| Dokumentenidentifikation |
DE102005062403B3 23.08.2007 |
| Titel |
Vorrichtung und Verfahren zur Erzeugung eines Abstandsgestricks |
| Anmelder |
Groz-Beckert KG, 72458 Albstadt, DE |
| Erfinder |
Jürgens, Eric, 72406 Bisingen, DE |
| Vertreter |
Rüger und Kollegen, 73728 Esslingen |
| DE-Anmeldedatum |
23.12.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005062403 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
23.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D04B 1/22(2006.01)A, F, I, 20060829, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D04B 9/06(2006.01)A, L, I, 20060829, B, H, DE
D04B 35/02(2006.01)A, L, I, 20060829, B, H, DE
D04B 35/04(2006.01)A, L, I, 20060829, B, H, DE
D04B 37/00(2006.01)A, L, I, 20060829, B, H, DE
D04B 21/20(2006.01)A, L, I, 20060829, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung eines Abstandsgestricks kann in Form einer Rundstrickmaschine mit zwei Strickzylindern oder mit Strickzylinder und Rippscheibe ausgebildet sein. Zwischen den beiden dadurch festgelegten Nadelfonturen ist eine Polfadenübergabeeinrichtung 4 angeordnet, die vorzugsweise zwei Gruppen 5, 6 von Vorlegeteilen aufweist, die jeweils aus einer Ruheposition heraus in eine Fadenfangposition bewegbar sind. Dabei bewegen sich die Vorlegeteile der einen Gruppe zu den Haken der Nadeln des ersten Nadelbetts und die Vorlegeteile der anderen Gruppe zu den Haken der Nadeln des anderen Nadelbetts. Auf diese Weise wird die Erzeugung von Abstandsgestricken auf Rundstrickmaschinen möglich, wobei Zungennadeln Anwendung finden können und der Nadelhub auf ein übliches Maß von weniger als 14 mm begrenzt wird. Das Abstandsgestrick kann eine Dicke von deutlich mehr als 14 mm aufweisen, d.h. eine Dicke, die den Nadelhub bei weitem übersteigt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Abstandsgestricks,
insbesondere eines Abstandsgestricks mit einem Gestrickflächenabstand von mehr
als 14 mm. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Erzeugung eines
solchen Abstandsgestricks.
Für technische Textilien und spezielle Funktionsbekleidung werden
häufig Abstandstextilien eingesetzt, deren beide Textilflächen durch Polfäden
miteinander verbunden sind. Dabei sind lediglich Abstandsgestricke von einer Höhe
von 3 mm bis zu 14 mm und Abstandsgewirke und Abstandsgewebe bis zu einer Höhe
von 60 mm oder darüber bekannt. Die Höhe ist der Abstand zwischen den
beiden Textilflächen, die untereinander durch einen Polfaden verbunden sind.
Als Polfaden wird häufig ein Monofilfaden eingesetzt. Alternativ zu Abstandsgewirken
bzw. -geweben kann ein Abstandsgestrick auf einer Rundstrickmaschine mit Strickzylinder
und Rippscheibe hergestellt werden. Beispielsweise wird die eine dann schlauchförmige
Gestrickfläche mit den Nadeln der Rippscheibe und die andere ebenfalls schlauchförmige
Gestrickfläche mit den Nadeln des Strickzylinders hergestellt. Beide Gestrickflächen
werden mit dem zwischen ihnen hin und her verlaufenden Monofilfaden verbunden. Der
Abstand der Gestrickflächen ist abhängig von dem Abstand zwischen dem
Strickzylinder und der Rippscheibe.
Der Abstand zwischen der Rippscheibe und dem Strickzylinder kann jedoch
nicht beliebig groß gemacht werden, um dem Bestreben, größere Gestrickflächenabstände
zu erzeugen, zu genügen. Denn der Abstand zwischen Rippscheibe und Strickzylinder
muss durch die Nadeln überbrückt werden, wenn diese ausgetrieben werden.
Ein größerer Nadelaustrieb erfordert einen längeren Weg im Nadelschloss,
wodurch längere Schlösser verwendet werden müssen. Werden längere
Schlösser verwendet, verringert sich in gleichem Maße die Produktivität
der Maschine, denn längere Schlösser haben zur Folge, dass über den
Umfang einer Rundstrickmaschine weniger Schlosskurven möglich sind. Die Systemzahl
am Durchmesser der Rundstrickmaschine wird dann geringer, was weniger Maschenreihen
pro Maschinenumdrehung bedeutet.
Aus der DE 103 20 533 A1
ist eine Rundstrickmaschine zur Herstellung von Abstandsgestricken bekannt. Zur
Maschenbildung werden zumindest in einer Ausführungsform der Maschine Schiebernadeln
verwendet. Mit dieser Maschine sind Abstände zwischen den Gestrickflächen
von bis zu 14 mm realisierbar.
Allerdings erfordern Schiebernadeln Schlösser, die nicht nur
für die Nadel sondern auch für den Schieber eine Schlosskurve aufweisen.
Solche Schlösser sind aufwendiger als Schlösser für Zungennadeln.
Außerdem stößt die Anwendung auf Grenzen, wenn die Abstände
der Gestrickflächen größer als 14 mm sein sollen, weil bei dem dann
erforderlichen überweiten Austrieb längere Schlösser notwendig sind.
Es gilt dann das oben gesagte in Bezug auf die Produktivität der Strickmaschine.
Werden längere Schlösser verwendet, verringert sich in gleichem Maße
die Produktivität der Maschine, denn längere Schlösser haben zur
Folge, dass über den Umfang einer Rundstrickmaschine weniger Schlosskurven
möglich sind.
