| Dokumentenidentifikation |
DE102006005757A1 09.08.2007 |
| Titel |
Vorrichtung zur Bestimmung einer Dachlast |
| Anmelder |
Freudlsperger Beton- und Kieswerke GmbH, 84524 Neuötting, DE |
| Erfinder |
Anglhuber, Hubert, 84543 Winhöring, DE |
| Vertreter |
Vonnemann, Kloiber & Kollegen, 81667 München |
| DE-Anmeldedatum |
07.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006005757 |
| Offenlegungstag |
09.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G01G 19/62(2006.01)A, F, I, 20060207, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bestimmung einer Dachlast, die, um zuverlässig und ohne großen technischen und personellen Aufwand kontinuierlich zu arbeiten, aus wenigstens einer, vorzugsweise drei, Wägezellen (1) und einem Wägegehäuse (2) besteht, wobei die Vorrichtung Mittel zur Befestigung auf einem Dach aufweist.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bestimmung
einer Dachlast.
Horizontale Dächer, Dächer mit einem Neigungsgrad oder einer
großen Fläche wie beispielsweise solche von Lagerhallen, Fabrikationsgebäuden
oder Messe- und Sporthallen sind mit der winterlichen Schneelast besonderen Belastungen
ausgesetzt. In den Wintermonaten können zusätzlich zu dem Eigengewicht
des Daches bis zu 200 kg Schnee pro Quadratmeter Dachfläche auf der Tragkonstruktion
des Daches lasten. Es ist daher für Bauherren oder Betreiber derartiger Gebäude
aus Sicherheitsaspekten von größter Bedeutung, die aktuelle Dachlast zuverlässig
und ohne großen technischen und personellen Aufwand bestimmen zu können,
um so rechtzeitig bei Erreichen oder Überschreiten der rechnerischen Dachlast
die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.
Zur Bestimmung von Lasten sind eine ganze Reihe von Verfahren bekannt.
Aus der Industrie sind Wägemodule und Präzisionsmesszellen zur Bestimmung
von Behälter-, Tank- oder Containergewichten bekannt, in denen Flüssigkeiten,
Pulver, Feststoffe und Gase erfasst, gelagert und verarbeitet werden. Solche Wägemodule
bieten Wägekapazitäten von wenigen hundert Kilogramm bis hin zu mehreren
Tonnen und sind üblicherweise in oder unter einem oder mehreren der Standbeine
der Behälter angeordnet. Auch sind Boden-, Paletten und Flachbettwaagen aus
industriellen Anwendungen bekannt, die in Trocken- und Nassbereichen, aber auch
in explosionsgefährdeten Bereichen zur Wägung von ortsbeweglichen Gewichten
wie Lkw, Stapler, Paletten etc. eingesetzt werden.
Aus der Meteorologie sind wiederum Niederschlagswaagen bekannt, die
feuchte und trockene Niederschläge gravimetrisch bestimmen, wozu der Schnee
thermisch in flüssiges Wasser umgewandelt wird. Derartige Niederschlagswaagen
sind auf höchste Genauigkeit ausgelegt und weisen aerodynamisch angepasste
Sammelbehältnisse auf, um keine ungünstigen, zur Trennung von Luftstrom
und Schneefracht führenden Strömungsverhältnisse zu erzeugen. Sie
haben üblicherweise Sammeltrichter oder Zylinder mit relativ kleinen Grundflächen.
Weiterhin sind aus dem meteorologischen Sektor Balkenwaagen mit angehängten
Sammelzylindern bekannt.
Zur Bestimmung der Schneemenge ist weiterhin bekannt, ein definiertes
Schneevolumen auszustechen, das ausgestochene Volumen von der Schneefläche
zu verbringen und aufzutauen und sodann das Gewicht des gewonnenen Wassers zu bestimmen.
