SEALEY, E., James, Federal Way, WA 98023, US; NEOGI, N., Amar, Washington, 98028, US; PERSINGER, Harvey, W., Enumclaw, WA 98022, US; LUO, Mengkui, Tacoma, WA 98422, US; ROSCELLI, A., Vincent, Edgewood, WA 98372, US
Vertreter
Weickmann & Weickmann, 81679 München
DE-Aktenzeichen
60122169
Vertragsstaaten
AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR
Die vorliegende Erfindung ist auf behandelte Pulpen gerichtet, welche
zur Herstellung von Lyocellfasern nützlich sind, sowie auf Verfahren zur Herstellung
solcher Pulpen, welche zur Herstellung von Lyocellfasern nützlich sind und
auf Lyocellfasern, welche aus den Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung hergestellt
sind. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung auf Zusammensetzungen gerichtet,
welche einen hohen Hemicellulosegehalt und eine niedrige Kupferzahl aufweisen, sowie
Cellulose mit einem niedrigen durchschnittlichen Polymerisationsgrad und einer engen
Molekulargewichtsverteilung umfassen.
Hintergrund der Erfindung
Cellulose ist ein Polymer aus D-Glucose und eine strukturelle Komponente
von Pflanzenzellenwänden. Cellulose ist insbesondere in Baumstämmen reichlich
vorhanden, aus welchen sie extrahiert wird, in Pulpe umgewandelt wird und danach
zur Herstellung einer Vielzahl von Produkten eingesetzt wird. Rayon ist der Name,
mit dem eine faserförmige Form regenerierter Cellulose bezeichnet wird, welche
in der Textilindustrie zur Herstellung von Bekleidungsartikeln weit verbreitet Verwendung
findet. Für über ein Jahrhundert wurden starke Fasern aus Rayon durch
die Viskose- und Kupferammoniumverfahren hergestellt. Das letztgenannte Verfahren
wurde erst 1890 patentiert und das Viskoseverfahren zwei Jahre später. Beim
Viskoseverfahren wird Cellulose zuerst in eine Natronlaugenlösung von merzerisierender
Stärke zur Bildung alkalischer Cellulose eingetaucht. Diese wird anschließend
mit Kohlenstoffdisulfid zur Bildung von Cellulosexanthat umgesetzt, welches anschließend
in verdünnter Natronlaugenlösung gelöst wird. Nach Filtration und
Entlüftung wird die Xanthatlösung zur Bildung kontinuierlicher Fäden
aus untergetauchten Spinndüsen in ein Regenerierungsbad aus Schwefelsäure,
Natriumsulfat, Zinksulfat und Glucose extrudiert. Das sich ergebende sog. Viskose-Rayon
findet gegenwärtig in Textilien Verwendung und wurde früher weit verbreitet
zur Verstärkung von Gummiartikeln wie beispielsweise Reifen und Antriebsriemen
verwendet.
Cellulose ist auch in einer Lösung aus Ammoniak-Kupferoxid löslich.
Diese Eigenschaft bildet die Grundlage für die Herstellung von Kupferammonium-Rayon.
Die Celluloselösung wird durch untergetauchte Spinndüsen in eine Lösung
aus 5% Natronlauge oder verdünnter Schwefelsäure zur Bildung der Fasern
ausgetrieben, aus welchen anschließend das Kupfer entfernt wird und welche
gewaschen werden. Kupferammonium-Rayon ist in Fasern mit sehr niedrigen Denier-Werten
erhältlich und wird nahezu ausschließlich in Textilien verwendet.
Die vorausgehend beschriebenen Verfahren zur Herstellung von Rayon
erfordern beide, dass die Cellulose chemisch derivatisiert oder komplexiert wird,
um sie löslich zu machen und so zu Fasern gesponnen werden kann. Beim Viskoseverfahren
wird die Cellulose derivatisiert, während die Cellulose beim Kupferammonium-Rayon-Verfahren
komplexiert wird. In beiden Verfahren muss die derivatisierte oder komplexierte
Cellulose regeneriert werden und die Reagenzien, welche verwendet wurden, um sie
zu lösen, müssen entfernt werden. Die Derivatisierungs- und Regenerierungsschritte
bei der Herstellung von Rayon tragen in entscheidender Weise zu den Kosten dieser
Form einer Cellulosefaser bei. Deshalb wurden in den letzten Jahren Versuche zur
Identifizierung von Lösemitteln unternommen, welche nicht derivatisierte Cellulose
lösen können, um eine Spinnlösung aus nicht derivatisierter Cellulose
herzustellen, aus welcher Fasern gesponnen werden können.
Eine Klasse organischer Lösungsmittel, welche zur Lösung
von Cellulose nützlich sind, sind die Amin-N-Oxide, insbesondere die tertiären
Amin-N-Oxide. Beispielsweise offenbart Graenacher im US-Patent Nr. 2,179,181 eine
Gruppe von Aminoxidmaterialien, welche als Lösungsmittel geeignet sind. Johnson
beschreibt in US-Patent Nr. 3,447,939 die Verwendung von wasserfreiem N-Methylmorpholin-N-Oxid
(NMMO) und anderen Amin-N-Oxiden als Lösungsmittel für Cellulose und viele
andere natürliche und synthetische Polymere. Franks et al. befassen sich in
US-Patent Nr. 4,145,532 und 4,196,282 mit den Schwierigkeiten beim Lösen von
Cellulose in Aminoxidlösungsmitteln sowie dem Erreichen höherer Konzentrationen
von Cellulose.
Lyocell ist eine akzeptierter generischer Begriff für eine Faser,
welche aus Cellulose zusammengesetzt ist, die aus einer organische Lösung präzipitiert
worden ist, in welcher keine Substitution von Hydroxylgruppen stattfindet und keine
chemischen Zwischenstufen gebildet werden. Gegenwärtig produzieren mehrere
Hersteller Lyocellfasern insbesondere zur Verwendung in der Textilindustrie. Beispielsweise
stellt und verkauft gegenwärtig Acordis, Ltd. eine Lyocellfaser, welche als
Tencel®-Faser bezeichnet wird.
Es wird angenommen, dass die gegenwärtig erhältlichen Lyocellfasern
aus Holzpulpen von hoher Qualität hergestellt werden, welche zur Entfernung
von Nicht-Cellulosekomponenten, insbesondere von Hemicellulose intensiv bearbeitet
worden sind. Diese stark bearbeiteten Pulpen werden als Kunstfaserzellstoffe (dissolving
grade pulps) oder als Pulpen mit hohem Alpha-Anteil (oder hohem &agr;) bezeichnet,
wobei sich die Bezeichnung Alpha (oder &agr;) auf den Prozentanteil Cellulose
bezieht. Daher enthält eine Pulpe mit hohem Alpha-Anteil einen hohen Prozentanteil
Cellulose und einen entsprechend niedrigen Prozentanteil andere Komponenten, insbesondere
Hemicellulose. Die zur Erzeugung einer Pulpe mit hohem Alpha-Anteil nötige
Verarbeitung erhöht die Kosten für Lyocellfasern und für daraus hergestellte
Produkte entscheidend.
Wenn beispielsweise das Kraft-Verfahren zur Herstellung von Kunstfaserzellstoff
verwendet wird, wird ein Gemisch aus Natriumsulfid und Natriumhydroxid verwendet,
um das Holz aufzuschließen. Da herkömmliche Kraft-Verfahren übrige
Hemicellulosen gegen weiteren alkalischen Angriff stabilisieren, ist es nicht möglich,
Chemiefaserzellstoffe mit annehmbarer Qualität, d.h. Pulpen mit hohem Alpha-Anteil,
durch nachfolgende Behandlung einer Kraft-Pulpe in den Bleichschritten zu erhalten.
Zur Herstellung von Pulpen des Kunstfasertyps durch das Kraft-Verfahren ist es notwendig,
das Rohmaterial einer sauren Vorbehandlung vor dem alkalischen Aufschlussschritt
zu unterziehen. Eine signifikante Menge an Material, wobei es sich hauptsächlich
um Hemicellulose handelt, in einer Größenordnung von 10% oder mehr der
ursprünglichen Holzsubstanz wird bei dieser sauren Phasenvorbehandlung gelöst
und in der Folge sinkt die Ausbeute des Verfahrens. Unter den Vorhydrolysebedingungen
ist die Cellulose gegenüber einem Angriff weitgehend resistent, aber die übrigen
Hemicellulosen werden zu einer viel kürzeren Kettenlänge gebaut und können
deshalb im nachfolgenden Kraft-Aufschluss zum Großteil durch eine Vielzahl
von Hemicellulose-Hydrolysereaktionen oder durch Auflösung entfernt werden.
Der Vorhydrolyseschritt umfasst normalerweise die Behandlung von Holz
bei erhöhter Temperatur (150–180°C) mit einer verdünnten Mineralsäure
(Schwefelsäure oder wässriges Schwefeldioxid) oder mit Wasser allein,
wobei bei den niedrigeren Temperaturen Zeiten von bis zu 2 h nötig sind.
Im letztgenannten Fall erniedrigt freigesetzte Essigsäure aus
bestimmten natürlich vorkommenden Polysacchariden (insbesondere den Mannanen
in Weichhölzern und dem Xylan in Harthölzern) den pH-Wert auf unter 4.
Darüber hinaus ist eine relativ niedrige Kupferzahl, welche den
relativen Carbonylgehalt der Cellulose widerspiegelt, eine wünschenswerte Eigenschaft
für eine Pulpe, welche zur Herstellung von Lyocellfasern verwendet werden soll,
da im Allgemeinen angenommen wird, dass eine hohe Kupferzahl zu einem Abbau von
Cellulose und Lösungsmittel führt, vor, während und/oder nach der
Lösung in einem Aminoxidlösungsmittel. Das abgebaute Lösungsmittel
kann entweder verworfen oder regeneriert werden; aufgrund seiner Kosten ist es im
Allgemeinen jedoch nicht wünschenswert, das Lösungsmittel zu entsorgen.
Eine Regenerierung des Lösungsmittels weist den Nachteil auf, dass das Regenerierungsverfahren
gefährliche, möglicherweise explosive Bedingungen umfasst.
Ein niedriger Übergangsmetallgehalt ist eine wünschenswerte
Eigenschaft für eine Pulpe, aus welcher Lyocellfasern hergestellt werden sollen,
da Übergangsmetalle beispielsweise den unerwünschten Abbau von Cellulose
und NMMO im Lyocellverfahren beschleunigen.
Im Hinblick auf die Unkosten zur Herstellung von Kunstfaserzellstoffen
wäre es wünschenswert, über Alternativen zu herkömmlichen Kunstfaserzellstoffen
mit hohem Alpha-Gehalt als Lyocellrohmaterial zu verfügen. Darüber hinaus
würden die Hersteller von Pulpen gerne die Kapitalinvestitionen, welche zur
Herstellung solcher Pulpenarten nötig sind, durch Verwendung bestehender großer
Anlagen minimieren.
Um die Eigenschaften von Lyocellfasern zu steuern/regeln, verwenden
Lyocellhersteller Spinnlösungen, welche ein Gemisch verschiedener Pulpen umfassen,
welche verschiedene Bereiche durchschnittlicher Polymerisationsgradwerte umfassen.
Hinsichtlich dessen besteht für Pulpenhersteller auch ein Bedarf nach einer
Herstellung von Pulpen, welche einen durchschnittlichen Polymerisationsgrad innerhalb
eines relativ engen Bereichs aufweisen.
Deshalb besteht ein Bedarf für relativ kostengünstige Pulpen
mit niedrigem Alpha-Gehalt (z.B. hoher Ausbeute), welche zur Herstellung von Lyocellfasern
verwendet werden können, sowie für ein Verfahren zur Herstellung der vorausgehend
beschriebenen Pulpen mit niedrigem Alpha-Gehalt unter Verwendung von Produktionsmitteln,
welche den Herstellern von Pulpen gegenwärtig zur Verfügung stehen und
für Lyocellfasern aus der vorausgehend beschriebenen Pulpe mit niedrigem Alpha-Gehalt.
Vorzugsweise weisen die gewünschten Pulpen mit niedrigem Alpha-Gehalt
eine wünschenswert niedrige Kupferzahl, einen wünschenswert niedrigen
Gehalt an Lignin sowie einen wünschenswert niedrigen Übergangsmetallgehalt
auf.
