| Dokumentenidentifikation |
DE102006004961A1 02.08.2007 |
| Titel |
Waage, insbesondere Babywaage |
| Anmelder |
Soehnle Professional GmbH & Co. KG, 71540 Murrhardt, DE |
| Erfinder |
Gerster, Stephan, 53498 Bad Breisig, DE |
| Vertreter |
Ullrich & Naumann, 69115 Heidelberg |
| DE-Anmeldedatum |
01.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006004961 |
| Offenlegungstag |
02.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G01G 19/44(2006.01)A, F, I, 20060201, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
G01G 21/22(2006.01)A, L, I, 20060201, B, H, DE
G01G 19/52(2006.01)A, L, I, 20060201, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine Waage, insbesondere eine Babywaage, weist eine zusammenklappbare und/oder zusammenlegbare und/oder zusammenschiebbare Waagschale auf. Die Waagschale ist wechselweise in eine Gebrauchsstellung oder eine Transportstellung bringbar. Vorzugsweise bildet die Waagschale im zusammengeklappten und/oder in zusammengelegten und/oder zusammengeschobenen Zustand und/oder in Transportstellung ein Gehäuse.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Waage mit einer Waagschale, insbesondere
eine Babywaage.
Aus DE 80 01 469 U1
ist eine typische Säuglingswaage bekannt. Die Säuglingswaage ist mit einem
großen sämtliche Wagenbauteile umschließenden Gehäuse ausgerüstet,
dessen Oberseite eine Mulde zum Auflegen des zu wiegenden Säuglings aufweist.
Diese Waage ist nachteiliger Weise äußerst unhandlich und daher nur umständlich
transportierbar. Aus DE 296 11 425 U1
ist eine ähnliche Babywaage bekannt, bei der die Wägzellen in die Standfüße
integriert sind. Dies erlaubt es, das Gehäuse etwas kleiner auszuführen,
was sich jedoch hinsichtlich einer besseren Transportabilität kaum auswirkt.
Aus DE 36 42 970 ist eine
klappbare Personenwaage bekannt, die in aufgeklappter Stellung zwei Plattformen
– eine für jeden Fuß – aufweist. Die Waage ist im Wesentlichen
zum Wiegen von stehenden Personen geeignet. Zum Wiegen von Gegenständen oder
von Babys muss eine zusätzliche Waagschale aufgelegt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waage – insbesondere
eine Babywaage – anzugeben, die einerseits leicht transportierbar und kompakt
ist und die andererseits auch das Wiegen von größerem Wiegegut –
insbesondere von Babys – erlaubt.
Die Aufgabe wird durch eine Waage gelöst, die dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Waagschale zusammenklappbar und/oder zusammenlegbar und/oder zusammenschiebbar
ist.
Die erfindungsgemäße Waage hat den Vorteil, dass durch die
Zusammenlegbarkeit der Waagschale bzw. Zusammenklappbarkeit oder Zusammenschiebbarkeit
der Waagschale die Ausmaße der Waage zum Transportieren wesentlich reduziert
werden können. Vorzugsweise ist die Waagschale wechselweise in eine Gebrauchsstellung
oder eine Transportstellung bringbar.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform bildet die Waagschale
im zusammengeklappten und/oder im zusammengelegten und/oder zusammengeschobenem
Zustand und/oder in der Transportstellung ein Gehäuse. Besonders vorteilhaft
ist eine Ausführungsform bei der die Waagschale eine Außenseite und eine
Innenseite aufweist, wobei die Außenseite in der Transportstellung –
insbesondere zum Schutz der Waage – nach außen gerichtet ist. Besonders
effizient hinsichtlich der Platzausnutzung ist eine Ausführungsform bei der
die Innenseite der Waagschale in der Gebrauchsstellung zumindest einen Teil der
Auflagefläche der Waagschale bildet.
Besonders robust hat sich eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Waage erwiesen, bei der die Waagschale zumindest zwei Waagschalenteile aufweist.
