Die Erfindung betrifft ein modulares Beleuchtungssystem. Darüber
hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Beleuchtungsanordnung mit wenigstens
einem Leuchtelement und mit wenigstens einem Funktionselement eines modularen Beleuchtungssystems.
Beleuchtungsanordnungen aus wenigstens einem Leuchtelement und wenigstens
einem Funktionselement zum Aufstellen des Leuchtelementes auf einen Boden und/oder
zum Befestigen des Leuchtelementes an einer Wand, insbesondere für den Innenbereich,
sind in vielfältigster Form bekannt. Die bekannten Beleuchtungsanordnungen
sind konstruktiv derart ausgebildet, daß eine bestimmte Beleuchtungsaufgabe
erfüllt werden kann. So sind als Stehleuchte ausgebildete Beleuchtungsanordnungen
einerseits und als Wandleuchte ausgebildete Beleuchtungsanordnungen andererseits
erhältlich. Die bekannten Beleuchtungsanordnungen weisen dabei wenigstens ein
zur Beleuchtung ausgebildetes Leuchtelement auf, das mit wenigstens einem an den
jeweiligen Beleuchtungsfall angepaßten Funktionselement verbunden ist. Beispielsweise
kann bei einer Stehleuchte das Funktionselement als Standfuß ausgebildet sein,
der zum Aufstellen des Leuchtelementes auf einen Boden vorgesehen ist. Bei einer
Wandleuchte dagegen kann es sich bei dem Funktionselement um ein Befestigungsteil
handeln, mit dem das Leuchtelement an einer Wand befestigt werden kann. Von Nachteil
bei den bekannten Beleuchtungsanordnungen ist, daß die konstruktive Ausbildung
der Beleuchtungsanordnung in Abhängigkeit von dem Beleuchtungsfall erfolgt,
so daß es nicht möglich ist, die Beleuchtungsanordnung bedarfsweise für
einen oder einen anderen Beleuchtungsfall gleichermaßen einzusetzen. Beispielsweise
kann eine Stehleuchte nicht an der Wand befestigt werden. Ebenso wenig ist es vorgesehen,
eine Wandleuchte dauerhaft auf einem Boden aufstehend zu betreiben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein modulares Beleuchtungssystem
zur Verfügung zu stellen, das eine Vielzahl von Befestigungs- und Aufstellungsmöglichkeiten
für ein Leuchtelement ermöglicht.
Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe wird ein modulares Beleuchtungssystem
mit wenigstens einem wenigstens ein Leuchtmittel aufweisenden Leuchtelement und
mit einer Mehrzahl von Funktionselementen vorgeschlagen, wobei jedes Funktionselement
zum Aufstellen des Leuchtelementes auf einen Boden und/oder zum Befestigen des Leuchtelementes
an einer Wand ausgebildet ist, wobei jedes Funktionselement wenigstens einen Halteabschnitt
zur vorzugsweise lösbaren Befestigung mit wenigstens einem komplementär
zum Halteabschnitt ausgebildeten Befestigungsabschnitt des Leuchtelementes und einen
Haltekörper als Standfuß für das Leuchtelement und/oder als Befestigungsteil
zur Wandbefestigung des Leuchtelementes aufweist, wobei die Halteabschnitte von
allen Funktionselementen gleich ausgebildet sind und die Haltekörper von wenigstens
zwei Funktionselementen eine unterschiedliche Bauform und/oder Größe aufweisen
und wobei das Leuchtelement bedarfsweise mit wenigstens einem Funktionselement zu
einer Beleuchtungsanordnung verbindbar ist.
Die erfindungsgemäß vorgesehenen Funktionselemente bieten
eine Vielzahl von Befestigungs- und Aufstellungsmöglichkeiten für das
Leuchtelement, wobei die Funktionselemente zur Wandbefestigung einerseits und/oder
als Standfuß andererseits ausgebildet sein können. Darüber hinaus
können sich die Funktionselemente in Bezug auf die Bauform und/oder die Größe
voneinander unterscheiden. Das erfindungsgemäße modulare Beleuchtungssystem
ermöglicht es somit, ein Leuchtelement bedarfsweise mit einem bestimmten Funktionselement
zu einer an einen Beleuchtungsfall, d.h. an die Boden- oder Wandbeleuchtung, angepaßten
Beleuchtungsanordnung zu verbinden. Beispielsweise kann ein Leuchtelement mit einem
als Standfuß ausgebildeten ersten Funktionselement verbunden werden, so daß
die Beleuchtungsanordnung die Funktion einer Steh- oder Standleuchte erfüllt.