In der vorausgehenden Anmeldung mit der Seriennr. 09/256,197, aus
welcher WO 99/47723 Priorität beansprucht, und welche auf den Rechtsnachfolger
der vorliegenden Anmeldung übertragen ist, werden verschiedene Verfahren zur
Verringerung von D.P.-Werten und der Kupferzahl einer Kraft-Pulpe beschrieben. Solche
Verfahren umfassen ein Behandeln von Pulpe mit Säure oder einem Säureersatzmittel
oder eine Kombination aus Säuren und Säureersatzmitteln. Andere Mittel
zur Behandlung der Pulpe zur Verringerung des durchschnittlichen D.P. von Cellulose
ohne wesentliche Verringerung des Hemicellulosegehalts, welche in der vorausgehenden
Anmeldung beschrieben sind, umfassen die Behandlung der Pulpe mit Dampf, einer Kombination
aus Eisensulfat und Wasserstoffperoxid, wenigstens einem Übergangsmetall und
Peressigsäure, eine alkalische Chlordioxidbehandlung, welche sauer endet oder
eine Natriumhydrochloridbehandlung, welche in der Nähe des neutralen Bereichs
endet. Solche Verfahren sind bei der Erniedrigung des durchschnittlichen Polymerisationsgrads
ohne wesentliche Verringerung des Hemicellulosegehalts wirksam, jedoch können
derartige Verfahren unter einem Gesichtspunkt der Kapitaloptimierung kostenintensiv
sein, wenn die bestehenden Pulpwerke, in welchen die Verfahren verwendet werden
sollen, nicht dazu konfiguriert sind, die einfache Verwendung solcher Verfahren
zu ermöglichen. In der früheren Anmeldung werden zusätzliche Schritte
beschrieben, um die Kupferzahl der Pulpe zu verringern, welche behandelt worden
ist, um den durchschnittlichen Polymerisationsgrad ohne wesentliche Verringerung
des Hemicellulosegehalts zu reduzieren. Der Bedarf für diesen nachfolgenden,
die Kupferzahl reduzierenden Schritt entstand, da die Verfahren, welche in der früheren
Anmeldung zur Reduzierung des durchschnittlichen Polymerisationsgrads für die
Cellulose beschrieben sind, zu einem Anstieg der Kupferzahl für die sich ergebende
Pulpe führten.
Im Hinblick auf die Umwelt betreffende Bedenken bestand ein großes
Interesse an der Verwendung von Bleichmitteln, welche die Menge an Chlorverbindungen
reduzieren, die aus den Verfahrensabläufen wieder gewonnen werden müssen.
In den letzten Jahren erfolgte die Verwendung von Sauerstoff als ein delignifizierendes
Mittel im kommerziellen Maßstab. Beispiele für Ausrüstung und Geräte,
welche zur Ausführung einer Delignifizierungsstufe mit Sauerstoff nützlich
sind, werden in den US-Patenten Nr. 4,295,927; 4,295,925; 4,298,426 und 4,295,926
beschrieben.
US 2,811,518 beschreibt ein Verfahren zur
Veredelung von Holzpulpe. US 1,860,432 beschreibt
ein Verfahren zur Erniedrigung der Lösungsviskosität von Cellulose.
Während die Verfahren, welche in der früheren Anmeldung
beschrieben sind, bei der Reduzierung des durchschnittlichen D.P. von Cellulose
ohne wesentliche Erniedrigung des Hemicellulosegehalts nützlich sind, besteht
ein Bedarf für ein Verfahren, welches keinen separaten, die Kupferzahl reduzierenden
Schritt benötigt und welches leicht auf Pulpwerke anpassbar ist, welche Sauerstoffreaktoren,
mehrere alkalische Stufen und/oder alkalische Bedingungen umfassen, die für
eine wesentliche D.P.-Reduzierung gebleichter oder halbgebleichter Pulpe geeignet
sind.
Zusammenfassung der Erfindung
Wie hierin verwendet, beziehen sich die Formulierungen "Zusammensetzung(en)
der vorliegenden Erfindung" oder "Zusammensetzung(en) nützlich zur Herstellung
von Lyocellfasern" oder "behandelte Pulpe" auf Cellulose und Hemicellulose enthaltende
Pulpe, welche unter alkalischen Bedingungen behandelt worden ist, um den durchschnittlichen
Polymerisationsgrad (D.P.) der Cellulose zu reduzieren, ohne den Hemicellulosegehalt
der Pulpe wesentlich zu reduzieren oder ohne die Kupferzahl der Pulpe wesentlich
zu erhöhen. Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weisen vorzugsweise
zusätzliche Eigenschaften auf, wie es hierin beschrieben ist.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung sind Zusammensetzungen,
welche zur Herstellung von Lyocellfasern oder anderen geformten Körpern nützlich
sind, wie beispielsweise Filmen, welche einen hohen Hemicellulosegehalt, eine niedrige
Kupferzahl und eine enge Molekulargewichtsverteilung aufweisen, einschließlich
Cellulose, welche einen niedrigen durchschnittlichen D.P. aufweist. Vorzugsweise
stammen die Cellulose und die Hemicellulose aus Holz, stärker bevorzugt aus
Weichholz. Darüber hinaus zeigen die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
eine Vielfalt wünschenswerter Eigenschaften einschließlich eines niedrigen
Ligningehalts und eines niedrigen Übergangsmetallgehalts. Die Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung können in einer Form vorliegen, die für eine
Lagerung oder zum Transport angepasst ist, wie beispielsweise als Platte, Rolle
oder Ballen. Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können mit anderen
Komponenten oder Additiven gemischt werden zur Bildung einer Pulpe, welche zur Herstellung geformter
Lyocellkörper nützlich ist, wie beispielsweise Fasern oder Filmen. Darüber
hinaus stellt die vorliegende Erfindung Verfahren zur Herstellung von Zusammensetzungen
bereit, welche zur Herstellung von Lyocellfasern nützlich sind, die einen wünschenswerten
Hemicellulosegehalt und eine wünschenswerte Kupferzahl aufweisen, und Cellulose
umfassen, die einen wünschenswerten durchschnittlichen D.P. und eine wünschenswerte
Molekulargewichtsverteilung aufweist.
Die vorliegende Erfindung stellt auch Lyocellfasern bereit, welche
Cellulose mit einem niedrigen durchschnittlichen D.P., einem hohen Anteil an Hemicellulose
und einer niedrigen Kupferzahl, einer engen Molekulargewichtsverteilung und einem
niedrigen Ligningehalt enthalten. Die Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung besitzen
vorzugsweise auch einen niedrigen Übergangsmetallgehalt.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung können aus einer
beliebigen geeigneten Cellulose- oder Hemicellulosequelle hergestellt werden, sie
werden aber vorzugsweise aus einer alkalischen chemischen Holzpulpe wie beispielsweise
Kraft oder Soda hergestellt und stärker bevorzugt aus einer Kraft-Weichholzpulpe.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung umfassen wenigstens 7 Gew.-% Hemicellulose,
vorzugsweise von 7 Gew.-% bis 25 Gew.-% Hemicellulose, stärker bevorzugt von
7 Gew.-% bis 20 Gew.-% Hemicellulose, am stärksten bevorzugt von 10 Gew.-%
bis 17 Gew.-% Hemicellulose und Cellulose mit einem durchschnittlichen D.P. von
200 bis 1100, vorzugsweise von 300 bis 1100 und stärker bevorzugt von 400 bis
700. Eine gegenwärtig bevorzugte Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung
weist einen Hemicellulosegehalt von 10 Gew.-% bis 17 Gew.-% auf und enthält
Cellulose mit einem durchschnittlichen D.P. von 400 bis 700. Der Hemicellulosegehalt
wird durch einen Zuckergehaltstest gemessen, welcher auf TAPPI-Standard T249 hm-85
basiert. Ferner weisen die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung vorzugsweise
eine Kappazahl von weniger als 2, vorzugsweise von weniger als 1 auf. Es ist am
stärksten bevorzugt, dass die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
kein nachweisbares Lignin enthalten. Der Ligningehalt wird unter Verwendung des
TAPPI-Tests T236 cm-85 gemessen.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weisen vorzugsweise
eine unimodale Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten auf, wobei die einzelnen D.P.-Werte
um einen einzigen modalen D.P.-Wert ungefähr normal verteilt sind, d.h. der
modale D.P.-Wert ist der D.P.-Wert, welcher innerhalb der Verteilung am häufigsten
vorkommt. Die Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten kann jedoch multimodal sein,
d.h. eine Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten, welche mehrere relative Maxima aufweist.
Eine multimodale, behandelte Pulpe der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise
durch Mischen von zwei oder mehreren unimodalen, behandelten Pulpen der vorliegenden
Erfindung hergestellt werden, die jeweils einen unterschiedlichen modalen D.P.-Wert
aufweisen. Die Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten wird mittels eines geschützten
Tests bestimmt, welcher vom Thüringischen Institut für Textil- und Kunststoffforschung
e.V., Breitscheidstr. 97, D-07407 Rudolstadt, Deutschland durchgeführt wird.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung, welche zur Reduzierung
ihres D.P. behandelt worden sind, ohne den Hemicellulosegehalt der Pulpe wesentlich
zu reduzieren, weisen eine wünschenswert enge Molekulargewichtsverteilung auf,
wie es durch einen Unterschied zwischen R10- und R18-Werten
(&Dgr;R) von weniger als 2,0 und bevorzugt weniger als 1,5 belegt wird.
Darüber hinaus weisen die Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise einen relativ niedrigen Carbonylgehalt auf, wie es durch
eine Kupferzahl von weniger als 2,0, stärker bevorzugt weniger als 1,1, am
stärksten bevorzugt weniger als 0,8 belegt ist, wobei die Kupferzahl durch
TAPPI-Standard T430 gemessen wird. Ferner weisen die Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise einen Carbonylgehalt von weniger als 60 &mgr;mol/g und
einen Carboxylgehalt von weniger als 60 &mgr;mol/g auf, stärker bevorzugt
einen Carbonylgehalt von weniger als 30 &mgr;mol/g und einen Carboxylgehalt von
weniger als 30 &mgr;mol/g. Der Gehalt an Carboxyl- und Carbonylgruppen wird mittels
eines geschützten Assays bestimmt, welcher vom Thüringischen Institut
für Textil- und Kunststoffforschung e.V., Breitscheidstr. 97, D-07407 Rudolstadt,
Deutschland, durchgeführt wird, welches unten als TITK bezeichnet wird.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weisen auch einen
niedrigen Übergangsmetallgehalt auf. Vorzugsweise beträgt der Gesamtgehalt
an Übergangsmetallen der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weniger
als 20 ppm, stärker bevorzugt weniger als 5 ppm, wie es durch den Weyerhaeuser-Test
Nr. AM5-PULP-1/6010 bestimmt wird. Die Formulierung "Gesamtgehalt an Übergangsmetallen"
bezieht sich auf die vereinigten Mengen, welche in Einheiten von Teilen pro Million
(ppm) an Nickel, Chrom, Mangan, Eisen und Kupfer bestimmt werden. Vorzugsweise beträgt
der Eisengehalt der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weniger als 4 ppm,
stärker bevorzugt weniger als 2 ppm, wie es durch den Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010
bestimmt wird, und der Kupfergehalt der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
beträgt vorzugsweise weniger als 1,0 ppm, stärker bevorzugt weniger als
0,5 ppm, wie es durch den Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010 bestimmt wird.
Die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung sind in Aminoxiden
einschließlich tertiärer Aminoxide wie beispielsweise NMMO leicht löslich.
Andere bevorzugte Lösungsmittel, welche mit NMMO oder einem anderen tertiären
Aminlösungsmittel gemischt werden können, umfassen Dimethylsulfoxid (DMSO),
Dimethylacetamid (DMAC), Dimethylformamid (DMF) und Caprolactanderivate. Vorzugsweise
lösen sich die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung in NMMO in weniger
als 70 min vollständig, vorzugsweise in weniger als 20 min unter Verwendung
des in Beispiel 11 unten beschriebenen Löseverfahrens. Die Formulierung "vollständig
lösen" bezeichnet, wenn sie in diesem Zusammenhang verwendet wird, dass im
Wesentlichen keine ungelösten Partikel beobachtet werden, wenn eine Spinnlösung,
die durch Lösen der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung in NMMO gebildet
wird, unter einem Lichtmikroskop bei einer Vergrößerung von 40× bis
70× betrachtet wird.
Eine erste bevorzugte Ausführungsform der behandelten Pulpe der
vorliegenden Erfindung ist eine behandelte Kraft-Pulpe umfassend wenigstens 7 Gew.-%
Hemicellulose, eine Kupferzahl von weniger als 2,0, Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 200 bis 1100 und ein &Dgr;R von weniger als 2,0.
Eine zweite bevorzugte Ausführungsform der behandelten Pulpe
der vorliegenden Erfindung ist eine behandelte Kraft-Pulpe umfassend wenigstens
7 Gew.-% Hemicellulose, eine Kupferzahl von weniger als 2, Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 200 bis 1100, wobei die einzelnen D.P.-Werte der Cellulose
unimodal verteilt sind und ein &Dgr;R von weniger als 2,0.
Eine dritte bevorzugte Ausführungsform der behandelten Pulpe
der vorliegenden Erfindung ist eine behandelte Kraft-Pulpe umfassend wenigstens
7 Gew.-% Hemicellulose, Cellulose mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad
von 200 bis 1100, einer Kappazahl von weniger als 2, einer Kupferzahl von weniger
als 0,8 und ein &Dgr;R von weniger als 2,0.
