| Dokumentenidentifikation |
DE102006003413B3 30.08.2007 |
| Titel |
Gewebe mit einer durch eingelegte Schussfadenendabschnitte gebildeten Einlegekante und Verwendung desselben |
| Anmelder |
Lindauer Dornier GmbH, 88131 Lindau, DE |
| Erfinder |
Krumm, Valentin, 88138 Hergensweiler, DE |
| Vertreter |
Leske und Kollegen, 80337 München |
| DE-Anmeldedatum |
24.01.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006003413 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D03D 5/00(2006.01)A, F, I, 20070329, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D03D 1/00(2006.01)A, L, I, 20070329, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Erfindungsgemäß wird ein Gewebe mit einer durch eingelegte Schussfaden-Endabschnitte (31) gebildeten Einlegekante (29, 34) bereitgestellt. In die Einlegekante (29, 34) ist ein Feld mit alphanumerischen Zeichen, Logos oder zumindest einer Farbe, insbesondere als Werbeträger, so in das Gewebe eingewebt, dass die Enden (32) der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte (31) durch das Feld (37) abgedeckt sind. Zumindest die Schussfäden des Grundgewebes (33) und die Kettfäden (7) bis (20) des Feldes (37) sind so aufeinander abgestimmt, dass das Feld (37) optisch bzw. ästhetisch im Wesentlichen einer mit einem Endlosschussfaden erzeugten Gewebekante entspricht. Das erfindungsgemäße Gewebe wird an einer sichtbaren Stelle eines konfektionierten Kleidungsstückes verwendet.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Gewebe mit einer durch eingelegte Schussfaden-Endabschnitte
gebildeten Einlegekante sowie die Verwendung eines derartigen Gewebes.
Gewebe mit Namensleiste sind bekannt. Firmen, welche insbesondere
höherwertige Gewebe herstellen, weben eine Namensleiste in das Gewebe ein,
wobei die Namensleiste in einem gewissen Abstand zur Gewebekante nach innen in das
Grundgewebe hineingelegt ist, und beim späteren Verarbeiten, wie z.B. Konfektionieren
des Gewebes, wird die Namensleiste als Abfall entfernt bzw. weggeschnitten. Ein
wesentlicher Vorteil des Einwebens einer Namensleiste in das Gewebe bzw. den Stoff
besteht darin, dass die Herkunft des Stoffes nicht etwa durch aufgenähte oder
aufgeklebte bzw. aufgebügelte Namenszüge gefälscht werden kann. Ein
In-das-Gewebe-Hineinlegen einer derartigen Namensleiste hat jedoch den Nachteil,
dass relativ viel Abfall entsteht bei der Verarbeitung des Gewebes. Namensleisten
in Geweben können beispielsweise in herkömmlicher Weise durch eine Jacquard-Maschine,
insbesondere wenn eine hohe Qualität der Namensleiste durch eine relativ hohe
Anzahl von Kettfäden in der Namensleiste erzeugt werden soll, oder durch eine
Schaftmaschine, wenn eine geringere Qualität der Namensleiste in Folge einer
geringeren Anzahl von Kettfäden in der Namensleiste ausreichend ist, erzeugt
werden.
Des weiteren gibt es für Jeans, insbesondere im oberen Preissegment,
eine modische Entwicklung, den Stoff für derartige hochpreisliche Jeans auf
traditionellen Webstühlen herzustellen. Bei den traditionellen Webstühlen
wird der Schussfaden mittels eines sogenannten „Schiffchens" in das Webfach
eingebracht. Der Schussfaden wird dabei von einer Spule im Schiffchen abgezogen
und auf jeder Seite des Gewebes, nachdem das Schiffchen das Webfach vollständig
durchquert hat, an der Gewebekante umgelegt und in entgegengesetzter Richtung wieder
in das nächste Webfach eingebracht. Dadurch entsteht eine auf einer Schützen-Webmaschine
hergestellte Gewebekante, welche häufig auch als Webstuhlkante bezeichnet wird.
Bei dieser Gewebekante ist über die gesamte Breite des Gewebes ein und dieselbe
Schussfadendichte vorhanden. Bei einem derartigen Gewebe kann die Namensleiste mit
den genannten Jacquard-Maschinen oder Schaftmaschinen immer im Prinzip an jeder
Stelle des Gewebes eingewebt werden. Der Nachteil derartiger auf traditionellen
Webstühlen hergestellter Gewebe, insbesondere Jeansgewebe, besteht darin, dass
deren Produktivität auf Grund extrem niedriger Drehzahlen sehr niedrig ist.
