| Dokumentenidentifikation |
DE102006006600A1 16.08.2007 |
| Titel |
Tablett mit einem einseitigen Träger |
| Anmelder |
KoMo GmbH, 64853 Otzberg, DE |
| Erfinder |
Mock, Wolfgang, 64853 Otzberg, DE |
| Vertreter |
Meissner, Bolte & Partner GbR, 80538 München |
| DE-Anmeldedatum |
13.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006006600 |
| Offenlegungstag |
16.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A47G 23/06(2006.01)A, F, I, 20060213, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Tablett mit einem einseitigen Träger, wobei ein oberer Haltegriff des Trägers über dem Mittel- oder Schwerpunkt einer Ausstellfläche des Tabletts angeordnet ist und der Träger in lösbarer Verbindung mit der Aufstellfläche steht sowie zum Zweck der Verbindung zwischen Träger und Aufstellfläche ein auf der Aufstellfläche befindlicher, deutlich außerhalb des Mittel- oder Schwerpunkts angeordneter Haltekörper vorgesehen ist. Erfindungsgemäß weist der Haltekörper eine Durchgangsbohrung mit abgestuften Durchmesser auf, wobei die Bohrung geringeren Durchmessers zum Träger und diejenige größeren Durchmessers zur Aufstellfläche orientiert ist. Im Bohrungsabschnitt geringeren Durchmessers sind zwei gegenüberliegende, sich in Längsrichtung erstreckende, nutförmige Führungsausnehmungen befindlich. Weiterhin weist der Bohrungsabschnitt kleineren Durchmessers zwei gegenüberliegende, zu den Führungsausnehmungen versetzt angeordnete Rastrücksprünge auf, die sich vom Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers in Richtung des Abschnitts mit dem geringeren Durchmesser erstrecken und in diesen eingearbeitet sind. Auf der Achse einer der Winkelhalbierenden zwischen den Führungsausnehmungen und Rastrücksprüngen ist mindestens eine Anschlagfläche ausgebildet. Der Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers nimmt ein Federelement auf. Das dem Haltegriff abgewandte Ende des Trägers weist zwei gegenüberliegende Führungs- und Rastnasen auf, welche beim Einschieben dieses ...
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Tablett mit einem einseitigen Träger,
wobei ein oberer Haltegriff des Trägers über dem Mittel- oder Schwerpunkt
einer Aufstellfläche des Tabletts angeordnet ist und der Träger in lösbarer
Verbindung mit der Aufstellfläche steht, sowie zum Zweck der Verbindung zwischen
Träger und Aufstellfläche ein auf der Aufstellfläche befindlicher
Haltekörper vorgesehen ist, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Ein gattungsgemäßes Tablett mit einem einseitigen Träger
ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 20 2004 003 662.2 vorbekannt. Bei diesem Tablett
ist durch die mögliche Trennung von Haltegriff und Tablettfläche eine
platzsparende Lagerung und ein vereinfachter Transport zu Versandzwecken möglich.
Hierfür ist der Träger oder Traggriff zerlegbar und/oder zusammenklappbar
ausgeführt und entsprechend mit der Aufstellfläche lösbar verbunden.
Wie vorerwähnt, kann durch die lösbare Verbindung mit Ablage- oder Aufstellfläche
der Träger jederzeit von der Aufstellfläche abgetrennt und gesondert gelagert
werden. Nicht benutzte Aufstellflächen können ohne großen Aufwand
gestapelt und damit ebenso platzsparend verstaut werden.
Der vorbekannte Träger weist eine auf der Aufstellfläche
fixierte Grundbefestigung und einen mit der Grundbefestigung lösbar verbundenen
Tragarm auf. Die Grundbefestigung verbindet den Tragarm des Trägers mit der
Aufstellfläche. Weiterhin besitzt die Grundstellfläche eine auf der Aufstellfläche
angeordnete Haftfläche. Diese gewährleistet eine zerstörungsfreie
Verbindung zwischen Grundbefestigung und damit Tragarm und Aufstellfläche,
die an einem an sich beliebigen Ort der Aufstellfläche angeordnet werden kann.