Lyocellfasern, welche aus den Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
gebildet sind, umfassen wenigstens 5 Gew.-% Hemicellulose, vorzugsweise von 5 Gew.-%
bis 22 Gew.-% Hemicellulose, stärker bevorzugt von 5 Gew.-% bis 18 Gew.-% Hemicellulose,
am stärksten bevorzugt von 10 Gew.-% bis 15 Gew.-% Hemicellulose, Cellulose
mit einem durchschnittlichen D.P. von 200 bis 1100, stärker bevorzugt von 300
bis 1100, am stärksten bevorzugt von 400 bis 700, und einen Ligningehalt bereitstellend
eine Kappazahl von weniger als 2,0, und stärker bevorzugt von weniger als 1,0.
Darüber hinaus weisen bevorzugte Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung eine
unimodale Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten auf, obwohl die Lyocellfasern der
vorliegenden Erfindung auch eine multimodale Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten
aufweisen können, d.h. eine Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten, welche mehrere
relative Maxima aufweist. Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung, welche eine
multimodale Verteilung von Cellulose-D.P.-Werten aufweisen, können beispielsweise
aus einem Gemisch von 2 oder mehreren unimodalen, behandelten Pulpen der vorliegenden
Erfindung hergestellt werden, welche jeweils einen unterschiedlichen modalen D.P.-Wert
aufweisen.
Bevorzugte Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung weisen eine Kupferzahl
von weniger als 2,0, stärker bevorzugt weniger als 1,1, am stärksten bevorzugt
weniger als 0,8 auf, wie es durch TAPPI-Standard T430 gemessen wird. Darüber
hinaus weisen bevorzugte Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung einen Carbonylgehalt
von weniger als 60 &mgr;mol/g und einen Carboxylgehalt von weniger als 60 &mgr;mol/g
auf, stärker bevorzugt einen Carbonylgehalt von weniger als 30 &mgr;mol/g
und einen Carboxylgehalt von weniger als 30 &mgr;mol/g. Der Gehalt an Carboxyl-
und Carbonylgruppen wird mittels eines geschützten Tests bestimmt, welcher
vom Thüringischen Institut für Textil- und Kunststoffforschung e.V., Breitscheidstr.
97, D-07407 Rudolstadt, Deutschland durchgeführt wird. Darüber hinaus
weisen bevorzugte Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung einen Gesamtgehalt an
Übergangsmetall von weniger als 20 ppm, stärker bevorzugt weniger als
5 ppm auf, wie es durch den Weyerhaeuser-Test Nr. AM5-PULP-1/6010 bestimmt wird.
Die Formulierung "Gesamtgehalt an Übergangsmetallen" bezieht sich auf die vereinigte
Menge, welche in Einheiten von Teilen pro Million (ppm) ausgedrückt wird, an
Nickel, Chrom, Mangan, Eisen und Kupfer. Vorzugsweise beträgt der Eisengehalt
der Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung weniger als 4 ppm, stärker bevorzugt
weniger als 2 ppm, wie es durch den Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010 bestimmt wird,
und der Kupfergehalt der Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung beträgt vorzugsweise
weniger als 1 ppm, stärker bevorzugt weniger als 0,5 ppm, wie es durch den
Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010 bestimmt wird.
Bevorzugte Ausführungsformen der Lyocellfasern der vorliegenden
Erfindung besitzen wünschenswerte Dehnungseigenschaften. Vorzugsweise besitzen
die Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung eine Trockendehnung
von 8% bis 17%, stärker bevorzugt von 12 bis 15%. Vorzugsweise besitzen die
Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung eine Feuchtdehnung von 12% bis 18%. Die
Dehnung wird mittels geschützter Tests bestimmt, welche vom Thüringischen
Institut für Textil- und Kunststoffforschung e.V., Breitscheidstr. 97, D-07407
Rudolstadt, Deutschland durchgeführt werden. Lyocellfasern, welche aus den
behandelten Pulpen der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden, wiesen Trockenfestigkeiten
(dry tenacities) in der Größenordnung von etwa 40–42 cN/tex und
Feuchtfestigkeiten (wet tenacities) in der Größenordnung von 30–33
cN/tex auf, wie es durch die geschützten Tests bestimmt wurde, welche vom Thüringischen
Institut für Textil- und Kunststoffforschung e.V., Breitscheidstr. durchgeführt
wurden.
Unter einem anderen Aspekt stellt die vorliegende Erfindung Verfahren
zur Herstellung von Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung bereit, welche
wiederum zu geformten Lyocellkörpern verarbeitet werden können, wie beispielsweise
Fasern oder Filmen. Unter diesem Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren
bereit, welches umfasst Inkontaktbringen einer alkalischen Pulpe, welche Cellulose
und wenigstens 7% Hemicellulose umfasst, unter alkalischen Bedingungen mit einer
ausreichenden Menge an Oxidationsmittel, um den durchschnittlichen D.P. der Cellulose
in den Bereich von 200 bis 1100 zu reduzieren, vorzugsweise in den Bereich von 300
bis 1100, stärker bevorzugt in den Bereich von 400 bis 700, ohne den Hemicellulosegehalt
wesentlich zu reduzieren oder die Kupferzahl wesentlich zu erhöhen. Pulpen,
welche gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Oxidationsmittel behandelt
worden sind, um die D.P.-Reduzierung ohne wesentliche Reduzierung des Hemicellulosegehalts
oder Erhöhung der Kupferzahl, wie oben diskutiert, zu erreichen, weisen vorzugsweise
eine Kappazahl von weniger als 40, stärker bevorzugt von weniger als 30 und
am stärksten bevorzugt von weniger als 25 auf, wenn sie erstmals mit dem Oxidationsmittel
in Kontakt gebracht werden.
Diese D.P.-Reduzierungsbehandlung kann nach dem Aufschlussverfahren
und vor, während oder nach dem Bleichverfahren erfolgen, wenn ein Bleichschritt
verwendet wird. Das Oxidationsmittel unter alkalischen Bedingungen ist ein beliebiges
Oxidationsmittel, welche eine Peroxidgruppe enthält, wie beispielsweise Wasserstoffperoxid,
Sauerstoff, Chlordioxid und Ozon. Das Oxidationsmittel ist vorzugsweise eine Kombination
aus Sauerstoff und Wasserstoffperoxid oder Wasserstoffperoxid alleine.
Vorzugsweise ist die Ausbeute des den D.P. reduzierenden Schritts
der vorliegenden Erfindung größer als 95%, stärker bevorzugt größer
als 98%. Die Verfahrensausbeute ist das Trockengewicht der behandelten Pulpe, welche
durch das Verfahren hergestellt wurde, dividiert durch das Trockengewicht des Ausgangsmaterials
an Pulpe, wobei der sich ergebende Bruch mit 100 multipliziert wird und als Prozentanteil
ausgedrückt wird.
Unter einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein
Verfahren zur Herstellung von Lyocellfasern die Schritte (a) nach dem Aufschlussverfahren
Inkontaktbringen einer alkalischen Pulpe, welche Cellulose und wenigstens 7% Hemicellulose
umfasst, mit einer ausreichenden Menge an Oxidationsmittel, um den durchschnittlichen
Polymerisationsgrad der Cellulose in den Bereich von 200 bis 1100, vorzugsweise
in den Bereich von 300 bis 1100 zu reduzieren, ohne den Hemicellulosegehalt wesentlich
zu reduzieren oder die Kupferzahl der Pulpe wesentlich zu erhöhen; und (b)
Bilden von Fasern aus der Pulpe, welche gemäß Schritt (a) behandelt wurde.
In Übereinstimmung mit diesem Aspekt der vorliegenden Erfindung werden die
Lyocellfasern vorzugsweise durch ein Verfahren gebildet, welches ausgewählt
ist aus der Gruppe bestehend aus Schmelzblasen, Zentrifugalspinnen, Schmelzspinnen
und Trockendüsen/Nassverfahren (dry jet/wet process).
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die vorausgehend beschriebenen Aspekte und viele der begleitenden
Vorteile dieser Erfindung sind leichter zu verstehen, wenn die Erfindung durch Verweis
auf die folgende ausführliche Beschreibung besser verstanden wird und wenn
sie in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen betrachtet wird, wobei:
1A–1C Blockdiagramme
der gegenwärtig bevorzugten Verfahren zur Umwandlung von Pulpe, vorzugsweise
einer alkalischen Pulpe, zu einer Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung sind,
welche zur Herstellung von geformten Lyocellkörpern anwendbar ist;
2 ein Blockdiagramm der Schritte des gegenwärtig
bevorzugten Verfahrens zur Herstellung von Fasern aus den Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung ist;
3 und 4 Rasterelektronen-mikroskopische
Gefügeaufnahmen bei 100× und 10000× Vergrößerung einer
durch Trockendüsen/Nassverfahren hergestellten Lyocellfaser, wie es in Beispiel
11 dargelegt ist, aus behandelter Pulpe der vorliegenden Erfindung
sind.
Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
Ausgangsmaterialien, welche zur Ausführung der vorliegenden Erfindung
nützlich sind, enthalten Cellulose und Hemicellulose. Beispiele für Ausgangsmaterialien,
welche zur Ausführung der vorliegenden Erfindung nützlich sind, umfassen,
sind aber nicht beschränkt auf Bäume und Altpapier. Die Ausgangsmaterialien,
welche bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung verwendet werden, werden,
aus welcher sie Quelle auch immer stammen, zu Beginn unter Verwendung eines alkalischen
Aufschlussverfahrens zu einer Pulpe umgewandelt, wie beispielsweise dem Kraft-Verfahren
oder dem Soda-Verfahren. Das gegenwärtig bevorzugte Ausgangsmaterial bei der
Ausführung der vorliegenden Erfindung ist eine alkalische chemische Holzpulpe,
vorzugsweise eine ungebleichte Kraft-Holzpulpe, oder eine gebleichte Kraft-Holzpulpe,
welche Cellulose und wenigstens 7% Hemicellulose enthält, die keinen sauren
Hydrolysebedingungen oder jeglichen anderen heterogenen Mischungsbedingungen (z.B.
Reaktionszeit, Temperatur und Säurekonzentration) ausgesetzt worden ist, bei
welchen Cellulose-glykosidische Bindungen gebrochen werden. Die im Folgenden beschriebene
Diskussion der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nimmt
Bezug auf das Ausgangsmaterial als Pulpe oder als aufgeschlossenes Holz, aber es
ist selbstverständlich, dass der spezifische Verweis auf Holz als Quelle für
als Ausgangsmaterial dienende Pulpe in der vorliegenden Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung nicht als Beschränkung gedacht
ist, sondern vielmehr als Beispiel einer gegenwärtig bevorzugten Quelle für
Hemicellulose und Cellulose anzusehen ist.
Um zwischen der Pulpe, welche als Ausgangsmaterial bei der Ausführung
der vorliegenden Erfindung nützlich ist (wie beispielsweise eine gebleichte
oder ungebleichte alkalische Kraft-Holzpulpe) und den Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung (welche durch Behandeln des Ausgangsmaterials erzeugt werden, um den durchschnittlichen
D.P. der als Ausgangsmaterial dienenden Pulpe ohne wesentliche Reduzierung des Hemicellulosegehalts
oder Erhöhung der Kupferzahl der als Ausgangsmaterial dienenden Pulpe zu reduzieren)
zu unterscheiden, wird auf die letztgenannten als "Zusammensetzung(en) der vorliegenden
Erfindung" oder als "Zusammensetzung(en) nützlich zur Herstellung von Lyocellfasern"
oder als "behandelte Pulpe" oder als "behandelte Kraft-Pulpe" Bezug genommen.
In der Holz aufschließenden Industrie werden Bäume üblicherweise
entweder als Hartholz oder als Weichholz klassifiziert. Bei der Ausführung
der vorliegenden Erfindung kann Pulpe zur Verwendung als Ausgangsmaterial bei der
Ausführung der vorliegenden Erfindung aus Weichholzbaumarten stammen wie beispielsweise,
aber ohne Beschränkung: Tanne (vorzugsweise Douglas-Tanne und Balsam-Tanne),
Kiefer (vorzugsweise Eastern White-Kiefer und Loblolly-Kiefer), Fichte (vorzugsweise
Weißfichte), Lärche (vorzugsweise kanadische Lärche (Eastern larch)),
Zeder und Schierling (vorzugsweise Eastern und Western Hemlock). Beispiele für
Hartholzarten, aus denen Pulpe, welche als Ausgangsmaterial der vorliegenden Erfindung
nützlich ist, stammen kann, umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
Akazie, Erle (vorzugsweise Roterle und europäische Schwarzerle), Espe (vorzugsweise
(Zitterespe), Buche, Birke, Eiche (vorzugsweise Weißeiche), Gummibäume
(vorzugsweise Eukalyptus und Amberbaum), Pappel (vorzugsweise Balsam-Pappel, Eastern
Cottonwood-Pappel, Black Cottonwood-Pappel und gelbe Pappel), Gmelina und Ahorn
(vorzugsweise Zuckerahorn, Roter Ahorn, Silberahorn und Oregon-Ahorn (Bigleaf maple)).
