| Dokumentenidentifikation |
DE102006004554A1 02.08.2007 |
| Titel |
Streckwerk mit einem Belastungsträger und Verfahren zur Umrüstung |
| Anmelder |
Wilhelm Stahlecker GmbH, 73326 Deggingen, DE |
| Erfinder |
Blankenhorn, Peter, 89547 Gerstetten, DE; Stahlecker, Gerd, 73054 Eislingen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
27.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006004554 |
| Offenlegungstag |
02.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/52(2006.01)A, F, I, 20060127, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Es ist ein Streckwerk einer Textilmaschine mit einem Belastungsträger für Druckwalzen beschrieben. Der Belastungsträger ist aufschwenkbar an einer Halterstange befestigt. Alle Druckwalzen dieses Belastungsträgers sind gemeinsam von einem in der Halterstange angeordneten Druckelement belastbar. Die Halterstange weist mindestens in einem Bereich neben dem Belastungsträger ein Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 x 105 mm4 auf. Es kann vorgesehen sein, dass die Halterstange durch ein Hohlprofil mit einer Wandstärke von wenigstens 3,0 mm oder durch ein Vollprofil gebildet wird. Außerdem kann ein mechanisches Druckelement vorgesehen sein, das wenigstens eine Feder enthält. Des Weiteren ist ein Verfahren zum Umrüsten eines Streckwerkes beschrieben, bei dem eine Halterstange mit einem Torsionsträgheitsmoment unter 1,05 x 105 mm durch eine Ausführung mit einem Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 x 105 mm4 ersetzt wird. Zusätzlich kann bei dem Verfahren vorgesehen sein, dass ein pneumatisches Druckelement entfernt wird und durch ein mechansiches Druckelement ersetzt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Streckwerk einer Textilmaschine mit einem
Belastungsträger für Druckwalzen, wobei der Belastungsträger aufschwenkbar
an einer Halterstange befestigt ist, und wobei alle Druckwalzen dieses Belastungsträgers
gemeinsam von einem in der Halterstange angeordneten Druckelement belastbar sind.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Umrüsten eines
Streckwerkes einer Textilmaschine mit einem Belastungsträger für Druckwalzen,
wobei der Belastungsträger schwenkbar an einer Halterstange mit einem Torsionsträgheitsmoment
unter 1,05 × 105 mm4 befestigt ist, und wobei alle Druckwalzen
dieses Belastungsträgers gemeinsam von einem in der Halterstange angeordneten
Druckelement belastbar sind.
Es sind seit langer Zeit Belastungsträger für Streckwerke
bekannt, bei denen sämtliche Druckwalzen eines Belastungsträgers durch
einen in der Halterstange angebrachten pneumatischen Krafterzeuger gemeinsam belastet
und an die jeweiligen Unterwalzen des Streckwerks angedrückt werden. Bei einer
bekannten Ausführung eines derartigen Belastungsträgers der Maschinenfabrik
Rieter, Schweiz ist eine rohrförmige, als Sechskant-Hohlprofil ausgebildete
Halterstange zur Befestigung vorgesehen. Innerhalb der rohrförmigen Halterstange
ist ein mit Druckluft beaufschlagbarer Schlauch vorgesehen, der eine Druckkraft
auf einen daumenartigen Fortsatz eines Kipphebels überträgt. Das dem daumenartigen
Fortsatz gegenüberliegende Ende des Kipphebels belastet dann den Tragarm des
Belastungsträgers, an dem die Druckwalzen des Streckwerkes befestigt sind.
Der Schlauch hat dabei den Nachteil, dass er einem starken Verschleiß unterliegt
und sehr häufig undicht wird. Selbst wenn die Unwichtigkeiten des Schlauches
noch gering sind und nicht zur einer Funktionsbeeinträchtigung führen,
so verursachen die auftretenden Verluste doch einen erhöhten Druckluftverbrauch.
