Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für die Herstellung
von korrosionsbeständigen Metallerzeugnissen und auf Erzeugnisse, die aus dem
Verfahren erzeugt worden sind. Die Erfindung hat insbesondere, aber nicht notwendiger
Weise ausschließlich, Anwendung auf Erzeugnisse, die einen Kern, der aus Normalstahl
gebildet wurde und eine Umhüllung aus rostfreien Stahl hat, aufweisen. Der
Terminus „Umhüllte Erzeugnisse" wird hier benutzt, um auf solche Erzeugnisse
Bezug zu nehmen. Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt im Laufe der Herstellung
solcher Erzeugnisse, in denen der Kern aus wiedergewonnenem Normalstahl-Feilicht
gebildet ist, aber ist nicht notwendigerweise darauf beschränkt. Zum Beispiel
kann die Erfindung auch auf Erzeugnisse anwendbar sein, die einen Kern, der aus
festen Stahl, pulversiertem Eisenerz oder sogar aus anderen Metallen und Metallerzen,
in denen die Probleme, die hier angesprochen werden, angetroffen werden, gebildet
ist.
Beispiele solcher Erzeugnisse und Verfahren um sie zu erzeugen, sind
in der Patentanmeldung #PCT/GB00/02894 des Anmelders und den verschiedenen früheren
Patenten, auf die dort Bezug genommen wird, beschrieben, all deren Offenbarungen
hierhinein durch Bezugnahme eingeschlossen sind. Es wird deswegen nicht als notwendig
erachtet, diese Erzeugnisse und Verfahren im Einzelnen hier zu beschreiben.
Der Terminus „Maschinenbaustahl" soll jene niedriglegierten
Stähle beschreiben, die normalerweise Maschinenbearbeitungen unterworfen werden,
einschließlich Normalstahl (ein Terminus der selbst Kohlenstoffstahl einschließt),
Schmiedestahl und Achsen- oder Wellenstahl, von denen alle beträchtliche Mengen
von Kohlenstoff enthalten.
Zur Kürze und wo praktisch „wird auf rostfreien Stahl"
hier als „rS" Bezug genommen.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Der Hintergrund der vorliegenden Erfindung wird im Einzelnen in der
Beschreibung der Internationalen Patentanmeldung #PCT/GB94/0091 dargelegt. In dem
Verfahren, das in jener Anmeldung beschrieben wird, wird ein Barren, der aus einer
rS-Ummantelung, die mit Formlingen aus Normalstahl-Feilicht oder -Spänen gefüllt
sind, erhitzt und in ein fertiges Erzeugnis bearbeitet, das die wünschenswerten
Eigenschaften und geringen Kosten von Normalstahl hat, das aber eine rS-Umhüllung
für eine wesentlich erhöhte Korrosionsbeständigkeit hat.
Grundsätzlich ist das Verfahren für viele herkömmliche
lange Erzeugnisse, die durch herkömmliche Stahlwalztechniken hergestellt wurden,
einschließlich glatter und gerippter Bewehrungsstäbe „Betonstahl"
für Betonkonstruktionen, runde Stäbe, flache Stäbe, Winkelstäbe
und U-Profilstäbe, geeignet.
Es gibt einen Markt für Betonstahl mit einer 75-100 Jahre-Lebensdauer
unter stark korrosiven Bedingungen. Jedoch liegt der Kern eines rS-umhüllten
Betonstabs frei, wenn er geschnitten wird. Untersuchungen haben gezeigt daß,
wenn Sie freigelegt gelassen werden, diese geschnittenen Enden das Leben des Betonaufbaus
vermindern könnten.
Die Techniken, die bis heute benutzt werden, um die Stangenenden abzudichten,
schließen ein das Bogenschweißen der Enden mit rS-Draht (Beispiel durch
das MIG- oder WIG-Verfahren) und das Schweißen von rS-Endkappen oder Scheiben
auf die Stangenenden. Ein größerer Nachteil sind die Kosten und die Verfügbarkeit
ausgebildeten Personals, insbesondere wenn Vor-Ort-Schweißen der geschnittenen
Enden durchgeführt werden muß. Ein Doppel-rS-Schweißschicht-Vorgang
ist erforderlich. Normalerweise wird ein einzelnes Ende in 5-10 Minuten geschweißt.
Bei Schweißerkosten von £ 10/h und den Kosten des rS-Schweißdrahtes
bei £ 0,75/Ende sind die Gesamtkosten/Ende £ 2,00.
Die Enden könnten robotgeschweißt werden. Jedoch sind die
Kosten eines Robotschweißgerätes in der Größenordnung von £
100.000 und die des Schweißdrahtes würden £ 0,75/Ende bleiben.
Aufgrund der Länge typischer Betonstähle werden die Schweißungen
gewöhnlich in der waagerechten Lage durchgeführt. Im Zusammenwirken mit
der dünnen rS-Umhüllung, macht dies es schwierig, eine vollkommene Schweißung
zu bewirken. Gegenwärtig müssen 30 % aller Enden erneut geschweißt
werden aufgrund von Pinholes. Diese sind klar ersichtlich sobald eine Stange gebeizt
worden ist.
