Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Tunnelarbeiten, insbesondere
zum Verlegen einer Abdichtung im Tunnel, wobei mit der Vorrichtung eine Rolle einer
Dichtungsfolie oder Dichtungsbahn entlang der Tunnelinnenwand bewegt wird, um die
Folie oder Bahn an der Tunnelinnenwand zu montieren, und/oder oder wobei mit der
Vorrichtung eine Arbeitsbühne als Standfläche für die Monteure in
dem Tunnel bewegt wird.
Bei Tunneln, die durch wasserführende Gebirgsschichten führen,
ist ein wasserdichter Tunnelausbau vorgesehen.
Üblicherweise besteht der Tunnelausbau aus Beton, im standfesten
Gebirge aus Spritzbeton, und aus einer Abdichtung aus Kunststoff-Folien oder Kunststoffbahnen.
Im standfesten Gebirge werden üblicherweise zunächst Ankerlöcher
in das Gebirge gebohrt. In die Ankerlöcher werden Anker gesetzt und dort verspannt
oder mit Mörtel bzw. Kleber gehalten. Die Anker dienen der Befestigung der
Folie oder Bahn. Für die Befestigung auf den Ankern sind Befestiger vorgesehen,
welche diverse Formen aufweisen können. Zum Teil sind die Bestiger als Rondellen
bekannt.
Anstelle von Ankern kann auch eine andere Montage der Befestiger vorgesehen
sein. Zum Beispiel können Rondellen auch am Gebirge oder einer gebirgsseitig
vorgesehenen Spritzbetonschicht angeschossen werden.
Die Bahnen haben aus Herstellungsgründen, Transportgründen
und weiteren Handhabungsgründen nur eine bestimmt Breite und werden üblicherweise
in Umfangsrichtung des Tunnels verlegt und zwar so, daß ein Folienabschnitt
oder Bahnenabschnitt in Tunnellängsrichtung neben dem anderen liegt und am
Rand den benachbarten Abschnitt überlappt. Nach der Verlegung werden die Folien
oder Bahnen im Überlappungsbereich miteinander verschweißt. Üblich
sind zwei nebeneinander liegende Schweißnähte.
Zur Verschweißung können Schweißmaschinen verwendet
werden, die – elektrisch angetrieben – sich mit Rollen am Überlappungsrand
bewegen und die notwendige Erwärmung der Schweißflächen bewirken.
Die bekannten Geräte besitzen regelmäßig Schweißkeile, an denen
die Schweißflächen der Überlappungsränder entlang gleiten, um
angeschmolzen zu werden und um anschließend durch Andruckrollen gegeneinander
gedrückt zu werden. Dadurch wird der zum Verschweißen übliche Schweißdruck
erzeugt.
Die neben einander liegenden Schweißnähte werden Prüfnähte
genannt, weil der Zwischenraum mit einem Prüfmedium, zum Beispiel Luft, beaufschlagt
werden kann. Wenn dabei innerhalb einer bestimmten Zeit ein bestimmter Druckabfall
nicht überschritten wird.
Wahlweise werden vor oder nach der Verlegung der Folie oder Bahn andere
Bahn verlegt. Dabei handelt es sich um Textilbahnen. Die Textilbahnen haben wahlweise
eine Schutzfunktion oder eine Drainfunktion.
Wahlweise wird auch vor dem Bohren der Ankerlöcher oder nach
dem Setzen der Anker unter Schutz der Montageenden eine Spritzbetonschicht auf den
Gebirgsausbruch aufgetragen. Das kann der Sicherung gegen den Herauslösen von
Steinen aus dem Gebirgsausbruch dienen.
Im standfesten Gebirge wird tunnelinnenseitig eine Spritzbetonschicht
aufgebaut. Da bei Spritzbeton die Gefahr besteht, daß der Spritzbeton von der
Folie oder Bahn abprallt. Um das zu verhindern, kann vor dem Auftragen des Spritzbetons
ein Maschendraht oder dergleichen vor der Folie oder Bahn montiert werden. Die Maschenweite
wird so gewählt, daß der Spritzbeton durchdringt, aber nicht wieder herausfällt.
