| Dokumentenidentifikation |
DE102006009195A1 23.08.2007 |
| Titel |
Doppel-Luntenführer für ein Streckwerk einer Textilmaschine |
| Anmelder |
Spindelfabrik Suessen GmbH, 73079 Süßen, DE |
| Erfinder |
Lehner, Wolfgang, 73054 Eislingen, DE; Schäfer, Viktor, 73312 Geislingen, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
22.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006009195 |
| Offenlegungstag |
23.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/72(2006.01)A, F, I, 20060222, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Ein Doppel-Luntenführer für ein Streckwerk einer Textilmaschine weist zwei getrennte Führungstrichter zur beabstandeten Zuführung von zwei Faserlunten auf. Es ist eine Klemmeinrichtung zur Befestigung des Doppel-Luntenführers an einer Luntenführerschiene vorgesehen. Der Abstand der beiden Führungstrichter ist variierbar und es ist eine in veränderbaren Abständen arretierbare Verstelleinrichtung vorgesehen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Doppel-Luntenführer für ein
Streckwerk einer Textilmaschine, wobei der Doppel-Luntenführer zwei getrennte
Führungstrichter zur beabstandeten Zuführung von zwei Faserlunten zu dem
Streckwerk und eine Klemmeinrichtung zur Befestigung des Doppel-Luntenführers
an einer Luntenführerschiene aufweist.
Die Erfindung betrifft ferner einen ein Einzelteil für einen
derartigen Doppel-Luntenführer bildenden Führungstrichter.
Derartige Doppel-Luntenführer werden unmittelbar am Einlauf von
Streckwerken eingesetzt, um zwei Faserbänder oder Faserlunten zu einem Streckwerk
zuzuführen. Dabei werden die beiden Faserlunten nicht vereinigt, sondern in
einem geringen Abstand dem Streckwerk zugeführt und in dem Streckwerk getrennt
verzogen. Insbesondere eignet sich ein solcher Doppel-Luntenführer für
ein Streckwerk einer Ringspinnmaschine. Es kann hierbei vorgesehen sein, dass die
beiden fertig verzogenen Faserverbände im Anschluss an das Ausgangswalzenpaar
des Streckwerks zusammengeführt und einer gemeinsamen Ringspindel zugeführt
werden. Durch die Zusammenführen der beiden Faserverbände entsteht ein
so genannter Scheinzwirn. Zusätzlich kann vorgesehen sein, die beiden fertig
verzogenen Faserverbände vor der Drehungserteilung durch zwei getrennte Verdichtungszonen
von Verdichtungseinrichtungen zu führen, um die Faserverbände zu verdichten
und zu kompaktieren. Die Verdichtungseinrichtung kann dabei pneumatisch und/oder
mechanisch wirken.
Aus der DE 197 17 836 A1
ist ein Doppel-Luntenführer der eingangs genannten Art bekannt. Die Klemmeinrichtung
zur Befestigung des Doppel-Luntenführers an der Luntenführerschiene weist
eine federnde Zunge auf, die eine reibschlüssige Verbindung des Doppel-Luntenführers
mit der Luntenführerschiene bewirkt. Zur Verstärkung der Klemmkraft ist
eine Blattfeder vorgesehen. Der Doppel-Luntenführer kann hierdurch sehr einfach
entlang der Luntenführerschiene verschoben werden und in die gewünschte
Position in Bezug auf das Streckwerk gebracht werden. Der Doppel-Luntenführer
kann an jeder beliebigen Stelle der Luntenführerschiene positioniert werden,
ohne dass an der Luntenführerschiene irgendwelche Maßnahmen vorgesehen
sein müssen. Der bekannte Doppel-Luntenführer hat jedoch den Nachteil,
dass die beiden Führungstrichter für die Faserlunten fest miteinander
verbunden sind und somit einen festen Abstand zueinander aufweisen. Wird nun im
Streckwerk oder am Ausgangswalzenpaar des Streckwerkes ein anderer Abstand der beiden
Faserverbände gefordert, so müssen alle Doppel-Luntenführer an der
Textilmaschine gegen eine andere Ausführung ausgetauscht werden. Insbesondere
an Ringspinnmaschinen ist dies auf Grund der hohen Anzahl sehr aufwändig. Insbesondere
auf Ringspinnmaschinen, auf denen ein Scheinzwirn hergestellt wird kann es jedoch
vorkommen, dass der Abstand der beiden Führungstrichter geändert werden
muss.