Ebenso gut ist es möglich, dasselbe Leuchtelement mit einem anderen als Befestigungsteil
zur Wandbefestigung ausgebildeten Funktionselement zu verbinden, wobei die Beleuchtungsanordnung
die Funktion einer Wandleuchte erfüllt. Da die Funktionselemente eine unterschiedliche
Bauform und/oder Größe aufweisen, können vielfältige Bauformen
der Beleuchtungsanordnung realisiert werden. Beispielsweise kann das Beleuchtungssystem
eine Mehrzahl von unterschiedlich langen als Standfuß ausgebildeten Funktionselementen
aufweisen, so daß eine Beleuchtungsanordnung mit einem in unterschiedlicher
Höhe angeordneten Leuchtelement durch Verbinden des Leuchtelements mit einem
Funktionselement unterschiedlicher Länge erhältlich ist.
Die mit dem erfindungsgemäßen Beleuchtungssystem erhältliche
Beleuchtungsanordnung kann universell eingesetzt werden, beispielsweise als Bilderleuchte,
als Leseleuchte, zur Beleuchtung von Deko-Objekten und Sammelstücken sowie
zur Beleuchtung von Vitrinen, Glasschränken, Regalen, Bar-Schränken und
anderen Möbeln. Auch kann die Beleuchtungsanordnung als Arbeitsplatzleuchte,
beispielsweise in der Küche, Werkstatt oder in der Garage, zur Schaufensterbeleuchtung
mit punktueller, akzentuierter Ausleuchtung einzelner Gegenstände, oder zur
Einzelbeleuchtung von Produkten auf Messen und Ausstellungen eingesetzt werden.
Auch die Beleuchtung von wärmeempfindlichen Lebensmitteln in
Kühltheken, die Beleuchtung von Audio- und Videogeräten, der Einsatz im
Haushalt oder in Diskotheken und die Beleuchtung von Klaviertastaturen ist grundsätzlich
möglich. Darüber hinaus kann die Beleuchtungsanordnung als Nachtlicht,
nämlich als stromsparende Orientierungshilfe bei ausgeschalteter Raumbeleuchtung,
eingesetzt werden. Neben einer Nachtbeleuchtung von Treppenstufen im Haushalt ist
auch der Einsatz im Garten, beim Camping, beim Picknick oder als Notlicht bei Stromausfall
von Vorteil. Im Auto kann die erfindungsgemäße Beleuchtungsanordnung beispielsweise
als Kofferraumbeleuchtung oder als Kartenleselampe zum Einsatz kommen. Die Vielzahl
der vorgenannten Einsatzmöglichkeiten ist bei dem erfindungsgemäßen
modularen Beleuchtungssystem das Ergebnis einer Mehrzahl von an den jeweiligen Einsatzzweck
angepaßten Funktionselementen, wobei ein Leuchtelement aufgrund der bei allen
Funktionselementen gleich ausgebildeten Halteabschnitte bedarfsweise mit einem bestimmten
für einen Beleuchtungsfall geeigneten Funktionselement verbindbar ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Beleuchtungssystems ist vorgesehen, daß eine Mehrzahl von bedarfsweise mit
einem Funktionselement verbindbaren Leuchtelementen vorgesehen ist, wobei wenigstens
zwei Leuchtelemente eine unterschiedliche Anzahl von Leuchtmitteln und, vorzugsweise,
eine unterschiedliche Größe und/oder Bauform aufweisen. Dadurch läßt
sich die Beleuchtungsanordnung in noch stärkerem Maße an den jeweiligen
Beleuchtungsfall anpassen, wobei die unterschiedlichen Leuchtelemente zur Ausleuchtung
unterschiedlich großer Flächen ausgebildet sind. Auch können die
Leuchtmittel in unterschiedlichen Richtungen ausgerichtet sein.
Erfindungsgemäß ist weiter vorgesehen, daß alle Funktionselemente
einen gleich ausgebildeten Halteabschnitt zur Befestigung mit einem Befestigungsabschnitt
eines Leuchtelementes aufweisen. Um eine stabile Verbindung zwischen dem Leuchtelement
und einem Funktionselement zu gewährleisten, ist es dabei vorgesehen, daß
der Halteabschnitt und der komplementär dazu ausgebildete Befestigungsabschnitt
unter Ausbildung einer Rast-, Klemm-, Schraub- oder Quetschverbindung miteinander
verbindbar sind.