Diese Haftfläche ist gemäß DE
20 2004 003 662.2 z.B. als Klebefläche, als Saugfläche oder als
magnetische Fläche realisiert. Auch ist eine Schraub-, Niet- oder sonstige
kraftschlüssige Verbindung vorgeschlagen worden.
Durch die Ausführung des vorbekannten Tabletts mit einem einseitigen
Träger, wobei ein oberer Haltegriff des Trägers über dem Mittel-
oder Schwerpunkt der Aufstellfläche angeordnet ist, besteht die Möglichkeit,
analog einer kardanischen Aufhängung das Tablett pendelnd und schwingend zu
bewegen, ohne daß auf dem Tablett befindliche Objekte, wie z.B. Gläser,
Tassen mit Inhalt oder dergleichen verrutschen bzw. der Inhalt aus dem zu transportierenden
Behältnis in unerwünschter Weise heraustritt.
Eine ähnliche Vorrichtung zum Tragen von Eß- und Trinkgeräten
ist aus der DE 698 13 279 T2 vorbekannt.
Die dortige Vorrichtung umfaßt eine Auflagefläche und einen Tragarm. Der
Tragarm verläuft von der Auflagefläche aus in eine weitgehend mittige
Position außerhalb des Schwerpunkts der Vorrichtung, wobei ein Griff vorgesehen
ist, der über ein Kupplungsseil beweglich mit dem Tragarm verbunden ist. Das
dort vorgesehene Kupplungsseil besteht aus einem elastischen verformbaren Material
mit Elastizität und Drehsteifigkeit. Aufgrund der Flexibilität kann der
Griff relativ zum Tragarm bewegt werden, während die Drehsteifigkeit gewährleistet,
daß ein Drehen des Griffs um seine Längsachse zu einem Drehen der Auflagefläche
führt. Eine solche Vorrichtung ist mit einer Hand benutzbar, wobei das auf
das Handgelenk wirkende Drehmoment auf ein Minimum beschränkt bleibt. Beschleunigungs-
und Abbremskräfte haben kaum Auswirkung auf den Füllstand der Eß-
und Trinkgefäße, so daß ein Verschütten des Inhalts weitgehend
vermieden wird. Bei einer dortigen Weiterentwicklung kann der Griff in eine vertikale
Stellung überführt werden, um das Tragen der Vorrichtung zu erleichtern.
Ein Ausführungsbeispiel nach DE 698
13 279 T2 zeigt einen Tragarm, der über eine drehbare Verbindung an
der Auflagefläche befestigt ist. Damit kann der Tragarm nach unten aus der
Betriebsstellung in eine Abstellposition und umgekehrt gebracht werden. Die Betriebsstellung
kann beispielsweise mittels einer elastischen Verriegelung, die in eine Ausnehmung
in der drehbaren Verbindung einrastet, gesichert werden.
Die DE 698 13 279 T2
schlägt außerdem eine Einsteckbefestigung für den Tragarm vor, wobei
diese zwei Kupplungsteile umfaßt, die miteinander in Eingriff gelangen. Die
eigentliche Arretierung erfolgt dahingehend, daß ein oberes Kupplungsteil an
der Innenseite mit einer oder mehreren vorspringenden Verriegelungslaschen versehen
ist. Das untere Ende des Tragarms besitzt hierzu komplementär eine oder mehrere
entsprechende Verriegelungsausnehmungen. Durch Einpassen des rohrförmigen Unterteils
des Tragarms in die Kupplungsteile gelangen die Verriegelungslaschen mit den Verriegelungsausnehmungen
in Eingriff.
Nachteilig ist bei einer solchen Verbindung die Gefahr, daß aufgrund
von Ermüdungserscheinungen der dort an der Innenwandung vorgesehenen Verriegelungslaschen
die Gefahr des Herausrutschens des gesamten Tragarms besteht, insbesondere dann,
wenn größere Lasten mit dem Tablett bewegt werden sollen.