Bei der Herstellung von Abstandsgestricken unter Verwendung von Zungennadeln
ist der Abstand der beiden Textilflächen unter anderem abhängig von den
Zungen- bzw. Scharnierlängen der Zungennadeln. Der Verbindungsfaden der beiden
Textilflächen muss bei der Einbindung in Fangstellung sowohl in die Rippnadel
wie auch in die Zylindernadel eingelegt werden. Dabei können beide Nadeln maximal
soweit ausgefahren werden, dass der im Haken befindliche Faden, welcher zur Maschenbildung
genutzt wird, noch auf der in Rücklage befindlichen Nadelzunge verbleibt und
nicht über die Innenkante der Nadelzunge auf den Nadelschaft gleitet. Somit
ist der Abstand der beiden Textilflächen bei der Verwendung von Zungennadeln
auf deren max. Scharnierlänge begrenzt. Dies gilt insbesondere bei einer Strickmaschine
gemäß US 4,122,690. Bei dieser
Strickmaschine stehen sich zwei Nadelzylinder koaxial gegenüber. Beide Nadelzylinder
sind mit Zungennadeln bestückt. Mit dieser Druckschrift wird die Übergabe
von Maschen einer Nadel auf einem ersten Strickzylinder auf eine Nadel auf einem
zweiten Strickzylinder offenbart. Bei Verwendung der Strickzylinderanordnung gemäß
US 4,122,690 zur Herstellung von Abstandsgestricken
wird der Abstand zweier Gestricktextilien durch zwei mal die Scharnierlänge
minus ein mal die Hakengröße begrenzt, da der Polfaden in beide Haken
der Strickmaschinennadeln eingelegt wird. Es können somit Abstandsgestricke
mit einem Abstand von ca. 10 mm zwischen den Gestrickflächen hergestellt werden.
Aus der DE 43 01 242 A1
ist die Erzeugung von Abstands gewirkenden mittels einer modifizierten Kettenwirkmaschine
bekannt. Diese weist in einer Reihe angeordnete aber gruppenweise unabhängig
voneinander auf und ab bewegbare Nadeln auf, wobei die in Gruppen angeordneten Nadeln
unterschiedliche Hakenpositionen aufweisen. Das Einlegen von Fäden in die Nadeln
erfolgt mit Lochnadeln zur Fadenführung. Weitere Elemente dienen dazu, die
Polfäden zu ergreifen und sie auf eine bestimmte Länge zu ziehen, mit
der sie später in der Wirkware verankert sind.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Vorrichtung zur Erzeugung eines Abstandsgestricks zu schaffen, die bedarfsweise
mit Zungennadeln auskommt. Außerdem ist es Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes
Verfahren zu schaffen. Insbesondere soll zur Erzeugung von Abstandsgestrick auf
einer Strickmaschine eine Lösung geschaffen werden, bei der die Größe
des Abstands nicht mehr durch den maximal erzielbaren Nadelaustrieb oder im Falle
von Zungennadeln durch den Abstand zwischen Zungenspitze in Zungenrücklage
und Nadelhaken definiert ist.
Diese Aufgabe wird mit der Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie dem Verfahren
nach Anspruch 20 gelöst:
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind zwei Gruppen von Nadeln vorhanden,
die jeweils eine Nadelfontur bilden und zur Erzeugung einer Gestrickfläche
herangezogen werden. Zwischen beiden Gestrickflächen erstrecken sich Abschnitte
bzw. Schenkel eines Polfadens. Dieser wird mittels einer Gruppe von Vorlegeteilen
jeweils in den Fangbereich der Nadeln der einen oder der anderen Nadelfontur geführt,
um in der jeweiligen Gestrickfläche verankert zu werden. Der Abstand zwischen
den beiden Nadelfonturen wird somit durch die Vorlegeteile überbrückt.
Die Größe des Abstands ist nicht mehr durch den maximal erzielbaren Nadelaustrieb
oder im Falle von Zungennadeln durch den Abstand zwischen Zungenspitze in Zungenrücklage
und Nadelhaken definiert. Dieser Abstand legt bei Zungennadeln den Weg fest, den
eine in dem Haken gehaltene Masche oder Halbmasche zurücklegen darf bis sie
über die offene, in Rücklage befindliche Zunge gleitet und somit beim
Nadelrückzug von der Nadel abgeschlagen wird. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung eignet sich somit insbesondere zur Bestückung mit Zungennadeln,
wobei prinzipiell auch Schiebernadeln vorgesehen werden können. Der Nadelaustrieb
kann auf das zum Herstellen von einlagigem Gestrick übliche Maß begrenzt
bleiben, womit nur geringe Nadelhübe und somit kleine Schlosskurven erforderlich
sind. Entsprechend können an einer Rundstrickmaschine sehr viele Stricksysteme
installiert und bei einer Zylinderumdrehung sehr viele Maschenreihen erzeugt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht deshalb einen wirtschaftlichen
Betrieb auch bei Herstellung von Abstandsgestricken mit Gestrickflächenabständen
über 14 mm.
Weiter gestattet die erfindungsgemäße Strickmaschine die
Herstellung von Abstandsgestricken nicht nur mit hoher Maschenreihenzahl pro Umdrehung
(hohe Systemdichte) sondern auch mit hohen Umdrehungszahlen des Strickzylinders.
Der geringe erforderliche Austrieb der Zungennadeln stimmt etwa mit dem Austrieb
überein, der zur Herstellung einfacher glatter Strickware erforderlich ist.
Mit entsprechend hoher Umdrehungszahl und der sich daraus ergebenden Produktivität
kann nun bei der Herstellung von Abstandsgestricken gearbeitet werden.
Prinzipiell ist es möglich, die Vorlegeteile so zu gestalten,
dass sie zwischen zwei Fadenübergabestellen, nämlich der Fadenübergabestelle
der ersten Fontur und der Fadenübergabestelle der zweiten Fontur hin und her
bewegbar sind. Es wird jedoch bevorzugt, die Vorlegeteile zwischen einer Passivstellung
und einer Fadenübergabestellung zu bewegen. Die Passivstellung liegt dabei
etwa auf halbem Wege zwischen beiden Fadenübergabestellungen. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform ist die Gruppe der Vorlegeteile in zwei Teilgruppen untergliedert.
