| Dokumentenidentifikation |
DE102006006504A1 16.08.2007 |
| Titel |
Streckverfahren und Streckwerk zur Verfeinerung von Fasermaterial |
| Anmelder |
König, Reinhard, Dr. Ing., 76275 Ettlingen, DE |
| Erfinder |
König, Reinhard, Dr. Ing., 76275 Ettlingen, DE |
| Vertreter |
Frhr. von Schorlemer, R., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 34117 Kassel |
| DE-Anmeldedatum |
13.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006006504 |
| Offenlegungstag |
16.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/26(2006.01)A, F, I, 20060213, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 5/72(2006.01)A, L, I, 20060213, B, H, DE
D01H 1/02(2006.01)A, L, I, 20060213, B, H, DE
D04B 1/00(2006.01)A, L, I, 20060213, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Es werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verfeinern von Fasermaterial (2) vor einem Spinnprozess beschrieben. Das Fasermaterial (2) wird mit einer vorgewählten Breite einem Streckwerk zugeführt und in diesem durch in einer Transportrichtung (1) erfolgendes Verziehen mittels Streckwerksorganen (4, 5) verfeinert. Erfindungsgemäß wird die Breite des Fasermaterials (2) innerhalb des Streckwerks dadurch reduziert, dass es um wenigstens eine zur Transportrichtung (1) parallele Faltlinie in definierter Weise gefaltet wird, indem die Achsen der Streckwerksorgane (4, 5) von aufeinander folgenden Paaren (II, III) um wenigstens 45°, vorzugsweise um im Wesentlichen 90°, relativ zueinander verschwenkt angeordnet sind (Fig. 1).
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Streckverfahren nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und ein Streckwerk nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Streckwerke und mit diesen durchführbare Streckverfahren dienen
in der Spinnereitechnik zur Verfeinerung von Fasermaterialien in Form von Bändern,
Lunten oder Vorgarnen, die in vorgeschalteten Prozessen aus Lang- oder Kurzstapelfasern
hergestellt werden. Die Streckwerke besitzen im allgemeinen drei oder vier, in einer
Transportrichtung für das Fasermaterial hintereinander angeordnete Paare von
Streckwerksorganen. Dabei besteht jedes dieser Paare aus einem oberen und einem
unteren Streckwerksorgan in Form einer Walze oder einer mit einem zusätzlichen
Riemchen versehenen Walze, wobei das Riemchen der besseren Führung des Fasermaterials
dient.
Die Verfeinerung des Materialstroms mit einem Streckwerk erfolgt durch
Streckung bzw. Verzug des Fasermaterials zwischen den Klemmlinien von zwei auf-
einander folgenden Paaren von Streckwerksorganen. Die Größe dieses Verzugs
und die dadurch bewirkte Reduktion der Faseranzahl im Querschnitt des Fasermaterials
werden über die Umfangsgeschwindigkeiten der Streckwerksorgane eingestellt.
Dabei ist jeder Streckvorgang, wenn er zur Vermeidung von Kosten ohne zusätzliche
Regelung durchgeführt mit, mit gewissen Masseschwankungen verbunden, die eine
Verringerung der Gleichmäßigkeit des Fasermaterials verursachen. Diese
Schwankungen werden u. a. darauf zurückgeführt, dass die unvermeidbaren
Abstände zwischen aufeinander folgenden Paaren von Streckwerksorganen insbesondere
bei großen Verzügen zu einem unerwünschten Schwingen oder Schwimmen
der Fasern im Faserstrom führen, und können so stark sein, dass eine sinnvolle
Weiterverarbeitung des Fasermaterials unmöglich ist. Selbst wenn das Fasermaterial
durch die der Führung dienenden Riemchen zwischen den Klemmlinien stabilisiert
wird, lässt sich der Abstand von deren Austrittsspalt zur nachfolgenden Klemmlinie
nicht enger als ca. 10 mm einstellen, was im allgemeinen als nicht ausreichend angesehen
wird.
Da mit herkömmlichen Streckwerken nur eine Verfeinerung, aber
keine Reduzierung der Breite eines z. B. 20 mm breiten Faserbandes möglich
ist, wird das aus dem Streckwerk kommende Faserband anschließend einem sogenannten
Flyer zugeführt, der wenigstens ein weiteres Streckwerk enthält, und unter
geringfügiger Drehung zu einer Lunte bzw. einem Vorgarn mit einer Breite von
z. B. 4 mm bis 5 mm versponnen.
