Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Schleifwerkzeug
mit Diamant oder kubischem Bornitrid als Schleifmittel, welches sich besonders zum
Nassschliff von harten Oberflächen aus beispielsweise keramischen Lacken eignet.
Die Bearbeitung harter Oberflächen, beispielsweise
aus keramischen Lacken im Automobilbereich, mit Hilfe von Hand-Schleifwerkzeugen,
d.h. von Werkzeugen, die während des Bearbeitungsvorgangs manuell bewegt werden,
ist bisher noch nicht zufrieden stellend gelöst. Herkömmliche vollflächige
Schleifwerkzeuge weisen in diesen Prozessen sehr geringe Standzeiten auf: nach der
Bearbeitung von etwa 2 bis 5 Schleifpunkten ist das Schleifwerkzeug bereits vollständig
verschliessen. Es ist offensichtlich, dass die Oberflächenbearbeitung eines
vollständigen Automobils mit derartigen Schleifwerkzeugen zeit- und kostenintensiv
ist.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei herkömmlichen
vollflächigen Schleifwerkzeugen dadurch, dass bei der Bearbeitung harter Oberflächen
das Schleifkorn schnell abgenutzt wird, Kornstücke herausbrechen und in Berührung
mit der zu bearbeitenden Oberfläche kommen. Die Konsequenz sind unerwünschte
Schleifspuren (Swirls) auf der bearbeiteten Oberfläche. Dies passiert ebenso,
wenn harte Partikel der Oberfläche herausgelöst und vom Schleifmittel
nicht korrekt aufgenommen oder ausgewaschen werden.
Für die Bearbeitung harter Oberflächen ist ein
sehr hartes Schleifkorn wie Diamant, kubisches Bornitrid oder Borcarbid notwendig.
Diese sind recht teuer, was ihrer Verbreitung im Weg steht.
Es bestand ein Bedürfnis nach einem verbesserten Schleifwerkzeug
zur Bearbeitung harter Oberflächen, welches höhere Standzeiten aufweist
und auf der bearbeiteten Oberfläche keine Schleifspuren hinterlässt.
Überraschend wurde die vorstehende Aufgabe durch ein
Schleifwerkzeug gelöst, umfassend harzgebundenes Schleifkorn ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Diamant und kubischem Bornitrid, und ein Substrat mit
einer ersten, das Schleifkorn tragenden Schicht, welche wasserdurchlässig ist
und eine plane Oberfläche aufweist, und mindestens einer zweiten Schicht, welche
Wasser aufnehmen kann und unter Formerhalt komprimierbar ist, wobei das Substrat
auf der vom Schleifkorn abgewandten Seite selbsthaftend ist.
Beim erfindungsgemässen Schleifwerkzeug ist das Schleifkorn
vollflächig aufgetragen, allerdings kommt zunächst nur jenes Korn zum
Einsatz, welches auf den herausragenden Teilen der ersten Schicht (Stege)sitzt.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug zeichnet sich
aufgrund der Beschaffenheit des Substrats durch eine hohe Flexibilität aus.
Das auf der Oberfläche harzgebundene Schleifkorn kann somit während des
Schleifvorgangs aus dem Werkzeug herausgedrückt werden. Dies führt zu
erhöhten Standzeiten sowie zu einer schonenden Zerspanung des bearbeiteten
Produkts. Mit angepasstem Schleifdruck können somit auch die tiefer liegenden
Schleifpartikel des komprimierbaren Schleifwerkzeugs gezielt zum Einsatz gebracht
werden.
Beim Nassschliff wird das dem Schleifwerkzeug zugeführte
Wasser in der zweiten, wasseraufnehmbaren und unter Formerhalt komprimierbaren Schicht
zumindest teilweise zurückgehalten. Der während des Schleifens anfallende
Schleifstaub kann auf einfache Weise dadurch entfernt werden, dass man das Schleifwerkzeug
zusammendrückt. Hierbei wird das in der zweiten Schicht enthaltene Wasser herausgedrückt,
gelangt aufgrund der Permeabilität der korntragenden Schicht zur Oberfläche
des Schleifwerkzeugs und spült den auf oder in der Oberfläche des Schleifwerkzeugs
befindlichen Schleifstaub fort. Das Schleifwerkzeug kann im Anschluss an diesen
einfach und schnell durchführbaren Vorgang wieder problemlos verwendet werden.
