Die Erfindung betrifft einen Abzugskamm für eine Strick- oder
Wirkmaschine.
Bei einer Strick- oder Wirkmaschine müssen die Maschen nach dem
Maschenbildungsvorgang von den Nadeln abgezogen werden. Für den Gestrickanfang
wird dazu häufig ein Abzugskamm verwendet, der auch als Anschlagkamm bezeichnet
wird. Er dient dazu, eine erste Maschenreihe zu fassen und kontrolliert von den
Strickstellen weg zu ziehen.
Ein solcher Abzugskamm ist z.B. aus der DE
40 03 667 A1 bekannt. Er ist dort unterhalb des zwischen zwei Nadelbetten
gebildeten Kammabstands angeordnet und kann in diesen eintauchen. Der Abzugskamm
weist als Grundkörper einen länglichen Profilkörper auf, der einen
Abzugsnadelträger bildet. Es ist mit einer Reihe parallel zueinander orientierter
Nadelnuten versehen, in denen Abzugsnadeln sitzen. Jede Abzugsnadel weist einen
Nadelkörper auf, in dem ein Schieber gleitend gelagert ist. Eine Querleiste
fasst die Enden der Schieber, um diese synchron zueinander in Nadellängsrichtung
zu bewegen und damit den Haken der Nadel zu öffnen oder zu schließen.
Zur Verstellung der Querleiste dient eine Nockenplatte mit einer Kulisse, die eine
Längsbewegung der Nockenplatte in eine Querbewegung umsetzt, die auf die Querleiste
übertragen wird.
Die Herstellung eines solchen Abzugskamms ist relativ aufwändig.
Der Aufwand rechtfertigt sich durch die Präzisionsanforderungen, die an einen
solchen Abzugskamm hinsichtlich der Lagerung und Positionierung der Schließelemente
gestellt werden.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, einen vereinfachten
Abzugskamm für eine Strick- oder Wirkmaschine zu schaffen.
Diese Aufgabe wird mit dem erfindungsgemäßen Abzugskamm
gelöst, der zur Lagerung der Abzugsteile eine Lagerungseinrichtung aufweist.
Vorzugsweise nimmt die Lagerungseinrichtung den Schaft an voneinander in Schaftlängsrichtung
beabstandeten Stellen z.B. zwischen jeweils zwei Zähnen zweier in Schaftlängsrichtung
beabstandeter Zahnpaare auf und klemmt den Schaft des Halteteils zwischen vorzugsweise
ebenen Klemmflächen (z.B. Flachseiten eines Fixierblechs und eines Ausrichtblechs).
Die Lagerungseinrichtung besteht aus zumindest einem Blechbiegeteil. Das Blechbiegeteil
ist ein Träger, der gegebenenfalls mit einem Lagerungsblech versehen ist. Außerdem
weist der Abzugskamm eine Schließerleiste auf, die als Blechbiegeteil ausgebildet
ist. Der zur Lagerung der Abzugsteile dienende Träger besteht aus Blech, beispielsweise
Stahlblech. In einer ersten Ausführungsform weist er abgewinkelte Abschnitte
auf, zwischen denen die Abzugsteile gefasst sind. In einer zweiten Ausführungsform
trägt er ein Lagerungsblech, das mit den abgewinkelten Abschnitten zur Ausrichtung
der Abzugsteile versehen ist.
Die abgewinkelten Abschnitte bilden zumindest zwei zueinander parallele
Reihen. Die Abzugsteile sitzen somit nicht mehr in Nadelnuten, wie es beim Stand
der Technik der Fall war, sondern sie sind lediglich an in Längsrichtung kurzen
und voneinander beabstandeten Stellen ihres Schafts gehalten. Die Länge dieser
Lagerungsstellen entspricht der Dicke des Blechs, aus dem der Träger (oder,
falls vorhanden, das Lagerungsblech) ausgebildet ist.
Zur Herstellung von Blechbiegeteilen steht ein großes Spektrum
von einsetzbaren Fertigungsverfahren zur Verfügung, derer sich der Fachmann
je nach Genauigkeitsanforderung und geforderter Stückzahl bedienen kann. Dazu
zählen Stanzverfahren, Biegeverfahren und Stanzbiegeverfahren sowie sonstige
Schneidverfahren wie z.B. Laserschneid- und Biegeverfahren.
Der Träger und/oder das Lagerungsblech weisen abgewinkelte Abschnitte
auf, die beispielsweise durch einen abgewinkelten Rand gebildet werden, in dem Ausschnitte
vorgesehen sind. Die stehen bleibenden Partien des Rands bilden dann Finger, zwischen
denen Zwischenräume zur Aufnahme der Abzugsteile ausgebildet sind.
Es ist auch möglich, solche Finger oder Zungen beispielsweise
mit u-förmigen Schnitten aus dem Träger oder Lagerungsblech freizustellen
und heraus zu biegen. Auch hier können zwischen benachbarten Fingern Zwischenräume
ausgebildet sein, die zur Aufnahme der Abzugsteile dienen. Die Abzugsteile werden
dabei vorzugsweise flach liegend aufgenommen. Sie weisen beispielsweise einen rechteckigen,
von zwei größeren und von zwei schmaleren Flachseiten begrenzten Querschnitt
auf, wobei die größeren Flachseiten vorzugsweise in einer gemeinsamen
Ebene liegend angeordnet sind. Dies hat den Vorzug, dass der Abzugskamm auch bei
sehr engen Nadelspalten Verwendung finden kann.