Die erste Teilgruppe ist den Nadeln der ersten Fontur zugeordnet während die
zweite Teilgruppe den Nadeln der zweiten Fontur zugeordnet ist. Damit hat jede Nadelfontur
gewissermaßen ihren eigenen Polfadenzubringer in Form von Vorlegeteilen. Dieses
Konzept ermöglicht sowohl die Einstellung sehr geringer Fonturabstände
und somit sehr geringer Gestrickflächenabstände als auch die Einstellung
sehr großer Gestrickflächenabstände.
Die Vorlegeteile können prinzipiell auf unterschiedliche Weise
bewegt werden. Es wird bevorzugt, sie längs verschiebbar zu lagern und zu bewegen.
Die Vorlegebewegung oder Fadenübergabebewegung kann dann, wie die Bewegung
der Strickwerkzeuge (Nadeln, insbesondere Zungennadeln) durch ein Schloss erzielt
werden, das mit Füßen der Vorlegeteile in Eingriff steht.
Das erfindungsgemäße Konzept eignet sich allgemein für
Strickmaschinen, auch für Flachstrickmaschinen. Es wird jedoch bevorzugt bei
Rundstrickmaschinen angewendet. Dabei wird das erste Nadelbett als Strickzylinder
gestaltet. Das zweite Bett kann ebenfalls ein Strickzylinder oder auch eine Rippscheibe
sein. In beiden Fällen ist das zweite Nadelbett (Strickzylinder oder Rippscheibe)
vorzugsweise koaxial zu dem ersten Nadelbett ausgerichtet. Die so erhaltene Strickmaschine
kann durch Variation des Abstands zwischen den beiden Strickzylindern oder zwischen
Rippscheibe und Strickzylinder auf unterschiedliche Gestrickflächenabstände
und somit Polfadenschenkellängen eingestellt werden. Die Vorlegeteile können
in einem Platinenring angeordnet sein, der dem Spalt zwischen den beiden Strickzylindern
bzw. zwischen Rippscheibe und Strickzylinder benachbart angeordnet ist. In diesem
Platinenring sind die Vorlegeteile der beiden oben genannten Gruppen vorzugsweise
in einem Winkel zueinander angeordnet und orientiert. Außerdem sind sie in
Richtungen bewegbar, die in dem genannten Winkel zueinander stehen. Vorzugsweise
ist dieser Winkel ein rechter Winkel. Dies gilt insbesondere im Falle der Rundstrickmaschine
mit Rippscheibe und Strickzylinder. Im Falle einer Rundstrickmaschine mit zwei Strickzylindern
kann dieser Winkel ebenfalls ein rechter oder ein von einem rechten
Winkel abweichender Winkel sein. Der Vorteil dieser Anordnung liegt darin, dass
die Vorlegeteile, wenn sie in Passivstellung (Rückzugsposition) stehen, den
Raum zwischen den Haken der beiden Nadelfonturen freigeben.
Eine Ebene parallel zu den Flachseiten der Vorlegeteile und somit
zu den Kanalwänden der Führungen der einen Gruppe der Vorlegeteile ist
vorzugsweise parallel zu einer Ebene die zu den Flachseiten der Nadeln bzw. den
Kanalwänden der Nadeln parallel ist. Dies gilt auch für die zweite Gruppe
von Vorlegeteilen und Nadeln. Dies gilt insbesondere im Fall einer Rundstrickmaschine
mit Rippscheibe und Strickzylinder. Es ergibt sich ein übersichtlicher und
funktionssicherer Aufbau. Im Falle der aus zwei Strickzylindern bestehenden Rundstrickmaschine
ist der Winkel zwischen der Führung des Vorlegeelements und der Führung
der ihm zugeordneten Nadel ca. 45 Grad; in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist dieser Winkel kleiner als 45 Grad.
Die Vorlegeteile können alternativ in den Nadelbetten untergebracht
sein. Dabei sind beispielsweise zwischen Nadelkanälen zusätzliche Kanäle
für Vorlegeteile vorgesehen. Alternativ können einzelne Nadelkanäle
an Stelle mit Nadeln mit Vorlegeteilen bestückt werden. Die Vorlegeteile werden
dann weiter ausgetrieben als die Nadeln, um den Abstand zwischen den beiden Nadelfonturen
zu überbrücken. In Einzelfällen mag es genügen, lediglich in
einem Nadelbett Vorlegeteile vorzusehen. Dies gilt insbesondere wenn die Vorlegeteile
den Polfaden sowohl schiebend als auch ziehend bewegen können. Im bevorzugten
Falle sind jedoch bei dieser Konstruktionsart beide Nadelbetten mit Vorlegeteilen
ausgerüstet. Damit wird der Polfaden von dem jeweiligen Vorlegeteil lediglich
schiebend bewegt. Das Vorlegeteil kann dann wie ein schlanker Schieber ausgebildet
sein, der an seiner Endfläche eine Kerbe zur Fadenaufnahme aufweist.
Die Vorlegeteile können massiv ausgebildet sein. Sie weisen jedoch
vorzugsweise ein aus zwei Lamellen bestehendes Ende auf. Alternativ können
sie im Ganzen aus zwei Lamellen ausgebildet sein, die aneinander anliegen. Die Lamellen,
beispielsweise dünne Stahlbleche, weisen vorzugsweise die gleiche übereinstimmende
Kontur auf. Sie können lose aneinander liegen oder miteinander verbunden sein.
