Die Erfindung betrifft einen Rahmen, der zum Schutz von Gemälden,
Grafiken oder dergleichen wertvollen Objekten konservatorisch ausgebildet ist, umfassend
einen die Rückwand bereitstellenden Grundrahmen, der hinter einer Glasscheibe
mit Abstand zur Rückwand, optional auf einer Passepartout-Unterlage aufliegend,
das Objekt aufnimmt, und einen auf dem Grundrahmen festlegbaren, diesen randseitig
einschließenden Überrahmen.
Solche Einrahmungen nach konservatorischen Gesichtspunkten sind in
der Praxis bekannt. Dabei muß gewährleistet werden, daß die wertvollen
Objekte in der Zeit ihrer Präsentation, wegen der UV-Strahlung trotz mit entsprechenden
Schutzfolien versehenen Glasscheiben in der Regel begrenzt auf drei Monate, den
höchstmöglichen Schutz erhalten. Außerdem sollen bei einer eventuellen
Neurahmung keine Schäden auftreten. Die Materialien der Bauteile, die in Kontakt
mit dem Objekt kommen, sind säurefrei und alterungsbeständig. Es wird
empfohlen, daß zu präsentierende Objekt niemals am Passepartout, sondern
ausschließlich an einer gesonderten Unterlage anzuheften, und zwar nur am oberen
Blattrand an möglichst wenigen Stellen mittels Klebestreifen.
Während die abdeckende, äußere Glasscheibe keine Schadstoffe
enthält, die auf das Objekt bzw. das Papier übertragen werden können,
liegt eine große Gefährdung darin, daß der Unterschied zwischen Innen-
und Außentemperatur zu Feuchtigkeitsbildungen führen kann, die das Objekt,
durch beispielsweise Bakterien- und Pilzbefall oder Deformationen, erheblich beschädigen
können. Zwischen dem Objekt und der Glasscheibe wird daher ein ausreichender
Abstand eingehalten und die Einrahmung wird zwar staubdicht, jedoch nicht luftdicht
verschlossen. Durch den Abstand zwischen der Glasscheibe und dem Passepartout wird
die Luftmenge vergrößert, damit ein Luftaustausch stattfinden kann, wozu
zwischen Abstandhaltern, an zwei diagonal liegenden Ecken des Rahmens, Belüftungsschlitze
vorhanden sind, die zwar mit einem Vlies oder einem anderen luftdurchlässigen
Stoff abgedeckt werden, was das Eindringen von Staub verhindert, gleichwohl die
Luftzirkulation aufrechterhält.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen der eingangs
genannten Art zu schaffen, der bei einem einfachen Aufbau insbesondere unschädliche
klimatische Bedingungen über einen längeren Zeitraum, mindestens drei
Monate, gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß in den bzw. dem Grundrahmen einerseits die Glasscheibe mit einer umlaufenden
Dichtung eingesetzt und andererseits ein im Rahmeninneren die umgebende Luftfeuchtigkeit
regulierendes Trockenmittel vorgesehen ist. Der Erfindung liegt hierbei die durch
Langzeitversuche bestätigte Erkenntnis zugrunde, daß ideale klimatische
Verhältnisse dann geschaffen werden können, wenn abweichend von den für
konservatorische Einrahmungen gemachten Vorschlägen äußere Einflüsse
vom Rahmeninneren durch eine wirksame Dichtung ferngehalten werden. Dies allerdings
in Kombination mit dem Trockenmittel, vorzugsweise ein mit Silikagel befüllter
Minibeutel. Ein solches Trockenmittel mit einem Inhalt von 0,5 bis 4 g ist als „Minibag
aus GDT mit Silikagelfüllung" im Handel erhältlich. Anders als zum Beispiel
ein aus Trockenbeton (Betonit) in Vliessäcken bekanntes, anderes Trockenmittel
der Bezeichnung DESI PAK, besitzt Silikagel oberhalb von 50% rF (relative Luftfeuchtigkeit)
bessere Adsorptionseigenschaften, wie der Langzeitversuch ergeben hat.
