Die Erfindung betrifft einen Unterwasser-Pumpenantrieb zum Fördern
und/oder Pumpen von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, vzw. von Teich-
und/oder Aquariumwasser, wobei ein für den Unterwasserbetrieb zumindest teilweise
ausgebildetes Gehäuse vorgesehen ist, wobei der Pumpenantrieb motorisch antreibbar
ausgebildet ist, nämlich ein Elektromotor vorgesehen ist.
Im Stand der Technik sind unterschiedlich ausgebildete Unterwasser-Pumpenantriebe
zum Fördern und/oder Pumpen von Flüssigkeiten bekannt. Insbesondere im
Bereich der Aquaristik werden zur Förderung von Teich- und/oder Aquariumwasser
entsprechende eingangs genannte Pumpenantriebe eingesetzt. Derartige Pumpenantriebe
werden zumeist elektrisch motorisch betrieben. An der Welle ist ein Pumpenrad vorgesehen,
das im Förderbereich des Pumpenkopfes des Pumpenantriebes angeordnet ist, so
dass das Pumpenrad mit Hilfe der Welle angetrieben und die Flüssigkeit vom
Zulauf zum Ablauf des Pumpenkopfes gefördert werden kann.
Es sind nun Pumpenantriebe bekannt, bei denen die Welle zumindest
teilweise in den Förderbereich ragt, wobei der Übergangsbereich vom Gehäuse
des Pumpenantriebes zu dem Gehäuse des Pumpenkopfes am Umfang der Welle über
entsprechende Dichtungselemente so abgedichtet ist, dass keine Flüssigkeit
aus dem Förderbereich des Pumpenkopfes in das Gehäuse des Pumpenantriebes
gelangen kann. Anders ausgedrückt, bei derartigen Pumpen befindet sich im Gehäuse
des Pumpenantriebes keine Flüssigkeit. Allerdings ist die Anordnung und Wartung
dieser Dichtungselemente entsprechend problematisch, da diese nach entsprechender
Lebensdauer undicht werden können, was zu einer Einschränkung des Betriebs
des jeweiligen Pumpenantriebes führen kann und den Wartungsaufwand erheblich
vergrössert. Weiterhin hat die Praxis gezeigt, dass derartige Dichtungselemente
auch undicht werden können und deren Undichtigkeit oft relativ spät entdeckt
wird. Dieses kann dazu führen, dass Flüssigkeit, insbesondere auch in
das Gehäuse des Pumpenantriebes gelangen kann, was zu einer entsprechenden
Beschädigung führen kann, die die Lebensdauer derartiger Pumpenantriebe
verkürzt bzw. zu großen Wartungskosten führt.
Es sind auch Pumpenantriebe bekannt, wo in einen Teilbereich des Gehäuses
des Pumpenantriebes Flüssigkeit eindringen darf, nämlich in den Umgebungsbereich
der Welle, die in den Förderbereich hineinragt und eben nicht gegenüber
dem Förderbereich flüssigkeitsdicht abgedichtet ist. Dies hat zunächst
den Vorteil, dass nun keine aufwendigen Dichtungen, die mit entsprechendem Kosten-
und Wartungsaufwand verbunden sind, in diesem Umgebungsbereich angeordnet werden
müssen. Es kann nun also aus dem Förderbereich die entsprechende Flüssigkeit
teilweise in das Gehäuse des Pumpenantriebes fließen. Hierbei wird eine
Art „Kammer" mit Flüssigkeit gefüllt, wo sich aber auch entsprechende
Schwebfeststoffe stauen und festsetzen können. Dies hat daher den Nachteil,
dass nun auch Schwebstoffe und/oder Feststoffe, die sich in der jeweiligen Flüssigkeit
befinden mit in die Kammer eindringen können und sich hier festsetzen können,
was den Betrieb des Pumpenantriebs entsprechend beeinträchtigen kann und wieder
zu einem großen Wartungs- und Kostenaufwand führt. Derartige Pumpenantriebe
sind daher noch nicht optimal ausgebildet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Pumpenantrieb
derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die eingangs genannten Nachteile
vermieden sind, insbesondere der Wartungsaufwand und die damit verbundenen Kosten
für einen derartigen Pumpenantrieb entscheidend verringert sind, insbesondere
aber auch ein kostensparendes Konzept für einen Unterwasser-Pumpenantrieb realisiert
