Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere als Gefahrenfeuer,
Hindernisfeuer oder Flugsicherungsleuchte, vorzugsweise für Windkraftanlagen
oder hohe Gebäude.
Auf erhöhten Objekten, etwa Türmen, Masten oder Windkraftanlagen,
sind als Flugsicherungsmaßnahmen Blinkleuchten oder Festfeuer installiert.
Diese müssen gesetzliche Anforderungen an die Leuchtstärke, horizontale
Abstrahlwinkel, Farbe und Zuverlässigkeit erfüllen. Vorgeschrieben ist
beispielsweise weißes Blinklicht als Tagfeuer und rotes Blinklicht als Nachtfeuer.
Die Vorschriften können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Bereits bekannt ist die Verwendung von roten LEDs als Leuchtmittel
für derartige Leuchten. Schon seit einiger Zeit sind rote LEDs in ausreichender
Lichtstärke für diesen Zweck einsetzbar. Dabei werden mehrere rote LEDs
zugleich angesteuert.
Zur Erzeugung von weißem Blinklicht werden in derartigen Leuchten
bislang Xenon-Blitzlampen verwendet. Diese haben gegenüber LEDs eine relativ
kurze Lebensdauer. Mit der erfindungsgemäßen Leuchte soll dieser Nachteil
überwunden werden.
Eine zur Lösung der Aufgabe vorgesehene erfindungsgemäße
Leuchte weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Danach wird eine erste Lichtabstrahlebene
durch umlaufend angeordnete Leuchtmittel definiert, ebenso eine zweite Lichtabstrahlebene
durch weitere umlaufend angeordnete Leuchtmittel. Die Leuchtmittel sind als LEDs
ausgebildet. In der ersten Lichtabstrahlebene weisen die LEDs eine bestimmte einheitliche
Farbe auf, in der zweiten Lichtabstrahlebene eine andere einheitliche Farbe. Vorzugsweise
handelt es sich um die Farben rot und weiß. Demnach werden bei der erfindungsgemäßen
Leuchte erstmals beide Lichtfarben durch LEDs erzeugt. Die Zeit bis zum Austausch
der ersten Leuchtmittel wird erheblich verlängert.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist eine weitere Lichtabstrahlebene
durch umlaufend angeordnete Leuchtmittel gebildet, wobei sämtliche Lichtabstrahlebenen
übereinander und parallel zueinander angeordnet sind. Auf diese Weise können
nahezu beliebig viele Lichtabstrahlebenen gleicher oder verschiedener Farben miteinander
kombiniert werden, insbesondere zur Erzielung definierter Lichtstärken einer
bestimmten Farbe und Abstrahlcharakteristiken.
Vorzugsweise sind vier Lichtabstrahlebenen übereinander und parallel
zueinander angeordnet, wobei in drei Lichtabstrahlebenen weiße LEDs und in
einer Lichtabstrahlebene rote LEDs Licht abstrahlen.
Vorzugsweise weisen die weißen LEDs jeweils die mehrfache Lichtstärke
der roten LEDs auf, so dass insgesamt das weiße Licht (tagsüber) etwa
zehn Mal so stark leuchtet wie das rote Licht (nachts).
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte weist die Merkmale
des Anspruchs 4 auf. Die permanent oder regelmäßig aufleuchtenden Leuchtmittel
bewirken eine starke Erwärmung der Leuchte. Gerade bei Verwendung von LEDs
ist die Erwärmung nicht erwünscht, da die Lichtstärke und die Lebensdauer
negativ beeinflusst werden. Die anfallende Wärmeenergie soll möglichst
umgehend abgeführt werden. Zu diesem Zweck sind die Leuchtmittel direkt oder
indirekt auf einem vertikalgerichteten rohrförmigen Kühlkörper angeordnet.
Dabei weist die Leuchte an ihrer Unterseite eine Einlassöffnung und an ihrer
Oberseite eine Auslassöffnung auf, derart, dass eine Kühlluftströmung
durch die Leuchte und den Kühlkörper möglich ist. Vorzugsweise fluchten
die Einlassöffnung und die Auslassöffnung mit dem rohrförmigen Kühlkörper.