Es wäre nun wünschenswert, eine derartige Namensleiste möglichst
dicht an die Gewebekante heranzubringen, damit insbesondere bei Jeans der Namenszug
des Herstellers oder des Designers oder andere Informationen in Form eines Logos,
&agr;-numerischer Zeichen oder auch Farben beim fertigen konfektionierten Produkt
beispielsweise im umgelegten Saum sichtbar ist bzw. sind.
Hochproduktive Webmaschinen arbeiten heutzutage als Greiferwebmaschinen
oder als Luftwebmaschinen. Bei Greiferwebmaschinen wird der Schussfaden mechanisch
mittels der Greifer in das Webfach eingebracht, wohingegen bei Luftwebmaschinen
der Schussfaden mittels eines Luftstrahles bzw. Luftimpulses in das Webfach eingetragen
wird. Im Folgenden werden nur derartige Gewebe betrachtet, welche eine sogenannte
Einlegekante aufweisen. Sowohl der mit Luftwebmaschinen pneumatisch eingebrachte
Schussfaden als auch der bei Greiferwebmaschinen mechanisch eingebrachte Schussfaden
werden für eine derartige Einlegekante, nachdem der Schussfaden das Webfach
komplett durchquert hat, an ihren jeweiligen Enden in Richtung des Schussfadens
teilweise wieder in das Webfach hinein zurückgeführt, so dass die sogenannte
Einlegekante entsteht. Die am Rand des Gewebes wieder eingelegten Schussfadenenden
führen dazu, dass im Bereich der Einlegetiefe der Schussfadenendabschnitte
eine doppelte Schussfadendichte im Vergleich mit dem übrigen Gewebe, dem sogenannten
Grundgewebe, vorhanden ist. Bei mechanisch eingebrachten Schussfäden ist die
Einlegetiefe der Schussfadenendabschnitte in der Regel relativ konstant, wobei ein
Schwanken der Einlegetiefe dennoch möglich ist, während die Einlegetiefe
bei Luftwebmaschinen in der Regel in einem gewissen Bereich streut. Bei Greiferwebmaschinen
werden üblicherweise Einlegetiefen von ca. 10 bis 12 mm erreicht bzw. erzeugt,
wohingegen bei Luftwebmaschinen die Einlegetiefe häufig im Bereich von ca.
15 bis 20 mm liegt.
Mit Greiferwebmaschinen sowie mit Luftwebmaschinen kann zwar eine
hohe Produktivität bei der Herstellung von Geweben auch hoher Qualität
erzeugt werden. Wenn jedoch Gewebe mit einer Einlegekante hergestellt werden, ist
es auf Grund der doppelten Schussfadendichte im Bereich der Einlegekante nicht ohne
weiteres möglich, dort auch noch bzw. überhaupt eine sogenannte Namensleiste
bzw. ein Feld mit &agr;-numerischen Zeichen, Logos oder mit zumindest einer Farbe
anzuordnen. Unter anderem bestehen Schwierigkeiten, eine derartige Namensleiste
beispielsweise als Werbeträger im Saum von konfektionierten Jeans anzuordnen,
unter anderem weil die eingelegten Schussfadenenden aus dem Gewebe herausstehen
und dies den hohen ästhetischen Anforderungen insbesondere von hochpreislicher
Konfektion nicht entspricht. Weitere Probleme können beispielsweise dadurch
auftreten, dass durch die doppelte Schussfadendichte im Bereich der Einlegekante
oder auch im Grundgewebe Wellungen auftreten, welche eine Namensleiste für
Werbeträger, bei denen hohe, auch ästhetische Anforderungen erforderlich
sind, ungeeignet machen. Darüber hinaus können Probleme dadurch entstehen,
dass das Grundgewebe einer thermischen Behandlung unterzogen wird und dabei gegebenenfalls
einer Schrumpfung unterliegt, wohingegen das für eine Namensleiste verwendete
Fadenmaterial davon abweichende Eigenschaften hat und eine möglicherweise im
Webvorgang noch nicht vorhandene Wellung oder Unregelmäßigkeit nach der
thermischen Behandlung des Gewebes in Erscheinung treten lässt.
Unabhängig von jeder Ausbildung als Namensleiste oder Werbeträger
sind im Stand der Technik schon verschiedene Vorschläge bekannt geworden, das
Aussehen von Einlegekanten bei Geweben mit abgelängten Schussfäden, deren
Endabschnitte wieder in das Webfach hinein zurückgeführt werden, zu verbessern.
