Die Erfindung betrifft eine Warnleuchte, die zur Bereitstellung eines
geeigneten Lichtstrahlungseffektes an Verkehrsmitteln angebracht werden kann, insbesondere
eine Warnleuchte, die die Erhöhung des Warneffekts gestattet.
In 1 ist ein herkömmliches Reflexionspapier
dargestellt. Aufgrund der Empfindlichkeitsschwächung der Sehfähigkeit
der Verkehrsteilnehmer in der Nacht wird das herkömmliche Reflexionspapier
10 auf der Warnsäule bzw. auf dem Leitungsmast aufgeklebt, das den
vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer durch Reflex des vom Scheinwerfer des Fahrzeugs
ausgestrahlten Lichtes vor dem Straßenzustand warnt. Dadurch ist der Verkehrsteilnehmer
in der Lage, die Spurtrennlinie sowie die Lage des Leitungsmastes leicht zu erkennen.
Jedoch dient das Reflexionspapier 10 für den Verkehrsteilnehmer lediglich
zur Erkennung der Spurtrennlinie in der Nacht und es kann den Verkehrsteilnehmer
nicht auf die Fahrsicherheit zwischen den fahrenden Fahrzeugen hinweisen, was dazu
führt, dass die Wahrscheinlichkeit des Kratzens bzw. des Aufpralls beider parallel
fahrenden Fahrzeuge bei hoher Geschwindigkeit aufgestiegen wird, da der Fahrer die
Entfernungen zum links und rechts befindlichen Fahrzeug nicht identifizieren kann.
Wie aus 2 ersichtlich, wird eine herkömmliche
Leuchtlampe 20 gezeigt. Um die oben beschriebene Wahrscheinlichkeit des
Kratzens bzw. des Aufpralls zu senken, ist die mit Anschluss ausgestattete Leuchtlampe
20 nach dem Stand der Technik hergestellt, die zur Warnung von benachbarten
Fahrzeugen an einem Fahrzeug angebracht ist. Die Leuchtlampe 20 besteht
hauptsächlich aus einer Schaltplatte 201, einem Beleuchtungsmodul
202 sowie einem Kabel 203, welches an das elektronische System
des Fahrzeugs elektrisch angeschlossen ist. Nach dem Starten des Fahrzeugs wird
die Schaltplatte 201 der Leuchtlampe 20 derart vibriert, dass
ein Signal von der Schaltplatte 201 zum Aufleuchten des Beleuchtungsmoduls
202 übertragen wird. Als Alternative ist die Leuchtlampe
20 von einer vorgesehenen Batterie zu betreiben, um die Fahrsicherheit
auf der Straße zu erhöhen. Im Hinblick auf die herkömmliche Leuchtlampe
20 bestehen jedoch noch zu verbessernde Nachteile, da das Kabel
203 zum Betrieb der Leuchtlampe 20 an das elektronische System
des Fahrzeugs unbedingt anzuschließen ist, was zur Erhöhung der Komplizierung
des elektronischen Systems bezüglich der Fertigung führt. Bei der batteriebetriebenen
Leuchtlampe 20 muss die Batterie häufig gewechselt werden. Folglich
kann die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls beim plötzlichen Versagen
der Batterie während einer Nachtfahrt erhöht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Warnleuchte zu schaffen,
die einen Warnungseffekt bereitstellt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Warnleuchte, die die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist. Weitere vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Gemäß der Erfindung wird eine Warnleuchte geschaffen, die
sich aus einer Bodenplatte, einer Aufnahmenut, einer Schaltplatte, einem Solarempfänger,
einer Speicherbatterie sowie einem Oberdeckel zusammensetzt, wobei in der Bodenplatte
eine Vielzahl von Rastabschnitten zum Einrasten in die im Oberdeckel befindlichen
Rastabschnitte vorgesehen ist. Außerdem ist die vorstehend beschriebene Schaltplatte