Dieser ist vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung oder einem anderen gut wärmeleitenden
Metall gefertigt. Die einzelnen Leuchtmittel, insbesondere LEDs, können auf
Metallkernleiterplatten angeordnet sein, welche auf dem Kühlkörper montiert
sind, so dass die Wärmeenergie auf kurzem Weg an den Kühlkörper abgegeben
werden kann.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung schließt an den Kühlkörper
nach oben ein ringförmiger Leuchtenkopf mit Kühlrippen an. Vorzugsweise
sind die Kühlrippen vertikal und radial gerichtet. Die Kühlrippen strahlen
die Wärme an die Umgebung ab oder geben die Wärme durch Konvektion an
die umgebende Luft ab.
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte weist die Merkmale
des Anspruchs 6 auf. Die Leuchte weist zwei umlaufende Lichtabstrahlebenen auf durch
entsprechende Anordnung von Leuchtmitteln nebeneinander und übereinander. Zur
Bündelung des Lichts und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hierzu
sind mindestens zwei umlaufende, ringförmige Linsenelemente vorgesehen, die
die Leuchtmittel umgeben und die ebenfalls übereinander angeordnet sind. Dabei
sind die Linsenelemente fest und gasdicht miteinander verbunden, vorzugsweise verklebt.
Jedes Linsenelement kann als katadioptrische Linse ausgebildet sein, etwa mit einem
mittleren Bereich und zwei seitlichen Bereichen (ein "seitlicher Bereich" oberhalb
des mittleren Bereichs und ein "seitlicher Bereich" unterhalb desselben). Derartige
Linsenelemente sind einfacher herstellbar als komplexe Strukturen, die mehrere Linsenelemente
in einer Einheit zusammenfassen. Gemäß der Erfindung werden die ringförmigen
Linsenelemente einzeln gefertigt und dann axial aufeinandergelegt
und miteinander verbunden, so dass sich je nach Anzahl der Linsenelemente eine axial
längere oder kürzere zylindrische Linse ergibt. Vorzugsweise ist je Lichtabstrahlebene
ein eigenes Linsenelement vorgesehen.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind zwischen Linsenelementen
Abschattungselemente angeordnet, insbesondere radial einwärts gerichtete Blendenringe.
Die Abschattungselemente können radial außen am Übergang zwischen
zwei Linsenelementen angeordnet sein, beispielsweise mit einer umlaufenden Außenkante
zwischen zwei Linsenelementen gehalten sein. Vorzugsweise weisen die Abschattungselemente
radial innen einen Abstand zu den Leuchtmitteln oder zu einem Träger oder Kühlkörper
für die Leuchtmittel auf.
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte ist durch die Merkmale
des Anspruchs 9 definiert. Danach sind Leuchtmittel unter Bildung mindestens einer
Lichtabstrahlebene umlaufend an einem mittigen Träger, insbesondere Kühlkörper,
angeordnet, welcher zwischen einem Leuchtenboden und einem Leuchtenkopf sitzt. Mit
Abstand zum Träger, radial außerhalb desselben und unter Bildung eines
umlaufenden Spalts ist mindestens ein Linsenelement zwischen Leuchtenboden und Leuchtenkopf
angeordnet. Dem umlaufenden Spalt ist ein Druckausgleichselement zugeordnet. Vorzugsweise
ist das Druckausgleichselement am Leuchtenboden angeordnet, insbesondere an dessen
Unterseite. Die Leuchtmittel sollen gegen Feuchtigkeit geschützt sein. Entsprechend
bilden die einzelnen Teile einen abgedichteten Hohlraum für die Leuchtmittel.
Die Temperatur in diesem Hohlraum, und damit auch der Druck, kann in Abhängigkeit
von Wetter und Jahreszeit kurzfristig schwanken. Zur Vermeidung von Über- oder
Unterdruck ist ein Druckausgleichsventil an geschützter Stelle unten am Leuchtenboden
vorgesehen. Vorzugsweise handelt es sich um ein Goretex-Ventil. Die textile Membran
ermöglicht einen Gasaustausch, lässt aber keine Flüssigkeit hindurch.
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte weist die Merkmale
des Anspruchs 11 auf. Ähnlich der Leuchte gemäß den Ansprüchen
6 und 8 sind Linsenelemente mit zugeordneten Abschattungselementen vorgesehen. Ziel
ist die Anordnung und Ausbildung der Abschattungselemente derart, dass nur Licht
aus einer Reihe von Leuchtmitteln in das jeweils benachbarte Linsenelement fällt.
Die Linsenelemente können Teile einer einteiligen oder mehrteiligen Linse sein.
