
oben weist, während die in dem Technikraum befindliche Toilettenschüssel
mit ihrer Öffnung nach unten zeigt. Die Wand, an der die beiden Toilettenschüsseln
befestigt sind, ist auf einer horizontal gelagerten Achse angeordnet. Unterhalb
der Sanitärzelle und des Technikraums befindet sich eine zweiter Technikraum.
Beim Schwenken der Toilettenschüsseln gelangen diese durch diesen Technikraum
in den neben dem Sanitärraum befindlichen Raum. Damit diese Schwenkbewegung
ausführbar ist, ist der Boden des Sanitärraums mit einer aufklappbaren
Öffnung versehen. Ein Nachteil der in dieser Druckschrift beschriebenen Sanitärzelle
besteht darin, daß neben dem Technikraum zum Reinigen der Toilettenschüsseln
ein weiterer Technikraum unterhalb der Sanitärzelle und des Technikraumes vorgesehen
werden muß, um ein Verschwenken der Toilettenschüsseln zu ermöglichen.
Eine weitere Sanitäranlage der genannten Art ist beispielsweise
in der DE-A-28 51 036 offenbart. Diese Sanitäranlage umfaßt ein in einem
Sanitärraum angeordnetes Toilettenbecken mit einer Rückwand, wobei Toilettenbecken
und Rückwand zwischen einer Benutzungsstellung im Sanitärraum und einer
Reinigungsstellung in einem Reinigungsraum verschwenkbar sind, wobei in der Reinigungsstellung
auf das Toilettenbecken und die Rückwand gerichtete Reinigungsvorrichtungen
wirksam sind. Zum Verschwenken sind sowohl das Toilettenbecken als auch die Rückwand
an entsprechenden Schwenkarmen gehalten. Um das Toilettenbecken und die Rückwand
aus der Benutzungsstellung in die Reinigungsstellung zu überführen, wird
zunächst die Rückwand verschwenkt, um ausreichend Raum für die Schwenkbewegung
der Toilettenschüssel zu schaffen. Ein Nachteil dieses Reinigungskonzepts besteht
darin, daß eine Öffnung zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum
verbleibt, während das Toilettenbecken mit der zugehörigen Rückwand
im Reinigungsraum gereinigt wird, so daß beispielsweise Reinigungsflüssigkeit
aus dem Reinigungsraum in den Sanitärraum gelangen kann, was unerwünscht
ist. Ferner kann der Sanitärraum während der Reinigungsphase nicht genutzt
werden. Schließlich ist die Konstruktion zur Ermöglichung der Schwenkbewegung
des Toilettenbeckens und der Trennwand recht kompliziert.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Sanitäranlage
der zuvor beschriebenen Art zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch
eine Sanitäranlage nach Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche
beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung.
Die Sanitäranlage gemäß der vorliegenden Erfindung
umfaßt zumindest einen Sanitärraum, zumindest einen Reinigungsraum, eine
zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand und eine
an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine horizontale Achse
durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung hindurch wahlweise
in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung im
Reinigungsraum bewegbar ist. Bei der Sanitäreinrichtung kann es sich beispielsweise
um eine Toilette, ein Urinal oder dergleichen handeln.
Separate Öffnung bedeutet hier, daß die Öffnung an
einer anderen Position als die Sanitäreinrichtung angeordnet ist, daß
also die Öffnung und die Sanitäreinrichtung in ihrer Betriebsstellung
nicht vollständig deckungsgleich sind. Vorteilhaft ist die Öffnung sowohl
hinter als auch teilweise oberhalb der Sanitäreinrichtung positioniert. Dies
hat zum einen den Vorteil, daß die Mechanik zum Bewegen der Sanitäreinrichtung
aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung und umgekehrt relativ einfach
aufgebaut sein kann. Hier reicht beispielsweise eine reine Dreh- bzw. Schwenkbewegung
aus, um die Sanitäreinrichtung durch die in der Trennwand vorgesehene separate
Öffnung zu führen. Ferner kann die separate Öffnung als Zugangsöffnung
zum Reinigungsraum dienen, um in diesem beispielsweise Wartungs- oder Reparaturarbeiten
durchführen zu können. Entsprechend muß keine zusätzliche Zugangstür
oder dergleichen zum Reinigungsraum vorgesehen werden.
