| Dokumentenidentifikation |
DE102005055277B3 16.08.2007 |
| Titel |
Verfahren zum Zuführen und Abführen eines Kühlmediums zu und von einer Verlustwärme erzeugenden Verbrauchereinheit |
| Anmelder |
Kermi GmbH, 94447 Plattling, DE |
| Erfinder |
Miltkau, Thorsten, Dipl.-Ing., 94469 Deggendorf, DE; Künkler, Thomas, Dipl.-Ing., 94428 Eichendorf, DE; Kirchmeyer, Jürgen, 94486 Osterhofen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Eder & Schieschke, 80796 München |
| DE-Anmeldedatum |
17.11.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005055277 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
16.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24F 11/00(2006.01)A, F, I, 20051117, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
F25B 49/00(2006.01)A, L, I, 20051117, B, H, DE
H05K 7/20(2006.01)A, L, I, 20051117, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen und Abführen eines Kühlmediums zu und von wenigstens einer Verlustwärme erzeugenden, zu kühlenden Verbrauchereinheit bei dem die Vorlauftemperatur (TVL) in Abhängigkeit von einem gewünschten Sollwert (TSoll) geregelt wird, hierbei ein Taupunkt, welcher von dem Raumklima der Umgebung abhängt, überwacht wird, bei einem Auslösen des Taupunktwächters bei einer Taupunkttemperatur (TPT) ein Taupunktmanagement gestartet und die Vorlauftemperatur (TVL) des zugeführten Kühlmediums um einen vorbestimmten ersten Wert erhöht wird, eine vordefinierte erste Wartezeit (TPM_WT1) abgewartet wird, um das möglicherweise entstandene Kondensat abtrocknen zu lassen und nachfolgend überprüft wird, ob der Taupunktwächter auslöst, wobei im Falle des Nicht-Auslösens das Taupunktmanagement nach Ablauf einer vorbestimmten Wartezeit für das Taupunktmanagement (TPT_WT) abgebrochen und das Verfahren mit Schritt a) fortgesetzt wird und im Falle des Auslösens eine Störung vorliegt und/oder eine Warnung ausgegeben wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuführen und Abführen
eines Kühlmediums zu und von wenigstens einer Verlustwärme erzeugenden,
zu kühlenden Verbrauchereinheit.
Derartige Verfahren finden beispielsweise bei dem Betrieb von elektrischen
Verbrauchern, wie Hochleistungselektroniken, insbesondere Serverschränke, Anwendung.
Hierbei weisen Verlustwärme erzeugende Verbrauchereinheiten,
insbesondere Hochleistungselektroniken, wie beispielsweise Serverschränke,
ein Kühlsystem auf oder sind an ein übergeordnetes Kühlsystem, beispielsweise
ein Kühlsystem der Haustechnik, beispielsweise mittels einer Schnittstelleneinheit,
wie in der nach veröffentlichten deutschen Schrift 102004046791 A1 vorgeschlagen,
angekoppelt.
Es ist darüber hinaus bekannt, mehrere Verlustwärme erzeugende
Verbrauchereinheiten an ein gemeinsames, übergeordnetes Kühlsystem anzuschließen,
wie in der DE 10303827 A1 gezeigt.
Hierzu können beispielsweise Verteilersysteme verwendet werden, die an dem
zentralen Vorlaufanschluss und dem zentralen Rücklaufanschluss des Kühlsystems
angeordnet sind.
Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist die Tatsache, dass insbesondere
beim Anschluss einer Verbrauchereinheit an ein übergeordnetes Kühlsystem
das Problem auftreten kann, dass die Temperatur des Kühlmediums derart niedrig
ist, dass an den Leitungen zwischen den Anschlüssen des übergeordneten
Kühlsystems und der zu kühlenden Verbrauchereinheit oder gar in der Verbrauchereinheit
selbst die Taupunkt-Temperatur der Umgebungsluft unterschritten wird. In diesem
Fall würde sich Feuchtigkeit aus der Umgebung an den Leitungen niederschlagen,
was bei empfindlichen Verbrauchereinheiten zu Störungen oder sogar zu einer
Beschädigung oder Zerstörung führen kann oder diesem Effekt zumindest
durch apparativen Aufwand (Kondensatsammler, -leitung, -pumpe) begegnet werden müsste.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen, welche bei der
Kühlung einer Verlustwärme erzeugenden Verbrauchereinheit deren Beeinträchtigung
oder gar Beschädigungen durch Kondensat vermeiden und dennoch eine möglichst
gute Kühlung gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
8 gelöst.
