| Dokumentenidentifikation |
DE102007005119A1 16.08.2007 |
| Titel |
Anschlusskorb für vorfabrizierte Doppelwandelemente |
| Anmelder |
Fischer Rista AG, Reinach, CH |
| Erfinder |
Pelosi, Giuseppe, Obergösgen, CH; Lüchinger, Bruno, Rotkreuz, CH; Nyffeler, Werner, Burg, CH |
| Vertreter |
Patentanwälte Dr. Solf & Zapf, 81543 München |
| DE-Anmeldedatum |
01.02.2007 |
| DE-Aktenzeichen |
102007005119 |
| Offenlegungstag |
16.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04C 5/06(2006.01)A, F, I, 20070201, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Ein Armierungskorb für Betonbauteile, insbesondere zum Verbinden einer Boden- oder Deckenplatte mit einer Wandung, weist Längs- und Querstäbe (13, 15, 17, 18) auf. Die vorzugsweise parallelen Querstäbe (13) weisen zwei wenigstens nahezu rechtwinklig zueinander angeordnete Schenkel auf, wobei der eine im Wesentlichen vertikal anzuordnende Schenkel endständig derart um insgesamt ca. 180° gebogen ist, dass das umgebogene Endteil sich wenigstens nahezu zurück in den Bereich des anderen Schenkels bzw. in den Bereich der Ebene der anderen Schenkel erstreckt. Das umgebogene Teil seinerseits weist endständig eine umgebogene Endpartie auf und am anderen Schenkel sind mindestens zwei vorzugsweise parallele Längsstäbe angeordnet sowie mindestens ein weiterer Längsstab im umgebogenen Teil des einen Schenkels oder der daran anschließenden Endpartie zum Verbinden der Querstäbe.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Armierungskorb für Betonbauteile
gemäss dem Oberbegriff nach Anspruch 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines Armierungskorbes.
Bei Betonbauteilen ist es wichtig, dass insbesondere Übergänge
von Bodenplatten zu Seitenwänden ausreichend armiert sind. In der Regel werden
in zu erstellenden Boden- bzw. Deckenplatten im Bereich von später anzuordnenden
Wänden spezielle Armierungskörbe angeordnet mit nach oben vorstehenden
Armierungsstäben im Bereich der Wandung.
Um im Eckbereich auftretende Schub- und Zugspannungen ausreichend
aufnehmen zu können, ist es wichtig, dass sich Armierungskörbe bzw. Teile
oder einzelne Stäbe davon sowohl in die Boden- bzw. Deckenplatte hinein erstrecken
wie auch in die Wandung. So beschreibt beispielsweise die CH
642 131 einen Anschlusskorb, wobei hier nachteilig ist, dass bei Boden-
bzw. Decken/Wandübergängen jeweils zwei Körbe miteinander zu kombinieren
sind.
Der Anschlusskorb gemäss EP 267
146 hat den Vorteil, dass nur ein Anschlusskorb verwendet werden muss,
jedoch geht diese Lösung davon aus, dass die zu erstellende Betonwand eine
Mindestdicke aufweist.
Bei Erstellen von Betonbauten, insbesondere von Büro-, Industrie-
sowie Wohnhäusern, werden mehr und mehr vorgefertigte Elemente wie insbesondere
Schalungselemente verwendet. So werden beispielsweise für das Erstellen von
Wandungen auf Boden- bzw. Deckenteile sogenannte Doppelwandelemente als Schalung
verwendet, welche nach Montage mit Beton ausgegossen werden. Der Vorteil dieser
vorfabrizierten Doppelwandschalungselemente liegt darin, dass bereits vor Montage
Einbauteile wie Fenster, Türen, Zargen, Elektrodosen etc. werkseitig in die
Schalung eingebaut werden können. Die Bauzeit kann so verkürzt werden,
da der Schalungseinbau bzw. -abbau wesentlich verkürzt werden kann.