Die Lamellen gestatten ein Einfahren eines Nadelhakens zwischen sie, wobei sie etwas
gespreizt werden können. Dieses erleichtert die Fadenübergabe von dem
Vorlegeteil an die Nadel.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung
ergeben sich aus der Zeichnung, der Beschreibung oder Ansprüchen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 eine Rundstrickmaschine in aufs Äußerste
schematisierter ausschnittsweiser Darstellung ihrer Nadelfonturen und einiger Vorlegeteile
mit Gestrick,
2 die Rundstrickmaschine nach 1
mit ausgetriebenen Nadeln und vorgelegtem Polfaden in schematisierter Darstellung,
3 und 4 weitere Arbeitspositionen
der Rundstrickmaschine beim Verstricken des Polfadens,
4a eine Detailausschnittsdarstellung aus
4,
5 Zungennadeln der Rippscheibe und Vorlegeteile in
ausschnittsweiser Perspektivdarstellung,
6 Zungennadeln des Strickzylinders und Vorlegeteile
in ausschnittsweiser Perspektivdarstellung,
7 eine Rundstrickmaschine mit Rippscheibe, Strickzylinder
und Platinenring für die Vorlegeteile in schematisierter Darstellung,
7a eine abgewandelte Ausführungsform einer Rundstrickmaschine
mit Rippscheibe, Strickzylinder und Platinenring für die Vorlegeteile in schematisierter
Darstellung,
8 eine Rundstrickmaschine mit zwei zueinander koaxialen
Strickzylindern und Platinenring für Vorlegeteile in ausschnittsweiser schematisierter
Darstellung,
9 Stricksysteme mit in die Nadelfontur integrierten
Vorlegeteilen beim Fadeneinlegen und
10 die Stricksysteme nach 9
bei der Polfadenübergabe und der Maschenbildung.
In 1 ist als Ausschnitt aus einer Strickmaschine
1 eine erste Nadelfontur 2, bestehend aus einzelnen, als Zungennadeln
ausgebildeten Nadeln 2a bis 2h und eine zweite Nadelfontur
3, bestehend aus ebenfalls als Zungennadeln ausgebildeten Nadeln
3a bis 3h, veranschaulicht. Die Nadeln 2a bis
2h der ersten Nadelfontur 2 sind gegen die Nadeln 3a
bis 3h der zweiten Nadelfontur 3 vorzugsweise um eine halbe Teilung
versetzt angeordnet. Des Weiteren veranschaulicht 1
eine Polfadenübergabeeinrichtung 4, zu der eine erste Gruppe
5 von ersten Vorlegeteilen 5a, 5b, 5c und eine
zweite Gruppe 6 von zweiten Vorlegeteilen 6a, 6b,
6c gehören. Nachdem 1
lediglich einen Ausschnitt des gesamten Stricksystems der Strickmaschine veranschaulicht,
versteht es sich, dass die tatsächliche Anzahl der Nadeln 2a bis
2h, 3a bis 3h und Vorlegeteile 5a bis
5c, 6a bis 6c wesentlich größer als dargestellt
ist. Im Einzelnen kann bedarfsweise jeder Nadel 2a bis 3h ein
Vorlegeteil zugeordnet sein, wenn sehr viele Polfadenschenkel zu erzeugen sind.
Es ist jedoch auch möglich, mit einer niedrigeren Anzahl von Vorlegeteilen
auszukommen, wenn weniger Polfadenschenkel zu erzeugen sind.
Das in 1 veranschaulichte Stricksystem
kann sowohl als Flachbettstricksystem als auch als Stricksystem einer Rundstrickmaschine
Anwendung finden. In letzterem Falle sind die Nadeln 2a bis 3h
von den Nadelkänälen von Strickzylindern 7, 8 aufgenommen,
die in axialem Abstand und koaxial zueinander angeordnet sind, wie 8
veranschaulicht. Die Vorlegeteile 5a bis 6c der Gruppen
5, 6 sind in entsprechenden Führungen oder Kanälen eines
Platinenrings 9 angeordnet. Dieser kann im Bereich des zwischen beiden
Strickzylindern 7, 8 vorgesehenen Abstands angeordnet sein und
einen etwas größeren Durchmesser als diese aufweisen.
Die Nadeln 2a bis 3h sind parallel zueinander um
den Umfang der Strickzylinder 7, 8 herum angeordnet. Sie weisen
Füße 10, 11 auf, die mit Antriebseinrichtungen, mit
Schlössern 12, 13 in Eingriff stehen und dazu dienen, die
Nadeln 2a bis 3h bei Drehung des jeweiligen Strickzylinders
7, 8 axial, d.h. in Nadellängsrichtung zu bewegen. Die Nadeln
2a bis 3h werden dadurch ausgetrieben und zurückgezogen,
wobei die Maschenbildung erfolgt. Als Nadel 2a bis 3h eignet sich
nahezu jede bekannte Zungennadel mit frei beweglicher Zunge. Eine gesonderte Zungensteuerung
kann vorgesehen sein, ist aber nicht erforderlich.
Der Platinenring 9 weist vorzugsweise für die Vorlegeteile
5a bis 5c der Gruppe 5 eine Gruppe Führungen
14 in Form zueinander paralleler schmaler Kanäle auf, die dazu eingerichtet
sind, die Vorlegeteile 5a bis 5c längs verschiebbar aufzunehmen.
Der Platinenring 9 weist außerdem eine Gruppe weiterer Führungen
15 auf, die dazu eingerichtet sind, die Vorlegeteile 6a bis
6c der Gruppe 6 entlang ihrer Längsrichtung verschiebbar
aufzunehmen. Die Führungen 14 der einen Gruppe sind parallel zueinander.
Die Führungen 15 der anderen Gruppe sind ebenfalls parallel zueinander
orientiert. Die Führungen 14, 15 der beiden Gruppen schließen
miteinander einen Winkel ein, der gemäß der 8
in etwa 90 Grad umfasst. Damit ergibt sich zwischen der Bewegungsrichtung der Nadel
2a und der Bewegungsrichtung des ihr zugeordneten Vorlegeteils
6a ein Winkel &agr; von ca. 45°. Der Winkel &agr; zwischen der
Nadel 3a und dem ihr vorgelegten Vorlegeteil 5a ist ebenfalls
ca. 45°.
Es sind auch Ausführungsbeispiele möglich, bei denen der
Winkel &agr; zwischen der Nadel 3a und dem ihr vorgelegten Vorlegeteil
5a vorzugsweise kleiner als 45 Grad und der Winkel zwischen den Führungen
14, 15 somit ein stumpfer Winkel ist.