Im Allgemeinen enthält Holz aus Weichholz- oder Hartholzspezies
drei Hauptkomponenten: Cellulose, Hemicellulose und Lignin. Cellulose macht bis
zu 50% der holzigen Struktur von Pflanzen aus und ist ein unverzweigtes Polymer
aus D-Glucosemonomeren. Einzelne Cellulosepolymerketten verbinden sich unter Bildung
dickerer Mikrofibrillen, welche sich wiederum unter Bildung von Fibrillen verbinden,
welche in Bündeln angeordnet sind. Die Bündel bilden Fasern, welche als
Komponenten der Pflanzenzellwand sichtbar sind, wenn sie bei starker Vergrößerung
unter einem Lichtmikroskop betrachtet werden. Cellulose ist aufgrund umfangreicher
intermolekularer und intermolekularer Wasserstoffbrücken hoch kristallin.
Der Begriff Hemicellulose bezieht sich auf eine heterogene Gruppe
von Kohlenhydratpolymeren mit niedrigem Molekulargewicht, welche in Holz mit Cellulose
in Zusammenhang stehen. Hemicellulosen sind im Gegensatz zu Cellulose bei der es
sich um ein lineares Polymer handelt, amorphe, verzweigte Polymere. Die hauptsächlichen
einfachen Zucker, welche sich zur Bildung von Hemicellulose verbinden, sind: D-Glucose,
D-Xylose, D-Mannose, L-Arabinose, D-Galactose, D-Glucuronsäure und D-Galacturonsäure.
Lignin ist ein komplexes aromatisches Polymer und in Holz zu 30%–50%
enthalten, wo es als amorphes Polymer auftritt.
In der Pulpe herstellenden Industrie werden Unterschiede hinsichtlich
der Chemie der Hauptbestandteile von Holz ausgenutzt, um Cellulose zu reinigen.
Beispielsweise führt erwärmtes Wasser in Form von Dampf zur Entfernung
von Acetylgruppen aus Hemicellulose mit einer entsprechenden Abnahme des pH-Werts
aufgrund der Bildung von Essigsäure. Bei erhöhten Temperaturen von 150°C–180°C
folgt anschließend eine saure Hydrolyse der Kohlenhydratkomponenten von Holz
mit einer geringeren Hydrolyse von Lignin. Hemicellulosen sind gegenüber dieser
sauren Hydrolyse besonders empfindlich und der Großteil der Hemicellulose kann
durch einen anfänglichen Dampf Vorhydrolyseschritt beim Kraft-Aufschlussverfahren,
wie es unter Hintergrund beschrieben ist, oder ein saures Sulfitaufschlussverfahren
abgebaut werden.
Im Hinblick auf die Reaktion von Holz mit alkalischen Lösungen
sind alle Komponenten aus Holz gegenüber einem Abbau unter stark alkalischen
Bedingungen empfindlich. Bei der erhöhten Temperatur von 140°C oder mehr,
welche typischerweise während des Kraft-Holzaufschlusses verwendet wird, werden
die Hemicellulosen und Lignin vorzugsweise durch verdünnte alkalische Lösungen
abgebaut. Darüber hinaus können alle Komponenten aus Holz durch Bleichmittel
wie beispielsweise Chlor, Natriumhypochlorit und Wasserstoffperoxid oxidiert werden.
Aufschlussverfahren wie beispielsweise alkalisches Aufschließen
können verwendet werden, um eine alkalische Holzpulpe bereitzustellen, welche
in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung behandelt wird, um eine Zusammensetzung
bereitzustellen, die zur Herstellung von Lyocellfasern anwendbar ist. Beispiele
geeigneter alkalischer Aufschlussverfahren umfassen das Kraft-Verfahren oder das
Soda-Verfahren, ohne einen sauren Vorhydrolyseschritt oder Exposition gegenüber
anderen sauren heterogenen Mischungsbedingungen (d.h. Reaktionszeit, Temperatur
und Säurekonzentration), wobei Cellulose-glykosidische Bindungen gebrochen
werden durch (1) die schnelle Protonierung des glykosidischen Sauerstoffatoms, (2)
den langsamen Transfer der positiven Ladung auf C-1 mit anschließender Bildung
eines Carboniumions und Fusion der glykosidischen Bindung und (3) schnellem Angriff
auf das Carboniumion durch Wasser, um den freien Zucker zu ergeben. Während
eine typische Kraft-Bleichsequenz, welche einen Chlordioxidstufe oder mehrere Chlordioxidstufen
enthält, einen pH-Wert von weniger als 4 und eine Temperatur größer
als 70°C umfasst, sind die kombinierten heterogenen Mischungsbedingungen derartiger
Stufen nicht geeignet, eine wesentliche D.P.-Reduzierung in Cellulose zu induzieren.
Durch Vermeiden eines sauren Vorbehandlungsschritts vor dem alkalischen Aufschließen
werden die Gesamtkosten zur Herstellung des alkalisch aufgeschlossenen Holzes reduziert.
Darüber hinaus wird durch Vermeiden der sauren Vorhydrolyse der Abbau von Hemicellulose
reduziert und die Gesamtausbeute des Aufschlussverfahrens kann erhöht werden.
Deshalb bezieht sich die Formulierung alkalische Pulpe, wie sie hierin verwendet
wird, auf eine Cellulose und Hemicellulose enthaltende Pulpe, welche keiner Kombination
aus sauren Bedingungen oder jeglichen anderen heterogenen Mischungsbedingungen (d.h.
Reaktionszeit, Temperatur und Säurekonzentration) unterzogen worden ist, welche
zu einem Aufbrechen der Cellulose-glykosidischen Bindungen vor oder während
des Aufschlussverfahrens führen würde, wobei Holzschnitzel oder andere
Biomasse zu Fasern umgewandelt werden.
Charakteristika von alkalisch aufgeschlossenem Holz, welches als Ausgangsmaterial
bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung geeignet ist, umfassen einen
Hemicellulosegehalt von wenigstens 7 Gew.-%, vorzugsweise von 7 Gew.-% bis 30 Gew.-%,
stärker bevorzugt von 7 Gew.-% bis 25 Gew.-% und am stärksten bevorzugt
von 9 Gew.-% bis 20 Gew.-%; einen durchschnittlichen D.P. von Cellulose von 600
bis 1300; eine Kappazahl von weniger als 40, vorzugsweise weniger als 30 und stärker
bevorzugt weniger als 25 sowie eine Kupferzahl von weniger als 2,0, stärker
bevorzugt weniger als 1,0. Wie hierin verwendet, bezeichnet der Begriff "Gewichtsprozent
(oder %)" oder "Gewichtprozentanteil" oder grammatikalische Varianten davon, den
Gewichtsprozentanteil relativ zum Trockengewicht der Pulpe, wenn er bezogen auf
den Hemicellulose- oder Ligningehalt der Pulpe verwendet wird.
Wie in den 1A–1C
gezeigt, wird bei der Ausführung der vorliegenden Erfindung das Ausgangsmaterial
wie beispielsweise Weichholz, nachdem es zu einer alkalischen Pulpe umgewandelt
worden ist, welche Cellulose und Hemicellulose enthält, einer Behandlung in
einem Reaktor unterzogen, wobei der durchschnittliche D.P. der Cellulose reduziert
wird, ohne wesentliche Reduzierung des Hemicellulosegehalt oder Erhöhung der
Kupferzahl, um die Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung bereitzustellen.
In diesem Zusammenhang bezeichnet die Formulierung "ohne den Hemicellulosegehalt
wesentlich zu reduzieren", ohne den Hemicellulosegehalt um mehr als 50%, vorzugsweise
nicht mehr als 15% und am stärksten bevorzugt nicht mehr als 5% während
des D.P.-Reduzierungsschritts zu reduzieren. Die Formulierung "Polymerisationsgrad"
(abgekürzt als D.P.) bezieht sich auf die Zahl an D-Glucosemonomeren in einem
Cellulosemolekül. Daher bezieht sich die Formulierung "durchschnittlicher Polymerisationsgrad"
oder "durchschnittlicher D.P." auf die durchschnittliche Zahl an D-Glucosemolekülen
pro Cellulosepolymer in einer Population von Cellulosepolymeren. Diese D.P.-Reduzierungsbehandlung
kann nach dem Aufschlussverfahren und vor, nach oder im Wesentlichen
gleichzeitig mit dem Bleichverfahren geschehen, wenn ein Bleichungsschritt verwendet
wird. In diesem Zusammenhang bezeichnet die Formulierung "im Wesentlichen gleichzeitig
mit", dass wenigstens ein Teil des D.P.-Reduzierungsschritts gleichzeitig mit wenigstens
einem Teil des Bleichschritts stattfindet. Vorzugsweise wird der durchschnittliche
D.P. der Cellulose zu einem Wert innerhalb eines Bereichs von 200 bis 1100 reduziert;
stärker bevorzugt zu einem Wert innerhalb eines Bereichs von 300 bis 1100;
am stärksten bevorzugt zu einem Wert von 400 bis 700. Soweit es nicht anders
angegeben wird, wird der D.P. durch den ASTM-Test 1301-12 bestimmt. Ein D.P. innerhalb
der vorausgehend beschriebenen Bereiche ist wünschenswert, da im Bereich von
ökonomisch attraktiven Betriebsbedingungen die Viskosität der Spinnlösung,
d.h. die Lösung behandelter Pulpe, aus welcher Lyocellfasern hergestellt werden,
so ausreichend niedrig ist, dass die Spinnlösung leicht durch die engen Öffnungen
extrudiert werden kann, welche zur Herstellung von Lyocellfasern verwendet werden,
jedoch nicht so niedrig ist, dass die Festigkeit der sich ergebenden Lyocellfasern
wesentlich beeinträchtigt ist. Vorzugsweise ist der Bereich der D.P.-Werte
der behandelten Pulpe unimodal und weist eine ungefähre Normalverteilung auf,
welche um den modalen D.P.-Wert zentriert ist.
In dieser Anmeldung bedeutet die Formulierung "ohne wesentliche Erhöhung
der Kupferzahl" ohne Erhöhung der Kupferzahl um mehr als 100%, vorzugsweise
nicht mehr als 50% und am stärksten bevorzugt nicht mehr als 25% während
des D.P.-Reduzierungsschritts. Das Ausmaß, um welches sich die Kupferzahl während
des D.P.-Reduzierungsschritts ändert, wird durch Vergleichen der Kupferzahl
der Pulpe, welche in den D.P.-Reduzierungsschritt eintritt und der Kupferzahl der
behandelten Pulpe nach dem D.P.-Reduzierungsschritt bestimmt. Eine niedrige Kupferzahl
ist wünschenswert, da allgemein angenommen wird, dass eine hohe Kupferzahl
Cellulose- und Lösungsmittelabbau während und nach der Lösung der
behandelten Pulpe zur Bildung einer Spinnlösung verursacht. Die Kupferzahl
ist ein empirischer Test, welcher verwendet wird, um den reduzierenden Wert der
Cellulose zu bestimmen. Die Kupferzahl wird ausgedrückt mittels der Zahl an
Milligramm metallisches Kupfer, welches in alkalischem Medium durch eine spezifizierte
Menge Cellulosematerial von Kupfer(II)-Hydroxid zu Kupferoxid reduziert wird.
Der Hemicellulosegehalt der behandelten Pulpe, ausgedrückt als
Gewichtsprozentanteil, beträgt wenigstens 7 Gew.-%, vorzugsweise von 7 Gew.-%
bis 25 Gew.-%, stärker bevorzugt von 7 Gew.-% bis 20 Gew.-%, am stärksten
bevorzugt von 10 Gew.-% bis 17 Gew.-%. Wie hierin verwendet, bezeichnet der Begriff
"Gewichtsprozent (oder %)" oder "Gewichtprozentanteil" oder grammatikalische Varianten
davon, den Gewichtsprozentanteil relativ zum Trockengewicht der Pulpe, wenn er bezogen
auf den Hemicellulose- oder Ligningehalt der Pulpe verwendet wird.
Behandelte Pulpen der vorliegenden Erfindung weisen auch eine wünschenswert
enge Molekulargewichtsverteilung auf, wie es durch einen Unterschied zwischen R10-
und R18-Werten (&Dgr;R) von weniger als 2,0, und am stärksten
bevorzugt von weniger als 1,5 belegt wird. Im Gegensatz dazu weisen Pulpen, welche
gemäß den Lehren aus der US-Anmeldung mit der Seriennr. 09/256,197 vor
der Behandlung zur Reduzierung ihrer Kupferzahl behandelt worden sind, ein &Dgr;R
von größer als 2,8 auf. Nach der Behandlung zur Reduzierung der Kupferzahl
gemäß dieser früheren Anmeldung kann &Dgr;R für die Pulpen
der früheren Anmeldung auf weniger als 2,8 reduziert worden. Sulfitpulpen neigen
dazu, ein &Dgr;R der Größenordnung von 7,0 aufzuweisen, und vorhydrolysierte
Kraft-Pulpen weisen ein &Dgr;R auf, welches dazu neigt, in einer Größenordnung
von 3,0 zu liegen. R10 bezieht sich auf das übrige ungelöste
Material, welches nach dem Versuch einer Lösung der Pulpe in einer 10%-Natronlaugenlösung
zurückbleibt. R18 bezieht sich auf die übrige Menge an ungelöstem
Material, welche nach dem Versuch einer Lösung der Pulpe in einer 18%-Natronlaugenlösung
zurückbleibt. Im Allgemeinen werden in einer 10%-Natronlaugenlösung Hemicellulose
und chemisch abgebaute kurzkettige Cellulose gelöst und in Lösung entfernt.