Andererseits aber werden dadurch erhöhte Anforderungen an die
eingangs erwähnten Anschlusskörbe gestellt, da diese in Übereinstimmung
mit Wanddicke, Aufbau der Schalung, bereits in den Schalungselementen vorhandene
Gitterträger und Wandbewehrungen ausgerichtet sein müssen. Die gängigen
und aus dem Stand der Technik bekannten Bewehrungskörbe, wie insbesondere diejenigen
vorgeschlagen in der EP 267 146, sind hierzu
ungeeignet.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Anschluss-
bzw. Bewehrungskorb vorzuschlagen, welcher die aus dem Stand der Technik bekannten
Nachteile nicht aufweist und zudem für die beschriebene neue Bautechnik mit
Doppelwandschalungselementen geeignet ist.
Vorgeschlagen wird ein Anschluss- bzw. Bewehrungskorb gemäss
dem Wortlaut nach Anspruch 1.
Der erfindungsgemässe Anschluss- bzw. Bewehrungskorb für
Betonbauteile, insbesondere zum Verbinden einer Boden- oder Deckenplatte mit einer
Wandung, ist primär auf Längs- und Querstäben aufgebaut, wie die
aus dem Stand der Technik bekannten Armierungskörbe. Erfindungsgemäss
nun sind die vorzugsweise parallel zueinander angeordneten Querstäbe zur Bildung
zweier wenigstens nahezu rechtwinklig zueinander angeordneten Schenkel entsprechend
aufgebogen, wobei der eine im Wesentlichen vertikal anzuordnende Schenkel endständig
derart um insgesamt ca. 180° umgebogen ist, dass das umgebogene Endteil sich
wenigstens nahezu zurück in den Bereich des anderen Schenkels bzw. in den Bereich
der Ebene der anderen Schenkel erstreckt. Das umgebogene Teil je des einen Schenkels
der Querstäbe weist je seinerseits endständig eine umgebogene Endpartie
auf. Die anderen Schenkel der Querstäbe verbindend sind mindestens zwei vorzugsweise
parallel zueinander angeordnete Längsstäbe angeordnet sowie mindestens
ein weiterer Längsstab, welcher die umgebogenen Teile des Schenkels miteinander
verbindet.
Gemäss einer Ausführungsvariante ist je am umgebogenen Teil
des einen Schenkels beabstandet von der endständigen Umbiegung am einen Schenkel
eine gebogene Knickstelle vorgesehen, derart, dass die Umbiegung < 180°
ist und die gebogene Knickstelle einen Winkel aufweist in etwa entsprechend der
Differenz des Winkels der Umbiegung zu 180°.
Weitere bevorzugte Ausführungsvarianten des Armierungskorbes
sind in den abhängigen Ansprüchen charakterisiert.
Zusätzlich zum Vorteil, dass durch Wahl der Umbiegung und der
Knickstelle der in der Betonwandung anzuordnende Teil des Armierungskorbes in unterschiedlicher
Breite ausgebildet werden kann, kommt hinzu, dass der nach oben gerichtete Querstab
kein freies Ende aufweist. Die Armierungskörbe bekannt aus dem Stand der Technik
weisen in der Regel am vertikal nach oben gerichteten Querstab ein freies Ende auf,
welches eine Gefahrenquelle für Verletzungen darstellt. Durch das Umbiegen
des nach oben gerichteten Schenkels der Querstäbe entfällt das freie Ende
und damit auch die Gefahr von Verletzungen.
Für die Herstellung eines erfindungsgemässen
Armierungs- bzw. Bewehrungskorbes sei insbesondere auf das Verfahren nach Anspruch
8 verwiesen sowie auf Ausführungsvarianten des Verfahrens, charakterisiert
in den abhängigen Ansprüchen.
Die Erfindung wird nun beispielsweise und unter Bezug auf die beigefügten
Figuren näher erläutert.