ist.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, dass der
Elektromotor als bürstenloser Elektromotor ausgeführt ist. Dadurch, dass
nun der Elektromotor als bürstenloser Elektromotor ausgeführt bzw. ausgebildet
ist, können entscheidende Vorteile verwirklicht werden. Einerseits kann das
Gehäuse des Unterwasser-Pumpenantriebes in vorteilhafter Art und Weise ausgestaltet
werden, was im folgenden noch näher erläutert wird, insbesondere sind
aber die Energiekosten stark verringert, so dass ein kostensparendes Konzept, insbesondere
ein kostensparendes Antriebskonzept für den erfindungsgemäßen Unterwasser-Pumpenantrieb
realisiert ist. Dadurch, dass der Elektromotor als bürstenloser Elektromotor
ausgeführt ist, kann der Pumpenantrieb auch in weiterer vorteilhafter Art und
Weise ausgebildet und ausgestaltet werden, was hier kurz ausgeführt werden
darf. Insbesondere ist nun ein äußerer Gehäusebereich gegenüber
einem inneren Gehäusebereich des Gehäuses flüssigkeitsdicht abgedichtet.
Dadurch, dass das Gehäuse nun so ausgebildet ist, dass der äußere
Gehäusebereich gegenüber dem inneren Gehäusebereich flüssigkeitsdicht
abgedichtet ist, werden keine Dichtungselemente – wie bisher im Stand der
Technik notwendig – mehr benötigt. Dies spart einerseits Kosten, andererseits
verringert dies den Wartungsaufwand.
Dadurch, dass nun weiterhin gleichzeitig ein Zuströmen wie auch
ein Abströmen von Flüssigkeit in den zwischen dem Rotor und dem Stator
vorgesehenen Teilbereich des Elektromotors ermöglicht ist, kann nun die Flüssigkeit
einerseits in diesen Bereich Ein- sowie auch Ausströmen, was zur Folge hat,
dass es hier nicht zu einem „Stau" kommt, wie bei den im
Stand der Technik bekannten Pumpenantrieben. Folglich können auch mittransportierte
Schweb- und/oder Feststoffe sich in diesem Teilbereich nicht mehr festsetzen, denn
dieser Teilbereich wird nun durchströmt, so dass derartige Schweb- und/oder
Feststoffe mit der Strömung mitgerissen werden und ein Abströmen, also
ein Wegtransport dieser Fest- und/oder Schwebstoffe somit erfolgen kann. Bei dem
erfindungsgemäßen Pumpenantrieb sind daher weder separate kostenintensive
zusätzliche Dichtungselemente erforderlich, noch kommt es zu einem Zusetzen
der entsprechenden Bereiche zwischen Rotor und Stator. Insbesondere weist nun der
als Unterwasserpumpe/Tauchpumpe ausgebildete Pumpenantrieb einen Mehr-Phasigen-bürstenlosen
Gleichstrommotor auf, vzw. nämlich einen Drei-Phasen-bürstenlosen Gleichstrommotor.
Bei einer derartigen Ausführung ist der Elektromotor drehzahlgeregelt, insbesondere
auch sensorlos regelbar. Folglich sind der Wartungsaufwand und die damit verbundenen
Kosten für einen derartigen erfindungsgemäßen Unterwasser-Pumpenantrieb
erheblich minimiert, d. h. ein derartiger Unterwasser-Pumpenantrieb ist besonders
vorteilhaft ausgebildet.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten den erfindungsgemäßen
Unterwasser-Pumpenantrieb in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierfür darf zunächst auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche
sowie auf die nachfolgende Zeichnung und die dazugehörende Beschreibung verwiesen
werden. In der Zeichnung zeigt:
1 einen Unterwasser-Pumpenantrieb in schematischer
Darstellung von der Seite mit Pumpenkopf und Halterung,
2 den in 1 dargestellten
Unterwasser-Pumpenantrieb in schematischer perspektivischer Darstellung,
3 den in 1 und
2 dargestellten schematischen Unterwasser-Pumpenantrieb
in einer anderen perspektivischen Darstellung ohne Sichtschutzelement,
4 den Unterwasser-Pumpenantrieb in einer schematischen
Darstellung von oben, und
5 den Unterwasser-Pumpenantrieb in schematischer Darstellung
im Schnitt entlang der Linie A-A aus 4.
