| Dokumentenidentifikation |
DE102006000899A1 30.08.2007 |
| Titel |
System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung |
| Anmelder |
Miele & Cie. KG, 33332 Gütersloh, DE |
| Erfinder |
Baehr, Thomas, 59846 Sundern, DE; Hüster, Ingo, 59759 Arnsberg, DE; Ricke, Michael, 59757 Arnsberg, DE |
| DE-Anmeldedatum |
04.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006000899 |
| Offenlegungstag |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 15/20(2006.01)A, F, I, 20060104, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung (4), mit einem Gehäuse (6) und einer an dem Gehäuse (6) angeordneten Abluftleitung (12), und einem Träger (2) zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung (4), wobei die Abluftleitung (12) ein erstes Kupplungsglied (26) aufweist, das an einer Halterung (18) an dem Gehäuse (6) gehalten ist und bei der Überführung des Systems in die Montagelage an einem zweiten Kupplungsglied (34) eines in der Wand oder Decke (10) verlaufenden Abluftkanals (16) selbsttätig strömungsleitend angekuppelt wird und zumindest eines der beiden Kupplungsglieder (34) ein Mittel (39) aufweist, das die beiden Kupplungsglieder (26, 34) dabei selbsttätig zueinander ausrichtet. Um ein aus einer Dunstabzugsvorrichtung (4), mit einem Gehäuse (6) und einer an dem Gehäuse (6) angeordneten Abluftleitung (12), und einem Träger (2) zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugshaube (4) bestehendes System anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke (10) erleichtert ist, ist das zweite Kupplungsglied (34) an dem Träger (2) gehalten und sowohl das erste Kupplungsglied (26) relativ zu der Halterung (18) wie auch das zweite Kupplungsglied (34) relativ zu dem Träger (2) im Wesentlichen senkrecht zur Ankuppelrichtung beweglich gehalten.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung,
mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung,
und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
Ein derartiges System ist aus der DE
198 37 412 A1 bereits bekannt. Das bekannte System, besteht aus einer Dunstabzugshaube,
mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung,
und einem als Kasten ausgebildeten Träger zur Wandbefestigung der Dunstabzugshaube,
wobei die Abluftleitung ein als Abluftstutzen ausgebildetes erstes Kupplungsglied
aufweist, das an einer Halterung an dem Gehäuse gehalten ist und bei der Überführung
des Systems in die Montagelage an einem als Zentrierstutzen ausgebildeten zweiten
Kupplungsglied eines in der Wand verlaufenden Abluftkanals selbsttätig strömungsleitend
angekuppelt wird. Das zweite Kupplungsglied weist ein als korbartiger Zentrierkegel
ausgebildetes Mittel auf, das die beiden Kupplungsglieder dabei selbsttätig
zueinander ausrichtet.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem ein aus einer Dunstabzugsvorrichtung,
mit einem Gehäuse und einer an dem Gehäuse angeordneten Abluftleitung,
und einem Träger zur Wand- oder Deckenbefestigung der Dunstabzugsvorrichtung
bestehendes System anzugeben, dessen Montage an einer Wand oder Decke erleichtert
ist.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein System mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere
in der erleichterten Wand- oder Deckenmontage des Systems. Für den Monteur
ist es häufig problematisch, dass die erforderliche Ausrichtung des Trägers
an der Wand oder Decke sowie des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung oftmals
von der gewünschten Endlage der Dunstabzugsvorrichtung, beispielsweise über
einem Kochbereich eines Kochfeldes, abweicht. Das erfindungsgemäße System
schafft hier Abhilfe. Darüber hinaus ist durch die gleichzeitige Beweglichkeit
des ersten Kupplungsgliedes relativ zur Halterung und des zweiten Kupplungsgliedes
relativ zum Träger ein größerer Spielraum senkrecht zur Ankuppelrichtung
zum Ausgleich des Abstandes zwischen dem Durchstoßpunkt des Abluftkanals durch
die Wand oder Decke und dem gewünschten Befestigungsort der Dunstabzugsvorrichtung
an der Wand oder Decke ermöglicht.