Infolgedessen erfolgt die Herstellung von Vorgarnen, aus denen in
einem nachfolgenden Spinnprozess das endgültige Garn hergestellt wird, bisher
allgemein in zwei Stufen. In einer ersten Stufe wird ein aus einem Faserflor hergestelltes
Band mittels wenigstens eines ersten Streckwerks verfeinert und in seiner Breite
um einen vergleichsweise geringen Betrag reduziert, z.B. mittels eines dem Streckwerk
vorgeschalteten Einlauftrichters. Das dadurch erhaltene Band wird dann in einer
nachfolgenden zweiten Stufe mittels eines Flyers zu einem Vorgarn versponnen. Alle
Versuche, die beiden Stufen zusammenzufassen und die Anwendung eines Flyers bzw.
das Spinnen eines Vorgarns zu vermeiden, müssen als gescheitert angesehen werden
und konnten sich bisher nicht durchsetzen. Ein Hauptgrund hierfür besteht darin,
dass Garne, die aus einem einstufig hergestellten Fasermaterial durch Spinnen erhalten
werden, qualitativ wesentlich schlechter als solche Garne sind, die durch Spinnen
eines zweistufig hergestelltes Vorgarns entstehen.
Daneben sind Kompaktierungsvorrichtungen bekannt, die dazu dienen,
eine Verringerung der quer zur Transportrichtung des Faserstroms gemessenen Breite
des Fasermaterials herbeizuführen. Derartige Vorrichtungen enthalten z. B.
trichterförmige Verdichter, durch die das Fasermaterial durchgeleitet wird.
Diese behindern allerdings in nachteiliger Weise den Materialfluss und neigen zur
Verstopfung, weshalb mit ihnen eine größere Breitenreduzierung nicht möglich
ist. Außerdem ist es bekannt, das Fasermaterial über siebartig ausgebildete
Riemen oder Trommeln zu leiten, die an eine Unterdruckquelle angeschlossene Perforierungen
oder Schlitze aufweisen und dazu dienen, den Faserstrom quer zur Transportrichtung
zu einem Strang kleinerer Breite zu verdichten. Mit solchen Einrichtungen kann zwar
eine ausreichende Reduzierung der Breite des Fasermaterials erreicht werden. Sie
setzen sich jedoch schleichend zu, was zu Qualitätsschwankungen führt,
und haben einen erheblichen Energieverbrauch. Sie werden daher insbesondere nur
zu dem Zweck eingesetzt, die von einem Flyer kommenden und bereits stark verfeinerten
Lunten zu kompaktieren, falls diese zum Kompaktspinnen verwendet werden sollen und
daher Luntenbreiten von z. B. nur ca. 2 mm bis 4 mm aufweisen dürfen.
Ausgehend davon liegt der Erfindung das technische Problem zugrunde,
die eingangs bezeichneten Streckverfahren und Streckwerke dahingehend zu verbessern,
dass das unkontrollierte Schwingen und Schwimmen der Fasern im stark verstreckten
Zustand reduziert und ohne Anwendung eines Flyers od. dgl. als Endprodukt ein Faserband
erhalten wird, das gegenüber dem zugeführten Faserband in seiner Breite
stark reduziert und zur direkten Verarbeitung in einem nachfolgenden Spinnprozess
geeignet ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch
die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 7 gelöst.
Mit der Erfindung wird der Vorteil erzielt, dass durch eine Kombination
aus Verfeinerung durch Verzug und Breitenreduzierung durch definierte Faltung innerhalb
eines einzigen Streckwerks ein stabiles, bandartiges Fasermaterial erhalten wird,
das etwa dieselbe Breite und Festigkeit wie eines übliches Vorgarn besitzt.
Aus einem ursprünglichen Faserband mit einer Breite von z. B. 20 mm kann auf
diese Weise durch eine definierte Faltung ein verdichtetes Band mit einer Breite
von bis herab zu weniger als 5 mm und bei Bedarf durch eine zweite definierte Faltung
ein noch weiter verdichtetes Band mit einer Breite von 2,5 mm und weniger erzeugt
werden. Ein derartiges Faserband ist hervorragend zum Spinnen durch Ringspinnen,
Luftwirbelspinnen od. dgl. und ggf. auch zum Kompaktspinnen geeignet. Die erfindungsgemäßen
Streckverfahren und Streckwerke eignen sich daher sowohl zum Ringspinnen oder Luftwirbelspinnen
unter Wegfall eines Flyers als auch zum sog. Spinnstricken (vgl. z. B. PCT WO 2004/079068).
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden
Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
1 schematisch in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht
ein Streckwerk mit einer erfindungsgemäßen Faltungszone;
2 schematisch und in einer teilweise geschnittenen
Draufsicht das Streckwerk nach 1;
3 in einer perspektivischen Ansicht zwei die Faltungszone
bildende Paare von Streckwerksorganen des Streckwerks nach 1
und 2;
4 schematisch verschiedene, mit der Faltungszone nach
2 erzielbare Faltungsmuster im Querschnitt;
5 in einer der 2 entsprechenden
Ansicht ein zweites Ausführungsbeispiel eines Streckwerks mit einer erfindungsgemäßen
Faltungszone;
6 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen
Antrieb der Streckwerke nach 1und 5;
und
7 in einer der 1 entsprechenden
Ansicht eines weiteres Ausführungsbeispiel eines Streckwerks mit zwei erfindungsgemäßen
Faltungszonen.
