Die Erfindung betrifft eine Stempelkopfaufnahme für die Verlagerung
eines Stempelkopfes an der Kappe eines Schildausbaugestells für den Bergbau,
aufweisend eine Gelenkpfanne, die mit einer an der Unterseite der Kappe befestigbaren
Basis verbunden ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Schildausbaugestell für
den untertägigen Bergbau mit einer Kappe mit Liegendkufen und mit wenigstens
einem zwischen Liegendkufe und Schildkappe angeordneten, teleskopierbaren Stempel,
der an einem Ende einen halbkugelförmigen Stempelkopf aufweist, der in einer
Gelenkpfanne einer an der Kappe befestigten Stempelkopfaufnahme schwenkbar gelagert
ist.
Eine gattungsgemäße Stempelkopfaufnahme sowie ein gattungsgemäßes
Schildausbaugestell hiermit sind aus der DE
20 2004 012 138 U1 der Anmelderin bekannt. Die bekannte Stempelkopfaufnahme
ist als Gussteil ausgeführt und mit der Unterseite der Schildkappe des Schildausbaugestells
verschweißt. Die Gelenkpfanne selbst liegt seitlich verdeckt zwischen Versteifungsstreben,
welche sich längs über die Unterseite der Kappe erstrecken. Die Arretierung
eines kugelgelenkförmigen Stempelkopfes in der Gelenkpfanne erfolgt mittels
Sicherungsbolzen, die an gabelförmigen Lagerschenkeln oder dgl. mittels Sicherungsbügeln
festgelegt werden.
Im Betriebseinsatz der Schildausbaugestelle in Gewinnungsstreben für
die Kohlegewinnung kann es durch das Zusammenwirken der hohen Setzkräfte sowie
Kohlestaub, Bedüsungswasser, Bruchgestein und anderer Einflüsse zu Beschädigungen
an der Stempelkopfaufnahme kommen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Stempelkopfaufnahme für Schildausbaugestelle
sowie Schildausbaugestelle hiermit zu schaffen, die selbst bei Beschädigungen
einer an der Kappe angeschweißten Stempelkopfaufnahme nach kurzer Umrüstzeit
weiterverwendet werden können und hierdurch geringere Stillstandzeiten eines
Gewinnungsstrebs bei Beschädigungen der Stempelkopfaufnahmen der Schildausbaugestelle
ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß für eine Stempelkopfaufnahme
dadurch gelöst, dass die Basis mittels lösbarer Befestigungsmittel an
der Kappe befestigbar oder befestigt ist, und dass die Basis mit fest mit ihr verbundenen
Druckstücken versehen ist, um mittels der Druckstücke die Druckkräfte,
die beim Setzen des Schildausbaugestells in die Kappe eingeleitet werden, sicher
auf die Kappe zu übertragen. Die Arretierung der erfindungsgemäßen
Stempelkopfaufnahme mittels lösbarer Befestigungsmittel an der Kappe ermöglicht
jederzeit einen Austausch einer gegebenenfalls schadhaft gewordenen Stempelkopfaufnahme.
Darüber hinaus ist von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Stempelkopfaufnahme
auch nachträglich an solchen Schildausbaugestellen eingesetzt oder angebaut
werden kann, die mit einer angeschweißten, aber beschädigten, Stempelkopfaufnahme
versehen sind. Eine erfindungsgemäße Stempelkopfaufnahme kann mithin auch
eine Ersatzstempelkopfaufnahme für eine vorhandene Gelenkpfanne oder dgl. bilden,
sofern die lösbaren Befestigungsmittel in Bereichen am Schild befestigt werden,
die bei noch gegebenenfalls montierter, beschädigter Gelenkpfanne zugänglich
sind. Mittels der an der Basis vorhandenen Druckstücke wird erreicht, dass
die beim Setzen des Schildausbaugestells aufgebrachten Druckkräfte sicher in
die Kappe eingeleitet werden können, ohne dass die Befestigungsmittel mittels
dieser relativ hohen Setzkräfte beaufschlagt sind. Die erfindungsgemäße
Lösung sieht mithin auch vor, die Befestigungsmittel über die Druckstücke
von den Setzkräften zu entlasten bzw. zu befreien.