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte ergibt sich aus den
Merkmalen des Anspruchs 12. Ein Leuchtengehäuse weist einen Leuchtenkopf mit
Bereichen zur Abstrahlung von Wärme auf, insbesondere Kühlrippen. Mit
Abstand zum Leuchtenkopf ist ein Abschattungselement, insbesondere eine Haube, vorgesehen
zum Beschatten des Leuchtenkopfs gegen Sonneneinstrahlung. Ziel ist die Beschattung
des Leuchtenkopfs, so dass möglichst wenig solare Strahlungswärme zugeführt
wird. Die Form des Abschattungselements kann abhängig sein von der Form des
Leuchtenkopfs und vom Breitengrad des Aufstellorts der Leuchte. Insbesondere ist
an eine Kombination mit einem röhrenförmigen Kühlkörper innerhalb
der Leuchte und einer Kühllufteinlassöffnung und einer Kühlluftauslassöffnung
am Leuchtenboden bzw. Leuchtenkopf gedacht.
Eine weitere erfindungsgemäße Leuchte weist die Merkmale
des Anspruchs 13 auf. Grundsätzlich bekannt ist eine Degradationskontrolle
für LEDs. Diese verlieren im Laufe ihrer Lebensdauer an Lichtstärke bei
gleicher elektrischer Leistung. Zur Beibehaltung der Lichtstärke muss die elektrische
Leistung nachgeregelt werden. Im vorliegenden Fall ist zusätzlich zu den als
Leuchtmittel vorgesehenen LEDs eine Referenz-LED vorgesehen, die vorzugsweise vom
selben Typ ist wie die LEDs im Übrigen. Der Referenz-LED ist ein Fotosensor
zugeordnet zur Degradationskontrolle. Die Referenz-LED strahlt ihr Licht nur in
Richtung auf den Sensor ab und ist im Übrigen abgeschattet bzw. der Sensor
ist gegenüber anderem Licht abgeschattet, so dass dieser nur Licht von der
Referenz-LED empfängt. Die Referenz-LED kann irgendwo an der Leuchte vorgesehen
sein, ohne Rücksicht auf das von der Leuchte abzustrahlende Licht. Es kann
die bestmögliche Position relativ zum Sensor genutzt werden.
Vorteilhafterweise ist die Referenz-LED mit den übrigen LEDs
thermisch gekoppelt, um so die gleiche oder ähnliche Wärmebelastung zu
erfahren.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung sind LEDs mit mindestens
zwei verschiedenen Farben vorgesehen, wobei je Farbe eine eigene Referenz-LED und
vorzugsweise auch ein eigener Sensor vorgesehen sind.
Vorteilhafterweise ist eine Regelungseinrichtung zur Degradationskontrolle
und Regelung der Lichtstärke der LEDs in Abhängigkeit von der detektierten
Lichtstärke der jeweiligen Referenz-LED vorgesehen. Über die Regelungseinrichtung
wird die elektrische Leistung der LEDs an die nachlassende Lichtstärke angepasst
bis zu einem oberen Grenzwert der elektrischen Leistung. Bei Überschreiten
des Grenzwerts werden die Leuchte oder eine definierte Gruppe von LEDs abgeschaltet.
Alternativ oder zusätzlich kann eine Meldung an eine Zentrale erfolgen.
Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung kann ein Temperatursensor
in der Leuchte vorgesehen sein sowie eine Diagnoseeinrichtung zur Registrierung
eines Temperaturverlaufs, insbesondere im Bereich der LEDs. Vorzugsweise ist der
Temperatursensor möglichst dicht an den LEDs oder am Kühlkörper für
die LEDs angeordnet.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen
und aus der Beschreibung im Übrigen. Vorteilhafte Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
1 eine perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Leuchte,
2 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung
der Leuchte gemäß 1,
3 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung
einer zylindrischen Linse der Leuchte gemäß 1,
4 eine perspektivische Unteransicht eines Teils der
Leuchte gemäß 1, teilweise in auseinandergezogener
Darstellung,
5 eine perspektivische Ansicht von auf einem Kühlkörper
montierten Leuchtmittelträgern in Verbindung mit einer Bodenplatte,
6 eine perspektivische, aufgeschnittene Darstellung
der Leuchte gemäß 1,
7 einen aufrechten Schnitt durch die Leuchte gemäß
1 in einem oberen Bereich derselben,
8 eine vergrößerte Darstellung der Ansicht
gemäß 6, und zwar in einem oberen Bereich
der Leuchte,
9 einen aufrechten Schnitt durch die Leuchte gemäß
1 zur Darstellung eines Details im unteren Bereich
der Leuchte,
10 eine vergrößerte Darstellung der Ansicht
gemäß 5 mit Leuchtenboden.