Somit ist es möglich, dass im Vergleich zum Stand der Technik
bei gleichem Platzbedarf noch größere Toleranzen ausgeglichen werden können.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre
sieht vor, dass das erste oder das zweite Kupplungsglied ein als kegelartiges Führungsteil
ausgebildetes Mittel aufweist. Auf diese Weise ist das Mittel auf konstruktiv einfache
und robuste Weise verwirklicht. Ferner ist die Funktionssicherheit hierdurch erhöht.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Halterung
als eine Platte ausgebildet ist, die das Gehäuse in der Montagelage des Systems,
bis auf eine Öffnung für das erste Kupplungsglied, zur Wand oder Decke
hin im Wesentlichen verschließt. Auf diese Weise ist der ungewünschte
Zugriff auf das Innere des Gehäuses und damit auf elektrische oder sich bewegende
Bauteile wirksam verhindert.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass das erste Kupplungsglied in Ankuppelrichtung zueinander beabstandete,
flügelartige Haltelaschen aufweist, die in der Montagelage des Systems die
Platte übergreifen. Hierdurch ist das erste Kupplungsglied auf konstruktiv
einfache und robuste Weise an der Platte gehalten.
Grundsätzlich ist die vorgenannte Platte in den Dimensionen und
der Materialauswahl in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Eine vorteilhafte
Weiterbildung sieht vor, dass das erste Kupplungsglied in dem Kontaktbereich zu
dem zweiten Kupplungsglied und die Öffnung in der Platte kreisförmige
Querschnitte aufweisen und der Radius der Öffnung der Summe aus dem Radius
R des ersten Kupplungsglieds und einem Verschiebebereich VB entspricht, der sich
nach der Formel VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei K die kürzeste
Kantenlänge der Platte und A der Überlappungsbereich der flügelartigen
Haltelaschen mit der Platte ist und A etwa 5 mm beträgt. Hierdurch ist zum
einen eine sichere Halterung des ersten Kupplungsgliedes an dem Gehäuse bei
gleichzeitig weitgehender Ausgleichsmöglichkeit erreicht.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der beiden letztgenannten Ausführungsformen
sieht vor, dass der Träger als weitere Platte ausgebildet ist und in der Montagelage
des Systems zwischen dem Träger und der Wand oder Decke ein Zwischenraum gebildet
ist, in den das zweite Kupplungsglied mit flügelartigen Haltelaschen eingreift.
Auf diese Weise ist das zweite Kupplungsglied auf konstruktiv einfache und robuste
Weise an dem Träger gehalten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigt
1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen
Systems in der Endlage der Dunstabzugsvorrichtung,
2 das System aus 1 in der
Demontage- und der Montagelage, in teilweiser, perspektivischer Darstellung,
3 eine teilweise Vorderansicht des oberen Bereichs
des Gehäuses der Dunstabzugsvorrichtung in geschnittener Darstellung und
4 eine Untersicht des Gehäuses aus 3.
In 1 ist ein erfindungsgemäßes
System in dessen Montagelage gezeigt. Das System besteht aus einem als weitere Platte
ausgebildeten Träger 2 und einer Dunstabzugsvorrichtung
4, die ein als Kamingehäuse ausgebildetes Gehäuse 6
aufweist und mittels des Trägers 2 über einem Kochbereich
8 an der Decke 10 befestigt ist. Das System ist in 1
nach vorne offen dargestellt, so dass eine in dem Kamingehäuse 6 verlaufende
Abluftleitung 12 sichtbar ist. Die Abluftleitung 12 ist an einem
ebenfalls in dem Kamingehäuse 6 angeordneten Absauggebläse
14 und an einem in der Decke 10 befindlichen Abluftkanal
16 strömungsleitend angeschlossen.