Aus dem US-Patent 2,797,445 ist ein nicht gattungsgemäßer
Luntenführer bekannt, bei dem zwei getrennte Faserlunten innerhalb des Luntenführers
zusammengeführt werden. Der Luntenführer weist am Einlauf eine getrennte
Zuführung der Faserlunten auf, hat jedoch nur einen gemeinsamen Auslauf für
beide Faserlunten. Die beiden Faserlunten verlassen den Luntenführer also ohne
Abstand zueinander. Ein derartiger Luntenführer ist für die Herstellung
eines Scheinzwirns nicht geeignet, da es dabei unbedingt erforderlich ist, dass
die beiden Faserlunten das Streckwerk getrennt voneinander durchlaufen. Ferner ist
der Luntenführer mit der Luntenführerschiene verschraubt. Hierzu ist in
der Luntenführerschiene an der entsprechenden Position ein Innengewinde vorgesehen,
so dass der Luntenführer hier mit Hilfe einer Schraube an der Luntenführerschiene
befestigt werden kann. Die Befestigung des Luntenführers durch Verschrauben
mit der Luntenführerschiene hat dabei den Nachteil, dass die Luntenführerschiene
mit einer Vielzahl von Innengewinden versehen sein muss. Außerdem ist es, wenn
überhaupt, nur sehr eingeschränkt möglich, den Luntenführer
längs der Luntenführerschiene zu verschieben, um seine Position in Bezug
auf das Streckwerk einzustellen.
Ausgehend von der erstgenannten Druckschrift liegt der Erfindung die
Aufgabe zu Grunde, einen verbesserten Doppel-Luntenführer zu schaffen, der
noch besser an unterschiedliche spinntechnologische Erfordernisse angepasst werden
kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Abstand der beiden
Führungstrichter variierbar ist, und dass eine in veränderbaren Abständen
arretierbaren Verstelleinrichtung vorgesehen ist.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass bei einer notwendigen Änderung
des Abstandes der beiden zugeführten Faserlunten nicht der Doppel-Luntenführer
komplett ausgetauscht werden muss, sondern stattdessen eine Einstellung auf den
benötigten Abstand erfolgen kann.
Es ist hierbei vorteilhaft, die Verstelleinrichtung für den Abstand
und die Klemmeinrichtung zur Befestigung der Luntenführerschiene so zu gestalten,
dass der Abstand der beiden Führungstrichter unabhängig von der Position
des Doppel-Luntenführers in Bezug auf das Streckwerk einstellbar ist. Der Doppel-Luntenführer
kann vorteilhafterweise entlang der Luntenführerschiene verschoben
werden, ohne dass sich der Abstand der beiden Führungstrichter zueinander verändert.
Hierdurch kann in einfacher Weise zuerst der notwendige Abstand der beiden Führungstrichter
eingestellt werden, und anschließend kann der Doppel-Luntenführer in Bezug
auf das Streckwerk einjustiert werden, ohne dass sich der Abstand der beiden Führungstrichter
wieder verändert. Dies ermöglicht eine einfache Einstellung ohne viel
Aufwand.
In Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Abstand
der beiden Führungstrichter stufenweise variierbar ist. Durch eine stufenweise
Einstellbarkeit des Abstandes kann der Einstellaufwand weiter verringert werden
und die Reproduzierbarkeit der Abstandseinstellung wird erhöht. Je nach geforderter
Genauigkeit können beispielsweise Stufen in der Größenordnung von
0,5 bis 1,5 Millimeter, vorzugsweise von einem Millimeter vorgesehen sein. Die stufenweise
Einstellbarkeit lässt sich sehr einfach realisieren, wenn die Verstelleinrichtung
eine Rasterung enthält, die nur in den Abständen einrastet, die entsprechend
der gewählten Stufengröße vorgesehen sind.