Um die Ausbildung der Beleuchtungsanordnung- darüber hinaus an
den jeweiligen Beleuchtungsfall anpassen zu können, kann vorgesehen sein, daß
wenigstens zwei gleich oder unterschiedlich ausgebildete Leuchtelemente durch eine
Rast-, Klemm-, Schraub- oder Quetschverbindung miteinander verbindbar sind. Es versteht
sich, daß die Leuchtelemente dementsprechend ausgebildete Befestigungsabschnitte
und Halteabschnitte aufweisen müssen, wobei ein Befestigungsabschnitt eines
Leuchtelementes mit einem Halteabschnitt eines weiteren Leuchtelementes verbindbar
ist. Um die Kompatibilität zu erhöhen, sind die Halteabschnitte der Leuchtelemente
und die Halteabschnitte der Funktionselemente ebenfalls gleich ausgebildet.
Vorzugsweise läßt sich das Leuchtelement in der Beleuchtungsanordnung
relativ zum Haltekörper des Funktionselementes verschwenken, so daß der
Abstrahlwinkel des Leuchtmittels einstellbar ist. Dadurch kann das Leuchtmittel
des Leuchtelementes exakt auf ein zu beleuchtendes Objekt ausgerichtet werden. Im
übrigen kann das Leuchtelement abgewinkelt oder koaxial zum Funktionselement
bzw. zu dessen Haltekörper angeordnet sein.
Der Haltekörper weist wenigstens eine Stand- und/oder Befestigungsfläche
zum Aufstellen des Leuchtelementes auf den Boden bzw. zur Befestigung des Leuchtelementes
an der Wand auf. Die Befestigungsfläche kann an einer Längsseite des Haltekörpers
und/oder an einer Stirnseite des Haltekörpers vorgesehen sein. Um eine stabile
Befestigung der Beleuchtungsanordnung mit dem Boden oder der Wand zu ermöglichen,
kann der Haltekörper ein Befestigungsmittel zur kraft- oder stoffschlüssigen
Befestigung mit dem Boden oder der Wand aufweisen. Beispielsweise kann der Haltekörper
wenigstens einen Saugnapf oder eine Klebstoffbeschichtung der Stand- und/oder der
Befestigungsfläche zur Wandbefestigung an einem glatten Untergrund, wie beispielsweise
zur Befestigung an Fliesen, aufweisen. Auch kann eine Klemme am Haltekörper
vorgesehen sein, die es ermöglicht, das Funktionselement direkt an einem Bilderrahmen
oder dergleichen zu befestigen, ohne daß ein Bohren erforderlich ist.
Um einen flexiblen Einsatz der Beleuchtungsanordnung unabhängig
von einem Stromnetz zu erreichen, ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Beleuchtungsanordnung
kabellos betreibbar ist und daß, weiter vorzugsweise, ein wiederaufladbarer
Energiespeicher zum Betrieb des Leuchtmittels vorgesehen ist. Der Akkubetrieb der
Beleuchtungsanordnung macht keine aufwendigen Elektroinstallationen erforderlich.
Dabei läßt sich die Beleuchtungsanordnung schnell und problemlos in Betrieb
nehmen. Der Energiespeicher kann dabei in dem Leuchtelement oder in dem Funktionselement
integriert sein und ermöglicht eine Beleuchtung überall dort, wo kein
Anschluß an das Stromnetz vorliegt. Ergänzend kann insbesondere für
einen Dauerbetrieb vorgesehen sein, daß die Beleuchtungsanordnung bedarfsweise
auch mit einem Netzteil betreibbar ist, wobei sich das Netzteil vorzugsweise an
das Funktionselement anschließen läßt und eine Stromversorgung des
Leuchtelementes über das Funktionselement und das Netzteil erfolgt.
Der Energiespeicher kann einen Dauerbetrieb des Leuchtelementes
von wenigstens einem Tag, vorzugsweise von wenigstens zwei Tagen, ermöglichen.
Dadurch wird der Betrieb der Beleuchtungsanordnung unabhängig von einem Anschluß
ans Stromnetz über einen ausreichend langen Zeitraum ermöglicht. In diesem
Zusammenhang kann vorgesehen sein, daß der Energiespeicher eine Mehrzahl von
Gerätebatterien aufweist, vorzugsweise vom Typ Mikro (AAA) oder Mignon (AA).
Der wiederaufladbare Energiespeicher läßt sich bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus dem Leuchtelement oder dem Funktionselement entnehmen und mit
einem Ladegerät wieder aufladen. Ebenso gut ist es natürlich auch möglich,
daß das Ladegerät direkt an das Leuchtelement oder an das Funktionselement
angeschlossen wird.
In diesem Zusammenhang können LED-Leuchtmittel zu einem geringen
Stromverbrauch und damit zu einer längeren Leuchtdauer der Beleuchtungsanordnung
im Akkubetrieb beitragen. Aufgrund der geringen Wärmeentwicklung von LED-Leuchtmitteln
kann eine Schädigung der beleuchteten Objekte ausgeschlossen und die Brandgefahr
durch Hitzeentwicklung weitestgehend verringert werden.
