Die Erfindung bezieht sich auf einen Bajonettverschluß zwischen einer
verbrauchbaren Schleifscheibe und einer Aufspannscheibe mit den Merkmalen des Oberbegriffs
von Anspruch 1. Ein solcher Bajonettverschluß ist aus der DE 44 30 229 A1, insbesondere
Fig. 7 bis 9 mit Beschreibung, an sich bekannt.
Bei verbrauchbaren Schleifscheiben ist das Schleifmittel auf einer
Tragscheibe angebracht, die bei Aufbrauch des Schleifmittels entsorgt werden muß.
Wenn eine solche verbrauchbare Schleifscheibe im Dauergebrauch stabil sein soll,
ist der durch die Anforderung statischer Festigkeit wesentlich mit bestimmten
Kostenanteil der verbrauchbaren Tragscheibe an der ganzen verbrauchbaren Schleifscheibe
relativ hoch und bietet in erster Linie Anlaß für Überlegungen, den Kostenanteil
der verbrauchbaren Tragscheibe deutlich reduzieren zu können. Bei Bajonettverschlüssen
der vorliegenden Art geht es darum, den Kostenanteil der verbrauchbaren Tragscheibe
an der im ganzen verbrauchbaren Schleifscheibe zu reduzieren und die statische
Festigkeit zu einem großen Teil einer Aufspannscheibe zuzuweisen, die als nicht
verbrauchbarer Teil mit der Schleifmaschine dauerhaft verbunden ist oder jedenfalls
mit dieser verbindbar ist. Nach Verbrauch des Schleifmittels wird dann auf dieselbe
Aufspannscheibe eine neue verbrauchbare Schleifscheibe, bei der Schleifmittel auf
einer verbrauchbaren Tragscheibe angebracht ist, über einen Bajonettverschluß
befestigt.
Es ist an sich bekannt, einen solchen Bajonettverschluß zwischen
Tragscheibe und Aufspannscheibe zwischen den Mantelflächen radial innen angeordneter
vorstehender Zylinderstutzen auszubilden (z.B. DE 44 30 229 A1, insbesondere Fig.
10 und 12 mit Beschreibung). Das erfordert jedoch einen relativ hohen axialen Raumbedarf,
der z.B. auf seiten der Scheibe die Stapelung behindert und auf seiten der Schleifmaschine
Arbeitsvolumen verbraucht. Bei dem Bajonettverschluß, der nach der Erfindung weitergebildet
wird, sind die zusammenwirkenden Elemente demgegenüber einerseits an der frontalen
Stirnfläche der Aufspannscheibe und andererseits an der rückseitigen Stirnfläche
der Tragscheibe angeordnet, wodurch der eigene Raumbedarf des Bajonettverschlusses
in Achsrichtung deutlich reduziert werden kann.
Bajonettverschlüsse an gegeneinander durch eine relative Drehbewegung
zu verriegelnden Bauteilen, hier der Aufspannscheibe und der Tragscheibe, haben
stets (erste) Bajonettverschlußelemente, die miteinander im gegeneinander verriegelten
Zustand in einen hintergreifenden formschlüssigen Bajonettverschlußeingriff kommen.
Bei dem bekannten Bajonettverschluß, von dem der Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgeht,
verjüngt sich während der Relativdrehung von Aufspannscheibe und Tragscheibe in
den schließlich verriegelten Bajonettverschlußeingriff die axiale relative Führung
von Aufspannscheibe und Tragscheibe so, daß bei verriegeltem Bajonettverschlußeingriff
die Tragscheibe auf der Aufspannscheibe axial aufgespannt gehalten ist. Zur Fixierung
des verriegelten Bajonettverschlußeingriffs dienen in Umfangsrichtung an der frontalen
Stirnfläche der Aufspannscheibe und an der rückseitigen Stirnfläche der Tragscheibe
zwischen den jeweiligen ersten Bajonettverschlußelementen eingeschachtelte zusammenwirkende
zweite Bajonettverschlußelemente, die aber in der Relativstellung des verriegelten
Bajonettverschlußeingriffs ihrerseits keine axiale Aufspannkraft ausüben, sondern
lediglich eine Verdrehsicherung mit Eingriff von Zapfen und Rastloch darstellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die ersten Bajonettverschlußelemente
von den die Fertigung komplizierenden und nicht immer dauerbelastbaren Zusatzaufgaben
des Aufspannens der Tragscheibe auf der Aufspannscheibe mindestens teilweise und
möglichst ganz zu entlasten.