Derartige Meßmethoden sind jedoch arbeitsaufwendig und wenig praktikabel für
kontinuierliche Dachlastbestimmungen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
zur Bestimmung einer Dachlast anzugeben, die zuverlässig und ohne großen
technischen und personellen Aufwand kontinuierlich arbeitet.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass sie aus wenigstens einer,
vorzugsweise drei, Wägezellen und einem Wägegehäuse besteht, wobei
die Vorrichtung Mittel zur Befestigung auf einem Dach aufweist. Diese erfinderische
Maßnahme erlaubt mit großem Vorteil, an sich bekannte und erprobte robuste
Wägezellen mit einem für den neuen Einsatzzweck der Bestimmung einer Dachlast,
wie beispielsweise Schnee, entworfenen Wägegehäuse auf einem zu überwachenden
Dach mithilfe der Befestigungsmittel anzubringen, wobei wenigstens Teile des Wägegehäuses
einen Teil des Wägemechanismus bilden. Durch die Verwendung von drei Wägezellen
lässt sich eine exakt horizontale Wägeebene definieren und einhalten.
Dies ermöglicht die exakte Bestimmung der Dachlast.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Wägegehäuse
wenigstens aus einem Sockel und einer Wägeplatte, vorzugsweise aus einem Sockel,
einer Wägeplatte und einem zwischen diesen angeordnetem Randelement, besteht
und die wenigstens eine Wägezelle umschließt. Auf diese Weise sorgt das
Wägegehäuse für einen Schutz der Wägezellen vor Umwelteinflüssen,
da diese nicht direkt auf die Wägezellen einwirken können. Neben der Schutzfunktion
hat das Wägegehäuse in Form seiner Wägeplatte auch Anteil an den
messenden Bauteilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die durch Wägezelle(n)
und Wägeplatte gebildet sind, denn das Wägegut kommt auf der Wägeplatte
zu liegen. Der Sockel des Wägegehäuses ist so ausgestaltet, dass er auf
einem Dach der eingangs genannten Art befestigbar ist, was beispielsweise mittels
dafür vorgesehener Bohrungen und Quetschdichtungen erfolgen kann, so dass die
Dachhaut nicht verletzt wird. Hierzu ist erfindungsgemäß auch vorgesehen,
den Sockel über Winkel oder Befestigungsklemmen zu befestigen, wie sie aus
der Aufständerung von Photovoltaik-Panels auf Flachdächern bekannt sind.
Der Sockel stellt die Verbindung des Wägegehäuses mit dem Dach her, er
dient somit als tragende Basis für die weiteren Bauteile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Er kann dabei erfindungsgemäß als durchgängige oder
durchbrochene Platte in Form eines Rechtecks, eines Quadrats, eines Dreiecks, eines
Kreises oder als überwiegend ringförmige Kreisscheibe oder als miteinander
verbundene Streifen sowie auf jede andere, dem Fachmann bekannte Art ausgebildet
sein, solange er die Funktion erfüllt, das Wägegehäuse sicher mit
dem Dach zu verbinden. Ein nachträglicher Einbau der Vorrichtung
auf bestehenden Dächern ist über den Sockel fast immer möglich. Ein
erfindungsgemäß vorgesehenes Randelement bildet vorteilhafterweise eine
Verbindung zwischen Sockel und Wägeplatte und schließt die Vorrichtung
seitlich gegen Witterungseinflüsse ab. Hierbei kann das Randelement aus mehreren
Bauteilen bestehen.
Besonders vorteilhaft ist, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine dreieckige Grundform aufweist. Die im Grundriss dreieckförmige Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass die Vorrichtung bei geneigten Dächern mit einer Spitze
in Richtung Dachfirst montierbar ist. Die in Richtung Dachfirst zeigende Spitze
des Dreiecks bildet einen zuverlässigen Schutz der Vorrichtung vor Schneelawinen.
Diese werden durch die Spitze zerteilt und an den Wänden des Wägegehäuses
schadlos seitlich abgeleitet.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wägeplatte
wärmeentkoppelt vom restlichen Wägegehäuse ausgebildet ist. Die Wärmeentkopplung
der Wägeplatte wird beispielsweise mittels Induktionsschleifen erreicht. Sie
verhindert mit großem Vorteil ein Festfrieren oder Zuwehen der Wägeplatte
und vermeidet somit eine Falschwägungen.
Weist das Wägegehäuse Öffnungen auf, insbesondere Entwässerungsöffnungen,
so wird anfallendes Kondens- oder Schmelzwasser sicher aus der Vorrichtung entfernt
und Korrosionserscheinungen oder ein Festfrieren von Bauteilen werden verhindert.