Schließlich besteht keine Gefahr, daß es beim Anfassen der
LED-Leuchtmittel im Betrieb zu einer Verbrennung kommt, so daß die Beleuchtungsanordnung
insbesondere für Kinder ungefährlich ist.
Weist das Leuchtelement eine Mehrzahl von Leuchtmitteln auf, so kann
vorgesehen sein, daß die Anzahl der zur Beleuchtung eines Objektes aufleuchtenden
Leuchtmittel vorzugsweise manuell über ein Betätigungsmittel einstellbar
ist. Beispielsweise kann mit einem zweistufigen Drehschalter die Anzahl der leuchtenden
LEDs von beispielsweise fünf auf beispielsweise drei reduziert werden, so daß
ein stromsparender Betrieb insbesondere im Akkubetrieb möglich ist.
Bei einer ästhetisch sehr ansprechenden Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß das Leuchtelement zylinderförmig ausgebildet
ist und daß, vorzugsweise, der Durchmesser des Leuchtelementes zwischen 15
bis 50 mm, vorzugsweise ca. 20 mm, beträgt. Durch die filigrane, unauffällige
Bauweise des Leuchtelementes wird das Leuchtelement von einem Betrachter eines beleuchteten
Objektes wenig oder zumindest nicht störend wahrgenommen. Das beleuchtete Objekt
steht im Vordergrund der Wahrnehmung. Es versteht sich, daß auch hier verschiedene
Bauformen bzw. Größen für das Leuchtelement vorgesehen sein können,
um die Beleuchtungsanordnung an einen bestimmten Einsatzzweck konstruktiv und nach
ästhetischen Gesichtspunkten anzupassen.
Im übrigen können Leuchtelemente und Funktionselemente unterschiedliche
Farben aufweisen und/oder aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein, was
es ermöglicht, die Beleuchtungsanordnung individuell in Abhängigkeit von
dem persönlichen Geschmack eines Benutzers aus den Systemkomponenten "Leuchtelement"
und "Funktionselement" des erfindungsgemäßen Beleuchtungssystems aufzubauen.
Zur Befestigung mit einem Halteabschnitt weist das Leuchtelement wenigstens
einen komplementär ausgebildeten Befestigungsabschnitt auf. Ein weiterer Befestigungsabschnitt
kann darüber hinaus vorgesehen sein, um das Leuchtelement mit wenigstens einem
weiteren Funktionselement und/oder einem weiteren Leuchtelement zu verbinden. Ist
das Leuchtelement langgestreckt und weist vorzugsweise eine Zylinderform auf, so
kann der Befestigungsabschnitt an einem stirnseitigen Ende des Leuchtelementes oder
es können Befestigungsabschnitte an beiden stirnseitigen Enden des Leuchtelementes
vorgesehen sein.
Der Halteabschnitt kann an einem Ende eines langgestreckten Haltekörpers
vorgesehen sein, wobei der Haltekörper an dem dem Halteabschnitt gegenüberliegenden
Ende die Standfläche und/oder die Befestigungsfläche aufweist. Der Haltekörper
erfüllt damit die Funktion eines Distanzelementes, wodurch gewährleistet
wird, daß in der Beleuchtungsanordnung das Leuchtelement von einem Boden oder
einer Wand beabstandet angeordnet ist.
Ist das Leuchtelement zylinderförmig ausgebildet, kann auch der
Haltekörper zylinderförmig ausgebildet sein, wobei, vorzugsweise, der
Durchmesser des Haltekörpers dem Durchmesser des Leuchtelementes entspricht.
Ist das Funktionselement in der Beleuchtungsanordnung koaxial zum Leuchtelement
angeordnet, kann in diesem Fall die Beleuchtungsanordnung über die gesamte
Länge, die sich aus der Länge des Haltekörpers und der Länge
des Leuchtelementes ergibt, einen gleichen Durchmesser aufweisen, so daß der
Haltekörper einerseits und das Leuchtelement andererseits als integrale Bestandteile
der Beleuchtungsanordnung wahrgenommen werden.
Im übrigen kann wenigstens ein Abdeckteil für einen Befestigungsabschnitt
des Leuchtelementes vorgesehen sein, wobei das Abdeckteil ebenfalls einen Halteabschnitt
aufweist und wobei das Abdeckteil unter Ausbildung einer Rast-, Klemm-, Schraub-
oder Quetschverbindung vorzugsweise lösbar mit einem Befestigungsabschnitt
verbindbar ist. Hier ist vorzugsweise vorgesehen, daß der Halteabschnitt des
Abdeckteils und der Halteabschnitt von jedem Funktionselement des erfindungsgemäßen
Systems gleich ausgebildet sind. Bei einem zylinderförmigen
Leuchtelement mit stirnseitigen Befestigungsabschnitten kann ein als Endstück
für das Leuchtelement ausgebildetes Abdeckteil vorgesehen sein. Dabei kann
das Abdeckteil in Form und Größe an das Leuchtelement angepaßt sein.