Erfindungsgemäß wird mittels eines Taupunktwächters,
beispielsweise eines üblichen Taupunktsensors, welcher vorteilhafterweise an
einer Stelle angeordnet wird, an welcher ein Taupunkt früher als an oder in
einer Verbrauchereinheit auftritt, bei dessen Auslösen (also „Taupunkt
unterschritten") ein Taupunktmanagement für eine vordefinierte Laufzeit eingeleitet.
In diesem Taupunktmanagement wird die Vorlauftemperatur eines Kühlmittels zur
Kühlung der Verbrauchereinheit um einen vorbestimmten Wert erhöht, so
dass eine Kondensatbildung an der Verbrauchereinheit vermieden werden kann.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird während des Taupunktmanagements
eine möglichst geringe Vorlauftemperatur ermittelt und eingestellt, wobei sowohl
eine schrittweise Absenkung und/oder Erhöhung der Vorlauftemperatur je nach
jeweiligem Abfrageergebnis des Taupunktwächters erfolgen kann. Hierbei kann
sowohl das Absenken als auch das Erhöhen der Vorlauftemperatur um jeweils vordefinierte
Werte erfolgen, wobei diese Werte auch variabel, beispielsweise in Abhängigkeit
der Anzahl der Durchläufe (Absenken, Erhöhen) oder der Laufzeit des Taupunktmanagements
sein können. Beispielsweise ist es denkbar, die Schrittweite nach und nach
zu verringern, um eine optimalere Vorlauftemperatur während des Taupunktmanagements
zu erhalten.
Zur Vermeidung von Unterfunktionen bzw. Funktionsbeeinträchtigungen
können in weiterer Ausgestaltung der Erfindung wenigstens einer der Grenzen,
wie maximale Obergrenze und Untergrenze der Vorlauftemperatur während des Taupunktmanagements
vorgesehen sein. Die Untergrenze kann hierbei in einem vorbestimmten Abstand oberhalb
der Auslösetemperatur des Taupunktwächters bei Einleitung des Taupunktmanagements
liegen, um das Verfahren zu vereinfachen. Selbstverständlich ist es aber auch
möglich, eine Untergrenze unterhalb dieser Auslösetemperatur zuzulassen,
um auch kurzzeitige Umgebungsparameterschwankungen auszugleichen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann auch während des
Taupunktmanagements eine manuelle Eingabe der Sollwerttemperatur ermöglicht
sein, um besondere Bedingungen, wie beispielsweise einen Belastungstest, etc. ohne
Eingreifen des Taupunktmanagements durchführen zu können.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann nach einem Beenden des
Taupunktmanagements die aktuelle Vorlauftemperatur (TVL) des Taupunktmanagements
ausgegeben und/oder gespeichert werden, um Auswertungen beispielsweise über
die Performance der Anlage zu treffen. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, als neue Sollwerttemperatur für das normale Verfahren
eine Sollwerttemperatur in Abhängigkeit von der aktuellen Vorlauftemperatur
des Taupunktmanagements zu übernehmen. Eine solche Abhängigkeit könnte
abgesehen von der einfachen direkten Übernahme auch beispielsweise in der Mittelwertbildung
mehrerer gespeicherter Vorlauftemperaturen mehrerer durchgeführter Taupunktmanagements
oder Hinzufügung eines vordefinierten Wertes (beispielsweise Sicherheitsabstand)
gebildet werden.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist
die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Vorlauf für ein Kühlmedium
in Richtung der der Verlustwärme erzeugenden Verbrauchereinheit, eine Einrichtung,
beispielsweise Mischventil, drehzahlgeregelte Pumpe etc., zur Veränderung der
Vorlauftemperatur und einem Taupunktwächter, mit einer Auswerte- und Steuereinheit
auf, um bei Auslösen des Taupunktwächters ein Taupunktmanagement zu starten
und die Vorlauftemperatur des zugeführten Kühlmediums um einen vorbestimmten
