Die Erfindung betrifft einen durch einen Deckel verschließbaren
Trinkbecher, wobei der Deckel auf den Trinkbecher aufschraubbar ist, und wobei der
Trinkbecher einen Griff besitzt, und wobei der Deckel eine Trinktülle aufweist.
Ein Trinkbecher der eingangs genannten Art ist bekannt; ein solcher
Trinkbecher wird häufig zur Versorgung älterer Menschen eingesetzt, die
nicht oder kaum noch in der Lage sind, aus üblichen Bechern oder Tassen ein
Getränk zu sich zu nehmen. Durch eine Trinktülle, ähnlich einer Schnabeltasse,
wird das Einnehmen flüssiger Nahrung insofern erleichtert. Diese Becher werden
allerdings von den Personen, wie bereits ausgeführt, meist älteren Personen,
noch gehalten. Neben Rechtshändern gibt es auch eine ganze Anzahl von Menschen
die Linkshänder sind.
Um nun einen solchen Trinkbecher sowohl für Rechts- als auch
für Linkshänder benutzbar zu machen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass die Gewindeanordnung des Bechers zwei um ca. 180° versetzt zueinander
angeordnete Gewindeansätze aufweist, wobei die Anordnung der Gewindeansätze
am Gewinde des Bechers derart ist, dass nach Drehung des Deckels sich die Trinktülle
etwa im Winkel von 90° zum Griff befindet. Hieraus wird deutlich, dass der
Deckel in zweierlei Stellung auf den Trinkbecher aufgesetzt und auf das Gewinde
des Trinkbechers aufgeschraubt werden kann. In einer Stellung des Deckels befindet
sich nach der Drehung der Deckel derart auf dem Trinkbecher, dass in Bezug auf den
Griff der Trinkbecher für Rechtshänder geeignet ist, bei einer zweiten
Stellung des Deckels am Gewinde des Trinkbechers hingegen befindet sich nach Drehung
des Deckels der Griff im Verhältnis zur Trinktülle in einer Stellung,
die den Becher für Linkshänder benutzbar macht.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
So ist insbesondere vorgesehen, dass der Deckel um einen Winkel von
etwa 90° bis zum Anschlag drehbar ist, was bedeutet, dass der Deckel schnell
auf den Becher aufdrehbar ist.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal ist die Trinktülle
an dem Deckel abklappbar angeordnet. Die Trinktülle, die vorzugsweise als Röhrchen
ausgebildet ist, steht über die Oberseite des Deckel im aufgeklappten Zustand
über. Bei abgeklappter Trinktülle wird verhindert, dass Verschmutzungen
in das Innere des Trinkbechers gelangen können.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere vorgesehen, dass die Trinktülle
im eingeklappten Zustand in einer Vertiefung im Deckel einliegt. Vorteilhaft ist
ferner hin, wenn im eingeklappten Zustand der Trinktülle durch die Trinktülle
die Öffnung im Deckel verschließbar ist, weil in einem solchen Fall, selbst
dann, wenn der Behälter versehentlich umgeworfen werden sollte, die Flüssigkeit
im Behälter im Becher nicht austreten kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere
ein noppenartiger Vorsprung an der Tülle vorgesehen, durch den die Öffnung
im Deckel abgedichtet wird.
Im Trinkzustand hingegen, d. h. im aufgeklappten Zustand der Tülle,
weist die Tülle in ihrer Längsachse einen Ansatz mit einer Bohrung auf,
wobei der Ansatz zum flüssigkeitsdichten Zustand mit der Öffnung im Deckel
in Wirkzusammenhang bringbar ist. Das bedeutet, dass hierdurch sichergestellt ist,
dass während des Trinkvorganges im Übergang von der Öffnung im Deckel
zu der Trinktülle keine Flüssigkeit austreten kann.
Um Getränke in dem Becher warm oder auch kalt zu halten, ist
der Becher vorteilhaft doppelwandig ausgebildet. Der Becher kann ebenfalls zwei
einander gegenüberliegende Griffe aufweisen, da – wie sich herausgestellt
hat – ältere Personen häufig den Becher eher mit zwei Händen
greifen.
Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung beispielhaft näher
erläutert.
1 zeigt den Trinkbecher samt Deckel in einer Seitenansicht;
2 zeigt eine Aufsicht auf den Deckel;
3 zeigt die Trinktülle in einer Seitenansicht;
4 zeigt eine Ansicht gemäß der Linie IV-IV
aus 1.
Gemäß 1 ist auf den mit
1 bezeichneten Trinkbecher ein Deckel 10 aufschraubbar. Der Trinkbecher
1, der vorzugsweise doppelwandig ausgebildet ist, besitzt den Griff
2, und im Bereich des oberen Randes eine Gewindeanordnung 3. Die
Gewindeanordnung 3 ist, wie sich dies insbesondere der 4
entnehmen lässt, derart ausgebildet, dass die Gewindeanordnung 3 zwei
Gewindeansätze 3a, 3b aufweist, um den Deckel 10
derart aufsetzen zu können, dass einmal die Tülle bzw. der Becher mit
dem Griff für Linkshänder und einmal für Rechtshänder geeignet
ist. Das bedeutet, dass, wenn der Deckel 10 mit seinem Gewinde
10a auf die Gewindeanordnung 3 des Bechers aufgesetzt wird, nach
einer Drehung von etwa 90° die Tülle 15 einmal derart in Bezug
auf den Griff 2 zu liegen kommt, dass der Becher für Links- und einmal
für Rechtshänder geeignet ist. Die mit 15 bezeichnete Tülle
stellt sich als längliches Rohr dar, das mit seinem einen
Ende über ein scharnierartiges Gelenk 16 mit dem Deckel
10 verbunden ist, wie sich dies insbesondere aus 2
ergibt. Die Tülle besitzt darüber hinaus im Bereich der Befestigung am
Deckel einen Noppen oder einen noppenartigen Vorsprung (17), mit welchem
die Öffnung 5 im Deckel 10 zum Inneren des Trinkbechers
1 hin verschließbar ist.
In der Längsachse der Tülle ist ein Ansatz 18 vorgesehen,
der eine Bohrung 19 zum Durchlass des Getränks durch die Bohrung
5 in die Tülle 15 aufweist, wobei der Ansatz derart ist,
dass dieser den Durchgang 5 seitlich abschließt, wenn die Tülle
aufgeklappt, sich also im trinkfertigen Zustand befindet.
Der Deckel 1 weist darüber hinaus eine Vertiefung
7 auf, in der die Tülle im eingeklappten Zustand einliegt, wie sich
dies aus 1, allerdings auch aus 2
ergibt.