In der DE 103 55 853 A1
werden Möglichkeiten beschrieben, wie eine Belastung eines derartigen Belastungsträgers
ohne den in der Halterstange angeordneten Schlauch realisiert werden kann. Es ist
unter anderem vorgesehen, mechanische Hebelwerke oder kleine Pneumatikzylinder in
der Halterstange anzuordnen, die dann die Druckwalzen des Belastungsträgers
belasten. Auch diese geänderten Varianten, die ohne den störungsanfälligen
Schlauch auskommen, haben den Nachteil, dass die Druckwalzen des Streckwerks oftmals
nicht mit der für den Verzug des Faserverbandes notwendigen Belastungskraft
gegen die Unterwalzen gedrückt werden können.
Wie oben schon beschrieben, besteht die Halterstange aus einem Sechskant-Hohlprofil,
wobei dieses Sechskant-Hohlprofil außen eine Schlüsselweite von 38 mm
und eine Wandstärke von 2,5 mm aufweist. Diese Halterstange hat dementsprechend
ein Torsionsträgheitsmoment von 1,038 × 105 mm4.
Versuche haben nun gezeigt, dass eine derartige Halterstange zur sicheren Befestigung
des Belastungsträgers nicht ausreichend ist. Beim Aufbringen der Belastungskraft
auf die am Tragarm des Belastungsträgers befestigten Druckwalzen kommt es zu
einer Torsionsbeanspruchung der Halterstange, insbesondere da üblicherweise
zwischen zwei Auflagerpunkten der Halterstange am Maschinengestell vier Belastungsträger
nebeneinander angeordnet sind. Da die Halterstange auf Grund des geringen Torsionsträgheitsmomentes
der Torsionsbeanspruchung nur einen geringen Wiederstand entgegensetzt, bewirkt
die Belastungskraft des Druckelementes zu einem großen Teil statt der Belastung
der Druckwalzen lediglich eine Torsionsausweichbewegung der Halterstange. Es ist
hierdurch nicht möglich, hohe Andrückkräfte der Druckwalzen an die
Unterwalzen zu erreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Streckwerk der eingangs
genannten Art, sowie ein Verfahren zum Umrüsten, zu schaffen, bei dem auch
hohe Andrückkräfte der Druckwalzen erreichbar sind.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Halterstange mindestens
in einem Bereich neben dem Belastungsträger ein Torsionsträgheitsmoment
von mehr als 1,05 × 105 mm4, vorzugsweise von mehr als
1,5 × 105 mm4, aufweist. Bei dem Verfahren zum Umrüsten
wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Halterstange durch eine Ausführung
mit einem Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 × 105 mm4
ersetzt wird.
Eine Halterstange mit einem derartig hohen Torsionsträgheitsmoment
hat den Vorteil, dass sie beim Aufbringen der Belastungskraft nur noch in sehr geringem
Maße verformt wird und praktisch kaum noch ausweicht. Es lassen somit auch
hohe Andrückkräfte an den Druckwalzen des Streckwerks erreichen. Hohe
Andrückkräfte der Druckwalzen werden insbesondere dann benötigt,
wenn die Faserverbände im Streckwerk hohen Verzügen unterworfen werden
sollen.
Zur Erreichung der erfindungsgemäßen Wirkung ist es dabei
insbesondere erforderlich, dass das Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05
× 105 mm4 in den allermeisten Bereichen der lang gestreckten
Halterstange vorhanden ist. Insbesondere die Bereiche zwischen und neben den Belastungsträgern
machen den größten Teil der Länge der Halterstange aus. Wenn im Bereich
des Belastungsträgers auf Grund der Größe des innerhalb
der Halterstange angeordneten Druckelementes eine Aussparung erforderlich sein sollte,
die in diesem Bereich das Torsionsträgheitsmoment der Halterstange partiell
unter den angegebenen Wert absenkt, so hat dies, auf die gesamte Länge der
Halterstange gesehen, praktisch keine negativen Auswirkungen.
Eine Halterstange mit einem Torsionsträgheitsmoment von mehr
als 1,05 × 105 mm4 kann bevorzugt dadurch erreicht werden,
dass die Halterstange durch ein Hohlprofil mit einer Wandstärke von wenigstens
3,0 mm gebildet wird. Insbesondere ist eine Wandstärke von etwa 5 mm vorteilhaft.
