Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wägestation zum Wiegen
und Sortieren von zu wiegenden Körpern, wobei die Körper nach oder während
des Wiegevorgangs weiterzufördern sind.
Aus der Wägetechnik ist es bekannt, innerhalb von Produktionsprozessen
die hergestellten Produkte bzw. Körper hinsichtlich ihres Gewichts zu überprüfen,
also zu wiegen. Dabei soll der Wiegevorgang einerseits von möglichst kurzer
Dauer sein, andererseits werden hohe Anforderungen an die Genauigkeit des Wiegeergebnisses
gestellt. Insbesondere im Bereich der Tabletten- bzw. Kapselproduktion wird mit
hohen Durchsatzraten produziert, wobei gleichzeitig hohe Anforderungen an die Genauigkeit
des Gewichts jeder einzelnen Tablette bzw. Kapsel (allgemein: "Körper") gestellt
werden.
Aus der DE 198 19 395 C1
ist eine Vorrichtung zum Wiegen von Hartgelatinekapseln bekannt, bei der mittels
einer Förderklinke und einem Flügelrad Kapseln einzeln einem Wiegebereich
zugeführt und daraus abgeführt werden. Der konstruktive Aufwand ist hier
sehr hoch und die Vorrichtung speziell für bestimmte Kapselformen ausgebildet.
Aus der DE 44 19 488 A1
ist eine weitere Vorrichtung zum Wiegen von Hartgelatinekapseln bekannt, wobei die
zu wiegenden Güter durch eine Übergabevorrichtung einem Wiegebereich zugeführt
und dort auf die gewogene Lagerplatte fallen gelassen werden. Ein Schwenkglied trennt
die Körper dafür von der Übergabevorrichtung ab. Auch hier ist der
konstruktive Aufwand recht hoch und die Führung bzw. Förderung der Kapseln
stark formabhängig.
Die DE 697 20 886 T1 beschreibt
ein Gewichtsmessgerät von Kapseln, welches u.a. einen Schiebetransfermechanismus,
einen Wiegemechanismus und einen Abgabemechanismus umfasst, und somit ebenfalls
aufwändig gestaltet und von der Form der Kapseln abhängig ist.
Die US 6,887,611 lehrt einen
Transportmechanismus für Kapseln, die einer Wiegevorrichtung zu- und von dort
abgeführt werden. Auch hier bestimmen die Kapseln die komplexe und streng formatgebundene
Konstruktion der Vorrichtung.
Die JP 3-282221 zeigt einen Wägemechanismus mit horizontal angeordneten
Fördertrommeln zum schwerkraftbestimmten Sortieren gewogener Güter.
Aus der EP 0501208 B1
ist schließlich eine Wiegevorrichtung bekannt, bei der ein Zuführungsmechanismus
die zu wiegenden Güter einer Wiegeposition gezielt zu- und von dort wieder
abführt.
Alle der vorgenannten Vorrichtungen sind konstruktiv aufwendig und
hinsichtlich ihrer Wiegedauer für die einzelnen Körper nicht zufriedenstellend
schnell.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Wägestation anzubieten,
mit der die zu wiegenden Körper sehr schnell gewogen und weiter gefördert
werden, wobei die Wägestation unabhängig vom Format der zu wiegenden Körper
verwendbar und darüber hinaus konstruktiv einfach gestaltet sein soll.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Wägestation nach Anspruch
1.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass für eine Wägestation
vorteilhaft ein Förderelement vorzusehen ist, welches für die Weiterförderung
eines gewogenen Körpers Verwendung findet. Dieses Förderelement ist um
eine Achse rotierbar und weist eine Anzahl von Segmentbereichen um die Achse herum
auf, so dass der zu wiegende Körper beim Wiegen in einem solchen Segmentbereich
auf einem Auflageelement zu liegen kommt. Das Auflageelement, welches auf einem
Lastaufnehmer ruht, überträgt dabei die Gewichtskraft des aufliegenden
und zu wiegenden Körpers in den Lastaufnehmer. Der Lastaufnehmer erfasst dabei
Gewichtskräfte in Richtung einer Lasteinleitungsrichtung, die üblicherweise
vertikal verläuft.
