Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, 56073 Koblenz, DE
Es wird ein Tarngewebe, insbesondere ein Flecktarngewebe mit Drei- oder Fünffarbmuster, vorgestellt, wobei das Muster durch Jacquard-Webtechnik erzeugbar ist.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Tarngewebe. Tarngewebe sind im Militärischen
Bereich weit verbreitet. Einerseits werden Tarngewebe zur Tarnung stationärer
Bauten oder mobiler Maschinen und Einrichtungen als Tarnnetze verwendet. Anderseits
dienen Tarngewebe als Textilgewebe unter anderem dem Schutz von Soldaten.
Neben dem reinen optischen Schutz haben Tarngewebe auch die Aufgabe
Schutz auf weiteren Gebieten der Detektierbarkeit zu bieten.
In DE 201 21 711 U1
wird ein Tarnnetz beschrieben, welches, zur Tarnung von Wärmebildkameras, eine
Wirkware mit Lochstruktur, mit verdichteten und/oder abgedichteten Bereichen, aufweist.
Die Offenlegungsschrift DE
38 10121 A1 beschreibt ein Tarnnetz welches durch eine besondere Beschichtung
gleichzeitig gegen Radar, nahes Infrarot und Wärmebild schützt.
Im Bereich der Textilgewebe werden, zum Schutz von Soldaten, noch
weitere Anforderungen an die Stoffe gestellt. Eine dieser Forderungen ist beispielsweise
die nach permanenter Flammhemmung.
In der Gebrauchsmusterschrift DE
20 2005 004 056 U1 wird aus diesem Grund vorgeschlagen, auf das Gewebe
oder Gewirk eine Chemikalie zur Flammhemmung aufzubringen.
Weiter ist in Gebrauchsmusterschrift DE
203 10 528 U1 eine Tarnbekleidung beschrieben, die eine Mischung aus natürlichen
Fasern und synthetischen Fasern aufweist, wobei die synthetischen Fasern mit hydrophilen
Bestandteilen versehen sind.
Die hohen Anforderungen an die Flammhemmung, die Strapazierfähigkeit
und den Tragekomfort machen den Einsatz besonderer Stoffe unumgänglich.
Der Nachteil dieser speziellen Polymermaterialien, wie z.B. Nomex,
Polyamidimiden, Polyamid, Polyester etc. aber auch in Mischung mit Naturfaserstoffen
sowie Textilien aus reinen Naturfaserstoffen, ist das Verblassen der Druckfarben
während der Beanspruchung im Gebrauch, bei der Pflege etc..
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Farbechtheit eines Tarngewebes
zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des
ersten Hauptanspruches gelöst.
Ein Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass durch die
Verwendung unterschiedlich eingefärbter Kettfäden die Möglichkeit
besteht, durch geschickte Farbauswahl unterschiedliche Farbeindrücke beim Betrachter
entstehen zu lassen. Die Farben der Kettfäden sind dabei vorteilhaft derart
gewählt, dass in Verbindung mit den Schussfäden jeweils der Eindruck eines
homogenen Farbtons aus der Palette der Farben des Flecktarngewebes entsteht.
Die Möglichkeit Farbvarianten zu erweitern wird erfindungsgemäß
durch die Verwendung von eingefärbten Schussfäden geschaffen. Dabei ist
die Verwendung von Farben, die sich von den Farben der Kettfäden unterscheiden,
besonders vorteilhaft.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, das durch Herstellung
des Gewebes in Jacquard-Webtechnik bereits eingefärbte Kett- und Schussfäden
verwendet werden können, deren Farbechtheit weit besser als die nachträglich
aufgebrachter Drucke ist.
Insbesondere ist die Farbbehandlung der besonderen Fasern (Nomex,
Trevira CS oder andere Spezialfasern: P84, Modacryl, Eiweißfasern etc.) zur
Herstellung moderner Tarngewebe vor dem Webprozess vereinfacht.
Bei der Jacquard-Webtechnik erfolgt die Musterung durch entsprechende
Führung der garnfarbigen Fäden an der Oberfläche, wo die entsprechende
Farbe sichtbar sein soll, bei gleichzeitiger Einbindung der andersfarbigen Garne,
die an der entsprechenden Stelle nicht sichtbar sein sollen, im Gewebe.
