| Dokumentenidentifikation |
DE102006060500A1 23.08.2007 |
| Titel |
Offenend-Spinnvorrichtung mit einem Kanalplattenadapter |
| Anmelder |
Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG, 85055 Ingolstadt, DE |
| Erfinder |
Burchert, Mathias, 73760 Ostfildern, DE; Krohmer, Siegfried, 72660 Beuren, DE |
| Vertreter |
Canzler & Bergmeier, Patentanwälte, 85055 Ingolstadt |
| DE-Anmeldedatum |
19.12.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006060500 |
| Offenlegungstag |
23.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 4/08(2006.01)A, F, I, 20061219, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 4/44(2006.01)A, L, I, 20061219, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine Offenend-Spinnvorrichtung enthält in einem Rotorgehäuse einen drehbar angeordneten Spinnrotor. Es ist ein Deckelelement zum Verschließen des Rotorgehäuses vorgesehen, in das ein Kanalplattenadapter einsetzbar ist. Es ist wenigstens ein Verriegelungselement vorgesehen, das den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung ohne eingesetzten Kanalplattenadapter verhindert. Es kann ein Verriegelungselement vorgesehen sein, das den Ausbau des Kanalplattenadapters bei laufendem Spinnrotor verhindert. Außerdem kann ein Verriegelungselement vorgesehen sein, das ein Schließen des Deckelelementes ohne eingesetzten Kanalplattenadapter verhindert. Am Deckelelement kann eine Befestigungseinrichtung für den austauschbaren Kanalplattenadapter angebracht sein, die wenigstens ein Verriegelungselement enthalten kann. Der Kanalplattenadapter enthält bevorzugt eine Aufnahme für eine Garnabzugsdüse und eine Aufnahme für ein Drallstauelement und weist eine im Wesentlichen kreisförmige Außenkontur auf, die von zwei im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden Fortsätzen überragt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem in
einem Rotorgehäuse drehbar angeordneten Spinnrotor und mit einem das Rotorgehäuse
verschließenden Deckelelement, das einen einsetzbaren Kanalplattenadapter enthält.
Die Erfindung betrifft ferner einen Kanalplattenadapter für eine
derartige Offenend-Spinnvorrichtung.
Eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem derartigen Kanalplattenadapter
ist aus der deutschen Offenlegungsschrift 21 30 582 Stand der Technik. Der hier
gezeigte Kanalplattenadapter hat im Wesentlichen die Form eines massiven Zylinders
mit zwei windschief zueinander angeordneten Bohrungen, wobei die eine Bohrung als
Faserzuführkanal und die andere Bohrung als Garnabzugskanal dient. Der Kanalplattenadapter
ist an seiner Zylindermantelfläche in dem Deckelelement aufgenommen und wird
durch einen radial auf die Zylindermantelfläche drückenden Gewindestift
im Deckelelement gehalten. Es sind keinerlei Positionierungshilfen oder Anschlagflächen
vorgesehen, so dass das Einsetzen dieses Kanalplattenadapters mit einem erhöhten
Justieraufwand verbunden ist. Desweiteren kann es durch den einseitig radial drückenden
Gewindestift vorkommen, dass der Kanalplattenadapter mit seinem Garnabzugskanal
nicht mehr exakt konzentrisch zum Spinnrotor ausgerichtet ist. Die einseitige Fixierung
hat außerdem den Nachteil, dass die Abdichtung zwischen Kanalplattenadapter
und Deckelelement nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann, so dass
hier ein Falschluftstrom in das unter Unterdruck stehende Rotorgehäuse einströmen
kann.
Die bekannte Offenend-Spinnvorrichtung ist nicht gegen Bedienungsfehler
des Wartungspersonals abgesichert. Der Kanalplattenadapter ist bei geschlossenem
Deckelelement nach außen herausnehmbar. Außerdem ist die Befestigungseinrichtung
für den Kanalplattenadapter ebenfalls von außen zugänglich. Es ist
möglich, dass ein Maschinenbediener bei laufendem Spinnrotor die Befestigungseinrichtung
löst und den Kanalplattenadapter aus dem Deckelelement herausnimmt. Der mit
sehr hoher Drehzahl rotierende Spinnrotor ist nicht mehr abgedeckt und stellt ein
hohes Verletzungsrisiko für die Bedienperson dar. Auch wenn der Kanalplattenadapter
ordnungsgemäß bei geöffnetem Deckelelement und stillstehendem Spinnrotor
ausgebaut wird, besteht ein weiteres Sicherheitsrisiko darin, dass die Offenend-Spinnvorrichtung
auch ohne eingesetzten oder nicht sicher befestigten Kanalplattenadapter wieder
anläuft, wenn das Deckelelement geschlossen wird.
Bei der bekannten Offenend-Spinnvorrichtung ist es allerdings vorteilhaft,
dass die dem Spinnrotor abgewandte Seite des Kanalplattenadapters unmittelbar mit
der freien Atmosphäre in Kontakt steht, und dadurch eine gute Wärmeableitung
gewährleistet ist. Die Außenseite des Kanalplattenadapters kommt mit der
frei zirkulierenden Umgebungsluft in Berührung, da an den Außenseiten
von dem Deckelelement und dem Kanalplattenadapter keine zusätzlichen Abdeckungen
oder Gehäuseteile mehr vorgesehen sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Offenend-Spinnvorrichtung
der eingangsgenannten Art und einen zugehörigen Kanalplattenadapter zu verbessern
und die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens ein Verriegelungselement
vorgesehen ist, das den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung ohne eingesetzten
Kanalplattenadapter verhindert.
Das Verriegelungselement kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein.
Das Verriegelungselement ist mechanisch und/oder elektrisch mit dem Antrieb des
Spinnrotors gekoppelt und verhindert den Antrieb des Spinnrotors, wenn kein Kanalplattenadapter
in dem Deckelelement eingesetzt ist.