Eine Leuchte 15 als Gefahrenfeuer auf einer Windkraftanlage
und mit einem roten Nachtlicht und einem weißen Taglicht weist eine aufrechte
zylindrische Linse 16, einen daran nach oben anschließenden Leuchtenkopf
17, einen nach unten an die Linse 16 anschließenden Leuchtenboden
18 und ein externes Abschattungselement oberhalb des Leuchtenkopfs
17 auf, nämlich eine Sonnenhaube 19.
Der Leuchtenkopf 17 ist im Wesentlichen ringförmig ausgebildet
mit vertikal und zugleich radial gerichteten Kühlrippen 20 und besteht
vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Metall. Die Sonnenhaube
19 ist mit Bolzen 21 und mit Abstand am Leuchtenkopf
17 gehalten.
Im Inneren der Leuchte 15 und koaxial zur Linse
16 ist ein im Wesentlichen rohrförmiger oder zylindrischer Kühlkörper
22 aus einem gut wärmeleitenden Metall (wie Aluminium) angeordnet.
Außen am Umfang des Kühlkörpers 22 sind axial gerichtete
schmale Leiterplatten 23 aufgebracht als Träger für Leuchtmittel,
welche hier als LEDs 24, 25, 26, 27 ausgebildet
sind. Die Leiterplatten 23 liegen flächig am Kühlkörper
22 an und weisen Metallkerne auf zum schnelleren Verteilen der Abwärme
der LEDs. Jede der Leiterplatten 23 erstreckt sich über nahezu die
gesamte Länge des Kühlkörpers 22 und nimmt mehrere, nämlich
insgesamt vier LEDs auf, die etwa gleiche Abstände zueinander aufweisen und
von denen vorzugsweise nur eine eine rote LED ist. Die übrigen LEDs auf der
jeweiligen Leiterplatte sind weiß. Die roten LEDs weisen eine elektrische Leistung
von etwa 1 Watt auf, die weißen LEDs etwa 3 Watt.
Rund um den Kühlkörper sind 36 Leiterplatten parallel zueinander
aufgebracht. Auf diese Weise sind vier Lichtabstrahlebenen übereinander und
parallel zueinander gebildet. In jeder Lichtabstrahlebene sind nur LEDs gleicher
Farbe angeordnet. Vorzugsweise sind in der obersten Abstrahlebene 28 die
roten LEDs angeordnet, während in den darunter liegenden Lichtabstrahlebenen
29, 30, 31 weißes Licht emittiert wird. In der Summe
ergibt sich für das rote Licht eine Lichtstärke von ca. 2.000 Candela
plus/minus 25%, für das weiße Licht ca. 20.000 Candela plus/minus 25%
(Lichtstärke unter Berücksichtigung der Bündelung durch die Linse
zur Erzielung der vorgeschriebenen Abstrahlungswinkel – vorzugsweise bis
5° oberhalb und bis 5° unterhalb einer die Leuchte schneidenden horizontalen
Ebene).
Die Leiterplatten 23 sind am Kühlkörper befestigt
mit je drei Montageschrauben 32, 33, 34. Dabei sind die
oberen Montageschrauben 32 dicht am oberen Ende der Leiterplatten
23 angeordnet, noch oberhalb bwz. außerhalb der obersten Lichtabstrahlebene
28. Die mittleren Montageschrauben 33 sitzen zwischen den mittleren
Lichtabstrahlebenen 29, 30 und die unteren Montageschrauben
34 sitzen unterhalb der untersten Lichtabstrahlebene 31 mit Abstand
zu einem unteren Ende der Leiterplatten 23.
Die zylindrische Linse 16 ist zusammengesetzt aus mehreren,
hier vier ringförmigen, katadioptrischen Linsenelementen 35,
36, 37, 38, die übereinander koaxial angeordnet
und miteinander regendicht oder sogar gasdicht verklebt sind. Die Linsenelemente
35 bis 38 sind so bemessen und angeordnet, dass jedes Linsenelement
auf eine der Lichtabstrahlebenen 28 bis 31 ausgerichtet ist. Im
Bereich der Übergänge zwischen den einzelnen Linsenelementen
35 bis 38 sind interne, vorzugsweise schwarze Abschattungselemente,
nämlich Blendenringe 39, 40, 41 angeordnet. Diese
sind von den genannten Übergängen einwärts gerichtet und erstrecken
sich nicht ganz bis an die Leiterplatten 23 heran. Aufgabe der Blendenringe
39 bis 41 ist die Abschattung gegen das Licht aus angrenzenden
Lichtabstrahlebenen, um so das gesamte Streulicht der Leuchte zu minimieren. An
das unterste Linsenelemente 38 schließt nach unten ein Leuchtenbodendeckel
42 an, welcher eine nach oben offene Ausnehmung 43 entsprechend
dem Durchmesser der Linsenelemente aufweist.