Die 1 bis 5
zeigen einen Unterwasser-Pumpenantrieb 1, im folgenden zur Vereinfachung
zumeist „Pumpenantrieb" genannt, und einen Pumpenkopf 2 in schematischer,
teilweiser geschnittener Darstellung. Hierbei bilden Pumpenantrieb 1 und
Pumpenkopf 2 eine entsprechende verwendbare Pumpe P zum Fördern von
Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser.
Der in den 1 bis 5
dargestellte Pumpenantrieb 1 wird zum Fördern und/oder zum Pumpen
von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, vzw. von Teich- und/oder Aquariumwasser
verwendet. Der Pumpenantrieb 1 kann also für Flüssigkeiten und/oder
Wasserarten verwendet werden, in denen insbesondere Fest- und/oder Schwebstoffe
sowie Schmutzpartikel vorhanden sind. Hierbei wird der Pumpenantrieb 1
vzw. unter Wasser angeordnet, insbesondere in einem Teich oder in einem Aquarium.
Der Pumpenantrieb 1 weist ein Gehäuse 3 auf
und ist motorisch antreibbar ausgebildet, weist nämlich einen Elektromotor
auf. Hierzu ist im Gehäuse 3 ein bewegbarer Rotor 4 und ein
Stator 5 vorgesehen. Zwischen dem Rotor 4 und dem Stator
5 ist nun ein Teilbereich 6 vorgesehen, der mit dem Förderbereich
7 strömungsverbunden ist. Bevor nun auf die Einzelheiten näher
eingegangen wird, darf allgemein vorab folgendes erläutert werden:
Die 1 bis 5 zeigen in
schematischer Darstellung eine Pumpe P, die im wesentlichen aus dem Pumpenantrieb
1 und dem Pumpenkopf 2 besteht. Wie die 5
gut erkennbar zeigt, weist der Pumpenkopf 2 ebenfalls ein separates Gehäuse
8 auf, das mit dem Gehäuse 3 des Pumpenantriebes
1 entsprechend verschraubbar bzw. an dem Gehäuse 3 anordenbar
ist.
Die eingangs genannten Nachteile sind nun zunächst dadurch vermieden,
dass der Elektromotor als bürstenloser Elektromotor ausgebildet ist. Das Gehäuse
3 des Pumpenantriebs 1 ist nun derart ausgebildet und/oder ausgeführt
ist, so dass in einem inneren Gehäusebereich 3a der Rotor
4 und in einem äußeren Gehäusebereich 3b der Stator
5 angeordnet ist, wobei der äußere Gehäusebereich
3b gegenüber dem inneren Gehäusebereich 3a flüssigkeitsdicht,
insbesondere wasserdicht ausgebildet bzw. ausgeführt ist. Wie insbesondere
die 5 zeigt ist nun der innere Gehäusebereich
3a gegenüber dem äußeren Gehäusebereich 3b
entsprechend flüssigkeitsdicht/wasserdicht ausgebildet, insbesondere durch
den Verlauf/die Ausbildung einer inneren Gehäusewandung 3c. Anders
ausgedrückt, Flüssigkeit kann nicht in den äußeren Gehäusebereich
3b eindringen. Korrosionsschäden werden vermieden, insbesondere wird
ein derartiger Pumpenantrieb dann als Tauchpumpe/Unterwasserpumpe verwendet, kann
selbstverständlich aber auch als Pumpenantrieb für andere Zwecke eingesetzt
werden. Insbesondere ist nun der äußere Gehäusebereich
3b mit Vergussmasse ausgegossen, wobei insbesondere damit der Stator
5 eingekapselt ist. Ein Eindringen von Flüssigkeit, insbesondere Wasser
in diesem Bereich ist daher vollständig vermieden.
