Die Erfindung betrifft ein Luftabsaugvorrichtung der im Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1 angegeben Art.
Eine solche Luftabsaugvorrichtung ist aus der EP
1 194 721 B1 bekannt. Eine aktuelle Version der bekannten Luftabsaugvorrichtung
ist in der beigefügten 2 dargestellt. Die bekannte
Luftabsaugvorrichtung nach 2 ist Teil einer Frontcooking-Einheit,
die die einem Arbeitsplatz entstehenden Dämpfe und Gerüche absaugt. Die
bekannte Luftabsaugvorrichtung enthält einen Geruchsfilter, vorzugsweise einen
Zeolithfilter. Ein Geruchsfilter auf Zeolith-Basis scheidet Geruchsmoleküle
aus der durch ihn hindurchströmenden Luft ab und speichert diese abgeschiedenen
Luftmoleküle. Von Zeit zu Zeit muss ein solcher Zeolithfilter desorbiert werden,
was beispielsweise in einem Backofen erfolgen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, den Luftreinigungsvorgang bei einer
Dunstabsaugvorrichtung der eingangs genannten Art zu vereinfachen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einer Luftabsaugvorrichtung
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Geruchsbeseitiger einen
Plasmamodulumfasst.
Ein solcher Plasmamodul macht von einer Gasreinigungstechnologie Gebrauch,
bei der es sich um ein nichtthermisches, plasma-chemisches Verfahren mit offenem,
atmosphärischem, also Normaldruck-Plasma handelt. Durch die Abluftbehandlung
mit einem solchen Plasmamodul lassen sich kleinste gasförmige, organische Kohlenstoffverbindungen
wie u.a. Viren, Sporen, Geruchsmoleküle, Lösungsmittel usw. umweltverträglich
beseitigen. Diese plasmachemische Technologie wurde vom INP Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik,
17489 Greifswald, entwickelt und wird beispielsweise von airtec consult GmbH, 48496
Hopsten, auf den Markt gebracht. Diese Technologie dient gleichzeitig zur Entkeimung
der Luft. In dem Plasmamodul spielt sich ein Reaktions- und Oxidationsprozess ab.
Beim Durchströmen einer Hochspannungs-Entladungsquelle, die ein offenes, atmosphärisches
Plasma erzeugt, wird Rohgas, das durch den Fettfilter vorgefiltert, das heißt
von Feststoffen und Aerosolen befreit worden ist, u.a. mit atomarem Sauerstoff angereichert.
In einer Ausgestaltung der Luftabsaugvorrichtung nach der Erfindung
ist dem Plasmamodul ein Aktivkohlefilter nachgeschaltet. Falls nichtoxidierte Verbindungen
den Plasmamodul verlassen, werden sie in der anschließenden Aktivkohle zurückgehalten
und dort zur Oxidation gebracht. Die Aktivkohle fungiert in diesem Verfahren als
ein Speicherreaktor, der u.a. Ozon in Luftsauerstoff zurückführt. Aufgrund
dieser Technik ergibt sich eine kostengünstige, extrem lange Standzeit der
Aktivkohle, da diese sich während des Prozesses selbst regeneriert. Ein Filterwechsel
entfällt. Ein Filteraustausch ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten.
In weiteren Ausgestaltungen der Dunstabsaugvorrichtung nach der Erfindung
kann der Aktivkohlefilter in einen in dem Raum unterhalb des Arbeitsplatzes befestigten
Rahmen eingelegt und aus demselben nach oben herausnehmbar oder herausziehbar sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen
1–3 Ausführungsbeispiele
einer Luftabsaugvorrichtung nach der Erfindung und
4 eine Frontcooking-Einheit, die mit einer bekannten
Luftabsaugvorrichtung versehen ist.
4, auf die zuerst Bezug genommen wird, zeigt eine insgesamt
mit 10 bezeichnete Frontcooking-Einheit, die eine Luftabsaugvorrichtung
hat, welche folgendermaßen aufgebaut ist. Die Frontcooking-Linheit
10 ist ein Gastronomie- oder Küchenarbeitsplatz mit zwei thermischen
Geräten 12, 14 zur Zubereitung von Speisen. Die thermischen
Geräte 12, 14 sind in einer nach oben und nach vorn offenen
Nische eines fahrbaren Gehäuses herausnehmbar angeordnet. Beiderseits des Arbeitsplatzes
führen zwei vertikale Luftkanäle 16, 18 nach unten zu
einem Raum 20, in welchem ein Gebläse 22 untergebracht ist.
Der Raum 20 ist mit Türen 21a, 21b verschließbar.