Der Leuchtenboden 18 weist seitlich eine Durchführung
44 für elektrische Anschlüsse auf. In die Durchführung eingesetzt
ist eine geeignete Steckdose 45 mit Vielfachkontakten 46.
Der Leuchtenboden 18 ist zugleich Standfuß für
die Leuchte und kann mit geeigneten Befestigungsmitteln zur Befestigung der Leuchte
auf einer Oberfläche oder einem Untergrund versehen sein. Unterseitig weist
der Leuchtenboden 18 eine Einlassöffnung 47 für Kühlluft
auf. Die Einlassöffnung ist mittig angeordnet, unterhalb des Kühlkörpers
22. Letzterer ist im Bereich der Einlassöffnung 47 mit dem
Leuchtenboden 18 verschraubt.
Neben der Einlassöffnung 47 weist der Leuchtenboden
18 unterseitig ein Druckausgleichselement auf, insbesondere ein Goretex-Ventil
48. Durch dieses sind ein Unterdruck oder Überdruck im umlaufenden
Luftspalt zwischen der Linse 16 und dem Kühlkörper
22 ausgleichbar. An die Leiterplatten 23 schließt unten eine
Bodenplatte 49 an, die sich vom Kühlkörper 22 radial
erstreckt und in die der Kühlkörper 22 mit seinem unteren Ende
ein kurzes Stück eintaucht, siehe insbesondere 6
und 9.
Auf der Bodenplatte 49 sitzt eine Steckerleiste
50 zum Anschluss elektrischer Verbindungen. Jede Leiterplatte
23 ist mit vier Kontakten an korrespondierende Kontakte auf der Bodenplatte
49 angeschlossen. Gehalten wird die Bodenplatte 49 von Winkelblechen
51, die mit einzelnen der Montageschrauben 34 auf den zugehörigen
Leiterplatten befestigt sind. Die Steckerleiste 50 ist mit den Kontakten
46 verbunden. Die Bodenplatte 49 ist so bemessen, dass sie mit
ihrem äußeren Rand nicht ganz bis an eine benachbarte Außenwand
52 des Leuchtenbodens 18 heranreicht.
Der Kühlkörper 22 ist doppelwandig ausgebildet
nach Art einer Rohr-In-Rohr-Formation mit radial gerichteten Verbindungswänden
53 zwischen einem Innenrohr 54 und einem Außenrohr
55, siehe insbesondere 2 (oberes Ende des
Kühlkörpers 22). Diese Struktur ist auch in der Einlassöffnung
47 an der Unterseite des Leuchtenbodens 18 erkennbar, siehe
4. Vorgesehen sind sechs radial gerichtete Verbindungswände
53 mit jeweils gleichen Abständen und Winkeln zueinander. Im Bereich
des Innenrohres 54 ist der Kühlkörper 22 mit dem Leuchtenboden
18 verschraubt, siehe Schrauben 56 in 4.
In gleicher Weise wie der Leuchtenboden 18 weist der Leuchtenkopf
17 eine Öffnung auf, nämlich eine Auslassöffnung
57 für die durch den Kühlkörper 22 strömende
Kühlluft. Die Struktur im Aufbau des Kühlkörpers 22 findet
sich auch im Bereich der Auslassöffnung 57 wieder. Hier ist der Leuchtenkopf
17 über entsprechende Schrauben 58 mit dem Innenrohr
54 verbunden.
Die einzelnen Linsenelemente 35 bis 38 sind nach
Art katadioptrischer Ringlinsen ausgebildet, nämlich mit einem mittleren konvexen
Bereich 59 und seitlichen, gestuften Bereichen bzw. einem oberen gestuften
Bereich 60 und einem unteren gestuften Bereich 61. Die zugehörigen
LEDs 24 sitzen linienförmig umlaufend im Wesentlichen vor dem mittleren
Bereich 59 mit Abstand zu diesem.
Jedes Linsenelement 35 bis 38 weist an seinem oberen
Rand eine Nut 62 und an seinem unteren Rand einen korrespondierenden Steg
63 auf. Dadurch können die Linsenelemente 35 bis
38 formschlüssig ineinander gesetzt werden. In die Nuten
62 ist jeweils ein Kleber eingebracht, so dass eine dicht abschließende
Klebeverbindung möglich ist.