Erfindungsgemäß ist das Förderelement zur Weiterförderung
eines Körpers nach oder während des Wiegevorgangs ausgebildet, indem es
in einem Förderschritt um einen vorgebbaren Drehwinkel &agr; um seine Achse
rotierbar ist.. Dabei wird der Körper von dem Segmentbereich des Förderelements
so umfasst, dass dieses durch Rotation um seine Achse den Körper weiterbewegt.
Erfindungsgemäß ist die Achse des Förderelements unter
einem Winkel &bgr; < 90° zur Lasteinleitungsrichtung angeordnet. Daraus
ergibt sich der Vorteil, dass Förderkräfte, die beim Weitertransport des
Körpers durch das Förderelement auf diesen einwirken, nur zu einem Teil
oder gar nicht in Lasteinleitungsrichtung wirken. Dadurch wird der Lastaufnehmer
mit geringeren oder ohne Störgrößen beaufschlagt, die durch den Weitertransport
der Körper von der Auflagefläche weg entstehen können, da zumindest
ein Anteil dieser Förderkraft dann senkrecht zur Lasteinleitungsrichtung wirkt
und den Lastaufnehmer daher nicht beaufschlagt.
Weiterhin ist das Förderelement so ausgebildet, dass es den Körper
bei der Weiterförderung wahlweise in wenigstens zwei verschiedene Abführbereiche
fördern, d.h. sortieren kann. Ein erster Bereich kann dabei für die Aufnahme
von solchen Körpern gedacht sein, die ein bestimmtes Wiegekriterium
erfüllen, während ein weiterer Bereich für diejenigen Körper
vorgesehen sein kann, für die dies nicht gilt. Auf diese Weise lässt sich
vorteilhaft mit der Weiterförderung jedes gewogenen Körpers ein Sortieren
bzw. Aussortieren dahingehend vornehmen, dass das Förderelement nach vorgebbaren
Kriterien die Körper dem einen oder anderen Abführbereich zuführt.
In beiden Fällen erfolgt die Weiterförderung durch Rotation des Förderelements
um seine Achse. Eine derart kompakte Wägestation beinhaltet damit vorteilhaft
auf relativ engem Raum die Funktionen des Wiegens und des Aussortierens, ohne dass
letzterer Schritt in einem nachgeordneten Prozess durchzuführen wäre.
Nur diejenigen Körper verlassen die Wägestation in den ersten Abführbereich,
die bestimmte Gewichtskriterien erfüllen, während die anderen Körper
noch innerhalb der Wägestation davon aussortiert werden. Dies vereinfacht und
beschleunigt das Produktionsverfahren weiterhin Ein solcher Aufbau erlaubt das besonders
einfache, genaue und schnelle Wiegen von weitgehend beliebig geformten Körpern
sowie deren nachfolgende oder auch gleichzeitige Weiterförderung durch Rotation
des Förderelements. Weiterhin erfolgt die Förderung des gewogenen Körpers
durch das Förderelement nur zu einem Teil oder gar nicht in Richtung der Lasteinleitung,
so dass aus der Weiterförderung geringere oder gar keine Störkräfte
in diese Richtung auftreten können.
Wird der Winkel &bgr; = 0 gewählt, dann liegen Achse und Lasteinleitungsrichtung
parallel. In diesem Fall erfolgt die Weiterförderung ausschließlich durch
Kräfte, die senkrecht zur Lasteinleitungsrichtung verlaufen und somit gar nicht
auf den Lastaufnehmer einwirken. Dadurch ist das Messergebnis bestmöglich gegen
solche Störeinflüsse geschützt.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass jeweils ein Segmentbereich bei der Weiterförderung den Bereich des
Auflageelements, in dem der zu wiegende Körper aufliegt, überstreicht.