Zur Ausrichtung der Abzugsteile zueinander kann ein Richtblech vorgesehen
sein, das beispielsweise die Form eines Metallstreifens aufweist, der zwischen zwei
Reihen abgewinkelter Abschnitte des Lagerungsblechs und/oder des Trägers angeordnet
ist und eine vorzugsweise ebene Oberseite aufweist. Auf der Oberseite liegen die
Abzugsteile je nach Ausführungsform des Abzugskamms mit ihren Schmalseiten
oder ihren größeren Flachseiten.
Der Träger zusammen mit dem Lagerungsblech beziehungsweise das
Lagerungsblech selbst weist vorzugsweise zwei zueinander parallele
Reihen abgewinkelter Abschnitte auf, die mit voneinander beabstandeten Abschnitten
des Abzugsteils zusammenwirken. Jedes Abzugsteil ist dann zwischen vier abgewinkelten
Abschnitten gehalten, die paarweise miteinander zwei Zwischenräume festlegen.
Die genannten abgewinkelten Abschnitte können unmittelbar an
dem Träger oder an einem gesonderten Lagerungsblech ausgebildet sein. Es ist
auch möglich, eine Reihe der abgewinkelten Abschnitte an den Träger und
eine andere Reihe an dem Lagerungsblech auszubilden. Wesentlich ist lediglich, dass
den Abzugsteilen zumindest zwei Reihen kammartig angeordneter, abgewinkelter Abschnitte
zugeordnet sind, zwischen denen sie gelagert werden. Mit anderen Worten, die Abzugsteile
sind in zwei zueinander parallelen Reihen von Schlitzen oder Zwischenräumen
jeweils an voneinander beabstandeten Stellen gelagert.
Vorzugsweise jedoch optional kann ein Fixierblech vorgesehen sein,
das ebenfalls wenigstens eine Reihe abgewinkelter Abschnitte aufweist, zwischen
denen Zwischenräume zur Aufnahme der Abzugsteile ausgebildet sind. Dieses Fixierblech
kann z.B. flach auf den Abzugsteilen liegen und gegen diese gespannt werden, um
sie zu fixieren. Die Spannrichtung kann in Richtung der abgewinkelten Abschnitte
festgelegt sein. Alternativ oder zusätzlich kann das Fixierblech in seiner
Längsrichtung, d.h. quer zu den abgewinkelten Abschnitten gegen die Abzugsteile
gespannt werden, um das Spiel zwischen den Abzugsteilen und den abgewinkelten Abschnitten
zu beseitigen. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln eine gute Ausrichtung
der Abzugsteile erreicht werden. Die abgewinkelten Abschnitte des Fixierblechs können
auch dazu dienen, die Abzugsteile an ihren Füßen längs ohne oder
mit wenig Spiel zu halten. Alternativ können zu diesem Zweck auch abgewinkelte
Abschnitte an dem Lagerungsblech oder dem Träger vorgesehen werden.
Die Abzugsteile sind vorzugsweise zweiteilig ausgebildet, indem sie
jeweils einen Grundkörper und wenigstens ein beweglich gelagertes Schließteil
aufweisen. Während die Grundkörper der Abzugsteile an dem Träger
oder dem Lagerungsblech vorzugsweise ortsfest gelagert sind, stehen die Schließteile
mit einer beweglich gelagerten Schließerleiste in Verbindung, die vorzugsweise
abgewinkelte Abschnitte aufweist, zwischen denen die Enden der Schließteile
gefasst sind. Der Schließerleiste ist außerdem eine Fixierleiste zugeordnet,
die als Blechbiegeteil ausgebildet sein kann. Die Fixierleiste und die Schließerleiste
legen miteinander vorzugsweise eine Nut fest, in der Füße der Schließteile
gelagert sind. Die Bewegung der Schließerleiste an dem Träger kann durch
einen Schieber bewirkt werden, der z.B. ebenfalls als Blechbiegeteil ausgebildet
ist und mit einem abgewinkelten Rand in eine zwischen der Schließerleiste und
der Fixierleiste ausgebildete Nut eingreift. Er ist in dieser Nut längs verschiebbar,
überträgt jedoch Querbewegungen. Eine Kulissenführung kann eine Längsverschiebung
des Schiebers in eine Querbewegung desselben umsetzen, die sich über die Schließerleiste
auf die Schließteile überträgt.
Mit dem vorgestellten Konzept lässt sich der Abzugskamm mit Ausnahme
der Abzugsteile und ihrer Schließteile sowie ggf. mit Ausnahme einiger Schrauben,
Nieten, Lager und sonstiger Kleinteile aus Blechteilen und Blechbiegeteilen herstellen.
Die Blechbiegeteile sind vorzugsweise frei von Schweißnähten. Allerdings
können zur Verbindung mit anderen Teilen, auch Blechbiegeteilen, oder zur Verbindung
der Blechbiegeteile untereinander auch Schweißpunkte oder Schweißnähte
vorgesehen werden.
In einer anderen Ausführungsform sind die Blechteile und Blechbiegeteile
aus Kunststoff gefertigt. Diese Kunststoffteile werden dann vorzugsweise miteinander
stoffschlüssig verbunden z.B. durch Klebestellen.