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes
Tablett mit einem einseitigen Träger, wobei ein oberer Haltegriff des Trägers
über dem Mittel- oder Schwerpunkt einer Aufstellfläche des Tabletts angeordnet
ist, anzugeben, bei dem einerseits eine Lösbarkeit des Trägers von der
Aufstellfläche realisiert werden kann, um eine platzsparende Lagerung zu ermöglichen,
und andererseits die Verbindung zwischen Träger und Aufstellfläche mit
Hilfe eines Haltekörpers leicht ausgeführt werden kann
und eine hohe Sicherheit gegen unerwünschtes Lösen der Verbindung auch
bei einer größeren, auf der Aufstellfläche befindlichen Masse besteht.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt durch ein Tablett
gemäß der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche
mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen darstellen.
Bei dem erfindungsgemäßen Tablett weist der Haltekörper
eine Durchgangsbohrung mit abgestuftem Durchmesser auf, wobei die Bohrung geringeren
Durchmessers zum Träger und diejenige größeren Durchmessers zur Aufstellfläche
orientiert ist.
In dem Bohrungsabschnitt mit dem geringeren Durchmesser befinden sich
zwei gegenüberliegende, in Längsachsenrichtung nutförmig erstreckende
Führungsausnehmungen.
Weiterhin weist der Bohrungsabschnitt des kleineren bzw. geringeren
Durchmessers zwei gegenüberliegende, zu den Führungsausnehmungen versetzt
angeordnete Rastrücksprünge auf, die sich vom Bohrungsabschnitt größeren
Durchmessers in Richtung des Abschnitts mit dem geringeren Durchmesser erstrecken
und in diesen eingearbeitet sind. Die versetzte Anordnung zwischen Führungsausnehmungen
und Rastrücksprüngen beträgt bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
90°.
Auf der Achse der Winkelhalbierenden zwischen den Führungsausnehmungen
und den Rastrücksprüngen ist mindestens eine Anschlagfläche ausgebildet.
Bei einer Ausführungsform befinden sich auf dieser Achse zwei gegenüberliegende
Anschlagflächen.
Der Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers nimmt ein Federelement
auf. Die Unterseite des Federelements gelangt beim montierten Haltekörper mit
der Oberseite der unter dem Haltekörper befindlichen Aufstellfläche in
Kontakt. Die Federoberseite hingegen übt eine Kraft auf das entsprechende Ende
des Trägers aus, das in die Durchgangsbohrung des Haltekörpers eingeführt
wird.
Das dem Haltegriff abgewandte Ende des Trägers weist für
die gewünschte sichere Verbindung zwei gegenüberliegende, rigide Führungs-
und Rastnasen auf, welche beim Einschieben dieses Trägerendes in die Bohrung
des Haltekörpers wie oben erwähnt, und zwar entlang der Führungsausnehmungen
gleiten. Die Führungs- und Rastnasen greifen nach Drehung des Trägers
relativ zum Haltekörper in die unterhalb der Führungsausnehmung befindlichen
Rastrücksprünge ein und werden dort unter Kraftwirkung des Federelements
sicher arretiert. Eine Beanspruchung findet hier bei Nutzung des Tabletts nur auf
Zug statt. Bei dieser Zugbeanspruchung bleiben die Führungs- und Rastnasen
des Trägers sicher und unverrückbar in den Rastrücksprüngen
arretiert.
Beim Einschieben des Haltegriffs in den Haltekörper sorgen die
auf der Achse einer Winkelhalbierenden angeordneten Anschlagflächen dafür,
daß ein Überdrehen und damit Überspringen der Rastrücksprünge
ausgeschlossen ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der
Boden des Haltekörpers mindestens zwei Zentrierelemente auf, welchen komplementäre
Zentriergegenelemente der Aufstellfläche zugeordnet sind.
Durch diese Zentrierelemente kann der Haltekörper in besonders
einfacher Weise exakt positioniert und leicht mit der Haltefläche verbunden
werden, so daß sich auch eine quasi Endmontage beim Kunden ohne Probleme gestaltet.
Wiederum bevorzugt sind die Zentrierelemente im Boden des Haltekörpers
als konische oder kegelige Ausnehmungen ausgebildet. Die Zentriergegenelemente der
Haltefläche weisen dementsprechend konische oder kegelige Ausprägungen
auf. Diese konischen oder kegeligen Ausprägungen gelangen in Eingriff, d.h.
in Formschluß zu den im Boden des Haltekörpers angeordneten konischen
oder kegeligen Ausnehmungen.