Bei der bevorzugten Ausgestaltung einer Stempelkopfaufnahme weist
die Basis seitlich der Gelenkpfannen wenigstens zwei Seitenschenkel auf, an deren
Außenseiten, d.h. den Seiten, die der Gelenkpfanne abgewandt liegen, die Druckstücke
befestigt oder ausgebildet sind. Diese Maßnahme ermöglicht, die Basis
der Stempelkopfaufnahme im Bereich von z.B. Längsstreben oder Versteifungsstreben
an der Unterseite der Kappe anzuordnen, um dann die Druckkräfte vorzugsweise
in diese Versteifungsstreben einzuleiten. Die Druckstücke können insbesondere
an den Außenseiten der Seitenschenkel angeschweißt sein. Bei dieser Ausgestaltung
kann die gesamte Stempelkopfaufnahme bzw. Ersatzstempelkopfaufnahme als Schweißteil
ausgeführt werden. Um eine gleichmäßige Krafteinleitung zu erreichen,
ist besonders vorteilhaft, wenn an jedem Seitenschenkel zwei Druckstücke befestigt
oder ausgebildet sind, mithin die Krafteinleitung zu beiden Seiten der Gelenkpfanne
über jeweils zwei Druckstücke erfolgt. Die Druckstücke können
insbesondere aus Platten bestehen, deren der Gelenkmulde in der Gelenkpfanne zugewandt
liegende Stirnfläche als ebene Druckfläche ausgebildet ist. Da nur über
diese Stirnfläche die Kräfte beim Setzen des Schildes übertragen
werden, können die anderen Stirnflächen im Wesentlichen beliebig ausgeführt
werden.
Die lösbare Befestigung der Stempelkopfaufnahme an der Kappe
kann insbesondere mittels nur drei oder mittels nur vier lösbarer Befestigungsmittel
erfolgen. Während die Druckkräfte beim Setzen eines Schildausbaugestells
über die Druckstücke ohne gleichzeitige Belastung der lösbaren Befestigungsmittel
in die Kappe eingeleitet werden, ist es, sofern eine problemlose Montage und Demontage
der Stempelkopfaufnahmen an den Schildkappen ermöglicht werden soll, vorteilhaft,
die beim Rauben oder Einfahren der Schildausbaugestelle zwischen Kappe und Stempelkopf
wirkenden Kräfte über die lösbaren Befestigungsmittel
zu übertragen. Mit mehreren über den Umfang der Basis der Stempelkopfaufnahme
verteilt angeordneten lösbaren Befestigungsmitteln können die beim Rauben
auftretenden Kräfte sicher abgefangen werden, ohne dass Verkantungen zwischen
Kappe und Stempelkopfaufnahme auftreten können. Die lösbaren Befestigungsmittel
können insbesondere aus Steckbolzen mit Gewindeschaft und auf diese aufschraubbare
Befestigungsmuttern bestehen. Mit entsprechenden Schraubmitteln lässt sich
eine sichere und zugleich lösbare Verankerung der Stempelkopfaufnahmen an den
Kappen erreichen. Gegebenenfalls könnten auch einzelne der Befestigungsmittel
nicht als Schraubmittel, sondern als Steckbolzen mit Sicherungselementen oder als
feste Vorsprünge (Formschlußmittel) ausgeführt sein.