ersten Wert zu erhöhen. Diese Vorrichtung kann hierbei als mit der Verbrauchereinheit
unmittelbar verbundene Vorrichtung, beispielsweise eine Einheit bilden. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, die Vorrichtung als Schnittstelleneinheit auszubilden, so dass
vorteilhafterweise an vorhandene Verbraucher die erfindungsgemäße Vorrichtung,
beispielsweise zwischen Haustechnik (Kühlung) und Verbraucher, angekoppelt
werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausfüh rungsbeispiels erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
1 ein Ablaufdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Das in 1 dargestellte Ablaufdiagramm
zeigt oberhalb der gestrichelten Linie A ein übliches Verfahren zur Regelung
einer Vorlauftemperatur TVL um eine gewünschte Sollwerttemperatur
Tsoll, welche üblicherweise manuell von einem Bediener eingegeben
werden kann. Die Regelung beinhaltet eine Abfrage 1, ob die Sollwerttemperatur
Tsoll über der Vorlauftemperatur TVL liegt, wobei im
positiven Fall in Schritt 5 die Vorlauftemperatur erhöht wird. Im
negativen Fall erfolgt eine Abfrage 3, ob die Sollwerttemperatur unterhalb
der Vorlauftemperatur TVL liegt, wobei im positiven Fall die Vorlauftemperatur
TVL abgesenkt wird. Im negativen Fall der Abfrage 3 entspricht
daher die Vorlauftemperatur TVL wie gewünscht der Sollwerttemperatur
Tsoll, so dass keinerlei Änderung der Vorlauftemperatur TVL
erfolgt.
Um die Vorlauftemperatur zu erhöhen bzw. abzusenken, kann beispielsweise
ein Mischventil angesteuert werden, welches das Mischverhältnis des im Vorlauf
befindlichen Kühlmediums mit einem weiteren Kühlmedium anderer Temperatur,
beispielsweise aus dem Rücklauf oder auch einem anderen System kommend, entsprechend
ändert.
Da erfindungsgemäß verhindert werden soll, dass sich Luftfeuchtigkeit
als Kondensat und damit Nässe, insbesondere an elektrischen Bauelementen bildet
und diese hierdurch in ihrer Funktion gestört oder gar zerstört werden,
wird in Abfrage 9 ein Taupunktwächter TPW abgefragt, ob der Taupunkt
unterschritten wird und sich damit Nässe bildet („nass") oder die Taupunkttemperatur
nicht unterschritten wurde und sich damit kein Kondensat bilden kann („trocken").
Ein solcher Taupunktwächter kann beispielsweise als einfacher, Taupunktsensor
ausgebildet sein, welcher ab einem bestimmten Wert den Zustand "nass" meldet, da
sich am Sensor Kondensat niederschlägt. Derartige Sensoren sind vorteilhafterweise
vergleichsweise einfach gegenüber Sensoren ausgebildet, welche möglicherweise
auf andere Weise Luftfeuchtigkeit und Temperatur erfassen, um einen möglichen
Taupunkt an einer bestimmten Stelle zu ermitteln.
Löst der Taupunktwächter TPW aus, liegt das Ergebnis der
Abfrage 9 "nass" vor, woraufhin erfindungsgemäß ein Taupunktmanagement,
wie in 1 zwischen den gestrichelten Linien A und B
dargestellt, eingeleitet wird. In diesem Taupunktmanagement wird in einem ersten
Schritt 11 als Taupunkttemperatur TPT bzw. Auslösetemperatur die zu
dieser Zeit vorliegende Vorlauftemperatur TVL gespeichert. Weiterhin
wird eine Untergrenze TPT_UG für die Vorlauftemperatur TVL während
des Taupunktmanagements festgelegt, welche in einem bestimmten Abstand, wie beispielsweise
ein Kelvin, über der Taupunkttemperatur TPT liegt. Um auch während des
Taupunktmanagements keine unzulässig hohe Vorlauftemperatur TVL
auftreten zu lassen, wird zudem eine Obergrenze T_DK hierfür festgelegt (beispielsweise
17 Grad Celsius), so dass ein Ansteigen der Vorlauftemperatur TVL über
diese vordefinierte Obergrenze T_DK vermieden werden kann.