Diese Aufgabe wird bei einem Bajonettverschluß mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch dessen kennzeichnenden Merkmale gelöst.
In neuartiger Weise wird nach der Erfindung die technische Aufgabe,
in der formschlüssig durch die ersten Bajonettverschlußelemente verriegelten Endstellung
des Bajonettverschlußeingriffs die Tragscheibe auf der Aufspannscheibe axial aufzuspannen,
mindestens teilweise und vorzugsweise gänzlich den zweiten Bajonettverschlußelementen
zugewiesen. Es ist dabei möglich und sogar bevorzugt, die ersten Bajonettverschlußelemente
gänzlich von der Funktion des Aufbringens einer axialen Aufspannkraft zwischen
Tragscheiben/Aufspannscheibe zu entlasten und diese Funktion gänzlich den zweiten
Bajonettverschlußelementen zuzuweisen, selbst wenn diese gemäß Anspruch 7 in Zusatzfunktion
und nicht wie bei der DE 44 30 229 A1 in einziger Funktion auch noch eine Verrastung
der relativen Drehposition von Aufspannscheibe und Tragscheibe im formschlüssigverriegelten
Bajonetteingriff der ersten Bajonettverschlußelemente bewirken. Selbst bei einer
solchen Verrastung erzeugen dann nach der Erfindung die zweiten Bajonettverschlußelemente
mindestens teilweise und vorzugsweise gänzlich die relative axiale Aufspannkraft
der Tragscheibe auf der Aufspannscheibe. Dadurch wird zugleich die Aufgabe der
Formgebung des formschlüssigen Eingriffs der ersten Bajonettverschlußelemente miteinander
vereinfacht, selbst wenn diese noch einen Anteil der axialen Aufspannkraft der
Tragscheibe auf der Aufspannscheibe, dann zweckmäßig einen hälftigen Anteil oder
vorzugsweise einen kleineren Anteil übernehmen. Eine teilweise Zuweisung der axialen
Aufspannkraft noch zu den ersten Bajonettverschlußelementen kommt insbesondere
dann in Frage, wenn die Orte der axialen lokalen Aufspannung möglichst zahlreich
rings um die Achse angeordnet sein sollen, z.B. weil sich sonst die verbrauchbare
Tragscheibe mitsamt dem auf ihr aufgebrachten Schleifmittel verschieben kann.
Den Ansprüchen 2 und 10 liegt die Idee zugrunde, erhabene und gegebenenfalls
auch ihrer Art nach bruchgefährdete Bajonettverschlußelemente an der nicht verbrauchbaren
Aufspannscheibe auszubilden, welche zur Gewinnung stabiler Strukturen relativ
hohe Herstellungskosten rechtfertigt. Demzufolge wird auch gemäß Anspruch 14 die
Aufspannscheibe zweckmäßig integral aus Metall oder einem hochfesten Kunststoff
gefertigt. Im Grenzfall läßt sich dann die Tragscheibe ohne oder ganz ohne an
ihrer rückseitigen Stirnfläche hervorragende Bajonettverschlußelemente formen;
jedenfalls wird dadurch eine Stapelbarkeit der verbrauchbaren Schleifscheiben
begünstigt.
Die hintergreifenden Elemente der ersten Bajonettverschlußelemente
sind axial auf Zug beansprucht. Eine besonders einfache Gestalt ist die Pilzform
gemäß Anspruch 3, deren einfachste Formgebung durch einen zylindrischen Schaft
mit einer Kreisscheibe als Kopf sein kann. Dies läßt sich stabil an der nicht dem
Verschleiß unterliegenden Aufspannscheibe realisieren.
Derartige erste Bajonettverschlußelemente können besonders vorteilhaft
mit den frei von Erhebungen gestaltbaren ersten Bajonettverschlußelementen an der
Tragscheibe gemäß Anspruch 4 zusammenwirken. Dabei kann fakultativ im Sinne von
Anspruch 5 eine Einsetzführung mit ausgeformt sein, die jedoch im später beschriebenen
Ausführungsbeispiel nicht realisiert ist.