Es kann allerdings auch vorgesehen sein, dass die Halterstange durch ein Vollprofil
gebildet wird, dass lediglich Aussparungen für das Druckelement enthält.
Dabei kann sowohl ein pneumatisches als auch ein mechanisches Druckelement in die
Aussparung eingesetzt werden.
In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass ein pneumatisches
Druckelement aus der Halterstange entfernt und durch ein mechanisches Druckelement
ersetzt wird. Das mechanische Druckelement kann vorzugsweise wenigstens eine Feder
enthalten. Außerdem kann vorgesehen sein, dass dem mechanischen Druckelement
eine Verstelleinrichtung zur Einstellung der Federkraft zugeordnet ist. Der Vorteil
eines mechanischen Druckelementes ist, dass es leicht herstellbar ist und dauerhaft
betriebsicher funktioniert. Es tritt kein Verschließ auf und die hohen Betriebskosten
pneumatischer Systeme werden vermieden. Durch das beschriebene Verfahren zum Umrüsten
können auch bestehende Streckwerke mit einem pneumatischen Druckelement auf
das vorteilhafte mechanische Druckelement umgerüstet werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine Seitenansicht eines schematisch dargestellten
Streckwerks mit einem Belastungsträger und einem in einer Halterstange angeordneten
Druckelement,
2 in vergrößerter Darstellung das Druckelement
und die Halterstange aus 1,
3 eine entlang der Schnittfläche III-III der
2 geschnittene Ansicht der Halterstange,
4 eine Ansicht ähnlich 2
auf eine andere Variante der Halterstange,
5 eine entlang der Schnittfläche V-V geschnittene
Ansicht der Halterstange aus 4.
In 1 ist ein Streckwerk 1 einer
Textilmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine dargestellt. Das Streckwerk
1 besteht aus mehreren Walzenpaaren 2, 3; 4,
5 und 6, 7, wobei jedes Walzenpaar aus einer antreibbaren
Unterwalze 2, 4, 6 und einer dagegen angedrückten
Druckwalze 3, 5, 7 besteht. Bei einem Streckwerk
1 für Ringspinnmaschinen sind die Unterwalzen 2,
4, 6 üblicherweise als in Maschinenlängsrichtung durchlaufende
Unterzylinder ausgebildet, die in nicht dargestellten Unterwalzenlagern in Maschinengestell
gelagert sind. Dem mittleren Walzenpaar 4, 5 sind in an sich bekannter
Weise Führungsriemchen 8 und 9 zugeordnet. Dem Eingangswalzenpaar
2, 3 wird ein Faserband oder Vorgarn 10 zugeführt
und in Transportrichtung A durch das Streckwerk 1 transportiert und von
den nachfolgenden und mit höherer Umfangsgeschwindigkeit angetriebenen Walzenpaaren
4, 5 und 6, 7 zu einem Faserbändchen
11 der gewünschten Feinheit verzogen. Das Faserbändchen
11 wird in Abzugsrichtung B einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise
einer Ringspindel, zugeführt und dort zu einem Garn verdreht und aufgewickelt.
Alternativ kann das Faserbändchen 11 auch in nicht dargestellter Weise
noch eine mechanische oder pneumatische Verdichtungseinrichtung durchlaufen, bevor
es dem Drallorgan zugeführt wird.
Die Druckwalzen 3, 5 und 7 sind in einem
Belastungsträger 12 gehalten, der an einer in Maschinenlängsrichtung
durchlaufenden Halterstange 13 befestigt ist. Die Halterstange
13 ist in nicht dargestellter Weise ortsfest an dem Maschinengestell angebracht.
