Die Erfindung betrifft ein Serviceaggregat für eine Kreuzspulen
herstellende Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Solche Serviceaggregate sind im Zusammenhang mit Offenend-Spinnmaschinen
beispielsweise durch die DE 44 43 818 A1,
die DE 38 01 964 A1, die
DE 42 44 081 C1 oder die
DE 44 04 538 A1 bekannt.
Die in diesen Literaturstellen beschrieben Serviceaggregate versorgen
die zahlreichen Arbeitsstellen der Offenend-Spinnmaschinen, das heißt, sie
greifen selbsttätig ein, wenn an einer der Arbeitsstellen ein Handlungsbedarf
entsteht.
Ein solcher Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an einer
der Arbeitsstellen ein Fadenbruch aufgetreten ist oder wenn an einer der Arbeitsstellen
eine Kreuzspule beispielsweise ihren vorgeschriebenen Durchmesser erreicht hat und
gegen eine Leerhülse ausgetauscht werden muß.
In einem solchen Fall führt das Serviceaggregat zu der betreffenden
Arbeitsstelle, positioniert sich dort und sucht bei einem „normalen" Fadenbruch
mit seiner Fadensuchdüse das gerissene, auf der Umfangsoberfläche der
Kreuzspule liegende Fadenende. Nach Reinigung des Spinnrotors wird das aufgenommene
und vorbereitete Fadenende in der Spinnbox neu angesponnen.
Die durch die DE 44 43 818
A1 oder die DE 38 01 964 A1
bekannten Serviceaggregate spinnen das vorbereitete Fadenende dabei an einen mit
dem Spinnrotor umlaufenden, aus Einzelfasern gebildeten Faserring neu an, während
bei den Serviceaggregaten gemäß DE
42 44 081 C1 oder DE 44 04 538 A1
der von der Faserband-Auflöseeinrichtung bereitgestellte Faserstrom zunächst
vollständig abgeleitet und erst in Abstimmung mit der Fadenrücklieferung
auf die Fasersammelfläche des Spinnrotors gespeist wird.
Da sich ein „normaler" Anspinner sowohl bezüglich seines
Aussehens als auch seiner Festigkeit möglichst wenig vom regulären Faden
unterscheiden soll, sollten verschiedene Einstellparameter, wie beispielsweise die
Anspinndrehzahl, die Faserband-Einspeisung und die Fadenrückführung exakt
eingehalten werden. Es ist daher bekannt, nach jedem Anspinner zu überprüft,
ob das Fadenprofil im Bereich des Anspinners innerhalb vorgegebener, tolerierbarer
Werte liegt.
Die bei der Anspinnerprüfung ermittelten Werte können dabei,
wie in der DE 196 49 314 A1 beschrieben,
in der Steuereinrichtung des Serviceaggregates dahingehend verarbeitet werden, daß
nachfolgende Anspinner optimiert werden.
Die Optimierung des Anspinners erfolgt dabei durch definierte, jeweils
geringfügige Veränderung eines oder mehrerer der Einstellparamter, die
für die Beschaffenheit des Anspinners verantwortlich sind.
Etwas diffiziler gestaltet sich der Bedienvorgang, wenn eine volle
Kreuzspule gegen eine Leerhülse getauscht und anschließend neu angesponnen
werden muß.
In diesem Fall wird nach dem Austoßen der fertigen Kreuzspule
und dem Einlegen einer Leerhülse mittels einer im Serviceaggregat angeordneten
Hilfsfadenliefereinrichtung zunächst ein Hilfsfaden bereitgestellt.
Wie zum Beispiel in der DE
44 43 818 A1 beschrieben, wird der zwischen der Mündung des Lieferrohrs
der Hilfsfadenliefereinrichtung und der Fadensuchdüse gespannte Hilfsfaden
von den Fadenanspinnorganen des Serviceaggregates zum Neuanspinnen benutzt.