Das Förderelement bewegt sich also relativ zum Auflageelement und bewegt beim
Überstreichen des vorbeschriebenen Bereichs den darin angeordneten Körper
von dem Auflageelement fort. Dabei kann das Überstreichen berührungslos
gegenüber dem Auflageelement erfolgen. Das ist insbesondere dann sinnvoll,
wenn das Förderelement lösgelöst vom Auflageelement ausgebildet und
nicht vom Lastaufnehmer mitgewogen wird bzw. auf diesem ruht. In diesem Fall sollte
es keine Kräfte in Lasteinleitungsrichtung verursachen. Andernfalls (wenn Auflageelement
und Förderelement gemeinsam von dem Lastaufnehmer getragen werden) ist auch
die Verwendung von Mitnehmerbürsten o.ä. denkbar, die das Auflageelement
dann auch berühren können.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass die Segmentbereiche des Förderelements so um dessen Achse angeordnet
sind, dass nach einem erfolgten Förderschritt ein anderer, vorzugsweise ein
benachbarter Segmentbereich zur Weiterförderung des nächsten Körpers
bereitsteht. Das bedeutet, dass durch die Rotation des Förderelements der Sektor,
in dem der aktuell gewogene Körper angeordnet ist, um den Drehwinkel &agr;
um die Achse herumgeschwenkt wird, so dass ein anderer Segmentbereich nunmehr die
Aufnahme des nächsten zu wiegenden Körpers bildet. Die Weiterförderung
kann also vorteilhaft in einem quasi-kontinuierlichen Vorgang erfolgen, ohne dass
das Förderelement für die Förderung jedes einzelnen Körpers
eine Vor- und Zurückbewegung ausführen müsste. Allein die Drehung
des Förderelements um den Winkel &agr; bewirkt einerseits die Weiterförderung
des von diesem umfassten Körpers und andererseits die gleichzeitige Bereitstellung
eines neuen Segmentbereichs, ohne dass hierzu eine separate Bewegung erforderlich
wäre. Dies beschleunigt den Wiege- und Förderprozess erheblich.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht dazu vor, dass
die Segmentbereiche gleichmäßig um die Achse angeordnet sind und weiterhin
der Drehwinkel &agr; durch die Anzahl n aller Segmentbereiche definiert wird nach
der Formel:
&agr; = 360°/n
In diesem Fall entspricht der Drehwinkel demjenigen Winkel, den jeder
Segmentbereich relativ zur Achse des Förderelements definiert. Daraus folgt
weiterhin, dass nach erfolgter Weiterförderung eines Körpers ein unmittelbar
benachbarter Segmentbereich für die Aufnahme des nächsten zu wiegenden
Körpers bereitsteht. Dies verringert vorteilhaft den erforderlichen Drehwinkel
&agr; auf ein Minimum und spart damit Zeit.
Im einfachsten Fall sind nur zwei Segmentbereiche vorgesehen, die
einander zur Achse symmetrisch gegenüberliegen. Durch Rotation des Förderelements
um 180° wird dabei der jeweils andere Segmentbereich für die Aufnahme
des nächsten Körpers bereitgestellt. Die Erhöhung der Anzahl der
Segmentbereiche reduziert gemäß vorgenannter Formel den Drehwinkel &agr;,
so dass insbesondere drei, vier, fünf, sechs oder mehr symmetrisch zur Achse
A und in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilte Segmentbereiche vorgesehen
sein können. Je größer die Anzahl der Segmentbereiche, um so geringer
ist der Drehwinkel &agr; bzw. der Zeitaufwand für das gesamte Förderelement,
um einen gewogenen Körper weiterzufördern.
Eine besonders einfache Ausführungsform der Wägestation
führt die Weiterförderung in unterschiedliche Abführbereiche durch,
indem die Rotation des Förderelements in eine erste Richtung den Körper
in einen ersten Abführbereich fördert, während die Rotation des Förderelements
in die entgegengesetzte Richtung die Weiterförderung des Körpers in einen
anderen Abführbereich bewirkt. Allein durch Bestimmung der Rotationsrichtung
kann daher die Weiterförderung der Körper in wenigstens zwei unterschiedliche
Abführbereiche realisiert werden. Mit konstruktiv einfachen Mitteln ist damit
eine besonders zuverlässige und schnelle Sortierung der Körper möglich.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass bei getrennt vom Lastaufnehmer angeordnetem Förderelement dessen
Achse im Wesentlichen in bzw. parallel zur Lasteinleitungsrichtung ausgerichtet
ist. Eine solche "vertikale" Anordnung des Förderelements bzw. seiner Achse
verringert oder vermeidet Einflüsse auf den Lastaufnehmer, die aus seiner Rotation
hervorgerufen werden könnten. Dies betrifft zum einen die bereits beschriebenen
Förderkräfte, mit denen das Förderelement auf den Körper einwirkt,
und die dann vorteilhaft nur senkrecht zur Lasteinleitungsrichtung wirken. Zum anderen
können auch sonstige Kräfte radial zu dieser Achse das Messergebnis nicht
beeinflussen. Beispielsweise kann eine Unwucht an dem Förderelement nicht in
Lasteinleitungsrichtung wirken. Dadurch wird ein besonders sicheres Messergebnis
gewährleistet.