Das beschriebene Konzept kann auch dann Anwendung finden, wenn das
Schließteil in der Form ausgebildet ist, dass es die zu fassenden Maschen ergreift,
ohne dass am Abzugsteil ein geschlossener Raum entsteht in den die Masche gehalten
wird. In diesem Falle weist der Schieber einen hakenartigen Maschenfangbereich auf,
der die Maschen ergreift.
Die Abzugsteile können in einer Ebene flach liegend angeordnet
sein, wobei sie einander ihre Schmalseiten zuwenden. Mit entsprechend schmaler Ausbildung
der Zwischenräume zwischen den abgewinkelten Abschnitten des Lagerungsblechs,
des Trägers und/oder des Fixierblechs können die Abzugsteile auch nebeneinander
so angeordnet werden, dass sie einander ihre Breitseiten, d.h. ihre größeren
Flachseiten zuwenden. Mit beiden Konzepten wird ein kostengünstig, dabei aber
präzise herstellbarer Abzugskamm erhalten.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Abwandlungen von Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung, der zugehörigen Beschreibung
und/oder Ansprüchen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 zwei Nadelbetten mit Abzugsvorrichtung in Form eines
Abzugskamms und zweier Abzugswalzen in schematisierter Seitenansicht,
2 den Abzugskamm nach 1
in einer schematisierten Perspektivansicht,
3 den Abzugskamm nach 2
in einer abgewandelten Perspektivansicht,
4 ein Abzugsteil und ein darin gelagertes Schließteil
in schematisierter, vertikal geschnittener Darstellung,
5 eine abgewandelte Ausführungsform eines aus
Blechteilen bestehenden Abzugskamms,
6 eine abgewandelte Ausführungsform einer Schließerleiste,
7 eine abgewandelte Ausführungsform eines Abzugskamms
nach 1 auszugsweise und in schematisierter Perspektivdarstellung,
8 ein Abzugsteil zur Verwendung in einem Abzugskamm
gemäß 7 auszugsweise und in schematisierter
Darstellung und
9 eine abgewandelte Ausführungsform eines Abzugskamms
nach 1 in schematisierter Stirnansicht.
In 1 ist eine Abzugseinrichtung
1 an einer Strickmaschine veranschaulicht, die als Flachbettstrickmaschine
ausgebildet und anhand zweier Nadelbetten 2, 3 veranschaulicht
ist. Die Nadelbetten 2, 3 weisen jeweils zueinander parallele
Nadelkanäle mit darin gelagerten Nadeln 4, 5 auf, die z.B.
als Zungennadeln oder Schiebernadeln ausgebildet sind und der Erzeugung eines Gestricks
dienen. Schlösser zum Antrieb der Nadeln 4, 5 sind vorhanden,
jedoch nicht näher veranschaulicht. Zwischen den Nadelbetten 2,
3 und den Nadeln 4, 5 ist ein Kammabstand 6
ausgebildet, in den ein zu der Abzugseinrichtung 1 gehöriger Abzugskamm
7 von unten her einstechen kann. Die Abzugseinrichtung 1 kann
außerdem weitere Abzugsmittel, beispielsweise in Form zweier Abzugswalzen
8, 9 aufweisen, die unterhalb der Nadelbetten 2,
3 angeordnet sind und mit dem Gestrick in Eingriff kommen können,
wenn das Gestrick mittels des Abzugskamms 7 weit genug nach unten geführt
worden ist.
Der Abzugskamm 7 ist in 2 gesondert
veranschaulicht. Er weist eine Reihe nebeneinander angeordneter Abzugsteile
10 auf, die zur Unterscheidung in 2 mit einem
Buchstabenindex versehen sind. Die Abzugsteile 10 sind untereinander gleich
ausgebildet. 4 veranschaulicht das Abzugsteil
10 stellvertretend für alle anderen. Das Abzugsteil 10 weist
einen Grundkörper 11 mit einem Schaft auf, an dessen einen Ende
12 ein Fadenaufnahmeraum 13 und an dessen anderen Ende ein Fuß
14 zur ortsfesten Lagerung des Abzugsteils 10 vorgesehen ist.
In den Grundkörper 11 ist ein Kanal eingearbeitet, durch den sich
ein Schließteil 15 erstreckt. Dieses ist wie ein Schieber ausgebildet
und an einem Ende mit einem Fuß 16 und an seinem anderen Ende mit
einer Schließnase 17 versehen. Der Fuß 16 dient der
gezielten Längsverschiebung während die Schließnase 17 dem
Öffnen und Schließen des Fadenaufnahmeraums 13 dient. Es wird
darauf hingewiesen, dass Form und Ausgestaltung des Endes 12, des Fadenaufnahmeraums
13, der Schließnase 17 sowie der weiteren Einzelheiten des
Abzugsteils 10 in weiten Grenzen abgewandelt werden können. Wesentlich
ist, dass der Fadenaufnahmeraum 13 durch Relativbewegung des Schieberteils
15 zum Grundkörper 11 des Abzugsteils 10 geöffnet
und geschlossen wird. Die Relativbewegung erfolgt beim Ausführungsbeispiel
nach 4 mittels des Fußes 16 des Schieberteils
15 zu dem Fuß 14 des Abzugsteils 10 in Richtung
des angegebenen Pfeils 18. Es sind auch andere Ausführungsformen möglich,
bei denen die Relativbewegung auf andere Art und Weise erzeugt wird. So ist es möglich,
den Grundkörper 11 relativ zu dem Schieber 10 zu bewegen.