Gemäß der DE 42 22 076 A1
wurde es besonders bei feinen Geweben als störend angesehen, dass die Enden
der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte im Gewebe für einen aufmerksamen
Betrachter erkennbar sind. Es wird dann ein „ausgefranstes" Erscheinungsbild
gerügt. Zur Abhilfe wird gemäß der DE
42 22 076 A1 vorgeschlagen, an der Einlegekante eine aus Kantenkettfäden
gebildete Webkante auszubilden, die so breit ist, dass sie die eingelegten Schussfaden-Endabschnitte
überdeckt, und mindestens im Bereich von deren Enden eine Bindung eines Kett-Schussrapportes
größer als zwei Kettfäden aufweist. In diesem Bereich sollen zudem
die mit einem Kett-Schussrapport von größer zwei bindenden Kettfäden
eine höhere Dichte als in den beidseitigen Nachbarbereichen des Gewebes aufweisen.
Als weitere Verbesserung wird unter anderem vorgeschlagen, dass dieser Bereich,
der die Enden der Schussfaden-Endabschnitte überdeckt, gegen das Grundgewebe
durch mindestens einen Dreherfaden abgeschlossen ist.
Dadurch, dass in einem Teilbereich der Einlegekante eine Bindung größeren
Rapportes als zwei in Kette und Schuss gewählt wird, werden gemäß
der DE 42 22 076 A1 flottierende
Fäden geschaffen. Diese sollen eine höhere Dichte erlauben und die Enden
der eingelegten Schussfaden Endabschnitte derart überdecken, dass sie für
den Beschauer unsichtbar werden. Zur Seite des Geweberandes hin soll die an der
Einlagekante ausgebildete Webkante zweibindig sein, wie es der Tradition entspricht.
Eine derartige Festlegung auf bestimmte Bindungsarten bedeutet eine nachteilige
Einengung, wenn Gesichtspunkte der Ausbildung als Namensleiste oder Werbeträger
im Vordergrund stehen.
Die CH 688 382 A5 betrifft
ein Verfahren zur Herstellung von Geweben der Tucharten Ghutra und Yashmagh für
uni sowie für gemusterte Araber-Kopftücher, wobei Greifer- und Projektil-Webmaschinen
zur Anwendung kommen. Diese Gewebe haben Einlegekanten, die dort als Lisièren
bezeichnet werden und zum Grundgewebe hin durch einen verhältnismäßig
schmalen Abschluss-Kettstreifen abgeschlossen sind. Nach dem Vorschlag der
CH 688 382 A5 werden die Enden der
eingelegten Schussfaden-Endabschnitte in den Abschluss-Kettstreifen eingebunden.
Der Abschluss-Kettstreifen weist dabei eine größere Kettfadendichte auf
als das Grundgewebe und der größte Breitenbereich der Einlegekante und
überdeckt die Enden der Schussfaden-Endabschnitte mit einer Köper- oder
Satin-Webbindung. Dadurch soll sich ein gerader, scharf abgegrenzter Webkanten-Abschluss
ergeben, so dass der optisch ausgefranst wirkende Übergang der normalen Einlegekante
zum Grundgewebe vermieden wird. Auch die Festlegung auf einen schmalen Abschluss-Kettstreifen
von bestimmter Bindungsart, der sich zudem im Abstand vom Geweberand befindet, bedeutet
eine Einengung für Zwecke der werbewirksamen Gestaltung.
Die CH 32 429 belegt den allgemein
bekannten Stand der Technik, wonach in den Rand eines Gewebes alphanumerische Zeichen
und/oder Logos eingewebt sein können, die Auskunft über den Hersteller
des Gewebes geben und als Werbeträger dienen können. In dem besonderen
Fall der CH 32 429 wird zusätzlich vorgeschlagen,
zwischen dem mit alphanumerischen Zeichen und/oder Logos versehenen Randbereich
und dem Grundgewebe einige Kettfäden wegzulassen, so dass der Randbereich ggf.
leicht von dem Grundgewebe abgetrennt werden kann.
Demgegenüber besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
bei einem Gewebe mit einer durch eingelegte Schussfaden-Endabschnitte gebildeten
Einlegekante diese in ihrer optischen Erscheinung weitgehend an das Aussehen einer
mit einem Endlos-Schussfaden erzeugten Gewebekante anzupassen und zugleich die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass werbewirksame und nicht entfernbare alphanumerische
Zeichen, Logos oder dergleichen an sichtbaren Stellen der Konfektionsware angebracht
werden.