Alternativ zu der getrennten Ausführung von Auflageelement und
Förderelement bei im Wesentlichen vertikaler Achse bzw. Achse parallel zur
Lasteinleitungsrichtung ist auch eine Ausführungsform der Erfindung zu nennen,
bei der das Auflageelement einteilig mit dem Förderelement und gleichzeitig
um eine vertikale Achse angeordnet ausgebildet ist. Ein einfachstes Auflageelement
kann dabei in Form einer Scheibe ausgebildet sein, die durch senkrechte Trennwände
im Sinne eines aufgeteilten Kuchens in mehrere Segmentbereiche aufgeteilt wird.
Diese Segmentbereiche definieren dabei Kammern, welche in radialer Richtung nach
außen offen sind. Ein auf der Scheibe bzw. in der Kammer liegender Körper
kann nach dem Wiegevorgang weitergefördert und dabei auch sortiert werden,
indem die Scheibe um die Achse um den Winkel &agr; rotiert wird, wodurch der darin
befindliche Körper durch die Fliehkraft nach außen getrieben wird und
das Auflageelement bzw. Förderelement verlässt. Je nach Drehrichtung und/oder
Drehzahl kann der Körper dabei unterschiedlichen Abführbereichen zugeführt
bzw. von diesen aufgefangen werden.
Für die Anordnungen des Förderelements ist zusammenfassend
festzustellen, dass es separat oder einstückig mit dem Auflageelement ausgebildet
sein kann. Weiterhin kann es gemeinsam mit dem Auflageelement von dem Lastaufnehmer
getragen werden oder über eine separate, nicht mitgewogene Halterung vom Lastaufnehmer
„entkoppelt" angeordnet sein. Sofern beide Komponenten auf dem Lastaufnehmer
aufliegen, erleichtert dies die Konstruktion. Andererseits ist die zusätzliche
Masse des Förderelements und seines Antriebs beim Wiegevorgang mit zu berücksichtigen.
In jedem Fall ist ein „Freistellen" des zu wiegenden Körpers vorteilhaft
nicht nötig. Der Körper muss also zum Wiegen nicht in einem eigenen Verfahrensschritt
vom Förderelement entkoppelt werden, da eine solche Kopplung von vorneherein
vermieden oder unnötig wird. Entweder ruht das Förderelement ohnehin auch
auf dem Lastaufnehmer (dann ist eine Entkopplung nicht nötig), oder der Körper
liegt von vorneherein ausschließlich auf dem Auflageelement auf (und das Förderelement
beaufschlagt den Körper nur zum Weitertransportieren und idealerweise ohne
Kräfte in Lasteinleitungsrichtung).
Die getrennte oder gemeinsame Aufnahme von Förderelement und
Auflageelement auf dem Lastaufnehmer begünstigt die einfache Montage bzw. Demontage
der einzelnen oder gemeinsamen Komponenten und erleichtert die Reinigung der gesamten
Vorrichtung.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass das Auflageelement für die schnelle Einnahme einer Ruhelage des zu
wiegenden Körpers im Wesentlichen die Form eines sich nach unten verjüngenden
Trichtersegments aufweist. Der Körper, der zum Wiegen in einen solchen Trichter
eingebracht wird, gelangt dabei sehr schnell in den tiefsten Bereich des Trichters,
wo er durch die beengten Verhältnisse schnell zur Ruhe kommt. Der Einschwingvorgang
beim Wiegen wird dabei vorteilhaft verkürzt und gestattet insgesamt die Beschleunigung
des Produktionsprozesses.