mit einem Beleuchtungsmodul versehen, neben dem ein Vibrationsinduktionsmodul zusätzlich
angeordnet ist. Beim Anbringen der erfindungsgemäßen Warnleuchte am Fahrzeug
wird die Solarenergie von dem Solarempfänger in die elektrische Energie umgewandelt
und anschließend in der Speicherbatterie abgespeichert. Nach dem Starten des
Fahrzeugs wird die erzeugte Vibration des Fahrzeugs vom oben genannten Vibrationsinduktionsmodul
induziert, welches ein Signal zur Schaltplatte überträgt. Daraus resultierend
sendet die Schaltplatte ein anderes Signal derart aus, dass die Speicherbatterie
zur Beleuchtung das Beleuchtungsmodul einspeist.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf
die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt; es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines herkömmlichen
Reflexionspapiers;
2 eine perspektivische Darstellung einer herkömmlichen
Leuchtlampe;
3 eine schematische Darstellung eines Schaltplans einer
erfindungsgemäßen Warnleuchte;
4 eine perspektivische Explosionsdarstellung von Bestandteilen
der erfindungsgemäßen Warnleuchte;
5 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Warnleuchte;
6 eine schematische Darstellung eines ersten Anwendungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Warnleuchte;
7 eine perspektivische Darstellung eines
zweiten Anwendungsbeispiels der erfindungsgemäßen Warnleuchte; und
8 eine schematische Darstellung eines dritten Anwendungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Warnleuchte.
In 3 ist ein erfindungsgemäßer
Schaltplan schematisch dargestellt. Die Solarenergie 301 wird erfindungsgemäß
von einem Speisungsmodul 302 (z.B. Solarempfänger, eine Kombination
von einer Speicherbatterie und einer Schaltplatte) empfangen, welches die Solarenergie
301 in die elektrische Energie umwandelt und speichert. Außerdem ist
ein Vibrationsinduktionsmodul 303 neben dem Speisungsmodul 302
angeordnet. Wenn die erfindungsgemäße Warnleuchte an einem Fahrzeug angebracht
wird, wird die beim Starten des Fahrzeugs erzeugte Vibrationskraft von diesem Vibrationsinduktionsmodul
303 induziert, welches ein Signal an das Speisungsmodul 302 sendet.
Zur Beleuchtung wird ein Beleuchtungsmodul 304 vom Speisungsmodul
302 mit Strom versorgt.
Aus 4 ist ersichtlich, dass die erfindungsgemäeß
Warnleuchte 40 aus einer Bodenplatte 401, einer Aufnahmenut
402, einer Schaltplatte 403, einem Solarempfänger
404, einer Speicherbatterie 405 sowie einem Oberdeckel
406 besteht, wobei die Schaltplatte 403 noch ein Beleuchtungsmodul
4031 sowie ein Vibrationsinduktionsmodul 4032 aufweist. Auf der
Oberfläche der Bodenplatte 401 ist die oben genannte Aufnahmenut
402 angeordnet (aufgeklebt oder eingerastet), die mit einem Öffnungsabschnitt
4022 zur Aufnahme der Speicherbatterie 405 versehen ist. Neben
diesem Öffnungsabschnitt 4022 ist ein anderer Öffnungsabschnitt
4023 zur Aufnahme der Schaltplatte 403 zusätzlich ausgebildet,
auf deren Oberfläche der Solarempfänger 404 eingebaut ist. Mit
Befestigungsabschnitten 4024, die an beiden Seiten der Aufnahmenut
402 angeordnet sind, lässt sich die Schaltplatte 403 befestigen.
Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Rastabschnitten 4021 am Außenrand
der Aufnahmenut 402 ausgebildet, die mit den am Außenrand des Oberdeckels
406 befindlichen Gegenrastabschnitten 4061 miteinander einrasten
können. Somit ist die Montage fertig gestellt.