Im Gegensatz dazu wird in einer 18%igen Natronlaugenlösung nur Hemicellulose
gelöst und entfernt. Daher stellt der Unterschied zwischen dem R10-Wert
und dem R18-Wert die Menge an chemisch abgebauter kurzkettiger Cellulose
dar, welche in einer Pulpenprobe vorliegt. Die Bereitstellung einer Pulpe mit einer
relativ engen Molekulargewichtsverteilung ist von dem Standpunkt aus wünschenswert,
so in der Lage zu sein, Kunden eine Pulpe bereitstellen zu können, welche mit
Pulpen mit verschiedenen Molekulargewichtseigenschaften gemischt werden kann, um
die Molekulargewichtsverteilung in einer Spinnlösung, welche zur Herstellung
von Lyocellfasern verwendet wird, vorhersagbar maßzuschneidern. Ein anderer
Vorteil der Bereitstellung der Pulpe mit einer relativ engen Molekulargewichtsverteilung
ist die niedrige Konzentration kurzkettiger Cellulose- oder Hemicellulosemoleküle,
welche in einer derartigen Pulpe vorliegen. Falls es vorliegt, kann derartiges kurzkettiges
Oligomermaterial das Wiedergewinnungsverfahren für das Lyocelllösungsmittel
verkomplizieren.
Ohne dass es beabsichtigt ist, durch diese Theorie gebunden zu sein,
wird angenommen, dass sich die chemische Form der Hemicellulose in Pulpen, welche
gemäß der vorliegenden Erfindung behandelt worden sind, von der chemischen
Form von Hemicellulose in Pulpen unterscheidet, welche gegenüber sauren Bedingungen
oder heterogenen, oben beschriebenen Mischungsbedingungen, exponiert worden sind,
wobei dies zum Brechen von Cellulose-glykosidischen Bindungen führt, wie beispielsweise
die Pulpen, die in der früheren Anmeldung mit der Seriennr. 09/256,197 beschrieben
sind, und kommerziell erhältliche Kunstfaserzellstoffe. Dieser Unterschied
bezüglich der chemischen Form kann durch den D.P. der Hemicellulose in der
Pulpe der vorliegenden Erfindung im Vergleich zum D.P. der Hemicellulose der Pulpe
aus der früheren Anmeldung oder von kommerziellen Kunstfaserzellstoffen belegt
werden. Dieser D.P.-Unterschied kann beobachtet werden, wenn die entsprechenden
Pulpen derivatisiert (acetyliert) werden und in Übereinstimmung mit der Diskussion
von S. A. Rydholm in Pulping Processes, Interscience Publishers, 1965, getestet
werden. Die Hemicellulose mit höherem D.P. in den behandelten alkalischen Pulpen
der vorliegenden Erfindung kann im Vergleich zur Hemicellulose aus Pulpen gemäß
der früheren Anmeldung oder aus kommerziell erhältlichen Kunstfaserzellstoffen
mit geringerer Wahrscheinlichkeit aus Lyocellfilamenten während des Filamentbildungsprozesses
oder nach Behandlung der gebildeten Lyocellfilamente extrahiert werden.
Ein gegenwärtig bevorzugtes Verfahren zur Behandlung von Pulpe
um den durchschnittlichen D.P. der Cellulose ohne wesentliche Reduzierung des Hemicellulosegehalts
der Pulpe und ohne wesentliche Erhöhung der Kupferzahl der Pulpe zu reduzieren
ist es, die Pulpe unter alkalischen Bedingungen in Hochkonsistenz- oder Mittelkonsistenzreaktor(en)
(high consistency or medium consistency reactor(s)) zu behandeln, wo die Pulpe mit
einem Oxidationsmittel in Kontakt gebracht wird, welches eine Peroxidgruppe enthält
wie beispielsweise Sauerstoff, Chlordioxid, Ozon oder Kombinationen davon. Vorzugsweise
ist das Oxidationsmittel eine Kombination aus Sauerstoff und Wasserstoffperoxid
oder Wasserstoffperoxid alleine.
Die behandelten Pulpen, welche gemäß der vorliegenden Erfindung
gebildet worden sind und welche behandelt worden sind, um die Werte ihres durchschnittlichen
Polymerisierungsgrads zu reduzieren ohne wesentliche Verringerung des Hemicellulosegehalts
oder der Kupferzahl für die Pulpe, können hergestellt werden durch Inkontaktbringen
der Pulpe im Reaktor mit einem Oxidationsmittel unter Bedingungen, welche geeignet
sind, die gewünschten oben beschriebenen Ergebnisse zu erreichen. Geeignete
Reaktoren umfassen herkömmlich verwendete Reaktoren wie beispielsweise Sauerstoffreaktoren
in einem Kraft-Verfahren. Beispiele für Reaktoren, welche geeignet sind, das
Inkontaktbringen der Pulpe mit einem Oxidationsmittel auszuführen, werden in
den US-Patenten Nr. 4,295,925; 4,295,926; 4,298,426 und 4,295,927 beschrieben. Im
Gegensatz zu herkömmlichen Sauerstoffreaktoren, welche konfiguriert sind und
betrieben werden unter Bedingungen, welche den durchschnittlichen Polymerisationsgrad
von Cellulose vorzugsweise nicht erniedrigen, während gleichzeitig Lignin entfernt
wird, ist die Erfindung des Anmelders dahingehend konzipiert, einen Reaktor unter
Bedingungen zu betreiben, die den durchschnittlichen Polymerisationsgrad der Cellulose
reduzieren, ohne den Hemicellulosegehalt wesentlich zu reduzieren oder die Kupferzahl
der Cellulose zu erhöhen. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
kann der Reaktor ein Hochkonsistenzreaktor sein, wobei die Konsistenz des Einspeisungsstroms
in den Reaktor größer als 20% ist oder es kann ein Mittelkonsistenzreaktor
sein, wobei sich die Konsistenz in einem Bereich von 8%–20% bewegt. Die Bedingungen,
unter welchen ein Hochkonsistenzreaktor oder ein Mittelkonsistenzreaktor typischerweise
betrieben werden, um die gewünschten Ergebnisse der vorliegenden Erfindung
zu erreichen, stehen in erster Linie mit dem Betrieb eines Hochkonsistenzreaktors
bei einer Temperatur in Zusammenhang, welche etwas höher ist als die Temperatur,
bei welcher der Mittelkonsistenzreaktor betrieben werden kann, wobei dies weiter
unten ausführlicher beschrieben wird.
Im Folgenden werden bestimmte Bedingungen beschrieben, unter welchen
ein Reaktor betrieben werden kann, um eine Reduzierung der Werte für den durchschnittlichen
Polymerisationsgrad für die Pulpe ohne wesentliche Verringerung des Hemicellulosegehalts
oder Erhöhung der Kupferzahl für die ankommende Pulpe zu erreichen. Es
sollte selbstverständlich sein, dass Abweichungen von den oben beschriebenen
Bedingungen zur Optimierung des Verfahrens vorgenommen werden können, um das
gewünschte Produkt bereitzustellen.
Beispiele für Oxidationsmittel, welche verwendet werden können,
sind oben beschrieben worden. Bevorzugte Oxidationsmittel umfassen Wasserstoffperoxid
alleine oder eine Kombination von Sauerstoff und Wasserstoffperoxid. Die Menge an
verwendetem Oxidationsmittel sollte die gewünschte D.P.-Reduzierung und eine
Ligninentfernung in der gegebenen Zeit und unter den verwendeten Temperaturbedingungen
bereitstellen. Beispiele für geeignete Bereiche an Sauerstoff und Wasserstoffperoxid
werden weiter unten angegeben. Vorzugsweise liegt der Sauerstoff für einen
Hochkonsistenzreaktor in einer Menge im Bereich von 0 bis zur maximalen Druckbelastbarkeit
für den Reaktor vor, vorzugsweise 0 bis 586,05 kPa (85 psig) und stärker
bevorzugt von 275,79 kPa bis 413,69 kPa (40 bis 60 psig). Das Wasserstoffperoxid
kann in einer Menge im Bereich von größer als 0,75 Gew.-% bis zu 5 Gew.-%
vorliegen, stärker bevorzugt 1,0 bis 2,5 Gew.-%.
In Mittelkonsistenzreaktoren kann der Sauerstoff in einer Menge im
Bereich von 9 bis 45,36 kg pro 907 kg (100 Pfund pro Tonne) der Pulpe, stärker
bevorzugt 22,68 bis 36,29 g pro 907 kg (50 bis 80 Pfund pro Tonne)
der Pulpe vorliegen. Das Wasserstoffperoxid kann in einer Menge im Bereich von größer
als 0,75 Gew.-% bis zu 5 Gew.-% vorliegen, stärker bevorzugt von 1,0 bis 2,5
Gew.-%.
Die Temperatur, bei welcher der Reaktor betrieben wird, ist von der
Konzentration der Oxidationsmittel abhängig. Wenn die Oxidationsmittel in Mengen
verwendet werden, welche in die oben beschriebenen Bereiche fallen, sind Temperaturen
im Größenbereich von 110°C bis 130°C geeignet. Es sollte selbstverständlich
sein, dass die Temperatur im Reaktor mit die Zeit variieren kann, da die Reaktionen,
welche darin stattfinden, dazu neigen, exotherm zu sein, wobei dies höchstwahrscheinlich
zu einem Anstieg der Temperatur im Reaktor führt. Es sollte selbstverständlich
sein, dass Temperaturen und Oxidationsmittelbereiche, welche nicht in die oben beschriebenen
Bereiche fallen, noch immer geeignete Ergebnisse bereitstellen können, in Abhängigkeit
von verschiedenen Änderungen der verwendeten Oxidationsmittelmengen und der
Temperatur.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung bleibt die
Stufe oder bleiben die Stufen, welche zur Reduzierung des durchschnittlichen Polymerisationsgrads
der Pulpe ohne wesentliche Erniedrigung des Hemicellulosegehalts oder Erhöhung
der Kupferzahl der Pulpe verwendet werden, alkalisch über die Stufe oder Stufen
hinweg. Vorzugsweise ist der pH-Wert der Stufe oder der Stufen, welche verwendet
wird/werden, um die oben beschriebene D.P.-Reduzierung zu erreichen, größer
als 8 und stärker bevorzugt größer als 9 während des gesamten
D.P.-Reduzierungsverfahrens. Es sollte selbstverständlich sein, dass pH-Werte
oberhalb oder unterhalb der erwähnten Bereiche zufrieden stellende Ergebnisse
bereitstellen können, wenn die Temperatur oder Konzentration an Oxidationsmittel
ggf. modifiziert wird.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt,
dass der Kontakt zwischen der Pulpe und dem Oxidationsmittel vor jeglicher sauer
Waschstufe oder Chelatisierungsstufe stattfindet, welche üblicherweise verwendet
werden, um Übergangsmetalle zu entfernen. Im Unterschied zu Verfahren aus dem
Stand der Technik, welche absichtlich dahin strebten, Übergangsmetalle zu entfernen,
von denen angenommen wurde, dass sie zu einer Zersetzung von Wasserstoffperoxid
zu Cellulose-abbauenden Zwischenstufen führen, welche auf die Viskosität
der Cellulose negativ Einfluss nehmen, haben die Anmelder herausgefunden, dass sie
einen Vorteil aus der Anwesenheit natürlich vorkommender Übergangsmetalle
im Holz ziehen können, um das Wasserstoffperoxid teilweise abzubauen, um so
Zwischenstufen zu erzeugen, die mit der Cellulose reagieren, um den durchschnittlichen
Polymerisationsgrad zu reduzieren, ohne den Hemicellulosegehalt wesentlich zu verringern
oder die Kappazahl zu erhöhen. Darüber hinaus bevorzugen es die Anmelder
im Gegensatz zu Verfahren aus dem Stand der Technik, welche Magnesiumsulfat als
Mittel zur Hemmung des Celluloseabbaus verwenden, kein Magnesiumsulfat in den Reaktor
oder stromaufwärts davon einzuführen, so dass die Pulpe mit dem/den Oxidationsmittel(n)
bei im wesentlicher Abwesenheit eines Hemmstoffs für den Abbau der Cellulose
durch das Oxidationsmittel in Kontakt gebracht wird. Wenn Magnesiumsulfat in der
Pulpe vor dem Reaktor vorliegt, ist es bevorzugt, dass das Verhältnis von Magnesium
zu den Übergangsmetallen weniger als 50% basierend auf Gewichtsprozent beträgt.