In diesem Zusammenhang kann das Abdeckteil bei einem zylinderförmig ausgebildeten
Leuchtelement ebenfalls zylinderförmig ausgebildet sein, wobei der Durchmesser
des Abdeckteils dem Durchmesser des Leuchtelementes entspricht. Im verbundenen Zustand
sind dann die Mantelfläche des Abdeckteils und die Mantelfläche des Leuchtelementes
ausgefluchtet.
Darüber hinaus kann das Abdeckteil jedoch auch zusammen mit einem
Haltekörper ein Funktionselement bilden. In diesem Fall ist das Funktionselement
unter Ausbildung einer Rast-, Klemm-, Schraub- oder Quetschverbindung vorzugsweise
lösbar mit dem Abdeckteil verbindbar, wobei das Abdeckteil als solches den
Halteabschnitt zur Verbindung des Funktionselementes mit einem Leuchtelement aufweist.
Das Abdeckteil stellt dann ein Bauteil des Funktionselementes dar, wobei das Funktionselement
mehrteilig ausgebildet ist. Im übrigen kann das Abdeckteil verschwenkbar an
dem Haltekörper befestigt sein.
Um die Bedienung der Beleuchtungsanordnung zu vereinfachen, kann weiter
vorgesehen sein, daß die Beleuchtungsanordnung per Funk oder Infrarot, d.h.
mittels Fernbedienung, steuerbar ist. Die Fernbedienung kann zusätzlich oder
auch alternativ zu einer manuellen Steuerung vorgesehen sein. Es versteht sich,
daß eine entsprechend ausgebildete Steuereinrichtung bzw. Schaltungsanordnung
zur Fernbedienung vorgesehen sein muß. Das erfindungsgemäße Beleuchtungssystem
kann ein elektronisches Handgerät aufweisen, das zur Fernbedienung der Beleuchtungsanordnung
ausgebildet ist. Das Handgerät kann lösbar mit dem Leuchtelement oder
mit dem Funktionselement verbunden sein, wobei zur Fernbedienung das Handgerät
von der Beleuchtungsanordnung abgenommen werden kann.
Im einzelnen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße
Beleuchtungssystem auszugestalten und weiterzubilden, wobei einerseits auf die abhängigen
Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung
verwiesen wird. In der Zeichnung zeigt
1 eine als Stehleuchte ausgebildete Beleuchtungsanordnung
mit einem als Standfuß ausgebildeten Funktionselement und mit einem fünf
Leuchtmittel aufweisenden Leuchtelement in einer Seitenansicht im demontierten Zustand,
2 die in 1 dargestellte
Beleuchtungsanordnung in einer Seitenansicht im Montagezustand,
3 eine zweite Ausführungsform einer als Stehleuchte
ausgebildeten Beleuchtungsanordnung in einer Seitenansicht im demontierten Zustand;
4 eine dritte Ausführungsform einer als Stehleuchte
ausgebildeten Beleuchtungsanordnung in einer Seitenansicht im demontierten Zustand,
5 eine Ausführungsform einer als Wandleuchte ausgebildeten
Beleuchtungsanordnung mit einem als Befestigungsteil zur Wandbefestigung ausgebildeten
Funktionselement und einem fünf Leuchtmittel aufweisenden Leuchtelement in
einer Seitenansicht im demontierten Zustand,
6 die in 5- dargestellte
Beleuchtungsanordnung in einer Ansicht von hinten im montierten Zustand,
7a, 7b perspektivische
Darstellungen der Einzelheit X aus 6 im montierten
und im demontierten Zustand,
8 eine weitere Ausführungsform einer als Standleuchte
ausgebildeten Beleuchtungsanordnung mit zwei jeweils als Standfuß ausgebildeten
Funktionselementen zur horizontalen Anordnung eines Leuchtelementes in einer Seitenansicht
im demontierten Zustand,
9 die in 8 dargestellte
Beleuchtungsanordnung in einer Seitenansicht im montierten Zustand,
10 die in 9 dargestellte
Beleuchtungsanordnung in einer Ansicht von der Seite,
11a–11c die Einzelheit
Y aus 8 im montierten Zustand, im teilweise montierten
Zustand und im demontierten Zustand, jeweils in einer Seitenansicht und
12 Systemkomponenten eines erfindungsgemäßen
Beleuchtungssystems mit einer Mehrzahl von Leuchtelementen und einer Mehrzahl von
Funktionselementen sowie mit einem als Endstück ausgebildeten Abdeckteil zum
Aufbau unterschiedlich ausgebildeter Beleuchtungsanordnungen.