Diese Aufgabe wird durch ein Gewebe mit der Gesamtheit der Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den jeweiligen
abhängigen Ansprüchen definiert.
Das Gewebe gemäß der Erfindung weist eine Einlegekante auf,
welche durch eingelegte Schussfaden-Endabschnitte gebildet ist. Die Einlegekante
wird dabei mechanisch mittels Greiferwebmaschinen oder pneumatisch mittels Luftwebmaschinen
erzeugt, wobei die Schussfäden länger als die zu webende Breite des Gewebes
sind und ihre Schussfaden-Endabschnitte am Rand des Gewebes umgelegt
und wieder in das Webfach eingelegt werden, so dass im Bereich der Einlegekante
die doppelte Schussfadendichte vorhanden ist. Erfindungsgemäß ist in die
Einlegekante ein Feld mit alphanumerischen Zeichen, mit Logos oder mit zumindest
einer Farbe eingewebt, wobei das Feld vorzugsweise als Werbeträger benutzbar
ist. Vorzugsweise weist das Gewebe an beiden Seiten in der Einlegekante ein derartiges
Feld auf. Der Teil des Gewebes, welcher zwischen den Einlegekanten mit dem erfindungsgemäßen
Feld vorhanden ist, wird als Grundgewebe bezeichnet. Das Feld ist nun erfindungsgemäß
so in die Einlegekante eingewebt, dass die Enden der eingelegten Schussfaden-Endabschnitte
durch das Feld abgedeckt sind. Die Breite des Feldes ist dabei so gewählt,
dass sie einerseits möglichst dicht an der unmittelbaren Kante des Gewebes
ist, dass andererseits je nach Einlegetiefe oder Streuung der Einlegetiefe der Schussfaden-Endabschnitte
die Breite so groß ist, dass die Enden im Feld abgedeckt und damit optisch
am Gewebe außen nicht sichtbar sind.
Unter „Feld" bzw. „Namensleiste" wird dabei der Bereich
aller Fäden verstanden, welche die Schussfadenabschnitte abdecken. Dies sind
insbesondere die unmittelbaren, die Breite des eigentlichen Feldes bzw. der eigentlichen
Felder bildenden Feld-Kettfäden sowie gegebenenfalls vorhandene, das eigentliche
Feld bzw. die eigentlichen Felder begrenzende Randkettfäden, welche vorzugsweise
leinwandbindig sind (siehe z.B. Fäden Nr. 7, 8 und
19, 20 in 1).
Gemäß der Erfindung sind zumindest die Schussfäden
des Grundgewebes, vorzugsweise sowohl Schussfäden als auch Kettfäden des
Grundgewebes, und die Kettfäden des Feldes so aufeinander abgestimmt, dass
das Feld optisch bzw. ästhetisch im Wesentlichen einer mit einem Endlosschussfaden
erzeugten Gewebekante entspricht.
Ein wesentlicher Vorteil eines derartigen erfindungsgemäßen
Gewebes mit einem Feld im Bereich der Einlegekante, das normalerweise nicht die
Qualität eines Feldes bei normaler, d.h. einfacher Schussfadendichte, erreicht,
besteht u.a. darin, dass einerseits das Feld bzw. die Namensleiste als Werbeträger
insbesondere für Konfektion verwendbar ist, und zwar in der Art, dass bei einer
Anordnung des Feldes in möglichst großer Nähe zur unmittelbaren Kante
des Gewebes die Namensleiste bzw. das Feld beim späteren Konfektionieren im
Saum angeordnet ist und der Saum z.B. bei hochgekrempelten Hosenbeinen von Jeans
dann einen sichtbaren Werbeträger bildet. Andererseits bestehen Vorteile darin,
dass eine eingewebte Einlegekante, welche bewusst beim Konfektionieren nicht entfernt
wird, eine deutlich höhere Fälschungssicherheit bietet, da das Feld eingewebt
ist und nicht aufgenäht oder aufgebügelt oder aufgeklebt ist. Dies spielt
insbesondere bei hochpreislicher Konfektion eine wesentliche Rolle.
Zumindest die Schussfäden des Grundgewebes und die Kettfäden
des Feldes sind dabei hinsichtlich Fadenzahl, Einlegetiefe, Material, Feinheit,
Qualität, Vorbehandlung etc. aufeinander abgestimmt. Das Aufeinander-Abstimmen
wird dabei so vorgenommen, dass ein Gewebe mit als Werbeträger dienender Einlegekante
erzeugbar ist, welches weder im Feld noch im Grundgewebe Wellungen aufweist, welches
hohen Qualitätsanforderungen entspricht und welches auch bei thermischer Behandlung
(Ausrüstung) des Gewebes zu keinen Veränderungen bzw. Inhomogenitäten
zwischen dem Feld bzw. der Namensleiste und dem Grundgewebe führen.