Zusätzlich zu den Oxidationsmitteln wird die Pulpe im Reaktor
vorzugsweise mit einem Ätzmittel als Puffermittel in Kontakt gebracht. Die
Quelle für das Ätzmittel kann beispielsweise Natriumhydroxid oder andere
Materialien sein wie beispielsweise nicht oxidierte Weißlauge oder oxidierte
Weißlauge. Die Menge an zugegebenem Ätzmittel ist teilweise abhängig
von der Kappazahl der unbehandelten Pulpe. Im Allgemeinen wird mehr Ätzmittel
zugegeben, wenn die Kappazahl steigt. Die Menge an eingeführtem Ätzmittel
kann abhängig von den Verfahrensbedingungen variieren, wobei eine Menge von
4 bis 5 Gew.-% oder größer geeignet ist.
Wenn eine Holzpulpe, welche Cellulose und wenigstens 7% Hemicellulose
enthält, mit einer Kupferzahl von 2 oder weniger mit einem Oxidationsmittel
unter den oben dargelegten Bedingungen in Kontakt gebracht wird, wird eine behandelte
Pulpe erzeugt, welche einen D.P. im Bereich von 200 bis 1100 aufweist, welche wenigstens
7 Gew.-% Hemicellulose enthält, eine Kupferzahl von weniger als 2 sowie ein
&Dgr;R von weniger als 2,0 aufweist. Es sollte selbstverständlich sein, dass
die Beschreibung bestimmter Bedingungen oben, unter denen eine gebleichte oder ungebleichte
Holzpulpe mit einem Oxidationsmittel in Kontakt gebracht werden kann, um ihren durchschnittlichen
Polymerisationsgrad zu reduzieren ohne wesentliche Reduzierung des Hemicellulosegehalts
oder Erhöhung der Kupferzahl exemplarisch sind und dass andere Bedingungen
geeignete Ergebnisse bereitstellen können und immer noch in den Bereich der
vorliegenden Erfindung fallen. Darüber hinaus sollte es selbstverständlich
sein, dass in einigen Situationen die Pulpe, welche in der D.P.-Reduzierungsstufe
vorliegt, zur Verwendung bei der Erzeugung einer Spinnlösung zur Herstellung
von Lyocellfasern geeignet sein kann; jedoch in anderen Situationen nachfolgende
Verfahrensstufen wie beispielsweise Bleichstufen wünschenswert sein können
mit der Maßgabe, dass die nachfolgenden Stufen zu keiner signifikanten Verringerung
des Hemicellulosegehalts oder einem signifikanten Anstieg der Kupferzahl in der
Pulpe führen. Darüber hinaus kann es in einigen Situationen wie oben angemerkt
notwendig oder vorteilhaft sein, die Pulpe, welche gegenüber
einem Oxidationsmittel in einem ersten Schritt ausgesetzt worden ist, einem zweiten
oder auch einem dritten Schritt des Inkontaktbringens mit einem Oxidationsmittel
zu unterziehen, um den Polymerisationsgrad der Cellulose ohne wesentliche Reduzierung
des Hemicellulosegehalts oder Erhöhung der Kupferzahl davon weiter zu reduzieren.
Wiederum Bezug nehmend auf 1, nachdem die alkalische
Pulpe mit Oxidationsmitteln im Reaktor gemäß der vorliegenden Erfindung
behandelt worden ist, kann die behandelte Pulpe entweder in Wasser gewaschen oder
zur Lösung vor der Bildung eines geformten Lyocellkörpers in ein Bad aus
organischem Lösungsmittel wie beispielsweise NMMO überführt werden,
oder die behandelte Pulpe kann mit Wasser gewaschen und getrocknet werden für
ein anschließendes Verpacken, Lagern und/oder Verfrachten. Alternativ kann
die behandelte, gewaschene Pulpe getrocknet werden und zur Lagerung und/oder Verfrachtung
in Fragmente aufgebrochen werden.
Ein erstrebenswertes Merkmal der behandelten Pulpen der vorliegenden
Erfindung ist es, dass die Cellulosefasern nach der Behandlung im Wesentlichen unversehrt
bleiben. In der Folge weist die behandelte Pulpe eine Stoffdurchlässigkeit
und einen Gehalt an Feinanteilen auf, welche denen der unbehandelten Pulpe ähnlich
sind.
Ein anderes wünschenswertes Merkmal der behandelten Pulpen der
vorliegenden Erfindung ist ihre leichte Löslichkeit in organischen Lösungsmitteln
wie beispielsweise tertiären Aminoxiden einschließlich NMMO. Eine schnelle
Solubilisierung der behandelten Pulpe vor dem Spinnen zu Lyocellfasern ist wichtig,
um die Zeit, welche zur Erzeugung von Lyocellfasern oder anderen Formkörpern
wie beispielsweise Filmen notwendig ist zu reduzieren und um in Folge dessen die
Kosten des Verfahrens zu reduzieren. Ferner ist eine effiziente Lösung wichtig,
da sie die Konzentration der verbleibenden ungelösten Partikel und von teilweise
gelöstem, gelartigem Material verringert, welche die Geschwindigkeit reduzieren
können, mit der Fasern gesponnen werden können, welche dazu neigen, die
Spinndüsen zu verstopfen, durch die Lyocellfasern gesponnen werden und welche
den Bruch von Fasern verursachen können, wenn sie gesponnen werden.
Während es nicht gewünscht ist, durch die Theorie gebunden
sein, wird angenommen, dass die Verfahren der vorliegenden Erfindung, welche verwendet
werden, um den durchschnittlichen D.P. der Cellulose zu reduzieren, auch die Sekundärschicht
von Pulpefasern permeabilisieren, wodurch die effiziente Durchdringung von Lösungsmitteln
durch die Pulpefaser ermöglicht wird. Die Sekundärschicht ist die vorherrschende
Schicht der Zellwand, welche die meiste Cellulose und Hemicellulose enthält.
Darüber hinaus weisen die Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise einen Carbonylgehalt von weniger als 60 &mgr;mol/g und
einen Carboxylgehalt von weniger als 60 &mgr;mol/g auf, stärker bevorzugt
einen Carbonylgehalt von weniger als 30 &mgr;mol/g und einen Carboxylgehalt von
weniger als 30 &mgr;mol/g. Der Gehalt an Carboxyl- und Carbonylgruppen wird bestimmt
mittels eines geschützten Tests, der vom Thüringischen Institut für
Textil- und Kunststoffforschung e.V., Breitscheidstr. 97, D-07407 Rudolstadt, Deutschland
durchgeführt wird. Als Alternative zur Bestimmung des Carbonylgehalts der Pulpe
unter Verwendung der geschützten TITK-Tests können Pulpeproben und eine
thermisch stabile Pulpe mit niedrigem Carbonylgruppengehalt durch FTIR analysiert
werden und die Unterschiede der Spektren zwischen den zwei Proben können einen
Hinweis auf das Vorliegen von Carbonylgruppen bereitstellen.
Darüber hinaus weist die behandelte Pulpe der vorliegenden Erfindung
vorzugsweise einen niedrigen Übergangsmetallgehalt auf. Übergangsmetalle
sind in der behandelten Pulpe unerwünscht, da sie beispielsweise den Abbau
von Cellulose und NMMO im Lyocellverfahren beschleunigen. Beispiele für Übergangsmetalle,
welche üblicherweise in behandelter Pulpe vorgefunden werden, welche aus Bäumen
stammt, umfassen Eisen, Kupfer, Nickel und Mangan. Vorzugsweise beträgt der
Übergangsmetall-Gesamtgehalt der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
weniger als 20 ppm, stärker bevorzugt weniger als 5 ppm. Vorzugsweise beträgt
der Eisengehalt der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung weniger als 4 ppm,
stärker bevorzugt weniger als 2 ppm, wie durch den Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010
bestimmt, und der Kupfergehalt der Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
beträgt vorzugsweise weniger als 1,0 ppm, stärker bevorzugt weniger als
0,5 ppm, wie durch den Weyerhaeuser-Test AM5-PULP-1/6010 bestimmt.
Um Lyocellfasern oder andere Formkörper wie beispielsweise Filme
aus der behandelten Pulpe der vorliegenden Erfindung herzustellen, wird die behandelte
Pulpe zuerst in einem Aminoxid, vorzugsweise einem tertiären Aminoxid gelöst.
Repräsentative Beispiele für Aminoxidlösungsmittel, welche zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung nützlich sind, werden im US-Patent Nr. 5,409,532
dargelegt. Das gegenwärtig bevorzugte Aminoxidlösungsmittel ist N-Methylmorpholin-N-oxid
(NMMO). Andere repräsentative Beispiele für Lösungsmittel,
welche zur Ausführung der vorliegenden Erfindung nützlich sind, umfassen
Dimethylsulfoxid (DMSO), Dimethylacetamid (DMAC), Dimethylformamid (DMF) und Caprolactanderivate.
Die behandelte Pulpe wird in einem Aminoxidlösungsmittel durch beliebige im
Fachbereich bekannte Mittel gelöst, wie sie beispielsweise in den US-Patenten
Nr. 5,534,113; 5,330,567 und 4,246,221 dargelegt sind. Die gelöste, behandelte
Pulpe wird als Spinnlösung bezeichnet. Die Spinnlösung wird zur Herstellung
von Lyocellfasern oder anderen Formkörpern wie beispielsweise Filmen verwendet
durch eine Vielzahl von Techniken umfassend Schmelzblasen, Schmelzspinnen, Zentrifugalspinnen,
Trockendüsen-, Nass- und andere Verfahren. Beispiele für Techniken zur
Herstellung eines Films aus den Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung sind
im US-Patent Nr. 5,401,447 von Matsui et al. und im US-Patent Nr. 5,277,857 von
Nicholson dargelegt.
Eine nützliche Technik zur Herstellung von Lyocellfasern aus
Spinnlösung umfasst Extrudieren der Spinnlösung durch eine Düse zur
Bildung mehrerer Filamente, Waschen der Filamente zur Entfernung des Lösungsmittels
und Trocknen der Lyocellfilamente. 2 zeigt ein Blockdiagramm
des gegenwärtig bevorzugten Verfahrens zur Bildung von Lyocellfasern aus den
behandelten Pulpen der vorliegenden Erfindung. Die Bezeichnung "Cellulose" in
2 bezieht sich auf die Zusammensetzungen der vorliegenden
Erfindung. Ggf. wird die Cellulose in Form der behandelten Pulpe physikalisch aufgebrochen
beispielsweise durch einen Häcksler, bevor sie in einem Aminoxid-Wasergemisch
zur Bildung einer Spinnlösung gelöst wird. Die behandelte Pulpe der vorliegenden
Erfindung kann in einem Aminlösungsmittel auf jegliche bekannte Art und Weise
gelöst werden, z.B. wie es in McCorsley US-Patent Nr. 4,246,221 gelehrt ist.
Die behandelte Pulpe kann in einem nicht lösend wirkenden Gemisch von 40% NMMO
und 60% Wasser feucht vorliegen. Das Gemisch kann mit einem doppelarmigen Sigma-Schaufelmischer
gemischt werden und es wird ausreichend Wasser abdestilliert, um 12 bis 14% bezogen
auf NMMO zurückzulassen, so dass eine Celluloselösung gebildet wird. Alternativ
kann NMMO mit geeignetem Wassergehalt verwendet werden, um anfangs die Notwendigkeit
einer Vakuumdestillation zu vermeiden. Dies ist ein zweckmäßiger Weg zur
Herstellung von Spinnlösungen im Labor, wobei kommerziell erhältliches
NMMO mit einer Konzentration von 40–60% mit dem Laborreagenz NMMO gemischt
werden kann, welches nur 3% Wasser aufweist, um ein Celluloselösungsmittel
mit 7–15% Wasser herzustellen. Feuchtigkeit, welche normalerweise in der
Pulpe vorliegt, sollte zur Regulierung von Wasser, welches notwendiger Weise im
Lösungsmittel vorliegt, berücksichtigt werden. Hierzu kann auf die Artikel
von Chanzy, H. und A. Peguy, Journal of Polymer Science, Polymer Physics Ed. 18:
1137–1144 (1980) und Navard, P. und J. M. Haudin, British Polymer Journal,
S. 174 (Dez. 1980) zur Herstellung von Cellulosespinnlösungen in NMMO-Wasserlösungsmitteln
im Labormaßstab hingewiesen werden.
Die gelöste behandelte Pulpe (jetzt als Spinnlösung bezeichnet)
wird durch Extrusionsöffnungen getrieben, um latente Filamente oder Fasern
zu erzeugen, welche später regeneriert werden.
3 und 4 stellen Rasterelektronen-mikroskopische
Gefügeaufnahmen einer Trockendüsen-, Nasslyocellfaser (dry-jet, wet lyocell
fiber) der vorliegenden Erfindung bei 100× bzw. 10000× Vergrößerung
dar. Die in 3 und 4 gezeigten
Fasern wurden in Übereinstimmung mit Beispiel 11 hergestellt.