Nachfolgend wird ein modulares Beleuchtungssystem 1 anhand
der 1 bis 11c näher
beschrieben. In 12 ist das Beleuchtungssystem
1 im einzelnen dargestellt: In 1 ist eine
Beleuchtungsanordnung 8 im demontierten Zustand mit einem Leuchtelement
2 dargestellt, wobei das Leuchtelement 2 vorliegend fünf
Leuchtmittel 3 aufweist. Bei den Leuchtmitteln 3 handelt es sich
um Leuchtdioden. Die Beleuchtungsanordnung 8 weist darüber
hinaus ein Funktionselement 4 auf, das einen Halteabschnitt 5
für einen Befestigungsabschnitt 6 des Leuchtelementes 2 aufweist.
Der Halteabschnitt 5 ist als Einsteckbereich an einem Haltekörper
7 des Funktionselementes 4 ausgebildet. Das Leuchtelement
2 und das Funktionselement 4 lassen sich durch Einstecken des
Befestigungsabschnitts 6 in den Halteabschnitt 5 form- und kraftschlüssig
unter Ausbildung einer Rastverbindung zu einer in 2
dargestellten Beleuchtungsanordnung 8 verbinden. Zum Aufstellen des Leuchtelementes
2 auf den Boden ist ein Sockelabschnitt 9 an dem Haltekörper
7 vorgesehen, der eine untere Standfläche 10 aufweist. In
2 ist die Beleuchtungsanordnung 8 im montierten
Zustand dargestellt.
Nicht dargestellt ist, daß sich das Leuchtelement 2
in der Beleuchtungsanordnung 8 um seine Längsachse relativ zum Funktionselement
4 verdrehen läßt. Dadurch lassen sich die Leuchtmittel
3 relativ zu einem zu beleuchtenden Objekt ausrichten.
Wie sich aus 2 weiter ergibt, sind das
Leuchtelement 2 und der Haltekörper 7 jeweils zylinderförmig
ausgebildet und weisen den gleichen Durchmesser auf. Die Mantelfläche des Leuchtelementes
2 und die Mantelfläche des Haltekörpers 7 sind dabei
in der Beleuchtungsanordnung 8 ausgefluchtet, so daß der mehrteilige
Aufbau der Beleuchtungsanordnung 8 für einen Betrachter nicht ohne
weiteres erkennbar ist.
Darüber hinaus ist das Leuchtelement 2 in der Beleuchtungsanordnung
8 bei der in 2 dargestellten Ausführungsform
koaxial zum Haltekörper 7 des Funktionselementes 4 angeordnet.
Grundsätzlich ist es aber auch möglich; daß das Leuchtelement
2 abgewinkelt zum Haltekörper 7 angeordnet ist, wobei eine
Mittellängsachse des Leuchtelementes 2 vorzugsweise orthogonal zu
einer Mittellängsachse des Haltekörpers 7 angeordnet ist. Dies
ist beispielsweise bei der in 6 dargestellten Beleuchtungsanordnung
8 der Fall, worauf nachfolgend noch eingegangen wird.
Bei Vergleich der 1 und 3
wird deutlich, daß das Leuchtelement 2 bedarfsweise mit unterschiedlich
ausgebildeten Funktionselementen 4, 11 gleichermaßen verbindbar
ist. Das in 3 dargestellte Funktionselement
11 ist wiederum als Standfuß ausgebildet und weist einen Haltekörper
12 mit einem oberen Halteabschnitt 5 auf, der als Einsteckbereich
für den Befestigungsabschnitt 6 des Leuchtelementes 2 aus
1 ausgebildet ist. Der Haltekörper 11
weist jedoch gegenüber dem in 1 dargestellten
Haltekörper 7 eine größere Länge und einen Sockelabschnitt
13 mit einer größeren Standfläche 14 auf. Die größere
Standfläche 14 ist erforderlich, um die Beleuchtungsanordnung
8 sicher und stabil auf einem Boden aufstellen zu können.
Bei Vergleich der 1 und 4
wird deutlich, daß das erfindungsgemäße Beleuchtungssystem
1 auch ein Leuchtelement 2 aufweisen kann, das eine kleinere Anzahl
oder auch eine größere Anzahl von Leuchtmitteln 3 aufweist. Gemäß
4 weist das Leuchtelement 2 lediglich ein
Leuchtmittel 3 auf und ist dementsprechend kürzer ausgebildet. Das
als Standfuß ausgebildete Funktionselement 4 entspricht dabei dem
in 1 dargestellten Funktionselement 4.