Im Falle eines durch einen Tangentialriemen angetrieben Spinnrotors
ist es vorteilhaft, dass das Verriegelungselement mit einer Bremse für den
Spinnrotor gekoppelt ist. Die Kopplung ist vorzugsweise mechanisch und derart gestaltet,
dass die Bremse des Spinnrotors zwangsweise geschlossen ist, wenn kein Kanalplattenadapter
dem Deckelelement eingesetzt ist.
Bei einem durch einen Einzelmotor angetriebenen Spinnrotor kann es
vorteilhaft sein, dass das Verriegelungselement, beispielsweise in Form eines Sensors,
elektrisch mit dem Antriebsmotor gekoppelt ist und dadurch den Betrieb ohne Kanalplattenadapter
verhindert.
Durch das mit dem Kanalplattenadapter zusammenwirkende Verriegelungselement
wird eine Fehlbedienung der Offenend-Spinnvorrichtung unterbunden. Ein gefährlicher
Betriebszustand, bei dem der rotierende Spinnrotor offen und frei zugänglich
ist, kann nicht auftreten. Das Verriegelungselement ist dabei bevorzugt so ausgestaltet,
dass auch ein Lösen des Kanalplattenadapters bei laufendem Spinnrotor verhindert
wird.
Üblicherweise ist das das Rotorgehäuse verschließende
Deckelement bereits in einer Weise mit dem Antrieb des Spinnrotors gekoppelt, so
dass ein Öffnen des Deckelelements nur bei stillstehendem Spinnrotor
erfolgen kann. Bei Offenend-Spinnvorrichtung, bei denen die Spinnrotoren durch Tangentialriemen
angetrieben werden, ist das Deckelelement über einen Hebelmechanismus mit der
Rotorbremse gekoppelt. Ein Öffnen des Deckelelementes bewirkt entweder ein
sofortiges Betätigen der Rotorbremse oder ist sogar erst möglich, wenn
die Rotorbremse bereits betätigt ist. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn wenigstens
ein Verriegelungselement mit dem öffenbaren Deckelelement zusammenwirkt.
Es ist vorteilhaft, dass wenigstens ein Verriegelungselement vorgesehen
ist, das ein Schließen des Deckelelementes ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
verhindert. Bevorzugt ist wenigstens ein Verriegelungselement am Deckelelement vorhanden,
das ein Lösen des Kanalplattenadapters bei geschlossenem Deckelelement verhindert.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass am Deckelelement
eine Befestigungseinrichtung für den austauschbaren Kanalplattenadapter angebracht
ist, die mit dem wenigstens einen Verriegelungselement zusammenwirkt. Es kann vorgesehen
sein, dass wenigstens ein Verriegelungselement an der Befestigungseinrichtung angebracht
ist, so dass bei geschlossenem Deckelelement die Befestigungseinrichtung des Kanalplattenadapters
nicht lösbar ist. Die Befestigungseinrichtung des Kanalplattenadapters ist
bevorzugt so ausgestaltet, dass bei geschlossenem Deckelelement die Befestigungseinrichtung
nicht lösbar ist, und dass bei geöffneter Befestigungseinrichtung das
Deckelelement nicht schließbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird erreicht,
dass ein Lösen und Entnehmen des Kanalplattenadapters bei geschlossenem Deckelelement
– also bei betriebsbereiter Offenend-Spinnvorrichtung – unterbunden
wird und dass gleichzeitig ohne eingesetzten und ordnungsgemäß im Deckelelement
befestigten Kanalplattenadapter ein Anlaufen des Spinnrotors unmöglich ist.
Hierzu kann an der Befestigungseinrichtung wenigstens ein Verriegelungselement angebracht
sein, so dass die Befestigungseinrichtung ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
nicht schließbar ist.
Der Kanalplattenadapter für die erfindungsgemäße Offenend-Spinnvorrichtung
weist eine Aufnahme für eine Garnabzugsdüse und eine – in Blickrichtung
dieser Aufnahme für die Gamabzugsdüse – im Wesentlichen kreisförmige
Außenkontur auf, die von zwei im Wesentlichen diametral gegenüberliegenden
Fortsätzen überragt wird. Die die Außenkontur überragenden Fortsätze
dienen zur Befestigung des Kanalplattenadapters am Deckelelement und wirken mit
wenigstens einem Verriegelungselement zusammen. Es ist vorteilhaft, dass ein Fortsatz
wenigstens eine Betätigungsfläche zum Entriegeln eines Verriegelungselementes
an einer am Deckelelement angeordneten Befestigungseinrichtung für den Kanalplattenadapter
aufweist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Anschlag vorgesehen
sein, der den Kanalplattenadapter in Richtung der Mittelachse des Garnabzugskanals
in Bezug auf den Spinnrotor positioniert. Der Anschlag hat den Vorteil, dass der
Kanalplattenadapter ohne Einstellaufwand in das Deckelelement einsetzbar ist. Der
Anschlag gewährleistet eine reproduzierbare Positionierung des Kanalplattenadapters
in Bezug auf den Spinnrotor.
Um die Positionierung weiter zu verbessern, kann der Kanalplattenadapter
an seiner kreisförmigen Außenkontur eine Zylindermantelfläche oder
eine Kegelmantelfläche enthalten, an deren Umfang die radial nach außen
ragenden Fortsätze angebracht sind. Hierdurch wird. auch die radiale Position
des Kanalplattenadapters in Bezug auf das Deckelelement vorgegeben und definiert,
so dass ein aufwändiges Ausrichten entfällt.
Der Anschlag kann bevorzugt an der dem Spinnrotor zugewandten Seite
des Kanalplattenadapters angebracht sein, so dass der Kanalplattenadapter von der
dem Rotorgehäuse abgewandten Seite her in das Deckelelement einsetzbar ist.