Bei einer anderen Abdichttechnik werden Hitzeschrumpf-Kunststoffkappen
auf den Enden aufgebracht. Solche Kappen bilden keine wasserdichte Dichtung und
sie neigen dazu, in einer Bauplatzumgebung beschädigt oder verschoben zu werden.
Eine Untersuchung wurde an einer 12 Jahre alten Beton-Autostraße in New Jersey
(USA), die mit rS-Betonstählen mit hitzegeschrumpften Kunststoffkappen an den
Enden gebaut war, durchgeführt. Die einzige Korrosion, die bei dem Betonstahl
sichtbar war, war innerhalb der Endkappen, wo der Kohlenstoffstahlkern korrodiert
war.
Eine solche Technik ist durch EP-A-059 070 bekannt, wobei das Ende
einer Verstärkungsstange zuerst mit einem Harz abgedichtet wird.
Der Anmelder hat versucht, die Stangenenden durch Metallspritzen abzudichten.
Metallspritzen neigt dazu, porös zu sein und hat eine spröde Oberflächenanhaftung.
Porosität würde zu Korrosion durch die Poren führen und daher unwirksam
sein. Darüber hinaus wären metallbesprühte Enden empfänglich
für Schäden durch Handhabung und vor Ort.
Normalstahl-Betonstähle wurden gewöhnlich mit einem Klebemittel
so wie Epoxidharz beschichtet. Die Hauptschwäche solcher Stangen, die durch
den Markt wahrgenommen wird, ist, daß die Epoxidharzbeschichtung dazu neigt,
während der Handhabung beschädigt zu werden. Offensichtlich wären
die Enden von rS-umhüllten Betonstählen ebenfalls anfällig für
solche Beschädigung, und dies würde daher von potentiellen Verwendern
als eine Schwäche wahrgenommen.
ZUSAMMENFASSUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
Gemäß einem Gesichtpunkt der Erfindung wird ein Verfahren
des Dichtens eines abgeschnittenen Endes eines länglichen Erzeugnisses, das
einen Kern aus korrosionsanfälligem Metall und eine Umhüllung aus korrosionsbeständigem
Metall, die an einer sich axial erstreckende äußere Fläche des Kern
befestigt ist, geschaffen, wobei das Verfahren durch den angehängten Anspruch
1 bestimmt wird.
Es wird dem Fachmann klar sein, daß, in dieser Beschreibung und
den Ansprüchen, der Terminus „korrosionsanfälliges Metall" ein
Metall meint, das zur Korrosion neigt unter den Einsatzbedingungen, in denen das
Erzeugnis benutzt werden soll, und mit einer Umhüllung aus Metall umhüllt
ist, das weniger empfänglich für Korrosion unter jenen Einsatzbedingungen
als das Metall, aus dem der Kern zusammengesetzt ist, ist. Gleichweise wird es klar
sein, daß der Terminus „korrosionsbeständiges Metall" die entgegengesetzte
Bedeutung hat.
Vorteilhafterweise wird, gemäß der Erfindung, jeglicher
Raum zwischen dem geschnittenem Ende und dem Abdeckkappenelement durch Dichtmittel
gefüllt.
In einer Form der Erfindung wird flüssiges Dichtmittel in das
Abdeckkappenelement eingefüllt bevor das Abdeckkappenelement über dem
abgeschnittenen Ende des Erzeugnisses angebracht wird. Diese Form des Dichtmittels
nimmt vorteilhaft die Form eines geeigneten Harzes an, so wie Polyurethan. Das Volumen
des flüssigen Dichtmittels, das so bereitgestellt ist, überschreitet vorteilhaft
das Volumen des Raumes zwischen dem abgeschnittenen Ende und dem Abdeckkappenelement
nachdem das Abdeckkappenelement über dem abgeschnittenen Ende angebracht worden
ist, so daß, gemäß der Erfindung, das abgeschnittene Ende des Erzeugnisses
einiges von dem flüssigen Dichtmittel aus dem Abdeckkappenelement verdrängt
wenn das Abdeckkappenelement über dem abgeschnittenen Ende angebracht wird.
Ein Vorteil der Benutzung eines Harz-Dichtmittels ist, daß das
Dichtmittel erhärtet und somit nichtflüssig wird. Ein weiterer Vorteil
ist, daß viele solche Dichtmittel in der Lage sind, eine stabile Verbindung
sowohl zur Umhüllung als auch zum Abdeckkappen-Element zu bilden.
In einer Form der Erfindung wird das Abdeckkappen-Element, nachdem
es über dem abgeschnittenen Ende des Erzeugnisses angebracht ist, verformt,
um zu veranlassen, daß das Volumen jeglichen Raumes, der durch das Abdeckkappenelement
eingeschlossen wird, vermindert wird. Dies hilft, Leerräume zu beseitigen in
dem Raum zwischen dem abgeschnittenen Ende und der Kappe.