Da der Doppel-Luntenführer in jedem Fall aus den beiden getrennten
Führungstrichtern bestehen muss, ist es vorteilhaft, an jedem Führungstrichter
jeweils wenigstens ein Teil einer in veränderbaren Abständen arretierbaren
Verstelleinrichtung anzubringen. Es ist vorteilhaft, wenn der Doppel-Luntenführer
im Wesentlichen nur aus zwei Bauteilen besteht, nämlich den beiden Führungstrichtern,
und die Klemmeinrichtung zur Befestigung an der Luntenführerschiene und die
Verstelleinrichtung für den Abstand der beiden Führungstrichter in integrierter
Bauweise in den Führungstrichtern enthalten sind. Dabei können Klemmeinrichtung
und/oder Verstelleinrichtung auch auf beide Führungstrichter aufgeteilt sein,
so dass erst beim Zusammenfügen des Doppel-Luntenführers aus den beiden
einzelnen Führungstrichtern die Klemmeinrichtung und/oder die Verstelleinrichtung
komplettiert werden. Bei der Verstelleinrichtung sich lässt dies besonders
gut dadurch erreichen, dass an einem Führungstrichter wenigstens ein Teil einer
in veränderbaren Abständen arretierbaren Verstelleinrichtung angebracht
ist. Ein Führungstrichter weist einen Teil einer Rasterung der Verstelleinrichtung
auf, der mit einem anderen Teil einer Rasterung an dem zweiten Führungstrichter
in Kontakt bringbar ist.
Eine solche integrierte Bauweise der Führungstrichter mit den
daran angebrachten Teilen der Verstelleinrichtung und der Klemmeinrichtung lässt
sich bevorzugt dadurch erreichen, dass der Führungstrichter als Kunststoff-Spritzgussteil
hergestellt ist.
Die Klemmeinrichtung lässt sich weiter verbessern, wenn die Klemmeinrichtung
eine Klemmschraube enthält, die mit ihrem Gewinde in einem Teil des Doppel-Luntenführers
eingeschraubt ist. Durch die Klemmschraube kann die Klemmkraft der Klemmeinrichtung
erhöht werden, wodurch ein etwaiges unbeabsichtigtes Verschieben des Doppel-Luntenführers
auf der Luntenführerschiene verhindert wird. Es ist hierbei vorteilhaft, wenn
eine selbstschneidende oder gewindeformende Klemmschraube vorgesehen wird oder wenn
die Klemmeinrichtung ein in dem Kunststoff-Spritzgussteil eingespritztes Gewinde,
vorzugsweise als Gewindeeinsatz enthält. Der Herstellaufwand des Führungstrichters
mit der Klemmeinrichtung ist dadurch sehr gering, da zur Herstellung des Innengewindes
kein zusätzlicher Arbeitsgang erforderlich ist.
Neben einer Anwendung des Doppel-Luntenführers zur Zuführung
von Faserlunten zu einem Eingangswalzenpaar des Streckwerks, kann der Doppel-Luntenführer
genauso gut auch in einer Verzugszone des Streckwerks eingesetzt werden, um die
Faserlunten einem nachgeordneten Walzenpaar zuzuführen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines einem
Streckwerk vorgeordneten Doppel-Luntenführers,
2 eine teilweise geschnittene Ansicht des Doppel-Luntenführer
in Richtung des Pfeiles II der 1.
Der in den 1 und 2
dargestellte Doppel-Luntenführer dient zur Zuführung von zwei Faserbändern,
Vorgarnen oder Faserlunten 2 und 3 zu einem Streckwerk
4. Das Streckwerk 4 besteht aus mehreren Walzenpaaren, wobei in
1 nur die beiden Walzenpaare 5, 6
und 7, 8 dargestellt sind. Es sind angetriebene Unterwalzen
5 und 7 vorgesehen, an die jeweils eine Oberwalze 6 bzw.
8 angedrückt ist. Im Falle eines Streckwerks 4 für eine
Ringspinnmaschine sind die Unterwalzen 5, 7 als in Maschinenlängsrichtung
durchlaufende Unterzylinder ausgebildet. Die Faserlunten 2 und
3 werden dem Streckwerk 4 in Transportrichtung A zugeführt
und auf ihre gewünschte Feinheit verzogen. Es kann in nicht dargestellter Weise
vorgesehen sein, dem Streckwerk 4 im Anschluss an ein Ausgangwalzenpaar
eine Verdichtungseinrichtung nachzuordnen, in der die beiden Faserlunten
2 und 3 in getrennten Verdichtungszonen verdichtet und kompaktiert
werden. Im Anschluss daran werden die fertig verzogene Faserverbände
entweder einem gemeinsamen oder zwei getrennten Drallorganen zugeführt. Werden
die Faserlunten 2, 3 im Anschluss an das Streckwerk
4 bzw. im Anschluss an die nicht dargestellte Verdichtungseinrichtung einem
gemeinsamen Drallorgan, wie beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt, so
wird dort ein so genannter Scheinzwirn hergestellt.