1 und 2 zeigen ein Streckwerk,
durch das in einer durch Pfeile 1 angedeuteten Transportrichtung ein Fasermaterial
2 geleitet wird. Das Streckwerk weist dazu vier in Transportrichtung hintereinander
liegende Paare I, II, III und IV von Streckwerksorganen auf. Das in Transportrichtung
1 erste Paar I und das diesem folgende zweite Paar II enthalten als Streckwerksorgane
je zwei Walzen 3a, 3b bzw. 4a und 4b, von denen
in 2 nur je eine obere Walze 3b,
4b sichtbar ist. Das nachfolgende dritte Paar III enthält als Streckwerksorgane
5a und 5b jeweils eine Streckwalze 6a bzw.
6b, diesen zugeordnete Umlenkelemente 7a, 7b und
8, die aus Umlenkrollen oder -stäben bestehen können, und über
die Umlenkelemente 7a, 7b bzw. 8 und die zugehörigen
Walzen 6a, 6b geführte Riemchen 9a und
9b, die in der bei Riemchenstreckwerken bekannten Weise ein unteres und
ein oberes Riemchen 9a bzw. 9b umfassen, zwischen denen das Fasermaterial
2 nach dem Verlassen der Streckwalzen 6a, 6b geführt
wird. Schließlich enthält das vierte, in Transportrichtung 1
letzte Paar IV wiederum zwei Streckwerksorgane 10a, 10b in Form
je einer unteren und oberen Walze. Alle vier Paare I bis IV definieren zwischen
den genannten Streckwerksorganen 3, 4, 5 und
10 übliche, in 2 mit strichpunktierten
Linien angedeutete Klemmlinien 11, 12, 13 und
14. Am Eingang zum Streckwerk ist außerdem ein Einlauftrichter
15 vorgesehen, durch den hindurch das Fasermaterial 2 zugeführt
und geringfügig verdichtet wird.
Im übrigen bilden gemäß 2
die Paare I und II der Streckwerksorgane 3, 4 eine Verzugszone
16, wobei die Umfangsgeschwindigkeiten der Streckwerksorgane
3, 4 z. B. so gewählt sind, dass ein Verzug des Fasermaterials
zwischen 5- und 15-fach erhalten wird, was dem Verzug bei einem üblichen Flyer
nahe kommt. Dagegen wird das Fasermaterial 2 zwischen den Klemmlinien
13 und 14 bzw. in einer Zone 17 einem Hauptverzug unterworfen,
der zu einer Streckung des Fasermaterials 2 z. B. um das 50-fache oder
mehr und zu einer vorgewählten Endfeinheit führt.
Erfindungsgemäß weist das beschriebene Streckwerk wenigstens
zwei Paare von Streckwerksorganen auf, die eine Faltung des Fasermaterials
2 herbeiführen. Dies sind in 1 bis
3 die Paare II und III, deren Klemmlinien
12 und 13 zwischen sich eine Faltungszone 18 bilden.
Im Gegensatz zu den Verzugszonen 16 und 17 findet zwischen den
Klemmlinien 12 und 13 nur ein Anspannverzug statt, der gerade
ausreicht, um das Fasermaterial 2 gespannt zu halten und eine definierte
Faltung zu bewirken.
Zur Faltung des Fasermaterials 2 in der Faltungszone
18 sind nicht näher dargestellte Mittelachsen der Walzen
4a, 4b bzw. die Klemmlinie 12 senkrecht zur Transportrichtung
1 und z. B. horizontal und die Mittelachsen der zum Antrieb
der Riemchen 9a, 9b bestimmten Walzen 6a, 6b
bzw. die Klemmlinie 13 quer zur Transportrichtung 1 und z. B.
vertikal angeordnet. Mit anderen Worten sind die Mittelachsen der Walzen
4 des Paars III gegenüber den Mittelachsen des Paars II um 90°
gekippt bzw. verschwenkt angeordnet. Dagegen sind die Mittelachsen der Streckwerksorgane
3 parallel zu denen der Streckwerksorgane 4 und die Mittelachsen
der Streckwerksorgane 10 parallel zu denen der Walzen 6a,
6b angeordnet.