Wieder in einer anderen Form der Erfindung ist in dem Abdeckkappenelement
ein Dichtmittel in nichtflüssigem Zustand vorhanden, wenn das Abdeckkappenelement
über dem abgeschnittenen Ende des Erzeugnisses angebracht wird, wobei die Dichtung
durch Schritte geschaffen wird, die einschließen, das Dichtmittel zu veranlassen,
flüssig zu werden, so daß es zwischen den Rand und den sich axial erstreckenden
Bereich der Umhüllung fließt.
In einer Form der Erfindung wird das Dichtmittel flüssig gemacht,
durch Schritte, die das Anlegen von Hitze einschließen, um das Dichtmittel
zu veranlassen zu schmelzen, so daß es zwischen den Rand und den sich axial
erstreckenden Bereich der Umhüllung fließt, und nachfolgend dem Dichtmittel
zu erlauben, sich wieder zu verfestigen.
Vorteilhafterweise ist das Dichtmittel gemäß der Erfindung
metallisch. Eine geeignete Löt- oder Hartlötlegierung kann für ein
solches Dichtmittel benutzt werden.
In einer Form der Erfindung wird die Hitze durch ein Induktionsheizgerät
angewandt.
In einer alternativen Form der Erfindung wird der Rand veranlaßt,
in dichtender Berührung mit der Umhüllung zu sein durch mindestens ein
Verfahren, das aus der Gruppe, die Crimpen, Stauchen, Schmieden oder Schweißen
enthält, ausgewählt ist.
In einer Form der Erfindung ist das Kappenabdeckelement aus korrosionsbeständigem
Metall, vorteilhafterweise rostfreiem Stahl.
Der Bereich der Erfindung erstreckt sich auf Erzeugnisse, die durch
die hier beanspruchten Verfahren gebildet wurden.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung werden nun unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erörtert, in denen:
1 eine Seitenansicht, teilweise geschnitten, eines
mit Rippen versehenen Baustahles ist, wobei die Abdeckkappenelemente in der Nähe
seiner Enden angeordnet sind;
2 eine ähnliche Ansicht des Baustahls ist, wobei
die Abdeckkappenelemente über seinen Enden angeordnet sind;
3 eine schematische Ansicht ist, die die Anordnung
eines Satzes von Crimp-Formen, die in einer offenen Stellung um ein Abdeckkappenelement
angeordnet sind, zeigt;
4 eine ähnliche Ansicht der Crimp-Formen in einer
geschlossenen Stellung ist;
5 eine Seitenansicht einer rS-umhüllten runden
Stange oder flachen Stange mit Abdeckkappenelementen, die auf ihrem Ende angebracht
sind, ist;
6 eine schematische Ansicht eines Gerätes, das
benutzt wird, Endkappen, die metallisches Dichtmittel enthalten, an den Enden von
Betonstahl anzubringen, ist.
INS EINZELNE GEHENDE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
Unter Bezugnahme 1 weist ein gerippter
Betonstahl 10 einen Kern 12 auf, an dem eine rS-Umhüllung
14 (kleb-)verbunden ist. Die Rippen sind bei 16 gezeigt. Der Kern
ist aus Normalstahl oder jeglichem anderen Grad von Maschinenbaustahl. Die Umhüllung
ist aus ASTM A316, A304 oder jeglichem anderen geeigneten Grad von rostfreiem Stahl.
Im vorliegendem Falle wird der Betonstahl durch das Verfahren erzeugt, das in Patentanmeldung
#PCT/GB00/02894 und den früheren Patenten, auf die dort Bezug genommen wird,
beschrieben ist. Jedoch sind dieses keine notwendigen Bedingungen und grundsätzlich
kann die Erfindung auf Betonstahl und jegliches andere Erzeugnis der Art, auf die
hier Bezug genommen wird, erzeugt durch jegliches andere Verfahren und eine Umhüllung
aus korrosionsbeständigen Metall aufweist, das mit einem Kern aus korrosionsanfälligem
Metall verbunden ist, angewandt werden.
Zum Zwecke der Erläuterung ist der Betonstahl 10 wie
er gezeigt ist verkürzt. In der Praxis wird der Baustahl viel länger sein
und wird auf seine bestimmte Länge von einem Vorrat wesentlich größerer
Länge abgeschnitten. An dem abgeschnittenen Ende 13 liegt ein Bereich
18 des Kernes 12 an jeder Endfläche frei. RS-umhüllte
Stäbe dieser Art werden am besten durch einen abschleifenden Schneider oder
andere Einrichtungen, die Endflächen, die zur Längsachse
der Stange senkrecht sind, erzeugen, zugeschnitten. Die abgeschnittenen Ende sind
wünschenswerter Weise frei von Graten und Resten (flashings). Jedoch sind diese
Ziele schwierig wirtschaftlich oder praktisch zu erreichen, insbesondere wenn der
Schnitt vor Ort gemacht wird. Das Verfahren der Erfindung ist jedoch wohl geeignet,
die abgeschnittenen Enden umhüllter Erzeugnisse unter solchen Umständen
abzudichten.