Als Weiterbildung der Erfindung ist mit großem Vorteil vorgesehen,
dass die Wägezellen zum Sockel beabstandet angeordnet sind, insbesondere mittels
eine horizontale Ebene definierenden Abstandshaltern. Durch die Beabstandung werden
die Wägezellen vor Kondenswasser geschützt, das sich vor allem in Nähe
der Dachhaut ansammelt. Weiterhin dienen die Abstandshalter bei geneigten Dächern
dazu, eine horizontale Wägeebene zu definieren, also die Neigung auszugleichen.
Der Lastabtrag auf die Wägezellen erfolgt somit immer senkrecht von oben nach
unten, was die Zuverlässigkeit der Vorrichtung erhöht.
Tragen die wenigstens eine Wägezelle die Wägeplatte, so
wird unter Vermeidung weiterer Bauteile eine einfache und direkte Kraftübertragung
von der Wägeplatte auf die Wägezellen erreicht. Durch die Dreipunktlagerung
der Wägeplatte auf den vorzugsweise drei Wägezellen ist eine definierte
Messung möglich.
Mit Vorteil ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Anzeigeeinheit,
gegebenenfalls mit Warnvorrichtung, aufweist. Diese Anzeigeeinheit wird in einer
für den Bauherrn zugänglichen Räumlichkeit angeordnet und dient zur
Anzeige des auf der Waage liegenden Schneegewichts. Die Anzeigeeinheit kann eine
digitale oder analoge Anzeige beinhalten sowie eine Warnvorrichtung, die automatisch
bei Erreichen eines vordefinierten Wertes, wie beispielsweise der rechnerischen
Dachlast, optischen oder akustischen Alarm auslöst. Dies kann erfindungsgemäß
auch in einer räumlich entfernten Überwachungsstation erfolgen, beispielseweise
durch Funkübertragung der aktuellen Meßwerte.
Besteht die Vorrichtung zumindest teilweise aus korrosionsbeständigem
Material, vorzugsweise Aluminium, Edelstahl, feuerverzinktem Stahl, Plexiglas oder
Kunststoff oder einer Kombination der genannten Materialien, so wird mit großem
Vorteil eine lange Standzeit bei geringster Wartungsanfälligkeit der Vorrichtung
erreicht.
Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, an sich bekannte und
erprobte Wägezellen für eine Vorrichtung gemäß einem der vorherigen
Ansprüche zu verwenden. Auf diese Weise wird mit Vorteil die Entwicklung einer
neuen Wägezelle vermieden.
Die Erfindung wird im weiteren in einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte
Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind.
Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen
versehen.
Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
1 eine erste Ausführungsform der Erfindung im
Querschnitt,
2 eine erste Ausführungsform der Erfindung in
der Aufsicht und
3 eine zweite Ausführungsform der Erfindung im
Querschnitt.
1 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung
im Querschnitt. Auf einem nicht dargestellten Dach der eingangs genannten Art befindet
sich der Sockel 3, der hier wie die gesamte Vorrichtung mit Ausnahme der
Abstandshalter als Metallplatte ausgebildet ist. Der Sockel 3 ist über
Quetschdichtungen 10 mit einem Dach verbunden, Kondenswasser zwischen Vorrichtung
und Dach kann daher ungestört abfließen, es bildet sich keine Staunässe.
Der Sockel 3 weist weiterhin Öffnungen 6 auf, durch die Schmelz-
oder Kondenswasser aus der Vorrichtung auf das Dach abläuft. Der Sockel
3 weist in dieser Ausführungsform einen Rand 11 auf, der
durch aufgeschweisste stehende Bleche gebildet wird. Die so gebildete Wanne dient
dazu, Witterungseinflüsse von den Wägezellen
1 abzuhalten. Der Sockel 3 trägt Abstandshalter
7, auf denen die Wägezellen 1 angeordnet sind. Die Wägezellen
1 sind an sich bekannt, sie haben ein zulässiges Wägegewicht
von 10 bis 200 kg bei einer Genauigkeit von 3 kg pro Wägezelle. Auf den Wägezellen
1 ruht die Wägeplatte 4, die als Riffelblech ausgebildet
ist. Aufgrund der rauen Oberfläche des Riffelbleches bleibt Schnee leicht auf
der Wägeplatte 4liegen. Die Wägeplatte 4 weist eine
definierte Fläche von beispielsweise 1 m2 auf und ist seitlich durch
Randbleche 15 begrenzt, die Öffnungen 6 im Bereich nahe der
Wägeplatte 4 aufweisen. Diese Öffnungen 6 dienen zum
Abfließen von Schmelzwasser von der Wägeplatte 4. Durch die Wägeplatte
4 und die Randbleche 15 wird eine Wanne definiert, deren Tiefe
an die zu erwartende Schneelast angepasst zu wählen ist, beispielsweise 50
cm. Unterhalb der Wägeplatte 4 sind per Induktionsschleife
12 wärmeentkoppelte Abtropfbleche 13 angeordnet, wobei die
Abtropfbleche 13 an der Wägeplatte 4 über Elastomerlager
14 befestigt sind. Auf diese Weise wird eine Art umlaufende Schürze
gebildet, die ebenfalls Witterungseinflüsse von den Wägezellen
1 abhält. An diesem Abtropfblech 13 tropft von der Wägeplatte
4 durch Öffnungen 6 ablaufendes Schmelzwasser ab und fällt
auf den Sockel 3 außerhalb des Randes 11. Die Wägezellen
1 sind daher durch den Sockel 3, den Rand 11, das Abtropfblech
14 und die Wägeplatte 4 vor Witterungseinflüssen geschützt.