Eine Folge der um 90° verschwenkten Anordnung der Mittelachsen
der Streckwerksorgane bzw. Walzen 4a, 4b und 6a,
6b ist, dass das bandförmige Fasermaterial 2 zwischen den
Klemmlinien 12 und 13 automatisch um wenigstens eine Faltlinie
19 (4) in definierter Weise gefaltet wird,
die sich parallel zur Transportrichtung 1 erstreckt und daher zu einer
Reduzierung der Breite des Fasermaterials 2 führt. Das ist schematisch
in 3 angedeutet, in der die beiden Streckwerksorgane
bzw. Walzen 4a, 4b des Paars II und die beiden Walzen
6a, 6b des Paars III ohne die von diesen geführten Riemchen
9a, 9b gezeigt sind. Außerdem ist aus 3
ersichtlich, dass das Fasermaterial 2 den Streckwerksorganen
4a, 4b mit einer Breite B1 zugeführt wird und die Walzen
6a, 6b der Streckorgane 5a, 5b bzw. die mit
ihnen gebildeten Riemchen-Streckwerksorgane (1 und
2) mit einer reduzierten Breite B2 verlässt. Entsprechendes
würde natürlich gelten, wenn die Streckwerksorgane 5a,
5b nur die Walzen 6a, 6b aufweisen würden, d. h.
die Riemchen 9a, 9b völlig entfallen oder beide Paare II,
III mit aus Walzen und Riemchen gebildeten Streckwerksorganen versehen werden. An
der An der Faltung ändert sich dadurch nichts.
Das Maß B1 – B2, um das das Fasermaterial 2 in
der Faltungszone 18 quer zur Transportrichtung 1 eingeengt wird,
hängt wesentlich davon ab, welche Art der Faltung gewählt wird. Wie schematisch
in 4 angedeutet ist, kann das Fasermaterial
2 beim Verlassen der Streckwerksorgane 5a, 5b des Paars
III z. B. eine V-, N-, W- oder noch weitergehendere Faltung haben, die z. B. als
"W-förmig mit kleinen Fortsätzen" bezeichnet werden könnte. Dabei
ist klar, was bei der in 4 gewählten, schematischen
Darstellung nicht unmittelbar erkennbar wird, dass die Breite B2 eines V-förmig
gefalteten Fasermaterials 2a etwa der Hälfte der ursprünglichen
Breite B1 entspricht. Bei einem N-förmig gefalteten Fasermaterial
2b ist eine Breite B3 etwa gleich einem Drittel von B1, da hier zwei parallele
Faltlinien 19a, 19b vorhanden sind. Bei einem W-förmig gefalteten
Fasermaterial 2c, das drei Faltlinien besitzt, ist eine Breite B4 etwa
gleich einem Viertel von B1. Bei einer W-förmigen Faltung mit Fortsätzen
entspricht eine Breite B5 eines Fasermaterials 2d schließlich weniger
als einem Viertel der Breite B1, da hier fünf Faltlinien vorhanden sind.
Die Art der Faltung kann erfindungsgemäß durch Wahl eines
Abstands D (2) zwischen den Klemmlinien 12
und 13 der um 90° verschwenkten Streckorgane 4,
5 bzw. der Länge D der Faltungszone 18 eingestellt werden.
Bei kleiner werdendem Abstand D wechselt die Faltung von V-förmig über
N-förmig und W-förmig bis hin zu W-förmig mit Fortsätzen, d.
h. die Faltungsform nach 4 ist eine Funktion des Abstands
D. Mit besonderem Vorteil wird der Abstand D so eingestellt, dass sich eine W-förmige
Faltung ergibt und die ursprüngliche Breite B1 des Fasermaterials von z. B.
20 mm auf eine Endbreite B4 von ca. 5 mm reduziert wird. Diese Breite entspricht
etwa dem Durchmesser eines üblichen Vorgarns mit der Folge, dass das auf die
Breite B4 reduzierte Fasermaterial 2c ohne weiteren Zwischenschritt auf
übliche Weise versponnen werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass
das gefaltete Fasermaterial 2 zwischen dem Ausgang der Riemchen
9a, 9b und der Klemmlinie 14 der nachfolgenden Streckwerksorgane
10a, 10b nur wenig oder gar nicht zum Schwingen und Schwimmen
neigt. Dadurch wird am Ausgang der Streckwerksorgane 10a, 10b
bzw. des gesamten Streckwerks ein Fasermaterial mit hoher Gleichmäßigkeit
und Festigkeit erhalten.
Bei Bedarf kann sich unmittelbar an das vierte Paar IV der Streckwerksorgane
10a, 10b noch eine mit üblichen Mechanismen ausgebildete
Kompaktierungszone anschließen, wie in 2 schematisch
angedeutet ist, um das Fasermaterial 2 weiter zu verdichten, bevor es dem
Spinnprozess unterworfen wird.