Der Doppel-Luntenführer 1 besteht im Wesentlichen aus
einer Klemmeinrichtung 9 und den beiden Führungstrichtern
10 und 11. die Führungstrichter 10, 11
weisen jeweils einen sich trichterförmig zu einer Auslauföffnung
12 verjüngenden Führungsbereich 13 auf und sind mit
der Klemmeinrichtung 9 an einer Luntenführerschiene 14 befestigt.
Durch den Abstand B der Auslauföffnung 12 des Führungstrichters
10 zu der Auslauföffnung 12 des Führungstrichters
11 werden die beiden Faserlunten 2 und 3 in einem Abstand
zueinander dem Streckwerk 4 zugeführt. Insbesondere bei der Scheinzwirnherstellung
ist es erforderlich, dass die beiden Faserlunten 2 und 3 sich
beim Durchlaufen des Streckwerks 4 nicht vereinen und stets einen Abstand
zueinander behalten. Je nach verarbeitetem Fasermaterial kann es erforderlich sein,
diesen Abstand zu verändern. Erfindungsgemäß ist deshalb vorgesehen,
dass der Abstand B der beiden Führungstrichter 10 und 11
variierbar ist, und dass eine in veränderbaren Abständen arretierbaren
Versteileinrichtung 15 vorgesehen ist.
In nicht dargestellter, aber an sich bekannter Weise kann vorgesehen
sein, dass die Führungstrichter 10, 12 jeweils einen Schlitz
zum Einlegen der Faserlunten 2, 3 aufweisen.
Es ist vorgesehen, dass der Abstand B der beiden Führungstrichter
10 und 11 stufenweise variierbar ist. Die Verstelleinrichtung
15 enthält hierzu eine Rasterung 16. Es ist vorgesehen, dass
an jedem Führungstrichter 10 oder 11 jeweils wenigstens ein
Teil der Verstelleinrichtung 15 angebracht ist.
Die Klemmeinrichtung 9 des Doppel-Luntenführers
1 besteht im Wesentlichen aus zwei an dem Führungstrichter
10 befestigten gabelartigen Laschen 17 und 18, die die
Luntenführerschiene 14 und eine an dem Führungstrichter
11 angebracht Lasche 19 übergreifen. An dem dem Führungstrichter
10 abgewandten Ende der Laschen 17 und 18 ist eine Klemmschraube
20 angeordnet, mit der die Lasche 17 zu der Lasche 18
hingezogen werden kann, wodurch der Führungstrichter 10 und der Führungstrichter
11 auf der Luntenschiene 14 festgeklemmt werden.
Der Klemmschraube 20 ist dabei ein in der Lasche
18 angeordnetes Gewinde 21 zugeordnet.
Die Lasche 17 weist zwei Führungsflächen
22 und 23 auf, über die der Führungstrichter
10 auf der Luntenführerschiene 14 geführt ist. Die Führungsfläche
23 bildet gleichzeitig eine Führung für die Lasche
19 des Führungstrichters 11. Zusätzlich können
auch an der Lasche 19 noch Führungsflächen 22' und
23' für die Luntenführerschiene 14 angebracht sein.
Der Führungstrichter 11 kann zum Führungstrichter 10
in Richtung des Doppelpfeiles C verschoben werden, so dass sich der Abstand B der
beiden Auslauföffnungen 12 zueinander verändert.
Der an dem Führungstrichter 11 angebrachte Teil der
Verstelleinrichtung 15 enthält wenigstens einen Zahn 24,
der mit der Rasterung 16 an dem Führungstrichter 10 zusammen
wirkt. Die Lasche 19 enthält einen rechteckigen Durchbruch
25, der so unterhalb des wenigstens einen Zahnes 24 angebracht
ist, dass ein schmaler Steg 26 gebildet wird. Durch die geringe Höhe
des Steges 26 wird dieser elastisch nachgiebig, so dass der Steg
26 wie eine Feder auf den Zahn 24 wirkt und diesen in die Rasterung
16 hineindrückt. Bei der Verstellung des Abstandes B kann nun der
wenigstens eine Zahn 24 gegen die Federkraft des Stegs 26 zurückweichen
und in die nächste Vertiefung der Rasterung 16 einrasten. Die Abstandseinstellung
der beiden Führungstrichter 10 und 11 erfolgt somit stufenweise,
wobei die Stufengröße durch die Feinheit der Rasterung 16 gewählt
werden kann. Bevorzugt beträgt die Stufengröße der Rasterung
16 etwa 1 Millimeter.