In 5 ist eine Beleuchtungsanordnung
8 dargestellt, die ein Leuchtelement 2 mit fünf Leuchtmitteln
3 und ein als Befestigungsteil zur Wandbefestigung des Leuchtelementes
2 ausgebildetes Funktionselement 16 aufweist. Das Funktionselement
16 weist einen Sockelabschnitt 17 mit einer Befestigungsfläche
18 zur Wandbefestigung des Funktionselementes 16 an der Wand auf.
Darüber hinaus ist ein Haltekörper 19 vorgesehen, der zylinderförmig
ausgebildet ist und einen im Vergleich zum Leuchtelement 2 geringeren Durchmesser
aufweist. An dem dem Sockelabschnitt 17 gegenüberliegenden Ende weist
der Haltekörper 19 einen Zylinderabschnitt 20 auf, wobei
die Mittellängsachse des Zylinderabschnitts 20 orthogonal zur Mittellängsachse
des Haltekörpers 19 angeordnet ist und wobei der Zylinderabschnitt
20 auf einer Stirnseite einen Halteabschnitt 5 aufweist, der als
Einsteckbereich ausgebildet ist. Der Halteabschnitt 5 des in
5 dargestellten Funktionselementes 16 entspricht
dem Halteabschnitt 5 der in den 1 und
3 dargestellten Funktionselemente 4,
11. Wie sich aus 6 ergibt, wird durch Verbinden
des Leuchtelementes 2 mit dem Funktionselement 16 eine als Wandleuchte
ausgebildete Beleuchtungsanordnung 8 erhalten. Im beispielsweise an einer
Wand montierten Zustand ist das Leuchtelement 2 dann parallel zur Wand
angeordnet, wobei das Leuchtelement 2 wiederum um seine Längsachse
drehbar mit dem Funktionselement 16 verbunden ist, um die Leuchtmittel
3 relativ zu einem zu beleuchtenden Objekt ausrichten zu können.
In den 7a und 7b
ist die Einzelheit X aus 6 vergrößert dargestellt,
wobei 7a die Beleuchtungsanordnung 8 im montierten
Zustand in einer Teilansicht und 7b die Beleuchtungsanordnung
8 im demontierten Zustand zeigt. Wie sich aus 7b
ergibt, wird der Befestigungsabschnitt 6 durch vier sich in Längsrichtung
des Leuchtelementes 2 erstreckende Federschenkel 21 gebildet,
wobei jeder Federschenkel 21 an seinem Ende einen Vorsprung 22
aufweist, so daß eine Rastverbindung mit dem Halteabschnitt 5 des
Zylinderabschnitts 20 möglich ist. Dabei ist der Zylinderabschnitt
20 als Hohlzylinder ausgebildet und weist einen durchgehenden Einsteckbereich
auf, der den Halteabschnitt 5 bildet. Der Halteabschnitt 5 ist
auf der dem Befestigungsabschnitt 6 des Leuchtelementes
2 gegenüberliegenden Seite mit einem Deckel 23 verschließbar.
Im Ergebnis ergibt sich ein ästhetisch ansprechender Gesamteindruck der Beleuchtungsanordnung
8 im montierten Zustand.
In den 8 bis 10
ist eine weitere Ausführungsform einer Beleuchtungsanordnung 8 dargestellt,
die durch Verbinden des Leuchtelementes 2 mit zwei als kurzer Standfuß
zur horizontalen Lagerung des Leuchtelementes 2 ausgebildeten Funktionselementen
24 erhältlich ist. Das Funktionselement 24 weist einen Haltekörper
25 auf, der an seinem oberen Ende eine Ausnehmung 26 für
ein Abdeckteil 27 aufweist, wobei das Abdeckteil 27 als Endstück
für das Leuchtelement 2 ausgebildet ist und einen Halteabschnitt
5 aufweist, der mit einem Befestigungsabschnitt 6 des Leuchtelementes
2 unter Ausbildung einer Rastverbindung verbindbar ist. Die Ausbildung
des Halteabschnitts 5 des Abdeckteils 27 entspricht der Ausbildung
der Halteabschnitte 5 der zuvor beschriebenen Funktionselemente
4, 11, 16. Entsprechende Endstücke 27 sind
auch bei den in den 1 bis 6
dargestellten Beleuchtungsanordnungen 8 vorgesehen, wobei das Leuchtelement
2 auf beiden Stirnseiten jeweils einen Befestigungsabschnitt
6 aufweist, der jeweils mit dem Halteabschnitt 5 eines Abdeckteils
27 koppelbar ist. Dadurch wird ein ästhetisch ansprechender Gesamteindruck
der Beleuchtungsanordnung 8 im montierten Zustand gewährleistet. Der
Durchmesser des Abdeckteils 27 entspricht dabei dem Durchmesser des Leuchtelementes
2, so daß im montierten Zustand die Mantelfläche des Leuchtelementes
2 und die Mantelfläche des Abdeckteils 27 ausgefluchtet sind.