Die Öffnung in der Trennwand ist bevorzugt verschließbar
ausgebildet. Auf diese Weise kann einerseits aus optischen Gründen
die Einsicht in den Reinigungsraum verhindert werden, wenn sich die Sanitäreinrichtung
in ihrer Betriebsstellung befindet. Andererseits kann die Öffnung auch während
des Reinigungsvorgangs der Sanitäreinrichtung im Reinigungsraum verschlossen
werden, so daß keine Reinigungsflüssigkeit oder dergleichen vom Reinigungsraum
in den Sanitärraum gelangen kann. Ferner ist während des Reinigungsvorgangs
eine Nutzung des Sanitärraums möglich.
Vorteilhaft ist die Öffnung oberhalb der Sanitäreinrichtung
vorgesehen, um eine möglichst einfache Konstruktion des Bewegungsmechanismus
der Sanitäreinrichtung zu ermöglichen.
Ferner ist bevorzugt, daß an die Sanitäreinrichtung eine
mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen ist. Mit der
Vakuumquelle wird sichergestellt, daß das Abwasser aus der Sanitäreinrichtung
vollständig entfernt wird. Ferner ist die Abwasserleitungsführung aufgrund
der Vakuumquelle von der Schwerkraft unabhängig, sie kann also auch aufwärts
gegen die Schwerkraft geführt sein. Diese schwerkraftunabhängige Abwasserleitungsführung
erleichtert insbesondere konstruktiv die Ausführung der Dreh- und/oder Schwenkbewegung
der Sanitäreinrichtung zwischen der Betriebsstellung und der Reinigungsstellung.
Weiterhin ist die horizontale Drehachse vorteilhaft hohl ausgebildet
und Teil der Abwasserleitung. Das bedeutet, daß ein Teil der Abwasserleitung
durch die hohle Drehachse geführt ist, wodurch ebenfalls Probleme in Bezug
auf die Führung der Abwasserleitung während der Bewegung der Sanitäreinrichtung
gelöst werden können, was nachfolgend näher erläutert ist.
Die Sanitäreinrichtung kann eine in der Betriebsstellung oberhalb
dieser angeordnete Abwassersammelfläche aufweisen, die bevorzugt im wesentlichen
eine geschlossene Oberfläche ausbildet und an ihrer Oberfläche eine rinnenartige
Struktur aufweisen kann. Diese Abwassersammelfläche kann, wenn es sich bei
der Sanitäreinrichtung um eine Toilette handelt, auch als Rückenlehne
ausgebildet sein. Sollte nicht sämtliches Abwasser vor Einsetzen der Bewegung
der Sanitäreinrichtung aus ihrer Betriebsstellung in die Reinigungsstellung
entfernt worden sein, so läuft dieses Restabwasser während der Bewegung
der Sanitäreinrichtung der Schwerkraft folgend entlang dieser mitbewegten Abwassersammelfläche
und wird über die Abwassersammelfläche in den Reinigungsraum entleert.
In der Reinigungsstellung wird die Abwassersammelfläche dann ebenfalls gereinigt.
Bevorzugt werden zusammen mit der Sanitäreinrichtung auch diese
umgebende Teile der Rückwand bzw. Trennwand aus der Betriebsstellung in die
Reinigungsstellung bewegt, so daß sie einer Reinigung unterzogen werden können.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Sanitäranlage weist diese mehrere Sanitäreinrichtungen
auf, die unabhängig voneinander wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum
oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum bewegbar sind. Vorteilhaft sind
zumindest zwei Toiletten vorgesehen, die derart nebeneinander angeordnet sind, daß
die eine Toilette von der einen Seite und die andere Toilette von der anderen Seite
für einen Rollstuhlfahrer anfahrbar ist, was anhand des Ausführungsbeispiels
noch näher erläutert wird.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die
Zeichnung näher beschrieben. Darin ist:
1 eine schematische perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sanitäranlage in einer
ersten Stellung,
2 eine schematische perspektivische Ansicht der in
1 gezeigten Ausführungsform in einer zweiten Stellung,
3 eine schematische perspektivische Ansicht der in
den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsform in einer dritten Stellung,
4 eine schematische perspektivische Ansicht der in
den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform in einer vierten Stellung,
5 eine schematische perspektivische Ansicht der in
den 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsform in einer fünften Stellung und
6 eine schematische perspektivische Ansicht der in
den 1 bis 5 dargestellten
Ausführungsform in einer sechsten Stellung.