Bevorzugt ist das Federelement eine Schraubendruckfeder, auch in Kegelform.
Weiterhin kann das Federelement als Tellerfeder ausgebildet sein.
Der Haltekörper besitzt bei einer Ausgestaltung eine Zylinderform,
wobei die Haltekörperoberseite einen Rundungsradius im Sinne einer ästhetischen
Formgestaltung aufweist.
Die Führungsausnehmungen, die Rastrücksprünge, die
Führungs- und Rastnasen sowie das Federelement bilden ein Formgesperre. Formgesperre,
die in beide Richtungen wirken, haben die Aufgabe, eine bestimmte Vorzugslage zu
fixieren.
Der Haltegriff des Trägers besteht ausgestaltend aus einem Stab
oder einem Rohr, dessen Durchmesser mindestens im Bereich der Führungs- und
Rastnasen als Passung dem Durchmesser des. Bohrungsabschnitts mit den Führungsausnehmungen
entspricht. Die Passung ist hier so definiert, daß das Ende mit den Führungs-
und Rastnasen leicht und trotzdem nahezu spielfrei in das obere Ende mit der entsprechender
Bohrung im Haltekörper einführbar ist.
Zum Zweck der Erleichterung des Einführens weist das führungs-
oder rastnasenseitige Ende des Rohrs oder Stabs eine umlaufende Fase und damit eine
gewisse konische Form auf.
Das obere Ende des Trägers besitzt eine Bohrung zur Befestigung
eines Griffbolzens, wobei der Griffbolzen senkrecht zum Träger verläuft
und den eigentlichen Haltegriff bildet.
Der Griffbolzen kann ausgestaltend zweigeteilt ausgeführt werden.
Der Haltekörper wird bevorzugt mit der Aufstellfläche verschraubt.
Hierbei nehmen die konischen oder kegeligen Ausprägungen in der Haltefläche
die Köpfe der Befestigungsschrauben, die wiederum insbesondere als Senkschrauben
ausgebildet sind, auf.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1 eine Darstellung des kompletten Tabletts mit befestigtem
Träger und komplettem Haltegriff;
2 verschiedene Ansichten und eine Detaildarstellung
der Ausführung der Aufstellfläche des Tabletts;
3 Detaildarstellungen des Trägers, insbesondere
mit den an einem Ende angeordneten Führungs- und Rastnasen;
4 Darstellungen des zweigeteilten bolzenartigen Haltegriffs
und
5 verschiedene Schnittdarstellungen sowie eine Draufsicht
und eine Unteransicht des zylindrisch ausgebildeten Haltekörpers.
Das erfindungsgemäße Tablett gemäß 1
weist einen Haltekörper 1 auf, welcher außerhalb des Schwerpunkts
des Tabletts, bevorzugt im Randbereich befindlich ist.
Der Haltekörper 1 nimmt einen Träger
2 auf, der als Rohr oder Stab ausgestaltet ist.
Am oberen Ende des Trägers 2 befindet sich ein bolzenartiger
Haltegriff 3. Die Lage dieses Haltegriffs 3 befindet sich in etwa
oberhalb des Mittel- oder Schwerpunkts der Aufstellfläche 4 des Tabletts.
Diese Aufstellfläche 4 ist gemäß den Darstellungen
nach 2 im wesentlichen kreisrund und mit einem umlaufenden
Rand 5 versehen.
Das obere Ende des umlaufenden Randes 5 geht in eine Rundung
oder Kröpfung 6 über, welche stabilitätserhöhend wirkt.
In einem außermittigen Abschnitt der Aufstellfläche
4 sind gemäß der Darstellung nach 2
zwei Bohrungen 7 befindlich, die der Befestigung des Haltekörpers
1 dienen.
Der Träger gemäß 3 besteht
aus einem Rundmaterial, z.B. einem metallischen Stab, der eine zweifache Kröpfung
aufweist.
Am oberen Ende des Trägers ist eine Aufnahme für den Haltegriff
3 zum Zweck der Verbindung dieser beiden Mittel befindlich.