3 veranschaulicht den Abzugskamm 7. An diesem
ist ein Bett 19 zur Aufnahme der Abzugsteile 10 ausgebildet. In
der vorliegenden Ausführungsform sind die Abzugsteile 10 liegend angeordnet,
d.h. die Abzugsteile 10 weisen einander ihre Schmalseiten zu. Außerdem
öffnet sich jeder Fadenaufnahmeraum 13 jeweils zum benachbarten Abzugsteil
hin.
Entsprechende Abschnitte der Schäfte der Abzugsteile
10 liegen in dem Bett 19 und bilden somit Halteabschnitte
20 der Abzugsteile 10. Zu dem Bett 19 gehört ein
Lagerungsblech 21, das als Blechbiegeteil aus Metall ausgebildet ist. In
gleicher Form kann es alternativ als Kunststoffflachteil mit abgewinkelten Abschnitten
ausgebildet sein. Es kann an einem Träger 22 montiert sein, der ebenfalls
als Blechbiegeteil ausgebildet ist. Das Lagerungsblech 21 weist vorzugsweise
einen ebenen Rückenabschnitt auf, von dessen beiden zueinander parallelen langen
schmalen Rändern abgewinkelte Abschnitte 23, 24 abstehen.
Zwischen den abgewinkelten Abschnitten 23, 24 sind jeweils Zwischenräume
25, 26 ausgebildet, die sowohl vor als auch nach dem Abwinkeln
der Abschnitte 23, 24 eingebracht worden sein können. Die
abgewinkelten Abschnitte 23, 24 bilden zwei zueinander parallele
gerade Reihen, die ungefähr rechtwinklig von dem ebenen Mittelabschnitt des
Lagerungsblechs 21 aufragen. Das Lagerungsblech 21 bildet somit
ein flaches U-Profil. Die Breiten der Zwischenräume 25,
26 sind so bemessen, dass die Abzugsteile 10 mit geringem Spiel
darin gehalten sind. Dazu weisen die Abzugsteile 10 Bereiche auf (Fuß
14), deren Breite größer ist als die Breite der Zwischenräume
25, 26. Dadurch entstehen an den Abzugsteilen 10 Kanten
55, die nach Einführung der Abzugsteile 10 in die Zwischenräume
25, 26, zur Anlage mit dem Lagerungsblech 21 kommen.
Die Abschnitte 24 bilden somit Anlageflächen für die Abzugsteile
10. Dadurch sind die Abzugsteile 10 über
das Lagerungsblech 21 an dem Träger 22 gelagert.
In dem Lagerungsblech 21 kann ein Ausrichtblech
27 angeordnet sein, das mit dem Lagerungsblech 21 durch Schrauben,
Niete, Schweißpunkte, Schweißnähte, Klebestellen oder sonstige Verbindungsmittel
verbunden sein kann. Das Ausrichtblech 27 weist vorzugsweise eine ebene
Oberseite auf, auf der die Abzugsteile 10 liegen. Die Zwischenräume
25, 26 erstrecken sich bis unterhalb einer von der Oberseite d.h.
der Auflagefläche des Ausrichtblechs 27 festgelegten Ebene. Die Ausrichtung
der Abzugsteile 10 parallel zur großen Flachseite des Trägers
22 wird dadurch vom Ausrichtblech 27 bestimmt. Die Abzugsteile
10 sind vorzugsweise in einem 70°- bis 110°-, vorzugsweise 90-Grad-Winkel
&agr; zur Schmalseite des Ausrichtblechs 27 gehalten. Diese Ausrichtung
der Abzugsteile 10 wird von den Zähnen des Lagerungsblechs
21 bestimmt, die durch die Abschnitte 23, 24 gebildet
sind.
Die Abzugsteile 10 können mit einem Fixierblech
28 gegen das Ausrichtblech 27 gespannt werden. Das Fixierblech
28 wird durch einen ebenen Blechstreifen aus Metall gebildet, der durch
geeignete Befestigungsmittel gegen das Ausrichtblech 27 zu spannen ist.
In gleicher Form kann das Fixierblech 28 alternativ als Kunststoffflachteil
mit oder ohne abgewinkelte Abschnitte ausgebildet sein. Ein zur Befestigung dienendes
Mittel ist beispielsweise eine Reihe von Klemmfingern 29 in Form schmaler
Blechstreifen, die mit einem Ende 30 an dem Träger 22 befestigt
sind. Zur Befestigung kann eine Schraube, ein Niet, eine Schweißverbindung
oder dergleichen dienen. Das andere Ende 31 des Klemmfingers
29 drückt das Fixierblech 28 gegen die Flachseiten der Abzugsteile
10 und somit die Abzugsteile 10 gegen das Ausrichtblech
27.
