Die Erfindung bezieht sich auf eine Nähmaschinen-Nadel
mit von einem Kolben ausgehendem Schaft, welcher auf seiner Mantelfläche -
ausgehend vom spitzenseitigen Öhr - mindestens eine in Richtung des Kolbens
verlaufende Fadenrinne aufweist, deren Rinnengrund, als in Querrichtung des Schaftes
liegende Wölbungsfläche gestaltet ist und deren vom Wolbungsbereich-Endpunkt
ausgehende Seitenflanken einen sich zur Mantelfläche hin erbreiternden Rinnenquerschnitt
formen.
Eine Nähmaschinen-Nadel mit klassisch rundem Schaftquerschnitt
ist durch die
DE 31 49 383 A1
bekannt (Fig. 4). Die Fadenrinne ist von rechteckiger Kontur; die parallel
verlaufenden Seitenflanken sind über einen rechtwinklig dazu ausgerichteten
Rinnengrund, ebenfalls als Flachflanke, verbunden.
Der
DE-PS 193 006
ist eine trapezförmige Fadenrinnen-Kontur entnehmbar. Die Seitenflanken
divergieren zur Mantelfläche hin. Das führt zu einem deutlich erbreiterten
Rinnenquerschnitt. Der Rinnengrund ist überwiegend ebenflächig und geht
über je eine kurze konkave Ausrundung in die Wandabschnitte der Seitenflanken
über. Neben einem auch hier runden Schaftquerschnitt ist dieser Nähmaschinen-Nadel
in diametraler Gegenüberlage zur Fadenrinne eine relativ flach ausgeführte
Ergänzungsrinne zugeordnet (Abb. 3).
Aus der
DE 37 32 948 A
ist eine Nähmaschinennadel mit einem Nadelgrundkörper und einem
Schaft sowie einem im Wesentlichen zylindrischen Kolben bekannt. Der Kolben ist
durch einen den Nadelgrundkörper umgebenden Hüllkörper gebildet.
An dem Schaft der Nadel ist eine Fadenrinne ausgebildet, die sich bis in den Bereich
des Kolbens hinein erstreckt und dort als Verankerungsstelle für ein Blech
oder einen Draht dient, der zur Ausbildung des Kolbens um den Schaft gewickelt wird.
Die
DE 32 35 153 A1
zeigt eine gattungsgemäße Nähmaschinen-Nadel, deren Rinnengrund
als in Querrichtung des Schaftes liegende Wölbungsfläche gestaltet ist,
welche an divergierend ausgerichtete Seitenflanken anschließt und welche Seitenflanken
einen sich zur Mantelfläche erbreiternden Rinnenquerschnitt formen (Fig. 11a).
Der Rinnengrund ist, mehr einem Kerbtal gleichend, relativ eng ausgeformt.
In Kenntnis dieser Vorgaben hat sich die Erfindung die
Aufgabe gestellt, eine Nähmaschinen-Nadel der geschilderten Art bei fadenführungsgünstiger
Rinnenkontur wiederstandsfähiger gegenüber abbiegenden Belastungskräften
auszubilden.
Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen bei
einer Nähmaschinen-Nadel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass der Durchmesser des kreisbogenförmigen Wölbungsverlaufs
der Wölbungsfläche etwa dem Radius des Schaftes entspricht. Der hieraus
gewonnene Rinnengrund entbehrt der Enge, ist so reibungswärmesenkend und belässt
dabei dennoch so viel Restquerschnitt, dass der Schaft nicht geschwächt ist.