Bei der Ausgestaltung der Stempelkopfaufnahme in Schweißausführung
ist besonders vorteilhaft, wenn die Seitenschenkel mittels wenigstens eines Quersteges
verbunden sind, der mit wenigstens einem, vorzugsweise mit zwei Befestigungslöchern
für Befestigungsmittel versehen ist, wobei dann die weiteren Befestigungslöcher
an wenigstens einem der Seitenschenkel ausgebildet sind. Eine besonders stabile
Ausgestaltung lässt sich erreichen, wenn zwei Befestigungslöcher an einem
der Querschenkel und je ein Befestigungsloch an jedem Seitenschenkel ausgebildet
sind. Um eine sichere Arretierung an der Kappe zu erreichen, kann es vorteilhaft
sein, die Seitenschenkel unterschiedlich lang auszubilden und dann ein Befestigungsloch
im Schenkelabschnitt des längeren Seitenschenkels auszubilden, der über
den anderen Seitenschenkel hinausragt. Durch die Wahl von Seitenschenkeln unterschiedlicher
Länge kann erreicht werden, dass in unterschiedlichen Positionen an der Unterseite
der Kappe ausgebildete Aussparungen für die Befestigung der Basis verwendet
werden können.
Zweckmäßigerweise sind zwischen den Seitenschenkeln und
der Gelenkpfanne Gabelköpfe ausgebildet, an denen Sicherungsbolzen zum Sichern
eines in die Gelenkpfanne einfassenden Stempelkopfes arretierbar sind. Sofern die
Stempelkopfaufnahme eine Ersatzstempelkopfaufnahme bildet, ist besonders vorteilhaft,
wenn die Sicherungsbolzen und Sicherungsmittel identisch zu denjenigen sind, mit
denen der Stempelkopf auch an der angeschweißten Gelenkpfanne arretierbar ist.
Für eine stabile Ausführung der Stempelkopfaufnahme ist ferner vorteilhaft,
wenn die Gelenkpfanne mittels eines Mittelsteges an den Querstegen abgestützt
ist, der parallel zu den Seitenschenkeln und vorzugsweise mittig zwischen diesen
verläuft. Weiter vorzugsweise kann die Basis einen zumindest partiell offenen
Boden aufweisen, damit die Stempelkopfaufnahme insbesondere als Ersatzstempelkopfaufnahme
möglichst nahe der Einbauposition der ursprünglichen Gelenkpfanne positioniert
werden kann.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird auch bei einem Schildausbaugestell
mit gegebenenfalls defekter Gelenkpfanne insbesondere dadurch gelöst, dass
die Stempelkopfaufnahme ein lösbar mittels lösbarer Befestigungsmittel
an der Kappe befestigtes Austauschteil bildet und eine Basis mit Druckstücken
aufweist, mit denen die Basis an der Unterseite der Kappe anliegt, um über
die Druckstücke diejenigen Druckkräfte abzusetzen, die beim Setzen des
Schildausbaugestells zwischen Stempelkopf und Kappe wirken. Auch hier kann mittels
der Druckstücke wieder eine Entlastung der Befestigungsmittel von den beim
Setzen des Schildausbaugestells auftretenden Kräften erreicht werden. Die Kappe
kann insbesondere mit Versteifungsstreben versehen sein, die Aussparungen aufweisen,
in welche die lösbaren Befestigungsmittel einfassen.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen
Stempelkopfaufnahme sowie eines erfindungsgemäßen Schildausbaugestells
hiermit ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch
gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiels.
In der Zeichnung zeigen:
1 schematisch in Seitenansicht ein Schildausbaugestell
mit erfindungsgemäßer Stempelkopfaufnahme;
2 schematisch vereinfacht eine Ansicht einer erfindungsgemäße
Stempelkopfaufnahme in Montageposition an der Unterseite einer nur teilweise gezeigten
Schildkappe;
3 eine Ansicht der Oberseite einer erfindungsgemäßen
Stempelkopfaufnahme;
4 eine Schnittansicht entlang IV-IV in 3;
und
5 eine Schnittansicht entlang V-V in 3.