Dabei zeigen:
1 schematisch, in Perspektive die Verwendung von Doppelwandelementen
als Schalung bei der Erstellung von Bauwerken, insbesondere im Übergang von
Boden- bzw. Decken- zu Seitenwandungen;
2 in seitlicher Längsperspektive, einen erfindungsgemässen
Armierungs- bzw. Bewehrungskorb
3 im Querschnitt, eine Ausführungsvariante eines
Armierungskorbes, angeordnet im Bereich Bodenplatte- bzw. Decke zu Wandung;
4 im Querschnitt, eine weitere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemässen Armierungskorbes;
5 im Querschnitt, wiederum eine weitere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemässen Armierungskorbes,
6 im Querschnitt erneut eine weitere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemässen Armierungskorbes,
7a–7c weitere mögliche
Ausführungsvarianten von erfindungsgemässen Armierungskörben, und
8 in Draufsicht, ein Eisenstabgitternetz, geeignet
für die Herstellung erfindungsgemässer Armierungskörbe.
1 zeigt schematisch und in Perspektive Doppelwandschalungselemente,
wie sie gemäss neuster Bauweise beim Erstellen von Industrie-, Geschäfts-
oder Wohnhäusern verwendet werden. Auf einer bereits erstellten Bodenplatte
1 wird ein derartiges Doppelwandschalungselement 3 im Bereich
einer Längs- oder Querseite angeordnet, um anschliessend mit Beton ausgegossen
zu werden. Derartige Doppelwandschalungselemente 3 weisen zwei Fertigteilschalen
5 auf, welche mittels Wandgitterträger 7 miteinander verbunden
sind. Der dazwischen freie Zwischenraum 9 ist vorgesehen, um mit Beton
ausgegossen zu werden. Im Wandbereich der Bodenplatte und/oder der Decke
1 ist nun für den Übergang zur erstellenden Wandung ein erfindungsgemässer
Armierungskorb 11 angeordnet, welcher teilweise im Boden bzw. der Decke
1 eingegossen ist. Der nach oben ragende vertikale Teil des Armierungskorbes
11 ist derart ausgelegt und dimensioniert, dass er genau zwischen die Fertigteilschalen
5 passt und zudem jeweils zwischen die Wandgitterträger
7 zu liegen kommt, so dass beim Aufsetzen des Doppelwandschalungselementes
3 keine Kollision zwischen Gitterträger und Armierungskorb erfolgt.
In den nachfolgenden Figuren soll nun detailliert auf den erfindungsgemässen
Armierungskorb eingegangen werden.
Dabei zeigt 2 in seitlicher Längsperspektive
einen erfindungsgemässen Armierungskorb 11, bestehend aus Querstäben
13 sowie Längsstäben 15, 17 und 19,
welche vorgesehen sind, um die Querstäbe 13 miteinander zu verbinden.
Dabei sind mindestens zwei Längsstäbe vorgesehen, um die sich in das Boden-
bzw. Deckenelement hinein erstreckenden Schenkel der Querstäbe miteinander
zu verbinden, währenddem der Längsstab 19 vorgesehen ist, um
die vertikal nach oben ragenden Teile bzw. Abschnitte der Querstäbe miteinander
zu verbinden. Selbstverständlich ist es auch möglich, weitere Längsstäbe
anzuordnen, wie der in 2 vorgesehene zusätzliche
Längsstab 18. Das Anordnen der Längsstäbe wird weiter verdeutlicht
unter Bezug auf die nachfolgenden Figuren.
3 zeigt eine mögliche Ausführungsvariante
eines erfindungsgemässen Armierungskorbes im Querschnitt entlang eines Querstabes,
angeordnet im Verbindungsbereich zwischen einer Bodenplatte bzw. einem Deckenelement
1 und der darauf zum Anordnen vorgesehenen Wandung 9, wobei die
die Wandung einschliessenden Doppelwandschalungselemente 5 ebenfalls dargestellt
sind. In der Bodenplatte bzw. dem Deckenelement 1 eingelassen bzw. einbetoniert
ist der Querstab mit einem parallel zur Decke verlaufenden Schenkel 21.