Das heißt, der Hilfsfaden wird zunächst von einem Fadenfangblech
positioniert und vom Fadeneinzieher an den Fadenzubringer übergeben. Anschließend
wird der zwischen der Zubringerzange des Fadenzubringers gefaßte Hilfsfaden
mittels der Fadentrenneinrichtung gekappt und das abgetrennte Fadenende von der
Fadensuchdüse abgesaugt. Das in der Zubringerzange des Fadenzubringers gefaßte
Hilfsfadenende wird schließlich, wie üblich, vorbereitet, durch den nach
vorne schwenkenden Fadenzubringer zur Spinnbox der betreffenden Arbeitsstelle der
Offenend-Spinnmaschine überführt und und in das Fadenabzugsröhrchen
der Spinnbox eingefädelt. Kurz bevor der Hilfsfaden einen im rotierenden Spinnrotor
vorhandenen, aus Einzelfasern gebildeten Faserring angelegt wird, wird die Hilfsfadenliefereinrichtung
auf Saugluft umgeschaltet und der Hilfsfaden durch eine Fadentrenneinrichtung geschnitten.
Anschließend werden der Hilfsfaden und der neu gesponnene Faden
über die Fadenabzugseinrichtung des Serviceaggregates abgezogen und in das
Lieferrohr der Hilfsfadenliefereinrichtung eingesaugt.
Durch eine im Bereich des Lieferrohrs angeordnete Fadenschneideinrichtung
wird dann ein den Hilfsfaden und den Anspinner aufweisendes Fadenstück abgetrennt
und der neue, ordnungsgemäße Faden an eine Leerhülse angelegt, die
zwischen den Hülsentellern des Spulenrahmens der betreffenden Arbeitsstelle
gehalten ist.
Da der von den vorbeschriebenen Serviceaggregaten zum Wiederanspinnen
verwendete Hilfsfaden oft, beispielsweise bei einem Partiestart, nicht identisch
ist mit dem nachfolgend zu fertigenden Faden, kann es beim Anspinnvorgang gelegentlich
zu Problemen kommen.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, die bekannten und an sich bewährten Serviceaggregate bezüglich
ihrer Anspinnsicherheit, insbesondere beim Wiederanspinnen mit einem Hilfsfaden,
weiter zu verbessern.
Die erfindungsgemäße Ausführungsform hat dabei den
Vorteil, daß der an sich immer etwas kritische Anspinnvorgang, speziell in
den Fällen, in denen der Anspinner anschließend ohnehin wieder entfernt
wird, dadurch entschärft wird, daß ein Anspinner erstellt wird, der geänderte
Einstellparameter aufweist Diese geänderten Einstellparameter unterscheiden
sich dabei zum Teil recht deutlich von den Einstellparametern eines optimierten
„Normalanspinners". Das bedeutet, durch Veränderung der Einstellparameter
kann auf einfache und zuverlässige Weise ein, wenn auch optisch wenig schöner,
jedoch äußerst haltbarer „Sicherheitanspinner" erstellt werden.
In bevorzugter Ausführungsform ist dabei vorgesehen, daß
die Einstellparameter für einen „Sicherheitsanspinner" jederzeit korrigiert
und bei Bedarf auch nachträglich jederzeit, zum Beispiel manuell, neu eingestellt
werden können. Auf diese Weise kann auf alle Eventualitäten prompt reagiert
und speziell die Haltbarkeit solcher „verlorener" Anspinner auch nachträglich
noch verbessert werden (Anspruch 2).
Wie im Anspruch 3 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausgestaltung der
Erfindung vorgesehen, daß in der Steuereinrichtung des Serviceaggregates ein
erstes Programm abgelegt ist, dessen Einstellparameter für nahezu fadengleiche
Anspinner sorgt, während ein ebenfalls in der Steuereinrichtung vorhandenes
zweites Programm für Anspinner sorgt, die in erster Linie robust sind, deren
optischer Eindruck aber ohne Belang ist. Ein solchermaßen ausgebildetes Serviceaggregat
produziert für jeden Anwendungsfall den richtigen, sprich optimalen Anspinner.
In bevorzugter Ausführungsform sind die Einstellparameter, die
zur Erstellung eines „Sicherheitsanspinners" geändert werden können,
die Anspinndrehzahl des Spinnrotors und/oder der Faserband-Einzug und/oder die Anspinnfadenrückführung
(Anspruch 4).
Durch das Absenken der Anspinndrehzahl kann dabei die Fadenspannung
gesenkt und damit die auf den Anspinner wirksame Belastung vermindert werden.