Dadurch wird ein Schleifen ohne Schleifspuren (Swirls)
mit überraschend hohen Standzeiten erreicht. Die Standzeiten des erfindungsgemässen
Schleifwerkzeugs übertreffen die Standzeiten herkömmlicher vollflächiger
Schleifwerkzeuge um einen Faktor von etwa 20 bis 100.
Als Schleifkorn kann natürlicher oder künstlicher
Diamant oder kubisches Bornitrid verwendet werden, wobei Diamant nicht zuletzt aus
ökonomischen Gründen bevorzugt ist. Gemäss der vorliegenden Erfindung
weist das Schleifwerkzeug vorzugsweise eine Menge an Schleifkorn auf seiner Oberfläche
von 10 bis 50 g/m2, bevorzugt von 10 bis 30 g/m2 (letzteres
entspricht 50 bis 150 Karat/m2 Diamant) auf.
Gemäss der vorliegenden Erfindung wird das Schleifkorn
über ein Harz-Bindemittel an das Substrat gebunden. Metallgebundene Schleifmittel
sind von der vorliegenden Erfindung nicht umfasst. Die Verwendung eines sogenannten
harzgebundenen Schleifkorns oder "Resin-Bond-Diamond" hat den Vorteil, dass es eine
erhöhte Nachschärfungstendenz(engl. high friability)aufweist.
Erfindungsgemäss können alle herkömmlichen
Harz-Bindemittel eingesetzt werden, beispielsweise Phenolharze, Melaminharze, Harnstoffharze,
Epoxydharze, Polyesterharze, Polyacrylatharze oder Polyurethanharze.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform ist
es besonders vorteilhaft, wasserlösliche Harze wie beispielsweise Phenolharze
zu verwenden, die im ungehärteten Zustand wasserlöslich sind. Die Verwendung
wasserlöslicher Harze erlaubt eine einfache Zurückgewinnung des Schleifkorns
aus Abfällen, die bei Auftragverfahren wie beispielsweise Aufsprühen anfallen
können. Der Rückstand aus Schleifkorn und ungehärtetem Harz wird
einfach in eine wässrige, vorzugsweise alkalische Lösung gegeben und das
Harz sauber und effizient abgetrennt. Dadurch kann das Auftragverfahren schneller
durchgeführt werden, ohne dass hiermit ökonomische Nachteile (Verlust
an Schleifkorn) verbunden wären.
Wie vorstehend ausgeführt umfasst das Substrat des
erfindungsgemässen Schleifwerkzeugs mindestens zwei verschiedene Schichten.
Die erste Schicht trägt das Schleifkorn, welches über
das vorstehend beschriebene Harz-Bindemittel an diese erste Schicht gebunden ist.
Die erste Schicht muss wasserdurchlässig sein, damit das in der zweiten Schicht
zurückgehaltene Wasser durch diese Schicht hindurchtreten und in auf oder auf
dieser abgelagerten Schleifstaub wegspülen kann. Die erste Schicht dient auch
zur Verstärkung der zweiten Schicht. Sie muss aber andererseits eine ausreichende
Flexibilität aufweisen, damit eine Komprimierung der zweiten Schicht zum Herausdrücken
des darin zurückgehaltenen Wassers unter Beibehaltung der Form des Schleifwerkzeugs
möglich ist.
Es hat sich gezeigt, dass die vorstehenden Anforderungen
besonders gut von Schichten erfüllt sind, die aus einem Gewirke wie einer Charmeuse
oder einem 1,4-Gewebe (Gewebe, in welchem Schussfäden und Kettfäden im
Verhältnis 1:4 vorhanden sind) aufgebaut sind. Es können hierbei gängige
Gewirke oder 1,4-Gewebe verwendet werden. Ein Beispiel sind die "Technical Fabrics
for abrasive disks" der Firma Sitip (Italien) (Polyamid, dtex: 44). Es ist aber
beispielsweise auch möglich, dass die erste Schicht aus einem Velours, aus
spunn bonded-Vliesen, Nadelfliessen oder aus einem perforierten vollflächigen
Träger gefertigt ist.