Dabei ist üblicherweise vorgesehen, dass in Längsrichtung der Halterstange
13 vier Belastungsträger 12 zwischen zwei Befestigungspunkten
der Halterstange 13 angeordnet sind. Der Belastungsträger
12 besteht im Wesentlichen aus einem an der Halterstange 13 befestigten
Basisteil 14 und einem beweglichen Tragarm 15, an dem die Druckwalzen
3, 5, 7 befestigt sind. Der Tragarm 15 ist drehbar
an einer Schwenkachse 16 des Basisteils 14 angebracht. Am Basisteil
14 ist ein in einer Achse 17 gelagerter Kipphebel 18
angebracht, der den Tragarm 15 über einen Druckbolzen 19
belastet und dadurch die Druckwalzen 3, 5, 7 gegen die
jeweiligen Unterwalzen 2, 4, 6 drückt. Damit die
Druckkraft des Tragarmes 15 in gewünschter Weise auf die Druckwalzen
3, 5 und 7 verteilt werden kann, sind die Druckwalzen
3, 5 und 7 über bewegliche Hebel 20 und
21 an dem Tragarm 15 befestigt. Durch die unterschiedlichen Abstände
der Druckwalze 3, 5, 7 von den Lagerungspunkten
22 und 23 der Hebel 20 und 21 lässt sich
die Belastungskraft des Tragarmes 15 in gewünschter Weise verteilen.
Damit die Druckwalzen 3, 5, 7 zu Wartungszwecken von
den Unterwalzen 2, 4, 6 abgehoben werden könne,
ist ein Entriegelungshebel 24 vorgesehen, der den Druckbolzen
19 vom Kipphebel 18 wegschwenkt, so dass der
Tragarm 15 um die Schwenkachse 16 hochgeschwenkt werden kann.
Der Kipphebel 18 besitzt auf seiner dem Druckbolzen
19 abgewandten Seite einen daumenartigen Fortsatz 25, der durch
eine Öffnung in das Innere der Halterstange 13 hineinragt. Beim Stand
der Technik ist im Inneren der Halterstange 13 ein pneumatisches Druckelement
in Form eines Schlauches oder eines Pneumatik-Zylinders angeordnet, das mit Druckluft
beaufschlagt werden kann und dann den daumenartigen Fortsatz 25 mit einer
Kraft belastet, die das Bestreben hat, den daumenartigen Fortsatz 25 aus
der Halterstange 23 herauszudrücken. Diese Kraft wird dann über
den Kipphebel 18 auf den Tragarm 15 des Belastungsträgers
12 übertragen und dient in der oben beschriebenen Weise zur Belastung
der Druckwalzen 3, 5, 7. Die Halterstange 13
ist beim Stand der Technik als Sechskant-Hohlprofil ausgebildet, das außen
eine Schlüsselweite von 38 mm und eine Wandstärke von 2,5 mm aufweist.
Das Torsionsträgheitsmoment dieser bekannten Halterstange 13 beträgt
1,038 × 105 mm4 und ist so gering, dass die Halterstange
13 unter Belastung um ihre Längsachse verdreht wird und an den Druckwalzen
3, 5, 7 nicht immer die gewünschte Andruckkraft
aufgebracht werden kann. Bei einer Erhöhung der Kraft auf den daumenartigen
Fortsatz 25 kommt es statt einer Erhöhung der Andrückkraft auf
die Druckwalzen 3, 5, 7 zu einer ausweichenden Drehbewegung
der Halterstange 13 und des Basisteils 14 um die Längsachse
der Halterstange in Richtung des Pfeiles C. Durch die Belastung der Druckwalzen
3, 5, 7 entsteht ein Drehmoment in der Halterstange
13, die dann auf Grund des geringen Torsionsträgheitsmomentes um einen
relativ großen Winkelbetrag verdreht wird und so eine stärkere Belastung
der Druckwalzen 3, 5, 7 verhindert.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass die Halterstange
13 ein Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 × 105
mm4 aufweist. Zur Umrüstung von bestehenden Streckwerken
1 ist vorgesehen, dass die Halterstange 13 durch eine Ausführung
mit einem Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 × 105 mm4
ersetzt wird. Bevorzugt weist die Halterstange 13 ein Torsionsträgheitsmoment
von mehr als 1,5 × 105 mm4 auf.