Das Fixierblech 28 kann an einer oder an beiden Seiten mit
einer Reihe von abgewinkelten Abschnitten 32 versehen sein, zwischen denen
Zwischenräume 33 ausgebildet sind. Die Breite dieser Zwischenräume
33 ist geringer als die Fußbreite 14 der Abzugsteile
10. Die Abschnitte 32 bilden Finger, die zwischen die Abzugsteile
10 greifen können. Durch diese Maßnahme gelingt es, die Füße
14 der Abzugsteile 10 ortsfest zu sichern, so dass die Grundkörper
11 der Abzugsteile 10 bezüglich ihrer Längsrichtung
unverschiebbar gelagert sind. Die Abzugsteile 10 sind in einer Richtung
über die Kanten 55 (4) in Anlage mit
dem Lagerungsblech 21 und in der anderen Richtung über die Kanten
56 in Anlage mit dem Fixierblech 28. Der Fuß 14
eines Abzugsteils 10, dessen Breite größer ist als die Breite
des Zwischenraums 25, 26 des Lagerungsblechs 21 und des
Zwischenraums 33 des Fixierblechs 28 ist zwischen dem Lagerungsblech
21 und dem Fixierblech 28 gespannt. Des Weiteren ist es möglich,
mit dem Fixierblech 28 nicht nur einen Druck in Richtung auf das Ausrichtblech
27 hin sondern auch in Längsrichtung desselben auszuüben. Dadurch
werden die Grundkörper 11 der Abzugsteile 10 jeweils an eine
Flanke jedes Zwischenraums 25, 26 angedrückt, womit sie spielfrei
gelagert sind. Zu diesem Zweck kann das Fixierblech 28 mit geeigneten Spannmitteln,
Federn, Nocken, Spannpratzen oder dergleichen verbunden sein. Mit diesen ist das
Fixierblech 28 dann in die gewünschte Richtung zu drängen.
Das insoweit beschriebene Fixierblech 28, das Lagerungsblech
21 und der Träger 22 bilden insoweit eine ausschließlich
aus Blechbiegeteilen bestehende Lagerungseinrichtung 34 für die Abzugsteile
10.
Zum Öffnen und Schließen der Abzugsteile 10, d.h.
zur Bewegung der Schließteile 15, kann eine Schließerleiste
35 vorgesehen sein, die ebenfalls als Blechbiegeteil aus Metall ausgebildet
sein kann. In gleicher Form kann sie alternativ als Kunststoffflachteil mit abgewinkelten
Abschnitten ausgebildet sein. Die Schließerleiste kann wiederum ein flacher
U-Profilkörper sein, dessen beide Ränder abgewinkelt sind. Der den Abzugsteilen
10 zugewandte Rand ist wiederum mit Schlitzen versehen, die Zwischenräume
36 zwischen abgewinkelten Abschnitten 37 bilden. Die Enden der
Schließteile 15 erstrecken sich durch die Zwischenräume
36 hindurch, wobei die Füße 16, deren Breite die Breite
der Zwischenräume 36 übersteigt, dann mit den Kanten
57 (4) an der Innenseite der Schließerleiste
35 anliegen. Die Füße 16 bilden somit Halteabschnitte
der Schließteile 15. Um die Füße 16 an der Schließerleiste
35 zu sichern, kann in deren Innenraum eine Fixierleiste 38 angeordnet
sein. Die Fixierleiste 38 kann ein Vollprofil oder, wie dargestellt, wiederum
ein flaches U-Profil in Form eines Blechbiegeteils aus Metall sein. In gleicher
Form kann es alternativ als Kunststoffflachteil mit abgewinkelten Abschnitten ausgebildet
sein. Es wird vorzugsweise von einem Blechstreifen ausgegangen, dessen beide Ränder
abgewinkelt werden. Die Fixierleiste 38 kann durch geeignete Mittel, wie
beispielsweise Nieten, Schrauben oder. auch Schweißpunkte mit der Schließerleiste
35 verbunden werden. Sie legt mit dem geschlitzten Rand der Schließerleiste
35 eine erste Nut 39 zur Aufnahme der Füße
16 und mit dem gegenüber liegenden Rand eine Führungsnut
40 fest, die einerseits von einem Rand 41 der Schließerleiste
35 und andererseits von einem Rand 42 der Fixierleiste
38 begrenzt wird. Der gegenüber liegende Rand 43 der Fixierleiste
38 dient als Anlage für die Stirnflächen 58 (4)
der Schließteile 15. Die Schließteile 15 werden durch
Kraftschluss zwischen dem Abschnitt 37 der Schließerleiste und dem
Rand 43 der Fixierleiste 38 gehalten.
Die Schließerleiste 35 ist an dem Träger
22
auf das Lagerungsblech 21 hin und von diesem weg quer
zu ihrer Längsrichtung bewegbar. Somit kann sie dazu dienen, die Schließteile
15 relativ zu den Grundkörpern 11 der Abzugsteile
10 zu verschieben und somit die Fadenaufnahmeräume 13 zu
öffnen oder zu schließen.
Zur gezielten Verschiebung der Schließerleiste 35 kann
eine Betätigungseinrichtung 44 dienen, zu der beispielsweise ein als
Blechbiegeteil aus Metall ausgebildeter Schieber 45 gehört. In gleicher
Form kann er alternativ als Kunststoffflachteil mit wenigstens einem abgewinkelten
Abschnitt ausgebildet sein. Der Schieber 45 weist zwei vorzugsweise in
gleicher Richtung abgewinkelte Ränder 46, 47 auf, die unterschiedlich
hoch sein können. Während sich der Rand 46 an dem Träger
22 abstützen kann, fasst der Rand 47 in die Führungsnut
40, in der er mit geringem Spiel aufgenommen ist. Der Schieber
44 ist an dem Träger 22 längs der Führungsnut
40verschiebbar gelagert. Wird er verschoben, nimmt die Schließleiste
35 an der Längsbewegung entlang der Nut 40 nicht teil. Die
Nut 40 und der Rand 47 des Schiebers 45 bilden somit
eine Kupplung zur Entkopplung der Schließerleiste 35 und des Schiebers
45 bezüglich Längsbewegungen. Querbewegungen, die längs
zu den Schließteilen 15 gerichtet sind, werden jedoch unmittelbar
übertragen.