Bei der Einstellung des Doppel-Luntenführers 1 wird
folgendermaßen vorgegangen: Die Klemmschraube 20 wird gelöst.
Hierdurch wird die Klemmung des Doppel-Luntenführers 1 auf der Luntenführerschiene
14 und die Klemmung der Lasche 19 aufgehoben. Der Führungstrichter
11 kann nun mit seiner Lasche 19 entlang der Führungsfläche
23 in der Rasterung 16 verschoben werden, bis der gewünschten
Abstand B eingestellt ist. Anschließend wird der gesamte Doppel-Luntenführer
entlang der Luntenführerschiene 14 verschoben und in Bezug auf das
Streckwerk 4positioniert. Bei der Verschiebung des Doppel-Luntenführers
1 entlang der Luntenführerschiene 14 gewährleistet der
durch den federnden Steg 26 in die Rasterung 16 gedrückte
Zahn 24, dass sich der Abstand B nicht verändert. Schlussendlich wird
die Klemmschraube 20 wieder angezogen, so dass die Lasche 19 und
die Luntenführerschiene 14 zwischen den Laschen 17 und
18 geklemmt werden. Der Doppel-Luntenführer 1 ist damit sicher
fixiert.
Bevorzug ist vorgesehen, dass der Führungstrichter
10 oder 11 mit den daran angebrachten Teilen der Versteileinrichtung
15 und der Klemmeinrichtung 9 als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellt
ist. Die integrierte Bauweise ermöglicht eine äußerst effektive Herstellung
des Doppel-Luntenführers 1.
Die Ausgestaltung der Klemmeinrichtung 9
mit der Klemmschraube 20 hat dabei gegenüber einer
Klemmung durch eine angefederte Lasche den Vorteil, dass sich im Betriebszustand
höhere Klemmkräfte erreichen lassen, so dass der Doppel-Luntenführer
1 nicht versehentlich verschoben werden kann. Gleichzeitig lässt sich
nach Lösen der Klemmschraube zum Zwecke der Einstellung der Doppel-Luntenführer
1 wesentlich leichter auf der Luntenführerschiene 14 verschieben.
Damit das Gewinde 21 in dem als Kunststoff-Spritzgussteil hergestellten
Führungstrichter 10 nicht durch starkes Anziehen der Klemmschraube
20 beschädigt wird, ist es vorteilhaft, einen Gewindeeinsatz
27, beispielsweise aus Metall, in der Lasche 18 vorzusehen. Der
Gewindeeinsatz 27 kann in die Spritzgussform eingelegt werden, so dass
er beim Herstellen des Führungstrichters 10 in den Kunststoff eingebettet
wird.
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| Anspruch[de] |
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Doppel-Luntenführer (1) für ein Streckwerk (4)
einer Textilmaschine, wobei der Doppel-Luntenführer (1) zwei getrennte
Führungstrichter (10, 11) zur beabstandeten Zuführung
von zwei Faserlunten (2, 3) zu einem Walzenpaar (7,
8) des Streckwerks (4) und eine Klemmeinrichtung (9)
zur Befestigung des Doppel-Luntenführers (1) an einer Luntenführerschiene
(14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (B) der
beiden Führungstrichter (10, 11) variierbar ist, und dass
eine in veränderbaren Abständen arretierbare Versteileinrichtung (15)
vorgesehen ist.
Doppel-Luntenführer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der Abstand (B) der beiden Führungstrichter (10, 11) stufenweise
variierbar ist.
Doppel-Luntenführer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstelleinrichtung (15) eine Rasterung (16) enthält.
Führungstrichter (10; 11) für einen Doppel-Luntenführer
(1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
an dem Führungstrichter (10; 11) wenigstens ein Teil einer
in veränderbaren Abständen arretierbaren Verstelleinrichtung (15)
angebracht ist.
Führungstrichter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
der Führungstrichter (10; 11) mit den daran angebrachten
Teilen der Verstelleinrichtung (15) und der Klemmeinrichtung (9)
als Kunststoff-Spritzgussteil herstellt ist.
Führungstrichter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Klemmeinrichtung (9) ein in dem Kunststoff-Spritzgussteil eingespritztes
Gewinde (21), vorzugsweise als Gewindeeinsatz (27), enthält.
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