Wahlweise hat der Maschendraht oder dergleichen auch eine Armierungsfunktion.
Im nicht standfesten Gebirge wird vor der Folie oder Bahn eine Bewehrung
für eine innenseitige Betonschicht montiert. Die Bewegung besteht aus üblichen
oder besonderen Betonstahlmatten bzw. Betonstahl.
Anschließend kann ein Schalungswagen im Tunnel positioniert und
der Zwischenraum zwischen der Folie oder Bahn und dem Schalungswagen mit Beton verfüllt.
Mit dem Schalungswagen werden üblicherweise Tunnel/Betonabschnitte gegossen.
Zwischen den einzelnen Tunnel/Betonabschnitten sind Abdichtungen, sogenannte Fugenbänder
vorgesehen.
Bei den Tunnelarbeiten sind eine Vielzahl von Arbeiten über Kopf
oder in anderen anstrengenden Haltungen zu erledigen.
Die Folien werden von einer Rolle abgezogen und von Hand positioniert
und an den Ankern befestigt. Dabei sind die Folien um so länger, je größer
der Tunnelquerschnitt ist. Je länger die Folien werden und je größer
die Folienbreite wird, desto anstrengender wird die Montage. Das gilt besonders
im Firstbereich des Tunnels, wo die Monteure über Kopf arbeiten müssen.
Es ist deshalb sehr arbeitserleichternd, wenn die Folienrolle im Bereich
der Arbeitsbühne mitgeführt wird. Dadurch wird die von Hand zu bewegende
Länge der Folie auf einen Bruchteil der bisherigen Länge verkürzt.
Entsprechend reduziert sich die körperliche Belastung der Monteure.
Mitführen der Folienrolle heißt vorzugsweise, daß entweder
an der Arbeitsbühne für die Monteure eine Rollenhalterung vorgesehen ist
und/oder daß die Rolle mit einer separat bewegbaren Rollenhalterung mitgeführt
wird.
Wahlweise kann diese Vorrichtung auch genutzt werden, wenn vor oder
nach der Verlegung der Folie andere Materialien verlegt werden. Dabei handelt es
sich um Textilbahnen. Die Textilbahnen haben wahlweise eine Schutzfunktion oder
eine Drainfunktion.
Desgleichen kann die Vorrichtung auch genutzt werden, wenn an den
Ankern oder an anderer Stelle des Ausbaus eine Isolierung aus Kunststoffschaum befestigt
wird.
Ferner kann die Vorrichtung auch genutzt werden, um an den Ankern
oder an anderer Stelle des Ausbaus Brandschutzplatten befestigt werden.
Mit der DE 3841455 A1
ist deshalb schon eine Vorrichtung zur Unterstützung der Tunnelarbeiten vorgeschlagen
aber bisher nicht zur Verwirklichung gekommen.
Die bekannte Vorrichtung besitzt:
- a) eine Rollenhalterung, die mit einem teleskopierbaren Schwenkarm versehen
ist
- b) eine Rollenhalterung und Arbeitsbühne, die heb- und senkbar angeordnet
ist
- c) Räder an dem Fahrzeug, die einzeln separat oder zu mehreren separat
oder alle gemeinsam schwenkbar und/oder antreibbar sind.
- d) als Vertikalführung für das Heben und Senken ein Scherengestänge
vorgesehen ist
Wahlweise sind alle Antriebe(sowohl Fahrantriebe, Hubantriebe, Schwenkantriebe)
der bekannten Vorrichtung hydraulisch. Dies erlaubt eine genaue Steuerung.
Die Erfindung führt die mangelnde Umsetzung des bekannten Vorschlages
auf eine mangelnde bauliche Akzeptanz zurück.