Abdeckkappenelemente 20 (hiernach einfach als Kappen bezeichnet)
werden über jedem abgeschnittenen Stangenende zu diesem Zweck angebracht. Jede
Kappe ist tassenförmig, mit einer kreisförmigen Grundfläche
22, die integral mit einem zylindrischen Rand 24 verbunden ist.
In einer Ausführungsform wird die Kappe vorteilhafterweise durch Tiefziehen
einer Scheibe, die aus einem Blech rostfreien Stahls der gleichen Qualität
wie die Umhüllung ausgestanzt ist, erzeugt. Die Kappe kann alternativ aus anderem
geeigneten korrosionsbeständigem Metall sein, einschließlich anderer Qualitäten
rostfreien Stahls, die mit dem jeweiligen Material aus denen die Umhüllung
zusammengesetzt ist, verträglich sind, insbesondere im Hinblick auf das Vermeiden
von galvanischer Korrosion zwischen den zwei Metallen, wenn der Betonstahl in Benutzung
ist.
In dem in 1 und 2
gezeigten Beispiel wird eine vorbestimmte Menge eines flüssigen Harz-Dichtmittels,
schematisch bei 26 angezeigt, in die Kappe eingesetzt, bevor man die Kappe
auf dem Stangenende anbringt. Genug Dichtmittel sollte eingesetzt werden, um sicherzustellen,
daß, wenn die Kappe über dem Stangenende angebracht wird, der gesamte
Raum, der durch die Kappe eingeschlossen und nicht von dem Stangenende eingenommen
wird, durch Dichtmittel besetzt sein sollte. Zu diesem Zweck wird es notwendig sein,
einen Überschuß an Dichtmittel einzufügen, so daß davon etwas
durch das Stangenende herausgequetscht wird, sobald es völlig in den Rand eingesetzt
ist. Eine Menge an Dichtmittel, die ungefähr 25 % des Volumens des Inneren
der Kappe entspricht, sollte ausreichend sein, wo die Stangenenden vernünftig
senkrecht sind. Mehr Dichtmittel, vielleicht bis zu 50% des gleichen Volumens, können
erforderlich sein, wenn die Enden unter einem Winkel abgeschnitten oder zerklüftet
sind.
Es ist notwendig, daß der Rand 24 die Umhüllung
völlig überlagern muß, wenn das Stangenende vollständig in die
Kappe eingeführt ist, wie am linken Ende der 1
gezeigt. Die Tiefe des Randes muß dementsprechend gewählt werden. In dieser
Stellung wird der Rand 24 gekrimpt oder gesickt/gestaucht gegen die Umhüllung,
wie in 2 gezeigt, was die beiden gegeneinander verschließt
und eine Dichtung bildet, die das Dichtmittel, wenn es noch flüssig ist, daran
hindert, unter der Schwerkraft aus der Kappe zu fließen.
Der Terminus „Krimpen" bezieht sich auf ein Verfahren, in dem
der Rand fest gegen die Umhüllung gedrückt wird, ohne die Umhüllung
wesentlich zu deformieren. Andererseits reicht in einem „Sicken-" oder „Stauch-"-Verfahren
die angewandte Kraft aus, um die Umhüllung zu verformen und vielleicht die
Kappe sicherer auf der Stange zu befestigen. Der Terminus „Sicken" oder „Stauchen"
(swaging) wird hiernach benutzt, um beides abzudecken. Bei dem „Stauchen"-Vorgang
wird der Rand 24 nach innen verformt. Dies neigt auch dazu, einiges des
flüssigen Dichtmittels zu veranlassen, herausgedrückt zu werden. Jedoch
kann in dem gleichen Vorgang der Boden (Grundfläche) 22 gewölbt
werden, wie bei 22' in 2 gezeigt. Dies kann
einen Leerraum, der schematisch als 30 angezeigt ist, zwischen der Kappe
und dem Stangenende erzeugen. Wenn er nicht entfernt wird, kann der Leerraum zu
Korrosion des freiliegenden Bereiches 18 des Kerns oder einer Spaltkorrosion
des rostfreien Stahles führen. Leerräume können durch Verformen des
gewölbten Bereiches 22' des Bodens nach innen, während das Dichtmittel
noch flüssig ist, entfernt werden. Dies kann einfach durch Schlagen des gewölbten
Bereiches mit dem abgerundeten Kopf eines Hammer erreicht werden. Dies ist eine
wichtige Erwägung, wenn, wie es oft geschieht, der Betonstahl vor Ort geschnitten
worden ist. Der gewölbte Bereich wird somit, zumindest teilweise abgeflacht
wie schematisch bei 22'' gezeigt, oder sogar nach innen gewölbt unter
Beseitigung des Leerraumes.
Nach entsprechender Zeit härtet das Dichtmittel aus und klebt
an den Oberflächen der Kappe und der Stange an, mit denen es in Berührung
ist und wird bei dem Vorgang nichtflüssig. Das Dichtmittel verhindert die Korrosion
des freiliegenden Bereiches 18 des Kernes und die Kappe dient dazu, das
Dichtmittel zu schützen und sein Leben sehr wirksam zu verlängern.