Auf Grund der Störungsanfälligkeit des im Stand der Technik
in der Halterstange 13 angeordneten pneumatischen Druckelementes, insbesondere
des Schlauches, ist es vorteilhaft, zusammen mit der Umrüstung des Streckwerkes
1 auf eine Halterstange 13 mit einem erhöhten Torsionsträgheitsmoment
eine Umrüstung vorzusehen, bei der das pneumatische Druckelement entfernt und
durch ein mechanisches Druckelement 26 ersetzt wird. Das mechanische Druckelement
26 enthält wenigstens eine Feder 28 und ist in einer Aussparung
27 angeordnet. Die Feder 28 kann dadurch den daumenartigen Fortsatz
25 des Kipphebels 18 mit ihrer Federkraft belasten.
In den 2 und 3
ist eine Variante einer Halterstange 13 im Bereich des mechanischen Druckelementes
26 vergrößert dargestellt. Die Halterstange 13 besteht
aus einem Sechskant-Hohlprofil, mit einer Wandstärke W von wenigstens 3,0 mm.
Bevorzugt beträgt die Wandstärke W etwa 5 mm. Zur Führung und Positionierung
des mechanischen Druckelementes 26 ist der Feder 28 ein Gehäuse
35 zugeordnet, das die Aussparung 27 enthält. Das mechanische
Druckelement 26 ist mit seinem Gehäuse 35 in das Innere der
Halterstange 13 eingeschoben und sitzt genau an der Stelle, an der der
daumenartige Fortsatz 25 des Kipphebels 18 des Belastungsträgers
12 in das Innere der Halterstange 13 hineinragt. Die in der Aussparung
27 sitzende Feder 28 kann beispielsweise aus einer Schraubenfeder
oder aus mehreren aufeinander geschichteten Tellerfedern 29 bestehen. In
dem in 2 dargestellten Fall besteht die Feder
28 aus drei wechselsinnig aufeinander geschichteten Tellerfedern
29. Die Anzahl und Art der Aufeinanderschichtung der Tellerfeder
29 ist dabei nur beispielhaft. Sie kann genauso gut abweichen und wird
vorzugsweise so gewählt, dass auf den daumenartigen Fortsatz 25 eine
Kraft in der benötigten Höhe wirkt. Um die auf den daumenartigen Fortsatz
25 wirkende Belastungskraft an jedem Belastungsträger 12
einstellen zu können ist es vorteilhaft, an der Feder 28 eine Verstelleinrichtung
30 zur Einstellung der Federkraft anzuordnen. Die Verstelleinrichtung
30 des mechanischen Druckelementes 26 kann dabei beispielsweise
aus einem Gewindestift 31 oder einer Schraube bestehen, die in das Gehäuse
35 eingeschraubt wird und über eine Druckplatte 32 auf das
dem daumenartigen Fortsatz 25 abgewandte Ende der Feder 28 drückt.
Durch die Veränderung der Einschraubtiefe des Gewindestiftes 31 kann
die Vorspannung der Feder 28 verändert und damit die auf den daumenartigen
Fortsatz 25 wirkende Federkraft verändert werden. Zur Anbringung des
Gewindestiftes 31 in dem Gehäuse 35 kann es erforderlich
sein, in der Halterstange 13 eine zusätzliche Bohrung 33
anzubringen.
Je nach Ausgestaltung des dem daumenartigen Fortsatz 25 zugewandten
Endes der Feder 28 kann es vorteilhaft sein, eine Zwischenplatte
34 zwischen der Feder 28 und dem daumenartigen Fortsatz
25 des Kipphebels 18 einzusetzen. Die Zwischenplatte
34 sorgt für eine optimale Kraftübertragung von der Feder
28 auf den daumenartigen Fortsatz 25 und kann auch den auf Grund
der Relativbewegung zwischen daumenartigem Fortsatz 25 und Feder
28 unter Umständen auftretenden Verschleiß vermindern.