Nach der Erfindung sind deshalb folgende Änderungen vorgesehen:
- e) teleskopierbare Rohre als Vertikalführung und/oder
- f) eine an der Schwenkeinrichtung für die Rolle hängende Arbeitsbühne
und/oder
- g) eine horizontale Verschiebbarkeit der gesamten Schwenkeinrichtung und/oder
- h) einen Fahrzeugrahmen der sich nach Bedarf schmaler oder breiter einstellen
läßt und/oder
- i) wobei die Breitenänderung durch ausschwenkbare Arme dargestellt wird
und/oder
- j) wobei an jedem Arm eine Stelze vorgesehen ist und/oder
- k) wobei die Stelzen höhenverstellbar sind.
Die Stelzen machen aus der verfahrbaren Vorrichtung einen Portalwagen.
Der Vorteil des Portalwagens ist die hohe Bodenfreiheit. Im Tunnel stehen regelmäßig
andere Vorrichtungen und diverse Materialien, über die der Portalwagen hinwegfahren
kann. Das heißt, der Tunnel muß nicht vollständig frei geräumt
werden, um mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung den Tunnel zu befahren.
Es müssen lediglich sehr kleine Fahrspuren offen gemacht werden.
Darüber hinaus kann der Portalwagen mit anderen Fahrzeugen und
von Verlegemanschaften unterquert werden. Das heißt, die erfindungsgemäße
Vorrichtung muß nicht erst aus dem Tunnel gefahren werden, um mit anderen Fahrzeugen
den Tunnel zu befahren.
Vorzugsweise sind die Stelzen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
auch noch schwenkbar angeordnet. Durch das Ein- und Ausschwenken der Stelzen wird
die Breite der Vorrichtung verändert.
Soweit es darauf ankommt, kann durch Ausschwenken der Stelzen die
Stabilität der Vorrichtung gegen Kippen erhöht werden. Vorzugsweise ist
die Vorrichtung zumindest so breit und so schwer ausgelegt, daß in einem zweispurigen
Verkehrstunnel auch der Gebirgsausbruch über der Nachbarspur bearbeitet werden
kann, wenn die Vorrichtung auf einer Spur steht.
Noch weiter bevorzugt ist die Breite einer Vorrichtung mit einwärts
geschwenkten Stelzen kleiner als eine Verkehrspur und mit voll ausgeschwenkten Stelzen
größer als das 1,3fache der gleichen Verkehrsspur. Höchst bevorzugt
ist die Breite der Vorrichtung mit voll ausgeschwenkten Stelzen größer
als das 1,5fache der Verkehrsspur. Zugleich ist der Schwenkarm der die Arbeitsbühne
tragenden Schwenkeinrichtung so weit verlängerbar, daß er vorzugsweise
mindestens über eine ganze Verkehrspur reicht. Vorteilhafterweise kann die
erfindungsgemäße Vorrichtung infolgedessen in einem zweispurigen Verkehrstunnel
seitlich angeordnet werden und eine Verkehrspur freilassen, ohne daß der Arbeitsbereich
beeinträchtigt ist. Die freigelassene Verkehrsspur kann für den Verkehr
freigegeben werden, solange nicht in der Spur gearbeitet wird.
Mit den Stelzen bildet die erfindungsgemäße Vorrichtung
bei entsprechender Bodenfreiheit zwischen den Stelzen ein Portalfahrzeug. Vorzugsweise
beträgt die Bodenfreiheit mindestens 2 m, noch weiter bevorzugt mindestens
2,5 m, so daß die Vorrichtung mit Pkw-Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen und
von Personen unterquert werden kann.
Die Spurweite der Vorrichtung kann vor dem Befahren des Tunnels oder
während des Befahrens geändert werden. Das kann zur Anpassung an die Öffnungsweite
des Tunnels oder auch zum Umfahren von Hindernissen genutzt werden.
Die Stelzen können aus ineinander schiebbaren Rohrprofilen bestehen.
Die Ineinanderschiebbarkeit ist gleichbedeutend mit der Teleskopierbarkeit. Bei
der Teleskopierbarkeit ist zwischen den Rohren ein ausreichendes, aber enges Bewegungsspiel
vorgesehen.
