| Dokumentenidentifikation |
DE102006006153A1 23.08.2007 |
| Titel |
Reinigungsmittel und dieses verwendendes Verfahren sowie Gargerät |
| Anmelder |
RATIONAL AG, 86899 Landsberg, DE |
| Erfinder |
Blaschke, Günter, Dr., 86807 Buchloe, DE |
| Vertreter |
BOEHMERT & BOEHMERT, 28209 Bremen |
| DE-Anmeldedatum |
10.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006006153 |
| Offenlegungstag |
23.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 14/00(2006.01)A, F, I, 20070404, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Reinigungsmittel zur Reinigung zumindest eines Innenraumes eines Gargerätes, umfassend zumindest eine erste Reinigungskomponente und zumindest eine zweite Reinigungskomponente, wobei die erste Reinigungskomponente und die zweite Reinigungskomponente jeweils zumindest einen gemeinsamen Reinigungseffekt aufweisen, die Stärke des Reinigungseffekts der ersten Reinigungskomponente einer ersten Reinigungswirkungsstärke entspricht und die Stärke des Reinigungseffekts der zweiten Reinigungskomponente einer zweiten Reinigungswirkungsstärke entspricht und bei einer Kombination der errsten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente eine dritte Reinigungswirkungsstärke erzielt wird, wobei die dritte Reinigungswirkungsstärke größer als die erste Reinigungswirkungsstärke und größer als die zweite Reinigungswirkungsstärke ist, sowie ein Reinigungsverfahren als auch ein Gargerät.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Reinigungsmittel zur Reinigung
zumindest eines Innenraumes eines Gargerätes, umfassend zumindest eine erste
Reinigungskomponente und zumindest eine zweite Reinigungskomponente sowie ein dieses
Reinigungsmittel verwendendes Verfahren und ein das Reinigungsmittel verwendendes
Gargerät.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene sogenannte Mehrkomponenten-Reinigungsmittel,
die insbesondere in Geschirrspülmaschinen eingesetzt werden, bekannt. So offenbart
beispielsweise die DE 42 32 170 A1
ein schwachalkalisches Geschirrreinigungsmittel. Dieses Mittel umfaßt als wesentliche
Komponente ein Bleichmittel, einen Bleichaktivator sowie Enzyme. Nachteilig bei
diesem Geschirrreinigungsmittel ist jedoch, daß dieses Reinigungsmittel aufgrund
seiner schwachen Alkalität nur eine beschränkte Reinigungswirkungsstärke
aufweist.
Ferner offenbart die DE 196
18 725 A1 ein Kit zum Reinigen von Geschirr, welches einen Vorreiniger,
der eine organische Säure aufweist, und einen enzymatischen Hauptreiniger umfaßt.
Nachteilig bei diesem Kit ist jedoch, daß lediglich schwache Säuren eingesetzt
werden und somit die Reinigungswirkungsstärke des Kits beschränkt ist.
Somit weisen die aus dem Stand der Technik vorbekannten Reinigungsmittel
den Nachteil auf, daß Ihre Reinigungswirkungsstärke nicht optimal ist.
Grund hierfür ist, daß einerseits ein Risikopotential für einen Benutzer
des Reinigungsmittels minimiert werden soll, also eine zu hohe Aggressivität
des Reinigungsmittels vermieden werden soll. Andererseits unterliegen Reinigungssubstanzen,
die an sich eine hohe Reinigungswirkungsstärke aufweisen, aufgrund ihrer chemischen
Eigenschaften, beispielsweise ihrer hohen Alkalität bzw. Basität, besonderen
Beschränkungen bezüglich ihrer Handhabung, beispielsweise ihres Transports
und ihrer Verwendung, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere Gefahrstoffverordnungen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Reinigungsmittel
bereitzustellen, welches die Nachteile des Stands der Technik überwindet, insbesondere
eine vergleichsweise hohe Reinigungswirkungsstärke aufweist und gleichzeitig
sowohl das Gefahrenpotential für einen Benutzer als auch Beschränkungen
bezüglich der Handhabung des Reinigungsmittels, insbesondere in Bezug auf den
Transport, die Lagerung und/oder die Verwendung des Reinigungsmittels, weitestgehend
reduziert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die erste Reinigungskomponente und die zweite Reinigungskomponente jeweils
zumindest einen gemeinsamen Reinigungseffekt aufweisen,
die Stärke des Reinigungseffekts der ersten Reinigungskomponente einer ersten
Reinigungswirkungsstärke entspricht und die Stärke des Reinigungseffekts
der zweiten Reinigungskomponente einer zweiten Reinigungswirkungsstärke entspricht,
und
bei einer Kombination der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente
eine dritte Reinigungswirkungsstärke erzielt wird, wobei die dritte Reinigungswirkungsstärke
größer als die erste Reinigungswirkungswirkungsstärke und größer
als die zweite Reinigungswirkungsstärke ist.
Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, daß die dritte Reinigungswirkungsstärke
größer als die Summe aus der ersten Reinigungswirkungsstärke und
der zweiten Reinigungswirkungsstärke ist.
Mit der Erfindung wird auch vorgeschlagen, daß bei einer Kombination
der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente zumindest eine
Reinigungssubstanz, die insbesondere die dritte Reinigungswirkungsstärke aufweist,
erzeugbar ist.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen,
daß die erste Reinigungskomponente, die zweite Reinigungskomponente und/oder
die Reinigungssubstanz zumindest teilweise wasserlöslich ist bzw. sind.
Auch ist bevorzugt, daß die erste Reinigungskomponente, die zweite
Reinigungskomponente und/oder die Reinigungssubstanz ein Fluid, eine Flüssigkeit,
ein Gas, ein Pulver, eine Paste und/oder ein Gel ist bzw. sind und/oder in Form
zumindest eines Tabs ausgebildet ist bzw. sind.
Des weiteren sieht die Erfindung vor, daß das Reinigungsmittel
als Geschirrspülmittel, als Wasserenthärter und/oder als Entkalkungsmittel
einsetzbar ist.
Besonders bevorzugt ist, daß der Reinigungseffekt eine Benetzung
zumindest einer Fläche, die durch das Reinigungsmittel und/oder einer das Reinigungsmittel
umfassenden oder durch das Reinigungsmittel gebildeten Waschflotte zu reinigen ist,
insbesondere einer Wand und/oder zumindest eines in dem Innenraum befindlichen Einbauelementes,
durch das Reinigungsmittel und/oder die Waschflotte, eine Ablösung von Partikeln
und/oder Verschmutzungen von der zu reinigenden Fläche, eine Ablösung
von Kalkablagerungen, eine Bleichwirkung, eine Keimabtötung, eine Korrisionsinhibitation
und/oder eine Lösung von Verschmutzungen in dem Reinigungsmittel und/oder der
Waschflotte umfaßt und/oder die erste, die zweite und/oder
die dritte Reinigungswirkungsstärke eine Viskosität, einen Grad der Hydrophobie,
einen Grad der Lipophilie, eine Grenzflächenaktivität, eine Basizität,
eine Alkalität, eine Proteolysefähigkeit, eine Emulgationsfähigkeit,
eine Dispersionsfähigkeit und/oder einen Grad der Veränderung einer Wasserhärte,
insbesondere der Waschflotte, umfaßt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die erste und/oder die zweite Reinigungskomponente einen pKb-Wert von größer
als 2,0, vorzugsweise von 2,5 bis 7,0, bevorzugter von 3,0 bis 6,5, aufweist und/oder
die erste und/oder die zweite Reinigungskomponente bei Lösung in einer vorgegebenen
Wassermenge eine alkalische Lösung ergibt, insbesondere die Lösung einen
pH-Wert größer als 7 ausweist, vorzugsweise die alkalische Lösung
schwach basisch ist, vorzugsweise einen pH-Wert im Bereich von 7 bis 12, bevorzugter
von 7 bis 10 und noch bevorzugter von 7 bis 9, aufweist.
Dabei wird bevorzugt, daß das Reinigungsmittel bei Kombination
der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente, insbesondere
die Reinigungssubstanz, einen pKb-Wert von größer als 3,0, vorzugsweise
von größer 3,5, bevorzugter von größer als 5,0 und noch bevorzugter
von größer als 6,5, aufweist und/oder das Reinigungsmittel bei Kombination
der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente, insbesondere
die Reinigungssubstanz, bei Lösung in der vorgegebenen Wassermenge, insbesondere
in der Waschflotte, eine alkalische Lösung ergibt, insbesondere die Lösung
einen pH-Wert größer als 7 ausweist, vorzugsweise die alkalische Lösung
stark basisch ist, vorzugsweise einen pH-Wert im Bereich von größer als
8, bevorzugter von größer als 9, noch bevorzugter größer als
10, aufweist.
In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen,
daß die erste und/oder die zweite Reinigungskomponente einen pKs-Wert von größer
als 2,0, vorzugsweise von 2,5 bis 7,0, bevorzugter von 3,1 bis 6,4, aufweist und/oder
die erste und/oder die zweite Reinigungskomponente bei Lösung in einer vorgegebenen
Wassermenge eine saure Lösung ergibt, insbesondere die Lösung einen pH-Wert
kleiner 7 ausweist, vorzugsweise die saure Lösung schwach sauer ist, insbesondere
einen pH-Wert im Bereich von 3 bis 7, bevorzugter im Bereich von 4 bis 7 und noch
bevorzugter im Bereich von 5 bis 7, aufweist.