In 2 ist die Dunstabzugsvorrichtung
4 und der Träger 2 losgelöst von der Decke
10 gezeigt, nämlich in 2a in der Demontagelage und
in der 2b in der Montagelage.
Wie aus 2 ersichtlich, ist die Dunstabzugsvorrichtung
4 mittels einer an dem Kamingehäuse 6 angeordneten Platte
18 in der Montagelage an dem als weitere Platte ausgebildeten Träger
2 gehalten. Hierzu sind in dem Träger 2 eingreifende Befestigungsschrauben
20 vorgesehen, die in der Montagelage des Systems in Befestigungsöffnungen
22 der Platte 18 eingreifen und die Platte 18 mit den
Schraubenköpfen in der Montagelage des Systems untergreifen. Die Platte
18 schließt das Kamingehäuse 6 bis auf eine zentral
angeordnete Öffnung 24 nach oben hin, in Richtung des Trägers
2 ab. In der Montagelage des Systems ist in der Öffnung
24 ein erstes Kupplungsglied 26 der Abluftleitung 12
angeordnet. Das erste Kupplungsglied 26 ist aus Kunststoff hergestellt
und weist einen zentralen rohrförmigen Abschnitt 28 auf, an dem sich
radial gegenüberliegende flügelartige Haltelaschen 30 angeformt
sind. Die jeweils auf einer Seite des rohrförmigen Abschnitts 28 liegenden
flügelartigen Haltelaschen 30 sind in Ankuppelrichtung zueinander
beabstandet angeordnet, so dass sie die Platte 18 in der Montagelage des
Systems beidseitig übergreifen. Die Ankuppelrichtung ist in 1
durch die strichpunktierte Linie symbolisiert, wobei die Ankuppelrichtung in der
Bildebene nach oben verläuft.
Der Träger 2 weist ebenfalls eine zentrale Öffnung
32 auf, in die in der Montagelage des Systems ein zweites Kupplungsglied
34 des Abluftkanals 16 eingreift, dessen Rest in 2
nicht dargestellt ist.
Wie aus 2b deutlich erkennbar, weist das aus Kunststoff
hergestellte zweite Kupplungsglied 34 ebenfalls einen zentralen rohrförmigen
Abschnitt 36 auf, an dem sternförmig radial nach außen verlaufende,
flügelartige Haltelaschen 38 angeformt sind. Ferner ist an dem rohrförmigen
Abschnitt 36 ein als kegelartiges Führungsteil ausgebildetes Mittel
39 angeformt, das die beiden Kupplungsglieder 26 und
34 bei der Überführung des Systems in die Montagelage auf nachfolgend
noch näher erläuterte Weise selbsttätig zueinander ausrichtet. Das
kegelartige Führungsteil 39 ist hier aus vier Streben gebildet, so
dass ein möglichst geringer Strömungswiderstand an der Übergangsstelle
von der Abluftleitung 12 in den Abluftkanal 16 induziert wird.
In der Montagelage des Systems ist der Träger 2 auf
dem Fachmann bekannte Weise an der Decke 10, beispielsweise mittels Schraubverbindungen,
befestigt. Auf der der Decke 10 zugewandten Seite des Trägers
2 sind Abstandhalter 40 angeformt, so dass sich der rohrförmige
Abschnitt 36 in der Montagelage des Systems größtenteils in einer
Öffnung der Decke 10 befindet, während die Haltelaschen
38 in einen durch die Abstandhalter 40 gebildeten Zwischenraum
zwischen dem Träger 2 und der Decke 10 eingreifen. Aufgrund
dieser Anordnung ist das zweite Kupplungsglied 34 in der Montagelage des
Systems parallel zur Ankuppelrichtung bis auf ein erforderliches Spiel festgelegt,
während es senkrecht zur Ankuppelrichtung in der Öffnung 32 beweglich
ist.