An seiner Frontseite ist der Schenkel 21 an der Stelle 23 aufgebogen
zur Bildung des nach oben in die Wandung 9 hinein ragenden Schenkels
25 des Querstabes. Wie nun erfindungsgemäss gefordert, ist dieser
Schenkel 25 an seinem oberen Ende an der Stelle 27 umgebogen,
um die wiederum nach unten ragende Umbiegung 29 zu bilden, welche sich
zurück bis zum anderen Schenkel 21 erstreckt. Diese Umbiegung
29 ist an ihrem unteren Ende im Bereich des anderen Schenkel
21 erneut gegen den einen Schenkel 25 hin an der Stelle
31 umgebogen zur Bildung einer Endpartie 33. In 3
ist lediglich ein Querstab dargestellt und zum Verbinden mehrerer, nebeneinander,
vorzugsweise parallel, angeordneter Querstäbe, wie in 2
dargestellt, sind an den Positionen 15, 17 und 19 Längsstäbe
angeordnet, welche mit den Querstäben, beispielsweise durch Schweissen, fest
verbunden sind. Selbstverständlich können anstelle der
Schweissverbindungen auch mechanische Verbindungen gewählt werden, beispielsweise
unter Verwendung von Drahtclips, Kunststoff-Klammern, etc. Schweissverbindungen
sind deshalb vorteilhaft, da sie grösstmögliche Stabilität der Armierung
ermöglichen. Dabei sind mit dem anderen Schenkel 21 in der Boden-
bzw. Deckenplatte 1 mindestens zwei Längsstäbe 15 und
17 verbunden, währenddem mindestens ein Längsstab 19
im Bereich des unteren Endes der Umbiegung 29 bzw. im Bereich der Abschnitt
29 und/oder der Endpartie 33 des Querstabes mit diesem fest verbunden
angeordnet ist.
Analog zu 3 zeigt 4
wiederum den Bereich eines seitlichen Abschlusses einer Boden- bzw. Deckenplatte
1 mit einer darauf anzuordnenden Seitenwandung 9, welche in Doppelwandschalelementen
5 eingeschalt ist. Im Gegensatz zu der Wandung in 3
ist die Wandung 9 gemäss 4 wesentlich
breiter ausgebildet, so dass bevorzugt auch ein Armierungskorb zur Anwendung kommt,
bei welchem die Querstäbe den Verhältnissen angepasst von der Ausführung
gemäss 3 abweichen. Wiederum ist ein Schenkel
21 des Querstabes in der Boden- bzw. Deckenplatte 1 einbetoniert
und an seiner der Seitenkante zugewandten Frontseite um eine Biegung 23
gegen die Wandung 9 hin aufgebogen. Der in die Wandung 9 hineinragende
eine Schenkel 25 ist wiederum an seinem oberen Ende an der Stelle
27 umgebogen, wobei nun aber die Umbiegung von derjenigen aus
3 insofern abweicht, indem die Umbiegung stärker
vom einen Schenkel 25 beabstandet ist. Diese stärkere Beabstandung
wird erreicht, indem an der Stelle 41 eine gebogene Knickstelle ausgebildet
ist, wodurch die Umbiegung nun zwei Abschnitte 28 und 30 aufweist.
Der obere Abschnitt 28 verläuft schrägwinklig zum einen Schenkel
25, währenddem der untere Abschnitt 30 weitgehendst parallel
zum einen Schenkel 25 verläuft und der Abstand infolge der breiten
Wandung 9 relativ gross ist. Schliesslich ist am unteren Ende des Abschnittes
30 an der Stelle 43 eine weitere Biegung vorgesehen, zur Bildung
der Endpartie, bestehend aus den beiden Abschnitten 45 und 47.
Schliesslich sind wiederum am anderen Schenkel 21 die beiden Längsstäbe
15 und 17 vorgesehen, sowie im Bereich des Abschnittes
30 und/oder im Bereich der Endpartie 45/47 ein weiterer
Längsstab 19.