Das Dichtmittel kann im Hinblick auf seine Geeignetheit in der Umgebung,
in der das Enderzeugnis benutzt wird, gewählt werden. Im vorliegenden Falle,
wo das Enderzeugnis ein Betonstahl zur Verwendung in einem Betonbau ist, ist das
Dichtmittel nützlicherweise ein Polyurethan hoher Qualität, das gute Hafteigenschaften
und ein langes Leben hat. Geeignete Eigenerzeugnisse, die zum Abdichten von Dächern
benutzt werden, sind unter den Handelsnamen „Nurethane" und „Nuflex"
erhältlich und haben eine garantierte Lebenszeit von 30 Jahren, wenn sie für
diesen Zweck benutzt werden. Andere organische Materialien einschließlich gewisser
biegsamer Epoxidharze, können auch geeignet sein. Das Dichtmittel muß
gegen basische Angriffe widerstandsfähig sein, da frisch gegossener
Beton einen hohen pH hat; es muß auch gegen hohe Chloridangriffe aus hinzugefügten
Salzen während des Lebens des Aufbaus widerstandsfähig sein; und es muß
im Zeitverlauf auch nicht verfallen oder sich ablösen, da dies den Eintritt
von korrosiven Flüssigkeiten um den Kern anzugreifen erlauben würde. Verfall
der Klebung war ein Problem bei den Epoxidharzbeschichtungen, die in der Vergangenheit
an schwarzem Betonstahl angebracht worden sind.
Wie schon bemerkt, wird es, aufgrund der typischen Länge von
Betonstählen, meistens notwendig sein, die Kappen an den Stangenenden anzubringen,
wenn der Betonstahl waagerecht ist und die Kappe daher seitwärts gedreht ist,
in die Stellung, die in den Zeichnungen gezeigt ist. Vorteilhaft sollte das Dichtmittel,
wenn es sich noch im flüssigen Zustand befindet, hinreichend viskos sein, um
sicherzustellen, daß es unter diesen Umständen nicht unter der Schwerkraft
aus der Kappe fließt. Die Viskosität sollte auch derart sein, daß,
wenn die Kappe gestaucht und der Boden abgeflacht wird, das Dichtmittel veranlaßt
wird um das Stangenende zu fließen anstatt an dem Zwischenraum zwischen dem
Rand und der Umhüllung vorbei zu entkommen, so daß jegliche Leerräume
beseitigt werden.
Im vorliegenden Falle ist die Nennwandstärke der Kappe gleich
0,5 mm. Jedoch kann die Dicke gewählt werden, um zur Dicke der Verkleidung
(die kann auch variieren) zu passen sowie aus Kostenerwägungen. Beispielsweise
ist die Dicke der Umhüllung normalerweise ungefähr 0,5 mm für einen
13 mm bis 32 mm-Durchmesser Betonstahl. Für solche Betonstähle sollte
eine Kappe mit zwischen 0,5 mm bis 1,0 mm Wanddicke für die meisten Zwecke
geeignet sein.
Die Tiefe und der Durchmesser der Kappe hängen mehr vom Durchmesser
des Betonstahls ab. Die Kappe paßt vorteilhaft locker über den Betonstahl,
so daß sie leicht über das Stabende paßt. Die freie Kante des Randes
kann aufgebördelt sein, wie bei 28 erläutert. Ferner sollte eine
Zugabe für Grate und Überstände an den Stangenenden gegeben werden.
Jedoch, für Betonstahl bis zu mindestens 32 mm Durchmesser neigt der Rand dazu
sich nicht-gleichförmig zu verformen, wenn er gestaucht wird, wenn der Durchmesser
des Randes mehr als ein gewisser Betrag größer als der des Betonstahls
ist. Die Kappe kann somit nicht fest auf dem Stangenende verriegelt werden oder
kann eine unvollkommene Dichtung bilden. Es gibt somit eine praktische Obergrenze
für den Durchmesser des Randes. Die folgende Tabelle gibt die Größen
(in mm) von Kappen, die für Stangen mit dem gezeigten Durchmesser passend gefunden
wurden:
Klarerweise können geeignete Kappengrößen für
Stangen jeglicher Größe gewählt werden.
Kappen der beschriebenen Art können auf den Stangenenden durch
im Handel erhältliche hydraulisch betätigte Maschinen gestaucht werden,
die gemeinhin zum Stauchen von Endanschlüssen an hydraulischen Schläuchen
benutzt werden. Eine geeignete solche Maschine wird unter der „Hydralok"-Marke
verkauft. 3 zeigt schematisch acht Stauchstempel
38 wie sie in einer Stauchmaschine dieser Art um den Rand 24 einer
Kappe 20, die an der Mittenachse 40 der Anordnungen vorhanden
ist, angeordnet sind.
