Die Erfindung betrifft eine fahrbare Streuanordnung für körniges
Streugut.
Zum Ausbringen von körnigem Streugut mittels fahrbarer Streuanordnungen
sind verschiedene Prinzipien bekannt und geläufig. Vor allem für die Streuung
schmaler Bahnen sind Anordnungen bekannt, welche häufig von Hand geschoben
sind, und bei welchen ein Streugutbehälter sich über die gesamte Bahnbreite
erstreckt und an seiner Unterseite eine die gesamte Bahnbreite abdeckende schlitzförmige
Öffnung aufweist, durch welche Streugut nach unten auf die zu bestreuende Fläche
fällt. Oberhalb der schlitzförmigen Öffnung ist typischerweise eine
um eine horizontale Achse drehbare Förder- und Dosiereinrichtung angeordnet,
welche sich beim Fahren des Geräts dreht.
Für die Bestreuung sehr breiter Bahnen von 10 m und mehr sind
Anordnungen bekannt, bei welchen Streugut von einer mittigen Einspeisung mittels
Druckluft durch ein Leitungssystem auf eine breitere Ausgabeeinrichtung verteilt
und ausgeblasen wird. Für große und insbesondere für mittlere Streubreiten
besonders gebräuchlich sind Schleuderstreuer, bei welchen Streugut über
eine untere Ausgabeöffnung eines Streugutbehälters auf eine rotierende
Scheibe fällt. Die Scheibe ist mit im wesentlichen radial verlaufenden Streuschaufeln
versehen, welche das Streugut in Umfangsrichtung beschleunigen, wodurch das Streugut
eine Fliehkraft erfährt und radial von der Scheibe weg in einem vorgebbaren
Winkel entgegen der Fahrtrichtung ausgeworfen wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere
für mittlere Streubahnbreiten in der Größenordnung von einigen oder
wenigen Metern vorteilhafte fahrbare Streuanordnung anzugeben.
Die Erfindung ist im Anspruch 1 beschrieben. Die abhängigen Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Durch die mehreren röhrenförmigen Führungen und deren
monoton fallendem Verlauf ergibt sich eine besonders einfache Streuanordnung, mit
welcher sich bei geringem Aufwand ein über die Breite der Streubahn gewünschte,
insbesondere gleichmäßige Verteilung von Streugut erzielen läßt.
Durch das monotone Gefälle der röhrenfömrigen Führungen erfolgt
ein Transport des Streuguts von den Eingangsöffnungen der Führungen zu
deren Ausgangsöffnungen vorteilhafterweise allein unter dem Einfluss der auf
das Streugut wirkenden Schwerkraft. Das Gefälle der Führungen beträgt
über deren überwiegenden Verlauf wenigstens 30°, insbesondere wenigstens
40° gemessen gegen die Horizontale. Vorzugsweise sind die genannten Werte für
das Gefälle der Führungen über wenigstens 75 %, insbesondere wenigstens
85 % von deren Längsverlauf zwischen den Eingangsöffnungen und den Ausgangsöffnungen
gegeben. Das Gefälle der Führungen beträgt vorteilhafterweise über
deren überwiegenden Verlauf weniger als 60°.
Vorteilhafterweise können unterhalb der Ausgangsöffnungen
der röhrenförmigen Führungen Plattenflächen angeordnet sein,
auf welche das Streugut aus den Ausgangsöffnungen auffällt und dabei quer
zur Ausfallsrichtung umgelenkt wird. Die Längsrichtung der Führungen zeigt
vorteilhafterweise ein Gefälle von wenigstens 75°, insbesondere wenigstens
80° gegen die Horizontale und ist in bevorzugter Ausführungsform im wesentlichen
vertikal ausgerichtet. Die unter den Ausgangsöffnungen angeordneten Plattenflächen
können horizontal ausgerichtet sein, sind aber vorzugsweise entgegen der Fahrtrichtung
nach unten geneigt, wobei der Neigungswinkel gegen die Horizontale vorteilhafterweise
zwischen 30° und 60° liegt. Die Plattenflächen können in vorteilhafterweise
Weiterbildung zur Erzielung besonderer Umlenkeffekte des auf die Plattenflächen
fallenden Streuguts nach oben gewölbt ausgeführt sein. Die Plattenflächen
sind vorzugsweise für alle Ausgangsöffnungen gleich ausgeführt. Für
besondere Verteilungen, insbesondere am seitlichen Rand der Bahnen können auch
andere Formen oder Ausrichtungen der Plattenflächen vorgesehen sein.
In einer ersten Ausführung kann vorgesehen sein, dass unter jeder
Ausfallöffnung eine separate solche Plattenfläche vorgesehen ist, deren
untere Kante in vorteilhafter Ausführung einen bogenförmigen Verlauf aufweisen
kann. Der Abstand der Plattenflächen von in senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufender
Querrichtung benachbarten Ausgangsöffnungen ist vorteilhafterweise kleiner
als das 4-fache der Breite der Plattenflächen in Querrichtung.