Um nach dem Auslösen des Taupunktwächters TPW eine schädliche
und unerwünschte Kondensatbildung am elektrischen Verbraucher zu vermeiden
wird die Vorlauftemperatur um einen vorbestimmten Wert beispielsweise 3 Kelvin erhöht.
Der Taupunktwächter TPW ist hierbei vorteilhafterweise an einer Stelle, wie
beispielsweise an der Zuleitung des Vorlaufs selbst oder an anderen Stellen, an
welchen im Vergleich zum direkten Umfeld der elektrischen Verbraucher
eine geringere (Kühl-)Temperatur vorherrscht, angeordnet.
Nach einer ersten Wartezeit TPM_WT1 von beispielsweise 30 Minuten
(13) um eine am Sensor möglicherweise entstandene Kondensatbildung abtrocknen
zu lassen und/oder die Auswirkung der getroffenen Maßnahme (z.B. Temperaturerhöhung)
abzuwarten, wird abermals der Taupunktwächter TPW in Abfrage 15 abgefragt.
Meldet dieser nun den Zustand "trocken", so wird in Abfrage 17 abgefragt,
ob eine Verringerung der Vorlauftemperatur TVL um einen vorbestimmten
Wert, beispielsweise 1 Kelvin, noch oberhalb der vorher definierten Untergrenze
TPT_UG liegt.
Sofern sie darüber liegt, wird im nächsten Schritt
19 die Vorlauftemperatur um diesen vorbestimmten Wert, also beispielsweise
1 Kelvin verringert und nach einer weiteren zweiten Wartezeit TPM_WT2 von beispielsweise
fünf Minuten zum Einregulieren der gewünschten Temperatur abgewartet.
Liegt die vorgenommene Verringerung gemäß Abfrage 17 in diesem
oder einem der etwaigen möglichen nächsten Durchläufe nicht oberhalb
der Untergrenze TPT_UG, so wird die Vorlauftemperatur in Schritt 23 auf
die Untergrenze TPT_UG gesetzt.
In einer weiteren Abfrage 25 wird eine Gesamtwartezeit für
das Taupunktmanagement bzw. Laufzeit TPM_WT von beispielsweise 120 Minuten abgefragt
und falls diese noch nicht abgelaufen ist, in Abfrage 27 optional eine
manuelle Eingabe einer Sollwerttemperatur Tsoll auch für das Taupunktmanagement
ermöglicht, um beispielsweise die einen besonderen Leistungstest etc. durchzuführen
oder wiederkehrende Warnungen, wie beispielsweise „Taupunktmanagement gestartet",
zu vermeiden.
Soll eine solche optionale manuelle Eingabe einer Sollwerttemperatur
Tsoll nicht erfolgen oder liegt die manuell eingegebene Sollwerttemperatur
Tsoll nicht über der Sollwerttemperatur Tsoll vor Einleitung
des Taupunktmanagements, wird das Taupunktmanagement mit vorstehend bereits erläuterter
Abfrage 15 weitergeführt. Ist das Abfrageergebnis der Abfrage
15 statt "trocken" "nass", so wird in Abfrage 31 abgefragt, ob
eine Erhöhung der Vorlauftemperatur TVL um einen vorbestimmten Wert,
beispielsweise 1 Kelvin, noch unterhalb der vordefinierten Obergrenze T_DK liegt.
Ist dies der Fall, wird die Vorlauftemperatur TVL in Schritt
33 um ein Kelvin erhöht und nach einem Abwarten einer weiteren Wartezeit
TPM_WT2 von beispielsweise 20 Minuten, um eventuell vorhandenes Kondensat am Taupunktwächter
abtrocknen zu lassen, wiederum Abfrage 25 ausgeführt.
Solange die Abfrage 25 nicht den Ablauf der Wartezeit TPM_WT
für das gesamte Taupunktmanagement meldet, können demzufolge die vorstehenden
Schritte mehrmals je nach Abfrageergebnis unterschiedlich durchlaufen werden, so
dass im Taupunktmanagement eine Vorlauftemperatur TVL vorherrscht, welche
bei entsprechender Platzierung des Taupunktwächters TPW an einem kühleren
Ort (z.B. direkt an der Vorlaufrohraußenseite) einen gewissen Sicherheitsabstand
zum unerwünschten Erreichen des Taupunkts an der Verbrauchereinheit selbst
gewährleistet.