Die 1 bis 6
zeigen eine Sanitäranlage 10, die einen Sanitärraum
12 und einen Reinigungsraum 14 umfaßt, wobei der Sanitärraum
12 und der Reinigungsraum 14 durch eine Trennwand 16
voneinander getrennt sind. Ferner umfaßt die Sanitäranlage 10
zwei Sanitäreinrichtungen in Form zweier Toiletten 18 und
20, wobei klar sein sollte, daß die Sanitäranlage 10,
auch wenn nicht dargestellt, weitere Sanitäreinrichtungen aufweisen kann, wie
beispielsweise Urinale oder Waschbecken. Die Toiletten 18 und
20 sind jeweils an der Trennwand 16 derart angeordnet, daß
sie unabhängig voneinander wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum
12 oder in eine Reinigungsstellung im Reinigungsraum 14
bewegbar sind. Dazu sind die Toiletten 18 und 20 jeweils an einer
nicht dargestellten horizontalen Achse befestigt, die sich im wesentlichen in der
Trennwandebene erstreckt. Der Drehbewegung dieser Achsen folgend können die
Toiletten 18 und 20 jeweils um 180° und somit aus der Betriebsstellung
in die Reinigungsstellung und umgekehrt verschwenkt werden. Zum Entfernen des in
den Toiletten 18 und 20 vorhandenen Abwassers sind diese an eine
mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung angeschlossen. Dabei sind
die horizontalen Achsen, um die sich die Toiletten 18 und 20 bewegen,
hohl ausgebildet, um in dem Hohlraum die von den Toiletten 18 und
20 abgehende Abwasserleitung aufzunehmen. Das Abwasser kann somit aus den
Toilettenschüsseln durch die Toiletten 18 und 20 hindurch
in die horizontalen Achsen und weiter in herkömmliche Abwasserrohre oder Abwasserschläuche
zu einem Abwasserbehälter bzw. ins öffentliche Abwassersystem geleitet
werden. Aufgrund der Tatsache, daß die horizontalen Achsen als Hohlachsen ausgebildet
sind, sind zwischen den Toiletten 18 und 20 und den jeweiligen
horizontalen Achsen keine Rohrleitungen erforderlich, welche die Schwenkbewegung
der Toiletten 18 und 20 einschränken könnten. Auch ist
während der Schwenkbewegung keine Trennung der Rohrleitung erforderlich, die
Dichtigkeits- und Geruchsprobleme erzeugen kann. Aufgrund der Vakuumquelle kann
das Abwasser auch entgegen der Schwerkraft abgeführt werden. Ferner wird sichergestellt,
daß nahezu sämtliches Abwasser aus den Toiletten 18 und
20 entfernt wird.
Schließlich ist in der Trennwand 16 eine Öffnung
22 vorgesehen, die derart dimensioniert ist, daß beide Toiletten
18 und 20 während einer Bewegung aus der Betriebsstellung
in die Reinigungsstellung und umgekehrt durch diese hindurchgeführt werden
können. Die Öffnung 22 umfaßt eine Klappe 24, mit
der die Öffnung 22 wahlweise geöffnet oder geschlossen werden
kann.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die 1
bis 6 der Betrieb der Sanitäranlage
10 näher erläutert.