Obwohl die vorliegende Erfindung insbesondere für Kanalplattenadapter vorteilhaft
ist, die von außen, also von der dem Rotorgehäuse abgewandten Seite her,
in das Deckelelement einsetzbar sind, ist sie nicht auf solche Kanalplattenadapter
beschränkt. Ein Verriegelungselement, das den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung
ohne eingesetzten Kanalplattenadapter verhindert, kann auch für Offenend-Spinnvorrichtungen
vorteilhaft sein, bei denen der Kanalplattenadapter von der dem Rotorgehäuse
zugewandten Seite her – also von „innen" – einsetzbar ist.
Auch bei solchen Offenend-Spinnvorrichtungen können schwerwiegende Schäden
verhindert werden, wenn durch ein Verriegelungselement ein Lösen des Kanalplattenadapters
bei laufendem Spinnrotor unterbunden wird.
Es ist vorteilhaft, wenn zur Befestigung des Kanalplattenadapters
eine den Kanalplattenadapter zum Anschlag hin belastende Befestigungseinrichtung
vorgesehen ist. Die Befestigungseinrichtung hält dann gleichzeitig den Kanalplattenadapter
in seiner Position und sorgt für eine gute Abdichtung des Rotorgehäuses.
Die Befestigungseinrichtung ist dabei bevorzugt so gestaltet, dass sie die Außenseite
des Kanalplattenadapters nicht wesentlich abdeckt, so dass keine Beeinträchtigung
der Wärmeabgabe von dem Kanalplattenadapter an die Umgebungsluft durch die
Befestigungseinrichtung eintritt. Die Befestigungseinrichtung ist vorzugsweise als
Klemmbügel gestaltet, der den Kanalplattenadapter an den radial nach außen
ragenden Fortsätzen hält.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass der Kanalplattenadapter
an seiner dem Spinnrotor zugewandten Seite eine austauschbare Garnabzugsdüse
und an seiner dem Spinnrotor abgewandten Seite ein austauschbares Drallstauelement
enthält. Die Garnabzugsdüse ist vorteilhafterweise unmittelbar durch leicht
lösbare Mittel – wie beispielsweise ein Gewinde oder ein Bajonettverschluss
– mit dem Drallstauelement verbunden. Garnabzugsdüse und Drallstauelement
können so entsprechend den spinntechnologischen Anforderungen gestaltet sein
und leicht ausgewechselt werden. Desweiteren ist es vorteilhaft, dass der Kanalplattenadapter
mit eingesetzter Gamabzugsdüse und eingesetztem Drallstauelement eine kompakte
und vormontierbare Baugruppe bildet, die als Ganzes an der Offenend-Spinnvorrichtung
ausgewechselt werden kann. Hierdurch verringert sich die Stillstandszeit der Offenend-Spinnmaschine
bei einem Austausch der spinntechnologisch wichtigen Bauteile.
Zur Verbesserung der Ableitung der hauptsächlich an der Garnabzugsdüse
entstehenden Reibungswärme an die Umgebungsluft, ist es vorteilhaft, den Kanalplattenadapter
aus einem gut wärmeleitfähigen Material, wie beispielsweise Aluminium,
oder dessen Legierungen, herzustellen. Die Wärmeabgabe kann weiter verbessert
werden, wenn die Außenfläche des Kanalplattenadapters mit einer besonders
großen Oberfläche versehen wird, beispielsweise durch die Anbringung von
rippenartigen Strukturen. Es kann vorteilhaft sein, dass die Höhe des Kanalplattenadapters
an verschiedenen Stellen des Umfangs der im Wesentlichen kreisförmigen Außenkontur
unterschiedlich ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Höhe in den
nicht vom Faserzuführkanal eingenommenen Bereichen minimiert ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
1 eine geschnittene Seitenansicht einer teilweise dargestellten
Offenend-Spinnvorrichtung,
2 eine Ansicht der Offenend-Spinnvorrichtung in Richtung
des Pfeils II der 1,
3 eine Detailansicht des Bereiches III der
2 in vergrößerter Darstellung,
4 eine entlang der Schnittfläche IV-IV geschnittene
Ansicht eines Verriegelungselements in vergrößerter Darstellung,
5 eine entlang der Schnittfläche V-V der
2 geschnitene Ansicht in ebenfalls vergrößerter
Darstellung.
In den 1 und 2
ist ein Spinnrotor 1 einer Offenend-Spinnvorrichtung in einem durch ein
Deckelelement 2 verschlossenen Rotorgehäuse 3 dargestellt.
Der Spinnrotor 1 besteht in bekannter Weise aus einem Rotorteller
4 und einem Schaft 5, der in nicht dargestellter, aber an sich
beliebiger Weise gelagert und angetrieben ist.
Bei Betrieb läuft der Rotorteller 4 in ebenfalls bekannter
Weise in einer unter Unterdruck stehenden Kammer 6 um, die durch das Rotorgehäuse
3 gebildet wird. Das Rotorgehäuse 3 ist bei Betrieb mit einem
zu Wartungszwecken wegbewegbaren Deckelelement 2 verschlossen. Eine Ringdichtung
7 sorgt dabei für die Abdichtung zwischen dem Deckelelement und dem
Rotorgehäuse 3.
An dem Deckelelement 2, das oftmals auch als Kanalplatte
bezeichnet wurde, ist ein leicht auswechselbarer Kanalplattenadapter 8
angeordnet, der mit einem Fortsatz in das Innere des Rotortellers 4 hineinragt.
Ein Faserzuführkanal 9 erstreckt sich in bekannter Weise von einer
nicht dargestellten Auflösewalze bis zum Rotorteller 4. Der Faserzuführkanal
9 ist gestrichelt dargestellt, da er nicht in der Zeichenebene verläuft.