Vom Pumpenantrieb 1 erstreckt sich eine in den Förderbereich
7 erstreckende Welle 9, vzw. hier die Rotorwelle 9a.
Die Welle 9 ist im wesentlichen innerhalb des Gehäuses 3
gelagert, worauf später noch näher eingegangen wird. Das vordere –
in der 5 dargestellte linke Ende – der Welle
9 erstreckt sich bis in den Förderbereich 7 hinein, wobei
der Förderbereich 7 hier durch das Gehäuse 8 des Pumpenkopfes
2 entsprechend begrenzt wird. Auf diesem Ende der Welle 9 ist
ein nur teilweise durch Konturen dargestelltes und gestrichelt gezeichnetes –
angedeutetes – Pumpenrad 10, hier ein Flügelrad 10a,
angeordnet. Weiterhin weist der Pumpenkopf 2 einen Flüssigkeitszulauf
11 (Ansaugstutzen) und einen Flüssigkeitsablauf 12 (Auslass)
auf so wie dies in den 1 bis 5,
insbesondere in der teilweise geschnittenen Darstellung der 5,
gut erkennbar ist.
Der Aufbau des Gehäuses 3 des Pumpenantriebes
1 darf nun ausführlicher erläutert werden:
Das Gehäuse 3 des Pumpenantriebes 1 ist nun derart ausgebildet
und/oder ausgeführt, so dass ein innerer Gehäusebereich 3a und
ein äußerer Gehäusebereich 3b vorgesehen ist. Wie insbesondere
der Aufbau in 5 schematisch zeigt, weist das Gehäuse
3 insbesondere eine innere Gehäusewandung 3c auf die den
inneren Gehäusebereich 3a entsprechend begrenzt. Im äußeren
Gehäusebereich 3b ist nun vzw. der Stator 5 und im inneren
Gehäusebereich 3a der Rotor 4 und/oder die Welle
9, insbesondere die Rotorwelle 9a angeordnet. Der äussere
Gehäusebereich 3b wird durch die äussere Gehäusewandung
3d gegenüber der Außenumgebung begrenzt.
Wie die 5 gut zeigt, sind zur Lagerung
der Welle 9 hier zwei Lager 13 und 14 vorgesehen, die
die entsprechenden „Endbereiche" der Welle 9 entsprechend drehbar
lagern. Im mittleren Bereich der Welle 9 ist nun der Rotor 4 vorgesehen.
Es ist auch denkbar, dass der Rotor 4 und die Welle 9 als integrale
Bestandteile ausgebildet sind, was hier aber nicht dargestellt ist. Es ist aber
gut ersichtlich, dass die Welle 9, der Rotor 4 und die Lager
13 und 14 im inneren Gehäusebereich 3a angeordnet
sind und der Stator 5 im äußeren Gehäusebereich
3b vorgesehen ist. Zwischen dem Rotor 4 und dem Stator
5 ist nun im inneren Gehäusebereich 3a ein Teilbereich
6 vorgesehen, der von der jeweiligen Flüssigkeit in eine bestimmte
Richtung durchströmbar ausgebildet ist. Dies darf nun ausführlicher erläutert
werden:
Der Pumpenantrieb 1 ist derart ausgebildet und/oder ausgeführt, so
dass einerseits ein Zuströmen und andererseits aber auch ein Abströmen
von Flüssigkeit in den zwischen dem Rotor 4 und dem Stator
5 vorgesehen Teilbereich 6 ermöglicht ist. Dadurch, dass
der Pumpenantrieb 1 nun so ausgebildet ist, dass es zu einer Strömung,
nämlich zu einer Durchströmung dieses Teilbereiches 6 kommt,
können sich insbesondere keine Fest- und/oder Schwebstoffe sowie auch keine
Schmutzpartikel in diesem Teilbereich 6 ablagern, was die eingangs genannten
Nachteile vermeidet und entsprechende Vorteile mit sich bringt.