Der Schieber 45 kann mit einer Kulissenführung
48 versehen sein, zu der eine längliche Öffnung 49 gehört.
Die Öffnung 49 weist einen schräg zur Längsrichtung L des
Schiebers 45 verlaufenden Abschnitt auf. Die Längsrichtung L stimmt
mit der Längsrichtung der Schieberleiste 35 überein. Die Öffnung
49 ist von einem Bolzen 50 durchgriffen, der, wie aus der schematischen
Darstellung gemäß 1 ersichtlich ist, vorzugsweise
mit einer Ringnut versehen ist, durch die sich der Rand der Öffnung
49 erstreckt. Mehrere solcher über die Längserstreckung des Schiebers
45 verteilter Kulissenführungen 48 halten somit den Schieber
45 an dem Träger 22 und bewirken zugleich eine Querverstellung,
wenn er in Längsrichtung bewegt wird. Zur Längsverstellung können
nicht weiter veranschaulichte Betätigungseinrichtungen, wie Handbetätigungseinrichtungen,
elektrische, mechanische, pneumatische oder hydraulische Aktuatoren dienen.
Es ist auch möglich, den Bolzen 50 mehrteilig herzustellen
(nicht dargestellt). Die Ringnut wird dann dadurch gebildet, dass auf einer drehbaren
Achse zwei Buchsen im Abstand zueinander angeordnet sind. Der Abstand der beiden
Buchsen bildet dann die Höhe der Ringnut. Die beiden Buchsen können in
ihren Durchmessern verschieden sein. So kann z.B. die Buchse unterhalb des Schiebers
45 einen großen Durchmesser aufweisen und somit dem Schieber eine
flache Auflagefläche bieten.
Die insoweit beschriebene Abzugseinrichtung arbeitet wie folgt:
Ist von den Nadeln 4, 5 gemäß 1
ein Faden aufgenommen, erstrecken sich Fadenabschnitte zwischen den Haken dieser
Nadeln 4, 5. Es wird nun der Abzugskamm 7 von unten her
in den Kammabstand 6 eingeführt. Die Abzugsteile 10 sind
offen. Zu diesem Zweck ist der Schieber 45 in eine Position verstellt,
in der der Abschnitt I seiner Öffnung 49 an dem Bolzen 50
liegt. Dieser Abschnitt I ist der der Schließerleiste 35 naheliegende
Abschnitt der Öffnung 49. Dadurch wird die Schließerleiste
35 maximal von dem Bett 19 weg bewegt und die Schließteile
15 geben die Fadenaufnahmeräume 13 frei. In diesem Zustand
fassen die Abzugsteile 10 nun die Fadenabschnitte, wonach sie geschlossen
werden. Dies erfolgt durch Verschiebung des Schiebers 45 in Schließposition,
wobei der Abschnitt II seiner Öffnung 49 zu dem Bolzen 50
gelangt. Der Abschnitt II ist der der Schließerleiste 35 fern liegende
Teil der Öffnung 49. Die Schließerleiste 35 wird dadurch
zu dem Bett 19 hin verschoben, wodurch die Schließteile
15 schließen. Der Strickprozess kann nun fortgesetzt werden. Dabei
zieht der Abzugskamm 7 durch geeignete Krafterzeugungsmittel oder auch
nur durch sein Eigengewicht das im Entstehen begriffene Gestrick nach unten und
somit von den Nadeln 4, 5 ab.
5 veranschaulicht eine abgewandelte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Abzugskamms 7. Soweit nachstehend nichts
anderes erläutert wird, gilt die vorstehende Beschreibung entsprechend.
Das Bett 19 wird hier durch das Lagerungsblech
21 und den Träger 22 gebildet. Letzterer weist, wie schon
vorstehend, einen von dem Bett 19 abliegenden Aussteifungsrand
51 und an der gegenüber liegenden Seite einen abgewinkelten, vielfach
unterbrochenen Rand 52 auf, der mehrfach geschlitzt ist. Auf diese Weise
entstehen abgewinkelte Abschnitte 53 (53a, 53b), zwischen
denen Zwischenräume 54 festgelegt sind. Diese sind mit den Zwischenräumen
25 des vorbeschriebenen Ausführungsbeispiels maßgleich.
Als weitere Abwandlungen ist es möglich, auf das Lagerungsblech
21 zu verzichten und statt dessen aus dem ebenen Mittelstück des Trägers
22 freigestellte Zungen nach oben zu biegen. Zwischen den Zungen verbleiben
wiederum Zwischenräume, die maßlich im Wesentlichen mit den Zwischenräumen
26 übereinstimmen. Die Zungen ersetzen somit die Abschnitte
24.