Wie in 4 gezeigt, veranlaßt die
Maschine die Stempel, sich radial nach innen zur Achse zu bewegen, wobei sie den
Rand gleichförmig nach innen verformen und ihn gegen die äußere Fläche
der Umhüllung des Betonstahls drängen. Sich in Längsrichtung erstreckende
Rippen 42 werden bei dem Vorgang im Rand gebildet. Überschüssiges
Dichtmittel kann durch diese Rippen austreten. Die Maschinen sind typischerweise
in der Lage, bis zu 1,47 × 108N (50 Tonnen Kraft) anzulegen. Dies
reicht aus, um eine Vertiefung in der Umhüllung zu bilden, die dazu dient,
die Kappe sicher auf dem Stangenende zu verriegeln.
Maschinen dieser Art sind billig. Ein wichtiger zusätzlicher
Vorteil ist, daß sie schon nicht nur in Werkstätten, sondern auch auf
Baustellen benutzt werden um Betonstahl zu verbinden. Dies wird erreicht vermittels
einer Stahlhülse, in die die Stabenden Ende an Ende eingesetzt werden, wobei
die Maschine benutzt wird, um die Hülse an jedes Stangenende zu stauchen. In
Werkstätten ist der Stauchvorgang häufig automatisiert. Jedoch auf Baustellen
ist es gewöhnlicher, handbetätigte Stauchmaschinen zu finden.
Das Dichten von Betonstahlenden durch dieses Verfahren ist wirtschaftlich
und schnell. Zur gegenwärtigen Zeit, zum Anbringen von Endkappen an eine Menge
von 120 geschnittenen Enden von 16 mm Durchmesser Betonstahl mit Hand, sind typische
Gesamtkosten pro Ende von der Größenordung £ 0,078, was sich zusammensetzt
aus £ 0,013 für die rS-Endkappe, £ 0,019 für die Kosten des
Dichtmittels und £ 0,046 Arbeitskosten bei £ 5,50/h. Die Arbeitskosten
werden stark vermindert, wenn der Vorgang automatisiert wird. Bei einer durchschnittlichen
Stangenlänge von 4 m wären die Kosten des Abdichtens der Enden einer Tonne
von 16 mm Betonstahl ungefähr £ 25.
Prüfungen wurden ausgeführt an den Enden von rS-umhüllten
Betonstählen die mit Endkappen wie oben beschrieben abgedichtet waren. In diesen
Prüfungen wurden die mit Kappen versehen Enden in eine Säurelösung,
die für rostfreien Stahl geeignet ist, für 1-2 Stunden eingetaucht. Diese
Lösung wies 2,5% Flußsäure und 12% Salpetersäure auf. Die mit
Kappen versehenen Enden wurden dann zyklisch in eine 8% Salzlösung eingetaucht
und dann über eine Zeitspanne von 15 Tagen getrocknet. Die Prüfung sollten
die Herstellungsbedingungen nachahmen, gefolgt von den erwarteten Einsatzbedingungen.
Die mit Kappen versehenen Enden wurden dann geschnitten, um zu beobachten, ob der
Kern durch entweder die Säure oder die Salzlösung angegriffen wurde.
In manchen Fällen wurden die gewölbten Enden der Kappen
nicht abgeflacht. Obwohl Leerräume in einigen von diesen gefunden wurden, wurde
kein Angriff oder Rost in irgendeinem der mit Kappen versehenen Enden, die bis heute
geprüft wurden, beobachtet.
In einem alternativen Verfahren wird ein schmelzbares Metalldichtmittel
verwendet statt des oben beschriebenen organischen Dichtmittels. Verschieden metallische
Dichtmittel sind geeignet, darunter:
– bei niedriger Temperatur schmelzende Lote, die normalerweise bei 200-300°C
schmelzen. Ein Beispiel eines geeigneten korrosionsbeständigen Lotes ist P40,
erhältlich von Johnson Matthey. Dies ist aus 96% Sn und 4% Ag zusammengesetzt.
– Silberhartlötlegierungen, die bei 600-800°C schmelzen. Ein
Beispiel ist Argobraze 56 oder Argobraze 49H, erhältlich von Johnson Matthey.
Die Schmelztemperatur von Argobraze 56 ist 600-711°C und die Zusammensetzung
ist 56% Ag, 27% Cu, 14,5% In, 2,5% Ni. Argobraze 56 ist besonders geeignet für
Anwendungen rostfreien Stahls in feuchter Umgebung.
– Hochtemperatur Hartlötlegierungen, die bei 800-1050°C schmelzen.
Ein Beispiel einer solchen hoch korrosionsbeständigen Legierung ist HTN2, ebenfalls
von Johnson Matthey erhältlich, und aufweisend 82,4% Ni, 7% Cr, 3,0% Fe, 3,1%
Bo, 4% Si.
Das metallische Dichtmittel kann in einer kalten Form (einschließlich
Pulver-, Pellet-, Draht- oder Scheibenform) geliefert werden, die geeignet ist zum
Einfügen in Kappen 50, die identisch zu den Kappen 20 sein
können. Ein Betonstahl 56 mit einer darauf angebrachten Kappe
50 ist am rechten Ende der 5 erläutert,
wobei das metallische Dichtmittel bei 52 gezeigt ist.