Bei der vorgenannten Ausführungsform entspricht der Öffnungswinkel
des Trichtersegments im Wesentlichen dem Winkel, den ein Segmentbereich um die Achse
definiert. Das bedeutet, dass jedes Segment gemeinsam mit der Wandung des Trichters
einen Aufnahmebereich definiert, in dem der zu wiegende Körper sicher aufgenommen
wird. Durch Rotation des Förderelements um den Winkel &agr; wird der Segmentbereich
relativ zum Auflageelement weggeschwenkt, so dass ein neuer Segmentbereich mit der
Wandung des Trichtersegments die nächste Aufnahme für den nächsten
Körper bildet. Der Körper des vorherigen Segmentbereichs gelangt erfindungsgemäß
– je nach Rotationsrichtung – in einen vorgebbaren Abführbereich.
Durch diese Anpassung von Förderelement und Trichtersegment wird unter optimaler
Materialausnutzung und geringem Bauraum ein schneller Wiegevorgang begünstigt.
Das Förderelement kann nach einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung vorteilhaft als Schaufelrad, Flügelrad etc.
ausgebildet sein, welches mit Flügeln und dazwischen angeordneten Segmentbereichen
ausgestattet ist. In diesem Fall wird der gewogene Körper bei der Weiterförderung
bzw. Rotation des Flügelrads von einem der Flügel seitlich beaufschlagt
und von dem Auflageelement heruntergeschoben. Dies stellt eine konstruktiv besonders
einfache Ausführungsform des Förderelements dar. Die Anzahl der Segmente
ist über die Anzahl der Flügel definiert, die sich in radialer Richtung
von der Achse nach außen erstrecken.
Als besonders vorteilhaftes Merkmal der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Auflageelement zur Format-unabhängigen Aufnahme und Abgabe auch unterschiedlich
geformter Körper ausgebildet ist. Das Auflageelement, welches den zu wiegenden
Körper aufnimmt, ist also erfindungsgemäß nicht an bestimmte Körperformate
gebunden und kann insbesondere auch für unterschiedliche bzw. schnell wechselnde
Formate verwendet werden. Es ist insbesondere nicht erforderlich, bei einer Produktionsumstellung
von Tabletten auf unterschiedliche Größen besondere Vorrichtungen einzusetzen
oder Umbaumaßnahmen zu treffen, um die Wägestation verwenden zu können.
Unabhängig vom Format der zu wiegenden Körper ist das Auflageelement erfindungsgemäß
so ausgebildet, dass unterschiedlichste Formate gleichermaßen gewogen und transportiert
werden können, ohne dazu besondere Aufnahme- oder Führungsmittel vorzusehen.
Dies ergibt eine besondere Flexibilität für den Einsatz der Wägestation
und vermeidet Umrüstzeiten und -kosten.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, dass das Förderelement zur kontinuierlichen oder quasi-kontinuierlichen
Rotation in eine erste Richtung ausgebildet ist, wobei die Rotation in vorgebbaren
Fällen unterbrechbar und/oder umkehrbar ist. Dabei ist standardmäßig
vorgesehen, dass das Förderelement so lange die gewogenen Körper kontinuierlich
einem ersten Abführbereich zuführt, so lange nicht ein dem entgegenstehendes
Messergebnis ermittelt wurde. Das bedeutet, dass die Rotation des Förderelements
nicht periodisch auftreten muss. Vielmehr kann das Förderelement mit weitgehend
konstanter Drehzahl angetrieben werden, wobei die Körper zunächst alle
dem gleichen Abführbereich zugeführt werden. Ein Beschleunigen und Abbremsen
des Förderelements entfällt dabei vorteilhaft, dadurch wird weiterhin
Zeit eingespart. Nur für den Fall, in dem das Wägeergebnis die Weiterförderung
des gewogenen Körpers in einen anderen Abführbereich erfordert, soll das
Förderelement angehalten bzw. in umgekehrter Richtung angetrieben werden, um
diesen Körper getrennt weiterzufördern. Der Wiegevorgang erfolgt also
erfindungsgemäß gleichzeitig mit der Rotation des Förderelements.
Durch geeignete Zuführhilfen kann dabei der jeweilige Körper so dem Auflageelement
zugeführt werden, dass er gewogen wird, bevor eine Begrenzung des jeweiligen
Segmentbereichs (beispielsweise ein Flügel) die Weiterförderung des Körpers
übernimmt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Körper frei von
seitlichen oder sonstigen Kräften ausschließlich hinsichtlich seiner Gewichtskraft
gemessen wird, wodurch das Messergebnis eine besondere Genauigkeit erfährt.