Eine Verlängerung der Fadenrückführung führt zu
einer Verlängerung der Eindrehzone des mit dem Spinnrotor umlaufenden Faserringes
an das eingeführte Fadenende.
Durch einen geänderten Faserband-Einzug, insbesondere durch eine
Vergrößerung der Faser-Aufaddierung (&Dgr; E3), kann die Anzahl der
am Anspinner beteiligten Fasern vergrößert und damit der Anspinner insgesamt
haltbarer gemacht werden (Anspruch 5).
Die vorbeschriebenen Maßnahmen führen einzeln oder in Kombination
zu, wenn gleich optisch nicht optimalen, jedoch sehr haltbaren Sicherheitsanspinnern.
Die Erfindung ist in dem nachfolgend anhand der Zeichnungen erläuterten
Ausführungsbeispiel nächer erläutert.
Es zeigt:
1 schematisch eine Hälfte einer Offenend-Spinnmaschine
mit einem selbsttätig arbeitenden Serviceaggregat zum Versorgen der Arbeitsstellen,
2 das Serviceaggregat gemäß 1
mit einigen der wesentlichen, beim Wiederanspinnen eines Fadens benötigten
Handhabungselementen,
3 schematisch die Steuereinrichtung des Serviceaggregates
mit weiteren Handhabungs- und Funktionselementen.
In 1 ist eine Hälfte einer an sich
bekannten Offenend-Spinnmaschine dargestellt und mit 1 bezeichnet. Derartige
Spinnmaschinen weisen eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf, die jeweils
mit einer Spinnbox 3 sowie einer Spuleinrichtung 4 ausgerüstet
sind. In den Spinnboxen 3 wird das in Spinnkannen 5 vorgelegte
Faserband 6 zu Fäden 7 versponnen, die auf den Spuleinrichtungen
4 zu Kreuzspulen 8 aufgewickelt werden.
Wie dargestellt, sind die Spuleinrichtungen 4 mit einem Spulenrahmen
9 zum drehbaren Haltern einer Leerhülse 10 beziehungsweise
einer Kreuzspule 8 sowie einer Spultrommel 11 zum Antreiben der
Kreuzspule oder der Leerhülse ausgestattet. Die Offenend-Spinnmaschine
1 weist außerdem in der Regel eine Kreuzspulentransporteinrichtung
12 zum Entsorgen fertiggestellter Kreuzspulen 8 auf.
An beziehungsweise auf der Spinnmaschine 1 ist, an Führungsschienen
13, 14 sowie einer Stützschiene 15 verfahrbar, ein
Serviceaggregat, zum Beispiel ein Anspinnwagen 16, angeordnet.
Das Laufwerk 17 dieses Anspinnwagens 16 weist Laufrollen
18 beziehungsweise ein Stützrad 19 auf. Die Versorgung des
Anspinnwagens 16 mit elektrischer Energie erfolgt über eine Schleppkette
oder, wie angedeutet, über eine Schleifkontakteinrichtung 20.
Derartige Serviceaggregate 16 sind entlang der Arbeitsstellen
2 der Offenend-Spinnmaschine 1 verfahrbar und greifen selbsttätig
ein, wenn an einer der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf besteht.
Ein solcher Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an einer
der Arbeitsstellen 2 ein Fadenbruch aufgetreten ist oder, wenn an einer
der Arbeitsstellen die Kreuzspule ihren vorgeschriebenen Durchmesser erreicht hat
und gegen eine Leerhülse ausgetauscht werden muß.
In einem solchen Fall führt das Serviceaggregat 16 zu
der betreffenden Arbeitsstelle, positioniert sich dort und sucht bei einem „normalen"
Fadenbruch mit seiner Fadensuchdüse 21 das gerissene, auf der Umfangsoberfläche
der Kreuzspule 8 liegende Fadenende.
Das Serviceaggregat 16 weist neben der schwenkbar gelagerten
Fadensuchdüse 21 einen an die Kreuzspulenoberfläche anstellbaren
Ausstoß- und Antriebsarm 22, mit einer endseitig angeordneten Antriebsrolle
23 auf. Des weiteren ist das Serviceaggregat 16, wie bekannt,
mit einem Fadenfangblech 25, einem Fadeneinzieher 26, einem Fadenzubringer
27 mit Zubringerzange 28 und Fadentrenneinrichtung 29
sowie einer steuerbaren Fadenabzugseinrichtung 30, 31 ausgestattet.