In anderer Ausführung kann vorgesehen sein, dass die Plattenflächen
unter mehreren, in Querrichtung benachbarten Ausgangsöffnungen zu einer gemeinsamen
Plattenfläche zusammen gefasst sind. Insbesondere können die Plattenflächen
unter allen Ausgangsöffnungen zu einer gemeinsamen, vorzugsweise quer zur Fahrtrichtung
sich linear erstreckenden, geneigten Plattenfläche zusammengefasst sein.
Die Ausgangsöffnungen können in einer ersten, durch einfachen
Aufbau bevorzugten Anordnung in linearer Anordnung in Querrichtung nebeneinander
auf gleicher Höhe angeordnet sein. In Weiterbildungen kann auch vorgesehen
sein, dass die Ausgangsöffnungen in Fahrtrichtung relativ zueinander versetzt
angeordnet sein können, wobei auch eine kreisbogenförmige Anordnung vorgesehen
sein kann, und/oder dass die Ausgangsöffnungen mit den Plattenflächen
in unterschiedlichen Höhen angeordnet sein oder durch Verstellbarkeit angeordnet
werden können. In besonderer Weiterbildung können die mehreren Ausgangsöffnungen
zwei Gruppen mit jeweils wenigstens einer rohrförmigen Führung bilden,
welche unter sich die vorangehend beschriebenen Merkmale besitzen, die aber durch
eine größere Lücke im Bereich der Mitte der Bahn getrennt und seitlich
voneinander beabstandet sind. Mit einer solchen Anordnung können beispielweise
in vorteilhafter Art zwei Teilbahnen entlang von Pflanzenreihen wie z. B. Rebstockreihen
an beiden Seiten gleichzeitig bestreut werden.
Für die röhrenförmigen Führungen können z.
B. als Rohre oder bevorzugt zumindest über deren überwiegende Länge
flexible Schläuche eingesetzt sein. Eingangsöffnungen und/oder Ausgangsöffnungen
der röhrenförmigen Führungen können durch die Schlauchenden
selbst oder durch Rohre, Schlauchansatzstutzen oder dergleichen gebildet sein. Die
röhrenförmigen Führungen sind vorteilhafterweise zwischen ihren Eingangsöffnungen
und ihren Ausgangsöffnungen im Längsverlauf durchgehend seitlich geschlossen
ausgebildet. Die Schläuche sind vorzugsweise aus durchsichtigem Material.
Die Zuführeinrichtung an den Eingängen der röhrenförmigen
Führungen kann in vorteilhafter Ausführungen einer unteren Behälteröffnung
des Streugutbehälters diese verschließend angeordnet sein und eine Mehrzahl
von Ausfallöffnungen besitzen, durch welche Streugut in die Eingangsöffnungen
der Führungen fällt. Die Ausfallöffnungen sind in bevorzugter Ausführungsform
kreisförmig um eine zentrale Achse gruppiert. Zur variablen Dosierung der Streudichte
können die Ausfallöffnungen bzw. die Eingangsöffnungen in der Öffnungsweite
veränderlich sein. In vorteilhafter Ausführung kann oberhalb der Ausfallöffnungen
eine rotierende Fördereinrichtung vorgesehen sein, welche die Fläche,
in der die Ausfallöffnungen ausgebildet sind, und die Ausfallöffnungen
überstreicht und für eine gleichmäßige Abgabe von Streugut sorgt.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch veranschaulicht. Dabei zeigt:
1 eine Heckansicht auf eine erfindungsgemäße
Streuanordnung an einem Fahrzeug,
2 einen vergrößerten Ausschnitt einer Ausgangsöffnung
mit einer Plattenfläche,
3 eine Seitenansicht zu 2,
4 eine Heckansicht einer Streuanordnung mit einheitlicher
Plattenfläche,
5 einen vergrößerten Auszug zu
4,
6 eine Draufsicht auf eine Zuführeinrichtung,
7 eine seitliche geschnittene Ansicht einer Zuführeinrichtung
mit Eingangsöffnungen von Führungen.
1 zeigt in Ansicht von hinten eine an einem Fahrzeug
FZ gehaltene Streuanordnung über einer von dem Fahrzeug befahrenen Bodenfläche
BO. Details zur Halterung der Streuanordnung an dem Fahrzeug sind der Übersicht
halber nicht mit eingezeichnet. Das Fahrzeug ist lediglich schematisch mit unterbrochenen
Linien angedeutet. Die Fahrtrichtung verläuft senkrecht zur Zeichenebne. Die
Querrichtung horizontal senkrecht zur Fahrtrichtung ist mit QR bezeichnet.