Mit dem Pfeil A ist dabei die Fasertransportrichtung gezeichnet, wobei der Fasertransport
selbst in bekannter Weise mit Hilfe des in der Kammer 6 installierten Unterdruckes
erfolgt. Das Teilstück 10 des Faserzuführkanals 9 kann
dabei, wie dargestellt durch das Deckelelement 2 direkt oder aber genauso
gut auch durch einen separaten Faserkanaleinsatz gebildet werden. Der dem Rotorteller
4 zugewandte Endbereich 11 des Faserzuführkanals
9 ist im Kanalplattenadapter 8 angeordnet. Er ragt in das Innere
des Rotortellers 4 hinein und seine Austrittsöffnung 12 liegt
einer Fasergleitfläche 13 des Rotortellers 4 in geringem
Abstand gegenüber. Ziel des Kanalplattenadapters 8 ist es, den Endbereich
11 des Faserzuführkanals 9 mit seiner Austrittsöffnung
12 insbesondere an unterschiedliche Durchmesser des Rotortellers
4 einfach anpassen zu können. Der Kanalplattenadapter 8 ist
dabei in weiter unten noch näher beschriebener Weise leicht lösbar an
dem Deckelelement 2 befestigt.
Die Fasergleitfläche 13 erweitert sich konisch zu einer
Fasersammelrille 14, wohin die auf die Fasergleitfläche
13 in bekannter Weise zugespeisten Fasern gleiten und sich dort zu einem
Faserring sammeln, von wo sie in bekannter Weise als strichpunktiert dargestelltes
Garn 15 abgezogen werden. Das ersponnenen Garn 15 wird zunächst
in einer annähernd senkrecht zum Schaft 5 des Spinnrotors
1 liegende Ebene abgezogen und anschließend durch eine Garnabzugsdüse
16 in einen koaxial zum Schaft 5 liegenden Garnabzugskanal
17 umgelenkt. Nachfolgend wird das Garn 15 an einem Drallstauelement
18 nochmals umgelenkt und in Richtung B abgezogen und einem nicht dargestellten
Abzugswalzenpaar und einer nachgeordneten Aufspuleinrichtung zugeführt.
Für die Garnqualität ist es dabei vorteilhaft, wenn das Garn
15 nach dem Drallstauelement 18 nicht mehr durch weitere feststehende
Garnführungselemente umgelenkt wird.
Der von der Garnabzugsdüse 16 in die Fasersammelrille
14 hineinragende Schenkel des Garnes 15 läuft durch die Rotation
des Spinnrotors 1 mit hoher Geschwindigkeit kurbelartig in der genannten
Normalebene um und erzeugt im Garn 15 eine echte Drehung. Außerdem
entsteht durch eine beim kurbelartigen Umlauf auftretende Abrollbewegung des an
der Gamabzugsdüse 16 anliegenden Games 15 ein Falschdraht
in dem Garn 15. Das Drallstauelement 18 soll eine möglichst
hohe Drehung in dem Anfangsbereich des Garnes 5 aufstauen, um eine gute
Garnbildung an dem in die Fasersammelrille 14 ragenden Ende des Garnes
15 zu gewährleisten.
Die Garnabzugsdüse 16 kann an sich beliebig gestaltet
sein. Bewährt hat sich jedoch eine Garnabzugsdüse 16 mit einer
Düsenfassung 19, in die wenigstens ein Düseneinsatz
20 eingesetzt ist. Der Düseneinsatz 20 kann dabei in an sich
bekannter Weise mit unterschiedlichen Strukturen und Oberflächen versehen sein.
Außerdem kann der Düseneinsatz 20 in nicht dargestellter Weise
mehrteilig ausgebildet sein, so dass beispielsweise noch ein Wirbeleinsatz vorgesehen
ist. Auch das Drallstauelement 18 kann an sich beliebig gestaltet sein.
Der Kanalplattenadapter weist für die Garnabzugsdüse 16 und das
Drallstauelement 18 jeweils eine im Wesentlichen zylindrische Aufnahme
216 und 218 auf, so dass Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement
18 unmittelbar in den Kanalplattenadapter 8 einsetzbar sind. Gamabzugsdüse
16 und Drallstauelement 18 können durch unterschiedliche
Mittel 22 zum Befestigen im Kanalplattenadapter 8 gehalten werden.
Im dargestellten Fall ist das Mittel 22 zum Befestigen als Bajonettverschluss
ausgestaltet, welcher Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement
18 miteinander verbindet und dadurch im Kanalplattenadapter 8
hält. Alternativ kann aber auch ein ein- oder mehrgängiges Gewinde an
Garnabzugsdüse und/oder Dralistauelement vorgesehen sein. Genauso gut können
Garnabzugsdüse 16 und Drallstauelement 18 auch beide separat
durch Mittel 22 zum Befestigen in dem Kanalplattenadapter 8 gehalten
werden. Neben einem Innengewinde oder einem Bajonettverschluss im Bereich der Aufnahmen
216, 218 können auch ein oder mehrere Permanentmagnete im
Kanalplattenadapter 8 vorgesehen sein.
Das Drallstauefement 18 weist eine im Wesentlichen zentrische
Garnabzugsöffnung 23 auf, die den Garnabzugskanal 17 koaxial
fortsetzt. Die Garnabzugsöffnung 23 besitzt zur Umlenkung des Garnes
15 eine trichterförmige Erweiterung 24 mit einem Umlenkradius.
Es kann vorteilhaft sein, die Gamabzugsöffnung 23 und die trichterförmige
Erweiterung 24 mit dem Umlenkradius in einem Einsatz 25 anzuordnen,
der in einen Grundkörper 26 des Drallstauelementes 18 eingesetzt
ist. Der Einsatz 25 kann aus einem verschleißfestem Werkstoff bestehen
und ist vorteilhafterweise rotationssymmetrisch ausgebildet. Es kann hier sogar
vorteilhaft sein, einen gleichgestalteten Düseneinsatz 20 aus der
Gamabzugsdüse 16 als Einsatz 25 für das Drallstauelement
18 zu verwenden. Neben dieser mehrteiligen Ausführung des Drallstauelementes
18 kann in nicht dargestellter Weise natürlich auch eine einteilige
Ausführung vorgesehen sein.