Dennoch ist durch die vorstehend erläuterten Abfragen und entsprechenden
schrittweisen Erhöhungen bzw. Verminderungen der Vorlauftemperatur TVL
je nach Abfrageergebnis eine möglichst gute Kühlung der eine Verlustwärme
erzeugenden Verbrauchereinheit weiterhin gegeben.
Die optionale Abfrage 27 nach einer manuellen Eingabe der
Sollwerttemperatur Tsoll besteht hierbei nur für Ausnahmen, wie
beispielsweise Belastungstests etc. Entsprechend wird bei einer zulässigen
manuellen Eingabe, welche oberhalb der Sollwerttemperatur Tsoll vor Einleiten
des Taupunktmanagements liegt, in Abfrage 29 der Taupunktwächter TPW
abermals abgefragt und bei Ergebnis "trocken" aus dem Taupunktmanagement auch vor
Ablauf der vorgesehenen Wartezeit TPM_WT für das gesamte Taupunktmanagement
aus diesem ausgestiegen und wieder mit dem normalen Regelverhalten oberhalb der
Linie A, allerdings um den neu eingegebenen Sollwert Tsoll, weiterverfahren.
Wird als Ergebnis der Sicherheitsabfrage 29 dagegen der Zustand "nass"
ausgegeben, wird das Taupunktmanagement weitergeführt, wobei in diesem Fall
entgegen 1 gleich mit der Abfrage 31 statt
doppelter Abfrage 15 fortgefahren werden könnte.
Wird das Taupunktmanagement dagegen über Abfrage 25
durch Ablauf der Wartezeit TPM_WT beendet, wird bei Ergebnis der Abfrage
41"trocken" ebenfalls wieder das normale Regelverfahren oberhalb der Linie
A eingeleitet. Liegt als Ergebnis der Abfrage 41 dagegen der Zustand "nass"
vor, wird gemäß Schritt 43 eine Störmeldung ausgegeben,
worauf optional mit Abfrage 15 oder gleich direkt mit Abfrage
31 weiterverfahren werden kann, um durch eine etwaige weitere Temperaturerhöhung
gemäß Schritt 33 das erfindungsgemäße Verfahren am
Laufen zu halten und die Kühlfunktion nicht möglicherweise unzulässig
und unerwünscht zu mindern.
Nach dem Ende bzw. Ausstieg aus dem Taupunktmanagement wird, wie dargestellt,
das Regelverhalten wieder um die ursprüngliche Solltemperatur Tsoll
oder um eine etwaige, in Abfrage 27 manuell eingegebene, neue Solltemperatur
Tsoll fortgesetzt. Selbstverständlich ist es aber auch denkbar,
dass das Taupunktmanagement nicht nur zum Abfangen besonderer Konditionen (Tage
bzw. Tageszeiten mit veränderten Taupunktparametern, wie veränderte absolute
Luftfeuchtigkeit und/oder veränderter Luftdruck) dient, sondern auch die während
eines solchen Taupunktmanagements eingestellte Vorlauftemperatur TVL
für weitere Auswertungen gespeichert wird, beispielsweise um als Grundlage
für eine optimale Solltemperatur Tsoll zu dienen.