Das Feld bzw. die Namensleiste wird in an sich bekannter Art und Weise
mit einer Jacquard-Maschine oder mit einer Schaftmaschine hergestellt. Die Enden
der Schussfaden-Endabschnitte sind dabei mit dem Feld bindungstechnisch, indem beispielsweise
im unmittelbaren Bereich von deren Enden ein oder mehrere zusätzliche Feld-Kettfäden,
d.h. Randkettfäden, angeordnet werden, abgedeckt. Das bedeutet, dass die Enden
an der Oberfläche des Gewebes sowohl an dessen Oberseite als auch an dessen
Unterseite nicht sichtbar sind. Dadurch entsteht keine ästhetisch nachteilige
Beeinflussung des als Werbeträger genutzten Feldes. Die Anzahl und Anordnung
der Feld-Kettfäden wird dabei mittels Schaftmaschinen, Jacquard-Maschinen oder
Exzentermaschinen oder dergleichen gesteuert. Dadurch entsteht vorteilhafterweise
ein hochqualitativer Werbeträger vorzugsweise im unmittelbaren Randbereich
des Gewebes, d.h. im Bereich von dessen Einlegekante.
Es ist jedoch auch möglich, ein Feld bzw. eine Namensleiste zusätzlich
zum Bereich der Einlegekante auch entfernt davon im Grundgewebe anzuordnen. Da dort
nur die einfache Schussfadendichte (im Vergleich zur Einlegekante) vorhanden ist,
muss die Abstimmung zwischen den Feld-Kettfäden und den Fäden des Grundgewebes
anders gewählt bzw. bestimmt werden als im Bereich der Einlegekanten. Aber
auch für derartige, im Grundgewebe angeordnete Felder bzw. Namensleisten muss
die Abstimmung so vorgenommen werden, dass weder im Feld noch im Grundgewebe Wellungen
auftreten, und zwar auch hier während des gesamten Webprozesses eines abzuwebenden
Kettbaumes.
Damit das Feld in Bezug auf das Grundgewebe wellungsfrei ist, müssen
die Parameter zumindest der Schussfäden des Grundgewebes und der Kettfäden
des Feldes aufeinander abgestimmt werden, und zwar zumindest bezüglich ihrer
Qualität, Anzahl, Stärke, Bindungsart und ihres Materials, gegebenenfalls
auch ihrer Vorbehandlung oder späteren Ausrüstung. Die
jeweiligen Parameter werden dabei so gewählt, dass ein optisch sauberes und
klares Schriftbild, Logo oder Bild von &agr;-numerischen Zeichen oder Farben bzw.
Farbabschnitten erzeugt wird, welche den Anforderungen an einen Werbeträger
bei einem konfektionierten Gegenstand genügen. Der konfektionierte Gegenstand
kann dabei vorzugsweise ein Jeansprodukt, ein Bezug von einem Sitz in einem Kraftfahrzeug,
Flugzeug, einem Zugwagon etc. sein.
Vorzugsweise sind die Kettfäden des Feldes durch thermische und/oder
chemische Vorbehandlung an die Eigenschaften der Schussfäden bzw. auch der
Kettfäden des Gewebes angepasst. Darunter ist zu verstehen, dass in einem Fall,
bei welchem das Material des Grundgewebes bei einer thermischen Behandlung oder
einer chemischen Behandlung oder einer Kombination aus thermischer und chemischer
Behandlung beispielsweise nicht schrumpft, das Material der Kettfäden des Feldes
prinzipiell aber zur Schrumpfung neigt, das Material der Kettfäden des Feldes
einer thermischen und/oder einer chemischen Vorbehandlung unterzogen wird, die derart
ausgebildet ist, dass beim späteren Behandeln des gesamten Gewebes das Verhalten
des Materials des Feldes nicht mehr von dem Verhalten des Materials des Grundgewebes
abweicht, so dass Wellungen sowohl im Feld als auch im Grundgewebe auch nach einer
Behandlung des Gewebes ausgeschlossen werden können.
Vorzugsweise sind die Kettfäden des Feldes bezüglich ihrer
Spannung an die Eigenschaften der Schussfäden des Gewebes bzw. auch der Kettfäden
des Gewebes angepasst. Über die Einstellbarkeit der Spannung der Feld-Kettfäden
kann ebenfalls erreicht werden, dass deren Eigenschaften mit denen der Schussfäden
bzw. Schussfäden und Kettfäden des Grundgewebes in Einklang gebracht werden.