Bei der Ausgestaltung des Mittels 22 zum Befestigen von Garnabzugsdüse
16 und Drallstauelement 18 als Bajonettverschluss kann ein Zapfen
27 an der Düsenfassung 19 der Gamabzugsdüse
16 angebracht sein, der mit einer Nut 28 in dem Grundkörper
26 des Drallstauelementes 18 zusammenwirken kann. Durch Drehung
der Garnabzugsdüse 16 um ihre Mittelachse kann der Zapfen
27 in eine zur Nut 28 korrespondierende Lage gebracht werden,
in welcher die Garnabzugsdüse 16 aus dem Kanalplattenadapter entnehmbar
ist. Nach Lösen der Gamabzugsdüse 16 kann das Drallstauelement
18 ebenfalls aus dem Kanalplattenadapter entnommen werden. Das Einsetzen
eines neuen Drallstauelementes 18 und einer neuen Garnabzugsdüse
16 erfolgen in umgekehrter Reihenfolge, indem der Zapfen 27 in
die Nut 28 eingeschoben und anschließend verdreht wird. Der Vorteil
des Bajonettverschlusses ist, dass das Öffnen und Schließen einfach und
schnell erfolgt, und dass die Garnabzugsdüse 16 nur um einen geringen
Winkelbetrag verdreht werden braucht. In Ausgestaltung ist es dabei möglich,
zwei oder mehrere Zapfen 27 mit jeweils einer zugeordneten Nut
28 gleichmäßig am Umfang der Düsenfassung 19 und
des Grundkörpers 26 verteilt anzubringen.
Bei dieser Art der direkten Verbindung von Garnabzugsdüse
16 und Drallstauelement 18 ist es vorteilhaft, an einem der beiden
Bauteile ein Element 29 zur Verdrehsicherung anzubringen. Das Element
29 zur Verdrehsicherung kann eine radial vorspringende Nase an der zylindrischen
Außenkontur des Drallstauelementes 18 sein, die mit einer im Kanalplattenadapter
8 angebrachten Nut zusammenwirkt. Durch ein derartiges Element
29 zur Verdrehsicherung kann sich das Drallstauelement 18 beim
Verdrehen der Garnabzugsdüse 16 zum Zwecke des Festziehens oder Lösens
des Mittels 22 zum Befestigen nicht mitdrehen, was die Handhabung bei Montage
und Demontage vereinfacht.
Durch die Umlenkung des Garnes 15 an der Garnabzugsdüse
16 entsteht Reibungswärme, die bei hohen Spinngeschwindigkeiten zu
einer Schädigung des Garnes 15 führen kann. Die an der Gamabzugsdüse
16 entstehende Reibungswärme muss deshalb möglichst
gut und schnell von dort abgeführt werden, so dass die Oberflächentemperatur
des Düseneinsatzes 20 nicht zu hoch wird. Es ist deshalb vorteilhaft,
die Düsenfassung 19 und den Kanalplattenadapter 8 aus einem
sehr gut wärmeleitfähigen Material, beispielsweise aus Aluminium oder
aus Aluminiumlegierungen, herzustellen. Desweiteren ist es vorteilhaft, wenn die
dem Spinnrotor 1 abgewandte Seite 30 des Kanalplattenadapters
8 unmittelbar die Außenseite der Offenend-Spinnvorrichtung bildet
und mit der freien Atmosphäre in Kontakt steht. Auf der äußeren Seite
30 des Kanalplattenadapters 8 sollten keine Abdeckungen oder Elemente
zur Abkapselung angebracht werden, damit ein guter Wärmeübergang vom Kanalplattenadapter
8 an die Umgebungsluft stattfinden kann. Es kann vorteilhaft sein, die
Oberfläche an der dem Spinnrotor 1 abgewandten Seite 30 des
Kanalplattenadapters 8 beispielsweise durch Rippen oder Ähnliches
zu vergrößern, so dass sich der Wärmeübergang an die Umgebungsluft
weiter erhöht. Durch derartige Maßnahmen lässt sich eine unzulässig
hohe Erwärmung der Garnabzugsdüse weitgehend vermeiden.
In Blickrichtung der Aufnahme 216 für die Gamabzugsdüse
16 weist der Kanalplattenadapter 8 eine im Wesentlichen kreisförmige
Außenkontur 31 auf, die eine Trennstelle des Faserzuführkanals
9 bildet. Die kreisförmige Außenkontur 31 kann dabei
wie dargestellt eine Zylindermantelfläche sein. Die kreisförmige Außenkontur
31 kann allerdings in nicht dargestellter Weise genausogut durch eine Kegelmantelfläche
gebildet werden, die die Abdichtung an der Trennstelle des Faserzuführkanals
9 erleichtert. Beim eingangs erwähnten Stand der Technik dient diese
Zylindermantelfläche der kreisförmigen Außenkontur 31 zur
Abdichtung der unter Unterdruck stehenden Kammer 6 gegenüber der Umgebung.
Es ist nun ein Anschlag 33 vorgesehen, der den Kanalplattenadapter
8 in Richtung der Mittelachse des Garnabzugskanals 17 in Bezug
auf den Spinnrotor 1 positioniert.
Bei der dargestellten Ausführung dient die Zylindermantelfläche
der kreisfömrigen Außenkontur 31 nicht mehr zur Abdichtung der
Kammer 6. Es ist eine den Anschlag 33 bildende Dichtfläche
32 vorgesehen, die mit dem Deckelelement 2 zusammenwirkt. Die
Dichtfläche 32 ist vorzugsweise eine an der dem Spinnrotor
1 zugewandten Seite des Kanalplattenadapters 8 angebrachte ebene
Ringfläche, die im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Garnabzugskanals
17 orientiert sein kann. Es lässt sich dadurch auch ohne zusätzliche
Dichtungselemente eine gute Abdichtung der Kammer 6 gewährleisten,
so dass zwischen Deckelelement 2 und Kanalplattenadapter 8 praktisch
keine Falschluft in die Kammer 6 strömen kann. Die Dichtfläche
32 kann aber genauso gut in nicht dargestellter Weise als konische Mantelfläche
eines Kegels ausgebildet sein. Zur Verbesserung der Abdichtung können in nicht
dargestellter Weise zusätzliche Dichtungselemente an der Dichtfläche
32 angeordnet sein.