Bei Verwendung von Kastenprofilen(Rohr-Profilen mit rechteckförmigem
Querschnitt) ist durch die Form des Profiles eine drehsichere Lage der Profile ineinander
gesichert. Es gibt aber auch andere Profil mit Ecken, die drehsicher ineinander
gleiten können. Desgleichen können Rundprofile mit einer Drehsicherung
zum Einsatz kommen.
Die Verschiebung/Teleskopierbarkeit der Stelzen kann mit unterschiedlichen
Antrieben bewirkt werden. Geeignet sind wiederum hydraulische Zylinder, die innerhalb
der Profile angeordnet sind. Auch andere Antriebe mechanischer Art kommen in Betracht.
Die Schwenkantriebe können gleichfalls hydraulische Antriebe
sein.
Soweit ein hydraulischer Antrieb vorgesehen ist, findet auch ein Hydraulikkreis
Anwendung. Sobald ein Hydraulikkreis vorhanden ist, lassen sich weitere Hydraulikantriebe
in den Hydraulikkreis schalten. Je mehr Hydraulikantriebe vorgesehen sind, desto
günstiger wird die Beaufschlagung der Antriebe mit Hydraulikmittel. Zu dem
Hydraulikkreis gehören Ventile und mindestens eine Pumpe. Die Ventile werden
vorzugsweise elektronisch und mit Hilfe eines Rechners gesteuert.
In dem Hydraulikkreis wird als Hydraulikflüssigkeit vorzugsweise
Wasser oder Öl eingesetzt.
Für Antriebe, die innerhalb der Stelzen angeordnet sind, ist
von Vorteil, wenn die Stelzen Ausnehmungen aufweisen, durch welche die Antriebe
zugänglich sind. Die Ausnehmen können beliebige Form zeigen. Die Ausnehmen
können mit zeitgemäßen Werkzeugen, zum Beispiel durch Brennen in
jedes Rohr eingearbeitet werden.
Die Form und die Abstände der Ausnehmungen sind durch die Statik
der Rohre begrenzt. Günstig sind kreisförmige Ausnehmungen mit einem Durchmesser
kleiner 30cm, vorzugsweise mit einem Durchmesser kleiner 20cm. Der Abstand der kreisförmigen
Ausnehmungen ist dabei mindestens gleich 1/3 des Durchmessers, vorzugsweise mindestens
gleich dem halben Durchmesser und höchst bevorzugt mindestens gleich 2/3 des
Durchmessers.
Zu den mechanischen Antrieben können Gewindespindeln gehören,
die in dem einen Rohrprofil drehbeweglich angeordnet sind und zum Beispiel durch
einen Antriebsmotor bewegt werden. Auf den Gewindespindeln kann ein sogenanntes
Schloß laufen, das mit dem anderen Rohrprofil verbunden ist.
Als Schloß wird ein Werkstück mit einer Bohrung bezeichnet,
die innen das korrespondierende Gewinde zu dem Außengewinde der Gewindespindel
bildet. Wenn das Schloß drehfest angeordnet ist, dann bewirkt die Drehung der
Gewindespindel eine Verschiebung des Schlosses auf der Gewindespindel bzw. umgekehrt
eine Verschiebung der Gewindespindel in dem Schloß.
Von Vorteil ist eine Gleichlaufsteuerung für die Teleskopierung
bzw. Verstellung der verschiedenen Stelzen.
Ferner ist von Vorteil, wenn die Steuerung mit einer Drucksteuerung
verbunden ist. Die Drucksteuerung soll während des Fahrens der Vorrichtung
sicherstellen, daß alle Stelzen mit gleichem Druck auf dem Untergrund lasten.
Die Drucksteuerung übernimmt die Aufgabe einer Federung. Sie bildet eine hydraulische
Federung. Die Federung verhindert eine übermäßige Belastung einzelner
Stelzen und ein unnötiges Verwinden der Vorrichtung. Für die Teleskopierung
bzw. Verstellung kann die Federung ausgeschaltet werden und umgekehrt. Es läßt
sich auch elektronisch mit einem Rechner beides miteinander verbinden.
