Die Erfindung betrifft eine Halterungsvorrichtung zur Aufnahme von
mindestens zwei Gegenständen.
Bekannte Halterungsvorrichtungen sind zumeist ästhetisch wenig
ansprechend oder sie weisen Nachteile hinsichtlich ihrer Herstellung auf, da sie
nur mit hohem fertigungstechnischen Aufwand erzeugt werden können. Darüber
hinaus besteht häufig ein Problem darin, dass Halterungsvorrichtungen zur Aufnahme
mehrerer Gegenstände durch ihre aufwendige Gestaltung nicht Platz sparend unterzubringen
sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterungsvorrichtung
zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen zu schaffen, die in ihrem Aufbau
einfach ausgeführt und mit fertigungstechnisch geringem Aufwand herstellbar
ist.
Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des
Schutzanspruches 1.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine Halterungsvorrichtung zur Aufnahme von mindestens zwei Gegenständen
besteht demnach aus einem Grundkörper, in dessen erhabenem Teil für jeden
aufzunehmenden Gegenstand eine Öffnung eingebracht ist, wobei wenigstens eine
Öffnung mit ihrem Rand mindestens eine Lagerfläche für den aufzunehmenden
Gegenstand bildet und wenigstens eine weitere Öffnung schlitzförmig ausgeführt
ist.
Durch die erfindungsgemäße Gestaltung ist es gelungen, mehrere
Gegenstände unterschiedlicher Geometrie platzoptimiert in einer gemeinsamen
Halterungsvorrichtung aufzunehmen, was insbesondere durch die schlitzförmige
Ausführung zumindest einer der Öffnungen gelingt. Die Halterungsvorrichtung
ist fertigungstechnisch einfach zu erzeugen und lässt sich auf Grund der Einfachheit
ihrer Ausführung mit geringem Platzbedarf in großer Stückzahl lagern,
ohne dabei ungebührlich viel Lagerkapazität zu beanspruchen. Die Herstellung
ist infolge der geometrisch einfachen Auslegung mit den unterschiedlichsten Materialien
möglich, ist sehr einfach und erlaubt große Stückzahlen in kleinen
Zeiteinheiten.
Entsprechend einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen,
dass der Grundkörper eine gewölbte Kontur aufweist.
Durch eine derartige Gestalt kann die Halterungsvorrichtung in einfacher
Weise gestapelt und somit Platz sparend untergebracht werden. Zudem ist die Herstellung
sehr einfach, da sie beispielsweise als Press- oder Drehteil in kurzen Zeiteinheiten
und in großer Stückzahl erzeugt werden kann.
Diese Vorteile lassen sich auch auf eine Weiterbildung der Erfindung
beziehen, die darin besteht, dass der Grundkörper im Querschnitt betrachtet
eine halbkreisförmige, dreieckige oder polygonale Geometrie aufweist.
Darüber hinaus hat es sich als eine optimale Lösung herausgestellt,
wenn die schlitzförmige Öffnung einen geschwungenen Verlauf aufweist.
Damit kann die schlitzförmige Öffnung ein Lager und ein
Widerlager zur Halterung eines lang gestreckten Gegenstandes bilden. Durch die somit
gebildeten Lager ist der lang gestreckte Gegenstand lösbar und dennoch verliersicher
fixiert.
Zudem stellt diese Art der Öffnung eine ästhetisch sehr
ansprechende Gestaltungsvariante dar.
Bevorzugt handelt es sich bei dem lang gestreckten Gegenstand um ein
Besteckteil.
Die erfindungsgemäße Halterungsvorrichtung kann demnach
in einer vorteilhaften Ausgestaltung ein Eier- und/oder Serviettenhalter mit mindestens
einer schlitzförmigen Öffnung zur Aufnahme wenigstens eines Besteckteiles
sein.
Eine erfindungsgemäße, bevorzugte Ausführungsform wird
nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben.
Die Figur zeigt eine Halterungsvorrichtung, die zur Aufnahme eines
Hühnereies nutzbar ist. Diese Halterungsvorrichtung besteht aus einem Grundkörper
1, der im dargestellten Beispiel eine erhabene, im Querschnitt halbkreisförmige
Kontur aufweist. In den erhabenen Bereich 2 des Grundkörpers
1 sind zwei zueinander beabstandete Öffnungen 3 und
4 eingebracht, von denen die Öffnung 4 schlitzförmig
ausgeführt ist. Die Öffnung 3 bildet mit ihrem Rand
5 eine Lagerfläche. Die Geometrie und Größe dieser Lagerfläche
ist geeignet, ein Hühnerei aufzunehmen.
Die schlitzförmige Öffnung 4 ist durch einen geschwungenen
Verlauf gekennzeichnet. Damit kann erreicht werden, dass ein in der Figur als ein
Eierlöffel dargestelltes Besteckteil 8 in der Öffnung
4 gelagert und lösbar fixiert werden kann. Durch den schlitzförmig
geschwungenen Verlauf der Öffnung 4 bildet die Öffnung
4 nämlich ein Lager 6 sowie ein korrespondierendes Widerlager
7, an denen das Besteckteil 8 zur Anlage kommt und somit zuverlässig
und verliersicher gelagert ist. Durch die im Querschnitt halbkreisförmige Geometrie
der Halterungsvorrichtung können bei Nichtgebrauch mehrere dieser Halterungsvorrichtungen
Platz sparend, übereinander gestapelt untergebracht werden.
Ferner ist diese Halterungsvorrichtung fertigungstechnisch sehr einfach, kostengünstig
und in großen Stückzahlen aus verschiedensten Materialien herzustellen.
Nur beispielhaft seien an dieser Stelle Werkstoffe wie Edelstahl, Keramik, Holz
oder Kunststoff erwähnt.
- 1
- Grundkörper
- 2
- Erhabener Bereich
- 3
- Öffnung
- 4
- Schlitzförmige Öffnung
- 5
- Rand
- 6
- Lager
- 7
- Widerlager
- 8
- Langgestreckter Gegenstand (Besteckteil)