Vorzugsweise sind die zumindest zwei Waagschalenteile direkt oder indirekt gelenkig
miteinander verbunden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die zumindest zwei
Waagschalenteile – vorzugsweise ineinander – steckbar ausgebildet
sind. In einer vorteilhaften Ausführung sind die Waagschalenteile teleskopartig
zusammenschiebbar.
In einer besonderen Ausführungsform sind die zumindest zwei Waagschalenteile
als – vorzugsweise gleich groß – Halbschalen ausgebildet. Vorzugsweise
ist zumindest eine der Waagschalen gewölbt. Besonders stabil ist eine Ausführungsform
bei der die zumindest zwei Waagschalenteile je eine konvexe Seite aufweisen, wobei
die konvexen Seiten in der Transportstellung vorzugsweise einander abgewandt sind.
Hierdurch bilden die zumindest zwei Waagschalenteile in der Transportstellung eine
Art Muschel, die besonders stabil gegen äußere mechanische Einflüsse
ist. Darüber hinaus kann im Inneren der „Muschel" eine Vorrichtung zur
Aufbewahrung von Babypflegemitteln untergebracht sein, wie weiter unten noch ausgeführt
wird.
In einer besonderen Ausgestaltungsform weisen die zumindest zwei Waagschalenteile
je eine konkave Seite auf, wobei vorteilhafterweise diese konkaven Seiten in der
Gebrauchsstellung zumindest einen Teil der Auflagefläche der Waagschale bilden.
Zur Erleichterung eines leichten Transportes weist die erfindungsgemäße
Waage – insbesondere die Waagschale – einen Griff auf, der beispielsweise
durch einen Durchbruch in zumindest einem Waagschalenteil gebildet sein kann.
In einer ganz besonders kompakten und einfach herzustellenden Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Waage – insbesondere das Gehäuse
– zumindest einen Standfuß, mit einer – vorzugsweise integrierten
– Wägezelle auf.
Besonders vorteilhaft ist eine Variante bei der, der zumindest eine
Standfuß – vorzugsweise unmittelbar – an der Waagschale –
vorzugsweise an einem Waagschalenteil – angeordnet ist. In einer besonders
standfesten Ausführungsform sind zumindest zwei Standfüße an jedem
der zwei Waagschalenteile angeordnet.
In einer ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die
Waage als Babywaage ausgeführt.
In einer ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform
weist die Waage eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Babypflegemitteln und/oder
Windeln und/oder Handtüchern auf. Die Vorrichtung zur Aufbewahrung weist vorzugsweise
eine Aufnahme für einen Puderbehälter und/oder eine Aufnahme für
einen Ölbehälter und/oder eine Aufnahme für zumindest eine Windel
und/oder eine Aufnahme für zumindest ein Tuch und/oder eine Aufnahme für
einen Einwegtuchbehälter und/oder eine Aufnahme für einen Cremebehälter
und/oder eine Aufnahme für Creme auf. Diese Ausführungsform gestattet
es, der Mutter bzw. der Amme auch unterwegs ein Baby optimal zu versorgen. Einerseits
kann mit Hilfe der Wiegefunktion festgestellt werden, welche Nahrungsmittelmenge
dem Baby zugeführt werden muss, andererseits hat die Mutter bzw. die Amme mit
der erfindungsgemäßen Waage auch gleichzeitig alle zur Babypflege nötigen
Utensilien dabei, so dass außer der Waage keine weiteren Transportbehältnisse
wie Taschen oder Koffer auf Reisen mitgeführt werden müssen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Vorrichtung zur
Aufbewahrung abnehmbar und/oder ausziehbar und/oder ausschwenkbar ausgeführt.
Beispielsweise kann die Vorrichtung zur Aufbewahrung als Schublade ausgestaltet
sein. Besonders vorteilhaft, kompakt und robust ist eine Ausführungsform bei
der die Waagschale die Vorrichtung zur Aufbewahrung in der Transportstellung umschließt.
Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zur Aufbewahrung
in der Transportstellung zwischen den zumindest zwei Waagschalenteilen angeordnet
ist.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand schematisch dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend beschrieben, wobei gleich wirkende Elemente
mit denselben Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Waage, die als Babywaage
ausgeführt ist, in der Transportstellung,
2 die Waage mit ausziehbaren Vorrichtung zur Aufbewahrung
von Babypflegemitteln,
3 die zusammenklappbare Waagschale, und
4 die erfindungsgemäße Waage in der Gebrauchstellung.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Waage, die
als Babywaage ausgeführt ist, in der Transportstellung. Die Waage weist eine
Waagschale 1 auf, die aus einem ersten Waagschalenteil 3 und einem
zweiten – in dieser Zeichnung nicht sichtbaren Waagschalenteil, das auf den
weiteren Zeichnungen mit dem Bezugszeichen 5 versehen ist – auf.
Das erste und das zweite Waagschalenteil 3, 5 sind als gleich
große in der Transportstellung nach außen hin konvexe Halbschalen ausgeführt.
Sie weisen je einen Durchbruch auf. Die Durchbrüche bilden in der Transportstellung
einen Griff 7.
2 zeigt die Waage mit der ausziehbaren Vorrichtung
9 zur Aufbewahrung von Babypflegemitteln. Die Vorrichtung 9 zur
Aufbewahrung von Babypflegemitteln ist zwischen die zwei Waagschalenteile der zusammengeklappten
Waagschale einschiebbar und verrastbar. In dieser Transportstellung sind sowohl
die Auflagefläche der Waagschale als auch die Vorrichtung 9 zur Aufbewahrung
von Babypflegemitteln gegen äußere Umwelteinflüsse geschützt.
Weist je eine Aufnahme für eine Puderflasche 27, eine Ölflasche
29 und für Windeln 31 auf.
3 zeigt die Waagschale 1 mit dem ersten Waagschalenteil
3 und dem zweiten Waagschalenteil 5. Das erste Waagschalenteil
3 und das zweite Waagschalenteil 5 sind gelenkig miteinander verbunden.
Sie können in der (insbesondere 4 sichtbaren)
Gebrauchsstellung miteinander – wieder lösbar – verrastet werden.
Das erste Waagschalenteil 3 weist einen ersten Standfuß
11 und einen zweiten Standfuß 13 auf. Das zweite Waagschalenteil
5 weist einen dritten Standfuß 15 und einen vierten Standfuß
17 auf. Die Standfüße 11, 13, 15,
17 sind jeweils mit einer in der Figur nicht gezeigten Wägezelle ausgerüstet.
Das erste Waagschalenteil 3 und das zweite Waagschalenteil 5 weisen
innen eine erste konkave Seite 19 bzw. eine zweite konkave Seite
21 auf. Die erste konkave Seite 19 bildet gemeinsam mit der zweiten
konkaven Seite 21 in der Gebrauchsstellung die Auflagefläche der Waagschale
1. Darüber hinaus ist in dem ersten Waagschalenteil ein versenkbares
Display 25 zur Anzeige eines Gewichtswertes implementiert.
4 zeigt die erfindungsgemäße Waage in Gebrauchsstellung.
Es ist deutlich zu erkennen, dass die konkaven Innenseiten 19,
21 des ersten Waagschalenteils 3 und des zweiten Waagschalenteils
5 die Auflagefläche 23 der Waagschale 1 bilden.
Die Erfindung wurde in Bezug auf eine besondere Ausführungsform
beschrieben. Es ist jedoch selbstverständlich, dass Änderungen und Abwandlungen
durchgeführt werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden
Ansprüche zu verlassen.