Wahlweise werden die erfindungsgemäßen Stelzen in der Arbeitsstellung
der Vorrichtung verriegelt. Die Verriegelung soll die erfindungsgemäße
Vorrichtung in der Arbeitsstellung versteifen, um die Positionierung der Anker und
Folien bzw. andere Materialien zu erleichtern.
Das Verriegeln kann durch Verspannung der Stelzen erfolgen, z.B. mit
Klemmbacken.
Vorzugsweise erfolgt die Verriegelung bei hydraulischem Antrieb durch
Sperrung der Hydraulikleitungen bzw. durch Schließen entsprechender Ventile
in den Hydraulikleitungen. Die Steuerung der Verriegelung ist vorzugsweise Teil
einer gemeinsamen Steuerung.
Die Stelzen sind an den freien Enden schwenkbeweglicher Arme angeordnet.
Mit dem anderen Ende bilden die Arme die Schwenklagerung bzw. sind die Arme an einem
bzw. in einem Rahmen der Vorrichtung schwenkbeweglich gelagert.
Wie oben ausgeführt, besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung
neben den schwenkbaren Stelzen noch eine Schwenkeinrichtung für eine separate
Positionierung der Arbeitsbühne. Kern der Schwenkeinrichtung sind ein oder
mehrere Schwenkarme. Vorzugsweise sind zwei Schwenkarme vorgesehen, die so angeordnet
sind, daß die Arbeitsbühne zwischen den beiden Schwenkarmen durchschwingen
kann.
Zu der weiteren Schwenkeinrichtung kann ein gemeinsames Schwenklager
für die beiden Schwenkarme gehören. Das kann von Vorteil sein, wenn die
Schwenkarme auf einer gemeinsamen Schwenkwelle sitzen und wenn ein einziger Schwenkantrieb
für die gemeinsame Schwenkwelle vorgesehen ist. Vorzugsweise sind jedoch separate
Schwenklager uns separate Antriebe für die Schwenkarme vorgesehen. Die beiden
Antriebe werden vorzugsweise hydraulisch angetrieben. Die Hydraulik besitzt eine
Synchron/Gleichlaufsteuerung.
Wie bei den Stelzen können auch für die Schwenkarme zur
Positionierung der Arbeitsbühne auch andere Antriebe Anwendung finden.
An den freien Enden können die Schwenkarme durch eine Stange
miteinander verbunden sein, an der die Arbeitbühne an einer oder mehreren Stellen
schwenkbeweglich aufgehängt sein kann. Dies entlastet die Konstruktion der
Arbeitsbühne.
Vorzugsweise ist die Arbeitsbühne jedoch selbsttragend ausgebildet.
Die Arbeitsbühne besitzt dann eine ausreichende Festigkeit, um lediglich an
beiden Enden an den Schwenkarmen gehalten zu werden.
Die Arbeitsbühne muß die Verlegemannschaft tragen. Vorzugsweise
trägt die Arbeitsbühne auch die Werkzeuge für die Verlegemannschaft.
Dazu können gehören: Vorratsbehälter für Anker und Zubehör,
Werkzeuge zum Anpassen und Montieren der Anker und des Zubehörs, Rollenhalterungen
für Folienrollen und anderer Materialrollen, Werkzeuge für das Verlegen
der Folien und anderer Materialien, Anschlüsse oder Generatoren für Strom
und für andere Medien.
Die Schwenkeinrichtung kann wahlweise auf dem Rahmen der Vorrichtung
bzw. in dem Rahmen in horizontaler Richtung verschoben, um die Schwenkeinrichtung
der einen oder anderen Tunnelseite näher zu bringen. Für die Verschiebung
der Schwenkeinrichtung können gleichartige Einrichtungen wie für die Stelzen
Verwendung finden.
Vorzugsweise besitzt die Schwenkeinrichtung auch teleskopierbare Schwenkarme
für die Bewegung der Arbeitsbühne. Für die teleskopierbaren Schwenkarme
können wiederum gleichartige Einrichtungen wie für die Stelzen Verwendung
finden.