In der Kombination mit der Dichtung, vorzugsweise bestehend aus einem
selbstklebenden, luftundurchlässigen, gegen Chemikalien beständigen Kunststoffschaummaterial,
z.B. handelsüblicher Polyethylenschaum Metamoll 1003, lässt sich erreichen,
daß Feuchtigkeitsschwankungen durch unterschiedliche Außen- bzw. Umgebungstemperaturen
aufgenommen werden und sich im Ergebnis in dem Rahmen ein Mikroklima über den
gewünschten Zeitraum mit einer relativen, idealen Luftfeuchte von 45 bis 55
% aufrecht erhalten lässt. Durch den Langzeitversuch konnte festgestellt werden,
daß die Feuchtigkeit wie die Außen- bzw. Umgebungstemperatur verläuft,
d.h. Feuchtigkeitsschwankungen von den Temperaturveränderungen hervorgerufen
werden.
Bei im Versuchszeitraum außerhalb des Rahmens aufgetretenen Feuchtigkeitsschwankungen
von 39,29% rh bis 77,02% rh und Temperaturschwankungen von 19,29° C bis 28,14°C
konnten die Schwankungen im Rahmen auf 52,21% rh bis 56,61 % rh und damit einer
relativen Feuchtigkeit im Rahmen von im Mittel 54,80% rh begrenzt werden. Die Schwankungen
betrugen damit maximal 3,31 % und im Mittel ca. +/– 1,65%. Damit konnte bewiesen
werden, daß die Silikagelfüllung die Schwankungen im Rahmeninneren außerordentlich
begrenzt und herabsetzt. Die Versuchswerte beruhen auf einem an zwei Stahlseilen
aufgehängten Rahmen im Abstand von ca. 1,5 m vor einem Luftbefeuchter und Außenmessung
durch Fühler im Abstand von ca. 0,5 m unter dem erfindungsgemäßen
Klimarahmen.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
daß das Trockenmittel in einen Hohlraum einer den Raum von der Rückwand
des Grundrahmens bis zur Glasscheibe ausfüllenden Wabenplatte aus einem säurefreien
Material eingelegt ist. Es läßt sich damit nicht nur eine einfache, lagesichere
Unterbringung des Trockenmittels bzw. Minibeutels erreichen, sondern durch die Wabenplatte
aus säurefreiem Karton mit einem pH-Wert von 8 gleichzeitig eine Zwischenlage
und ein Puffer erreichen, die bzw. der die Schaffung des gewünschten Mikroklimas
in dem Rahmen begünstigt.
Statt das Objekt (Bild, Gemälde; Grafik oder dergleichen) direkt
auf die Wabenplatte aufzulegen, sieht ein Vorschlag der Erfindung vor, daß
zwischen der Glasscheibe und der Wabenplatte als Auflage für das Objekt ein
Hintergrundkarton aus einem säurefreien Material angeordnet werden kann.
Nach einer Ausführung der Erfindung ist der Grundrahmen als geschlossene,
dichte Wanne ausgebildet. Das lässt sich in einfacher Weise durch Umkanten
von Wänden aus einer Blechplatte und Verschweißen der Wände in den
Eckbereichen erreichen. Diese Wanne nimmt dann alle Einbauteile des erfindungsgemäßen
Klimarahmens auf und ist besonders geeignet für einen darauf einfach aufzusetzenden
Magnet-Überrahmen aus Aluminium. Das an diesem Rahmen anliegende, der Blechwanne
zugewandte Magnetband mit normalem, nicht übermäßig strammen Sitz
reicht aus, um ohne weiteres Hilfsmitteln einen solchen Druck zu erzeugen, der das
als Dichtung verwendete Kunststoffschaummaterial tief genug über die Gegenfläche
an- bzw. eindrückt, so daß das Innere des Klimarahmens wirksam nach außen
abgedichtet ist.
Nach einer bevorzugten Alternative ist in der Wanne des Grundrahmens
mit Freiraum zu den Wannenwänden eine dichte innere Wanne ausgebildet. Diese
ebenfalls umfangsgeschlossene, innere Wand kann wie der wannenartige Grundrahmen
hergestellt werden und bietet Varianten für die Abdichtung der Glasscheibe.