In den 11a bis 11c ist
die Einzelheit Y aus 8 vergrößert dargestellt.
Das Abdeckteil 27 weist einen durchgehenden Einsteckbereich
28 für die Federschenkel 21 des Befestigungsabschnitts
6 an dem Leuchtelement 2 auf. Beim Aufstecken des Abdeckteils
27 auf den Befestigungsabschnitt 6 werden die Federschenkel
21 zusammengebogen, was in 11b dargestellt
ist. Das Abdeckteil 27 ist dabei als Hohlzylinder ausgebildet. Auf beiden
Stirnseiten ist das Abdeckteil 27 zum Einsteckbereich 28 hin angefast,
so daß um das Aufstecken des Abdeckteils 27 auf den Befestigungsabschnitt
6 erleichtert wird. Im vollständig auf den Befestigungsabschnitt
6 aufgesteckten Zustand hintergreifen die Vorsprünge 22 der
Federschenkel 21 eine umlaufende Rastschräge 29, die durch
die Fase des Abdeckteils 27 auf der von dem Befestigungsabschnitt
6 abgewandten Stirnseite gebildet ist. Dadurch wird ein sicherer Halt beim
Aufstecken des Abdeckteils 27 auf den Befestigungsabschnitt 6
gewährleistet.
Bei der in 8 dargestellten Beleuchtungsanordnung
8 ist es nun vorgesehen, daß sich das Abdeckteil 27 form-
und/oder reibschlüssig in die Ausnehmung 26 des Haltekörpers
25 einsetzen läßt. Das Abdeckteil 27 und der Haltekörper
25 bilden das Funktionselement 24. Gemäß 9
wird dabei auf beiden Stirnseiten jeweils ein Abdeckteil 27 mit dem Leuchtelement
2 einerseits und mit jeweils einem Haltekörper 25 andererseits
verbunden, so daß das Leuchtelement 2 an beiden Enden über ein
Funktionselement 24 gelagert ist. Das Funktionselement 24 weist
eine Standfläche 30 zum horizontalen Aufstellen des Leuchtelementes
2 auf einen Boden auf.
In 12 ist das Beleuchtungssystem
1 mit einer Mehrzahl von Leuchtelementen 2, 15 und mit
einer Mehrzahl von Funktionselementen 4, 11, 16,
24 sowie einem Abdeckteil 27 dargestellt.
Aus 12 ergibt sich, daß das Beleuchtungssystem
1 vorliegend zwei Leuchtelemente 2, 15 und eine Mehrzahl
von Funktionselementen 4, 11, 16, 24 aufweist,
wobei die Funktionselemente 4, 11, 16, 24 eine
unterschiedliche Bauform und/oder Größe aufweisen und die Halteabschnitte
5 der Funktionselemente 4, 11, 16,
24 sowie der Halteabschnitt 5 eines Abdeckteils 27 gleich
ausgebildet sind. Dies ermöglicht es, daß ein Leuchtelement
2, 15 bedarfsweise mit einem oder einem anderen Funktionselement
4, 11, 16, 24 oder mit einem Abdeckteil
27 zu verbinden, so daß die Beleuchtungsanordnung 8 bedarfsweise
an einen Beleuchtungsfall anpaßbar ist. Die Beleuchtungsanordnung
8 kann beispielsweise als Steh- oder Wandleuchte ausgebildet sein, wobei
das Leuchtelement 2, 15 im wesentlichen horizontal zum Boden oder
auch vertikal zum Boden angeordnet sein kann, wie dies beispielsweise in
2 dargestellt ist.
Die Leuchtelemente 2, 15 können eine unterschiedliche
Größe und/oder Bauform und/oder eine unterschiedliche Anzahl von Leuchtmitteln
3 aufweisen. Nicht dargestellt ist, daß ein Leuchtelement
2, 15 an dem dem Befestigungsabschnitt 6 gegenüberliegenden
stirnseitigen Ende einen Einsteckbereich aufweisen kann, der entsprechend einem
Halteabschnitt 5 ausgebildet sein kann. Dadurch ist es möglich, zwei
Leuchtelemente 2, 15 unter Ausbildung einer Rastverbindung miteinander
zu verbinden.