Wenn metallisches Dichtmittel benutzt wird, ist der gesamte Kappenaufsetz-
und Dicht-Vorgang vorteilhafterweise mindestens teilweise automatisiert. Zu diesem
Zwecke wird eine Vorrichtung, die schematisch bei 54 in 6
gezeigt ist, benutzt. In dieser Vorrichtung wird eine Stange 56 von Hand
oder automatisch in eine vorbestimmte Stellung zwischen einem Paar hydraulisch betätigter
Backen 60, die in einem Förderwagen 62 angebracht sind, bewegt,
wobei das Stangenende gegen einen Ausrichtanschlag 64 liegt. Dies stellt
sicher, daß das Stangenende im korrekten axialem Abstand von, und in axialer
Ausrichtung zu, einem Stauchkopf 66, der mit einem Satz von Stauchstempeln
ähnlich denen die in 3 und 4
gezeigt sind, ausgerüstet ist, angeordnet ist. Die Backen 60 werden
dann betätigt um die Stange zu ergreifen und der Anschlag wird seitlich zurückgezogen
und erlaubt dadurch Zugang zu dem Stangenende. Ein geeignetes Flußmittel wird
an dem Stangenende angebracht, bevor eine Kappe 50, wobei die richtige
Menge kalten metallischen Dichtmittels eingefügt ist, von Hand über das
Stangenende angebracht wird. Der Transportwagen wird dann betätigt, um die
Stange in der axialen Richtung vorzurücken, so daß das Stangenende, das
die Kappe 50 trägt, in den Stauchkopf 66 eintritt. Die Stauchstempel
werden betätigt, um den Rand der Kappe an die Umhüllung der Stange zu
stauchen.
Der Transportkopf wird nun wiederum betätigt um die Stange
56 weiter vorzurücken, diesmal in eine Stellung, in der das Stangenende,
das die gestauchte Kappe trägt, in die Spule 72 eines herkömmlichen
Induktionsheizgerätes eintritt. Dies ermöglicht, daß das Dichtmittel
bis zum Schmelzpunkt in Sekundenschnelle erhitzt wird. Das geschmolzene Dichtmittel
ist flüssig und wandert zu der Trennfläche zwischen dem Rand und der Umhüllung.
Zur gleichen Zeit wird ein gewölbter Kopf 74 axial zum Stangenende
vorbewegt. Der Kopf 74 wirkt auf den gewölbten Boden der Kappe und
flacht ihn ab, um Leerräume 76 in dem Raum zwischen dem Stangenende
und der Kappe zu entfernen.
Eine Dichtung wird an der Trennfläche gebildet, wenn das Dichtmittel
abkühlt und sich verfestigt. Der Transportkopf zieht den Betonstahl
zurück und gibt ihn frei und ermöglicht dadurch, daß der Betonstahl
von Hand aus dem Gerät 54 entfernt werden kann. Weil die Kappe fest
auf dem Betonstahl verriegelt ist, ist es nicht notwendig zu warten, bis das Dichtmittel
sich verfestigt.
Viele Eigenflußmittel sind erhältlich. Beispiele sind Tenacity
5 und Mattiflux 100, die von Johnson Matthey erhältlich sind. Alternativ kann
Ammoniumchlorid entweder allein oder mit Aluminium gemischt, beide in Pulverform,
als Flußmittel verwendet werden. Ein Vorteil des letzteren ist eine verminderte
Möglichkeit des Auftretens von Einschlüssen, die durch das Flußmittel
erzeugt werden, wenn es schmilzt.
Das Verwenden eines Metalldichtmittels ist wahrscheinlich teurer und
schwieriger vor Ort anzuwenden als ein organisches Dichtmittel.
Nur in Pulverform ist das rohe metallische Dichtmittel bis zu einem
gewissen Ausmaß fließfähig, bevor es erhitzt wird. Selbst in Pulverform
fließt das kalte Dichtmittel nicht so bereitwillig wie ein flüssiges Dichtmittel.
Folglich müssen Leerräume 76 erwartet werden, nachdem der Rand
gestaucht wurde. Jedoch, vorausgesetzt, daß die Endfläche der Stange hinreichend
senkrecht ist, werden solche Leerräume entfernt, wenn das gewölbte Ende
der Kappe abgeflacht wird, wie oben beschrieben und erläutert am linken Ende
des Betonstahls in 5. Wenn die Endfläche zackig
oder nicht hinreichend senkrecht ist, kann es nötig sein, die Menge an rohem
Dichtmittel, die in die Kappe eingesetzt wird zu erhöhen und, als Folge, eine
Kappe mit erhöhter Tiefe vorzusehen.