Die Arbeitsbühne kann auf der Rollenachse/Welle schwenkbeweglich
und hängend angeordnet werden, welche die Rolle der zu verlegenden Folie/Bahn
trägt.
Vorzugsweise ist die Rollenhaltung für die Materialrollen unabhängig
von der Arbeitsbühne an den Schwenkarmen befestigt. Noch weiter bevorzugt ist
die Rollenhaltung darüber hinaus zusätzlich schwenkbar angeordnet, um
der Verlegemannschaft eine optimale Arbeitsposition zu bieten. Je besser die Arbeitsstellung
ist, desto mehr Qualität kann von der Verlegung erwartet werden.
Die Schwenkbarkeit wird mit zusätzlichen Schwenkarmen erreicht,
so daß die Schwenkarme zur Positionierung der Arbeitsbühne am freien Ende
noch zusätzliche Schwenkarme für die Rollenhalterung besitzen. Die zusätzlichen
Schwenkarme werden nach dem gleichen Prinzip wie die Schwenkarme für die Positionierung
der Arbeitsbühne bewegt.
Für die erfindungsgemäße Vorrichtung besitzt im übrigen
Wie oben dargestellt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung im Tunnel
verschiedene Arbeiten erleichtern. Zu den möglichen Einsätzen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gehören Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Tunnel.
In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt.
Die Vorrichtung besitzt vier Stelzen 2, die zum Verfahren
unten mit Rollen versehen sind. Die Stelzen 2 bestehen aus ineinander angeordneten
Rohren mit einem innen liegenden Antrieb und sind teleskopierbar. Dadurch kann die
Höhe der Vorrichtung verändert werden.
Zugleich sind die Stelzen 2 an Schwenkarmen 3 befestigt,
die schwenkbeweglich in einem Rahmen 1 der Vorrichtung gelagert sind.
Durch Verschwenken kann die Breite der Vorrichtung nach Bedarf verringert
oder vergrößert werden. Die Breitenänderung kann erforderlich werden,
um die Vorrichtung den jeweiligen Tunnelabmessungen anzupassen oder um die Vorrichtung
an Hindernissen im Tunnel vorbei zu führen.
Oben trägt der Rahmen eine Schwenkeinrichtung,
bestehend aus zwei Schwenkarmen 5, die in gleicher Weise wie die Stelzen
teleskopierbar sind. Am freien Ende tragen die Schwenkarme 5 eine Achse
für eine Folienrolle 6. An der Achse hängt schwenkbeweglich eine
Arbeitsbühne.
Die gesamte Schwenkeinrichtung ist auf dem Rahmen 1 der Vorrichtung
horizontal verschiebbar. Dabei ist eine Führung 4 mit innen liegendem
Schiebeantrieb vorgesehen.
1 zeigt die Vorrichtung mit senkrecht nach oben weisen
Schwenkarmen 5 in einer Stellung mittig auf dem Rahmen 1. Diese
Stellung ist für Arbeiten im Firstbereich des Tunnels geeignet.
2 zeigt die Vorrichtung nach seitlicher Verschiebung
der Schwenkeinrichtung und voll ausgefahrenen Schwenkarmen 5 in einer Stellung,
bei der die Arbeitsbühne sich dicht über der Tunnelsohle befindet.
4 zeigt die Vorrichtung nach seitlicher Verschiebung
der Schwenkeinrichtung zur anderen Seite und teilweise ausgefahrenen Schwenkarmen.
Die Arbeitsbühne befindet sich in einer Bedarfshöhe für Arbeiten
an der Tunnelwandung.
3 zeigt die Vorrichtung einer weiteren Stellung.
Die 5 bis 11
zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel in verschiedenen Ansichten.
5 und 6 zeigen eine perspektivische
Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Tunnel neben einem
Lkw 16. Von dem Tunnel ist eine Kontur 15 dargestellt. Darüber
hinaus ist eine Kontur 15a eines anderen Tunnels dargestellt, in dem gleichfalls
mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung gearbeitet werden kann.