In der in 1 dargestellten Stellung der
Sanitäranlage 10 befindet sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung
im Sanitärraum 12 und die Toilette 20 in ihrer Reinigungsstellung
im Reinigungsraum 14. Nach Benutzung der Toilette 18 wird die
Vakuumquelle betätigt, so daß das in der Toilette 18 vorhandene
Abwasser aus der Toilettenschüssel entfernt wird. Anschließend wird die
Klappe 24 geöffnet, was in 2 dargestellt
ist. Sobald die Klappe 24 geöffnet und somit die Öffnung
22 ausreichend freigelegt ist, wird die Toilette 18 aus der in
den 1 und 2 dargestellten
Stellung in einer reinen Dreh- bzw. Schwenkbewegung aufwärts um die entsprechende
horizontale Achse aus ihrer Betriebsstellung durch die Öffnung 22
in ihre Reinigungsstellung bewegt, was in den 3 und
4 gezeigt ist. In der in 4
dargestellten Reinigungsstellung bilden die Rückseiten der Toiletten
18 und 20 einen flächenbündigen Bestandteil der Trennwand
16.
Nunmehr wird die Toilette 20 aus der in den 1
bis 4 gezeigten Reinigungsstellung im Reinigungsraum
14 in gleicher Weise wie die Toilette 18 um die entsprechende
horizontale Achse in ihre Betriebsstellung im Sanitärraum 12 bewegt,
was in den 5 und 6 gezeigt
ist. An dieser Stelle sei angemerkt, daß die Bewegungen der Toiletten
18 und 20 auch simultan erfolgen können. Wie in
6 gezeigt ist, befindet sich nunmehr die Toilette in
ihrer Reinigungsstellung und die Toilette 20 in ihrer Betriebsstellung.
Daraufhin wird die Klappe 24 wieder geschlossen. Dem Benutzer steht dann
die gereinigte Toilette 20 zur Verfügung, während die Toilette
18 gereinigt, desinfiziert und getrocknet wird.
Ein Vorteil einer solchen erfindungsgemäßen Sanitäranlage
besteht in Bezug auf ihren einfachen Aufbau. Durch Vorsehen der separaten Öffnung
22 in der Trennwand 16 kann die Bewegung, um die Toiletten
18 und 20 wahlweise in eine Betriebsstellung oder in eine Reinigungsstellung
zu überführen, durch eine reine Drehbewegung realisiert werden. Die hohl
ausgebildeten horizontalen Achsen sowie die Vakuumquelle ermöglichen es, daß
keine Abwasserleitungen die Bewegung der Toiletten 18 und 20 behindern.
Gemäß einer bevorzugten Variante umfassen die Toiletten
18 und 20 jeweils Rückenlehnen 26 und
28, die sich in der Betriebsstellung der Toiletten 18 und
20 im wesentlichen oberhalb der Toiletten und parallel zur Trennwand
16 erstrecken. Diese Rücklehnen bilden eine im wesentlichen geschlossene
Oberfläche aus, die eine rinnenartige Struktur aufweisen kann. Sollte beispielsweise
nach Betätigen der Vakuumquelle nicht sämtliches Abwasser aus der entsprechenden
Toilette 18 und 20 entfernt worden sein, so läuft das verbliebene
Abwasser während der Drehbewegung aus der Betriebsstellung in die Reinigungsstellung
der Schwerkraft folgend entlang der entsprechenden Rückenlehne 26
oder 28 ab und wird in den Reinigungsraum 14 geleitet.
Soll eine Sanitäranlage auch für Rollstuhlfahrer benutzbar
sein, so muß gewährleistet werden, daß die in der Sanitäranlage
vorhandene Toilette beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren werden kann.
Das bedeutet, daß links und rechts der Toilette ausreichend Platz vorhanden
sein muß, um dort einen Rollstuhl anzuordnen, so daß sich der Rollstuhlfahrer
aus seinem Rollstuhl auf die Toilette heben kann, wozu entsprechende Hilfsmittel,
wie beispielsweise Haltestangen oder dergleichen vorgesehen sind. Aus diesem Grund
nimmt eine rollstuhlgerechte Sanitäranlage normalerweise sehr viel Bauraum
in Anspruch.