In einem speziellen Ausführungsbeispiel (nicht gezeichnet) ist
es möglich, die Führung 14, 15 parallel zu den Strickzylindern
7, 8, insbesondere deren Nadelführungen anzuordnen. Sie sind
somit koaxial zueinander ausgerichtet und vorzugsweise einstückig, nahtlos
miteinander verbunden. Es ist dann möglich, die Vorlegeteile 5,
6 mit einem hakenartigen Ende zu versehen mit dem dann der Polfaden in
Richtung der Nadel 2, 3, in die er eingelegt werden soll, gezogen
wird und nicht wie oben beschrieben geschoben, und somit vorgelegt wird. Mit dieser
Anordnung wird der Bewegungsablauf, mit dem der Polfaden in den Haken
25 einer Nadel 2, 3 eingelegt wird im Vergleich zu dem
obigen Beispiel umgekehrt. Dies kann bei der Erfassung des Polfadens durch die Vorlegeteile
5, 6 wie auch beim Einlegen in den Haken 25 der Nadeln
2, 3 Vorteile haben. Der Polfaden wird zwischen den Gestrickflächen
nicht schiebend sondern ziehend bewegt.
Den Vorlegeteilen 5a, 6a sowie allen anderen Vorlegeteilen
sind jeweils Antriebseinrichtungen 16, 17 zugeordnet, die in
8 lediglich schematisch angedeutet sind und beispielsweise
durch Schlösser gebildet sein können, in die Füße der Vorlegeteile
5a bis 6c greifen. Sind die Schlösser mit einer Schlosskurve
ausgerüstet und stationär angeordnet und dreht der Platinenring
9 synchron mit den Strickzylindern 7, 8 werden die Vorlegeteile
5a bis 6c entsprechend der Form der zugeordneten Schlosskurve
ausgetrieben und zurückgezogen. Die ausgetriebene Position des jeweiligen Vorlegeteils
5a, 6a ist in 8 gestrichelt veranschaulicht.
In 7 ist eine Rundstrickmaschine
1' veranschaulicht, die an Stelle eines oberen Strickzylinders
9 eine Rippscheibe 18 aufweist, die, wie schon die Strickzylinder
7, 8, ein Nadelbett bildet. Sie weist eine Anzahl radial angeordneter
Schlitze auf, die Führungen 19 für die darin gelagerte jeweilige
Nadel 2a (bis 2h) bildet. Die Nadeln 2a der Rippscheibe
18 sind somit im Wesentlichen rechtwinklig zu den Nadeln 3a bis
3h des Strickzylinders 8 angeordnet. Zwischen den Haken der Nadeln
der Rippscheibe 18 und den Haken der Nadeln des Strickzylinders
8 ist ein Spalt vorhanden, dessen Größe bzw. Weite den Abstand
der Gestrickflächen des herzustellenden Abstandsgestricks festlegt. Die Vorlegeteile
5a bis 6c sind wiederum in einem Platinenring 9 gehalten.
Die Führung 15 des Vorlegeteils 6a fluchtet mit der Führung
19 der Nadel 2a. Ebenso fluchten die sonstigen Führungen
der Vorlegeteile der Gruppe 6 mit den entsprechenden Führungen der
Rippscheibe 18. Die Führung 14 des Vorlegeteils
5a fluchtet mit der Führung 20 der Nadel
3a. Entsprechend fluchten die sonstigen Führungen 14 der
Vorlegeteile der Gruppe 5 mit den entsprechenden Führungen des Strickzylinders
8. Dies führt dazu, dass der Polfaden 24 in etwa auf halber
Hakenhöhe dem Hakeninnenraum gegenüber steht. Damit der Polfaden
24 durch die Vorlegeteile 5, 6 in den Hakeninnenraum
eingelegt werden kann sind Mittel (nicht gezeichnet) in Form von Schrägen oder
Rampen vorgesehen. Diese Einführmittel können sowohl an den Nadeln
2, 3 sowie an den Vorlegeteilen 5, 6 ausgebildet
sein. Es ist auch möglich, den Vorlegeteilen 5, 6 zusätzlich
zu der beschriebenen Translationsbewegung weitere Bewegungskomponenten zu überlagern,
beispielsweise Kippbewegungen, um die Übergabe des Polfadens an die Nadeln
2, 3 zu erleichtern. Es ist des Weiteren möglich, den Platinenring
9, wie in 7a angedeutet, in einer anderen
Ausrichtung auszubilden, so dass zwischen den einander jeweils zugeordneten Führungen
der Nadeln und ihrer zugeordneten Vorlegeteile ein spitzer Winkel entsteht.
In den 1 bis 4
sowie 7 und 8 sind die
Vorlegeteile 5a bis 6c lediglich schematisch veranschaulicht worden.
Zur weiteren Erläuterung der körperlichen Ausbildung derselben wird auf
die 5 und 6 verwiesen,
wobei von der Maschinenkonfiguration nach 7a ausgegangen
wird. 5 veranschaulicht die Nadeln 2a,
2b usw. der Rippscheibe sowie die Vorlegeelemente 6a,
6b, 6c (sowie weitere). Wie ersichtlich, bestehen die Vorlegeteile
jeweils aus zwei Lamellen 21, 22, die als sich entlang der Bewegungsrichtung
erstreckender, durch parallele Kanten begrenzter Streifen aus federndem Stahl ausgebildet
sind. Die beiden Lamellen 21, 22 weisen vorzugsweise übereinstimmende
Umrisse auf und sind an ihrem Ende mit einem Winkelausschnitt 23 versehen,
der z.B. eine rechtwinklige Ecke definiert und an seinen Enden und in der Mitte
gerundet ist. Der Winkelausschnitt 23 dient der Aufnahme des Polfadens
24. Der Polfaden 24 läuft z.B. über den Winkelausschnitt
23 des Vorlegeteils 6a, im Anschluss daran zwischen dem Vorlegeteil
6a und 6b hindurch zum Vorlegeteil 5a, der Nadelfontur
3, dort über den Winkelausschnitt 28 und dann zwischen den
Vorlegeteilen 5a und 5b wieder zurück zur Nadelfontur
2 über den Winkelausschnitt 23 des Vorlegeteils
5b. Dieser Wechsel des Polfadens 24 zwischen den Nadelfonturen
2 und 3 geht aus den 5 und
6 nicht hervor. Er ist aber für die Verbindung
der beiden Textilflächen 29, 30 unabdingbar. Die beiden Lamellen
21, 22 sind in geringem Abstand zueinander gehalten oder liegen
unter geringer Vorspannung aneinander an. Die Nadeln 2a bis 2c
können mit ihrem jeweiligen Haken 25 zwischen die beiden zu ein und
demselben Vorlegeelement gehörigen Lamellen 21, 22 fahren,
wie in 5 anhand der Nadeln 2a bis
2c veranschaulicht ist. Die Lamellen 21, 22 werden dabei
etwas voneinander weg gespreizt. Die Nadel kann dann mit ihrem Haken den Polfaden
24 in Form einer Halbmasche übernehmen, wie in 5
anhand der Nadel 2c und des Hakens 25 veranschaulicht ist.