Die beiden Tunnel 15 und 15a unterscheiden sich
durch einen gewölbten First des Tunnels 15 gegenüber einem horizontal
verlaufenden First des Tunnels 15a und durch unterschiedliche Breite und
unterschiedliche Höhe.
Zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung gehört ein Rahmen
aus Längsträgern 17 und Kopfträgern 18 und
33.
An den vier Ecken des Rahmens sind teleskopierbare Stelzen
19, 20, 21 und 22 gelenkig verbunden. Die Stelzen
besitzen eine L-Form. Dabei bildet der lange schmale Schenkel die eigentliche Stelze,
während der kurze Schenkel die gelenkige Verbindung mit dem Rahmen bildet.
In 5 ist das Gelenk der gelenkigen Verbindung
zwischen der Stelze 20 und dem Kopfträger 33 mit
26 bezeichnet.
Die gelenkige Verbindung der Stelzen mit den Kopfträgern dient
zum Einschwenken und Ausschwenken der Stelzen. Durch Ausschwenken vergrößert
sich die Breite der Vorrichtung, im Extremfall auf das in 5
und 6 gezeigte Maß. Durch Einschwenken der Stelzen
verringert sich die Breite etwa auf die Breite der Kopfträger.
Dabei werden die Stelzen im Ausführungsbeispiel vor die Kopfträger
und nicht seitlich an die Längsträger 17 verschwenkt.
Zum Verschwenken sind Kraftkolben 25, 30 und
31 vorgesehen. Die Kraftkolben sind an einem Ende gelenkig an einer Konsole
befestigt.
Mit dem anderen Ende greifen sie an einen schwenkbeweglich angeordneten
Winkelhebel, der seinerseits mit der zugehörigen Stelze gelenkig verbunden
ist. Der zur Stelze 20 gehörige Winkelhebel ist mit 27 bezeichnet.
Alle Stelzen sind teleskopierbar ausgebildet. Sie bestehen aus einem
Rohr, in dem weitere Rohre ineinander geschoben sind bzw. aus dem die weiteren Rohre
herausgeschoben werden können. Die weiteren Rohre sind an der Stelze
20 mit 20a und 20b bezeichnet. Alle Rohre sind Vierkantrohre,
so daß die Rohre ineinander drehfest angeordnet sind.
Außerdem sind alle Stelzen mit Endschaltern versehen, die Kontakt
zur Abschaltung der Antriebe geben, wenn bei Verlängerung der Stelzen und/oder
beim Einkürzen der Stelzen vorher festgelegte Maximalstellungen bzw. vorher
festgelegte Minimalstellungen erreicht werden.
In den Rohren ist ein nicht dargestellter Kraftkolben angeordnet,
mit dem die Stelzen ausgefahren und wieder eingezogen werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung trägt außerdem
teleskopierbare Schwenkarme 37. Die Schwenkarme 37 sind am einen
Ende gelenkig an dem Rahmen befestigt und tragen am anderen Ende eine Arbeitsbühne
36.
Die Teleskopierbarkeit der Schwenkarme 37 wird in gleicher
Weise wie bei den teleskopierbaren Stelzen bewirkt. Das schließt auch die Verwendung
von nicht dargestellten Kraftkolben ein, mit denen die Schwenkarme verlängert
oder verkürzt werden.
Jeder Schwenkarm 37 ist einzeln gelagert.
Im Ausführungsbeispiel besteht jede Lagerung aus einem an dem
Schwenkarm 37 befestigten Zapfen, der von einem Lagerblock
aufgenommen werden. Der Lagerblock ist auf einer Schiene 40 verschiebbar.
Als Schiebeantrieb dient an jedem Lagerblock im Ausführungsbeispiel wiederum
ein Kraftkolben, in anderen Ausführungsbeispielen eine Mechanik, zum Beispiel
ein Kettentrieb oder eine Zahnstange mit einem Ritzel. Der Kettenantrieb besitzt
dann wie das Ritzel einen Antrieb, der wiederum durch einen hydraulischen Motor
gebildet wird.