Vorzugsweise weist der Rotor 4 an seinem Umfang mindestens
einen Magneten 15, vzw. mehrere Permanentmagnete auf, wobei, wie aus der
5 ersichtlich, der Teilbereich 6, der im wesentlichen
das frei gebliebene Innere des inneren Gehäusebereiches 3a bildet,
nun einen entsprechenden Bereich aufweist, der als „Spaltrohr 6a"
bezeichenbar ist, aber einen ringförmigen Spalt darstellt. Das Spaltrohr
6a, das ebenfalls von Flüssigkeit durchströmt wird, wird durch
die inneren Gehäusewandung 3c und durch den Außenumfang des Rotors
4, so wie aus der 5 ersichtlich, entsprechend
begrenzt.
Damit nun der Teilbereich 6 durchströmt werden kann
ist zunächst zwischen dem Förderbereich 7 und dem in den Förderbereich
7 hineinragenden Ende der Welle 9 ein Flüssigkeits-Durchlassbereich
16 ausgebildet.
Wie aus der 5 ersichtlich ist der Flüssigkeits-Durchlassbereich
16 insbesondere entlang des Umfanges des hier dargestellten Lagers
13 ausgebildet, was auf unterschiedliche konstruktive Art und Weise realisiert
sein kann, nämlich bspw. kann der das Lager 13 haltende, hier nicht
näher bezeichnete Bereich entsprechende Durchtrittsöffnungen aufweisen
oder auch entsprechende Durchtrittsspaltöffnungen, je nach Anwendungsfall.
Damit nun weiterhin ein Durchströmen des Teilbereiches
6, insbesondere des Spaltrohres 6a ermöglicht ist, ist nun
ein Spülkanal 17a und/oder ein Spülrohr 17b vorgesehen,
so dass der Förderbereich 7 mit dem zwischen dem Rotor 4
und dem Stator 5 liegenden Teilbereich 6 bzw. mit dem Spaltrohr
6a entsprechend strömungsverbunden ist, so wie in der 5
entsprechend dargestellt. Die entsprechende Strömungsverbindung wird hier also
teilweise durch den Spülkanal 17a und durch das separat vorgesehe
Spülrohr 17b gebildet. Hierbei ist der Spülkanal 17a
im wesentlichen in der unteren, vzw. verdickten äusseren Gehäusewandung
3d des Gehäuses 3 des Pumpenantriebes 1 ausgebildet.
Das Spülrohr 17b ist als separates Bauteil vorgesehen und abdichtend
mit der inneren Gehäusewandung 3c – in der 5
rechts dargestellt – verbunden. Denkbar sind auch andere Ausführungsbeispiele
für den Spülkanal 17a bzw. das Spülrohr 17b. Bspw.
ist auch denkbar, dass nur Spülkanäle oder auch nur Spülrohre vorgesehen
sind, abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
Vorzugsweise ist nun der Spülkanal 17a bzw. das Spülrohr
17b so vorgesehen bzw. angeordnet, dass das dem Förderbereich
7 abgewandte Ende der Welle 9 mit dem Förderbereich
7 strömungstechnisch verbunden ist, so wie in der 5
deutlich dargestellt. Wie sich bereits aus der Darstellung der
Strömungsverbindungen aus der 5 entnehmen lässt,
wird also eine Durchspülung/Umspülung des Teilbereiches 6, insbesondere
des Spaltrohres 6a erzielt.
Der Flüssigkeits-Durchlassbereich 16 und die Durchlassöffnung
18 zum Spülkanal 17a bzw. Spülrohr 17b sind
nun im Bereich des Förderbereiches 7 bzw. relativ zum Pumpenrad
10 derart angeordnet und/oder ausgebildet, so dass eine bestimmte Strömungsrichtung,
insbesondere ein Strömungskreislauf und/oder ein entsprechender Differenzdruck
realisiert ist. Die Strömungsrichtung der Flüssigkeitsströmung ist
insbesondere auch abhängig von der Drehrichtung des Pumpenrades 10.