Der Sockel 3 trägt weiterhin ein Randelement 5. In dieser
Ausführungsform ist das Randelement 5 als Einblechung 19,
Aussteifungsblech 17, Abtropfblech 13 und Rand 11 ausgebildet.
Die Einblechung 19 wird auf den Sockel über Distanzbleche
16 geschraubt, wodurch sich horizontale Entwässerungskanäle ergeben,
die Schmelz- oder Regenwasser aus dem Sockel 3 auf die Dachhaut leiten.
Für den Fall von Wartungsarbeiten kann die Einblechung 19 als Einheit
problemlos abgeschraubt werden, ohne die Verankerung des Sockels 3 lösen
zu müssen. Die Einblechung 19 überragt die Wägeplatte
4 mit Randblech 15, so dass diese vor Witterungseinflüssen
geschützt sind. Im oberen Bereich ist die Einblechung 19 u-förmig
über den oberen Rand des Randblechs 15 gebogen. Hierdurch wird ein
Eindringen von Schnee in den Bereich zwischen Wägeplatte 4 und Sockel
3 zuverlässig verhindert. Der Biegebereich der Einblechung
19 ist nach außen geneigt und weist eine Induktionsschleife
12 auf, die die Vorrichtung bei Verwehungen, harscher Schneedecke von oben
schnee- und eisfrei hält. Die Einblechung 19 wird wie in
1 dargestellt, gegebenenfalls mittels eines eingeschweißten
Aussteifungsbleches 17 verstärkt. Zwischen Einblechung 19
und Randblech 15 ist erfindungsgemäß ein Teflonlager
18 vorgesehen. Dieses Teflonlager 18 stellt die Betriebsfähigkeit
der Vorrichtung sicher, falls die Wägeplatte 4 mit Randblech
15 aus Lagerungsgründen nicht seitlich unverschieblich auf den Wägezellen
1 und Abstandshaltern 7 ruhen kann, da selbst bei Kontakt kaum
Reibung zwischen den Teflonlagern 18 entsteht. Das Messergebnis wird praktisch
nicht beeinflusst.
2 zeigt eine Aufsicht auf die erste Ausführungsform,
bei der gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen wurden. Die auf Abstandshaltern
7 ruhenden Wägezellen 1 sind über Wirkverbindungen
9 mit einer Anzeigeeinheit 8 verbunden, die sich in einem zugänglichen
Raum im Inneren des zu überwachenden Gebäudes oder einer räumlich
entfernten Überwachungsstation befindet. Die Anzeigeeinheit 8 gibt
die momentane Schneelast pro m2 Dachfläche wieder und kann eine
Warnvorrichtung enthalten, die beispielsweise optische oder akustische Signale gibt.
Sie kann weiterhin eine Funktionsanzeige der Induktionsschleifen 12 enthalten,
damit deren Ausfall bemerkt und behoben werden kann. 2
ist die dreieckige Grundform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu entnehmen.