Der Wölbungsverlauf ist in eine solche Tiefe gelegt, dass die Zone etwa ab
dem schaft-peripheren Halbkreis für den erstrebten vergrößerten Rinnenquerschnitt
gestaltet werden kann. Selbst die bruchkritischen Übergangsbereiche haben an
Kerbwirkung verloren. Die Ecken sind "ausgebügelt". Über die großzügige
konkave Rundung entstehen günstig liegende Sperrflächen gegenüber
abbiegenden Kräften, dies sowohl in Öhrrichtung als auch quer dazu. Es
liegt ein erheblicher Versteifungseffekt vor. Vorteilhaft ist es dabei, dass der
Wölbungsverlauf der Wölbungsfläche derart gestaltet ist, dass zwei
von einem im Schaftquerschnitt jenseits des Schaftzentrums und auf der Längsmittelebene
des Schaftes liegenden Punkt (Scheitelpunkt) an den Wölbungsverlauf angelegten
Tangenten (Tangenten-Anlegepunkt) einen Erbreiterungsfreiraum-Querschnitt und einen
kleineren bzw. maximal flächengleichen, oberhalb des Tangenten-Anlegepunktes
liegenden Zwickelabschnitt definieren, welch letzterer geformt ist einerseits durch
die Wölbungslinie der Wölbungsfläche und andererseits durch die Tangente,
angelegt im Wölbungsscheitel und der rechtwinklig dazu stehenden Radialen und
durch den Tangenten-Punkt verlaufenden Geraden, parallel liegend zu der durch das
Zentrum des Schaftes und den Wölbungsmittelpunkt verlaufenden Längsmittelebene.
Das zur Verbreitung weggenommene Material ist gleichsam eckausfüllend und so
kerbbruchentschärfend dem ausgerundeten Part des Rinnengrundes beigeschlagen.
Er bildet die großzügig konkav ausgerundeten Ausläufer des erbreiterten
Rinnenquerschnitts. Die Querschnittsverhältnisse sind bezüglich der Differenz
der Flächengrößen des Erbreiterungsfreiraum-Querschnitts zum Zwickelabschnitt
maximal etwas weniger als 30 %. Weiter ist eine vorteilhafte Lösung erreicht
durch eine der Fadenrinne in an sich bekannter Weise gegenüberliegende Ergänzungsrinne
kleineren Querschnitts mit gewölbter Grundfläche und einer Mündungsbreite
etwa der lichten Mündungsbreite der Fadenrinne, deren Seitenflanken stumpfwinklig
in die Mantelfläche des Schaftes einlaufen. Eine solche Ergänzungsrinne
ist von geringerer Tiefe als die übliche lange Fadenrinne. Der konkave Rundungsverlauf
trägt zur Erzielung einer polydirektionalen Wandungsausrichtung des Schaftes
und damit zur Erhöhung des Widerstandes gegenüber abbiegenden Kräften
bei. Solche Nähmaschinen-Nadeln oder auch eine sogenannte Doppelrinnennadeln
haben praktisch ein Doppel-T-Profil, wobei die rinnenbildenden Übergänge
in der geschilderten Weise bezüglich einer Kerbwirkung außer Gefahr stehen.
Dabei ist es günstig, dass bei zwei einander gegenüberliegenden Fadenrinnen
gleicher Geometrie, entsprechend dem Kennzeichen des zweiten Anspruches, sich die
Scheitelpunkte der angelegten Tangenten im Bereich der Schaft-Längsmittelachse,
des Zentrums also, treffen bzw. sich sogar überlappen.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines
zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Es zeigt:
- Fig. 1
- eine als Doppelrinnennadel realisierte Nähmaschinen-Nadel in Ansicht, und
zwar gegen eine Fadenrinne gesehen, vergrößert,
- Fig. 2
- den Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1,
- Fig. 3
- die Unteransicht der Nähmaschinen-Nadel, und zwar gegen die Hohlkehle gesehen,
- Fig. 4
- einen stark vergrößerten Querschnitt durch den Schaft der Nähmaschinen-Nadel,
aufweisend eine Ergänzungsrinne,
- Fig. 5
- einen entsprechenden Querschnitt, zeigend die Nähmaschinen-Nadel als Doppelrinnennadel,
- Fig. 6
- dasselbe in geometrischer Abwandlung (die Schnittschraffur ist in diesen beiden
Darstellungen weggelassen).
Die im klassischen Reduzierverfahren mittels Umlaufpresse
im Wege des Kaltstreckens als Rohling erzeugbare, in spanabhebender Weise produzierbare
oder gar im Wege des Formpressens/Beschneidens weitestgehend nachbearbeitungsfrei
erzielbare Nähmaschinen-Nadel 1 ist im Grunde kreisrunden Querschnitts. Das
gilt für den querschnittsgrößeren Kolben 2 ebenso wie für den
den größten Längenabschnitt einnehmenden Schaft 3 der Nähmaschinen-Nadel
1.