Die beiden Ausführungsvarianten gemäss 3
und 4 zeigen deutlich einen wesentlichen Vorteil des
Armierungskorbes gemäss der vorliegenden Erfindung, indem dieser an die entsprechenden
Verhältnisse, wie beispielsweise Wandstärke, angepasst werden kann. Bei
sehr dünnen Wänden, wie dargestellt in 3,
ist der Abstand zwischen Umbiegung und Schenkel 25 sehr klein, währenddem
gemäss 4 der Abstand sehr gross ist, falls die
Wandung 9 sehr stark ist. Trotzdem aber können auftretende Schub-
bzw. Zugkräfte im Eckbereich einer Boden- bzw. Deckenplatte bestens abgetragen
werden. Insbesondere Zugkräfte können durch das weitere, untere Zurückbiegen
der Umbiegung 29 bzw. des unteren Abschnittes 30 abgetragen werden,
d.h. durch die am Ende des Querstabes ausgebildete Endpartie 33 bzw.
45 und 47.
In 5 ist wiederum eine weitere Ausführungsvariante
im Querschnitt entlang eines Querstabes dargestellt, wobei in der Ausführung
gemäss 5 auf das Ausbilden einer gebogenen Knickstelle
41 verzichtet wurde. Zudem ist die endständige Biegung am unteren
Ende der Umbiegung 29 nicht zurück in Richtung eines Schenkels
25 ausgebildet, sondern die Biegung 51 ist derart, dass die dadurch
gebildete Endpartie 53 sich in Richtung des einen Schenkels 21
erstreckt. Wiederum sind Längsstäbe 15, 17 in bekannter
Art und Weise angeordnet, und zusätzlich zwei weitere Längsstäbe
18 und 19 an den Schenkeln 21 und/oder 25.
6 zeigt wiederum eine weitere Ausführungsvariante
im Querschnitt entlang eines Querstabes, wobei bezüglich der Ausführung
dargestellt in 4 weiter ein zusätzlicher Längsstab
63 am einen Schenkel 25 vorgesehen ist, vorzugsweise angeordnet
im Bereich des umgebogenen Endabschnittes 47, welcher wiederum weitestgehend
parallel zum einen Schenkel 25 verläuft. Der Vorteil dieses zusätzlichen
Längsstabes 63 liegt darin, dass bei auftretenden Kräften gegen
bspw. den Abschnitt 28 oder 30die Umbiegung zusammen mit der Endpartie
nicht rückwärts über den einen Schenkel 25 hinausgetrieben
werden kann. Durch das Anordnen des zusätzlichen Längsstabes
63 wird eine weitere Rückwärtsauslenkung des umgebogenen Endabschnittes
47 verhindert. In Ergänzung zum erwähnten zusätzlichen Längsstab
63, oder alternativ dazu, ist es auch möglich, wie übrigens bereits
in 2 dargestellt, einen weiteren Längsstab
18 am parallel zur Decke verlaufenden Schenkel 21 im Bereich der
rückwärts gebogenen Endpartie 45, bzw. der Biegung
23 anzuordnen, wodurch ein Auslenken der Umbiegung zusammen mit der Endpartie
durch die Ebene der anderen Schenkel 21 hindurch verhindert werden kann.
Am Schenkel 21 sind mindestens zwei Längsstäbe befestigt.
Die verschiedenen möglichen Ausführungsvarianten, dargestellt
in den 7a, 7b und
7c, sollen lediglich zeigen, dass es sich bei den Ausführungen
gemäss 3–6
um Beispiele handelt, welche entsprechend den Anforderungen abgeändert bzw.
modifiziert werden können. Allen Ausführungsvarianten ist gemeinsam, dass
die Querstäbe in vertikaler Richtung zwei nebeneinander angeordnete Partien
aufweisen, welche vorgesehen sind, um sich in eine auf einer Bodenplatte bzw. einem
Deckenelement 1 angeordneten Wandung hinein zu erstrecken. Dabei sind am
oberen Ende keine freien Enden ausgebildet, welche die Gefahr von
Verletzungen in sich bergen können. Wichtig ist im Weiteren, dass an den sich
in Bodenplatten bzw. Deckenelementen erstreckenden Schenkel der Querstäbe zwei
Längsstäbe fest mit diesen verbunden angeordnet sind, um die diversen
Querstäbe zur Bildung des Armierungskorbes miteinander zu verbinden. Ein weiterer
Längsstab 19 ist vorzugsweise im Bereich je der Endpartie des Querstabes
vorgesehen, damit insbesondere bei der Fertigung des Armierungskorbes dieser dimensionsstabil
hergestellt werden kann. Wiederum ist ein zusätzlicher Längsstab
63 an einem Schenkel 25 vorgesehen, vorzugsweise angeordnet im
Bereich des umgebogenen Endabschnittes 47, welcher wiederum weitgehendst
parallel zum einen Schenkel 25 verläuft. Das Anordnen eines derartigen
zusätzlichen Längsstabes 63 ist selbstverständlich auch
bei den in den 3 und 4
dargestellten Anschlusskörben möglich.