Man könnte auch in einer Weise, die im Ausführungsbeispiel auch nicht
realisiert ist, gemäß Anspruch 6 zwischen den zusammenwirkenden ersten Bajonettverschlußelementen
einen Endanschlag ausbilden, welcher die Endstellen definiert, wenn die Tragscheibe
relativ zur Aufspannscheibe in die Endstellung des Bajonetteingriffs gedreht wird.
Einfacher zu realisieren und daher auch bevorzugt ist jedoch die schon oben angesprochene
Verrastungsmöglichkeit gemäß Anspruch 7.
Die Verrastung nach Anspruch 7 fixiert die relative Winkelstellung
der Tragscheibe auf der Aufspannscheibe in der Endstellung des Bajonettverschlußeingriffs.
Zusätzlich sollte noch nach Anspruch 11 - mit den vorzugsweisen Weiterbildungen
nach den Ansprüchen 12 und 13 - eine Sicherung gegen relative Translationsverschiebungen
quer zur Achse von Tragscheibe und Aufspannscheibe realisiert sein.
Gemäß Anspruch 15 ist die verbrauchbare Tragscheibe mitsamt den an
ihr angeordneten Elementen der ersten und zweiten Bajonettverschlußelemente integral
aus einem Kunststoff, vorzugsweise als Spritzgußteil, gefertigt.
In einem solchen Fall kann man geringen Materialeinsatz mit hinreichend
hoher Stabilität der Tragscheibe erreichen, wenn diese skelettartig aus Stegen
aufgebaut ist, mit denen dann zweckmäßig auch die zugehörigen Elemente der ersten
und zweiten Bajonettverschlußelemente realisiert sind.
Es sind hier verschiedenerlei Realisierungsmöglichkeiten dieses Konzepts
denkbar. Die Ansprüche 17 bis 21 beschreiben dabei eine praxisgerechte bevorzugte
Möglichkeit.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1a, 1b und 1c Ansichten einer verbrauchbaren Tragscheibe einer im ganzen
verbrauchbaren Schleifscheibe, und zwar in Draufsicht auf die frontale Stirnseite,
in perspektivischer Ansicht schräg von oben und in Seitenansicht,
- Fig. 2a, 2b und 2c Ansichten einer mit der Welle einer Schleifmaschine dauerhaft
verbundenen oder verbindbaren und nicht zum Verbrauch vorgesehenen Aufspannscheibe,
und zwar in Draufsicht auf die Rückseite, in perspektivischer Ansicht schräg von
oben und in Seitenansicht, die mit der Tragscheibe gemäß den Fig. 1a, 1b und 1c
über einen Bajonettverschluß koppelbar ist, und
- Fig. 2d das Detail A in den Fig. 2a und 2b im Schnitt nach der Linie B-B in
Fig. 2a in einem vergrößerten Maßstab.
Die Fig. 1a bis 1c zeigen eine dauerbeständige Aufspannscheibe 1,
die integral aus Metall gefertigt ist. Zweckmäßig handelt es sich beispielsweise
um ein Druckgußteil, wobei als Material sich insbesondere Aluminium oder eine Aluminiumlegierung
anbietet. Alternativ kommt beispielsweise aber auch die Fertigung aus einem dauerbeständigen
Kunststoff, z.B. PPT oder PPS, in Frage, wobei in diesem Fall die Herstellung
als Spritzgußteil bevorzugt ist.
Der Hauptkörper der Aufspannscheibe 1 ist eine Ringscheibe 2, deren
Außenrand eine sich in Richtung zur nicht dargestellten Schleifmaschine verjüngende
Fase 3 aufweist. Rings um die frontale Stirnfläche 4 erstreckt sich im stetigen
Anschluß an die Fase 3 ein zylindrisch umlaufender Außenrand 5 mit einer in einer
gemeinsamen radialen Ebene liegenden ringförmigen planen Stützfläche 6. Radial
weiter innen als die ringförmige frontale Stützfläche 4 ist die Ringscheibe 2
in einem sich in Richtung zur Schleifmaschine verjüngenden konischen Anschlußstutzen
7 fortgesetzt, wobei auch der innere Anschlußbereich zwischen dem Anschlußstutzen
7 und der frontalen Stirnfläche 4 als Fase 8 ausgebildet ist. Das der Schleifmaschine
zugewandte Ende des Anschlußstutzens 7 ist durch eine Ringscheibe 9 abgeschlossen,
in der eine axiale kreisrunde Öffnung 10 für die Montage der Aufspannscheibe 1
auf der ebenfalls nicht dargestellten Welle der Schleifmaschine vorgesehen ist.