Bei dem derzeit für am besten gehaltenen Ausführungsbeispiel
nach 5, in der für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen
wie in 1 bis 4 verwendet
sind, ist das obere, als Walze ausgebildete Streckwerksorgan 10b (2)
des am Ausgang des Streckwerks befindlichen Paars IV durch einen Riemenkäfig
20 ersetzt. Dieser enthält einen Riemen 21, der vorzugsweise
über ein auch als Spannelement wirkendes Umlenkelement 22 und zwei
auch als Andrückelemente wirksame Umlenkelemente 23, 24 geführt
ist, die als drehbare Rollen oder auch als starr gelagerte Spann- bzw. Umlenkstäbe
ausgebildet sein können. Die Achsen der Umlenkelemente 22 bis
24 sind vorzugsweise parallel zu den Mittelachsen der Walzen
6a, 6b angeordnet. Das Umlenkelement 22 kann dabei so
angetrieben werden, dass der Riemen 21 zwangsweise in dieselbe Richtung
wie das Riemchen 9b transportiert wird. Der von den Bauteilen
21 bis 24 gebildete Riemenkäfig 20 kann außerdem
wie die oberen Streckwerkorgane der Paare I bis III (2)
an einem üblichen, in 1 schematisch dargestellten
Druckarm 25 befestigt und gelagert sein, dessen Funktion weiter unten erläutert
ist. Ein Vorteil des Riemenkäfigs 20 besteht darin, dass das in Transportrichtung
1 vorlaufende Umlenkelement 24 mit dem Streckorgan
10a eine Klemmlinie bildet und insbesondere für den Fall, dass zusätzlich
zu den reinen Streckwalzen 6a, 6b auch das Riemchenpaar
9a, 9b nach 2 verwendet wird, sehr
nahe hinter den am Ausgang der Riemchenführung befindlichen Umlenkelementen
7b, 8 angeordnet werden kann, wie in 5
deutlich sichtbar ist. Das Fasermaterial 2 wird daher bei diesem Ausführungsbeispiel
extrem sicher geführt, wobei es ohne weiteres auf einer Strecke F von weniger
10 mm, vorzugsweise erheblich weniger als 10 mm frei geführt wird und dabei
weder zum Schwingen noch zum Schwimmen neigt. Das Fasermaterial 2 ist hier
nur in dem sehr schmalen Bereich F (5) frei laufend,
der gegenüber den entsprechenden Bereichen bekannter Streckwerke wesentlich
kleiner ist. Dadurch wird eine besonders hohe Gleichmäßigkeit des aus
dem Ausgangspaar IV austretenden Fasermaterials 2 erhalten.
1 zeigt ferner einen möglichen Antrieb für
die verschiedenen Paare I bis IV von Streckwerksorganen 3, 4,
5 und 10. Danach werden die aus Walzen gebildeten, unteren Streckwerksorgane
3a und 4a mit Hilfe von Zahnriemen 26 bzw.
27 angetrieben, die tangential mit Antriebszahnrädern 28,
29 im Eingriff stehen, die auf Wellen befestigt sind, die auch die Walzen
3a, 4a tragen. Die Zahnriemen 26, 27 laufen
dabei über nicht gezeigte Antriebszahnräder, die auf den Wellen von ebenfalls
nicht gezeigten Antriebsmotoren od. dgl. befestigt sind. Dagegen werden die oberen,
ebenfalls als Walzen ausgebildeten Streckwerksorgane 3b, 4b vorzugsweise
lediglich durch Reibung von den Streckwerksorganen 3a, 4a mitgenommen,
indem sie wie üblich an dem Druckarm 25 drehbar gelagert werden, der
an einer Schwinge 30 befestigt ist. Diese Schwinge 30 ist mit
einer ortsfesten Lagerachse 31 an einem Gestell 32 od. dgl. schwenkbar
gelagert. Dabei ist die Lagerachse 31 parallel zu den Mittelachsen der
Streckwerksorgane 3, 4 und so angeordnet, dass die Schwinge
30 und mit ihr die oberen Streckwerksorgane 3b, 4b mit
Hilfe einer Kraft, z. B. einer Federkraft, in Richtung eines Pfeils 33
gegen die unteren Streckwerksorgane 3a, 4b bzw. das Fasermaterial
2 gedrückt werden können. An demselben Druckarm 25 können
auch die oberen Streckwerksorgane 5b, 10b der Paare III und IV
montiert sein, deren Streckwerksorgane 6a und 10a in entsprechender
Weise angetrieben werden.
Ein zweites Ausführungsbeispiel für einen Antrieb zumindest
der Streckwerksorgane 3, 4, 5 und 10 ist in
6 gezeigt. Auch in diesem Fall sind gleiche Teile mit
denselben Bezugszeichen wie in 1 bis 5
versehen. Der Antrieb enthält jeweils eine Antriebswelle 35, auf der
ein Stirnzahnrad 36 mit Schrägverzahnung befestigt ist, das mit einem
ebenfalls eine Schrägverzahnung aufweisenden Zahnrad 37 im Eingriff
steht, das auf der die betreffende Streckwalze 3a, 4a usw. tragenden
Welle befestigt ist. Die senkrecht zur Transportrichtung 1 angeordnete
Antriebswelle 35 wird von einem nicht dargestellten Antriebsmotor angetrieben.
Anstelle des dargestellten Schraubenradgetriebes können auch andere Getriebe
wie z. B. Kegelrad- oder Schneckengetriebe angewendet werden. Im übrigen ist
die Anordnung analog zu 1 und 2.