Ein grosser Vorteil des erfindungsgemässen Armierungskorbes liegt
in seiner Adaptierbarkeit bezüglich unterschiedlicher Wandstärken, wie
insbesondere unter Bezug auf die 3 und 4
näher erläutert. So ist es möglich, den erfindungsgemässen Armierungskorb
für sämtliche Wandstärken einzusetzen. Selbstverständlich ist
der erfindungsgemässe Armierungskorb auch geeignet für üblicherweise
ausgebildete Wandstärken in einem Bereich von ca. 50mm bis ca. 300mm.
Anhand von 8 kann nun gezeigt werden,
wie die unterschiedlichsten Armierungskörbe ausgehend von ein und demselben
Armierungsnetz hergestellt werden können. Das Armierungsnetz gemäss
8 ist primär aufgebaut aus den Querstäben
13 und den Längsstäben 15, 17, 19
sowie zusätzlich 18 und 63, welche die Querstäbe verbinden.
Das Netz kann beispielsweise durch Schweissung der verschiedenen Stäbe miteinander
hergestellt werden. Selbstverständlich können anstelle der Schweissverbindungen
auch mechanische Verbindungen gewählt werden, beispielsweise unter Verwendung
von Drahtclips, Kunststoff-Klammern, etc. Durch Festlegen der entsprechenden Biegungen
bzw. Knickstellen kann nun der Armierungskorb den Verhältnissen angepasst hergestellt
werden, indem zunächst, wie gestrichelt dargestellt, das Netz entlang der Linie
"23" aufgebogen wird. Dadurch entstehen die beiden Schenkel "21"
und "25". Durch das endständige Umbiegen am Schenkel "25"
entlang der gestrichelten Linie "27" wird die wieder zum anderen Schenkel
"21" verlaufende Umbiegung "29" gebildet, in welcher je nach Anforderungen
entlang der gestrichelten Linie "41" die gebogene Knickstelle erzeugt werden
kann. In letzterem Fall weist die "Umbiegung" die beiden Abschnitte "28"
und "30" auf. Schliesslich wird das Ende der Umbiegung "29" erneut
entlang der gestrichelten Linie "31" bzw. "43" umgebogen zur Bildung
der Endpartie "33" bzw. "45/47".
Je nach Stärke der Wandung in welcher sich der Armierungskorb
zu erstrecken hat, werden unterschiedliche Positionen für die verschiedenen
Umbiegungen gewählt. Dadurch wird aber auch deutlich, dass die Distanz des
Armierungskorbes bzw. die Länge des nach oben ragenden einen Schenkels
25, mit welcher er sich in die Wandung 9 hinein erstreckt, unterschiedlich
lang ausgebildet sein kann.
Im Weiteren ist es möglich, im Armierungsnetz weitere Längsstäbe,
wie bspw. in den 2, 3,
4, 6 und 7a,
7b, 7c sowie
8 dargestellt, vorzusehen, falls dies wünschenswert
bzw. erforderlich ist.