Bei dieser Bauweise lassen sich zudem in dem Freiraum zwischen äußerer
und innerer Wanne in einfacherer Weise als Diebstahlschutz und zur Bildsicherung
Gewindestifte vorsehen, die ausgehend vom Überrahmen mit ihren Gewindebolzenköpfen
in den Freiraum zwischen den Wänden von innerer und äußerer Wanne
enden.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß in dem Freiraum zwischen der umlaufenden Wand des Grundrahmens und der
umlaufenden Wand der inneren Wanne eine Dichtung angeordnet ist, die die Form eines
Hundeknochenprofils mit an einem Verlängerungssteg ausgebildetem, der Innenseite
der Glasscheibe in deren Randbereich anliegendem Kopf aufweist. Die solchermaßen
ausgebildete Dichtung besteht aus einem weichen, anpassungsfähigen Material
und ermöglicht eine allseitig dichte Rahmung. Dazu sind erfindungsgemäß
am stegartigen Grundkörper der Dichtung oben und unten gerundete Profilwulste
vorgesehen. Beim Eindrücken in den Freiraum werden diese zusammengepresst und
liegen dadurch jeweils mit ebenen Seitenflächen dichtend an den Rahmenwänden
an.
Gleichzeitig wird bei der abschließenden Rahmung sowohl durch
das Eigengewicht der Glasscheibe als auch durch den auf diese ausgeübten Druck
des aufschiebbaren bzw. aufstülpbaren Überrahmens der kugelförmige
Kopf so weit zusammengedrückt, daß er mit einer dann ebenfalls glatten
Oberfläche satt an der Glasscheibe anliegt.
Eine weitere Ausführung der Erfindung sieht vor, daß die
Dichtung der Glasscheibe im Profil eines den Rand der Glasscheibe übergreifenden
Außenflansches des Überrahmens angeordnet ist und gleichzeitig sowohl
die Glasscheibe von außen als auch die Oberkanten der Wände der Wanne
des Grundrahmens abdichtet.
Eine andere vorteilhafte Möglichkeit besteht darin, daß
die Dichtung der Glasscheibe den Oberkanten der Wände der inneren Wanne anliegend
im Randbereich an der Innenseite der Glasscheibe vorgesehen ist.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den
Ansprüchen und der folgenden Beschreibung von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen der Erfindung. Es zeigen:
1 in einem vergrößertem Maßstab einen
Teilquerschnitt eines mit einer äußeren und einer inneren Wanne als Rückwandteil
bzw. Grundrahmen ausgebildeten Klimarahmens;
2 in einem vergrößertem Maßstab eine
Ansicht eines Klimarahmens wie zuvor, demgegenüber ausgebildet nur mit einer
Wanne als Rückwandteil bzw. Grundrahmen;
3 in einem vergrößertem Maßstab einen
Teilquerschnitt des Klimarahmens gemäß 1,
mit einem demgegenüber zwischen der äußeren und der inneren Wanne
angeordneten Dichtungsprofil; und
4 als Einzelheit das Dichtungsprofil gemäß
3.
Ein gezeigter, in seinem Inneren mit einem eine weitestgehend gleich
bleibende, ideale relative Luftfeuchte gewährleistenden Mikroklima geschaffener
Rahmen 1 besteht aus einem Grundrahmen 2 und einem diesen von
außen im Randbereich umlaufend einschließenden, profilierten, einfach
auf den Grundrahmen 2 aufschiebbaren bzw. -stülpbaren Überrahmen
3. Dieser die Einrahmung abschließende Überrahmen 3
ist auf seinen Innenseiten mit Haftmagnetstreifen 4 ausgestattet, die an
den nach oben abgewinkelten Wänden 5 des als Wanne
6 ausgebildeten Grundrahmens 2 haften. Durch die Stabilität
des aus Blech/Stahlblech gefertigten, dichten Grundrahmens 2 und des rundum
aufliegenden Überrahmens 3 werden ein gleichmäßiger Glasandruck
und eine feste, staubdichte Rahmung erreicht.
Bei der Ausführung nach 1 nimmt
die Wanne 6 des Grundrahmens 2 eine innere Wanne 7 auf,
deren umlaufende Wände 8 mit den gegenüberliegenden Wänden
5 des Grundrahmens 2 bzw. der äußeren Wanne
6 einen Freiraum lassen. In diesen können zur Bildsicherung und zum
Diebstahlschutz durch den Überrahmen 3 von außen eingeschraubte
Gewindestifte 9 mit ihren vorderen, freien Enden eintauchen. Eine besondere
Abdichtung dieser Gewindestifte 9 gegenüber der inneren Wanne
7 bzw. deren Wände 8 ist nicht erforderlich.