Um ein möglichst genaues Schleifen zu erreichen, muss
die das Schleifmittel tragende Oberfläche der ersten Schicht plan sein. Gemäss
der vorliegenden Erfindung soll unter "plan" verstanden werden, dass aus der Schicht
hervorstehende Teile (Stege) der ersten Schicht auf im Wesentlichen gleicher Höhe
liegen (im Rahmen üblicher Messgenauigkeit).
Erfindungsgemäss weist die erste Schicht in der Regel
eine Dicke von 0,01 cm bis 0,1 cm auf. Die gewählte Dicke ist vom Anforderungsprofil
abhängig und kann vom Fachmann ohne Probleme entsprechend bestimmt und eingestellt
werden.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug umfasst mindestens
eine zweite Schicht. Die zweite Schicht muss in der Lage sein, Wasser aufnehmen
und zurückhalten zu können. Weiterhin muss die zweite Schicht komprimierbar
sein, so dass das darin enthaltene Wasser aus dieser Schicht heraus und durch die
erste Schicht hindurch gedrückt werden kann. Dabei soll aber die zweite Schicht
beziehungsweise das gesamte Schleifwerkzeug formtreu sein, d.h. seine ursprüngliche
Form nach Beendigung externer Krafteinwirkung wieder einnehmen. Auf diese Weise
wird gewährleistet, dass das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug erneut
auf gleiche Weise verwendet und von Schleifstaub befreit werden kann.
Es hat sich gezeigt, dass herkömmliche weiche Schaumstoffe
die vorstehenden Anforderungen sehr gut erfüllen. Gemäss einer bevorzugten
Ausführungsform besteht somit die zweite Schicht des Substrats des erfindungsgemässen
Schleifwerkzeugs aus einem weichen Schaumstoff. Dem Fachmann sind weiche Schaumstoffe
bekannt. Als Beispiel sei offenzelliger Polyether-PU-Schaum genannt.
Gemäss einer weiteren Ausführungsform kann die
zweite Schicht aus mehreren, vorzugsweise zwei Unterschichten bestehen. Ein Beispiel
hierfür sind die "3D Spacer fabrics" der Firma Scott & Fyve (Grossbritannien),
ein aus zwei miteinander untrennbar verwobenen Gewebeschichten bestehendes Produkt.
Obwohl in diesem Beispiele die Unterschichten nicht aus Schaumstoff bestehen, können
selbstverständlich auch zwei Unterschichten aus Schaumstoff eingesetzt werden.
Erfindungsgemäss weist die zweite Schicht (oder die
Gesamtheit an Unterschichten, welche zusammen die zweite Schicht bilden) in der
Regel eine Dicke von 0,2 cm bis 1 cm auf. Die gewählte Dicke ist vom Anforderungsprofil
abhängig und kann vom Fachmann ohne Probleme entsprechend bestimmt und eingestellt
werden.
Die erste und zweite Schicht können auf herkömmliche
und bekannte Weise miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Kleben, Flammkaschieren
oder über eine Klettverbindung. In letzterem Fall ist nur die erste, korntragende
Schicht mit einem Velours kaschiert. Die zweite Schicht liegt dann in Form eines
wieder verwendbaren Zwischenpads vor. Die Verbindung muss aber auf jeden Fall wasserdurchlässig
sein.
Während des Einsatzes des erfindungsgemässen
Schleifwerkzeugs sind die beiden Schichten miteinander verbunden. Es ist aber sowohl
möglich, beide Schichten permanent miteinander zu verbinden, als auch die Verbindung
erst unmittelbar vor dem Einsatz herzustellen. In letzterem Fall ist es möglich,
die zweite Schicht auf der Halterung eines Schleifgeräts bereitzustellen und
vor dem Einsatz mit der Einheit aus erster Schicht und darauf befindlichem Schleifkorn
zu verbinden - vorteilhaft über eine lösbare Verbindung wie eine Klettverbindung.
Dadurch ist auch ein einfacher Austausch der ersten, das Schleifkorn tragenden Schicht
möglich.