Die Antriebe für die Streckwerksorgane 5a und 10a können
entsprechend ausgebildet sein.
Die Riemchen 9a und 9b, von denen in 1
nur das obere Riemchen 9b sichtbar ist, weisen bei einer besonders bevorzugten
Weiterbildung der Erfindung in wenigstens einer Spur, vorzugsweise an einem Rand,
eine zur Transportrichtung parallele Perforierung 38 (5)
auf, in die kleine radiale Transportfinger bzw. Stifte 39 eingreifen, die
am Umfang der gleichzeitig als Antriebsrolle für das Riemchen 9b dienenden,
in 5 nicht sichtbaren Streckwalze 6b ausgebildet
sind. In entsprechender Weise kann die Anordnung für das Riemchen
9a getroffen werden. Dadurch wird erreicht, dass die Riemchen
9a, 9b mit wenig Schlupf umlaufen bzw. zwangsgeführt sind,
was die Gleichmäßigkeit des hergestellten Faserbändchens weiter vergrößert.
Eine noch weitergehendere Vermeidung von Schlupf wird erreicht, wenn auch das obere
Riemchen 9b zwangsweise angetrieben wird. Dies kann z.B. durch zwei Zahnräder
erreicht werden, die auf den Wellenenden der Walzen 6a, 6b so
angeordnet und befestigt sind, daß sie beim Absenken des Druckarms
25 in Richtung des Pfeils 33 automatisch miteinander in Eingriff
gelangen.
7 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei welchen dem
anhand der 5 beschriebenen Ausgangspaar IV ein weiteres
Paar V von Streckwerksorganen folgt, das mit dem in Transportrichtung vorhergehenden
Paar IV eine Kompaktierungszone 40 bildet, die auch in 2
angedeutet ist und aus einem üblichen Mechanismus bestehen kann. Erfindungsgemäß
ist es jedoch besonders vorteilhaft, diese Kompaktierungszone 40 als eine
zweite Faltungszone auszubilden. Dazu ist das Paar V mit Streckwerksorganen versehen,
die vorzugsweise analog zu denen des Paars IV ausgebildet sind. Daher ist zumindest
das obere Streckwerksorgan analog zu 5 als Riemenkäfig
41 ausgebildet, der insbesondere ein auch als Spannelement verwendbares
Umlenkelement 42, je ein vor- laufendes und nachlaufendes, auch als Andrückelement
wirksames Umlenkelement 43 bzw. 44 und einen über diese Elemente
laufenden Riemen 45 aufweist. Dabei bildet das vorlaufende Umlenkelement
43 mit dem darunter befindlichen Streckwerksorgan des Paars V eine Klemmlinie
46, die sehr nahe (Abstand d in 7) an eine
Ausgangsklemmlinie 47 herangeführt werden kann, die durch das nachlaufende
Umlenkelement 23 und die untere Walze 10a des Paars IV gebildet
wird. Außerdem zeigt 7, dass
die Mittel- bzw. Dreh- und Führungsachsen der als Rollen oder Stäbe ausgebildeten
Umlenkelemente 42 bis 44 relativ zu den Mittelachsen der entsprechenden
Umlenkelemente 22 bis 24 des vorhergehenden Paars N um 90°
verschwenkt angeordnet sind, so dass die Klemmlinien 46, 47 die
zweite Faltungszone 40 bilden. Das am Ausgang des Paars IV von Streckwerksorganen
erscheinende Fasermaterial 2 wird dadurch in derselben Weise, wie oben
anhand der 1 bis 4 erläutert
wurde, noch einmal gefaltet und kompaktiert. Durch ausreichende Bemessung des Abstands
d wird hier mit besonderem Vorteil eine V-förmige Faltung hergestellt, so dass
das vorher auf etwa ein Viertel seiner Breite reduzierte Faserband noch einmal um
die Hälfte seiner Breite und damit beim oben angegebenen Beispiel auf eine
endgültige Breite von 2 mm bis 2,5 mm kompaktiert wird. Auf diese Weise wird
in einem einzigen Streckwerk aus einem vergleichsweise breiten Band ein festes,
nicht gedrehtes, kompaktiertes, schmales Faserbändchen erhalten, das dieselben
Eigenschaften wie ein mit einer bekannten Kompaktierungsvorrichtung behandeltes
Vorgarn besitzt und ohne weitere Maßnahmen zum Kompaktspinnen verwendet und
dazu z. B. einer unmittelbar auf das Paar V folgenden Ringspinnmaschine zugeführt
werden kann.
Die in der Faltungszone 40 erfolgende definierte Faltung
wird in derselben Weise durchgeführt, wie oben anhand der 3
und 4 ausführlich erläutert wurde, so dass
auf Wiederholungen hier verzichtet werden kann. Ein Unterschied zu 1
bis 6 besteht lediglich darin, dass die zweite Faltung
nach dem Hauptverzug, d. h. nach dem Erreichen der Endfeinheit erfolgt, während
in 1 bis 6 die Faltung
vor dem Hauptverzug vorgenommen wird.