Den Zusammensetzungen, aus welchen sie hergestellt wurden verdankend,
weisen die Lyocellfasern, welche gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt
wurden, einen Hemicellulosegehalt auf, welcher gleich oder niedriger ist als der
Hemicellulosegehalt der behandelten Pulpe, welche zur Herstellung der Lyocellfasern
verwendet wurde. Typischerweise weisen die Lyocellfasern, welche in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden, einen Hemicellulosegehalt auf,
welcher von 0 bis 30% geringer ist als der Hemicellulosegehalt der behandelten Pulpe,
welche zur Herstellung der Lyocellfasern verwendet wurde. Lyocellfasern, welche
gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden, weisen einen durchschnittlichen
D.P. auf, welcher gleich, größer oder geringer ist als der durchschnittliche
D.P. der behandelten Pulpe, welche zur Herstellung der Lyocellfasern verwendet wurde.
In Abhängigkeit vom Verfahren, welches zur Herstellung der Lyocellfasern verwendet
wird, kann der durchschnittliche D.P. der Pulpe während der Faserbildung, beispielsweise
durch die Einwirkung von Wärme weiter reduziert werden. Vorzugsweise weisen
die Lyocellfasern, welche in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
hergestellt wurden, einen durchschnittlichen D.P. auf, welcher gleich ist oder von
0% bis 20% geringer ist oder größer ist als der durchschnittliche D.P.
der behandelten Pulpe, welche zur Herstellung der Lyocellfasern verwendet wurde.
Die Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung weisen zahlreiche wünschenswerte
Eigenschaften auf. Beispielsweise umfassen die Lyocellfasern, welche aus den behandelten
Pulpen der vorliegenden Erfindung hergestellt wurden, wenigstens 5 Gew.-% Hemicellulose,
Cellulose mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 200 bis 1100, eine
Kupferzahl von weniger als 2,0 und ein &Dgr;R von weniger als 2,0. Vorzugsweise
weisen derartige Fasern einen Hemicellulosegehalt auf, welcher sich im Bereich von
5 Gew.-% bis 27 Gew.-% bewegt und stärker bevorzugt von 5 Gew.-% bis 18 Gew.-%,
am stärksten bevorzugt von 10 Gew.-% bis 15 Gew.-%. Der durchschnittliche
Polymerisationsgrad der Cellulose bewegt sich vorzugsweise von 300 bis 1000, stärker
bevorzugt von 300 bis 1100 und am stärksten bevorzugt von 400 bis 700. Diese
Fasern weisen eine Kupferzahl von weniger als 2,0, stärker bevorzugt weniger
als 1,1 und am stärksten bevorzugt weniger als 0,8 auf.
Die Lyocellfasern der vorliegenden Erfindung, welche aus Spinnlösungen
gebildet werden, die aus behandelter Pulpe der vorliegenden Erfindung hergestellt
werden, zeigen physikalische Eigenschaften, welche sie für eine Vielzahl von
gewebten und nicht gewebten Verwendungen geeignet machen. Beispiele für gewebte
Anwendungen umfassen Textilien, Gewebe und dergleichen. Nicht gewebte Anwendungen
umfassen beispielsweise Filtrationsmedien und Absorptionsprodukte.
Darüber hinaus kann die behandelte Pulpe der vorliegenden Erfindung
mittels Techniken, welche dem Fachmann bekannt sind, zu Filmen ausgebildet werden.
Ein Beispiel für eine Technik zur Herstellung eines Films aus den Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung wird im US-Patent Nr. 5,401,557 von Matsui et al. und
im US-Patent Nr. 5,277,857 von Nicholson dargelegt.
Die folgenden Beispiele zeigen lediglich die jetzt zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung beste in Betracht gezogene Art und Weise, sollten aber
nicht als beschränkend für die Erfindung ausgelegt werden.
Beispiel 1
Southern Pine-Kiefer ungebleichte alkalische Kraft-Pulpe mit einer
Kappazahl von 26,4 (TAPPI-Standard T236 cm-85 und einer Viskosität von 0,302
Pa·s (302 cp) (TAPPI T230) (D.P. von 1593), einer Kupferzahl von 0,6 und einem
Hemicellulosegehalt von 13,5% ± 2,0% wurde mit Sauerstoff in einem Druckbehälter
mit der Fähigkeit zur Hochkonsistenzmischung gemischt. Das Gemisch wurde für
10 sek jede Minute langsam gerührt. Der Behälter war vor der Zugabe von
Pulpe auf 90°C erwärmt worden. Eine Menge an Natriumhydroxid (NaOH), welche
45,36 kg pro 907 kg (100 Pfund pro Tonne) Pulpe entsprach, wurde zur alkalischen
Pulpe zugegeben. Das Gemisch wurde für 20 sek gerührt. Der Reaktionsbehälter
wurde anschließend verschlossen und der Druck wurde durch Einführen von
Sauerstoff in den Druckbehälter auf 413,69 kPa (60 psig) erhöht. Man ließ
den Mischer wie oben beschrieben für 60 min laufen. Wasser lag im Kessel in
einer Menge vor, um 25% Konsistenz bereitzustellen.
Nach 60 min wurde das Rühren gestoppt und die Pulpe wurde aus
dem Druckbehälter entfernt und gewaschen. Die sich ergebende Viskosität
der gewaschenen Pulpe betrug 0,046 Pa·s (46 cp) (D.P. von 963). Die behandelte
Pulpe wies eine Kupferzahl von etwa 0,5 auf, wobei dies durch TAPPI-Standard T430
bestimmt wurde, einen Hemicellulosegehalt von 13,5% ± 2,0%, eine Kappazahl
von 10,6 und &Dgr;R für die behandelte Pulpe betrug 0,4.
Beispiel 2
Das Verfahren aus Beispiel 1 wurde unter Zugabe von Wasserstoffperoxid
nach der Zugabe von Natriumhydroxid wiederholt. Der Druckbehälter wurde für
60 min bei einer Temperatur von 115°C betrieben. Das Peroxid wurde in einer
Menge von 9,07 kg pro 907 kg (20 Pfund pro Tonne) Pulpe zugegeben.
Die behandelte Pulpe wies eine Viskosität von 0,030 Pa·s
(30 cp) (D.P. 810), eine Kupferzahl von 0,3 und einen Hemicellulosegehalt von 13,5
± 2% auf. Die Pulpe zeigte eine Kappazahl von 7,0.
Beispiel 3
Die behandelte Pulpe aus Beispiel 1 wurde gebleicht, um die Wirkung
von Bleichen auf den D.P. der behandelten Pulpe zu bestimmen. Die behandelte Pulpe
aus Beispiel 1 wurde einer DED-Bleichsequenz unterzogen, welche eine Chlordioxid-D1-Stufe,
eine Natriumhydroxid/Wasserstoffperoxid-E-Stufe und eine Chlordioxid-D2-Stufe umfasst.
D1-Stufe
Die D1-Stufe behandelte Pulpe, welche gemäß Beispiel 1 verarbeitet
worden war, durch dreimaliges Waschen mit destilliertem Wasser, Nadelflusen (pin
fluffing) der Pulpe und anschließendes Überführen der Pulpe zu einem
Polypropylensack. Die Konsistenz der Pulpe im Polypropylensack wurde durch Zugabe
von Wasser auf 10% eingestellt. Chlordioxid korrespondierend zu einer Menge entsprechend
12,70 kg pro 907 kg (28 Pfund pro Tonne) Pulpe wurde in die verdünnte
Pulpe durch Lösen des Chlordioxids im Wasser, welches zur Regulierung der Konsistenz
der Pulpe im Sack verwendet worden war, eingeführt. Der Sack wurde verschlossen
und gemischt und anschließend im Wasserbad bei einer Temperatur von 65°C
für 15 min gehalten. Pulpe wurde entfernt und mit deionisiertem Wasser gewaschen.
Stufe E
Die gewaschene Pulpe wurde anschließend in einem frischen Polypropylensack
platziert und Ätzmittel wurde mit einer Hälfte der Menge an Wasser, welche
zur Bereitstellung einer Konsistenz von 10% nötig ist, eingeführt. Wasserstoffperoxid
wurde mit der anderen Hälfte des Verdünnung verwendeten Wassers gemischt
und zum Sack gegeben. Die Wasserstoffperoxidbeladung entsprach zu 9,07 kg pro 907
kg (20 Pfund pro Tonne) Pulpe. Der Sack wurde verschlossen und gemischt und im Wasserbad
für etwa 1 h bei 88°C gehalten. Nach Entfernung der Pulpe aus dem Sack
und Waschen der Pulpe mit Wasser wurde das Vlies filtriert und anschließend
wieder im Polypropylensack platziert und per Hand aufgebrochen.
D2-Stufe
Chlordioxid wurde in die Pulpe in einer Menge entsprechend 9,07 kg
pro 907 kg (20 Pfund pro Tonne) Pulpe mit zur Verdünnung verwendetem Wasser,
welches zur Bereitstellung einer Konsistenz von 10% nötig ist, eingeführt.
Der Sack wurde verschlossen und gemischt und anschließend im Wasserbad für
3 h bei 80°C gehalten.
Die sich ergebende Pulpe wurde aus dem Sack entfernt und getrocknet.
Die gebleichte Pulpe wies einen Pulpenviskosität von 0,040 Pa·s (40 cp)
(D.P. von 914), eine TAPPI-Helligkeit von 88, eine Kupferzahl von 0,6, ein &Dgr;R
von 1,4 und einen Hemicellulosegehalt von 13,0% auf. Die Kappazahl der Pulpe vor
der D1-Stufe betrug 10,6.
Beispiel 4
Dieses Beispiel behandelt eine Pulpe aus Beispiel 2 mit der Bleichsequenz
gemäß Beispiel 3. Die sich ergebende Pulpe wies eine Viskosität von
etwa 0,022 Pa·s (22 cp) (D.P. von 697), eine TAPPI-Helligkeit von 88,3, eine
Kupferzahl von 0,6, ein &Dgr;R von 2,0 und einen Hemicellulosegehalt von 13,0%
auf. Die Kappazahl der Pulpe vor der D1-Stufe betrug 7,0.
Beispiel 5
Southern Pine-Kiefer ungebleichte alkalische Pulpe wurde durch das
in Beispiel 1 beschriebe Verfahren mit unoxidierter Kraft-Weißlauge behandelt,
welche anstelle von Natriumhydroxid als Ätzmittel verwendet wurde. Die unoxidierte
Kraft-Weißlauge war eine synthetische Weißlauge mit der folgenden Stärke:
Titrierbare Gesamtlauge (TTA) 108,5 g pro l als Na2O
Aktive Lauge (AA) 106,9 g pro l als Na2O
Effektive Lauge (EA) 91,5 g pro l als Na2O
Sulfidgehalt (sulfidity) 24,8% TTA und 28,8% AA
Die relative Dichte der Weißlauge betrug 1,125.
Die sich ergebende Pulpe wies eine Viskosität von 0,030 Pa·s
(30 cp) (D.P. 810), eine Kappazahl von 7,0, eine Kupferzahl von 0,3 und einen Hemicellulosegehalt
von 13,0% auf.
Beispiel 6
Southern Pine-Kiefer ungebleichte alkalische Kraft-Pulpe wurde in
Übereinstimmung mit Beispiel 2 behandelt, außer dass das Natriumhydroxid
durch die unoxidierte Kraft-Weißlauge wie in Beispiel 5 beschrieben ersetzt
wurde.
Die sich ergebende Pulpe wies eine Viskosität von 0,042 Pa·s
(42 cp) (D.P. von 931), eine Kappazahl von 6,3 und eine Kupferzahl von 0,3 auf.
Der Hemicellulosegehalt der Pulpe betrug 13,0%.
Beispiel 7
Southern Pine-Kiefer ungebleichte alkalische Kraft-Pulpe aus Beispiel
5 wurde der DED-Bleichsequenz gemäß Beispiel 3 unterzogen.
Die sich ergebende Pulpe wies eine Viskosität von 0,025 Pa·s
(25 cp) (D.P. von 744), eine TAPPI-Helligkeit von 87,6, eine Kupferzahl von 0,9
und einen Hemicellulosegehalt von 13,0% auf.
Beispiel 8
Dieses Beispiel veranschaulicht die Reduzierung des Polymerisationsgrads
ohne eine signifikante Erhöhung des Hemicellulosegehalts oder der Kupferzahl
in einem Mittelkonsistenzreaktor.