In 5 ist eine perspektivische Ansicht
eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels dargestellt. Zum Schützen
der innen vorgesehenen Bestandteile ist der Oberdeckel 406 der erfindungsgemäßen
Warnleuchte 40 direkt auf die Oberdeckel 406 anzukleben oder mittels
des Einrastens einer Vielzahl von den im Oberdeckel 406 vorgesehenen Gegenrastabschnitten
4061 mit den am Außenrand der Aufnahmenut 402 befindlichen
Rastabschnitten 4021 zu koppeln. Da die erfindungsgemäße Warnleuchte
40 die Solarenergie in die elektrische Energie umwandelt und speichert,
entfällt entsprechend die Batterie oder der elektrische Anschluss an das elektronische
System des Fahrzeuges. Auf diese Weise ist sie relativ leichter herzustellen sowie
die Herstellkosten sind durch das Entfallen der zusätzlichen vorgesehenen Batterie
sowie der Batterienut herabzusenken. Nicht zuletzt sind der Ausbau und der Wechsel
der Batterie ebenfalls nicht nötig. Beim Induzieren einer fremd erzeugten Vibrationskraft
sendet das Vibrationsinduktionsmodul 4032 der erfindungsgemäßen
Warnleuchte 40 anschließend ein Signal an die Schaltplatte
402, die ebenfalls ein Signal an die Speicherbatterie 405 derart
überträgt, dass elektrischer Strom von der Speicherbatterie
405 an das Beleuchtungsmodul 4031 weitergeleitet wird, um das
Aufleuchten des Beleuchtungsmoduls 4031 zu ermöglichen. Zur Erzielung
des Warneffekts kann die Beleuchtung derart ausgeführt werden, dass eine Beleuchtung
mit einem Einsekunde-Takt erfolgt und eine Minute dauert. Auf der anderen Oberfläche
kann ein doppelseitiges Klebband derart vorgesehen werden, dass die Warnleuchte
nach der Entfernung des auf der anderen Seite des doppelseitigen Klebbands bedeckten
Schutzpapiers direkt am Fahrzeug anzukleben ist. Es ist auch denkbar, dass die Warnleuchte
mittels eines kombinierten Befestigungselementes wie eines Befestigungsstiftes am
oben beschriebenen Fahrzeug anzubringen ist. Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße
Warnleuchte als LED-Beleuchtungsmodul ausgeführt sein, die aufgrund der ausgestatteten
Leuchttransistoren aller Farben den Benutzern mehr Auswahl verschafft.
In 6 ist eine schematische Darstellung
eines ersten Anwendungsbeispiels der erfindungsgemäßen Warnleuchte dargestellt.
Die erfindungsgemäße Warnleuchte 40 kann an einem Fahrzeug
50 angebracht werden, die tagsüber die Solarenergie während der
Fahrt des Fahrzeuges 50 als gespeicherte Energie für den Betrieb während
der Nachtfahrt absorbiert. Beim Starten des Fahrzeuges 50 wird die Warnleuchte
40 durch Vibration aktiviert, dass sie zur Verstärkung des Warneffektes
zu den anderen Fahrzeugen 50 mittels der tagsüber absorbierten und
gespeicherten Energie beleuchtet. Insbesondere wenn mehrere Fahrzeuge
50 parallel in der Nacht fahren, können die Warnleuchten
40 seitlich am Fahrzeug 50 angebracht werden, um die in der Nähe
befindlichen Fahrzeuge 50 zum Vermeiden des Kratzunfalls bzw. des Aufprallunfalls
vor den gegenseitigen Abständen zu warnen. Außerdem ist ein mit den erfindungsgemäßen
Warnleuchten 40 ausgerüstetes Fahrzeug 50 bei der Fahrt auf
der Hauptspur in der Lage, die auf der Nebenspur fahrenden Fahrzeuge 50
mittels dieser Warnleuchten 40 derart aufmerksam zu machen, dass sie das
Fahrzeug 50 auf der Hauptspur im Voraus betrachten können, bevor sie
von der Nebenspur wegfahren.
In 7 ist eine schematische Darstellung
eines zweiten Anwendungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Warnleuchte gezeigt, wobei eine erfindungsgemäße Warnleuchte
40 an einem Fahrrad 60 angebracht ist. Bei einer Nachtfahrt eines
Fahrrades 60 auf einer ebenfalls von Bussen und Kraftfahrzeugen befahrenen
Straße sind sorgfältige Sicherheitsmaßnahmen unbedingt zu ergreifen,
da die Kraftfahrzeuge dem Fahrrad sowohl bei Fahrgeschwindigkeit als auch bei Fahrsicherheit
weit überlegen sind. In diesem Fall werden die in der Nähe fahrenden Verkehrsteilnehmer
von der Warnleuchte 40 gewarnt, indem sie beispielsweise hinter dem Sattel,
am Rahmen oder am Lenkbügel eines Fahrrades 60 anzubringen ist.