Über die frontale Stirnfläche 4 der Aufspannscheibe 1 sind in gleichmäßigen
Winkelabständen hintergreifende erste Bajonettverschlußelemente 11 verteilt. Ohne
Beschränkung der Allgemeinheit sind dabei vier solche Bajonettverschlußelemente
11 vorgesehen, von denen je eines jedem rechtwinkligen Winkelsegment zugeordnet
ist. Die Bajonettverschlußelemente 11 haben dabei etwa gleichen radialen Abstand
vom inneren und vom äußeren kreisförmigen Rand der frontalen Stirnfläche 4.
Die Bajonettverschlußelemente 11 sind pilzförmig mit einem Stamm
13, der die Form eines zylindrischen Stiftes hat, und einem Pilzkopf 14 geformt,
der als auskragender flacher Ringflansch ausgebildet ist. Alternativ kommen auch
andere nicht dargestellte Formgebungen des Stammes 13 und des Pilzkopfes 14 in
Frage.
Mit jeweils gleichen Winkelabständen und gleichartiger radialer Anordnung
sind rings um die Achse der frontalen Stirnfläche 4 zwischen den hintergreifenden
ersten Bajonettverschlußelementen 11 zweite Bajonettverschlußelemente 15 eingeschachtelt,
welche in der gleichen Richtung wie die ersten Bajonettverschlußelemente 11 von
der frontalen Stirnfläche 4 abstehen. Sie haben die Gestalt einer sich kreisbogenförmig
um die Achse der frontalen Stirnfläche 4 erstreckenden Auflauframpe, deren beiden
Endbereiche jeweils als Auflaufschräge 16 ausgebildet sind. Die Auflaufschrägen
16 erheben sich stetig aus der radialen Ebene der frontalen Stirnfläche 4 bis
in einen zentralen Scheitelbereich 17. Die beiden radial äußeren und radial inneren
Ränder der Auflauframpe sind jeweils als Durchbrüche 18 bzw. 19 ausgebildet.
Die Fig. 1a bis 1c zeigen eine verbrauchbare Tragscheibe 21 einer
im ganzen verbrauchbaren Schleifscheibe. In nicht dargestellter Weise ist Schleifmittel,
das sich beim Schleifen verbraucht, auf der dem Betrachter der Fig. 2a und 2b
abgewandten frontalen Stirnfläche aufgebracht. Die Tragscheibe 21 wird entsorgt,
soweit das Schleifmittel verbraucht ist. Es wird jede bekannte Art der Aufbringung
von Schleifmittel in Betracht gezogen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich,
werden die Fälle in Betracht gezogen, bei denen das Schleifmittel entweder als
zusammenhängende Scheibe oder in sich in Umfangsrichtung überlappenden Schleiflamellen
aufgebracht ist. Dabei können mannigfache Variationen im Material und im Aufbau
vorgesehen sein, z.B. ein- oder mehrschichtiger Aufbau, mit und ohne Armierungseinlage
usw. Die Tragscheibe 21 ist zweckmäßig mitsamt ihren nachfolgend beschriebenen
Bestandteilen integral aus einem Kunststoff gefertigt, vorzugsweise als Spritzgußteil.
Die Tragscheibe 21 zeigt einen skelettartigen Aufbau aus Stegen.
Ihr Hauptkörper weist dabei zwei konzentrische Ringstege 22 und 23 auf, die gegeneinander
durch nachfolgend noch näher betrachtete Zwischenstege versteift sind.
Eine Besonderheit besteht dabei darin, daß die Elemente der ersten
und zweiten Bajonettverschlußelemente, welche mit den Bajonettverschlußelementen
11 und 15 an der Aufspannscheibe 1 zusammenwirken, von der skelettartigen Stegstruktur
mit gebildet sind.