Die Streuanordnung enthält einen Streugutbehälter SB, an
dessen Unterseite eine die untere Ausfallöffnung des Streugutbehälters
in noch näher zu beschreibender Weise verschließende Zuführeinrichtung
ZE angeordnet ist. Von dieser führen eine Mehrzahl rohrförmiger Führungen
zumindest abschnittsweise in Form von Rohren oder vorzugsweise flexiblen Schläuchen
FS zu einer Trägeranordnung TR, an welcher Ausgangsabschnitte AA der rohrförmigen
Führungen, vorzugsweise in Form von Rohrabschnitten, sowie Platten PF unter
den Ausfallöffnungen der einzelnen rohrförmigen Führungen gehalten
sind. Streugut aus dem Streugutbehälter SB wird über die Zuführeinrichtung
ZE den in 1 verdeckten Eingangsöffnungen der rohrförmigen
Führungen zugeleitet. Die Führungen sind in ihrem Verlauf von den Eingangsöffnungen
zu den Ausgangsöffnungen monoton fallend ausgeführt, wobei das Gefälle
vorteilhafterweise zumindest über den überwiegenden Teil des Längsverlaufs
der Führungen, insbesondere über wenigstens 75 %, insbesondere wenigstens
85 % des Längsverlaufs wenigstens 30°, insbesondere wenigstens 40°
gegen die Horizontale beträgt. Das Gefälle beträgt andererseits vorteilhafterweise
über den überwiegenden Verlauf der rohrförmigen Führungen weniger
als 60° gegen die Horizontale. Die 1 ist zum einen
nicht als maßstäblich zu verstehen, zum anderen erscheinen durch die Perspektive
die Gefälle der einzelnen Führungen in den Schläuchen FS stärker
als im tatsächlichen räumlichen Verlauf der Schläuche FS, welche
typischerweise von der Zuführungseinrichtung ZE aus auch nach hinten entgegen
der Fahrtrichtung geführt sind. Durch das monotone Gefälle der Führungen
fällt das den Eingangsöffnungen der Führungen zugeleitete Streugut
entlang der Führungen unter Schwerkrafteinfluss durch die Führungen zu
deren Ausgangsöffnungen. Die Ausrichtung der Ausgangsabschnitte AA ist vorzugsweise
im wesentlichen vertikal, so dass das Streugut im letzten Abschnitt der Führungen
frei fällt. Unterhalb der Ausgangsöffnungen der Führungen sind Plattenflächen
PF angeordnet, auf welche das Streugut fällt.
In 2 ist ein vergrößerter Ausschnitt
eines Endabschnittes einer rohrförmigen Führung dargestellt. Das Ende
eines flexiblen Schlauchs FS ist auf einen Ausgangsabschnitt AA in Form z. B. eines
Rohrstutzens aufgesteckt und kann dort zusätzlich mittels bekannter, in
2 nicht mit eingezeichneter Mittel festgeklemmt sein.
Der Ausgangsabschnitt AA ist vorteilhafterweise mit einem vertikalen Schenkel BV
eines abgewinkelten Bleches WB verbunden, beispielsweise mit diesem verschweißt
und das Winkelblech WB ist über Befestigungselemente BE an einem quer zur Fahrtrichtung
verlaufenden Träger TR befestigt. Der untere Abschnitt des abgewinkelten Bleches
mit einer Plattenfläche PF ist entgegen der Fahrtrichtung FR nach hinten gerichtet
und befindet sich in Ausfallrichtung AR des Ausgangsabschnitts AA vertikal unterhalb
der Ausfallöffnung AO und Streugut SG fällt aus dem Ausgangsabschnitt
AA unter Schwerkrafteinfluss auf die Plattenfläche PF. Das durch den Fall beschleunigte
Streugut wird beim Aufprall auf die Plattenfläche PF umgelenkt und verteilt
sich seitlich in mehrere Richtungen, so dass durch die Plattenfläche PF eine
gegenüber dem Querschnitt der Ausfallöffnung AO verbreiterte Streuung
des Streuguts eintritt.
3 zeigt den Ausschnitt nach 2
mit Blickrichtung in Längsrichtung des Trägers TR, d. h. horizontal quer
zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs. Aus 3 ist noch deutlicher
ersichtlich, dass die Plattenfläche PF einen Winkel NW gegen die Horizontale
bildet. Der Winkel NW liegt vorteilhafterweise zwischen 0° und 60°, vorzugsweise
zwischen 30° und 60°.
Die Plattenfläche PF kann in einer Weiterbildung auch nach oben
gewölbt sein, d. h. gegenüber der Plattenmitte nach beiden Seiten und
nach hinten fallende Flächenabschnitte zu den Kanten hin aufweisen. Die von
dem Träger weg weisende Kante der Plattenfläche PF bildet vorteilhafterweise
einen Bogen.