Dabei ist bevorzugt, daß das Reinigungsmittel bei Kombination
der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente, insbesondere
die Reinigungssubstanz, einen pKs-Wert von größer als 2,0, vorzugsweise
von größer 3,5, bevorzugter von größer als 5,0 und noch bevorzugter
von größer als 6,5, aufweist und/oder das Reinigungsmittel bei Kombination
der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente, insbesondere
die Reinigungssubstanz, bei Lösung in der vorgegebenen Wassermenge eine stark
saure Lösung ergibt, insbesondere die Lösung einen pH-Wert kleiner als
7 ausweist, vorzugsweise die saure Lösung stark sauer ist, insbesondere einen
pH-Wert kleiner als 5, bevorzugter kleiner als 4, noch bevorzugter kleiner als 3,
aufweist.
Ferner liefert die Erfindung ein Verfahren zur Reinigung eines Gargerätes,
wobei zumindest eine Waschflotte zumindest einem Innenraum des Gargerätes zugeführt
wird, insbesondere durch diesen umgewälzt wird und die Waschflotte zumindest
teilweise, insbesondere vollständig, durch ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel gebildet wird.
Dabei kann vorgesehen sein, daß der Waschflotte zumindest eine
erste Reinigungskomponente, vorzugsweise in Form zumindest eines ersten Tabs, mit
einer ersten Reinigungswirkungsstärke und eine zweite Reinigungskomponente,
vorzugsweise in Form zumindest eines zweiten Tabs, mit einer zweiten Reinigungswirkungsstärke
zugeführt wird und die Waschflotte durch die Kombination der ersten Reinigungskomponente
und der zweiten Reinigungskomponente eine dritte Reinigungswirkungsstärke aufweist,
die größer als die erste und die zweite Reinigungswirkungsstärke
ist, insbesondere größer als die Summe der ersten und der zweiten Reinigungswirkungsstärke
ist.
Auch wird mit der Erfindung bereitgestellt ein Gargerät umfassend
zumindest einen Innenraum, zumindest eine erste Zuführvorrichtung zur, insbesondere
dosierten, Zuführung zumindest einer ersten Reinigungskomponente eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels in den Innenraum und/oder zumindest eine zweite Zuführvorrichtung
zur, insbesondere dosierten, Zuführung zumindest einer zweiten Reinigungskomponente
eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels in den Innenraum und/oder zumindest
eine erste Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme zumindest einer, vorzugsweise tabförmigen,
ersten Reinigungskomponente eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels
und/oder zumindest eine zweite Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme zumindest einer,
vorzugsweise tabförmigen, zweiten Reinigungskomponente eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels.
Dabei wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß die erste Zuführvorrichtung,
die zweite Zuführvorrichtung, die erste Aufnahmevorrichtung und/oder die zweite
Aufnahmevorrichtung zumindest bereichsweise in einem ausgebildet sind.
Weiterhin schlägt die Erfindung für das Gargerät vor,
daß die erste Aufnahmevorrichtung, die zweite Aufnahmevorrichtung, die erste
Zuführvorrichtung und/oder die zweite Zuführvorrichtung derartig, vorzugsweise
innerhalb des Innenraums, angeordnet ist bzw. sind, daß der ersten Reinigungskomponente,
der zweiten Reinigungskomponente und/oder der Reinigungssubstanz zumindest ein Fluid,
wie Wasser, zuführbar ist.
Bevorzugt ist, daß die erste Aufnahmevorrichtung, die zweite
Aufnahmevorrichtung, die erste Zuführvorrichtung und/oder die zweite Zuführvorrichtung
im Bereich zumindest eines Flüssigkeitseinlasses und/oder zumindest einer Fluidumwälzeinrichtung,
wie einem Gebläse, vorzugsweise im Bereich zumindest einer Ansaug- und/oder
Einlaßöffnung der Fluidumwälzeinrichtung, angeordnet ist bzw. sind.
Schließlich wird mit der Erfindung ein Gargerät geliefert
bei dem die erste Aufnahmevorrichtung und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung zumindest
bereichsweise korbförmig ausgestaltet ist bzw. sind und/oder zumindest eine
Durchgriffsöffnung aufweist bzw. aufweisen, durch die ein Benutzer die erste
Reinigungskomponente und/oder die zweite Reinigungskomponente in die erste und/oder
zweite Aufnahmevorrichtung einbringen kann, wobei die erste Aufnahmevorrichtung
und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung zumindest eine Durchgriffsschutzvorrichtung,
vorzugsweise in Form zumindest eines Gitters, aufweist bzw. aufweisen, insbesondere
um einen Durchgriff eines Benutzers durch die Durchgriffsöffnung in zumindest
eine Komponente der Fluidumwälzeinrichtung zu verhindern.
Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zugrunde,
daß ein Reinigungsmittel, welches zur Reinigung eines Innenraums eines Gargerätes
eingesetzt wird, so ausgestaltet werden kann, daß das Reinigungsmittel eine
größtmögliche Reinigungswirkung aufweist, jedoch gleichzeitig das
Gefährdungspotential für einen Benutzer und die Reglementierungen der
Benutzung des Reinigungsmittels größtmöglich reduziert werden können,
indem das Reinigungsmittel so aufgebaut ist, daß zwei Reinigungssubstanzen
bzw. Reinigungskomponenten, die für sich gesehen eine an sich schwache Reinigungswirkungsstärke
aufweisen, zunächst getrennt voneinander vorgehalten werden und zur Erzeugung
des Reinigungsmittels, insbesondere erst zum Zeitpunkt der Durchführung der
Reinigung, zusammengeführt werden, wobei die Kombination der Reinigungskomponenten
eine höhere Reinigungswirkungsstärke aufweist. Beispielsweise lassen sich
zwei an sich schwach alkalische Reinigungskomponenten derart zusammenbringen, daß
sie in Kombination eine stark alkalische Wirkung aufweisen. Auch können zwei
an sich schwach säurische Reinigungskomponenten in Kombination eine stark säurische
Wirkung entfalten.
Dadurch, daß die erste Reinigungskomponente und die zweite Reinigungskomponente,
die insbesondere physikalisch voneinander getrennt sind, für sich gesehen nur
ein geringes Gefahrenpotential darstellen, da sie insbesondere lediglich schwach
alkalisch bzw. schwach basisch sind, unterliegen sie nicht den Handhabungsbeschränkungen,
wie sie für Reinigungskomponenten vorliegen, die zwar eine hohe Reinigungswirkungsstärke
aufweisen, aber gleichzeitig strengeren rechtlichen Anforderungen bezüglich
ihrer Handhabung unterliegen. Insbesondere bei Ausbildung der einzelnen Reinigungskomponenten
in Tabform unterliegen diese Einzelkomponenten nicht den strengen Handhabungsregelungen,
da auch bei einem versehentlichen Kontakt der ersten oder zweiten Reinigungskomponente
mit Wasser lediglich eine vergleichsweise wenig aggressive Lösung, insbesondere
lediglich eine schwach alkalische bzw. schwach basische Lösung, gebildet wird.
Erst in dem Moment, in dem die hohe Reinigungswirkungsstärke erforderlich ist,
d.h. bei der Durchführung der Reinigung des Innenraums des Haushaltgeräts,
entfaltet das Reinigungsmittel die gewünschte hohe Reinigungswirkungsstärke,
wobei durch eine entsprechende Ausgestaltung des Gargeräts dann die Schutzerfordernisse,
die sich aufgrund der chemischen Eigenschaften des Reinigungsmittels ergeben, durch
konstruktive Maßnahmen, wie die Ausgestaltung von Flüssigkeitsdichtungen,
so daß diese gegen den Einfluß des Reinigungsmittels immun ist, oder eine
Verhinderung einer Öffnung des Gargeräts bei einem laufenden Reinigungsvorgang,
erreicht werden können.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung, in der eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beispielhaft
anhand schematischer Zeichnungen erläutert ist. Dabei zeigt:
1 eine perspektivische Teilansicht eines Gargerätes,
in dem das erfindungsgemäße Reinigungsmittel einsetzbar ist; und
2 schematische Ansichten einer ersten und zweiten Reinigungskomponente
des erfindungsgemäßen Reinigungsmittels in Tabform.