Je nachdem, ob die Einlegekante des Gewebes mechanisch mittels einer
Greiferwebmaschine oder pneumatisch mit einer Luftwebmaschine erzeugt worden ist,
wird die Breite des Feldes bzw. der Namensleiste in der Einlegekante derart ausgebildet,
dass das Feld die hinsichtlich der Einlegetiefe gegebenenfalls streuenden Enden
der Schussfaden-Endabschnitte komplett abdeckt. Durch das Abdecken der Enden der
Schussfaden-Endabschnitte im bzw. durch das Feld, und zwar sowohl auf der Oberseite
als auch auf der Unterseite des Gewebes, wird die Qualität des als Werbeträger
dienenden Feldes deutlich verbessert.
Vorzugsweise ist das Feld als durchgängiger Streifen in Form
einer Namensleiste, einer Logoleiste oder einer Farbleiste ausgebildet. Damit kann
über die gesamte Länge des Gewebes bzw. über den gesamten eingesetzten
Saum der Werbeträger angebracht werden. Es ist jedoch auch möglich, dass
das Feld abschnittsweise ausgebildet ist oder aus zumindest einem einzelnen Abschnitt
besteht. Der Abschnitt wird dabei vorzugsweise so angeordnet, dass bei einem späteren
Einsatz dieses Gewebes das Feld als Werbeträger wie z.B. bei Jeans im Saum
an einer Stelle angeordnet ist, welche z.B. durch Umschlagen des Hosenbeines sichtbar
wird.
Vorzugsweise weist das Feld in der Einlegekante eine Breite von 15
mm oder mehr, insbesondere größer 15 bis 50 mm, insbesondere größer
15 bis 20 mm auf. Das Feld ist dabei so dicht wie möglich an die unmittelbare
Kante des Gewebes gelegt, reicht jedoch in Richtung auf das Grundgewebe so weit
in dieses hinein, dass die Enden der Schussfaden-Endabschnitte, welche eingelegt
sind und die Einlegekante mit doppelter Schussfadendichte ausmachen, durch das Feld
abgedeckt sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das Feld als
doppellagiges Gewebe entweder auf der Oberseite oder auf der Unterseite des Grundgewebes
angeordnet und ist mittels Doppeltuchbindungen mit dem Grundgewebe verbunden. Dies
hat den Vorteil, dass sich das als Werbeträger dienende Feld optisch bzw. ästhetisch
aus der Oberfläche des Grundgewebes heraushebt.
Vorzugsweise ist im Gewebe noch ein weiteres Feld vorhanden, welches
von der Einlegekante beabstandet ist und ebenfalls als Werbeträger im Gewebe
selbst dienen kann. Zwar ist bei einem im Grundgewebe angeordneten Feld nur eine
einfache Schussfadendichte vorhanden (im Gegensatz zur doppelten Schussfadendichte
im Bereich der Einlegekante), die vorzugsweise für das Grundgewebe und das
Werbeträgerfeld verwenden Fadenmaterialien müssen jedoch ebenfalls hinsichtlich
ihrer Eigenschaften so aufeinander abgestimmt sein, dass sowohl das Grundgewebe
als auch das im Grundgewebe angeordnete Werbeträgerfeld als auch das Feld in
der Einlegekante wellungsfrei sind und auch nach einer gegebenenfalls vorzunehmenden
thermischen und/oder chemischen Behandlung des Gewebes bleiben, und zwar über
den gesamten Webprozess eines abzuwebenden Kettbaumes.