6 veranschaulicht das Stricksystem gemäß
7a anhand von zu dem Strickzylinder 8 gehörigen
Nadeln 3a, 3b, 3c, 3d (und weiteren) sowie zugeordneter
Vorlegeteile 5a, 5b, 5c usw. Vorzugsweise sind die Vorlegeteile
5a, 5b, 5c (und weitere) zu den Vorlegeteilen
6a, 6b, 6c identisch ausgebildet. Sie weisen wiederum
jeweils zwei Lamellen 26, 27 auf, die aus Streifen federnden Stahls
bestehen und ohne größere Vorspannung aneinander anliegen. Die Nadeln
des Strickzylinders können zwischen diese Lamellen fahren, um den in dem endständigen
Winkelausschnitt 28 liegenden Polfaden 24 zu übernehmen.
Die insoweit beschriebene Strickmaschine 1 arbeitet wie folgt:
Es wird auf die Ausführungsform nach den 1 bis
4 verwiesen, die im Wesentlichen der Konfiguration
nach 8 entspricht, wobei die Beschreibung entsprechend
auf Konfigurationen nach 7 oder 7a
anzuwenden ist.
Die Nadeln 2a bis 2h und 3a bis
3h arbeiten jeweils, indem sie ausgetrieben und rückgezogen werden.
Beim Austreiben lassen sie jeweils die vom Haken gehaltene Masche über die
Zunge auf den Nadelschaft gleiten und fangen mit dem Haken einen Faden. Beim Rückzug
gleitet die auf dem Nadelschaft sitzende Masche, an der das Gestrick hängt,
zur Zunge, schließt diese und gleitet somit über den geschlossenen Haken
ab. Dieser Vorgang wird Abschlagen genannt. Dabei zieht der geschlossene Haken den
zuvor gefassten Faden durch die abgeschlagene Masche und bildet somit eine neue
Masche. Dieser Vorgang findet sowohl mit den Nadeln der Nadelfontur 2 als
auch mit den Nadeln der Nadelfontur 3 wiederholt statt, wodurch die jeweils
an den Nadelfonturen 2, 3 hängend veranschaulichten Gestrickflächen
29, 30 gebildet werden. Nicht dargestellt ist jedoch, dass die
Gestrickflächen 29, 30 durch Schenkel des Polfadens
24 miteinander verbunden sind. Wie dieser in das Gestrick eingebracht wird,
veranschaulichen die 2 bis 4
ausgehend von 1, die zunächst illustriert wie
der Polfaden 24 in den Winkelausschnitten 23, 28 der
Vorlegeteile 5a bis 6c liegt. Die Vorlegeteile 5a bis
6c sind dabei im Winkel zueinander vorzugsweise so gehalten, dass sie mit
ihren Winkelausschnitten 23, 28 auf einer gemeinsamen Linie stehen,
die der Polfaden einnimmt.
Soll der Polfaden 24 nun einen sich zwischen den Gestrickflächen
29, 30 spannenden Schenkel oder Henkel bilden, werden, wie
2 zeigt, die Vorlegeteile 5a, 6a
wie auch die Vorlegeteile 5b, 6b ausgetrieben, wodurch sich ihre
Winkelausschnitte 23, 28 voneinander entfernen. Zugleich nähern
sie sich einer Ebene, die von den beiden Nadelfonturen
2, 3, d.h. den Haken der Nadeln 2a bis 2h,
3a bis 3h festgelegt ist. Die 2 veranschaulicht
die Vorlegeteile 5a, 6a in am weitesten vorgeschobener Position,
in der sie einen Polfadenschenkel 31 aufspannen. Dieser wird an beiden
Enden von den jeweils ausgetriebenen Nadeln 2a, 3a übernommen,
die, wie 2 weiter zeigt, vorzugsweise um eine halbe
Teilung gegeneinander versetzt angeordnet sind. Des Weiteren beginnen die Nadeln
2b, 3b sowie 2c, 3c mit ihrer Austriebsbewegung,
wobei die auf ihnen hängenden Maschen die Zungen öffnen und über
diese auf den Zungenschaft gleiten. Die Vorlegeteile 5b, 6b beginnen
ebenfalls einen Polfadenschenkel aufzuspannen.
3 veranschaulicht den weiteren Fortschritt des Strickvorgangs.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die Vorlegeteile 5a bis
5c, 6a bis 6c lediglich noch durch Pfeile angedeutet,
wie ersichtlich, haben die Nadeln 2a, 3a außerdem zusätzlich
Fäden 32, 33 zur Bildung der Maschen der Gestrickflächen
29, 30 aufgenommen und sind dabei, diese gemeinsam mit dem Polfaden
24 unter Abschlag der jeweiligen Halbmasche zu einer neuen Masche zu formen.
Dieser Vorgang ist in 4 abgeschlossen, die die Nadeln
2a, 3a in rückgezogener Position veranschaulicht, wobei der
Polfaden 24 sowie die Fäden 32 bzw. 33 in den Haken
gehalten sind. Im weiteren Verlauf, wenn z.B. die Nadel 2a wieder ausgetrieben
wird, gleitet der Polfaden 24 und der Faden 32 über die Innenkante
der Zunge, die sich dann in Rücklage befindet, hinweg auf den Nadelschaft.