Das untere Ende des Trägers besitzt zwei gegenüberliegende
Führungs- und Rastnasen 8 als bolzenartige Abschnitte.
Der Haltegriff 3 kann gemäß 4
aus zwei Teilen bestehen, die über eine Gewindeverbindung 9 montiert
werden können.
Einzelheiten des Haltekörpers sollen unter Bezugnahme auf die
5 nachstehend erläutert werden.
Der dort gezeigte quasi hohlzylindrische Haltekörper
1 besitzt eine Durchgangsbohrung mit abgestuftem Durchmesser.
Die Bohrung geringeren Durchmessers 10 befindet sich oberseitig.
Eine Bohrung größeren Durchmessers 11 ist unterseitig angeordnet.
Im Bohrungsabschnitt geringeren Durchmessers 10 sind zwei
gegenüberliegende, sich in Längsachsenrichtung erstreckende Führungsausnehmungen
12 vorgesehen.
Diese Führungsausnehmungen 12 nehmen die Führungs-
und Rastnasen 8, die sich am unteren Ende des Trägers befinden, beim
Einschieben desselben gleitend auf.
Zu den Führungsausnehmungen 12 versetzt angeordnet weist
der Bohrungsabschnitt des kleineren Durchmessers 10 Rastrücksprünge
13 auf.
Diese Rastrücksprünge 13 erstrecken sich vom Bohrungsabschnitt
größeren Durchmessers 11 aus in Richtung des Abschnitts mit dem
geringeren, d.h. kleineren Durchmesser 10 und sind in diesen Abschnitt
eingearbeitet.
Auf der Achse einer Winkelhalbierenden zwischen den
Führungsausnehmungen 12 und den Rastrücksprüngen
13 ist mindestens eine, bevorzugt zwei gegenüberliegende Anschlagflächen
14 vorhanden.
Der Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers 11
nimmt ein Federelement 15, z.B. in Form einer Kegelschraubendruckfeder
auf.
Das dem Haltegriff 3 abgewandte Ende des Trägers
2, welches die zwei gegenüberliegenden Führungs- und Rastnasen
8 aufweist, wird von oben in die Bohrung kleineren Durchmessers
10 des Haltekörpers 1 eingeführt, wobei beim Einschieben
oder Einführen des Trägerendes in die Bohrung des Haltekörpers entlang
der Führungsausnehmungen 12 eine gleitende Bewegung möglich ist.
Die Führungs- und Rastnasen 8 gelangen nach Drehung des Trägers
2 relativ zum Haltekörper 1 (beim Ausführungsbeispiel
um 90°) in Eingriff mit den Rastrücksprüngen 13. Der Träger
bzw. der Haltegriff wird dann unter Kraftwirkung des Federelements in dieser Position
arretiert.
Im Boden des Haltekörpers 1 sind Befestigungsbohrungen
16 eingebracht.
Diese Befestigungsbohrungen 16 können, wie in der Figur
dargestellt, Zylindersacklochbohrungen sein, aber auch eine zum offenen Ende weisende
konische Ausprägung besitzen. Im letzteren Fall wirkt diese konische Gestalt
der Bohrungen zusammen mit einer konischen Ausformung der Bohrungen 7 im Bereich
der Aufstellflächen zentrierend, was die Montage des Haltekörpers durch
Schraubverbindung wesentlich erleichtert. Bei der Nutzung des komplett montierten
Tabletts werden alle relevanten Kräfte von der Bohrung kleineren Durchmessers
10 in Verbindung mit den dort vorgesehenen Rastrücksprüngen,
die den Träger quasi verankern, aufgenommen. Die Gefahr einer unerwünschten
Entriegelung bzw. eines Lösens der Verbindung zwischen Träger und Haltekörper
bzw. Träger und Aufstellfläche ist mit der vorgeschlagenen Lösung
ausgeschlossen.