Bei den in den 1 bis 8
dargestellten Ausführungsvarianten von Armierungskörben bzw. dem dargestellten
Armierungsnetz für die Herstellung der Körbe handelt es sich selbstverständlich
nur um Beispiele zur besseren Erläuterung der vorliegenden Erfindung. Die Armierungskörbe
können selbstverständlich in x-beliebiger Art und weise abgeändert,
modifiziert oder durch weitere Elemente ergänzt werden, wie insbesondere durch
weitere Längsstäbe. So können selbstverständlich die beiden
Schenkel, welche das Grundgerippe des Armierungskorbes bilden, unterschiedlich lang
ausgebildet sein, je nach Anforderungen an die Aufnahme von Schub- bzw. Zugkräften
im Eckbereich einer Boden- bzw. Deckenplatte. Auf das Ausgestalten des nach oben
vertikal ausgebildeten Teiles des Armierungskorbes wurde bereits, insbesondere unter
Bezug auf die beiden 3 und 4,
eingegangen. Auch die endständig an der Umbiegung 29 im Bereich des
anderen Schenkel 21 ausgebildete aufgebogene Endpartie kann unterschiedlich
ausgebildet sein. Bevorzugt ist eine derartig umgebogene Endpartie vorgesehen, welche
im Bereich der Boden- bzw. Deckenplatte einbetoniert ist, um auftretende Zugkräfte
besser abtragen zu können.
Bezüglich der Herstellung des erfindungsgemässen Armierungskorbes
ist weiter zu bemerken, dass dieser entweder maschinell in einem entsprechenden
Betrieb bzw. Werk hergestellt wird und anschliessend auf eine Baustelle angeliefert
werden kann. Selbstverständlich aber ist es auch möglich, beispielsweise
entsprechend gebogene Querstäbe zusammen mit Längsstäben auf die
Baustelle anzuliefern, um vor Ort vor Montage den Armierungskorb, beispielsweise
durch Schweissen oder unter Verwendung mechanischer Mittel, wie Clips, Klammern
und dgl. herzustellen. Ja es ist gar möglich die Querstäbe auf der Baustelle
entsprechend den Anforderungen zu biegen um diese anschliessend zusammen mit entsprechenden
Längsstäben zum erfindungsgemässen Armierungskorb zusammen zu fügen.
In diesem Zusammenhang sei auf die deutsche Patentanmeldung DE
102 02 115 verwiesen, in welcher auf die Herstellung vor Ort bzw. auf der
Baustelle von Armierungskörben verwiesen wird. Insofern ist
der Grundgedanke der genannten deutschen Patentanmeldung integraler Bestandteil
der vorliegenden Erfindung.
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| Anspruch[de] |
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Armierungskorb für Betonbauteile, insbesondere zum Verbinden einer
Boden- oder Deckenplatte (1) mit einer Wandung (9),
dadurch gekennzeichnet, dass Längs- und Querstäbe (13,
15, 17, 18, 19, 63) vorgesehen sind,
wobei die vorzugsweise parallelen Querstäbe (13) zwei wenigstens nahezu
rechtwinklig zueinander angeordnete Schenkel (21, 25) aufweisen,
wobei der eine im Wesentlichen vertikal anzuordnende Schenkel (25) endständig
derart um insgesamt ca. 180° umgebogen ist, dass das umgebogene Endteil (29)
sich wenigstens nahezu zurück in den Bereich des anderen Schenkels (25)
bzw. in den Bereich der Ebene der anderen Schenkel erstreckt, wobei das umgebogene
Teil (29) seinerseits endständig eine umgebogene Endpartie (33,
45, 47) aufweist, und dass am anderen Schenkel mindestens zwei
vorzugsweise parallele Längsstäbe (15, 17,
18) angeordnet sind, sowie mindestens ein weiterer Längsstab (19)
im umgebogenen Teil (29) des einen Schenkels (25) oder der daran
anschliessenden Endpartie (33, 45, 47).
Armierungskorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am umgebogenen
Teil (29) des einen Schenkels (25) beabstandet von der endständigen
Umbiegung (27) am einen Schenkel eine gebogene Knickstelle (41)
vorgesehen ist, derart, dass die Umbiegung (27) einen Winkel < 180°
einschliesst und die gebogene Knickstelle einen Winkel in etwa entsprechend der
Differenz vom Winkel der Umbiegung zu 180° aufweist.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Endpartie (33, 45, 47) einen Winkel von ca.
90° bis wenigstens nahezu 180° einschliesst, und der weitere Längsstab
(19) am umgebogenen Teil (29) im Bereich der Endpartie (33,
45, 47) angeordnet ist.