In den 4 und 5
ist eine andere Variante einer Halterstange 13 im Bereich des Druckelementes
26 dargestellt, bei der die Halterstange 13 durch ein Vollprofil
gebildet wird, das lediglich Aussparungen 27 für das Druckelement
26 enthält. Die übrigen dargestellten Bauteile entsprechen denen
aus den 2 und 3, so dass
auf eine wiederholte Beschreibung verzichtet werden kann. Da hier kein Gehäuse
35 vorgesehen ist, wird der Gewindestift 31 der Verstelleinrichtung
30 direkt in die Halterstange 13 eingeschraubt.
Die Ausgestaltung der Halterstange 13 als Vollprofil hat
den Vorteil, dass diese mindestens in den Bereichen 36 neben dem Belastungsträger
12 das höchstmögliche Torsionsträgheitsmoment aufweist und
dementsprechend unter der auftretenden Torsionsbelastung nahezu nicht mehr in Richtung
des Pfeiles C ausweichen kann. Das Torsionsträgheitsmoment eines Sechskant-Vollprofils
mit einer Schlüsselweite von 38 mm beträgt 2,4 × 105 mm4.
Je nach Größe des Druckelementes 26 kann die erforderliche Aussparung
27 so groß sein, dass an dieser Stelle das geforderte Torsionsträgheitsmoment
der Halterstange 13 von mehr als 1,05 × 105 mm4
nicht erreicht wird. Da dies jedoch in Bezug auf die große Länge der Halterstange
13 nur ein sehr kleiner Bereich ist, wirkt sich diese partielle Schwächung
der Halterstange 13 in der Praxis nicht negativ aus.
In nicht dargestellter Weise ist auch eine Kombination der dargestellten
Ausführungsbeispiele möglich, bei der eine sehr dickwandige Halterstange,
beispielsweise mit einer Wandstärke W von 15 mm, vorgesehen wird, in der unmittelbar
eine Aussparung 27 für das Druckelement 26 angebracht wird,
ohne dass ein zusätzliches Gehäuse 35 benötigt wird.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Umrüsten eines Streckwerkes einer Textilmaschine
mit einem Belastungsträger für Druckwalzen, wobei der Belastungsträger
schwenkbar an einer Halterstange mit einem Torsionsträgheitsmoment unter 1,05
× 105 mm4 befestigt ist, und wobei alle Druckwalzen dieses
Belastungsträgers gemeinsam von einem in der Halterstange angeordneten Druckelement
belastbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange durch eine
Ausführung mit einem Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 ×
105 mm4 ersetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange
durch ein Hohlprofil mit einer Wandstärke von wenigstens 3,0 mm ersetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange
durch ein Vollprofil ersetzt wird, das lediglich Aussparungen für das Druckelement
enthält.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass ein pneumatisches Druckelement entfernt und durch ein mechanisches Druckelement
ersetzt wird, das wenigstens eine Feder enthält.
Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Feder mehrere
Tellerfedern aufeinander geschichtet werden.
Streckwerk (1) einer Textilmaschine mit einem Belastungsträger
(12) für Druckwalzen (3, 5, 7), wobei der
Belastungsträger (12) aufschwenkbar an einer Halterstange (13)
befestigt ist, und wobei alle Druckwalzen (3, 5, 7) dieses
Belastungsträgers (12) gemeinsam von einem in der Halterstange (13)
angeordneten Druckelement belastbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange
(13) mindestens in einem Bereich (36) neben dem Belastungsträger
(12) ein Torsionsträgheitsmoment von mehr als 1,05 × 105
mm4 aufweist.
Streckwerk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange
(13) durch ein Hohlprofil mit einer Wandstärke (W) von wenigstens
3,0 mm gebildet wird.
Streckwerk nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterstange
(13) durch ein Vollprofil gebildet wird, das lediglich Aussparungen (27)
für das Druckelement (26) enthält.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass ein mechanisches Druckelement (26) vorgesehen ist, das wenigstens
eine Feder (28) enthält.
Streckwerk nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mechanische
Druckelement (26) wenigstens eine Tellerfeder (29) enthält.
Streckwerk nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem
mechanischen Druckelement (26) eine Verstelleinrichtung (30) zur
Einstellung der Federkraft zugeordnet ist.
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