Die Erfindung betrifft ein Kopfkissen, insbesondere für bettlägerige
Patienten, bestehend aus einem Schaumstoffkörper mit einem abnehmbaren Überzug.
Für die Kranken- und Altenpflege ist es erforderlich, dass eine
oft ständige Bettbenutzung ohne Bezugwechseln erfolgen kann. Dazu gehört
insbesondere die einwandfreie Lagerung des Kopfes und des Halses. Dieses ist durch
die bisher gebräuchlichen mit Federn gefüllten Kissen nicht gewährleistet.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Kopfkissen zu
schaffen, auf dem man ständig ohne Beschwerden liegen kann, und dass hygienischen
Ansprüchen gerecht wird. Die vorliegende Erfindung löst die Aufgabe mit
den gekennzeichneten Teilen der Schutzansprüche 1 bis 3.
Durch die Formgebung des erfinderischen Kopfkissens mit seiner Mulde
quer zu Liegerichtung ist eine sichere ergonomisch einwandfreie Lagerung des Kopfes
und des Halses gewährleistet. Dabei ist sehr wichtig, dass die obere Erhebung
über der Mulde zur einwandfreien Lage des Kopfes höher ist als die untere
Erhebung, welche die einwandfreie Lage des Halses sichert. Weitere Vorteile der
Erfindung bestehen in den Einschnitten in der Oberfläche des Schaumstoffes
und in der Ausrichtung des atmungsaktiven und gegen Feuchtigkeit und Schädlinge
undurchlässigen Überzuges.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1 perspektivische Ansicht des Kopfkissens von der Seite
und von oben.
2 eine Draufsicht auf das Kopfkissen nach
1, wobei Einschnitte ersichtlich sind, die auf dem Kopfkissen
quer zur Liegerichtung eingearbeitet sind.
3 eine Seitenansicht des Kopfkissens, bei der die Oberseite
mit der in der Mitte befindlichen Mulde die den seitlichen Erhebungen sowie im Bereich
des Kopfes und des Halses eingearbeiteten Schlitze ersichtlich sind.