3 zeigt einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform
der Erfindung mit vereinfachtem Aufbau. Sockel 3 und dessen Befestigung
auf dem Dach entspricht der Ausführungsform 1. Der Unterschied zur ersten Ausführungsform
liegt vor allem in der Ausgestaltung des Randelements 5, dass hier als
einfaches, auf dem Sockel 3 befestigtes Blech mit Öffnungen
6 ausgebildet ist. Ein Eindringen von Schnee oder Regen in den Spalt zwischen
Blech und Wägeplatte 4 wird durch ein Abtropfblech 13 verhindert,
das wärmeentkoppelt an der Wägeplatte 4 über ein Elastomerlager
14 befestigt ist. Hierbei ist die Wägeplatte 4 in ihrem Randbereich
nach unten abgewinkelt, um einen Befestigungsschenkel für das Abtropfblech
13 zu bilden. Es ist auch denkbar, anstelle eines abgewinkelten Schenkels
einen an das Abtropfblech 13 angeformten Winkel als Befestigungsmittel
zu verwenden und diesen direkt mit der Wägeplatte 4 zu verbinden.
Das Abtropfblech 13 dieser Ausführungsform trägt eine Induktionsschleife
12 zur Verhinderung von Vereisung. Es ist dabei ausreichend, die Temperatur
des Abtropfbleches 13 auf etwa 5°C bis 10°C zu halten. Das Abtropfblech
13 reicht über den oberen Rand des Bleches hinaus nach unten, so dass
die Öffnung zwischen Blech und Wägeplatte 4 seitlich abgeschlossen
ist. Das Abtropfblech 13 kann hierfür eine Schürze aus dünnem
Blech oder Gummi tragen. Die Wägeplatte 4 kann gegebenenfalls Randbleche
15 tragen, in diesem Fall entspräche der Aufbau dem der ersten Ausführungsform.
Auch in dieser Ausführungsform sind die an sich bekannten Wägezellen
1 mit der oben genannten Charakteristik auf Abstandshaltern 7
gelagert und tragen ihrerseits die als Riffelblech ausgebildete Wägeplatte
4. Diese zweite Ausführungsform ist ebenfalls in der Grundfläche
dreieckig ausgebildet und entspricht damit der in 2
dargestellten Ausführungsform.
- 1
- Wägezelle
- 2
- Wägegehäuse
- 3
- Sockel/Grundplatte
- 4
- Wägeplatte
- 5
- Randelement
- 6
- Öffnung
- 7
- Abstandshalter
- 8
- Anzeigeeinheit
- 9
- Wirkverbindung
- 10
- Quetschdichtung
- 11
- Rand
- 12
- Induktionsschleife
- 13
- Abtropfblech
- 14
- Elastomerlager
- 15
- Randblech
- 16
- Distanzblech
- 17
- Aussteifungsblech
- 18
- Teflonlager
- 19
- Einblechung
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| Anspruch[de] |
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Vorrichtung zur Bestimmung einer Dachlast, dadurch gekennzeichnet,
dass sie aus wenigstens einer, vorzugsweise drei, Wägezellen (1) und
einem Wägegehäuse (2) besteht, wobei die Vorrichtung Mittel zur
Befestigung auf einem Dach aufweist.
Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Wägegehäuse (2) wenigstens aus einem Sockel (3)
und einer Wägeplatte (4), vorzugsweise aus einem Sockel (3),
einer Wägeplatte (4) und einem zwischen diesen angeordnetem Randelement
(5), besteht und die wenigstens eine Wägezelle (1) umschließt.
Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine dreieckige Grundform aufweist.
Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wägeplatte (4) wärmeentkoppelt vom restlichen
Wägegehäuse (2) ausgebildet ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Wägegehäuse (2) Öffnungen (6) aufweist,
insbesondere Entwässerungsöffnungen.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wägezellen (1) zum Sockel (3) beabstandet angeordnet
sind, insbesondere mittels eine horizontale Ebene definierenden Abstandshaltern
(7).
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens eine Wägezelle (1) die Wägeplatte (4)
tragend ausgebildet ist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sie eine Anzeigeeinheit (8), gegebenenfalls mit Warnvorrichtung, aufweist.
Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass sie zumindest teilweise aus korrosionsbeständigem Material besteht, vorzugsweise
aus Aluminium, Edelstahl, feuerverzinktem Stahl, Plexiglas oder UV-beständigem
Kunststoff oder einer Kombination der genannten Materialien.
Verwendung von an sich bekannten Wägezellen für eine Vorrichtung
gemäß einem der vorherigen Ansprüche.
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