In 1 ist mit Bezugszeichen
1 ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau, insbesondere
für den untertägigen Strebbau bei der Kohlegewinnung, bezeichnet. Das
Schildausbaugestell 1 weist zwei nebeneinander liegende und auf dem Liegenden
2 aufliegende Liegendkufen 3, eine gegen das nicht dargestellte
Hangende andrückbare Schildkappe 4 mit einer verschwenkbaren Vorpfänderkappe
5, ein gelenkig mit der Schildkappe 4 verbundenes Bruchschild
6, welches mittels eines Lemniskatengetriebes, das jeweils von zwei Paaren
von Lenkern 7, 8 gebildet wird, gelenkig mit den Liegendkufen
3 verbunden ist, sowie zwei hydraulische Stempel
9 zum Andrücken der Schildkappen 4 gegen das Hangende bzw.
zum Einfahren des Schildausbaugestells 1 in eine minimale Einfahrhöhe
auf. Das Andrücken an das Hangende wird im Bergbau als "Setzen" eines Schildausbaugestells,
das Einfahren des Schildausbaugestells als "Rauben" bezeichnet. Das Gelenk zwischen
Bruchschild 6 und Schildkappe 4 kann mittels eines nur angedeuteten
Eckzylinders 11 stabilisiert werden.
Die am Schildausbaugestell 1 in der gezeigten Ausfahrhöhe
annähernd senkrecht stehenden, teleskopierbaren Stempel 9 stützen
sich mit ihren einen Enden jeweils in einer nach oben offenen Gelenkmulde
12 an den Liegendkufen 3 ab. Am entgegengesetzten Ende jedes Stempels
9 ist dessen ausfahrbarer Kolbenteil 13 mit einem halbkugelförmigen
Stempelkopf 14 versehen, der in eine insgesamt mit 20 bezeichnete
Stempelkopfaufnahme gelenkig einfasst, die an der Unterseite der Schildkappe
4 für jeden Stempel 9 befestigt ist. Bei der in den Ausführungsbeispielen
gezeigten Stempelkopfnahme 20 handelt es sich vorzugsweise um eine Ersatzstempelkopfaufnahme,
die als Austauschteil oder Ersatzteil nachträglich an der Schildkappe
4 befestigt wurde, weil eine an der Unterseite der Schildkappe
4 ursprünglich angeschweißte, nicht dargestellte Stempelkopfaufnahme
beschädigt wurde bzw. eine gelenkige Aufnahme des Stempelkopfes und eine Übertragung
der Kräfte beim Setzen oder Rauben des Schildausbaugestells 1 nicht
mehr gewährleistet.
2 zeigt schematisch stark vereinfacht eine Teilansicht
der Unterseite der Schildkappe 4 mit der dort lösbar befestigten,
erfindungsgemäßen Stempelkopfaufnahme 20. In 2
ist der Stempelkopf der Stempel nicht dargestellt, wodurch die zentral innerhalb
der Stempelkopfaufnahme 20 angeordnete und positionierte Gelenkpfanne
21 mit einer muldenförmigen Vertiefung 22 für den Stempelkopf
gut ersichtlich ist. Die gesamte Stempelkopfaufnahme 20 wird hier von einem
Schweißteil gebildet und die halbkugelförmige Vertiefung 22 besteht
z.B. aus einer Ausfräsung innerhalb der mittels eines rechteckigen Blocks gebildeten
Gelenkpfanne 21. Die Gelenkpfanne 21 ist zentral innerhalb einer
rechteckigen, mittels vier senkrecht zueinander stehenden Seitenwänden gebildeten
Basis 23 angeordnet. Die Basis 23 besteht aus einem äußeren,
längeren Seitenschenkel 24, einem inneren, kürzeren Seitenschenkel
25, einem hinteren Quersteg 26 sowie einem vorderen Quersteg
27, die jeweils miteinander verschweißt sind, um eine starre Basis
23 zu bilden. Der Abstand der Außenseiten 24' bzw.