Für den Antrieb des Förderelements kann erfindungsgemäß
insbesondere ein Schrittmotor oder ein Magnetantrieb vorgesehen sein. Ein einfacher
Drehmagnet ist hier ebenso denkbar wie ein Schrittmotor, dessen Schrittwinkel dem
Drehwinkel &agr; entsprechen kann. Grundsätzlich ist jedoch auch jeder andere
Antrieb geeignet, so lange er die vorbeschriebene Rotationsbewegung des Förderelements
bewirken kann.
Zur Erfassung des Drehwinkels &agr; ist nach einer vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung wenigstens ein Sensor vorgesehen. Dabei kann
es sich insbesondere um einen berührungslosen Sensor handeln, der mit einer
Segmentbegrenzung des Förderelements zusammenwirkt. Typischerweise ist dies
ein Flügel eines Förderelements, welches als Flügelrad ausgeführt
ist. Dieser Sensor erfasst dabei die Position des Flügels und damit die Drehposition
des Förderelements, so dass diese zur Steuerung der Drehbewegung im Weiteren
erfasst und genutzt werden kann.
Durch geschickte Anordnung der wenigstens zwei Abführbereiche
der Wägestation lässt sich eine vorteilhafte Anordnung von mehreren dieser
Wägestationen bilden. Dabei werden diese so benachbart zueinander angeordnet,
dass sie jeweils einen gemeinsamen Abführbereich der gleichen Art nutzen. Beispielsweise
könnte eine erste Wägestation einen Gut-Bereich zur Aufnahme von gewogenen
Körpern aufweisen, die ein bestimmtes Wiegekriterium erfüllen. Eine dazu
benachbarte Wägestation soll erfindungsgemäß den gleichen Gut-Bereich
verwenden, um die ihrerseits dafür ausgewählten Körper dort hineinzufördern.
Jede dieser Wägestationen weist auf der dem Gut-Bereich abgewandten Seite analog
einen Schlecht-Bereich auf, dem die anderen Körper zuzuführen sind. Diese
jeweiligen Schlecht-Bereiche werden erfindungsgemäß von unmittelbar dazu
benachbarten Wägestationen genutzt, so dass die Anordnung der Gut- bzw. Schlecht-Bereiche
symmetrisch zueinander erfolgt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand eines
Figurenbeispiels dargestellt. Die einzige 1 zeigt eine
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wägestation in schematischer Teilansicht.
Die Wägestation W umfasst einen Lastaufnehmer L, der zur Aufnahme
eines zu wiegenden Gewichts vorgesehen ist, wobei die vorgesehene Lasteinleitungsrichtung
U im dargestellten Beispiel vertikal nach unten gerichtet ist.
Auf dem Lastaufnehmer L ruht ein Auflageelement E, welches zur temporären
Aufnahme während des Wiegens eines Körpers K vorgesehen ist. Das Auflageelement
E hat dabei die Form eines Trichtersegments, welches an seinem oberen Rand von einer
im Wesentlichen vertikalen Wandung begrenzt ist. Ein zu wiegender Körper K
liegt auf dem Auflageelement E auf, so dass dessen Gewicht mitsamt dem des Auflageelements
E von dem Lastaufnehmer L aufgenommen wird. Die Aufnahme kann vorteilhaft völlig
unabhängig vom jeweiligen Format des Körpers erfolgen. Besondere Ausnehmungen
und Führungsmittel am Auflageelement sind nicht erforderlich.
Die zu wiegenden Körper K werden dem Auflageelement E über
eine nicht näher dargestellte Zufuhr zugeführt.
An dem trichterabschnittsförmigen Auflageelement E ist ein um
eine Achse A rotierbares Förderelement F angeordnet. Das Förderelement
F hat die Gestalt eines Flügelrads R mit drei Flügeln P. Die Flügel
P sind gleichmäßig um die Achse A beabstandet, so dass der zwischen den
Flügeln jeweils entstehende Segmentbereich S1, S2 und
S3 in etwa gleichgroß ausfällt. Die Achse A des Flügelrades
R ist parallel ausgerichtet zur Lasteinleitungsrichtung U des Lastaufnehmers L.