Die Dichtfläche 32 ist so am Kanalplattenadapter
8 angebracht, dass sie dem Spinnrotor 1 bzw. der Aufnahme
216 für die Garnabzugsdüse 16 zugewandt ist. Eine derartige
Ausrichtung gewährleistet, dass der Kanalplattenadapter von der dem Rotorgehäuse
3 abgewandten Außenseite her in das Deckelelement 2 einsetzbar
ist. Beim Einsetzen des Kanalplattenadapters 8 bildet die Dichtfläche
32 einen Anschlag 33, der den Kanalplattenadapter 8 in
axialer Richtung in Bezug auf den Spinnrotor 1 positioniert. Die Lage der
Stirnseite der Garnabzugsdüse 16 in Bezug auf die Rotorrille
14 wird dadurch eindeutig und reproduzierbar definiert. Bei einer nicht
senkrecht zur Mittelachse der Aufnahme 216 stehenden Dichtfläche
32 sollte der Winkel zwischen Mittelachse der Aufnahme 216 und
der Dichtfläche 32 wenigstens 45° betragen, damit eine noch ausreichende
Wirkung der Dichtfläche 32 als Anschlag 33 besteht.
Zur Positionierung und Befestigung des Kanalplattenadapters
8 am Deckelelement 2 sind an der im Wesentlichen kreisförmigen
Außenkontur 31 zwei herausragende Fortsätze 40 und
41 angebracht, die sich in Bezug auf die Aufnahme 216 für
die Garnabzugsdüse 16 im Wesentlichen diametral gegenüberliegen.
Den stegförmigen Fortsätzen 40 und 41 ist eine Befestigungseinrichtung
34 zugeordnet, die am Deckelelement 2 angebracht ist. Die Befestigungseinrichtung
34 ist in Form eines schwenkbar angebrachten Klemmbügels
35 gestaltet und drückt den Kanalplattenadapter 8 über
die Fortsätze 40 und 41 gegen den Anschlag 33 bzw.
die Dichtfläche 32. Die Befestigungseinrichtung 34 ist vorteilhafterweise
so ausgebildet, dass sie den Kanalplattenadapter 8 nicht übermäßig
stark abdeckt, und so die Wärmeabgabe vom Kanalplattenadapter 8 an
die Umgebungsluft nicht behindert. Der Klemmbügel 35 weist einen Handgriff
36 auf und kann mit zwei Schrauben oder Bolzen 371 und
372 am Deckelelement 2 befestigt sein. An den Bolzen
371 und 372 können in nicht dargestellter Weise Schraubendruckfedem
vorgesehen sein, die den Klemmbügel 35 in Richtung des Deckelelementes
2 belasten. Der Bolzen 371 bildet eine Schwenkachse für den
Klemmbügel 35. Im Bereich des Bolzens 372 ist ein Langloch
38 im Klemmbügel 35 vorgesehen, so dass der Klemmbügel
35 in Pfeilrichtung C hochgeschwenkt werden kann und dadurch die Fortsätze
40 und 41 freigibt. Altemativ zu Bolzen 372 und Langloch
38 kann in nicht dargestellter Ausführung selbstverständlich
auch eine anders gestaltete Gleitführung vorgesehen sein. Die Befestigungseinrichtung
34 ist durch den in Pfeilrichtung C hochgeschwenkten Klemmbügel
35 gelöst. Der Kanalplattenadapter 8 kann jetzt vom Spinnrotor
1 weg aus dem Deckelelement 2 entnommen und gegen eine andere
Ausführung ausgestauscht werden. Zum Schließen der Befestigungseinrichtung
34 wird der Klemmbügel 35 entgegen der Pfeilrichtung C heruntergeschwenkt
und schiebt sich über die Fortsätze 40 und 41. Der neu
eingesetzte Kanalplattenadapter 8 ist dadurch am Deckelelement
2 fixiert.
Zur Verbesserung der Abdichtung zwischen dem Endbereich
11 des Faserzuführkanals 9 und dem im Deckelelement
2 angeordneten Teilstück 10 kann der Zylindermantelfläche
an der Außenkontur 31 im Bereich des Faserzuführkanals
9 eine Dichtung 39 zugeordnet sein. Da die kreisförmige Außenkontur
31 nur noch im Bereich des Faserzuführkanals 9 eine relativ
große Höhe haben muss, kann die Höhe der Außenkontur
31 außerhalb des Faserzuführkanals 9 minimiert werden.
Es ist vorteilhaft, wenn die Höhe der Außenkontur 31 an verschiedenen
Stellen des Umfangs des Kanalplattenadapters 8 unterschiedlich ist, so
dass die für den als Druckgussteil hergestellten Kanalplattenadapter
8 benötigte Materialmenge reduziert ist.
Zur Sicherheit des Maschinenbedieners ist es vorteilhaft, wenn der
Kanalplattenadapter 8 nur dann aus dem Deckelelement 2 entnehmbar
ist, wenn der Spinnrotor 1 nicht rotiert. Dies kann beispielsweise dadurch
gewährleistet werden, dass wenigstens ein Verriegelungselement vorgesehen ist,
das zwischen Befestigungseinrichtung 34 und einer üblicherweise vorhandenen
Bremse für den Spinnrotor 1 eine Wirkverbindung, beispielsweise über
Hebel, bildet, so dass bei Öffnen der Befestigungseinrichtung 34 die
Bremse den Spinnrotor 1 zwangsweise anhält.