Bezüglich des Schaftquerschnitts sei auf die Figuren
4 bis 6 verwiesen. Dort ist die zylindrische Mantelfläche desselben mit 4 bezeichnet.
Der Kolben 2 geht über einen kegelstumpfartigen Ansatz
5 in den deutlich querschnittsreduzierten Schaft 3 über, welcher mit einer
Nadelspitze 6 abschließt.
Die Nadelspitze 6 erstreckt sich im öhrseitigen Endabschnitt
1' der Nähmaschinen-Nadel 1. Die eigentliche Spitze ist 7. Das Öhr ist
mit 8 bezeichnet. Vor demselben befindet sich die sogenannte Hohlkehle 9. Letztere
bildet einen vergrößerten Greiferraum für den nicht dargestellten
Greifer einer Nähmaschine.
Im Rücken der Hohlkehle 9, also auf der einem Höcker
10 abgewandten Seite, läuft eine Fadenrinne 11. Deren Rinnengrund heißt
12.
Die Fadenrinne 11 verläuft zwischen dem Öhr 8
im Endabschnitt 1' und dem Ansatz 5 durchgehend und im Wesentlichen von gleicher
Tiefe. Lediglich der ansatzseitige Endbereich keilt auf die Kegelstumpfmantelfläche
des Ansatzes 5 gehend aus. Der Kolben 2 selbst ist gleichmäßig zylindrisch.
Er könnte aber auch schwach konisch oder gestuft sein. Sein freier Endabschnitt
trägt das Bezugszeichen 1". Dieser kolbenseitige Endabschnitt ist gefast.
In einer Querschnittsdiametralen des Schaftes 3 weist dieser
auf der der Fadenrinne 11 abgewandten Seite noch eine Fadenrinne 13 auf. Die ist
von geringerer radialer Tiefe als die Fadenrinne 11 und hat eine Ausprägung,
wie sie aus Fig. 5 hervorgeht oder eine solche, wie sie aus Fig. 4 erkennbar ist,
dort realisiert als Ergänzungsrinne 14.
Die weitere Fadenrinne 13 ist räumlich vor dem Öhr
8 endgeschlossen, dort bzw. einerseits durch den erwähnten Höcker 10 und
andererseits durch die gegenüber der Rinnentiefe ansteigende Mantelfläche
des Ansatzes 5. Auch hier kommt es zu dem bezüglich der Rinne 11 erwähnten
Auskeilen.
Die Längserstreckung der Rinnen 11, 13, 14 ist übereinstimmend,
und zwar raumparallel zum eine Längsmittelachse x-x stellenden Zentrum Z des
Schaftes 3.
Bezüglich des Abbiegekräfte aufnehmenden, relativ
dünnstieligen Schaftes 3 ist auf eine stabile Ausgestaltung geachtet, welche
die federnde Nachgiebigkeit ebenso erbringt wie einen genügenden Fadenführungsquerschnitt
besonders bezüglich der Fadenrinne 11.
Der Rinnengrund 12 ist als in Querrichtung des Schaftes
3 liegende Wölbungsfläche W gestaltet. Die nimmt weniger als einen Halbkreisbogen
ein. Wölbungsbereich-Endpunkte gehen in Seitenflanken 15 über. Letztere
nehmen divergierenden Verlauf und erbringen so zur Mantelfläche 4 hin einen
erbreiternden Rinnenquerschnitt 16. Der liegt über dem Durchmesser D des kreisbogenförmigen
Wölbungsverlaufs der Wölbungsfläche W. Der Öffnungswinkel zwischen
den Seitenflanken 15 liegt bei ca. 20 bis 30°. Der Verlauf von 15 ist spiegelsymmetrisch.
Der Durchmesser D des kreisbogenförmigen Wölbungsverlaufs
der Wölbungsfläche W entspricht im Wesentlichen dem Radius R des im Grunde
kreisrunden Querschnitt aufweisenden Schaftes 3 der Nähmaschinen-Nadel 1.