Entscheidend ist, dass eine bestimmte Strömungsrichtung hier entsprechend realisiert
ist, insbesondere ein Strömungskreislauf der Flüssigkeit durch den Teilbreich
6/das Spaltrohr 6a realisiert ist, so dass Fest- und/oder Schwebstoffe,
die in den Teilbereich 6, insbesondere in das Spaltrohr 6a eingedrungen
sind auch wieder durch die Strömung heraustransportiert werden können.
An dem hinteren Ende des Gehäuses 3 kann ein Sichtschutzelement
(Abschlusselement) vorgesehen sein, so dass das hintere Ende des Pumpenantriebes
1 entsprechend verschließbar ist. Auch eine am Gehäuse
3 ausgebildete Halterung 19 kann vorgesehen sein.
Der Pumpenantrieb ist aber nun als Unterwasser-Pumpenantrieb ausgebildet.
Hierzu ist zunächst der äußere Gehäusebereich 3b mit
einer Vergussmasse ausgegossen und damit verkapselt ausgebildet. Der in
5 erkennbare Stator 5 ist also entsprechend
„eingegossen" worden. Insbesondere sind daher Korrosionsschäden vermieden.
Das Gehäuse 3 ist nun so aufgebaut, dass die äußere Gehäusewandung
3d und/oder ein hier nicht näher gezeigtes Abschlusselement, sowie
die Ausbildung der inneren Gehäusewandung 3c den äußeren
Gehäusebereich 3b gegen das Eindringen von Flüssigkeit sowohl
von außen, als auch vom inneren Gehäusebereich 3a entsprechend
abdichtet und zwar vzw. ohne dass separate aufwendige Dichtungselemente vorgesehen
werden müssen. Dies bedeutet, dass der Stator 5 gut geschützt,
insbesondere in einer Vergussmasse eingegossen ist.
Der bürstenlose Elektromotor des Pumpenantriebes 1 ist
nun so ausgebildet, dass die Rotor-Stator-Einheit, die elektrisch betreibbar ist,
vzw. als Gleichstrommotor ausgebildet ist, insbesondere als Mehr-Phasiger-bürstenloser
vzw. aber als Drei-Phasen-bürstenloser-Gleichstrommotor ausgebildet ist. Vorzugsweise
ist der so gebildete Motor drehzahl-geregelt ausgeführt und derart sensorlos
regelbar, dass insbesondere die Ansteuerung beider Drehrichtungen des Pumpenrades
10 realisierbar ist. Insbesondere ist der Motor hier dann als DC- oder
AC-Motor ausgebildet, abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall.
Eine aus dem der Pumpenantrieb 1 mit einem Pumpenkopf
2 gebildete Unterwasserpumpe weist also vzw. einen sensorlos kommmutierten
3-phasigen-bürstenlosen Elektromotor auf, der vzw. Drehzahlen von 0 bis 6000
Umdrehungen/Minute, oder mehr verwirklichen kann. Aufgrund der Ausbildung dieser
Motoreinheit kann ein hoher Wirkungsgrad von > 75% erzielt werden. Insbesondere
das Spaltrohr 6a sollte eine Breite von mindestens 0,1 mm bis 1,0 mm, vzw.
eine Breite von > 0,8 mm aufweisen.
Die Ausbildung eines derartigen Pumpenantriebes 1 mit einem
drei-phasigen-bürstenlosen Elektromotor als Unterwasserpumpe führt zu
weit höheren Energieeinsparungen als bisher im Stand der Technik üblich,
was mit grossen Vorteilen verbunden ist, weil insbesondere derartige Unterwasser-Pumpenantriebe
1 in der Aquaristik und/oder Teichwirtschaft besonders gut eingesetzt werden
können.