Offenend-Spinnvorrichtungen dieser Art weisen oftmals bereits eine
Wirkverbindung zwischen Deckelelement 2 und Bremse des Spinnrotors
1 auf, so dass beim Öffnen des Deckelelementes 2 der Spinnrotor
1 automatisch abgebremst wird. Bei einer solchen Offenend-Spinnvorrichtung
lässt sich die Entnahme des Kanalplattenadapters 8 bei laufendem Spinnrotor
1 auch wirkungsvoll verhindern, wenn die Befestigungseinrichtung
34 bei geschlossenem Deckelelement 2 nicht geöffnet werden
kann. Dies kann dadurch geschehen, dass der Befestigungseinrichtung 34
ein Verriegelungselement 42 zugeordnet ist, das ein Lösen der Befestigungseinrichtung
34 verhindert, solange das Deckelelement 2 geschlossen ist. Hierzu
kann das Verriegelungselement 42 einen am Klemmbügel 35 angebrachten
Nocken 43 enthalten, dem ein im Rotorgehäuse 3 angebrachter
Stift 44 zugeordnet ist. Nocken 43 und Stift 44 verhindern,
dass der Klemmbügel 35 bei geschlossenem Deckelelement 2
in Richtung des Pfeils C nach oben geschwenkt werden kann. Erst wenn das Deckelelement
2 geöffnet ist, kann der Klemmbügel 35 an dem Stift
40 vorbeigeschwenkt und der Kanalplattenadapter 8 entnommen werden.
Das Verriegelungselement 42 ist gleichzeitig so ausgestaltet,
dass sich bei geöffneter Befestigungseinrichtung 34 das Deckelelement
2 nicht wieder schließen lässt, so dass ein Anlaufen des Spinnrotors
1 bei nicht ordnungsgemäß fixiertem Kanalplattenadapter
8 oder sogar bei fehlendem Kanalplattenadapter 8 verhindert wird.
Ist der Klemmbügel 35 bei geöffnetem Deckelelement
2 in Pfeilrichtung C hochgeschwenkt, dann stößt beim Zuschwenken
des Deckelelementes 2 der Nocken 43 gegen die Stirnfläche
des Stiftes 44 und verhindert ein vollständiges Schließen des
Deckelelementes 2. Nur bei zugeschwenktem Klemmbügel 35 und
somit ordnungsgemäß fixiertem Kanalplattenadapter 8 geht der
Nocken 43 an dem Stift 44 vorbei, und das Deckelelement
2 lässt sich komplett schließen.
Damit sich die Befestigungseinrichtung 34 nur dann schließen
lässt wenn tatsächlich ein Kanalplattenadapter im Deckelelement
2 eingesetzt ist, ist an der Befestigungseinrichtung ein weiteres Verriegelungselement
45 angebracht. Ohne das Verriegelungselement 45 könnte der
Klemmbügel 35 auch ohne eingesetzten Kanalplattenadapter entgegen
der Pfeilrichtung C zugeschwenkt und dadurch die Blockadewirkung des Verriegelungselementes
42 umgangen werden.
Das Verriegelungselement 45 wird im Folgenden anhand der
3 bis 5 näher erläutert.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit ist in 3
der Klemmbügel 35 nicht dargestellt. Das Verriegelungselement
45 besteht im Wesentlichen aus einem am Deckelelement 2 angebrachten
Anschlag 46 und einem am Klemmbügel 35 angebrachten Klips
47. Der blattfederartige Klips 47 kann bei einem als Kunststoff-Spritzgußteil
hergestellten Klemmbügel 35 direkt angeformt sein. Alternativ kann
er jedoch auch als separates Bauteil am Klemmbügel 35 angebracht werden.
Zum Entnehmen des Kanalplattenadapters 8 aus dem Deckelelement
2 wird wie oben bereits beschrieben, der Klemmbügel 35 in
Pfeilrichtung C hochgeschwenkt. Der Klips 47 des Verriegelungselementes
45 gleitet dabei über den Anschlag 46 und weicht dabei dem
Anschlag 46 in Pfeilrichtung D durch elastische Verformung aus. Nach Überwinden
des Anschlages 46 kehrt der Klips 47 in seine unverformte Ausgangslage
zurück. Beim Verschwenken des Klemmbügels 35 gleitet gleichzeitig
eine Haltefläche 48 des Klemmbügels 35 über eine
Haltefläche 49, die am radial nach außen stehenden Fortsatz
41 des Kanalplattenadapters 8 angebracht ist. Die über die
Halteflächen 48 und 49 übertragene Druckkraft bewirkt
die Fixierung des Kanalplattenadapters 8 im Deckelelement 2. Analog
zu der Haltefläche 49 am Fortsatz 41 ist in nicht näher
dargestellte Weise ebenfalls eine Haltefläche an dem Fortsatz 40 angebracht,
die durch eine ihr zugeordnete Haltefläche des Klemmbügels
35 belastet wird. Nach vollständigem Hochschwenken des Klemmbügels
35 in Pfeilrichtung C ist die Haltefläche 48 von der Haltefläche
49 entfernt. Die Fortsätze 40 und 41 werden nicht
mehr vom Klemmbügel 35 überdeckt, so dass der Kanalplattenadapter
8 entnommen werden kann.
Nach dem Einsetzen eines neuen Kanalplattenadapters 8 in
das Deckelelement 2, wird der Klemmbügel 35 durch Verschwenken
entgegen der Pfeilrichtung C wiedergeschlossen. Der Klips 47 des Verriegelungselementes
45 wird dabei durch eine am Fortsatz 41 angebrachte Betätigungsfläche
50 in Pfeilrichtung D ausgelenkt und gleitet über den Anschlag
46 hinweg. Gleichzeitig gleitet die Haltefläche 48 wieder
über die Haltefläche 49 so dass der Kanalplattenadapter
8 an seinen Fortsätzen 40 und 41 fixiert ist. Der
Klips 47 rastet hinter dem Anschlag 46 ein und fixiert dadurch
den Klemmbügel 35 in seiner geschlossenen Position.