Bei einer anderen Ausführungsform (7
und 8) kann das Abzugsteil 10 mit einem Halteabschnitt
beziehungsweise einer Koppelstelle 60 in Form einer Ausnehmung, die auch
als „negativer Fuß 14
" angesehen werden kann. Anstelle von Vorsprüngen, welche
die vom Grundkörper 11 vorstehenden Kanten 55 und
56 (4) bilden kann die Koppelstelle
60 eines Abzugsteils 10 gemäß 8
Kanten 55' und 56' aufweisen, die eine in den Grundkörper
11 ragende Ausnehmung begrenzen. Die Koppelstelle 60 kann somit
eine eine Ausnehmung im Grundkörper 11 umfassen. Gemäß
8 kann sie an eine der Schmalseiten des Abzugsteils
10 angrenzen und ist nach Außen hin offen. Es ist auch möglich,
diese Koppelstelle 60 an beiden Schmalseiten des Abzugsteils
10 vorzusehen (7). Die Koppelstelle
60 kann in Form eines Rechtecks gebildet sein. Sie kann auch eine andere
Form einnehmen, welche die Kopplung mit dem Lagerungsblech 21 in Form eines
Formschlusses gewährleistet. Der Formschluss kann spielarm ausgelegt sein.
Weist das Abzugsteil 10 Koppelstellen 60 auf, deren Öffnungen
von einander weg weisen und deren Abstand, gemessen in Längsrichtung des Abzugsteils
10, zu einer gemeinsamen Stelle des Abzugsteils gleich groß ist, so
kann die Tiefe der Koppelstellen 60 geringer als 50% der Breite des Abzugteils
10 sein. Sind die Abstände verschieden, kann die Tiefe einer einzelnen
Koppelstelle 60 größer als die Hälfte der Breite des Abzugsteils
10 betragen.
Auch das Schließteil 15 kann an Stelle eines Fußes
16 einen Halteabschnitt in Form einer Koppelstelle 60 aufweisen
(nicht dargestellt). Für diese Koppelstelle 60 gilt die obige Beschreibung
entsprechend. Ein solches Schließteil 15 kann dann mittels der Koppelstelle
60 mit der Schließerleiste 35 gekoppelt sein. Die Ausnehmung
der Koppelstelle 60 kann dann teilweise den Abschnitt 37 in ähnlicher
Art und Weise, wie in 7 für das Abzugsteil
10 und das Lagerungsblech 21 dargestellt, umgreifen. Die Fixierleiste
38 kann dann überflüssig sein, da der Abschnitt 37 die
Koppelstelle spielarm durchgreift. Es entsteht ein Formschluss. In diesem Fall ist
die Nut 39 gemäß 3 und
5 nicht erforderlich.
Auch auf die Nut 40 kann verzichtet werden. Ein entsprechendes
Beispiel ist in 9 veranschaulicht. Der Rand
47 des Schiebers 45 ist mit der Schließerleiste
35 so zu koppeln, dass die Bewegung quer zur Längsrichtung der Schieberleiste
35, wie oben beschrieben, möglich ist. Dazu kann der Schieber
45 eine Nut 40' aufweisen, in die der Rand 41 der Schieberleiste
35 greift. Die Nut 40' des Schiebers 45 kann wie dargestellt,
durch ein L-förmiges Blechbiegeteil begrenzt werden, das in einem Abstand zu
dem Rand 47 an dem Schieber 45 befestigt ist. Alternativ kann
der Rand 47 entsprechend wie in 6 dargestellt
ausgebildet sein.
Die Ausbildung des Abzugsteils 10 gemäß
8, insbesondere dessen Koppelstelle 60 und
die Ausbildung des Schließers 15 mit einer Koppelstelle
60 ermöglicht den Verzicht auf das Fixierblech 28, das Ausrichtblech
27 sowie die Fixierleiste 38. Zur Befestigung der Abzugsteile
10 ist dann nur ein Fixierblech 61 notwendig. Das Fixierblech
61 kann in Form einer Leiste aus Metall ausgebildet und mit den oben beschriebenen
Mitteln 29 befestigt sein. In gleicher Form kann es alternativ als Kunststoffflachteil
mit abgewinkelten Abschnitten ausgebildet sein.
Die Ausführung eines Abzugskamms 1 gemäß
7 ist sehr kostengünstig, da sie wie vor beschrieben
aus Blechbiegeteilen besteht, wobei auf das Ausrichtblech 27, das Fixierblech
28 sowie auf die Fixierleiste 38 verzichtet werden kann.
Unter „Blechbiegeteilen" werden hier in erster Linie Teile
aus Metallblech, vorzugsweise Stahlblech verstanden. Es ist aber, wie erwähnt,
auch möglich, formentsprechende Teile aus Kunststoff zu verwenden, die dann
ebenfalls als Blechbiegeteile verstanden werden. Damit wird es möglich, den
Abzugskamm 1 bzw. dessen Einzelteile komplett oder teilweise aus Kunststoff
herzustellen. Dazu wird vorzugsweise ein glasfaserverstärkter Kunststoff verwendet.
Die Ausführungsform mit Blechbiegeteilen aus Metall wird bevorzugt.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Abzugskamm
1 gemäß 7 die gleiche Wirkung erzielt
wie ein Abzugskamm 1 gemäß zuvor beschriebenen Figuren. Es gelten
somit die gleichen Bezugszeichen, soweit anwendbar.