Wenn eine Kappe mit metallischem Dichtmittel auf das abgeschnittene
Ende eines Betonstahls vor Ort angewendet wird, kann die Kappe durch eine handbetätigte
Maschine wie oben beschrieben gestaucht werden, und das Dichtmittel zum Schmelzpunkt
durch eine Sauerstoffazetylen oder andere geeignete Gasheizausrüstung erhitzt
werden. Solche Ausrüstung ist leicht erhältlich und wird jedenfalls auf
beinahe allen Bauplätzen benutzt. Wie vorher kann das gewölbte Ende der
Kappe abgeflacht werden, in dem man es mit einem Hammer schlägt.
Bevor die Kappe angepaßt wird, ist die metallische Kappe eine
lockere Passung über dem Ende des Betonstahls.
Die Verfahren des Abdichtens der Stangenenden haben verschiedene Vorteile
zusätzlich zu den schon erwähnten:
– Sie sind billig. Einige Pence Kosten pro Stangenenden werden zu beträchtlichen
Kosten pro Tonne und könnten die Kosten eines eingehüllten Betonstahls
denen eines massiven rS-Betonstahls annähern. Typischerweise für 4m Länge
eines 16 mm Betonstahls gibt es 320 Enden pro Tonne.
– Die Kappen sind schnell und einfach anzubringen. Bei einem Herstellungsprozeß
ist der Vorgang leicht zu automatisieren. Vor Ort kann der Vorgang durch ungelerntes
Personal ausgeführt werden.
– Die Kappen können nicht leicht beschädigt oder entfernt werden.
Dies ist so ob aufgrund der Handhabung während des Transportes oder vor Ort,
während des Anpassens und des Einsetzens in den Aufbau; oder während des
Gießens und des Rüttelns des Betons.
– Es wird erwartet, daß die Endabdichtungen die gleiche Nutzlebensdauer
wie rS-umhüllter Betonstahl haben.
Anspruch[de]
Ein Verfahren des Abdichtens eines abgeschnittenen Endes (13)
eines länglichen Erzeugnisses (10, 56), das einen Kern (12)
korrosionsanfälligen Metalls und eine Umhüllung (14) aus korrosionsbeständigen
Metalls verbunden mit einer sich axial erstreckenden äußeren Fläche
des Kerns aufweist, wobei das Verfahren DADURCH GEKENNZEICHNET ist, daß
es die Schritte aufweist des Lieferns eines Abdeckkappenelementes (20,
50), das aus korrosionsbeständigem Metall ist und das so geformt ist,
daß das Abdeckkappenelement an dem abgeschnittenen Ende des Erzeugnisses angebracht
werden kann, wobei ein freiliegender Bereich (18) des Kerns durch das abdeckende
Element eingeschlossen wird und ein Rand (24) des Abdeckkappenelementes
einen Bereich der Umhüllung benachbart dem freiliegendem Bereich des Kerns
überlagert, und Veranlassen, daß eine Dichtung zwischen dem Rand und der
Umhüllung vorhanden ist, durch Schritte, die aufweisen das Einsetzen eines
Dichtmittels (26, 52) in dem abdeckenden Element und Crimpen oder
Stauchen des Randes so, daß er in dichtender Berührung mit der Umhüllung
ist, wobei jeglicher Raum zwischen dem abgeschnittenen Ende und dem Abdeckkappenelement
und zwischen dem Rand und der Umhüllung durch Dichtmittel gefüllt ist.Ein Verfahren nach Anspruch 1, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS das Abdeckkappenelement
verformt (22'') wird, nachdem es über dem geschnittenen Ende angebracht
ist, um zu veranlassen, daß das Volumen jeglichen Raumes, der durch das Abdeckkappenelement
umschlossen wird, vermindert wird.Ein Verfahren nach Anspruch 1, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS Dichtmittel
(52) in einem nichtflüssigen Zustand in dem Abdeckkappenelement vorhanden
ist, wenn das Abdeckkappenelement (50) über dem abgeschnittenen Ende
angebracht wird, wobei die Dichtung durch Schritte erzeugt wird, die aufweisen,
das Dichtmittel zu veranlassen flüssig zu werden, so daß es zwischen den
Rand und die Umhüllung fließt.Ein Verfahren nach Anspruch 3, DADURCH GEKENNZEICHNET, daß es die
Schritte des Anwendens von Hitze, um das Dichtmittel zu veranlassen zu schmelzen,
so daß es zwischen den Rand und die Umhüllung fließt, und nachfolgend
dem Dichtmittel zu erlauben sich wieder zu verfestigen, aufweist.Ein Verfahren nach Anspruch 4, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS das Dichtmittel
metallisch ist.Ein Verfahren nach Anspruch 5, DADURCH GEKENNZEICHNET, DASS die Hitze
durch eine Induktionsheizvorrichtung (72) angelegt wird.Ein Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1-6, in dem der Kern
aus Maschinenbaustahl und die Umhüllung aus rostfreiem Stahl ist.Ein Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1-7, in dem das Abdeckkappenelement
aus korrosionsbeständigem Material ist.Ein Verfahren nach Anspruch 8, in dem das Abdeckkappenelement aus rostfreiem
Stahl ist.