Die Fadenabzugseinrichtung besteht dabei aus einer definiert antreibbaren Abzugsrolle
30 sowie einer schwenkbar angeordneten Druckrolle 31.
Als weitere Bedienelemente sind in das Serviceaggregat 16
ein Rahmenöffner 32 sowie ein Druckhebel 33 integriert.
Das Serviceaggregat 16 weist außerdem eine Hilfsfadentransporteinrichtung
34 sowie, wie in 3angedeutet, einen Faserband-Einzugsarm
35 sowie eine Sensoreinrichtung 39 zum Erfassen der jeweiligen
Rotordrehzahl auf.
Die vorbeschriebenen Fadenhandhabungselemente sowie (nicht dargestellte)
Reinigungselemente des Serviceaggregates 16 werden in der Regel über
Kurvenscheibenpakete, auf die entsprechende Hebelgestänge geschaltet sind,
mechanisch angetrieben.
Der Faserband-Einzugsarm 35, dessen Bewegungsablauf ebenfalls
über eine Kurvenscheibe gesteuert wird, weist endseitig eine über einen
Antrieb 36 definiert beaufschlagbare Kupplungshülse 37 auf.
Die Kupplungshülse 37 ist während des Anspinnvorganges auf dem
Faserband-Einzugszylinder 38 der Offenend-Spinnvorrichtung 3 positioniert.
Über die Sensoreinrichtung 39, die an die Steuereinrichtung
24 des Serviceaggregates 16 angeschlossen ist, erfolgt, wie üblich,
während des Anspinnvorganges eine ständige Überwachung der Rotationsgeschwindigkeit
der Stützscheibe 40 und damit der Drehzahl, mit der der nicht dargestellte
Spinnrotor umläuft.
Wie aus 3 weiter ersichtlich, sind nicht
nur der Antriebsmotor 36 des Faserband-Einzugsarmes 35 über
eine Steuerleitung 41 und die Sensoreinrichtung 39 über eine
Signalleitung 46 an die Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates
16 angeschlossen, sondern auch der Antriebsmotor 42 für die
Fadenabzugsrolle 30 steht über eine Steuerleitung 43 mit
der Steuereinrichtung 24 in Verbindung.
Funktion der erfindungsgemäßen Einrichtung:
Sobald das Serviceaggregat 16 festgestellt hat beziehungsweise sobald das
Serviceaggregat 16 z.B. über ein Datenübertragungssystem der
Offenend-Spinnmaschine 1 mitgeteilt bekommt, daß an einer der Arbeitsstellen
2 ein Handlungsbedarf besteht, läuft das Serviceaggregat
16 zu der betreffenden Arbeitsstelle 2 und positioniert sich dort.
Das Serviceaggregat 16 stellt dann entweder selbst fest,
welcher Fehler an der betreffenden Arbeitsstelle vorliegt, zum Beispiel „normaler"
Fadenbruch, wechselbedürftige Kreuzspule etc. oder der Steuereinrichtung
24 des Serviceaggregates 16 wird über das Datenübertragungssystem
der Offenend-Spinnmaschine 1 der Grund für die Anforderung mitgeteilt.
Bei einem „normalen" Fadenbruch wird, wie bekannt, mittels
der Saugdüse 21 das auf die Kreuzspulenoberfläche aufgelaufene
Fadenende aufgenommen, vorbereitet und in der Offenend-Spinnvorrichtung
3 an einen mit dem Spinnrotor umlaufenden Faserring angelegt. Der anschließend
abgezogene Faden wird wieder auf die Kreuzspule 8 aufgewickelt.
Ein in der Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates
16 installiertes erstes Programm sorgt dabei dafür, daß der bei
diesem Anspinnprozeß entstehende Anspinner ein nahezu fadengleiches Aussehen
sowie etwa fadengleiche Festigkeitswerte aufweist. Der entstandene Anspinner wird
außerdem mittels eines Anspinnprüfers 45 kontrolliert und dessen
Meßergebnisse in der Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates
16 zur weiteren Optimierung nachfolgender Anspinner verarbeitet.