Die Mustererzeugung mittels Webtechnik garantiert extreme Widerstandsfähigkeit
der Tarnfarben/Tarnmuster gegenüber mechanischer Beanspruchung,
da die verwendeten Fasern vor dem Webprozess in der entsprechenden Tarnfarbe hergestellt
werden. Zusätzliche Eigenschaften wie z.B. Flammhemmung, Wasserabweisung etc.
werden bereits durch die entsprechende Faserstoffauswahl erhalten; notwendige Appreturen
können auf ein Minimum reduziert werden, was negative Einflüsse der Ausrüstungen
untereinander minimiert, die Permanenz erhöht und damit Kosten reduziert.
Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel ist in Patentanspruch 2
dargestellt. Durch die Verwendung von drei unterschiedlich eingefärbter Schussfäden
in Verbindung mit zwei unterschiedlich gefärbten Kettfäden in alternierender
Reihenfolge besteht die Möglichkeit durch geschickten Einsatz der Jacquard-Webtechnik
ein Fünffarbmuster herzustellen. Hierzu ist die Verwendung einer dreischüssig
aufgebauten Bindung notwendig. Der Farbgeber bleibt bei allen Farben/Bindungen gleich.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 3 beschrieben.
Bei nicht erfindungsgemäßen Geweben werden die nicht an der Warenoberfläche
benötigten Fäden uneingebunden an der rechten bzw. an der linken Seite
des Gewebes geführt (sog. Flottierungen). Erfindungsgemäß sind alle
Fäden an der rechten und linken Seite eingebunden. Der besondere Vorteil liegt
darin, dass das erfindungsgemäße Tarngewebe einerseits mechanisch beanspruchbarer
ist und sich andererseits durch die vollständige Einbindung der Fäden
keine Luftpolster bilden, welche das Brennverhalten negativ beeinflussen.
Patentanspruch 4 beschreibt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Tarngewebes. Durch geschickte Auswahl der Muster
entsteht auf linker und rechter Seite des Tarngewebes ein Flecktarnmuster. Dabei
ist die Präsenz der gewählten Farben auf beiden Mustern aufgrund des Webverfahrens
entsprechend reziprok. Im einsatzfähigen Zustand ist das Tarngewebe wendbar
und dadurch auf die Farben des Geländes besser abstimmbar.
Die einzige 1 zeigt die erfindungsgemäße
Bindung der dunkelgrünen Farbe des Fünffarben-Tarngewebes der Bundeswehr.
Es zeigt 1 eine Bindung 1, bei
der die Kettfäden 1, 2 unterschiedlich eingefärbt und
alternierend angeordnet sind. Drei Schussfäden 3, 4,
5 ergeben bei gleichem Farbgeber, aufgrund der Jacquard Webtechnik den
Gesamteindruck einer dunkelgrünen Farbe.
Hierzu sind Fasern gewählt, deren Farben etwa der folgender Pantoner
Textilien entsprechen:
Die übrigen Farben der Fünffarben-Tarngewebes werden erfindungsgemäß
durch die gleichen Fasern dargestellt. Dabei wird lediglich die Bindung variiert.
Um Flottierungen zu verhindern ist es zweckmäßig, die Bindungen an den
Übergängen der Tarnflecken zu korrigieren.
Anspruch[de]
Tarngewebe, insbesondere Flecktarngewebe mit Drei- oder Fünffarbmuster,
mindestens drei Farben aufweisend, wobei
– das Tarngewebe mindestens zwei verschiedenfarbige Kettfäden, die in
alternierender Reihenfolge angeordnet sind, aufweist,
– mindestens ein Schussfaden eine dritte Farbe aufweist und
– das Muster durch Jacquard-Webtechnik erzeugbar ist.Tarngewebe nach Anspruch 1, wobei für Fünffarbmuster drei
Schussfäden verschiedener Farbtöne in dreischüssig aufgebauten Bindungen
verwendet sind.Tarngewebe nach einem der Ansprüche 1 und 2, wobei eine Flottierung
durch beidseitige Abbindung verhindert ist.Tarngewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei, insbesondere
durch die beidseitige Abbindung, das Tarngewebe, im einsatzfähigen Zustand,
wendbar ist.