Weiterhin zeigt 7, dass die Riemenkäfige
20 und 41 jeweils eine vorlaufende und nachfolgende Klemmlinie
definieren, wie einerseits durch die Klemmlinie 47, andererseits durch
eine Klemmlinie 48 angedeutet ist, die zwischen dem vorlaufenden Umlenkelement
24 und dem Streckwerksorgan 10a gebildet ist. Zwischen diesen
beiden Klemmlinien 48 und 47 besteht eine neutrale Zone
49, in welcher das Fasermaterial 2 nur transportiert, aber keinem
Verzug unterworfen wird.
Schließlich zeigt 7 eine dritte
Variante für den Antrieb der Streckwerksorgane. Hier sind z. B. die unteren
Streckwerksorgane auf Wellen befestigt, an deren Enden Zahnräder
50 mit Schrägverzahnung befestigt sind, die mit weiteren, ebenfalls
eine Schrägverzahnung aufweisenden Zahnrädern 51 im Eingriff
stehen, die auf den Antriebswellen von nicht dargestellten Antriebsmotoren befestigt
sind. In entsprechender Weise können die unteren Streckwerksorgane der Paare
III bis V angetrieben werden.
Das erfindungsgemäße Streckverfahren kann auf verschiedene
Weise durchgeführt werden. Beim nur einmaligen Falten des Fasermaterials
2 (1 bis 6) wird
dessen Eingangsbreite z. B. durch den Einlauftrichter 15 von 20 mm auf
15 mm und dann im Streckwerk auf ca. 4 mm reduziert. Die in der Faltungszone
18 bewirkte Faltung bleibt auch im weiteren Verfahrensablauf erhalten,
insbesondere wenn zu nachfolgenden Paaren von Streckwerksorganen enge Abstände
eingehalten werden oder ein Zurückfalten mit Hilfe der Riemchen 9a,
9b verhindert wird. Daher gestaltet sich der Hauptverzug des gefalteten
Fasermaterials 2 in der Verzugszone 17 problemlos. Die zusätzliche
Anwendung eines Flyers kann völlig vermieden werden. Wird eine noch weitergehendere
Reduzierung der Breite des Faserbandes 2 gewünscht, wird dieses entsprechend
7 einer zweiten Faltung unterworfen. Dabei wird das
Paar V von Streckwerksorganen unmittelbar hinter dem Streckwerk nach 1
bis 6 angeordnet oder mit besonderem Vorteil als Ausgangspaar
in dieses Streckwerks integriert.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt
insbesondere für die Ausbildung und relative Anordnung derjenigen beiden Walzenpaare,
die zur Bildung der Faltungszonen 18 (1) und
40 (7) verwendet werden. Vor allem ist es
nicht erforderlich, die Mittelachsen der beteiligten Paare von Streckwerksorganen
um genau 90° relativ zueinander zu kippen bzw. zu verschwenken. Auch bei wesentlich
kleineren Schwenkwinkeln bis herab zu beispielsweise 45° lassen sich gute Ergebnisse
im Hinblick auf die Faltung und die Faltungsmuster nach 4
erzielen. Weiter können andere als die gezeigten und beschriebenen Streckwerksorgane
und Antriebe dafür vorgesehen werden. Außerdem ist klar, dass die angegebenen
Verzüge sowie die angebenen Ein- bzw. Ausgangsbreiten des Fasermaterials
2 nur Beispiele darstellen und je nach Bedarf andere Verzüge und Breitenreduzierungen
eingestellt werden können. Weiterhin ist beachtlich, dass sich die beschriebenen
Streckwerke insbesondere auch zur Herstellung von zum sog. Spinnstricken geeigneten
Fäden eignen (z. B. PCT WO 2004/079068). Bei einer derartigen Anwendung können
z. B. die Streckwerke nach 1 bis 6
diejenigen Streckwerke ersetzen, die beim Spinnstricken unmittelbar vor dem Ort
liegen, an dem das Fasermaterial in eine Strickstelle oder in ein vor der Strickstelle
befindliches, insbesondere zur Herstellung eines temporären Garns bestimmtes
Spinnorgan einläuft. Außerdem können alle Streckwerksorgane, wie
an sich bekannt ist, in Tandem-Bauweise ausgebildet sein und quer zur Transportrichtung
1 je zwei (oder mehr) Wirkabschnitte zur gleichzeitigen Bearbeitung von
zwei (oder mehr) parallelen Fasermaterialien 2 aufweisen. Im übrigen
versteht sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als
den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.