25' der beiden Seitenschenkel 24, 25 der Basis
23 ist derart bemessen, dass die Stempelkopfaufnahme 20 zwischen
einer äußeren Versteifungsstrebe 15 und einer inneren Versteifungsstrebe
16, die jeweils an der Unterseite der Schildkappe 4 zu deren Versteifung
angeschweißt sind, positioniert und lösbar befestigt werden kann. In Montagelage
der Stempelkopfaufnahme 20 liegen dann die beiden Seitenschenkel
24, 25 unmittelbar benachbart zu den jeweiligen Versteifungsstreben
15 bzw. 16 und die Seitenschenkel 24, 25 reichen
bis annähernd an das Deckblech der Schildkappe 4 heran. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel liegt gleichzeitig der hintere Quersteg 26 unmittelbar
benachbart zu einer Querstrebe 17, welche mit den beiden Versteifungsstreben
15, 16 an der Unterseite der Schildkappe 4 verschweißt
ist.
Die lösbare Befestigung der Stempelkopfaufnahme 20 an
der Schildkappe 4 erfolgt hier mittels insgesamt vier Befestigungsmitteln
30, 35 sowie 40, wobei jedes Befestigungsmittel
30, 35, 40 einen Steckbolzen 31, 36,
41 aufweist, dessen Schaft mit einem Außengewinde versehen ist. Jedes
Befestigungsmittel 30, 35 bzw. 40 befindet sich an einer
Position, an welcher die Versteifungsstreben 15, 16 bzw. die Querstrebe
17 ohnehin mit einer Aussparung 15A, 16A bzw.
17A versehen sind. Um die entsprechenden Aussparungen 15A,
16A bzw. 17A für die Befestigung der Ersatzstempelkopfaufnahme
(Ersatzstempelkalotte) 20 nutzen zu können, ist im vorderen Verlängerungsabschnitt
24B des längeren Seitenschenkels 24, fluchtend mit der Aussparung
15A, ein Befestigungsloch 24A ausgebildet und auch der gegenüberliegende
Seitenschenkel 25 der Basis 23 der Stempelkopfaufnahme
20 weist ein Befestigungsloch 25A auf, welches fluchtend mit der
Aussparung 16A liegt. Für die beiden weiteren Befestigungsmittel
35 ist der hintere Quersteg 26 der Basis 23 mit zwei
Befestigungslöchern 26A versehen. Sobald die Stempelkopfaufnahme
20 in ihrer Montagelage positioniert ist und die jeweiligen Aussparungen
bzw. Befestigungslöcher fluchtend zueinander liegen, können die Steckbolzen
31, 36, 41 der Befestigungsmittel 30,
35, 40 durch die Löcher hindurchgesteckt und mittels Schraubmuttern
32, 37, 42 arretiert werden, um ein Lösen der Stempelkopfaufnahme
20 zu verhindern.
Im untertägigen Einsatz eines Schildausbaugestells
10 muss jede Schildkappe 4 relativ hohe Setzkräfte aufnehmen,
die von den hydraulischen Stempeln 9 auf die Schildkappe bzw. Hangendkappe
4 übertragen werden. Um die lösbaren Befestigungsmittel
30, 35, 40 von den hohen Setzkräften zu entlasten,
sind an den beiden Außenseiten 24', 25' der Seitenschenkel
24, 25 insgesamt vier Druckstücke 28 sowie
29 angeschweißt, welche sämtliche Druckkräfte, die vom Stempel
auf die Stempelkopfaufnahme 20 ausgeübt werden, in die Versteifungsstreben
15 bzw. 16 und somit in die Schildkappe 4 einleiten.
Beim Rauben des Schildausbaugestells 4 können die Druckstücke
28, 29 keine Kräfte aufnehmen, da sie nur lose mit ebenen
Stirnseiten an den Unterseiten der Versteifungsstreben 15, 16
anliegen. Die Kräfte beim Rauben werden über die lösbaren Befestigungsmittel
30, 35, 40 abgesetzt.