Southern Pine-Kiefer ungebleichte alkalische Kraft-Pulpe mit einer
Kappazahl von 26,4 und einer Viskosität von 0,456 Pa·s (456 cp) (D.P.
von 1721) wurde in einem Pulpenkorb eines Mittelkonsistenzsauerstoffreaktor mit
Labormaßstab platziert. Eine Hälfte der Wassermenge, welche zur Bereitstellung
einer 6%-Konsistenz nötig war, wurde zusammen mit Natriumhydroxid in einer
Menge entsprechend 45,36 kg pro 907 kg (100 Pfund pro Tonne) Pulpe in den oberen
Teil des Korbs gegossen. Die verbleibende Hälfte des zur Verdünnung verwendeten
Wassers, welches zur Bereitstellung einer 6%-Konsistenz nötig ist, wurde auf
den oberen Teil des Korbs gegossen und umfasste Wasserstoffperoxid in einer Menge
entsprechend 9,07 kg pro 907 kg (20 Pfund pro Tonne) Pulpe. Der obere Teil des Reaktors
wurde verschlossen und Sauerstoffgas wurde in einer Menge entsprechend 413,69 kPa
(60 psig) eingeführt. Die Temperatur des Reaktors wurde auf 125°C für
5–8 min unter Verwendung eines Heizmantels und Erwärmen des zirkulierenden
Fluids erhöht. Die Temperatur wurde für 1 h bei 125°C gehalten. Der
Druck wurde anschließend abgelassen und die Wärmevorrichtung entfernt
und die Lauge ausgeleert. Der Korb mit der behandelten Pulpe wurde entfernt und
mit deionisiertem Wasser gewaschen. Das Verfahren wurde anschließend wiederholt.
Nach Vervollständigung der zweiten Behandlung wurde die Pulpe in Übereinstimmung
mit der DED-Sequenz gemäß Beispiel 7 verarbeitet.
Die sich ergebende Pulpe wies eine Viskosität von 0,025 Pa·s
(25 cp) (D.P. von 744), eine TAPPI-Helligkeit von 89,5, eine Kupferzahl von 0,6
und ein &Dgr;R von im Wesentlichen 0 auf. Der Hemicellulosegehalt der behandelten
Pulpe betrug 13,0%.
Vergleichsbeispiel 9
Dieses Beispiel reproduziert das Verfahren gemäß Beispiel
3 mit der Ausnahme, dass anstelle des letzten Schritts D in Beispiel 3 ein abschließender
saurer Schritt wie weiter unten beschrieben bereitgestellt wird. Pulpe aus Stufe
E gemäß Beispiel 3 wurde unter Verwendung von deionisiertem Wasser zu
25% Konsistenz verdünnt. Der pH-Wert der Pulpe wurde durch Zugabe von Schwefelsäure
auf 1,0 geändert. Die sich ergebende Pulpe wurde anschließend für
45 min bei 70°C aufgeschlossen. Die Pulpe wurde anschließend aus dem Sack
entfernt und mit deionisiertem Wasser gewaschen.
Die behandelte Pulpe wies eine Viskosität von 0,024 Pa·s
(24 cp) (D.P. von 729), eine TAPPI-Helligkeit von 84,3, eine Kupferzahl von 1,4
und ein &Dgr;R von etwa –0,3 auf.
In diesem Vergleichsbeispiel stieg die Kupferzahl der Pulpe in Folge
des Bleichverfahrens von 0,5 auf 1,4 an. Im Vergleich hierzu wies die Kupferzahl
der Pulpe, welche durch die Bleichsequenz gemäß Beispiel 3 behandelt worden
war, eine endgültige Kupferzahl von 0,6 auf.
Vergleichsbeispiel 10
Dieses Beispiel veranschaulicht die Wirkung der Verwendung einer Hypochloritstufe
als abschließender Stufe im Beispiel 3.
Die Pulpe aus Beispiel 3 nach Stufe E wurde mit Wasser zu 25% Konsistenz
verdünnt, welches Natriumhypochlorit mit einer Beladung entsprechend 6,80 kg
pro 907 kg (15 Pfund pro Tonne) Pulpe enthielt. Es wurde ausreichend Ätzmittel
eingeführt, um einen finalen pH-Wert von 8 bereitzustellen. Die Pulpe wurde
anschließend für 2 h auf 55°C erhitzt. Die sich ergebende Pulpe wurde
aus dem Sack entfernt und mit deionisiertem Wasser gewaschen. Die sich ergebende
Pulpe wies eine Viskosität von 0,026 Pa·s (26 cp) (D.P. von 758), eine
TAPPI-Helligkeit von 90,0, eine Kupferzahl von 1,6 und ein &Dgr;R von 3,9 auf.
In diesem Vergleichsbeispiel stieg die Kupferzahl in Folge der oben
beschriebenen Bleichsequenz von 0,5 auf 1,6. Im Gegensatz dazu wies die gebleichte
Pulpe aus Beispiel 3 eine Kupferzahl von 0,6 auf.
Beispiel 11Trockendüsen-nassgesponnene Fasern
Die Pulpe aus Beispiel 4 wurde verwendet, um eine Spinnlösung
durch Lösen der behandelten Pulpe in NMMO herzustellen. Die Spinnlösung
wurde durch ein Trockendüsen-Nassverfahren, wie es im US-Patent 5,417,909 beschrieben
ist, zu Fasern gesponnen. Das Trockendüsen-Nassspinn-Verfahren wurde von TITK
durchgeführt. Die Eigenschaften der Fasern, welche durch das Trockendüsen/Nassverfahren
hergestellt wurden, sind in Tabelle 1 unten zusammengefasst.
Tabelle 1Fasereigenschaften
Anspruch[de]
Pulpe, umfassend:
eine behandelte alkalische Pulpe, welche aufweist:
(a) mindestens 7 Gew.-% Hemicellulose;
(b) Cellulose mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 200 bis 1100;
(c) eine Kupferzahl von weniger als 2,0 und
(d) einen &Dgr;R von weniger als 2,0.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe aus Holz
hergestellt ist.Pulpe nach Anspruch 2, worin die behandelte alkalische Pulpe zumindest
aus einer Weichholz-Baumart hergestellt ist, welche ausgewählt ist aus der
Gruppe bestehend aus Tanne, Kiefer, Fichte, Lärche, Zeder und Schierling.Pulpe nach Anspruch 2, worin die behandelte alkalische Pulpe zumindest
aus einer Hartholz-Baumart hergestellt ist, welche ausgewählt ist aus der Gruppe
bestehend aus Akazie, Erle, Espe, Eiche, Amberbaum, Eukalyptus, Pappel, Gmelina
und Ahorn.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe Cellulose
mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 300 bis 1100 und 7 Gew.-% bis
35 Gew.-% Hemicellulose aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe Cellulose
mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 300 bis 1100 und 7 Gew.-% bis
20 Gew.-% Hemicellulose aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe Cellulose
mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 400 bis 700 und 10 Gew.-% bis
17 Gew.-% Hemicellulose aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die Verteilung der DP-Werte der behandelten
alkalischen Cellulosepulpe unimodal ist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe eine Kupferzahl
von weniger als 1,1 aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe eine Kupferzahl
von weniger als 0,8 aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die Kappa-Zahl der behandelten alkalischen
Pulpe weniger als 1,0 beträgt.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe einen Carbonylgehalt
von weniger als 60 &mgr;mol/g aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe einen Carboxylgehalt
von weniger als 60 &mgr;mol/g aufweist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe einen Übergangsmetall-Gesamtgehalt
von weniger als 20 ppm aufweist.Pulpe nach Anspruch 14, worin der Übergangsmetall-Gesamtgehalt
geringer als 5 ppm ist.Pulpe nach Anspruch 1, worin die Cellulose einzelne DP-Werte aufweist,
welche unimodal verteilt sind.Pulpe nach Anspruch 1, worin die behandelte alkalische Pulpe eine Kappa-Zahl
von weniger als zwei und eine Kupferzahl von weniger als 0,8 aufweist.Lyocellfaser, umfassend:
eine behandelte alkalische Pulpe, welche aufweist:
(a) mindestens 5 Gew.-% Hemicellulose;
(b) Cellulose mit einem durchschnittlichen Polymerisationsgrad von 200 bis 1100;
(c) eine Kappa-Zahl von weniger als 2,0 und
(d) einen &Dgr;R von weniger als 2,0.Faser nach Anspruch 18 mit einem Hemicellulosegehalt von 5 Gew.-% bis
22 Gew.-%.Faser nach Anspruch 18 mit einem Hemicellulosegehalt von 5 Gew.-% bis
18 Gew.-%.Faser nach Anspruch 20, weiter umfassend Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 300 bis 1100.Faser nach Anspruch 18 mit einem Hemicellulosegehalt von 10 Gew.-% bis
15 Gew.-%.Faser nach Anspruch 22, weiter umfassend Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 300 bis 1100.Faser nach Anspruch 18, weiter umfassend Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 300 bis 1100.Faser nach Anspruch 18, weiter umfassend Cellulose mit einem durchschnittlichen
Polymerisationsgrad von 400 bis 700.Faser nach Anspruch 18, worin die Cellulose eine unimodale Verteilung
der Polymerisationsgradwerte aufweist.Faser nach Anspruch 18 mit einer Kupferzahl von weniger als 2,0.Faser nach Anspruch 27 mit einer Kupferzahl von weniger als 1,1.Faser nach Anspruch 27 mit einer Kupferzahl von weniger als 0,8.Faser nach Anspruch 18 mit einem Übergangsmetall-Gesamtgehalt von
weniger als 20 ppm.Faser nach Anspruch 30 mit einem Übergangsmetall-Gesamtgehalt von
weniger als 5 ppm.Verfahren zu Herstellung einer Zusammensetzung zur Umwandlung in eine
Lyocellfaser, worin das Verfahren umfasst:
Inkontaktbringen einer alkalischen Pulpe, welche Cellulose und mindestens 7% Hemicellulose
umfasst, unter alkalischen Bedingungen mit einer ausreichenden Menge eines Oxidationsmittels,
um den durchschnittlichen Polymerisationsgrad der Cellulose in den Bereich von 200
bis 1100 zu verringern, ohne den Hemicellulosegehalt der Pulpe wesentlich zu verringern
oder die Kupferzahl wesentlich zu erhöhen.Verfahren nach Anspruch 32, worin das Oxidationsmittel mindestens ein
Mitglied aus der Gruppe umfasst, welche aus einer Chemikalie mit einer Peroxidgruppe,
Sauerstoff, Chlordioxid, Ozon und Kombinationen daraus besteht.Verfahren nach Anspruch 33, worin die Verringerung des durchschnittlichen
Polymerisationsgrads der Cellulose in Gegenwart eines Verhältnisses von Magnesium
zu Übergangsmetallen von weniger als 50% stattfindet.Verfahren nach Anspruch 32, worin der Hemicellulosegehalt der Pulpe
weniger als 50% verringert wird.Verfahren nach Anspruch 32, worin der Hemicellulosegehalt der Pulpe
weniger als 15% verringert wird.Verfahren nach Anspruch 32, worin der Hemicellulosegehalt der Pulpe
weniger als 5% verringert wird.Verfahren nach Anspruch 32, worin die Kupferzahl weniger als 50% zunimmt.Verfahren nach Anspruch 32, worin die Kupferzahl weniger als 25% zunimmt.Verfahren nach Anspruch 32, worin der Schritt Inkontaktbringen der Pulpe
weiterhin Inkontaktbringen der Pulpe mit einer Alkaliquelle umfasst, welche ausgewählt
wird aus der Gruppe bestehend aus Natriumhydroxid, oxidierter Weißlauge und
nicht oxidierter Weißlauge.Verfahren nach Anspruch 32, worin die alkalische Pulpe und das Oxidationsmittel
bei einem pH größer 8,0 in Kontakt gebracht werden.Verfahren zu Herstellung von Lyocellfasern, umfassend die Schritte
(a) Inkontaktbringen einer alkalischen Pulpe, welche Cellulose und mindestens 7%
Hemicellulose umfasst, unter alkalischen Bedingungen mit einer ausreichenden Menge
eines Oxidationsmittels, um den durchschnittlichen Polymerisationsgrad der Cellulose
in den Bereich von 200 bis 1100 zu verringern, ohne den Hemicellulosegehalt der
Pulpe wesentlich zu verringern oder die Kupferzahl wesentlich zu erhöhen,
(b) Bilden von Fasern aus der Pulpe, welche gemäß Schritt (a) behandelt
wurde.Verfahren nach Anspruch 42, worin das Oxidationsmittel ausgewählt
wird aus der Gruppe, bestehend aus einer Chemikalie mit einer Peroxidgruppe, Sauerstoff,
Chlordioxid, Ozon und Kombinationen daraus.Verfahren nach Anspruch 43, worin die Verringerung des durchschnittlichen
Polymerisationsgrads der Cellulose in Gegenwart eines Verhältnisses von Magnesium
zu Übergangsmetallen von weniger als 50% stattfindet.Verfahren nach Anspruch 42, worin der Hemicellulosegehalt weniger als
15% verringert wird.Verfahren nach Anspruch 42, worin die Kupferzahl weniger als 25% zunimmt.Verfahren nach Anspruch 42, worin der Schritt Inkontaktbringen im Wesentlichen
in Abwesenheit eines Inhibitors des Abbaus der Cellulose durch das Oxidationsmittel
stattfindet.Verfahren nach Anspruch 32, worin der Schritt Inkontaktbringen im Wesentlichen
in Abwesenheit eines Inhibitors des Abbaus der Cellulose durch das Oxidationsmittel
stattfindet.Verfahren nach Anspruch 42, worin die alkalische Pulpe und das Oxidationsmittel
bei einem pH größer 8,0 in Kontakt gebracht werden.