Ist die Nadel 2a ausgetrieben, wird ein neuer Faden 32 zur Bildung
der Textilfläche 29 in den Haken 25 eingelegt. Beim erneuten
Rückzug der Nadel 2a wird nun mittels des Abschlagvorgangs aus dem
Faden 32 der zunächst auf dem Nadelschaft liegt und eine Halbmasche
bildet, eine neue Masche gebildet. Der Polfaden 24 wird auch abgeschlagen
und dabei als Fanghenkel in die Gestrickfläche 29 eingebunden. Diese
beschriebene Vorgehensweise gilt entsprechend auch für die Nadel
3a und weitere. Durch die Einbindung des Polfadens 24, als Fanghenkel,
in die Gestrickflächen 29, 30 wird der Abstand dieser beiden
Gestrickflächen 29, 30 festgelegt.
Wie ersichtlich erfolgt das Austreiben der Nadeln der beiden Nadelfonturen
2, 3 nach Art einer durchlaufenden Welle. Synchron dazu erfolgt
die Spreizung der Vorlegeteile 5a bis 5c und 6a bis
6c voneinander ebenfalls in Form einer durchlaufenden Welle. In beiden
Gestrickflächen 29, 30 ist der Polfaden 24 als Fanghenkel
eingebunden, wobei die Maschen aus den Fäden 32 bzw. 33 gebildet
sind. Der Polfaden 24 bildet zwischen den beiden Gestrickflächen
29, 30 hin und her laufende Polfadenschenkel. In dem vorgestellten
Ausführungsbeispiel verbinden diese alle Maschen. Sollen weniger Polfadenschenkel
vorgesehen werden werden die Vorlegeteile 5a bis 6c weniger oft
ausgetrieben oder es werden weniger Vorlegeteile 5a bis 6c vorgesehen.
Bei dem bislang beschriebenen Ausführungsbeispiel ist davon ausgegangen
worden, dass die Vorlegeteile 5a bis 5c eine erste Fontur und
die Vorlegeteile 6a bis 6c eine zweite Fontur bilden, die im Ruhezustand
auf einer gemeinsamen Linie liegen. Im Aktivierungs- oder Übergabezustand hingegen
sind die Vorlegeteile 5a bis 6c jeweils so weit ausgetrieben,
dass die zugeordneten Nadeln 2a bis 3h aus den Winkelausschnitten
23, 28 den Polfaden 24 übernehmen können. In
der Übergabeposition überschneiden sich die freien Enden der Vorlegeteile
5a bis 6c mit den Haken der ausgetriebenen Nadeln.
Die 9 und 10
veranschaulichen eine abgewandelte Ausführungsform anhand einer Prinzipdarstellung,
die auf der Grundkonfiguration einer Rundstrickmaschine mit zwei Strickzylindern
beruht. In der Nadelfontur 2 sind zusätzlich die Vorlegeteile der
Gruppe 6 untergebracht, wobei diese mit den Nadeln abwechselnd angeordnet
sein können. Bei den Nadeln 2a bis 2d handelt es sich wiederum
um Zungennadeln. Die Vorlegeteile 6a bis 6c sind als Lamellen
ausgebildet, die an ihrem Ende mit einem Winkelausschnitt versehen sind. Ein Fadenführer
36 dient dazu, den Nadeln 2a bis 2d und Vorlegeteilen
6a bis 6c des einen Strickzylinders sowohl den Polfaden
24 als auch einen weiteren Faden 32 zuzuführen. Entsprechend
sind auch in dem oberen Strickzylinder abwechselnd Nadeln 3b bis
3d (Zungennadeln) und Vorlegeteile 5b, 5c angeordnet.
Auch den Strickwerkzeugen des oberen Strickzylinders wird Polfaden 24'
und ein weiterer Faden 33 zugeführt.
Bei der Fadenführung werden die Nadeln so ausgetrieben, dass
die jeweilige ausgetriebene Nadel sowohl den Polfaden 24 als auch den weiteren
Faden 32 erfasst. Hingegen wird das Vorlegeelement 6a so ausgetrieben,
dass es nur den Polfaden 24 erfasst. Dies ist in 9
unten links veranschaulicht. Entsprechend wird mit den Nadeln und Vorlegeteilen
des oberen Strickzylinders verfahren. Die Vorlegeteile 6a bis
6c halten somit den Vorlegefaden in einer Zick-Zack-Linie oberhalb der
rückgezogenen Nadeln 2b bis 2d. Entsprechendes gilt für
den oberen Strickzylinder.
Die Nadeln der unteren Nadelfontur 2 bilden eine Gestrickfläche
in Form eines Gestrickschlauchs. Ebenso bilden die Nadeln der oberen Nadelfontur
3 eine Gestrickfläche in Form eines Gestrickschlauchs, der koaxial
zu dem erstgenannten Gestrickschlauch ist. Beide Gestrickschläuche sind untereinander
durch Polfäden verbunden. Die Herstellung der Verbindung ist in 10
veranschaulicht. Das Vorlegeteil 5b wird soweit ausgetrieben, dass der
von ihm getragene Polfaden 24' in den Fangbereich der gegenüber liegenden
Nadel 2c gerät, die den Polfaden fängt und über
diesem die zuvor getragene Masche bestehend aus Polfaden 24 und Faden
32 abschlägt.
Dieses Spiel wiederholt sich mit jedem Vorlegeteil.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung eines
Abstandsgestricks kann in Form einer Rundstrickmaschine mit zwei Strickzylindern
oder mit Strickzylinder und Rippscheibe ausgebildet sein. Zwischen den beiden dadurch
festgelegten Nadelfonturen ist eine Polfadenübergabeeinrichtung 4
angeordnet, die vorzugsweise zwei Gruppen 5, 6 von Vorlegeteilen
aufweist, die jeweils aus einer Ruheposition heraus in eine Fadenfangposition bewegbar
sind. Dabei bewegen sich die Vorlegeteile der einen Gruppe zu den Haken der Nadeln
des ersten Nadelbetts und die Vorlegeteile der anderen Gruppe zu den Haken der Nadeln
des anderen Nadelbetts. Auf diese Weise wird die Erzeugung von Abstandsgestricken
auf Rundstrickmaschinen möglich, wobei Zungennadeln Anwendung finden können
und der Nadelhub auf ein übliches Maß von weniger als 14 mm begrenzt wird.