Die 3 bis 5
zeigen die erfindungsgemäße Stempelkopfaufnahme 20 im Detail.
Die zentral positionierte Gelenkpfanne 21 ist mittels eines Mittelstegs
45 an den beiden Querstreben 26, 27 abgestützt,
der an seiner Oberseite Befestigungsaufnahmen für Lastösen 50
aufweist. Der Mittelsteg 45 ist jeweils zwischen einer Querseite der Gelenkpfanne
21 und der benachbart liegenden Querstrebe 26 bzw. 27
eingeschweißt. Der Mittelsteg 45 erstreckt sich im Wesentlichen über
die gesamte Tiefe der Querstreben 26, 27 und verläuft parallel
zu den beiden Seitenschenkel 24, 25. Die Gelenkpfanne
21 kann hierbei einen mehrteiligen, aus einzelnen Blöcken oder Platten
bestehenden Unterbau 39 aufweisen, an welchem der Mittelsteg
45 seitlich angeschweißt ist. Zu beiden Seiten der Mulde
22 der Gelenkpfanne 21 sind Gabelköpfe 46 mit Stecklöchern
47 ausgebildet, um ein nicht gezeigtes Sicherungselement wie insbesondere
einen Sicherungsbolzen zum Sichern eines in die Mulde 22 einfassenden Stempelkopfes
an der Stempelkopfaufnahme 20 arretieren zu können. Um die lösbaren
Befestigungsmittel 30, 35, 40 von den Setzkräften
zu entlasten, können die einzelnen Befestigungslöcher 24A,
25A sowie 26A jeweils als Langlöcher ausgeführt sein,
wie insbesondere die 4 und 5
für die Befestigungslöcher 24A sowie 26A zeigen. Die
Druckstücke 28, 29 erstrecken sich nur partiell über
die Tiefe der Seitenschenkel 26, 27 und die flachen Stirnseiten
28' der Druckstücke 28 liegen etwa auf gleicher Höhe
wie der Boden der Mulde 22 der Gelenkpfanne 21.
Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung
zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche
fallen sollen. Die Druckstücke 28, 29 können aus rechteckförmigen
Platten gleicher oder unterschiedlicher Abmessungen oder auch aus parallelogrammförmigen
Platten bestehen, wobei zum Absetzen der Druckkräfte beim Setzen eines Schildausbaugestells
vorteilhaft ist, wenn wenigstens die den Versteifungsstreben zugewandte Stirnfläche
der einzelnen Druckstücke eben ist. Die Druckstücke können an den
Seitenschenkeln auch angegossen oder angeschraubt sein. In den Fig. ist eine Befestigung
einer Stempelkopfaufnahme mit vier lösbaren Befestigungsmitteln gezeigt, wobei
zwei Befestigungsmittel an dem hinteren Quersteg positioniert sind. Je nach zur
Verfügung stehendem Montageraum an der Unterseite der Schildkappe könnten
gegebenenfalls eines oder beide dieser lösbaren Befestigungsmittel auch aus
Vorsprüngen oder dgl. bestehen, die in entsprechende Aussparungen in den Querstreben
einfassen, oder die Befestigung der Stempelkopfaufnahme könnte insgesamt nur
mit drei lösbaren Befestigungsmitteln erfolgen. Falls in geeigneter Position
eine Aussparung an der äußeren Versteifungsstrebe der Schildkappe zur
Verfügung steht, könnte gegebenenfalls auch der verlängerte Seitenschenkel
entfallen, wodurch die Stempelkopfaufnahme insgesamt einen symmetrischen Aufbau
erhalten kann, um eine Ersatzstempelkalotte sowohl links als auch rechts unterhalb
einer Schildkappe positionieren und befestigen zu können.