In den 3 und 4
ist der in der Montagelage des Systems obere Bereich des Kamingehäuses
6 zu sehen. Wie hier deutlich zu erkennen ist, übergreift das erste
Kupplungsglied 26 im Bereich der Öffnung 24 mit den an dem rohrförmigen
Abschnitt 28 angeformten flügelartigen Haltelaschen 30 beidseitig
die Platte 18, so dass es parallel zur Ankuppelrichtung bis auf ein erforderliches
Spiel festgelegt ist, während es senkrecht zur Ankuppelrichtung in der Öffnung
24 beweglich ist.
Bei dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Dimensionen
der Öffnung 24 der Platte 18 und der Querschnitt des ersten
Kupplungsgliedes 26 in dem rohrförmigen Abschnitt 28 derart
aufeinander abgestimmt, das zum einen in allen relativen Lagen des ersten Kupplungsgliedes
26 zu der als Platte ausgebildeten Halterung 18 das erste Kupplungsglied
26 mittels der flügelartigen Haltelaschen 30 sicher an der
Platte 18 gehalten ist. Zum anderen ist dadurch eine platzsparende Anordnung
ermöglicht. Hierzu ist der Verschiebebereich VB in Millimetern nach der Formel
VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei K die kürzeste Kantenlänge
der Platte 18, R der Radius des ersten Kupplungsgliedes 26 im
Kontaktbereich zu dem zweiten Kupplungsglied 34 und A der Überlappungsbereich
der flügelartigen Haltelaschen 30 mit der Platte 18 ist und
A etwa 5 mm beträgt.
Im nachfolgenden ist die Funktionsweise anhand der 1
bis 4 näher erläutert:
Die Dunstabzugsvorrichtung 4 soll wunschgemäß, wie in
1 dargestellt, mittig über dem Kochbereich
8 an der Decke 10 befestigt werden. Um nun unvermeidliche Abweichungen
zwischen der Längsachse des in der Decke 10 befindlichen Abluftkanals
16 und der in 1 als strichpunktierte Linie
symbolisierten Mittelachse des Kochbereichs 8 auszugleichen, schlägt
die Erfindung was folgt vor:
Zuerst wird das zweite Kupplungsglied 34 auf dem Fachmann bekannte Weise
mit dem Rest des Abluftkanals 16 strömungsleitend verbunden. Danach
wird die weitere Platte 2 derart an der Decke 10 befestigt, dass
das zweite Kupplungsglied 34, wie in 2 dargestellt,
durch die Öffnung 32 hindurchragt.
An dem Kamingehäuse 6 der Dunstabzugsvorrichtung
4 ist die Platte 18, wie in den 2
dargestellt, auf dem Fachmann bekannte Weise befestigt. In die Öffnung
24 der Platte 18 wird das erste Kupplungsglied 26, wie
aus den 2 bis 4 ersichtlich,
eingesetzt. Da das erste Kupplungsglied 26 und damit auch die flügelartigen
Haltelaschen 30 aus einem elastischen Kunststoff hergestellt ist, lassen
sich die Haltelaschen 30 hierfür leicht verformen und kehren danach
wieder in die in den Fig. gezeigte Normallage zurück.
Bei der Überführung des Systems in die Montagelage, nämlich
bei der Bewegung des Kamingehäuses 6 in Ankuppelrichtung auf den Träger
2 zu, richtet das kegelartige Führungsteil 39 die beiden
Kupplungsglieder 26 und 34 selbsttätig zueinander und passend
zu der gewünschten Endlage der Dunstabzugsvorrichtung 4, nämlich
mittig über dem Kochbereich 8, aus. Gleichzeitig wird das erste Kupplungsglied
26 und damit die Abluftleitung 12 selbsttätig an das zweite
Kupplungsglied 34 und damit den Abluftkanal 16 angekuppelt. Schließlich
befestigt der Monteur die Dunstabzugsvorrichtung 4 mittels der Befestigungsöffnungen
22 der Platte 18 und den Befestigungsschrauben 20 an
dem Träger 2. Auf diese Weise sind unvermeidbare Abweichungen in der
Lage des Abluftkanals 16 in der Decke 10 zu dessen für die
gewünschte Endlage der Dunstabzugsvorrichtung 4 erforderlichen Lage
wirksam ausgeglichen. Aufgrund der gleichzeitigen Beweglichkeit des ersten Kupplungsgliedes
26 relativ zu der Halterung 18 sowie des zweiten Kupplungsgliedes
34 relativ zu dem Träger 2 ist die Ausgleichsmöglichkeit
verbessert, so dass auch größere Abweichungen ausgeglichen werden können.