In 1 ist eine schematische Ansicht eines
erfindungsgemäßen Gargerätes 1, in dem das erfindungsgemäße
Reinigungsmittel eingesetzt werden kann, dargestellt. Das Gargerät
1 weist einen Innenraum in Form eines Garraums 3 auf. Der Garraum
3 ist mittels einer Garraumtür 5 verschließbar. Innerhalb
des Garraums 3 ist zumindest ein Flüssigkeitseinlaß
7, der insbesondere zumindest eine Düse umfaßt, angeordnet. Zur
Reinigung des Garraums 3 ermöglicht es der Flüssigkeitseinlaß
7, daß eine Waschflotte über den Flüssigkeitseinlaß
7 in den Garraum 3 eingebracht werden kann, insbesondere an
Wänden des Garraums und nicht dargestellten Einbauten innerhalb des Garraums
verteilt wird, über einen nicht dargestellten Ablauf aus dem Garraum
3 abfließen kann und über ein nicht dargestelltes Umwälzsystem
wieder dem Flüssigkeitseinlaß 7 zugeführt werden kann. Dies
bewirkt, daß der Garraum 3 mittels einer Umwälzung einer Waschflotte
durch den Garraum 3 gereinigt werden kann. Da sich innerhalb des Garraums
3 nach einer Durchführung eines Garprozesses besonders hartnäckige
Ablagerungen an den Wänden des Garraums 3 befinden, ist es notwendig,
daß vergleichsweise aggressive Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Um eine vollständige Reinigung des Garraums 3, insbesondere
lediglich durch eine Umwälzung einer Waschflotte durch denselben, zu erzielen,
werden von einem Benutzer vor einem Schließen der Garraumtür
5 zur Durchführung eines Reinigungsvorgangs in dem Gargerät
1 im folgenden genauer erläuterte Reinigungskomponenten in Aufnahmevorrichtungen
in Form von Körben 9, 11 angeordnet. Nach einem Verschließen
der Garraumtür 5 werden die Reinigungskomponenten mittels des durch
den Flüssigkeitseinlaß 7 zugeführten Fluids zur Bildung
einer Waschflotte aufgelöst und somit miteinander vermengt bzw. kombiniert.
Um eine schnelle Vermengung zu erreichen kann insbesondere vorgesehen sein, daß
die Körbe 9, 11 im Bereich einer durch zumindest eine nicht
dargestellte Fluidumwälzeinrichtung, wie ein Gebläse, erzeugten Fluidströmung
angeordnet sind. Insbesondere können die Körbe 9, 11
im Bereich eines Luftleitblechs in einer Ansaugöffnung für die Fluidumwälzeinrichtung
angeordnet sein. Insbesondere bei Anordnung der Körbe 9,
11 im Bereich der Fluidumwälzeinrichtung weisen diese eine derartige
Konstruktion auf, daß zumindest eine Durchgriffsöffnung in dem Korb
9, 11 vorgesehen ist, durch die ein Benutzer die Reinigungskomponente
in den jeweiligen Korb einbringen kann. Gleichzeitig ist der jeweilige Korb jedoch
so ausgestattet, daß ein Benutzer nicht durch die Durchgriffsöffnung durch
den Korb hindurch in die Komponenten der Fluidumwälzeinrichtung greifen kann.
Dies wird beispielsweise durch eine Durchgriffsschutzvorrichtung, die insbesondere
in Form eines von dem Korb 9, 11 umfaßten Gitters ausgebildet
sein kann, erreicht.
Anschließend wird das in der Waschflotte aufgelöste Reinigungsmittel
durch den Garraum zur Reinigung desselben umgewälzt.
In 2 ist eine beispielhafte Ausführungsform
einer ersten und zweiten Reinigungskomponente eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels in Form eines ersten Tabs 13 und eines zweiten Tabs
15 dargestellt. Obwohl in der bevorzugten Ausführungsform die erste
und die zweite Reinigungskomponente jeweils in Tabform vorliegen, können die
erste und zweite Reinigungskomponente auch jeweils einzeln oder beide in flüssiger
Form, in Gelform, in Pastenform oder dergleichen vorliegen. Entscheidend für
die erfindungsgemäße Wirkung des Reinigungsmittels ist es, daß die
erste und die zweite Reinigungskomponente jeweils zumindest einen gemeinsamen Reinigungseffekt,
beispielsweise die Lösung von Verschmutzungen an den Wänden des Garraums
3, aufweisen. Dabei ist die Reinigungswirkungsstärke des einzelnen
Tabs 13 bzw. des einzelnen Tabs 15 relativ gering. Beispielsweise
führt eine Auflösung des Tabs 13 bzw. Tabs 15 lediglich
zu einer schwach sauren Lösung. Somit unterliegen diese Reinigungskomponenten
vergleichsweise geringen Reglementierungen bezüglich ihres Transports, ihrer
Lagerung sowie ihrer Handhabung, da ihre chemischen Eigenschaften ein vergleichsweise
geringes Gefahrenpotential für einen Benutzer darstellen. Hingegen führt
eine Kombination des ersten Tabs 13 und des zweiten Tabs 15 dazu,
daß das erfindungsgemäße Reinigungsmittel entsteht, welches eine
höhere Reinigungswirkungsstärke aufweist im Vergleich zu der Reinigungswirkungsstärke
der einzelnen Tabs 13, 15. Insbesondere bewirkt die Kombination
der ersten und zweiten Reinigungskomponente, daß sich die Dissoziations- bzw.