In 8 ist eine schematische Darstellung
eines dritten Anwendungsbeispiels der erfindungsgemäßen Warnleuchte dargestellt.
Eine erfindungsgemäße Warnleuchte 40 ist zur Verstärkung
des Warneffektes beim Motorradfahren an der Oberfläche eines Sicherheitshelms
angebracht. Da die Empfindlichkeit der Sehfähigkeit normaler Fahrer bei der
Nachtfahrt geschwächt wird und ein mögliches Blenden wegen der kombinierten
Lichtstrahlungen der Scheinwerfer zahlreicher auf Straßen fahrender Fahrzeuge
auftreten kann, wird manchmal das Erkennen der Lagen der Fahrzeuge behindert. In
diesem Fall kann der Motorradfahrer beim Fahren einen mit einer Warnleuchte
40 ausgerüsteten Sicherheitshelm 70 tragen. Mittels des Beleuchtungseffektes
einer Warnleuchte 40 lässt sich die Lage des Motorradfahrers optisch
hervorheben und die Möglichkeit der Verkehrsunfälle ist dadurch zu verringern.
Zusammengefasst wird die Solarenergie direkt von einer erfindungsgemäßen
Warnleuchte 40 zur Beleuchtung absorbiert. Im Vergleich zu den herkömmlichen
Warnleuchten entfallen bei der erfindungsgemäßen Warnleuchte der elektrische
Anschluss und der Batteriewechsel. Nach der Aktivierung durch Vibration erfolgt
die Blinkbeleuchtung der Warnleuchte im Einsekunden-Takt, die eine Minute dauert.
Diese Warnleuchte ist am herkömmlichen Fahrzeug 50, Fahrrad
60 sowie am Sicherheitshelm 70 anzubringen, die zur Erhöhung
der Fahrsicherheit beim Fahren auf der Straße die in der Nähe befindlichen
Fahrzeuge warnt.
Wie vorstehend erläutert, ist es sichergestellt, dass eine Erhöhung
des Warneffekts erzielt werden kann, nachdem eine erfindungsgemäße Warnleuchte
am Fahrzeug, Fahrrad sowie am Sicherheitshelm angebracht worden ist.
Obwohl die Erfindung in Bezug auf obige Beispiele beschrieben wurde,
welche derzeit als praktikabelste und bevorzugte Ausführungsformen betrachtet
werden, versteht es sich, dass die Erfindung nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele
beschränkt ist. Im Gegenteil sollen verschiedene Modifikationen und ähnliche
Anordnungen abgedeckt werden, die sich im Umfang der beigefügten Ansprüche
befinden, welche mit der breitesten Interpretation übereinstimmen, um alle
derartigen Modifikationen und ähnliche Anordnung zu umfassen.
- 10
- Reflexionspapier
- 20
- Leuchtlampe
- 201
- Schaltplatte
- 202
- Beleuchtungsmodul
- 203
- Kabel
- 301
- Solarenergie
- 302
- Speisungsmodul
- 303
- Vibrationsinduktionsmodul
- 304
- Beleuchtungsmodul
- 40
- Warnleuchte
- 401
- Bodenplatte
- 402
- Aufnahmenut
- 4021
- Rastabschnitt
- 4022
- Öffnungsabschnitt
- 4023
- Öffnungsabschnitt
- 4024
- Befestigungsabschnitt
- 403
- Schaltplatte
- 4031
- Beleuchtungsmodul
- 4032
- Vibrationsinduktionsmodul
- 404
- Solarempfänger
- 405
- Speicherbatterie
- 406
- Oberdeckel
- 4061
- Rastabschnitt
- 50
- Fahrzeug
- 60
- Fahrrad
- 70
- Sicherheitshelm