Der Wölbungsmittelpunkt der in der Zeichnung zu einem
vollständigen Kreis geschlossenen Wölbungsfläche W trägt das
Bezugszeichen y.
Die den Rinnengrund 12 bogenförmig konkav auswölbende,
dargestellte Kreisgeometrie ist so gesetzt, dass der Wölbungsmittelpunkt y
noch im Grundquerschnitt des Schaftes 3 liegt, jedoch der Radius des Kreises tiefenmäßig
nicht ausgeschöpft ist.
Der Abstand zum Zentrum Z ist erkennbar. Er entspricht
im Wesentlichen dem halben Radiusmaß des Durchmessers D.
Das Zentrum Z des Schaftes 3 und der Wölbungsmittelpunkt
y der kreisförmigen Wölbungsfläche W verlaufen in einer gemeinsamen
Längsmittelebene E-E. In dieser Diametralen liegt auch der anderen Seite des
Schaftes 3 beispielsweise die weiter oben mit 13 bezeichnete weitere Fadenrinne
der Doppelrinnen-Nähmaschinen-Nadel 1.
Der Wölbungsverlauf der Wölbungsfläche W
ist dabei derart gestaltet, dass zwei von einem im Schaftquerschnitt jenseits des
Zentrums Z des Schaftes 3 und auf der besagten Längsmittelebene E-E des Schaftes
3 liegenden Punkt P1 an den Wölbungsverlauf angelegten Tangenten T ein Erbreiterungsfreiraum-Querschnitt
17 und einen kleineren bzw. maximal flächengleichen, oberhalb des Tangenten-Anlegepunktes
19 liegenden Zwickelabschnitt 18 definieren. Sowohl der den erbreiterten Rinnenquerschnitt
16 oder Rinneneingang erbringende Erbreiterungsfreiraum-Querschnitt 17 als auch
der erwähnte Zwickelabschnitt 18 sind in Form engschraffierter Felder dargestellt.
Eingezeichnet ist dabei zum Vergleich eine rechtwinklig gestaltete Fadenrinne gängiger
Art. Die Zwickelabschnitte 18 füllen die rechtwinkligen Ecken der Fadenrinne
11 alter Art konkav ausrundend aus. So sind Eckkerben vermieden. Der Erbreiterungsfreiraum-Querschnitt
17 ist dagegen einen erbreiternden Rinnenquerschnitt 16 schaffend weggeräumt.
Die übergänge der so divergierend anschließenden Seitenflanken 15
zur Mantelfläche 4 hin können, wie dargestellt, konvex verrundet sein.
Der Zwickelabschnitt 18 ist einerseits geformt durch die
den Rinnengrund 12 ausrundende Wölbungslinie, also Wölbungsfläche
W, und andererseits definiert durch die Tangente T, angelegt im Wölbungsscheitel
19 und der rechtwinklig (Winkel Alpha) dazu stehenden Radialen 20 und durch den
Tangenten-Punkt P1 verlaufenden Geraden G, parallel liegend zu der durch das Zentrum
Z des Schaftes 3 und den Wölbungsmittelpunkt y verlaufenden Längsmittelebene
E-E.
Fig. 5 zeigt bezüglich der zusätzlichen Fadenrinne
13 eine vergleichbare Geometrie, wobei jedoch der Wölbungsmittelpunkt y dieser
Fadenrinne 13 weiter nach radial außen versetzt ist, bleibend in der Längsmittelebene
E-E. Der Wölbungsmittelpunkt y dieser Wölbungsfläche W liegt schafteinwärts
kurz hinter der als durchlaufende Linie gedachten Mantelfläche 4. Die Bezugsziffern
sind sinngemäß angewandt, dies ohne weitere textliche Wiederholungen.
Bei dieser Konstellation treffen sich die Scheitel der angelegten Tangenten T im
Bereich der Schaftmittelachse x-x, des Zentrums Z des Schaftes 3 also, erkennbar
sogar in überlappender Zuordnung. Der Scheitel der Tangenten T der Fadenrinne
13 ist mit P2 bezeichnet. Die Überlappungszone Ü erstreckt sich, von der
Fadenrinne 11 aus gesehen, jenseits des Zentrums Z.