Demzufolge betrifft die vorliegende Erfindung auch die
Verwendung einer Einheit aus einer Schicht, welche wasserdurchlässig ist und
eine plane Oberfläche aufweist und harzgebundenes Schleifkorn ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Diamant und kubischem Bornitrid trägt, in einem
vorstehend beschriebenen erfindungsgemässen Schleifwerkzeug. Die vorliegende
Erfindung betrifft auch eine Einheit aus einer Schicht, welche Wasser aufnehmen
kann, unter Formerhalt komprimierbar ist und auf mindestens einer Seite eine wasserdurchlässige,
selbsthaftende Schicht aufweist, insbesondere zur Verwendung in einem vorstehend
beschriebenen erfindungsgemässen Schleifwerkzeug.
Um das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug auf einer
Halterung eines Schleifgeräts befestigen zu können, ist die Oberfläche
der zweiten Schicht, welche von der die erste Schicht tragenden Oberfläche
abgewandt ist, so ausgestaltet, dass sie selbsthaftend ist. Dies kann dadurch erfolgen,
dass auf der entsprechenden Oberfläche der zweiten Schicht eine Schicht aus
herkömmlichen Velours (beispielsweise aus Nylon) oder Klett oder eine Klebstoffschicht
bereitgestellt ist. Derartige Schichten und Arten Ihres Aufbringens sind aus dem
Stand der Technik bekannt und bedürfen keiner weiteren Erläuterung.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug eignet sich
insbesondere zur Bearbeitung von Oberflächen, welche Keramikbestandteile enthalten.
Beispielhaft seien als zu behandelnde Oberflächenmaterialien genannt: Keramik-Oberflächen
per se, keramische Lacke auf Holz (z.B. versiegelte Parkettböden), Technische
Gläser, Glas, Komposit-Werkstoffe auf Basis von Stein oder Mineralien, faserhaltige
Komposite wie Glasfaserkunststoffe (GFKs) oder Kohlefaserkunststoffen (CFKs) oder
Aramidfaser-Kunststoffen, oder "superharte" Lacke wie Epoxylacke.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug wird hierbei
vorzugsweise in Form von Scheiben oder Streifen bereitgestellt, um auf herkömmlichen
Hand-Schleifmaschinen wie z.B. Excenterschleifmaschinen aufgebracht zu werden.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug kann hergestellt
werden, indem auf die erste Schicht des Substrats das Schleifkorn mit dem Harz-Bindemittel
durch ein druckfreies Beschichtungsverfahren aufgebracht wird. Bekannte druckfreie
Beschichtungsverfahren sind beispielsweise Sprühbeschichtung, Antauch-Verfahren
(Dip coating), air knife/Luftbürste oder Transferverfahren.
Wie vorstehend bereits geschildert ist es hierbei besonders
vorteilhaft, wenn man ein im ungehärteten Zustand wasserlösliches Harz-Bindemittel
einsetzt. Es ist dann nicht notwendig, bei dem Auftragverfahren besondere Sorgfalt
dahingehend walten zu lassen, dass das teuere Schleifkorn möglichst vollständig
auf die Substratoberfläche gelangt. Man kann vielmehr schnellere Verfahren
wie ein Übersprühen des Substrats (über die zu beschichtende Oberfläche
hinaus) durchführen, wenn man neben und unterhalb des zu beschichtenden Substrats
eine Auffangvorrichtung wie eine Wanne bereitstellt. Das dort gesammelte Gemisch
aus Schleifkorn und ungehärtetem Bindemittel kann anschliessend leicht getrennt
werden, indem man eine wässrige, bevorzugt alkalische Lösung, insbesondere
im pH-Bereich von pH = 10, zusetzt und das Bindemittel darin auflöst. Das Schleifkorn
kann dann problemlos abgetrennt (z.B. abfiltriert) werden.