Wird nun nach einem Ausbau des Kanalplattenadapters 8 versucht,
die Befestigungseinrichtung 34 ohne neu eingesetzten Kanalplattenadapter
8 zu schließen, dann wirkt das Verriegelungselement 45 diesem
entgegen. Fehlt der Kanalplattenadapter 8, so gibt es auch keinen Fortsatz
41 und auch die am Fortsatz 41 angebrachte Betätigungsfläche
50, wie sie in 4 zu erkennen ist, fehlt. Wird
in diesem Fall versucht, den Klemmbügel entgegen der Pfeilrichtung C aus seiner
geöffneten Position zurückzuschwenken, so wird der Klips 47 aufgrund
der fehlenden Betätigungsfläche 50 nicht in Pfeilrichtung D ausgelenkt
und stößt deshalb mit seiner Stirnseite 51 gegen den Anschlag
46. Das Weiterschwenken des Klemmbügels 35 entgegen der Pfeilrichtung
C wird verhindert. Der Klemmbügel 35 lässt sich also ohne eingesetzten
Kanalplattenadapter 8 nicht vollständig schließen. Wie oben bereits
beschrieben, verhindert in dieser Position des Klemmbügels 35 das
Verriegelungselement 42 ein Schließen des Deckelelementes
2, da der Nocken 43 an die Stirnseite des Stiftes 44
anschlägt. Der Spinnrotor 1 kann also nicht durch ein versehentliches
Schließen des Deckelelementes 2 anlaufen, wenn kein Kanalplattenadapter
8 eingesetzt ist.
Es ist vorteilhaft, im Deckelelement 2 eine Aussparung
52 vorzusehen, in die der Fortsatz 41 eingreift, damit auch die
Position des Kanalplattenadapters 8 in Drehrichtung um die Mittelachse
des Garnabzugskanals 17 reproduzierbar und ein passgenauer Übergang
am Faserzuführkanal 9 gewährleistet ist.
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| Anspruch[de] |
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Offenend-Spinnvorrichtung mit einem in einem Rotorgehäuse (3)
drehbar angeordneten Spinnrotor (1) und mit einem das Rotorgehäuse
(3) verschließenden Deckelelement (2), das einen austauschbaren
Kanalplattenadapter (8) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein Verriegelungselement (42; 45) vorgesehen ist, das
den Betrieb der Offenend-Spinnvorrichtung ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
(8) verhindert.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein Verriegelungselement (42) vorgesehen ist, das ein Lösen
des Kanalplattenadapters (8) bei laufendem Spinnrotor (1) verhindert.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens ein Verriegelungselement (42; 45) vorgesehen ist,
das ein Schließen des Deckelelementes (2) ohne eingesetzten Kanalplattenadapter
(8) verhindert.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass am Deckelelement (2) eine Befestigungseinrichtung
(34) für den austauschbaren Kanalplattenadapter (8) angebracht
ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens ein Verriegelungselement (42) an der Befestigungseinrichtung
(34) angebracht ist, so dass bei geschlossenem Deckelelement (2)
die Befestigungseinrichtung (34) nicht lösbar ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens ein Verriegelungselement (45) an der Befestigungseinrichtung
(34) angebracht ist, so dass ohne eingesetzten Kanalplattenadapter (8)
die Befestigungseinrichtung (34) nicht schließbar ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
der Kanalplattenadapter (8) eine Betätigungsfläche (50)
zum Entriegeln des Verriegelungselementes (45) an der Befestigungseinrichtung
(34) aufweist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (34) des Kanalplattenadapters
(8) als Klemmbügel (35) ausgestaltet ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die dem Spinnrotor (1) abgewandte Seite (30)
des Kanalplattenadapters (8) unmittelbar mit der freien Atmosphäre
in Kontakt steht.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kanalplattenadapter (8) einen Garnabzugskanal
(17) enthält, und dass ein Anschlag (33) vorgesehen ist,
der den Kanalplattenadapter (8) in Richtung der Mittelachse des Garnabzugskanals
(17) in Bezug auf den Spinnrotor (1) positioniert.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Anschlag (33) an der dem Spinnrotor (1) zugewandten Seite
des Kanalplattenadapters (8) angeordnet ist, und dass der Kanalplattenadapter
(8) von der dem Rotorgehäuse (3) abgewandten Außenseite
her in das Deckelelement (2) einsetzbar ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kanalplattenadapter (8) an seiner dem Spinnrotor
(1) zugewandten Seite eine austauschbare Garnabzugsdüse (16)
enthält.
Offenend-Spinnvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kanalplattenadapter (8) an seiner dem Spinnrotor
(1) abgewandten Seite ein austauschbares Drallstauelement (18)
enthält.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Garnabzugsdüse unmittelbar durch leicht lösbare Mittel (22)
zum Befestigen mit dem Drallstauelement (18) verbunden ist.
Kanalplattenadapter (8) zum Einsetzen in ein Deckelelement
(2) einer Offenend-Spinnvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanalplattenadapter
(8) eine Aufnahme (216) für eine Garnabzugsdüse (16)
aufweist, und dass der Kanalplattenadapter (8) in Blickrichtung der Aufnahme
(216) für die Garnabzugsdüse (16) eine im Wesentlichen
kreisförmige Außenkontur (31) aufweist, die von zwei im Wesentlichen
diametral gegenüberliegenden Fortsätzen (40, 41) überragt
wird.
Kanalplattenadapter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Fortsatz (41) eine Betätigungsfläche (50) zum Entriegeln
eines Verriegelungselementes (45) an einer am Deckelelement (2)
angeordneten Befestigungseinrichtung (34) für den Kanalplattenadapter
(8) aufweist.
Kanalplattenadapter nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Anschlag (33) an der der Aufnahme (216) für die
Garnabzugsdüse (16) zugewandten Seite des Kanalplattenadapters (8)
angebracht ist, so dass der Kanalplattenadapter (8) von außen in das
Deckelelement (2) einsetzbar ist.
Kanalplattenadapter nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kanalplattenadapter (8) auf der der Aufnahme (216)
für die Gamabzugsdüse (16) gegenüberliegenden Seite eine
Aufnahme (218) für ein Drallstauelement (18) aufweist.
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