Einen umlaufenden, abwärts gerichteten Steg 63 zum Eintritt
in die Nut 62 weist auch der Leuchtenkopf 17 auf. Auch hier ist
vorzugsweise eine Klebeverbindung vorgesehen. Analog weist der Leuchtenbodendeckel
42 an seinem oberen Rand eine Nut 62 auf, ebenfalls geeignet für
eine Klebeverbindung, siehe 9.
Der Kühlkörper 22 ist gegenüber dem Leuchtenkopf
17 mit einem Dichtring 64 im Bereich des Außenrohres
55 abgedichtet. Analog dazu ist ein Dichtring 65 zwischen dem
Außenrohr 55 und dem Leuchtenboden 58 vorgesehen.
Die Außenwand 52 erstreckt sich am Leuchtenboden
18 topfartig nach oben und tritt mit einem oberen Rand 66 in eine
abwärts gerichtete, umlaufenden Nut 67 des Leuchtenbodendeckels
42 ein, siehe 9. In der Nut 67 ist
ein Dichtprofil 68 angeordnet, als nachgebende Dichtung um Längenausdehnungen
auszugleichen.
Durch die beschriebenen Abdichtungsmaßnahmen ist zwischen der
Linse 16 und dem Kühlkörper 22 ein ringförmig umlaufender
Luftspalt gebildet, der gegen atmosphärische Einflüsse abgedichtet ist.
Nur das bereits beschriebene Goretex-Ventil 48 ermöglicht einen Druckausgleich
bzw. einen Gasaustausch.
In 5 ist eine Referenz-LED
69 erkennbar, nämlich etwa mittig zwischen den unteren Montageschrauben
34 und der Bodenplatte 49. Nicht erkennbar ist ein hierzu benachbart
angeordneter Fotosensor. Referenz-LED 69 und der Fotosensor sind so durch
geeignete Blenden abgeschattet, dass kein Streulicht und kein Licht der anderen
LEDs auf den Fotosensor fällt. Hierzu können beispielsweise die Winkelbleche
51 in geeigneter Weise ausgebildet sein.
Die einzelnen LEDs sind so geschaltet, dass der Ausfall einer einzelnen
LED nicht zum Ausfall benachbarter oder weiterer LEDs führt. Vorzugsweise ist
aber eine Meldeeinrichtung vorgesehen, über die der Ausfall von LEDs an externe
Empfänger weitergeleitet werden kann. Sämtliche LEDs der jeweils selben
Farbe werden zugleich angesteuert.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine Windkraftanlage mit einer erfindungsgemäßen
Leuchte.
- 15
- Leuchte
- 16
- zylindrische Linse
- 17
- Leuchtenkopf
- 18
- Leuchtenboden
- 19
- Sonnenhaube
- 20
- Kühlrippen
- 21
- Bolzen
- 22
- Kühlkörper
- 23
- Leiterplatten
- 24
- LEDs
- 25
- LEDs
- 26
- LEDs
- 27
- LEDs
- 28
- Lichtabstrahlebene
- 29
- Lichtabstrahlebene
- 30
- Lichtabstrahlebene
- 31
- Lichtabstrahlebene
- 32
- Montageschrauben
- 33
- Montageschrauben
- 34
- Montageschrauben
- 35
- Linsenelement
- 36
- Linsenelement
- 37
- Linsenelement
- 38
- Linsenelement
- 39
- Blendenring
- 40
- Blendenring
- 41
- Blendenring
- 42
- Leuchtenbodendeckel
- 43
- Ausnehmung
- 44
- Durchführung
- 45
- Steckdose
- 46
- Vielfachkontakte
- 47
- Einlassöffnung
- 48
- Goretex-Ventil
- 49
- Bodenplatte
- 50
- Steckerleiste
- 51
- Winkelbleche
- 52
- Außenwand
- 53
- Wände
- 54
- Innenrohr
- 55
- Außenrohr
- 56
- Schrauben
- 57
- Auslassöffnung
- 58
- Schrauben
- 59
- mittlerer Bereich
- 60
- oberer Bereich
- 61
- unterer Bereich
- 62
- Nut
- 63
- Steg
- 64
- Dichtring
- 65
- Dichtring
- 66
- oberer Rand
- 67
- Nut
- 68
- Dichtprofil
- 69
- Referenz-LED