Die Oberflächenbehandlung mit den erfindungsgemässen
Schleifwerkzeugen wird im Nassschliffverfahren durchgeführt, vorzugsweise mit
einem Handzerstäuber. Mit dem Handzerstäuber fügt der Fachmann üblicherweise
gerade so viel Wasser hinzu, dass nicht die gesamte Oberfläche des Werkstücks
nass ist, sondern dass gerade die zu bearbeitende Fläche soweit befeuchtet
ist, dass das Schleifwerkzeug die Flüssigkeit im komprimierbaren Teil wieder
aufnehmen kann. Nach Bedarf spült der Fachmann den komprimierbaren Teil mittels
leichten Drucks wieder aus und fügt neues Wasser hinzu.
Das erfindungsgemässe Schleifwerkzeug wird nachstehend
anhand von nicht einschränkenden Figuren und Beispielen näher erläutert.
Es zeigt:
- Fig. 1
- eine schematische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemässen
Schleifwerkzeugs
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemässes Schleifwerkzeug
1 gezeigt. Das Schleifwerkzeug weist harzgebundenen Diamant 2 als Schleifkorn auf.
Das Bindemittel-Harz ist vorzugsweise ein Phenolharz. Der Diamant befindet sich
auf den Erhebungen (Stegen) der ersten Schicht 3, vorzugsweise aus einem Gewirke,
Die erste Schicht ist wasserdurchlässig und weist eine plane Oberfläche
auf. Die erste Schicht befindet sich auf einer zweiten Schicht 4, welche Wasser
aufnehmen kann und unter Formerhalt komprimierbar ist. Vorzugsweise besteht diese
zweite Schicht 5 aus einem weichen Schaumstoff. Die beiden Schichten sind über
eine wasserdurchlässige Verbindung miteinander verbunden. Auf der abgewandten
Oberfläche der zweiten Schicht 4 befindet sich eine Schicht 5, welche dem Substrat
des Schleifwerkzeugs Selbsthaftung verleiht. Vorzugsweise handelt es sich bei der
Schicht 5 um eine Klettschicht oder um eine Schicht aus einem Klebstoff.
Beispiel
Eine ca. 70%-ige Phenol-Formaldehyd-Lösung (Präkondensat)
wurde zusammen mit einem handelsüblichen integrierten Netzmittel sowie mit
Diamant (Korn P320) als Schleifkorn mittels Sprühauftrag auf eine gewirkte
Unterlage (Charmeuse SB780, 6 mm stark, 40kg/m3 Raumgewicht, mit Velours
55g/m2) aufgebracht. Die gewirkte Unterlage war durch Flammkaschieren
auf eine Schaumstoffschicht aus sich nach Kompression schnell wieder ausdehnendem
Polyetherpolyol aufgebracht (analoge Ergebnisse wurden mit einer Schaumstoffschicht
aus sich nach Kompression schnell wieder ausdehnendem Polyether-polyurethan erzielt).
Auf der anderen Oberfläche der Schaumstoffschicht war eine Veloursschicht durch
Flammkaschieren aufgetragen worden. Der Schicht-Auftrag der Schleifmittelschicht
lag hierbei bei 10-40 g/m2 Bindemittel und 10-30 g/m2 Diamant.
Die aufgetragene Schicht wurde anschliessend in einem Ofen bei 130°C für
2 h ausgehärtet.
Die Schleifleistung des so hergestellten Schleifwerkzeugs
wurde anhand von 30mm-Scheiben mit einer Excenter-Schleifmaschine bestimmt. Auf
einem kratzfesten keramischen Lack wurde mit dem Schleifwerkzeug während 10
s auf der gleichen Stelle geschliffen, ehe man zur Bearbeitung einer weiteren Stelle
überging. Erscheint nach einer derartigen Bearbeitung die geschliffene Stelle
als matt, wird die Schleifleistung als gut angesehen. Mit dem erfindungsgemässen
Schleifwerkzeug war es möglich, auf diese Weise weit über 100 Stellen
mit gutem Schleifergebnis zu bearbeiten.
Zum Vergleich wurde die die gleiche Schleifbehandlung mit
einem herkömmlichen Schleifwerkzeug (Unterlage: wasserfeste Papier-Unterlage
oder Folie) mit Aluminiumoxid oder Siliciumcarbid als Schleifkorn durchgeführt.
Bereits nach der Bearbeitung von 5 Punkten war keine Mattierung der bearbeiteten
Stellen mehr erkennbar. Das Schleifmittel war verbraucht.