Der Grundrahmen 2 nimmt, ausgehend von der Sichtseite eines
Betrachters nach hinten, eine Glasscheibe 10, einen säurefreien Hintergrundkarton
11 und eine den darunterliegenden Raum bis zur Rückwand bzw. zum Boden
des Grundrahmens 2 ausfüllende Wabenplatte 12 aus ebenfalls
einem säurefreien Material auf. In einen Hohlraum, eine Vertiefung oder dergleichen
der Wabenplatte 12 ist ein in den 1 und
2 stark überzeichneter, mit einem Trockenmittel,
insbesondere Silikagel, befüllter Minibeutel 13 eingelagert. Das in
den Rahmen 1 der 1 und 2
zur Schau zu stellende Objekt, wie ein Gemälde oder eine Grafik, ist nicht
gezeigt. Es kann direkt zwischen der Glasscheibe 10 und der dann als Auflage
dienenden Wabenplatte 12 oder zwischen der Glasscheibe 10 und
dem Hintergrundkarton 11 als Auflage angeordnet werden.
Zur Abdichtung des Inneren des Rahmens 1 wird gemäß
1 ein selbstklebender Kunststoffschaum als Dichtung
14 im Randbereich der Glasscheibe 10 umlaufend an deren Innenseite
aufgebracht und beim Aufschieben des Überrahmens 3 die Oberkanten
15 der Wände 8 der inneren Wanne 7 beidseitig überkragend
aufgedrückt. Der gesamte von der inneren Wanne 7 eingeschlossene Innenraum
des Rahmens 1 und insbesondere das zur Schau zu stellende Objekt ist damit
gegen die äußere Umgebung völlig abgedichtet.
Das trifft so gleichermaßen für die Ausführung nach
2 zu, bei der die Dichtung 15 aus dem selbstklebenden
Kunststoffschaum im Profil des den Rand der Glasscheibe 10 übergreifenden
Außenflansches 16 aufgebracht ist. Die Dichtung 14 drückt
sich hierbei einerseits von der Sichtseite her, d.h. von außen an die Glasscheibe
10 und andererseits mit Überkragung an den Oberrand 15 der
Wände 5 der äußeren Wanne 6 an. Die Gewindestifte
9 treten bei dieser Ausführung mit nur einer Wanne 6 mit
ihren Kopfenden in die Wabenplatte 12 ein, was eine nach außen abgedichtete
Anordnung voraussetzt.
Bei der Ausführung nach den 3 und
4 ist eine Dichtung 17 in Form eines Hundeknochenprofils
vorgesehen, die in dem Freiraum zwischen den Wänden 5 des Grundrahmens
2 und der umlaufenden Wand 8 der inneren Wanne 7 eingesetzt
wird. Die Dichtung 17 ist an ihrem in der Einbaulage oberen Ende
18 mit einem einen kugelförmigen Kopf 19 tragenden Verlängerungssteg
20 ausgebildet, während der stegartige Grundkörper
21 oben und unten gerundete Profilwulste 22 aufweist.
Beim Eindrücken der Dichtung 17 in den umlaufenden Freiraum
zwischen äußerer und innerer Wanne 6 bzw. 7 werden die
gerundeten Profilwulste 22 zusammengepreßt und dabei so verformt,
daß sich insgesamt vier ebene, senkrechte Anlageflächen 23 bilden,
die saugend und dabei den Freiraum abdichtend an den Wänden 5 und
8 der Wannen 6, 7 hinabgleiten, bis die Dichtung
17 ihre Endlage eingenommen hat.
Der in dieser Endlage über die Oberkanten 15 der umlaufenden
Wand 8 der inneren Wanne 7 hervorkragende, kugelförmige Kopf
19 wird durch den von dem Überrahmen 3 aufgebrachten Anpressdruck
so verformt, daß er eine glatte, waagerechte Auflagefläche 24
für die Glasscheibe 3 bereit stellt.
In jedem Fall wird der Rahmen 1 gegen äußere Einflüsse
abgedichtet und in Kombination mit dem Silikagel-Trockenmittel im Rahmeninneren
eine weitestgehend ideale, relative Luftfeuchte gewährleistet, da sich die
Luftfeuchtigkeit auch bei äußeren Einflüssen aufgrund von schwankenden
Temperaturen und Luftfeuchtigkeit der Umgebungsluft in engsten Bereichen konstant
halten lässt, und das über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.