Alle vorstehend als Blechbiegeteile bezeichneten Teile, die auch aus
Kunststoff hergestellt werden können, weisen jeweils einen vorzugsweise im
Wesentlichen ebenen Mittelabschnitt auf, wobei zumindest ein Rand abgewinkelt ist
oder andere abgewinkelte Abschnitte z.B. freigeschnittene, abgewinkelte Zungen vorgesehen
sind. Jedes Blechbiegeteil kann mit Verstärkungssicken oder ähnlichen,
seine Längssteifigkeit vergrößernden Strukturen versehen sein. Die
an den Blechbiegeteilen vorhandenen Biegelinien, z.B. zwischen den ebenen Mittelabschnitten
und den abgewinkelten Rändern oder abgewinkelten Abschnitten sind vorzugsweise
parallel zueinander orientiert. Die Blechbiegeteile können in jedem geeigneten
Blechbearbeitungsverfahren hergestellt sein. Des Weiteren ist es möglich, einzelne
Blechbiegeteile durch mehrere Blechbiegeteile zu ersetzen. Beispielsweise kann an
Stelle der Fixierleiste 38 ein Fixierleistenpaar vorgesehen werden, von
denen eines zur Ausbildung der Nut 40 und das andere zur Ausbildung der
Nut 39 dient. Außerdem ist es möglich, die Fixierleiste
38 lediglich zur Ausbildung der Nut 39 zu nutzen und die Führungsnut
40 durch versetzt angeordnete, abgewinkelte Abschnitte der Schiebeleiste
35 zu bilden. Beispielsweise sind die geradzahligen Abschnitte oder Zähne
an einer ersten Biegelinie und die nicht geradzahligen Zähne an einer davon
beabstandeten aber parallel angeordneten zweiten Biegelinie abgewinkelt.
Zwischen beiden Reihen abgewinkelter Zähne ergibt sich eine Gasse, in die der
Rand 47 greifen kann. Ebenso können die Zähne bzw. Abschnitte
32 des Fixierblechs 28 durch frei gestellte Zungen oder Zähne
oder Abschnitte des Fixierblechs 21 oder entsprechende Abschnitte des Ausrichtblechs
27 ersetzt sein.
6 veranschaulicht eine Schließerleiste
35, die ohne Fixierleiste auskommt. Diese Schließerleiste
35 weist wie vorstehend beschrieben an einem Rand abgewinkelte Abschnitte
37 (37a, 37b) auf die als Zinken oder Zähne ausgebildet
sind. Die Abschnitte sind jedoch abwechselnd an einer inneren und an einer äußeren
Biegelinie abgewinkelt, so dass zwei Zahnreihen und zwischen diesen die Nut
39 entstehen. Zwischen diesen ist der Fuß 16 und ein gegebenenfalls
vorhandener weiterer Fuß 16a gefasst, der in 4
gestrichelt angedeutet ist. Auf gleiche Weise kann die Nut 40 durch zwei
Reihen von Zähnen in Form abgewinkelter Abschnitte 59 (59a,
59b) gebildet sein. Dabei können die Zähne gleich oder unterschiedlich
breit sein. Auch können sie innen und außen abwechselnd oder in anderer
Folge angeordnet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass wenigstens einer der Ränder
des Lagerungsblechs 21 nach dem Vorbild der Schließerleiste
35 gemäß 6 hergestellt werden kann.
In diesem Fall kann die Fixierleiste 28 ohne abgewinkelte Abschnitte auskommen.
Ein Abzugskamm, insbesondere für eine Flachstrickmaschine oder
eine Wirkmaschine weist eine Anzahl von Abzugsteilen auf, die in einem Bett
19 gehalten sind, das ausschließlich aus Blechbiegeteilen besteht.
Die Abzugsteile 10 können Schließteile 15 aufweisen,
die von einer Schließerleiste 35 verschoben werden können. Die
Schließerleiste 35 und ggf. ein ihr zugeordneter Schieber
45 sind vorzugsweise ebenfalls Blechbiegeteile. Der so gebildete Abzugskamm
7 ist dadurch auf einfache Weise kostengünstig und präzise herzustellen.
- 1
- Abzugseinrichtung
- 2, 3
- Nadelbetten
- 4, 5
- Nadeln
- 6
- Kammabstand
- 7
- Abzugskamm
- 8, 9
- Abzugswalzen
- 10
- Abzugsteil
- 11
- Grundkörper
- 12
- Ende
- 13
- Fadenaufnahmeraum
- 14
- Fuß, Halteabschnitt
- 15
- Schließteil
- 16
- Fuß, Halteabschnitt
- 17
- Schließnase
- 18
- Pfeil
- 19
- Bett
- 20
- Halteabschnitte
- 21
- Lagerungsblech
- 22
- Träger
- 23, 24
- Abschnitte
- 25, 26
- Zwischenräume
- 27
- Ausrichtblech
- 28
- Fixierblech
- 29
- Klemmfinger
- 30, 31
- Ende
- 32
- Abschnitte
- 33
- Zwischenraum
- 34
- Lagerungseinrichtung
- 35
- Schließerleiste
- 36
- Zwischenraum
- 37
- Abschnitt
- 38
- Fixierleiste
- 39
- Nut
- 40
- Führungsnut
- 41, 42, 43
- Rand
- 44
- Betätigungseinrichtung
- 45
- Schieber
- 46, 47
- Ränder
- 48
- Kulissenführung
- 49
- Öffnung
- 50
- Bolzen
- 51
- Aussteifungsrand
- 52
- Aussteifungsrand
- 53
- Abschnitte
- 54
- Zwischenräume
- 55, 56, 57
- Kante
- 58
- Stirnfläche
- 59
- Abschnitte
- 60
- Koppelstelle, Halteabschnitt
- 61
- Fixierblech
- 62
- Blechbiegeteil
- L
- Längsrichtung
- I, II
- Abschnitte der Öffnung 49
- &agr;
- Winkel