Das erfindungsgemäße Gewebe mit einem als Werbeträger
dienenden Feld im Bereich der Einlegekante lässt sich auf üblichen Webmaschinen
herstellen, die als Fachbildeorgane für die Kettfäden des zumindest einen
Feldes eine Jacquard- oder eine Schaftmaschine aufweisen. Dabei kann die Maschine
mehrbahnig oder einbahnig zur Herstellung von Gewebe ausgelegt sein. Jedes Feld
kann dabei mit einer separaten Jacquard-Maschine für jeweils andere Namenszüge,
Logos etc. hergestellt werden. Mehrere Namenszüge, Logos etc. können aber
auch an mehreren Stellen des Gewebes mit einer einzigen Jacquard-Maschine
hergestellt werden. Eine derartige Jacquardmaschine wird auch als Namensjacquardmaschine
bezeichnet. Für eine Webmaschine zur Herstellung des Gewebes in mehrbahniger
Weise werden wie üblich Außeneinleger und Mitteleinleger vorgesehen, wohingegen
bei der einbahnigen Herstellung eines erfindungsgemäßen Gewebes nur Außeneinleger
angeordnet sind. Um das als Werbeträger dienende, in der Einlegekante angeordnete
Feld hinsichtlich des für diese Kettfäden verwendeten Materials auf das
Material des Grundgewebes des Gewebes abzustimmen, werden die Kettfäden für
das Feld bzw. die Namensleiste von separat gebremsten Spulen mit einstellbarer Spannung
abgezogen oder sind auf einem Kettbaum mit einer solchen Spannung gebäumt,
dass die Eigenschaften der Kettfäden des Feldes mit denen des Grundgewebes
so abgestimmt sind, dass ein Feld bzw. eine Namensleiste ohne Wellungen im Gewebe
erzeugbar ist. Die Spannung wird dabei über den gesamten Webprozess konstant
gehalten, wobei auch eine Kompensation für die Durchmesserabnahme der Spulen
bzw. des Kettbaumes wie beispielsweise mittels einer Tastrolle oder elektronischer
Einrichtungen zur automatischen Durchmesserkompensation vorgesehen ist.
Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung wird das
erfindungsgemäße Gewebe mit einem in der Einlegekante dieses Gewebes angeordneten
Feld, welches alphanumerische Zeichen, Logos oder zumindest eine Farbe aufweist
und als Werbeträger dient, an einer sichtbaren Seite im Gewebe so angeordnet,
dass ein Gegenstand, bei dem das Gewebe verarbeitet ist, diesen Werbeträger
nach außen sichtbar zeigt, was insbesondere bei konfektionieren Kleidungsstücken
wie Jeans sowie Damen- und Herrenbekleidung anwendbar ist. Weitere Anwendungsfälle
sind beispielsweise Fahrzeugsitze, Vorhänge, Polstermöbel, textile Tapeten
usw.
Damit sind ein Gewebe und die Verwendung eines derartigen Gewebes
bereitgestellt, bei welchem Fälschungen ausgeschlossen bzw. stark eingeschränkt
werden können, da das Feld in das Gewebe eingewebt ist. Darüber hinaus
wird auf Grund einer relativ hohen Anzahl von Kettfäden für das Feld bzw.
die Namensleiste eine hohe optische Qualität eines derartigen Werbeträgers
erreicht. Da dieser Werbeträger außerdem in der Einlegekante angeordnet
ist, welche bisher bei der Konfektionierung Abfall darstellte, wird der Stoffabfall
beim Verarbeiten reduziert. Das Feld bzw. die Namensleiste sind so angeordnet, dass
optisch und ästhetisch höchsten Anforderungen genügt wird. Bei einem
mittleren hohen Standard für die Qualität bei einer derartigen Namensleiste
werden beispielsweise 75 Fäden pro cm einer Qualität von 135 Nm/3 eingesetzt,
wohingegen bei einem durchschnittlichen Jeansgewebe die Kettfadenzahl im Bereich
von 10 bis 12 liegt. Aber auch 100 Kettfäden pro cm für die Namensleiste
sind durchaus möglich und realisierbar, beispielsweise bei einer Qualität
der Kettfäden für das Feld in Acetat oder Polyester. Die Qualität
und die Anzahl der Kettfäden wird in Abstimmung mit dem Grundgewebe so vorgenommen,
dass sich das gesamte Gewebe mit den als Werbeträger dienenden Feldern nicht
wellt. Prinzipiell können für die Kettfäden des Feldes aber auch
Naturfasern, Baumwolle, Acetat oder Ähnliches eingesetzt werden.
Prinzipiell sollten/müssen die sogenannten Schriftzug-Kettfäden
eine ähnliche Qualität wie die des Grundgewebes haben bzw. müssen
die im Ausrüstungsprozess des fertigen Gewebes beispielsweise auftretenden
Schrumpfungen „mitmachen", und zwar obwohl die Namensleiste in der Regel
deutlich mehr Kettfäden aufweist als das Grundgewebe. In den Bereichen der
Namensleiste bzw. des Feldes, in welchen keine alphanumerischen Zeichen oder Logos
oder Farbflächen angeordnet sind, wird dieses Feld als Grundbindung abgebunden,
wodurch eine zusätzliche Stabilität der Leiste erzeugt wird.