Weiterhin ist es denkbar, insbesondere nach einem zu häufigen
Auslösen des Taupunktwächters TPW gemäß Abfrage 9 und
damit zu häufigem Einleiten des Taupunktmanagements, beispielsweise ab einem
bestimmten Schwellwert die Sollwerttemperatur Tsoll des normalen Regelverfahrens
um einen bestimmten Betrag höher zu setzen oder die Sollwerttemperatur Tsoll
in Abhängigkeit der im Taupunktmanagement optimierten Vorlauftemperatur TVL
zu setzen. Dies kann beispielsweise durch Mittelwertbildung mehrerer gespeicherter
Vorlauftemperaturen TVL, mehrerer Taupunktmanagementdurchgänge oder
Setzen auf die Vorlauftemperatur TVL des letzten durchgeführten
Taupunktmanagements erfolgen.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zum Kühlen wenigstens einer Verlustwärme erzeugenden,
Verbrauchereinheit mittels Zuführen und Abführen eines Kühlmediums
zu und von der Verbrauchereinheit, bei dem eine Vorlauftemperatur (TVL)
in Abhängigkeit von eine Taupunktüberwachung geregelt wird
a) hierbei ein Taupunkt, welcher von einem Raumklima einer Umgebung abhängt,
überwacht wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
b) bei einem Auslösen eines Taupunktwächters bei einer Taupunkttemperatur
(TPT) ein Taupunktmanagement gestartet wird, indem zunächst ein für Anfangswert
die Vorlauftemperatur (TVL) des zugeführten Kühlmediums um
einen vorbestimmten ersten Wert erhöht wird,
c) hierbei eine vordefinierte erste Wartezeit (TPM_WT1) abgewartet wird, um das
möglicherweise entstandene Kondensat abtrocknen zu lassen und/oder die Auswirkung
der Temperaturerhöhung abzuwarten,
d) nachfolgend abermals überprüft wird, ob der Taupunktwächter auslöst,
e) wobei im Falle des Nicht-Auslösens des Taupunktwächters in Schritt
d) das Taupunktmanagement nach Ablauf einer vorbestimmten Wartezeit für das
Taupunktmanagement (TPT_WT) abgebrochen und das Verfahren mit Schritt a) fortgesetzt
wird und
f) im Falle des Auslösens, solange die Wartezeit für das Taupunktmanagement
(TPT_WT) nicht abgelaufen ist, der Wert der Vorlauftemperatur (TVL) um
einen vorbestimmten zweiten Wert maximal bis zu einer vorbestimmten Obergrenze (T_DK)
erhöht wird und im Falle des Auslösens, falls die Wartezeit für das
Taupunktmanagement (TPT_WT) abgelaufen ist, eine Störung vorliegt und/oder
eine Warnung ausgegeben wird,
g) nach einer vordefinierten zweiten Wartezeit (TPM_WT2) das Taupunktmanagement
mit Schritt d) fortgesetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
e1) in Schritt e) im Falle des Nicht-Auslösens des Taupunktwächters in
Schritt d) solange die Wartezeit für das Taupunktmanagement (TPT_WT) nicht
abgelaufen ist der Wert für die Vorlauftemperatur (TVL) um einen
vorbestimmten dritten Wert maximal bis zu einer vorbestimmten Untergrenze (TPT_UG)
abgesenkt wird,
e2) nach einer vordefinierten dritten Wartezeit (TPM_WT3) das Taupunktmanagement
mit Schritt d) fortgesetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Untergrenze
(TPT_UG) der Vorlauftemperatur (TVL) um einen vorbestimmten Wert oberhalb
der Auslösetemperatur (TPT) liegt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass in Schritt e) vor einem Fortsetzen des Verfahrens mit Schritt a) der Anfangswert
für die Vorlauftemperatur (TVL) manuell geändert werden kann
sofern dieser geänderte Wert über einem Sollwert (Tsoll) der
Taupunktüberwachung liegt.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Fortsetzen des Verfahrens mit Schritt a) der aktuelleWert der Vorlauftemperatur
(TVL) des Taupunktmanagements ausgegeben und/oder gespeichert wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei einem Fortsetzen des Verfahrens mit Schritt a) der aktuelle Wert der Vorlauftemperatur
(TLV) des Taupunktmanagements als neue Soll-wert (Tsoll) der
Taupunktüberwachung für das Verfahren übernommen wird.
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, mit einem Vorlauf für ein Kühlmedium in Richtung der der
Verlustwärme erzeugenden Verbrauchereinheit, einer Einrichtung, vorzugsweise
Mischventil, zur Veränderung der Vorlauftemperatur (TVL) und einem
Taupunktwächter (sensor), mit einer Auswerte- und Steuereinheit, um bei Auslösen
des Taupunktwächters ein Taupunktmanagement zu starten und einen Anfangswert
für die Vorlauftemperatur (TVL) des zugeführten Kühlmediums
um einen vorbestimmten ersten Wert zu erhöhen.
Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung
als Schnittstelleneinheit ausgebildet ist.
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