Der Abstand von in Querrichtung QR benachbarten Plattenflächen
PF ist vorzugsweise kleiner als das 4-fache der Breite der Plattenflächen PF,
d. h. der Erstreckung der Plattenflächen in Querrichtung QR.
In 4 ist eine Ausführungsform wiederum
in Ansicht von hinten skizziert, bei welcher eine größere Anzahl von rohrförmigen
Führungen FS von der Zuführeinrichtung ZE weg führt. Wie in
1 verlaufen die einzelnen Führungen seitlich divergierend
und monoton fallend zwischen den Eingangsöffnungen bei der Zuführeinrichtung
ZE und den Ausgangsöffnungen der rohrförmigen Führungen.
In dem Beispiel nach 4 sind unterhalb
der Ausgangsöffnungen der rohrförmigen Führungen nicht einzelne Plattenflächen
PF vorgesehen, sondern es ist eine für alle Ausgangsöffnungen der Führungsschläuche
FS bzw. gegebenenfalls an diesen anschließenden Ausgangsabschnitten gemeinsame
Plattenfläche PFG vorgesehen. Die gemeinsame Plattenfläche PFG kann beispielsweise
Teil einer mehrfach abgekanteten Schiene SC sein, an welcher auch Klemmkörper
SK zum Erfassen der unteren Enden der Führungsschläuche FS befestigt sind
und die ihrerseits zur Verbindung mit einem Tragrahmen der Streuanordnung dient.
In 5 ist ein vergrößerter Ausschnitt aus
einer solchen Schiene SC mit zwei Klemmkörpern SK für die Enden zweier
Schläuche FS dargestellt. Die Ausfallöffnungen AO der Führungen befinden
sich vertikal oberhalb der Plattenfläche PFG. Für deren Geometrie gelten
die Ausführungen zu 2 und 3
entsprechend, d. h. insbesondere die Neigung der Plattenfläche nach hinten
mit einem Neigungswinkel NW gegen die Horizontale.
6 zeigt in Draufsicht eine Zuführeinrichtung ZE
und in 7 einen Schnitt entlang einer gekrümmten
Schnittfläche durch drei Eingangsöffnungen EO einer Verteileinrichtung.
Die Zuführeinrichtung ZE ist an einer unteren Öffnung UO
des Streugutbehälters SB angeordnet, beispielsweise angeschraubt und verschließt
diese untere Öffnung des Streugutbehälters, beispielsweise mittels eines
Plattenkörpers ZP. In dem Plattenkörper ZP sind mehrere Öffnungen
PO ausgebildet, in welche Eingangsabschnitte EA der rohrförmigen Führungen
eingesetzt, beispielsweise eingepresst oder angeschweißt sind. Die Eingangsabschnitte
EA bilden vertikal dem Streugutbehälter zuweisend die Eingangsöffnungen
EO der rohrförmigen Führungen und dienen als Schlauchanschlussstutzen
für Schläuche FS. In der Skizze nach 6 ist
angedeutet, dass die lichte Weite der Eingangsöffnungen EO durch Blenden BS
einer in Richtung VB verstellbaren Schieberplatte veränderlich einstellbar
sein können. In 7 ist diese Einstellmöglichkeit,
welche nicht zwingend ist, der Übersichtlichkeit halber nicht mit eingetragen.
Um ein Festsetzen des Streuguts oberhalb der Zuführeinrichtung zu vermeiden
und eine gleichmäßige Zuführung von Streugut aus dem Streugutbehälter
in die Eingangsöffnungen EO zu erzielen, kann vorteilhafterweise über
der Fläche, in welcher die Plattenöffnungen PO ausgebildet sind, eine
bewegte Fördereinrichtung vorgesehen sein, welche in 6
und 7 als um eine Rotationsachse RA drehbare Vorrichtung
mit zwei radial abstehenden Armen RF dargestellt ist. Die Fördereinrichtung
ist durch einen nicht mit dargestellten Motor, welcher beispielsweise in dem von
den Eingangsabschnitten EA umgebenen Raum untergebracht sein kann, angetrieben.
Die Drehrichtung der Fördereinrichtung ist in 6
mit dem Bogenpfeil DR angedeutet.
Die Plattenöffnungen PO bzw. die Eingangsöffnungen EO sind
vorteilhafterweise mit gleichmäßigem gegenseitigem Winkelversatz um die
Rotationsachse RA in der Plattenfläche des Plattenkörpers ZP angeordnet.
Durch die Verwendung von flexiblen Schläuchen als Teil der rohrförmigen
Führungen ist ein Übergang von einer solchen kreisförmigen Anordnung
der Eingangsabschnitte EA zu einer in Querrichtung verlaufenden linearen Anordnung
der Ausgangsabschnitte AA problemlos möglich.
Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie die
den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als auch in verschiedener
Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens in mancherlei Weise abwandelbar.