Die Erfindung ist nicht auf das obige Ausführungsbeispiel begrenzt.
Beispielsweise wäre es auch denkbar, das die Dunstabzugsvorrichtung an einer
Wand befestigt ist. Darüber hinaus kann das Mittel zur selbsttätigen Ausrichtung
der beiden Kupplungsglieder auch an dem ersten Kupplungsglied angeordnet sein. Ferner
sind die Befestigungstechniken und verwendeten Materialien in weiten geeigneten
Grenzen wählbar.
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| Anspruch[de] |
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System, bestehend aus einer Dunstabzugsvorrichtung (4), mit
einem Gehäuse (6) und einer an dem Gehäuse (6) angeordneten
Abluftleitung (12), und einem Träger (2) zur Wand- oder Deckenbefestigung
der Dunstabzugsvorrichtung (4), wobei die Abluftleitung (12) ein
erstes Kupplungsglied (26) aufweist, das an einer Halterung (18)
an dem Gehäuse (6) gehalten ist und bei der Überführung
des Systems in die Montagelage an einem zweiten Kupplungsglied (34) eines
in der Wand oder Decke (10) verlaufenden Abluftkanals (16) selbsttätig
strömungsleitend angekuppelt wird und zumindest eines der beiden Kupplungsglieder
(34) ein Mittel (39) aufweist, das die beiden Kupplungsglieder
(26, 34) dabei selbsttätig zueinander ausrichtet,
dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kupplungsglied (34) an dem
Träger (2) gehalten ist und sowohl das erste Kupplungsglied (26)
relativ zu der Halterung (18) wie auch das zweite Kupplungsglied (34)
relativ zu dem Träger (2) im Wesentlichen senkrecht zur Ankuppelrichtung
beweglich gehalten ist.
System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste oder
das zweite Kupplungsglied (34) ein als kegelartiges Führungsteil (39)
ausgebildetes Mittel aufweist.
System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung
als eine Platte (18) ausgebildet ist, die das Gehäuse (6)
in der Montagelage des Systems, bis auf eine Öffnung (24) für
das erste Kupplungsglied (26), zur Wand oder Decke (10) hin im
Wesentlichen verschließt.
System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungsglied
(26) in Ankuppelrichtung zueinander beabstandete, flügelartige Haltelaschen
(30) aufweist, die in der Montagelage des Systems die Platte (18)
übergreifen.
System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungsglied
(26) in dem Kontaktbereich zu dem zweiten Kupplungsglied (34) und
die Öffnung (24) in der Platte (18) kreisförmige Querschnitte
aufweisen und der Radius der Öffnung (24) der Summe aus dem Radius
R des ersten Kupplungsglieds (26) und einem Verschiebebereich VB entspricht,
der sich nach der Formel VB = (K – 2·R – A)/4 berechnet, wobei
K die kürzeste Kantenlänge der Platte (18) und A der Überlappungsbereich
der flügelartigen Haltelaschen (30) mit der Platte (18) ist
und A etwa 5 mm beträgt.
System nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger
als weitere Platte (2) ausgebildet ist und in der Montagelage des Systems
zwischen dem Träger (2) und der Wand oder Decke (10) ein
Zwischenraum gebildet ist, in den das zweite Kupplungsglied (34) mit flügelartigen
Haltelaschen (38) eingreift.
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