- 1
- Waagschale
- 3
- erstes Waagschalenteil
- 5
- zweites Waagschalenteil
- 7
- Griff
- 9
- Vorrichtung zur Aufbewahrung von Babypflegemitteln
- 11
- erster Standfuß
- 13
- zweiter Standfuß
- 15
- dritter Standfuß
- 17
- vierter Standfuß
- 19
- erste konkave Seite
- 21
- zweite konkave Seite
- 23
- Auflagefläche
- 25
- Display
- 27
- Puderflasche
- 29
- Ölflasche
- 31
- Windeln
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| Anspruch[de] |
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Waage mit einer Waagschale, dadurch gekennzeichnet, dass die
Waagschale zusammenklappbar und/oder zusammenlegbar und/oder zusammenschiebbar ist.
Waage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Waagschale wechselweise
in eine Gebrauchsstellung oder eine Transportstellung bringbar ist.
Waage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waagschale im zusammengeklappten und/oder in zusammengelegten Zustand und/oder
in zusammengeschobenem Zustand und/oder in Transportstellung ein Gehäuse bildet.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waagschale eine Außenseite und eine Innenseite aufweist und dass die
Innenseite der Waagschale in der Gebrauchsstellung zumindest einen Teil der Auflagefläche
der Waagschale bildet.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waagschale eine Außenseite und eine Innenseite aufweist und dass die
Außenseite in der Transportstellung – vorzugsweise zum Schutz der Waage
– nach Außen gerichtet ist.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waagschale zumindest zwei Waagschalenteile aufweist.
Waage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei
Waagschalenteile direkt oder indirekt gelenkig verbunden sind.
Waage nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile – vorzugsweise ineinander –
steckbar ausgebildet sind.
Waage nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile als – vorzugsweise gleich große
– Halbschalen ausgebildet sind.
Waage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der
Halbschalen gewölbt ausgebildet ist.
Waage nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile je eine konvexe Seite aufweisen.
Waage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die konvexen Seiten
in der Transportstellung einander abgewandt sind.
Waage nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile je eine konkave Seite aufweisen.
Waage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die konkaven Seiten
der zumindest zwei Waagschalenteile in der Gebrauchsstellung zumindest einen Teil
der Auflagefläche der Waagschale bilden.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile auf hartem Material – beispielsweise
Hartkunststoff – hergestellt sind.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die zumindest zwei Waagschalenteile zumindest teilweise aus einem Gewebe oder
aus einer Folie hergestellt sind.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waage – insbesondere die Waagschale – einen Griff aufweist.
Waage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Durchbruch
in zumindest einem Waagschalenteil den Griff bildet.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waage – insbesondere das Gehäuse – zumindest einen Standfuß
aufweist.
Waage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine
Standfuß eine – vorzugsweise integrierte – Wägezelle aufweist.
Waage nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass der zumindest eine Standfuß – vorzugsweise unmittelbar
– an der Waagschale angeordnet ist.
Waage nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
dass der zumindest eine Standfuß – vorzugsweise unmittelbar –
an einem Waagschalenteil angeordnet ist.
Waage nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest je ein (vorzugsweise genau zwei) Standfuß (Standfüße)
an jedem der zumindest zwei Waagschalenteile angeordnet ist (sind).
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waage eine Babywaage ist.
Waage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waage eine Vorrichtung zur – zumindest vorrübergehenden –
Aufbewahrung von Babypflegemitteln und/oder Windeln und/oder Handtüchern aufweist.
Waage nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
zur Aufbewahrung eine Aufnahme für einen Puderbehälter und/oder eine Aufnahme
für einen Ölbehälter und/oder eine Aufnahme für zumindest eine
Windel und/oder eine Aufnahme für zumindest ein Tuch und/oder eine Aufnahme
für einen Einwegtuchbehälter und/oder eine Aufnahme für einen Cremebehälter
und/oder eine Aufnahme für Creme aufweist.
Waage nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung zur Aufbewahrung abnehmbar und/oder ausziehbar und/oder ausschwenkbar
ist
Waage nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
dass die Waagschale die Vorrichtung zur Aufbewahrung in der Transportstellung umschließt.
Waage nach einem der Anspüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung zur Aufbewahrung in der Transportstellung zwischen den zumindest
zwei Waagschalenteilen angeordnet ist.
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