Zunächst sind die beiden Ringstege 22 und 23 durch über den Umfang
verteilte radiale Verbindungsstege 24 und 25 steif miteinander verbunden, wobei
Verbindungsstege 24 oder 25 gleicher Numerierung jeweils mit gleichen Winkelabständen
untereinander über den Umfang der Tragscheibe 21 verteilt sind. Die Verbindungsstege
25 sind dabei in der einen Winkelrichtung mit etwa einem Drittel und in der anderen
Winkelrichtung, in Fig. 2a im Uhrzeigersinn, mit etwa zwei Drittel des Winkelabstands
der Verbindungsstege 24 angeordnet. Die Anzahl der Verbindungsstege 24 ist dabei
gleich der Anzahl der ersten Bajonettverschlußelemente 12 an der Aufspannscheibe
1 und die Anzahl der Verbindungsstege 25 gleich der Anzahl der zweiten Bajonettverschlußelemente
15 an der Aufspannscheibe 1.
Im radialen Zwischenraum zwischen den Ringstegen 22 und 23 sind Ringstegabschnitte
26a und 26b eingeschachtelt, welche die radialen Verbindungsstege 24 und 25 kreuzen
und sich in Umfangsrichtung ergänzen.
Mit den radialen Verbindungsstegen 25 kreuzen sich die Ringstegabschnitte
26b, während sich die Ringstegabschnitte 26a mit den radialen Verbindungsstegen
24 kreuzen.
Beiderseits des Kreuzungsbereichs der radialen Verbindungsstege 25
mit den Ringstegabschnitten 26b sind letztere durch je einen Zusatzsteg 27 gegen
den radial inneren Ringsteg 22 der beiden konzentrischen Ringstege 22 und 23 abgestützt.
An der in Fig. 2a dargestellten Rückseite der Tragscheibe 21 sind
dabei erste und zweite Bajonettverschlußelemente, welche mit den ersten und zweiten
Bajonettverschlußelementen 11 und 15 der Aufspannscheibe 1 als Bajonettverschluß
zusammenwirken, wie folgt an der stegartigen Skelettstruktur der Tragscheibe 21
gebildet.
Die ersten Bajonettverschlußelemente 28 der Tragscheibe 21 sind dadurch
gebildet, daß die Ringstegabschnitte 26b eine hinterschnittene Nut 29 bilden, die
in der Darstellung von Fig. 2a entgegen dem Uhrzeigersinn offen und im Uhrzeigersinn
geschlossen ausgebildet ist. Am offenen Ende erfolgt dabei eine Abstützung des
radial innen liegenden Schenkels der hinterschnittenen Nut 29 durch einen radialen
Stegstummel 30 zwischen dem Ringstegabschnitt 26b und dem radial innen liegenden
Ringsteg 22.
Der Ringstegabschnitt 26b ist dann unter Bildung des radial innen
liegenden Schenkels der hinterschnittenen Nut 29 im Uhrzeigersinn fortgesetzt,
um anschließend unter Bildung des Abschlusses der hinterschnittenen Nut 29 U-förmig
gekrümmt nach außen zu verlaufen, wo entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn unter Bildung
des radial außen liegenden Schenkels der hinterschnittenen Nut 29 eine Rückwärtserstreckung
des Ringstegabschnitts 26b erfolgt. Dieser endet am offenen Ende der hinterschnittenen
Nut 29, wo der Ringstegabschnitt 26b über einen weiteren radialen Stegstummel 31
in den äußeren Ringsteg 22 übergeht.
Die Ergänzung der Ringstegabschnitte 26a und 26b in Umfangsrichtung
erfolgt dabei folgendermaßen:
- In Fig. 2a im Urzeigersinn schließen die Ringstegabschnitte 26a jeweils außen
an den Scheitel der U-förmigen Krümmung der Ringstegabschnitte 26a an, welche den
Abschluß der hinterschnittenen Nut 29 bildet. Das im Uhrzeigersinn andere Ende
des jeweiligen Ringstegabschnittes 26a setzt sich dann in den radial innen liegenden
Schenkel der nächsten hinterschnittenen Nut 29 fort, der wiederum von einem Ringstegabschnitt
26a gebildet ist.