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| Anspruch[de] |
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Streckverfahren zum Verfeinern von Fasermaterial (2) vor einem
Spinnprozess, indem das Fasermaterial (2) mit einer vorgewählten Breite
(B1) durch ein Streckwerk (I bis IV) transportiert und dabei durch Verziehen in
einer Transportrichtung (1) verfeinert wird, dadurch gekennzeichnet,
dass die Breite (B1) des Fasermaterials innerhalb des Streckwerks (I bis IV) dadurch
reduziert wird, dass das Fasermaterial (2) um wenigstens eine zur Transportrichtung
(1) parallele Faltlinie (19) gefaltet wird.
Streckverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite
(B1) des Fasermaterials (2) durch eine V-, N- oder W-förmige Faltung
zumindest auf die Hälfte bis ein Viertel reduziert wird.
Streckverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Faltung vorgenommen wird, bevor das Fasermaterial (2) einem Hauptverzug
unterworfen wird.
Streckverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faltung dadurch herbeigeführt wird, dass in der Transportrichtung
(1) aufeinander folgende Streckwerksorgane (4, 5;
10a, 20 und 41) bzw. von diesen gebildete Klemmlinien
(11, 12) unter einem Winkel zueinander angeordnet werden.
Streckverfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Streckorgane
(4, 5; 10a, 20 und 41) unter einem
Winkel von 45° bis 90° angeordnet werden.
Streckverfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Streckorgane
(4, 5; 10a, 20 und 41) unter einem
Winkel von im wesentlichen 90° angeordnet werden.
Streckwerk zur Verfeinerung von Fasermaterial (2) mit wenigstens
zwei zum Verziehen des Fasermaterials (2) bestimmten Paaren (II, III) von
Streckwerksorganen (4a, 4b; 5a, 5b), wobei die
beiden Paare (II, III) in einer Transportrichtung (1) für das Fasermaterial
(2) hintereinander angeordnet sind und wobei den Paaren (II, III) das Fasermaterial
(2) mit einer vorgewählten, quer zur Transportrichtung (1)
gemessenen Breite (B1) zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden
Paare (II, III) von Streckwerksorganen (4a, 4b; 5a,
5b) eine Faltungszone (18) bilden, in der die Breite (B1) des
Fasermaterials (2) durch eine definierte Faltung um wenigstens eine zur
Transportrichtung (1) parallele Faltlinie (19) reduziert wird.
Streckwerk nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltungszone
(18) zur Herbeiführung einer V-, N- oder W-förmigen Faltung des
Fasermaterials (2) eingerichtet ist.
Streckwerk nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass es in
der Transportrichtung (1) hinter den beiden Paaren (II, III) wenigstens
ein weiteres, zur Bildung einer Hauptverzugszone (17) bestimmtes Paar von
Streckwerksorganen (10a, 10b; 10a, 20) aufweist.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Streckwerksorgane (4a, 4b; 5a, 5b)
aus Streckwalzen bestehen.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens ein Paar (III) der Streckwerksorgane (5a, 5b)
aus Streckwalzen (6a, 6b) und diesen zugeordneten, zur Führung
des Fasermaterials (2) bestimmten Riemchen (9a, 9b) gebildet
ist.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass es vier in Transportrichtung (1) hintereinander liegende Paare (I
bis IV) von Streckwerksorganen (3a, 3b; 4a,
4b; 5a, 5b; 10a, 10b) aufweist, wobei
die Faltungszone (18) zwischen dem in Transportrichtung (1) zweiten
und dritten Paar (II, III) liegt.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faltungszone (18) durch ein in Transportrichtung (1)
vorderes Paar (II) von Streckwalzen (4a, 4b) und ein in Transportrichtung
(1) hinteres Paar (III) von Streckwalzen (6a, 6b) mit
zugeordneten Riemchen (9a, 9b) gebildet ist.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass es ein Ausgangspaar (IV) von Streckwerksorganen hat, bei dem ein unteres Streckwerksorgan
als Walze (10a) und ein oberes Streckwerksorgan als ein zur Stabilisierung
des Fasermaterials (2) bestimmter Riemenkäfig (20) ausgebildet
ist.
Streckwerk nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Riemenkäfig
(20) einen über Umlenkelemente (22 bis 24) geführten
Riemen (21) enthält, wobei ausgewählte Umlenkelemente (23,
24) mit der Walze (10a) Klemmlinien (47, 48)
bilden.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass es wenigstens ein weiteres Paar (V) von Streckwerksorganen (41) zur
Bildung einer weiteren, der Kompaktierung dienenden Faltungszone (40) enthält.
Streckwerk nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere
Faltungszone (40) in Transportrichtung (1) hinter
der Hauptverzugszone (17) angeordnet ist.
Streckwerk nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Riemchen (9a, 9b) in zur Transportrichtung (1)
parallelen Bahnen mit Perforationen (38) versehen sind, in die zum Antrieb
der Riemchen (9a, 9b) bestimmte Transportfinger (39)
eingreifen.
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