Hydrolyseeigenschaften der ersten und zweiten Reinigungskomponente, insbesondere
durch synergetische Effekte, gegenseitig verstärken, so daß bei einer
Auflösung sowohl des ersten Tabs 13 als auch des zweiten Tabs
15 eine Lösung entsteht, die stark sauer ist. Aufgrund dieser starken
Alkalität weist das in der Waschflotte vorhandene Reinigungsmittel eine hohe
Reinigungswirkungsstärke auf, die für eine vollständige Reinigung
des Garraums 3 vorteilhaft ist.
Obwohl in dem vorherigen Ausführungsbeispiel die Funktionsweise
des erfindungsgemäßen Reinigungsmittels anhand der Reinigung eines Garraums
beschrieben wurde, kann das Reinigungsmittel auch zur Reinigung anderer Komponenten
eines Gargerätes eingesetzt werden. Des weiteren kann das Gargerät eine
Aufnahmevorrichtung aufweisen, die aus einem einzelnen Korb besteht, in den beide
Reinigungskomponenten einbringbar sind. Zusätzlich zu oder anstelle der Körbe
kann das Gargerät auch jeweilige Zuführvorrichtungen für die erste
und/oder zweite Reinigungskomponente aufweisen. Diese erlauben es beispielsweise
die in flüssiger Form vorliegenden Reinigungskomponenten in getrennten Vorratsbehältern
zu speichern und bei der Durchführung eines Reinigungsvorganges getrennt oder
bereits kombiniert dem zu reinigenden Bereich des Gargerätes zuzuführen.
Eine derartige Zuführvorrichtung kann bei pasten- oder gelförmigen Reinigungskomponenten
alternativ eine Tubendrück- oder Spritzenvorrichtung umfassen, über die
die Reinigungskomponenten in den Innenraum transportiert werden können. Auch
kann, insbesondere bei einer tabförmigen Reinigungskomponente, die Zuführvorrichtung
zumindest eine Bleschleunigungsvorrichtung, wie eine Federvorrichtung,
umfassen, mittels der zumindest eine Reinigungskomponente in den Innenraum transportiert
bzw. katapultiert werden kann. Bei all diesen Zuführvorrichtungen erfolgt vorzugsweise
eine Zerteilung bzw. Zerkleinerung der Reinigungskomponente, beispielsweise indem
die Reinigungskomponente gegen eine Prallfläche geschleudert bzw. transportiert
wird. Auch kann es sich anstelle zweier schwach alkalischer Reinigungskomponenten
in Form der Tabs bei den Reinigungskomponenten auch beispielsweise um zwei schwach
basische Reinigungskomponenten handeln, die in ihrer Kombination eine stark basische
Lösung ergeben. Auch ist die Wechselwirkung der ersten und der zweiten Reinigungskomponente
nicht auf ihre Alkalität bzw. Basität beschränkt und durch die Kombination
der Reinigungskomponenten können zusätzlich zu dem Reinigungseffekt der
Lösung von Partikeln und/oder Verschmutzungen in dem Garraum oder der Ablösung
von Kalkablagerung oder alleine eine Bleichwirkung, eine Keimabtötung, eine
Korrosionsinhibitation und/oder ein Auflösungsvermögen von Verschmutzungen
in dem Reinigungsmittel bzw. der Waschflotte verstärkt werden.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in
den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln
als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichungen der Erfindung
in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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| Anspruch[de] |
Reinigungsmittel zur Reinigung zumindest eines Innenraumes (3)
eines Gargerätes (1), umfassend zumindest eine erste Reinigungskomponente
(13) und zumindest eine zweite Reinigungskomponente (15),
dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Reinigungskomponente (13) und die zweite Reinigungskomponente
(15) jeweils zumindest einen gemeinsamen Reinigungseffekt aufweisen,
die Stärke des Reinigungseffekts der ersten Reinigungskomponente (13)
einer ersten Reinigungswirkungsstärke entspricht und die Stärke des Reinigungseffekts
der zweiten Reinigungskomponente (15) einer zweiten Reinigungswirkungsstärke
entspricht und
bei einer Kombination der ersten Reinigungskomponente (13) mit der zweiten
Reinigungskomponente (15) eine dritte Reinigungswirkungsstärke erzielt
wird, wobei die dritte Reinigungswirkungsstärke größer als die erste
Reinigungswirkungswirkungsstärke und größer als die zweite Reinigungswirkungsstärke
ist.
Reinigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
dritte Reinigungswirkungsstärke größer als die Summe aus der ersten
Reinigungswirkungsstärke und der zweiten Reinigungswirkungsstärke ist.
Reinigungsmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einer Kombination der ersten Reinigungskomponente mit der zweiten Reinigungskomponente
zumindest eine Reinigungssubstanz, die insbesondere die dritte Reinigungswirkungsstärke
aufweist, erzeugbar ist.
Reinigungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Reinigungskomponente (13), die zweite
Reinigungskomponente (15) und/oder die Reinigungssubstanz zumindest teilweise
wasserlöslich ist bzw. sind.
Reinigungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Reinigungskomponente (13), die zweite
Reinigungskomponente (15) und/oder die Reinigungssubstanz ein Fluid, eine
Flüssigkeit, ein Gas, ein Pulver, eine Paste und/oder ein Gel ist bzw. sind
und/oder in Form zumindest eines Tabs ausgebildet ist bzw. sind.
Reinigungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Reinigungsmittel als Geschirrspülmittel, als Wasserenthärter
und/oder als Entkalkungsmittel einsetzbar ist.
Reinigungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reinigungseffekt eine Benetzung zumindest einer Fläche,
die insbesondere durch das Reinigungsmittel und/oder einer das Reinigungsmittel
umfassenden oder durch das Reinigungsmittel gebildeten Waschflotte zu reinigen ist,
insbesondere einer Wand und/oder zumindest eines in dem Innenraum (3) befindlichen
Einbauelementes, durch das Reinigungsmittel und/oder die Waschflotte, eine Ablösung
von Partikeln und/oder Verschmutzungen von der zu reinigenden Fläche, eine
Ablösung von Kalkablagerungen, eine Bleichwirkung, eine Keimabtötung,
eine Korrisionsinhibitation und/oder eine Lösung von Verschmutzungen in dem
Reinigungsmittel und/oder der Waschflotte umfaßt und/oder die erste, die zweite
und/oder die dritte Reinigungswirkungsstärke eine Viskosität, einen Grad
der Hydrophobie, einen Grad der Lipophilie, eine Grenzflächenaktivität,
eine Basizität, eine Alkalität, eine Proteolysefähigkeit, eine Emulgationsfähigkeit,
eine Dispersionsfähigkeit und/oder einen Grad der Veränderung einer Wasserhärte,
insbesondere der Waschflotte, umfaßt.
Reinigungsmittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste (13) und/oder die zweite Reinigungskomponente
(15) einen pKb-Wert von größer als 2,0, vorzugsweise von 2,5
bis 7,0, bevorzugter von 3,0 bis 6,5, aufweist und/oder die erste (13)
und/oder die zweite Reinigungskomponente (15) bei Lösung in einer
vorgegebenen Wassermenge eine alkalische Lösung ergibt, insbesondere
die Lösung einen pH-Wert größer als 7 ausweist, vorzugsweise die
alkalische Lösung schwach basisch ist, vorzugsweise einen pH-Wert im Bereich
von 7 bis 12, bevorzugter von 7 bis 10 und noch bevorzugter von 7 bis 9, aufweist.
Reinigungsmittel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Reinigungsmittel bei Kombination der ersten Reinigungskomponente (13) mit
der zweiten Reinigungskomponente (15), insbesondere die Reinigungssubstanz,
einen pKb-Wert von größer als 3,0, vorzugsweise von größer 3,5,
bevorzugter von größer als 5,0 und noch bevorzugter von größer
als 6,5, aufweist und/oder das Reinigungsmittel bei Kombination der ersten Reinigungskomponente
(13) mit der zweiten Reinigungskomponente (15), insbesondere die
Reinigungssubstanz, bei Lösung in der vorgegebenen Wassermenge, insbesondere
in der Waschflotte, eine alkalische Lösung ergibt, insbesondere die Lösung
einen pH-Wert größer als 7 ausweist, vorzugsweise die alkalische Lösung
stark basisch ist, vorzugsweise einen pH-Wert im Bereich von größer als
8, bevorzugter von größer als 9, noch bevorzugter größer als
10, aufweist.
Reinigungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste (13) und/oder die zweite Reinigungskomponente (15)
einen pKs-Wert von größer als 2,0, vorzugsweise von 2,5 bis 7,0, bevorzugter
von 3,1 bis 6,4, aufweist und/oder die erste (13) und/oder die zweite Reinigungskomponente
(15) bei Lösung in einer vorgegebenen Wassermenge eine saure Lösung
ergibt, insbesondere die Lösung einen pH-Wert kleiner 7 ausweist, vorzugsweise
die saure Lösung schwach sauer ist, insbesondere einen pH-Wert im Bereich von
3 bis 7, bevorzugter im Bereich von 4 bis 7 und noch bevorzugter im Bereich von
5 bis 7, aufweist.
Reinigungsmittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Reinigungsmittel bei Kombination der ersten Reinigungskomponente (13)
mit der zweiten Reinigungskomponente (15), insbesondere die Reinigungssubstanz,
einen pKs-Wert von größer als 2,0, vorzugsweise von größer 3,5,
bevorzugter von größer als 5,0 und noch bevorzugter von größer
als 6,5, aufweist und/oder das Reinigungsmittel bei Kombination der ersten Reinigungskomponente
(13) mit der zweiten Reinigungskomponente (15), insbesondere die
Reinigungssubstanz, bei Lösung in der vorgegebenen Wasssermenge eine stark
saure Lösung ergibt, insbesondere die Lösung einen pH-Wert kleiner als
7 ausweist, vorzugsweise die saure Lösung stark sauer ist, insbesondere einen
pH-Wert kleiner als 5, bevorzugter kleiner als 4, noch bevorzugter kleiner als 3,
aufweist.
Verfahren zur Reinigung eines Gargerätes (1), wobei zumindest
eine Waschflotte zumindest einem Innenraum (3) des Gargerätes zugeführt
wird, insbesondere durch diesen umgewälzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
die Waschflotte zumindest teilweise, insbesondere vollständig, durch ein Reinigungsmittel
nach einem der vorangehenden Ansprüche gebildet wird.
Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Waschflotte
zumindest eine erste Reinigungskomponente, vorzugsweise in Form zumindest eines
ersten Tabs (13), mit einer ersten Reinigungswirkungsstärke und eine
zweite Reinigungskomponente, vorzugsweise in Form zumindest eines zweiten Tabs (15),
mit einer zweiten Reinigungswirkungsstärke zugeführt wird und die Waschflotte
durch die Kombination der ersten Reinigungskomponente (13) und der zweiten
Reinigungskomponente (15) eine dritte Reinigungswirkungsstärke aufweist,
die größer als die erste und die zweite Reinigungswirkungsstärke
ist, insbesondere größer als die Summe der ersten und der zweiten Reinigungswirkungsstärke
ist.
Gargerät (1) umfassend zumindest einen Innenraum (3),
zumindest eine erste Zuführvorrichtung zur, insbesondere dosierten, Zuführung
zumindest einer ersten Reinigungskomponente eines Reinigungsmittels nach einem der
Ansprüche 1 bis 11 in den Innenraum und/oder zumindest eine zweite Zuführvorrichtung
zur, insbesondere dosierten, Zuführung zumindest einer zweiten Reinigungskomponente
eines Reinigungsmittels nach einem der Ansprüche 1 bis 11 in den Innenraum
und/oder zumindest eine erste Aufnahmevorrichtung (9) zur Aufnahme zumindest
einer, vorzugsweise tabförmigen, ersten Reinigungskomponente (13)
eines Reinigungsmittels nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und/oder zumindest
eine zweite Aufnahmevorrichtung (11) zur Aufnahme zumindest einer, vorzugsweise
tabförmigen, zweiten Reinigungskomponente (15) eines Reinigungsmittels
nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
Gargerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Zuführvorrichtung, die zweite Zuführvorrichtung, die erste Aufnahmevorrichtung
(9) und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung (11) zumindest bereichsweise
in einem ausgebildet sind.
Gargerät nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Aufnahmevorrichtung (9), die zweite Aufnahmevorrichtung
(11), die erste Zuführvorrichtung und/oder die zweite Zuführvorrichtung
derartig, vorzugsweise innerhalb des Innenraums, angeordnet ist bzw. sind, daß
der ersten Reinigungskomponente (13), der zweiten Reinigungskomponente
(15) und/oder der Reinigungssubstanz zumindest ein Fluid, wie Wasser, zuführbar
ist.
Gargerät nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Aufnahmevorrichtung (9), die zweite Aufnahmevorrichtung
(11), die erste Zuführvorrichtung und/oder die zweite Zuführvorrichtung
im Bereich zumindest eines Flüssigkeitseinlasses (7) und/oder zumindest
einer Fluidumwälzeinrichtung, wie einem Gebläse, vorzugsweise im Bereich
zumindest einer Ansaug- und/oder Einlaßöffnung der Fluidumwälzeinrichtung,
angeordnet ist bzw. sind.
Gargerät nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Aufnahmevorrichtung (9) und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung
(11) zumindest bereichsweise korbförmig ausgestaltet ist bzw. sind
und/oder zumindest eine Durchgriffsöffnung aufweist bzw. aufweisen, durch die
ein Benutzer die erste Reinigungskomponente (13) und/oder die zweite Reinigungskomponente
(15) in die erste (9) und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung
(11) einbringen kann, wobei die erste Aufnahmevorrichtung (9)
und/oder die zweite Aufnahmevorrichtung (11) zumindest eine Durchgriffsschutzvorrichtung,
vorzugsweise in Form zumindest eines Gitters, aufweist bzw. aufweisen, insbesondere
um einen Durchgriff eines Benutzers durch die Durchgriffsöffnung in zumindest
eine Komponente der Fluidumwälzeinrichtung zu verhindern.
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