Die Hinterschneidung der hinterschnittenen Nut 29 ist dadurch erzielt,
daß im inneren Bereich der hinterschnittenen Nut 29 deren Einführöffnung durch
einen flanschartigen Überhang 32 am hinteren Rand des Ringstegabschnitts 26b verengt
ist. Der Pilzkopf 14 der ersten Bajonettverschlußelemente 11 an der Aufspannscheibe
1 kann in der verriegelten Stellung des Bajonettverschlusses diesen Überhang untergreifen.
Die beiden Stegstummel 30 und 31 liegen auf dem gleichen Radius.
Außerdem sind etwa gleiche Winkelabstände der Folge von Stegstummeln 30, 31, radialen
Verbindungsstegen 24 und radialen Verbindungsstegen 25 in Umfangsrichtung vorgesehen.
Die zweiten Bajonettverschlußelemente 33 der Tragscheibe 21 sind
von dem jeweils hinteren Außenrand der Ringstegabschnitte 26a im Bereich A der
Fig. 2a und 2b gebildet, und zwar gemäß Fig. 2d dort und in Nachbarschaft davon,
wo eine Kreuzung mit den radialen Verbindungsstegen 25 erfolgt.
Bei diesen zweiten Bajonettverschlußelementen 33 bewirkt das Zusammenwirken
des freien Randes der Ringstegabschnitte 26a mit der Rampenform der zweiten Bajonettverschlußelemente
15 an der Aufspannscheibe 1 eine axiale Aufspannung der Tragscheibe 21 auf der
Aufspannscheibe 1. Die relative Winkelstellung dieser beiden Teile 1 und 21 in
der verriegelten Endstellung des Bajonettverschlusses erfolgt dabei nicht zwingend
durch Anschlag des Stammes 13 am geschlossenen Ende der hinterschnittenen Nut 29,
- obwohl eine solche Verriegelung durchaus als Alternative oder zusätzliche Maßnahme
zweckmäßig sein kann -, sondern dadurch, daß gemäß Fig. 2d der Ringstegabschnitt
26a unter Bildung einer Rastmulde 34 etwas zurückgesetzt ist. Bei Einrasten der
Auflauframpe an der Aufspannscheibe 1 in dieser Rastmulde 34 erfolgt die gewünschte
Verriegelung der relativen Winkelstellung von Aufspannscheibe 1 und Tragscheibe
21, während andererseits im wesentlichen die durch das Zusammenwirken von Auflauframpe
und Ringstegabschnitt 26a erzeugte axiale Aufspannkraft der Tragscheibe auf der
Aufspannscheibe überwiegend beibehalten wird.
Der radial innen liegende Ringsteg 22 begrenzt in der Tragscheibe
21 mindestens an deren Rückseite eine zentrale Öffnung, die sich im Anschlußstutzen
7 der Aufspannscheibe 1 fortsetzt.
Der radial außen liegende Ringsteg 23 trägt an seiner Frontseite
einen äußeren Ringflansch 35. Auf diesen kommt der Außenrand 5 der Aufspannscheibe
1 bei der Aufspannung zu liegen. Außerdem umgreift dabei der Außenrand 5 den äußeren
Ringsteg 23 so, daß eine sonst denkbare Translationsverschiebung der Tragscheibe
21 in bezug auf die Aufspannscheibe 1 quer zur Achsrichtung blockiert ist.
Am radialen Innenrand des Ringstegs 22 ist schließlich eine Fase
36 vorgesehen. Desgleichen ist die freie rückwärtige Kante des Ringstegs 23 mit
einer außen liegenden Fase 37 ausgebildet.
Nicht zeichnerisch dargestellte Varianten des oben beschriebenen
Bajonettverschlusses sind zweckmäßig folgende:
- Statt der Erstreckung der frontalen Stirnfläche 4 der Aufspannscheibe 1 in
seiner radialen Ebene kann auch eine von der Fase 8 aus zurückfliegende Erstreckung
vorgesehen sein, und zwar rotationssymmetrisch geradlinig oder gewölbt. Die rückseitige
Stirnfläche der Tragscheibe 21 ist dann dementsprechend komplementär zu formen.