- 1
- Haltekörper
- 2
- Träger
- 3
- Haltegriff
- 4
- Aufstellfläche
- 5
- umlaufender Rand
- 6
- Kröpfung
- 7
- Bohrung
- 8
- Führungs- und Rastnasen
- 9
- Gewindeverbindung
- 10
- Bohrung kleineren Durchmessers
- 11
- Bohrung größeren Durchmessers
- 12
- Führungsausnehmung
- 13
- Rastrücksprung
- 14
- Anschlagfläche
- 15
- Federelement
- 16
- Befestigungsbohrung
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| Anspruch[de] |
Tablett mit einem einseitigen Träger, wobei ein oberer Haltegriff
des Trägers über dem Mittel- oder Schwerpunkt einer Aufstellfläche
des Tabletts angeordnet ist und der Träger in lösbarer Verbindung mit
der Aufstellfläche steht, sowie zum Zweck der Verbindung zwischen Träger
und Aufstellfläche ein auf der Aufstellfläche befindlicher, deutlich außerhalb
des Mittel- oder Schwerpunkts angeordneter Haltekörper vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Haltekörper eine Durchgangsbohrung mit abgestuftem Durchmesser aufweist,
wobei die Bohrung geringeren Durchmessers zum Träger und diejenige größeren
Durchmessers zur Aufstellfläche orientiert ist, im Bohrungsabschnitt geringeren
Durchmessers zwei gegenüberliegende, sich in Längsrichtung erstreckende,
nutförmige Führungsausnehmungen befindlich sind,
weiterhin der Bohrungsabschnitt kleineren Durchmessers zwei gegenüberliegende,
zu den Führungsausnehmungen versetzt angeordnete Rastrücksprünge
aufweist, die sich vom Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers in Richtung
des Abschnitts mit dem geringeren oder kleineren Durchmesser erstrecken und in diesen
eingearbeitet sind,
auf der Achse einer der Winkelhalbierenden zwischen den Führungsausnehmungen
und Rastrücksprüngen mindestens eine Anschlagfläche ausgebildet ist,
der Bohrungsabschnitt größeren Durchmessers ein Federelement aufweist,
das dem Haltegriff abgewandte Ende des Trägers zwei gegenüberliegende
Führungs- und Rastnasen aufweist, welche beim Einschieben dieses Trägerendes
in die Bohrung des Haltekörpers entlang der Führungsausnehmungen gleiten,
wobei die Führungs- und Rastnasen nach Drehung des Trägers relativ zum
Haltekörper in die Rastrücksprünge eingreifen und dort unter Kraftwirkung
des Federelements arretiert werden.
Tablett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
des Haltekörpers mindestens zwei Zentrierelemente umfaßt, welchen komplementäre
Zentriergegenelemente der Aufstellfläche zugeordnet sind.
Tablett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierelemente
im Boden des Haltekörpers als konische oder kegelige Ausnehmungen ausgebildet
sind.
Tablett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierelemente
der Aufstellfläche konische oder kegelige Ausprägungen sind.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement eine Schraubendruckfeder ist.
Tablett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement
eine kegelförmige Schraubendruckfeder ist.
Tablett nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Federelement als Tellerfeder ausgebildet ist.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper eine Zylinderform aufweist, wobei die Haltekörperoberseite
einen Rundungsradius aufweist.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsausnehmungen, die Rastrücksprünge, die Führungs-
und Rastnasen sowie das Federelement ein Formgesperre bilden.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltegriff des Trägers aus einem Stab oder Rohr besteht, dessen
Durchmesser mindestens im Bereich der Führungs- und Rastnasen als Passung dem
Durchmesser des Bohrungsabschnitts mit den Führungsausnehmungen entspricht.
Tablett nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das führungs-
oder rastnasenseitige Ende des Rohrs oder Stabs eine umlaufende Fase aufweist.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das obere Ende des Trägers eine Bohrung zur Befestigung eines Griffbolzens
umfaßt, wobei der Griffbolzen senkrecht zum Träger verläuft und den
Haltegriff bildet.
Tablett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffbolzen
zweigeteilt ausgeführt ist.
Tablett nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper mit der Aufstellfläche verschraubt ist.
Tablett nach Anspruch 4 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
konischen oder kegeligen Ausprägungen in der Haltefläche die Köpfe
der Befestigungsschrauben aufnehmen.
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