Wenn eine Kreuzspule 8 ihren vorgeschriebenen Durchmesser
oder eine vorgegebene Fadenlänge erreicht hat und gegen eine Leerhülse
10 getauscht werden muß, überführt das Serviceaggregat
16 mittels des Ausstoß- und Antriebsarmes 22, wie bekannt,
zunächst die fertiggestellte Kreuzspule 8 an die Kreuzspulentransporteinrichtung
12 und wechselt anschließend eine neue Leerhülse 10
in den Spulenrahmen 9 ein.
Während die Kreuzspulentransporteinrichtung 12 die Kreuzspule
8 zu einer maschinenendseitig angeordneten Übergabestelle befördert,
wird über die Hilf sfadenliefereinrichtung 34 ein Anspinnfaden bereitgestellt.
Dieser Anspinnfaden wird durch die vorbeschriebenen Fadenhandhabungseinrichtungen,
wie üblich, vorbereitet und ebenfalls in der Offenend-Spinnvorrichtung
3 an den dort mit dem Spinnrotor 4 umlaufenden Faserring angelegt.
Da der dabei entstehende Anspinner in jedem Fall vor dem Anlegen des
Fadens 7 an die Leerhülse 10 entfernt wird, arbeitet die
Steuereinrichtung 24 in diesem Fall mit einem zweiten Programm, das spezielle
Einstellparameter für einen sogenannten „Sicherheitsanspinner" enthält.
Diese Einstellparameter für den Sicherheitsanspinner unterscheiden
sich dabei deutlich von den Einstellparametern eines „normalen" etwa fadengleichen
Anspinners.
Das heißt, die Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates
16 sorgt beispielsweise durch entsprechende Ansteuerung des Antriebes
36 des Faderband-Einzugsarmes 35 dafür, daß bei der
Faserband-Voreinspeisung E2 mehr Fasern als üblich eingespeist werden, was
zu einem relativ dicken, jedoch haltbareren Anspinner führt.
Anstelle oder zusätzlich zur erhöhten Faserband-Voreinspeisung
E2 kann auch die sogenannte Faser-Aufaddierung (&Dgr; E3) beeinflußt werden.
Auch die Vergrößerung der Faser-Aufaddierung (&Dgr; E3) erfolgt über
entsprechend verlängerte Ansteuerung des Antriebsmotors 36 und führt
zu einem dicken, sehr haltbaren Sicherheitsanspinner.
Weitere Einstellparameter, durch die auf einfache Weise ein Sicherheitsanspinner
erstellt werden kann, sind die Fadenrückführlänge R3 und/oder die
Anspinndrehzahldes Spinnrotors.
Zur Verlängerung der Fadenrückführlänge R3 wird
beispielsweise der Antriebsmotor 42 der Fadenabzugsrolle 30 von
der Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates 16 so angesteuert,
daß eine etwas längere Fadenlänge als normal in den Spinnrotor rückgespeist
wird. Diese größere Fadenrückführlänge führt dazu,
daß die am Anspinner beteiligte Fadenstrecke insgesamt etwas verlängert
wird.
Da die jeweilige Drehzahl des Spinnrotors während des Anspinnvorganges
durch die Senuoreinrichtung 39 überwacht und der Anspinnprozeß
üblicherweise bei einer vorgegebenen, der sogenannten Anspinndrehzahl eingeleitet
wird, ist es auch möglich, den Anspinner durch Verändern der Anspinndrehzahl
zu beeinflussen. Das heißt, die Steuereinrichtung 24 des Serviceaggregates
16 veranlaßt, daß der Faserband-Einzug und entsprechend die Fadenrückführung
bereits bei einer Rotordrehzahl gestartet werden, die deutlich unter der bei fadengleichen
Anspinnern üblichen Anspinndrehzahl liegt.
Auch auf diese Weise läßt sich ein Sicherheitsanspinner
erstellen und damit das Risiko eines Fehlanspinners deutlich vermindern.
Wie vorstehend bereits erläutert, führen die vorbeschriebenen
Maßnahmen zu zwar unschönen, da nicht fadengleichen, jedoch äußerst
haltbaren Anspinnern, die bevor der Faden an der Leerhülse festgelegt wird,
herausgeschnitten und entsorgt werden.