Um diesen Bauraum zu verringern, sind die Toiletten 18 und
20 der in den 1 bis 6
dargestellten Sanitäranlage 10 bevorzugt derart weit voneinander beabstandet,
daß, wenn sich eine der Toiletten in ihrer Betriebsstellung und die andere
in ihrer Reinigungsstellung befindet, einseitig der sich in ihrer Betriebsstellung
befindlichen Toilette ausreichend Platz verbleibt, daß diese mit einem Rollstuhl
angefahren werden kann. Dieser Platz wird unter Bezugnahme auf 1
auf die Toilette 18 frontal zukommend rechts von dieser bereitgestellt,
wo sich die Toilette 20 in ihrer Betriebsstellung befindet, und unter Bezugnahme
auf 6 links der Toilette 20 bereitgestellt,
wo sich die Toilette 18 in ihrer Betriebsstellung befindet. Wünscht
also ein Rollstuhlfahrer, die Toilette von einer bestimmten Seite aus anzufahren,
so kann die entsprechende Toilette in ihre Betriebsstellung bewegt werden, während
die andere Toilette in ihre Reinigungsstellung verfahren wird. Gegenüber einer
einzelnen Toilette, die beidseitig von einem Rollstuhlfahrer angefahren werden kann,
wird durch die zuvor beschriebene Lösung sehr viel Bauraum eingespart.
Es sollte klar sein, daß die unter Bezugnahme auf die
1 bis 6 beschriebenen
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sanitäranlage nicht
einschränkend sind. Vielmehr sind Modifikationen möglich, ohne den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden Ansprüche
definiert ist.
- 10
- Sanitäranlage
- 12
- Sanitärraum
- 14
- Reinigungsraum
- 16
- Trennwand
- 18
- Toilette
- 20
- Toilette
- 22
- Öffnung
- 24
- Klappe
- 26
- Rückenlehne
- 28
- Rückenlehne
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| Anspruch[de] |
Sanitäranlage umfassend
– zumindest einen Sanitärraum,
– zumindest einen Reinigungsraum,
– eine zwischen dem Sanitärraum und dem Reinigungsraum angeordnete Trennwand
und
– eine an der Trennwand angeordnete Sanitäreinrichtung, die um eine
horizontale Achse durch eine in der Trennwand vorgesehene separate Öffnung
hindurch wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung
im Reinigungsraum bewegbar ist.
Sanitäranlage nach Anspruch 1, wobei die Öffnung in der Trennwand
verschließbar ausgebildet ist.
Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
die Öffnung oberhalb der Sanitäreinrichtung vorgesehen ist.
Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
an die Sanitäreinrichtung eine mit einer Vakuumquelle wirkverbundene Abwasserleitung
angeschlossen ist.
Sanitäranlage nach Anspruch 4, wobei die horizontale Drehachse
hohl ausgebildet und Teil der Abwasserleitung ist.
Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
die Sanitäreinrichtung eine in der Betriebsstellung oberhalb dieser angeordnete
Abwassersammelfläche umfaßt.
Sanitäranlage nach Anspruch 6, wobei die Abwassersammelfläche
im wesentlichen eine geschlossene Oberfläche ausbildet.
Sanitäranlage nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Abwassersammelfläche
an ihrer Oberfläche eine rinnenartige Struktur aufweist.
Sanitäranlage nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die
Abwassersammelfläche als Rückenlehne ausgebildet ist.
Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
die Sanitäreinrichtung umgebende Teile der Trennwand zusammen mit der Sanitäreinrichtung
bewegbar sind.
Sanitäranlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
mehrere Sanitäreinrichtungen vorgesehen sind, die unabhängig voneinander
wahlweise in eine Betriebsstellung im Sanitärraum oder in eine Reinigungsstellung
im Reinigungsraum bewegbar sind.
Sanitäranlage nach Anspruch 11, wobei zumindest zwei Sanitäreinrichtungen
vorgesehen sind, die derart nebeneinander angeordnet sind, daß die eine Sanitäreinrichtung
von der einen Seite und die andere Sanitäreinrichtung von der anderen Seite
für einen Rollstuhlfahrer anfahrbar ist.
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