Beiderseits des Arbeitsplatzes sind zwei Luftöffnungen 24,
26 angebracht. Mittels des Gebläses 22 ist zwischen den Luftöffnungen
24, 26 ein Luftschleier 28 erzeugbar. Unmittelbar stromabwärts
der stromabwärtigen Luftöffnung 24 ist ein Fettfilter
32 angeordnet. Stromaufwärts der stromaufwärtigen Luftöffnung
26 ist ein Geruchsbeseitiger 34 angeordnet. Das Gebläse
22 ist zwischen und in Strömungsverbindung mit dem Fettfilter
32 und dem Geruchsbeseitiger 34 angeordnet. Der Geruchsbeseitiger
34 umfasst bei der Luftabsaugvorrichtung der bekannten Frontcooking-Einheit
10 einen Zeolithfilter und ist ebenfalls in dem Raum 20 unterhalb
des Arbeitsplatzes untergebracht.
Die 1–3
zeigen drei Ausführungsbeispiele der Luftabsaugvorrichtung nach der Erfindung
bei einer Frontcooking-Einheit der in 4 dargestellten
Art. Ein wesentlicher Unterschied gegenüber der Ausführungsform nach
4 ist, dass die Luftabsaugvorrichtung nach den
1–3 als Geruchsbeseitiger
34 statt eines Zeolithfilters einen Plasmamodul umfasst, dem bei Bedarf
stromabwärts ein Aktivkohlefilter 36 nachgeschaltet ist. In den 1–3
tragen gleiche Teile wie in 4 gleiche Bezugszahlen.
Die Funktions- und Arbeitsweise des Plasmamoduls und des Aktivkohlefilters sind
eingangs bereits beschrieben und brauchen daher hier nicht wiederholt zu werden.
Weitere Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen der Erfindung nach
den 1–3 gegenüber
der bekannten Ausbildung nach 4 werden nun im Einzelnen
noch näher betrachtet.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach 1
ist der Plasmamodul ein zylindrisches Teil, das in dem Raum 20 befestigt
ist. Luft, die durch das Gebläse 22 durch die Luftöffnung
24, den Fettfilter 32 und den Luftkanal 16 hindurch angesaugt
worden ist, geht durch den Plasmamodul hindurch, wie es durch Pfeile angedeutet
ist. Anschließend durchströmt die Luft einen Aktivkohlefilter
36, der in einen horizontalen Rahmen 35 eingelegt ist, aus dem
er aufwärts entnehmbar ist, so dass er schließlich nach vorn aus der Frontcooking-Einheit
10 herausgenommen werden kann. Anschließend an den Aktivkohlefilter
36 strömt die Luft in dem Luftkanal 18 nach oben, um durch
die Luftöffnung 26 auszutreten und einen Blasstrahl und so einen sich
zu der Luftöffnung 24 hin erstreckenden Luftschleier zu bilden. Ein
Teil der den Aktivkohlefilter 36 verlassenden Luft verlässt den Luftkreislauf
über eine Auslassöffnung 40, deren Größe steuerbar
ist. Durch Steuern der Größe der Luftauslassöffnung 40 lässt
sich die Stärke des Blasstrahls, der aus der Luftöffnung 26 austritt,
einstellen.
Das Ausführungsbeispiel nach 2 unterscheidet
sich von dem nach 1 hauptsächlich dadurch, dass
der den Plasmamodul umfassende Geruchsbeseitiger 34 in einer vertikalen
Wand in dem Raum 20 befestigt ist. Stromabwärts von dem Plasmamodul
ist der Aktivkohlefilter 36 in einen schräg angeordneten Rahmen
35 eingelegt. Aus dem Rahmen 35 kann der Aktivkohlefilter
36 bei Bedarf nach rechts entnommen werden um anschließend aus der
Frontcooking-Einheit herausgenommen werden zu können.
3 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach
2 hauptsächlich dadurch, dass der Luftkanal
18 breiter ausgeführt und oben ebenso wie der Luftkanal
16 mit einem abnehmbaren Deckel versehen ist. Wenn der rechte Deckel abgenommen
wird, kann der Fettfilter 32 herausgenommen werden. Wenn der linke Deckel
abgenommen wird, kann der Aktivkohlefilter 36 nach oben herausgezogen werden.
Der Rahmen 35, in den der Aktivkohlefilter 36 eingelegt ist, ist
ebenfalls schräg angeordnet, jedoch im Unterschied zu 2
so, dass der Aktivkohlefilter 36 in dem Luftkanal 18 zugänglich
ist, so dass er durch den Luftkanal 18 hindurch nach oben herauszogen werden
kann.