Der Lagerblock trägt zugleich einen Schwenkantrieb
39 für den Schwenkarm, im Ausführungsbeispiel einen Drehkolben,
in anderen Ausführungen einen Hebel, der von einem Kraftkolben bewegt wird.
Die Schwenkarme 37 werden wie die Stelzen 19,
20, 21, 22 parallel teleskopiert. Die Schwenkarme
37 werden zugleich parallel verschwenkt. Die zu den Schwenkarmen gehörigen
Lager werden gleichfalls parallel bewegt. Die parallele Bewegung wird durch eine
Gleichlaufsteuerung bewirkt.
Zusätzlich können sämtliche Stelzen parallel oder einzeln
oder in Gruppen verschwenkt werden.
Die zugehörigen Antriebe sind in einem gemeinsamen Hydraulikkreis
geschaltet. Nicht dargestellte Ventile regeln den Durchfluß von Hydraulikflüssigkeit.
Die Ventile werden mit einem gemeinsamen Rechner gesteuert.
Die Arbeitsbühne ist im Ausführungsbeispiel selbsttragend
ausgebildet, so daß die Arbeitsbühne an ihren beiden Enden an den freien
Enden 41 der teleskopierbaren Schwenkarme 37 schwenkbeweglich
aufgehängt werden kann. Im Ausführungsbeispiel ist diese Aufhängung
zugleich mit einem Schwenkantrieb kombiniert. Dabei handelt es sich wiederum Schenkmotore,
an jedem Ende der Arbeitsbühne ein Schwenkmotor. Der Schwenkmotor erlaubt es,
die Arbeitsbühne immer in der Horizontalen zu halten und zugleich steif anzuordnen,
so daß die Belastung der Arbeitsbühne nicht zu deren unerwünschtem
Schwingen führen kann.
Außerdem ist an den freien Enden 41 der Schwenkarme
37 noch eine Rollenhalter 43 vorgesehen. Zu der Rollenhalterung
43 gehört ein Rahmen aus einer sich zwischen den freien Ende erstreckenden
Traverse 45. Im Ausführungsbeispiel ist die Rollenhalterung auf zwei
Materialrollen ausgelegt, von denen eine Rolle 44 dargestellt ist.
Im Ausführungsbeispiel ist die Rollenhaltung darüber hinaus
schwenkbar an den freien Enden 41 gehalten. Der Schenkantrieb wird im Ausführungsbeispiel
wiederum durch Schwenkmotore gebildet. Die schwenkbewegliche Lagerung der Rollenhalterung
an den Enden 41 ist mit 42 bezeichnet.
Im übrigen sind die Rollenhalterungen mit einem Motor
46 versehen, der das Abwickeln der Materialbahn beliebig steuern kann.
Das schließt ein Aufgewickeln zuviel abgewickelter Bahn als auch das Aufwickeln
ganzer Rollen ein.
Die 5 bis 7
zeigen die Vorrichtung mit einer Arbeitsbühne 36 in einer Arbeitssituation
an der unteren Ecke des Tunnelquerschnittes.
8 zeigt die Arbeitsbühne in einer Arbeitssituation
am Übergang der vertikalen Tunnelwand in den gewölbt verlaufenden Tunnelfirst.
Dabei sind die Schwenkarme teilweise eingezogen.
9 zeigt die Arbeitsbühne 36 nach weiterem
Arbeitsfortschritt auf dem Weg zur anderen Tunnelseite. Dabei sind die Schwenkarme
37 noch weiter eingezogen als in der Stellung nach 8.
10 zeigt die Arbeitsbühne 36 etwa mittig
in der Tunnelfirst. Dabei sind die Schwenkarme 37 wieder etwas teleskopiert.
Zugleich ist ersichtlich, daß die Lagerung für die Schwenkarme
37 mit den Schwenkarmen in der Vorrichtung in Richtung der anderen Tunnelseite
verschoben worden ist.
11 zeigt die Arbeitsbühne 36 auf der
anderen Tunnelseite mit weit austeleskopierten Schwenkarmen 37.