Wie bereits oben ausführlich geschildert kommt es aufgrund der
Umspülung/Durchspülung des Teilbereiches 6 auch zu einer im Pumpenantrieb
1 integrierten Lager- und Motorzwangsspülung, insbesondere aufgrund
des separat vorgesehen Spülkanals 17a bzw. Spülrohres
17b. Durch die Anordnung des entsprechenden Flüssigkeits-Durchlassbereiches
16 bzw. der Durchlassöffnung 18 relativ zum Pumpenrad
10 und/oder entsprechend – relativ zueinander – innerhalb
des Förderbereiches 7 kann eine erhöhte Spülleistung und
auch ein hoher Differenzdruck erzielt werden, dies ist abhängig vom jeweiligen
Anwendungsfall.
Vorzugsweise ist das komplette Gehäuse 3 als Spritzgussteil
ausgebildet. Es sind also hier keine weiteren Einlegeteile oder separat auszubildende
Spaltrohre erforderlich. Vorzugsweise ist der Rotor 4 titangekapselt ausgebildet
und weist Hochleistungsmagneten (NdFeB oder CoSm) auf. Es sind aber auch „eisenlose"
Ausführungen denkbar.
Die oben beschriebene Ausführung des Pumpenantriebes
1 führt zu einer vzw. sehr gut ausgebildeten „seewasserbeständigkeit",
wobei dieser Antrieb auch als Unterwasserpumpe vzw. bis 5 Meter Wassertiefe verwendet
wird. Auch eine „trockene Aufstellung" ist denkbar. Aufgrund der Ausbildung
des Gehäuses 3 ist der Pumpenantrieb 1 auch sehr geräuscharm
ausgebildet. Ein derartiger Pumpenantrieb 1 erfüllt die Anforderungen
gemäss der DIN IP 68.
Vorzugsweise sind beide Drehrichtungen der Welle 9 entsprechend
ansteuerbar, so dass auch die Strömungsrichtung durch den
Teilbereich 6 entsprechend steuerbar ist. Die Lager 13 und
14 sind vzw. aus Siliziumcarbid (Sinterkeramik) hergestellt, aber auch
andere Lagertypen sind denkbar.
Insbesondere durch den separaten Pumpenkopf 2 ist der Pumpenantrieb
1 durchaus adaptierbar für verschiedene Pumpentypen bspw. für
Radial- und Axialpumpen vzw. aber auch Impellerpumpen oder dergleichen, je nach
Anwendungsfall.
Die Steuerungselektronik für einen derartigen Pumpenantrieb
1 ist vzw. sensorlos, nämlich als sensorlose Kommmutierungselektronik
ausgebildet. Entsprechende Steuerungssensoren und/oder Elektronik können vorgesehen
werden (Weitbereichseingang 90 bis 250 V AC). Auch eine busfähige Steuerelektronik
mit Diagnoseinterfaces sind denkbar, was wiederum vom jeweiligen Anwendungsfall
abhängig ist.
Entscheidend ist, dass mit dem erfindungsgemäßen Pumpenantrieb
1 die eingangs genannten Nachteile vermieden und entsprechende Vorteile
erzielt sind.
- 1
- Unterwasser-Pumpenantrieb
- 2
- Pumpenkopf
- 3
- Gehäuse
- 3a
- innerer Gehäusebereich
- 3b
- äußerer Gehäusebereich
- 3c
- innere Gehäusewandung
- 3d
- äußere Gehäusewandung
- 4
- Rotor
- 5
- Stator
- 6
- Teilbereich
- 6a
- Spaltrohr
- 7
- Förderbereich
- 8
- Gehäuse
- 9
- Welle
- 9a
- Rotorwelle
- 10
- Pumpenrad
- 10a
- Flügelrad
- 11
- Flüssigkeitszulauf
- 12
- Flüssigkeitsablauf
- 13
- Lager
- 14
- Lager
- 15
- Magnete
- 16
- Flüssigkeits-Durchlassbereich
- 17a
- Spülkanal
- 17b
- Spülrohr
- 18
- Durchlassöffnung
- 19
- Halterung
- P
- Pumpe