Das Abstandsgestrick kann eine Dicke von deutlich mehr als 14 mm aufweisen, d.h.
eine Dicke, die den Nadelhub bei weitem übersteigt.
- 1
- Strickmaschine
- 2, 3
- Nadelfontur
- 2a, 2a, 2c, 2d, 2e, 2f, 2g, 2h
- Nadeln
- 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f, 3g, 3h
- Nadeln
- 4
- Polfadenübergabeeinrichtung
- 5, 6
- Gruppen
- 5a, 5b, 5c
- Vorlegeteile
- 6a, 6b, 6c
- Vorlegeteile
- 7, 8
- Strickzylinder
- 9
- Platinenring
- 10, 11
- Füße
- 12, 13
- Schlösser, Antriebseinrichtungen
- 14, 15
- Führung
- 16, 17
- Antriebseinrichtung
- 18
- Rippscheibe
- 19, 20
- Führung
- 21, 22
- Lamellen
- 23
- Winkelausschnitte
- 24, 24'
- Polfaden
- 25
- Haken
- 26, 27
- Lamellen
- 28
- Winkelausschnitt
- 29, 30
- Gestrickflächen
- 31
- Polfadenschenkel
- 32, 33
- Fäden
- 34, 35
- Maschen
- 36
- Fadenführer
|
| Anspruch[de] |
Vorrichtung (1) zur Erzeugung eines Abstandsgestricks, das
wenigstens eine erste Gestrickfläche (29) und wenigstens eine zweite
Gestrickfläche (30) aufweist, zwischen denen sich ein die Gestrickflächen
(29, 30) miteinander verbindender, diese aber auf Abstand haltender
Polfaden (24) erstreckt,
mit einer ersten Gruppe von Nadeln (2a–h), die in einem ersten Nadelbett
(7) längs verschiebbar gelagert und mit einer Antriebseinrichtung
(12) zur kontrollierten Längsbewegung verbunden sind und die eine
erste Nadelfontur (2) bilden,
mit einer zweiten Gruppe von Nadeln (3a–h), die in einem zweiten
Nadelbett (8, 18) längs verschiebbar gelagert und mit einer
Antriebseinrichtung (13) zur kontrollierten Längsbewegung verbunden
sind und die eine zweite Nadelfontur (3) bilden,
mit einer Gruppe (5, 6) von Vorlegeteilen (5a–6h),
die beweglich gelagert und mit einer Antriebseinrichtung (16,
17) zur kontrollierten Bewegung verbunden sind, wobei die Vorlegeteile
(5a–6h) einen Funktionsabschnitt aufweisen, der zur Führung
eines Polfadens (24) eingerichtet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6h) jeweils zwischen einer Passivstellung und einer
Fadenübergabestellung bewegbar sind.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6h) längs verschiebbar gelagert sind.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6h) in einem gesonderten Bett (9) gelagert
sind.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6h) paarweise in einem Winkel zueinander orientiert
sind.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Nadelbett (7) ein Strickzylinder ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite
Nadelbett (8) ein Strickzylinder ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite
Nadelbett (18) eine Rippscheibe ist.
Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Vorlegeteile (5a–6h) in einem Platinenring (9)
gelagert sind, der zu dem Strickzylinder (8) konzentrisch angeordnet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Platinenring (9) eine Gruppe erster Führungen (14)
für eine erste Gruppe (5) der Vorlegeteile (5a–5c)
und eine Gruppe zweiter Führungen (15) für eine zweite Gruppe
(6) der Vorlegeteile (6a–6c) aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen
(14) der ersten Gruppe (5) und die Führungen (15)
der zweiten Gruppe (6) in einem Winkel zueinander orientiert sind.
Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Führungen (14, 15) der beiden Gruppen jeweils so orientiert
sind, dass sie zu Nadelkanälen desjenigen Nadelbettes (7,
8, 18) in einem Winkel kleiner 45° ausgerichtet sind, mit
dessen Nadeln sie zusammenwirken.
Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen
(14, 15) der beiden Gruppen (5, 6) jeweils so
orientiert sind, dass sie zu Nadelkanälen desjenigen Nadelbettes (7,
8, 18) parallel ausgerichtet sind, mit dessen Nadeln sie zusammenwirken.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6c) in dem ersten und in dem zweiten Nadelbett (7,
8) angeordnet sind.
Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6c) zur Übergabe des Polfadens (24) an
die Nadeln (2a–3h) der gegenüberliegenden Fontur (2,
3) weiter ausgetrieben werden als die Nadeln (2a–3h).
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6c) jeweils zwei federnde einander ihre Flachseiten
zukehrende Lamellen (21, 22) aufweisen.
Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Lamellen
(21, 22) zwischen einander einen Nadeleinstechraum festlegen.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorlegeteile
(5a–6c) an ihrem Ende einen Winkelausschnitt (23,
28) aufweisen, der zur Fadenaufnahme dient.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadeln
(2a–3h) Zungennadeln sind.
Verfahren zur Erzeugung eines Abstandsgestricks, das wenigstens eine
erste Gestrickfläche (29) und wenigstens eine zweite Gestrickfläche
(30) aufweist, zwischen denen sich ein die Gestrickflächen (29,
30) miteinander verbindender, diese aber auf Abstand haltender Polfaden
(24) erstreckt, mittels wenigstens zweier im Abstand zueinander angeordneter
Nadelfonturen (2, 3) und mittels einer Übergabeelementefontur,
mit der der Polfaden (24) zwischen beiden Gestrickflächen (29,
30) hin und her geführt wird, während die Gestrickflächen
(29, 30) in einem Strickvorgang erzeugt werden, wobei der Polfaden
(24) in die Gestrickflächen (29, 30) abwechselnd
eingebunden wird.
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