Der durch die Flügel P des Flügelrads R in jedem Segment
S1, S2 und S3 aufgespannte Öffnungswinkel
&agr; entspricht in etwa demjenigen Öffnungswinkel des Trichterelements,
welches als Auflageelement E dient. Jeweils zwei Flügel P des Flügelrads
R schließen zusammen mit dem Auflageelement E eine nach oben offene Kammer
ein, welche den jeweils zu wiegenden Körper K aufnimmt.
Die Flügel P des Flügelrads R überstreichen bei einer
Rotation um die Achse A den Auflagebereich des Auflageelements E, so dass ein darin
angeordneter Körper K durch die Flügel seitlich beaufschlagt und bewegt
wird. Dabei ist das Flügelrad R erfindungsgemäß sowohl in eine als
auch in die entgegengesetzte Drehrichtung um die Achse A rotierbar.
Seitlich unterhalb des trichtersegmentförmigen Auflageelements
E sind zwei Abführbereiche Bg und Bs angeordnet, die
voneinander durch einen Mittelsteg getrennt sind. Die beiden Abführbereiche
sind als Rutsche ausgebildet. Je nach Drehrichtung des Flügelrades R gelangt
ein in dem Auflageelement E bzw. dem jeweiligen Segmentbereich angeordneter Körper
K in den ersten Abführbereich Bg ("Gut-Teile") oder in den anderen
Abführbereich Bs ("Schlecht-Teile"). Allein durch Rotation des Flügelrads
R in die eine oder andere Drehrichtung lassen sich somit die gewogenen Körper
K zumindest diesen beiden Bereichen wahlweise zuführen. Über weitere,
in 1 nicht dargestellte Komponenten können die
Gut-Teile weiter verwendet bzw. die Schlecht-Teile aus dem Prozess abgeführt
werden.
Erfindungsgemäß ist das Flügelrad R mit seinen drei
Flügeln P so ausgebildet, dass bei Rotation um den Winkel &agr; einerseits
eine Weiterführung des jeweiligen Körpers in den einen oder anderen Abführbereich
geschieht, andererseits jedoch sofort wieder ein neuer Segmentbereich S zwischen
zwei Flügeln für die Aufnahme eines weiteren zu wiegenden Körpers
K bereitsteht. Insbesondere kann sogar noch während der Rotationsbewegung,
also solange ein Körper K dem einen oder anderen Abführbereich Bg
oder Bs zugeführt wird, ein weiterer zu wiegender Körper K
in den sich neu ergebenden nächsten Aufnahmebereich eingebracht werden, solange
aufgrund des bereits überstrichenen Drehwinkels und/oder der Form der Flügel
P und des Auflageelements E sichergestellt ist, dass der neue Körper nicht
unmittelbar ebenfalls in einen der beiden Abführbereiche hineingelangen kann,
ohne zuvor gewogen zu werden.
Diese Anordnung erlaubt in sehr einfacher Weise das schnelle Fördern
und Aussortieren von gewogenen Gütern K mit geringem mechanischen Aufwand.
Das Flügelrad R gemäß 1
ruht gemeinsam mit dem Auflageelement E auf dem Lastaufnehmer L, während die
Begrenzungen der beiden Abführbereiche Bg und Bs nicht
von diesem getragen werden.. Alternativ ist jedoch auch denkbar, die gesamte Anordnung
aus Auflageelement E, Förderelement F und Auflagebereich Bg bzw.
Bs vollständig durch den Lastaufnehmer L zu tragen, um so die Anordnung
konstruktiv zu vereinfachen.
Zur Erkennung der jeweiligen Stellung des Flügelrads R bzw. seiner
Flügel P ist wenigstens ein Sensor M vorgesehen, der die Stellung der Flügel
des Flügelrads berührungslos erfasst und für die Steuerung der Rotation
des Flügelrads in Signalform weiterleitet. Selbstverständlich lässt
sich die Drehposition des Flügelrads alternativ auch im Bereich des Antriebs
oder an sonstiger geeigneter Stelle erfassen.
Die Ausführung gemäß 1
erlaubt erfindungsgemäß die Verwendung von Förderelementen mit
mehr als drei Flügeln. Deren Anzahl ist allein von den sonstigen Förderbedingungen
abhängig.