Gleichwohl ergibt sich bezüglich der Fadenrinne 13
auch der erstrebte erbreiternde Rinnenquerschnitt 16.
Bezüglich der Variante Fig. 6 liegt eine dem Beschriebenen
vergleichbare Geometrie vor, zumindest was die Parameter der Fadenrinne 11 angeht.
Abweichend ist nun eine Ausgestaltung vorgenommen, die einen größeren
Überlappungsbereich Ü in der Längsmittelebene E-E betrifft. Die die
weitere Fadenrinne 13 betreffende Gestaltung entspricht der in Fig. 5 erläuterten.
Bezüglich der Fadenrinne 11 sind die Tangenten T so gelegt, dass die Wölbungsscheitel,
sprich Tangenten-Anlegepunkte 19, aus dem unteren Drittel der Tiefe der Fadenrinne
11 etwa auf die halbe Tiefe versetzt sind. Die Wölbungsscheitel erbringen einen
Scheitel bezeichnet mit P2, der deutlich weiter aus dem Zentrum Z verlegt ist, aber
noch innerhalb des Querschnitts des Schaftes 3 liegt. Entsprechend fallen auch die
Felder unterschiedlich groß aus bezüglich des Erbreiterungsfreiraum-Querabschnitts
17 und des Zwickelabschnitts 18. Erstgenannter ist flächenkleiner als der Zwickelabschnitt
18. Gleichwohl bleibt hier die durch die Wölbungsfläche W erzielte Ausrundung
der Übergangsbereiche zu den Seitenflanken 15 bestehen.
Bezüglich Fig. 5 ist eine eher ausgewogene Verteilung
erkennbar. Die Differenz der Flächengrößen des Erbreiterungsfreiraum-Querschnitts
17 zum Zwickelabschnitt 18 beträgt maximal etwas weniger als 30%.
Zurückkommend auf die Variante gem. Fig. 4 bleibt
noch festzuhalten, dass die dortige Fadenrinne in Form der Ergänzungsrinne
14 auffallend kleineren Querschnitts ist als die in den Figuren 5 und 6 erörterten.
Da hier deutlich weniger als etwas geringer als der halbe Kreisquerschnitt auftritt,
kommt es aber auch hier zu einer aus dem Verlauf der Wölbungsfläche W
bestimmten Mündungsbreite, die etwa der lichten Mündungsbreite 16 der
Fadenrinne 11 bzw. 13 entspricht.
Während bei den anderen Ausprägungen es im Übergang
von Seitenflanke 15 zu Mantelfläche 4 zu spitzwinkligen Rinnenrändern
kommt, ist die Ergänzungsrinne 14 - der Rinnengrund ist mit 14' bezeichnet
- stellende Ausgestaltung bezüglich dieser Ränder erkennbar stumpfwinklig
(Winkel Beta). Die hier von den Ausläufern der Wölbungsfläche W gestellten
Flanken gehen wie in der Grundversion über konvexe Randverrundungen in die
Mantelfläche 4 des Schaftes 3 über.
Bei einer Einrinnen-Nadel haben Prüfungsergebnisse
erbracht, dass die Nadel in Öhrrichtung 10 % steifer und in Querrichtung dazu
7% steifer war. Es handelte sich dabei um eine Nadel, die die zu Fig. 5 beschriebene,
untere Fadenrinne 11 aufwies.
Tests an einer Doppelrinnen-Nadel gemäß Darstellung
Fig. 5 ergaben eine in Öhrrichtung 25 % höher liegende Steifigkeit und
in Querrichtung 20 % höher ausgefallene Steifigkeit des Nadelkörpers.
Untersuchungen des in Fig. 4 dargestellten Nadeltyps, also
mit einer Fadenrinne 11 und der erläuterten Ergänzungsrinne 14 zeigten
eine in Querrichtung 6 % höhere Steifigkeit. In Öhrrichtung gemessen war
sie 8 % schwächer.