Armierungskorb nach einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass am anderen Schenkel mindestens ein Längsstab (18) im Bereich
der ungebogenen Endpartie (33, 45, 47) angeordnet ist.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass sich das umgebogene Teil (29) bis an den anderen Schenkel (21)
erstreckt, und die Endpartie (33, 45, 47) in Richtung
zum einen Schenkel (25) hin umgebogen ist, derart, dass das Ende (33,
47) der Endpartie (33, 45) nahe oder beim einen Schenkel
(25) zu liegen kommt.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der umgebogene Teil (29) einen schräg zum einen Schenkel (25)
verlaufenden Abschnitt (28) zwischen Umbiegung (27) und Knickstelle
(41) aufweist, und anschliessend an die Knickstelle einen wenigstens nahezu
parallel zum einen Schenkel (25) verlaufenden weiteren Abschnitt (30),
dessen Abstand vom einen Schenkel (25) variabel für sämtliche
Wandbreiten ist.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Endpartie (33, 45) einen Abschnitt aufweist, welcher
parallel bzw. entlang zum anderen Schenkel (21) verläuft.
Armierungskorb nach einer der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass am einen Schenkel (25) mindestens ein zusätzlicher Längsstab
(63) angeordnet ist, welcher vorzugsweise parallel zu den Längsstäben
(15, 17, 18) angeordnet am anderen Schenkel (21)
verläuft.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Endpartie einen endständigen Abschnitt (47) aufweist, welcher
parallel oder schrägwinklig nahe am einen Schenkel (25) verläuft,
und dass der zusätzliche Längsstab (63) am einen Schenkel (25)
im Bereich des endständigen Abschnittes (47) angeordnet ist.
Armierungskorb nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Endpartie (53) in Richtung weg vom einen Schenkel (25)
entlang dem anderen Schenkel (21) umgebogen ist.
Verfahren zum Herstellen eines Armierungs- bzw. Bewehrungskorbes, dadurch
gekennzeichnet, dass aus einem Querstäbe (13) und Längsstäbe
(15, 17, 19) bestehenden Netz und/oder aus Einzelstäben
die Querstäbe in einem Abstand, entsprechend der Länge des in der Bodenplatte
anzuordnenden Schenkels, vom einen Ende der Querstäbe um einen Winkel von in
etwa ca. 90° zur Bildung der beiden in etwa senkrecht zueinander stehenden
Schenkel aufgebogen werden, in einem weiteren Abstand von der wenigstens nahezu
90° Biegestelle die längeren einen Schenkel erneut rückwärts
in Richtung je zum anderen Schenkel um einen Winkel von insgesamt ca. 180°
zur Bildung je einer Umbiegung umgebogen werden, um sich in den Bereich des anderen
Schenkels zu erstrecken.
Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass von einem Netz
und/oder von Einzelstäben ausgegangen wird, welches bzw. welche je die anderen
Schenkel der Querstäbe verbindend mindestens zwei Längsstäbe aufweist,
und dass entlang je der Umbiegung eine gebogene Knickstelle erzeugt wird, derart,
dass der weitere Verlauf der Umbiegung, beabstandet von der Rückwärts-Umbiegung,
welche einen Winkel < 180° zurück zum anderen Schenkel einschliesst,
anschliessend an die Knickstelle, welche einen Winkel entsprechend der Differenz
des eingeschlossenen Winkels an der Rückwärts-Umbiegung zu 180° aufweist,
weitestgehend parallel zum einen Schenkel ist, wenigstens nahezu hin bis in den
Bereich des anderen Schenkels.
Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Winkel der Rückwärts-Umbiegung und der Winkel der Knickstelle
derart gewählt werden, dass der Abstand des Abschnittes der Umbiegung nachfolgend
an die Knickstelle vom einen Schenkel an die Breite des zu erstellenden Mauerwerkes
bzw. der Wandung angepasst ist.
Verwendung des Armierungskorbes nach einem der Ansprüche 1 bis
10 zum armierten Verbinden einer Boden- bzw. Deckenplatte mit einer darauf angeordneten
Wandung.
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