Am häufigsten wird eine Abstimmung zwischen dem Kettfadenmaterial
für das Feld und das Fadenmaterial für das Grundgewebe hinsichtlich der
Schrumpfung vorzunehmen sein, welche gewöhnlich während des Veredlungsprozesses
auftritt.
Wenn in einem ersten Fall während des Veredlungsprozesses das
Grundmaterial nicht schrumpft, dann muss das Material der Kettfäden für
das Feld so ausgewählt sein, dass es während des Veredlungsprozesses des
gesamten Gewebes ebenfalls nicht schrumpft.
Wenn beispielsweise bei Jeans gemäß einem zweiten Fall das
Grundwebe während des Veredlungsprozesses um ca. 10% schrumpft, dann muss gewährleistet
sein, dass das Material der Feldkette bzw. Namensleistenkette ebenfalls um 10% schrumpft,
damit auch nach dem Veredlungsprozess weder Wellungen des als Werbeträger dienenden
Feldes noch des Grundgewebes auftreten.
Wenn gemäß einem dritten Fall das Material des Grundgewebes
im Veredlungsprozess nicht schrumpft, das eingesetzte Material für die Kettfäden
für das Feld jedoch bei einer Veredlung schrumpfen würde, so kann das
Kettfadenmaterial für das Feld einem Vorschrumpfungsprozess unterzogen werden,
so dass bei einer nachfolgenden thermischen Ausrüstung des Gewebes ein weiteres
Schrumpfen dieses Materials unterbleibt. Dadurch wird gewährleistet, dass auch
bei einem nicht schrumpfenden Gewebe nach dem Ausrüstungsprozess keine Wellungen
auftreten bzw. zurückbleiben. Der Nachteil der doppelten Schussfadendichte
des im Bereich der Einlegekante als Werbeträger vorgesehenen Feldes bzw. der
dafür vorgesehenen Namensleiste wird durch die Abstimmung
der Eigenschaften des Kettfadenmaterials des Feldes mit den Eigenschaften des Materials
des Grundgewebes in einen technischen wie auch optischen und ästhetischen Vorteil
umgewandelt. Diese Abstimmung kann auch über eine Anpassung der Kettfadenspannungen
derart erfolgen, dass auf Grund von Spannungsänderungen, welche kontrolliert
auf das jeweilige Material der Kettfäden ausgeübt werden, erreicht werden.
Das Feld bzw. die Namensleiste ist vorzugsweise auch zum Labeln von
Konfektion oder anderen, das erfindungsgemäße Gewebe einsetzenden Gegenständen
einsetzbar.
Die Erfindung wird nun nachfolgend detailliert an Hand der beigefügten
Zeichnungen für mehrere Ausführungsbeispiele beschrieben. In der Zeichnung
zeigen:
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Gewebes
mit einem erfindungsgemäßen Feld in der Einlegekante;
2 das Ausführungsbeispiel des Gewebes gemäß
1, jedoch schematisch in zweibahniger Herstellung;
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Gewebes mit einem Feld in der Einlegekante und zusätzlich einem Feld im Grundgewebe;
4 eine vergrößerte Darstellung des Namenszuges
im Feld der Einlegekante gemäß 3;
5a ein Beispiel eines Gewebes mit einem Feld in der Einlegekante
und mit einem eine eingewebte Tasche aufweisenden Feld im Grundgewebe;
5b eine Seitenansicht des Feldes mit Tasche aus 5a)
in prinzipieller Darstellung; und
6 eine Greiferwebmaschine in prinzipieller Darstellung
mit einer Jacquard-Maschine zur Herstellung eines Gewebes mit einem Feld als Werbeträger.
In 1 ist ein erfindungsgemäßes
Gewebe gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel dargestellt. Schematisch
sind zwei Seiten des Gewebes dargestellt, wobei das Gewebe an jeder Seite eine Einlegekante
29 bzw. 34 und dazwischen ein Grundgewebe 33 aufweist.
Die das Grundgewebe unterbrechende weiße Zickzack-Linie verdeutlicht lediglich,
dass der in 1 dargestellte rechte Teil des erfindungsgemäßen
Gewebes spiegelbildlich zu dem linken Teil ist. Vereinfachend wird daher lediglich
auf den linken Teil in 1 Bezug genommen. Die fortlaufenden
Bezugsziffern 1 bis 28 stellen schematisch die Kettfäden
im Bereich der Einlegekante 29 sowie eines Teils des Grundgewebes
33 dar. Die Kettfäden 1 bis 28 sind in
1 senkrecht dargestellt, wohingegen die Schussfäden
30 waagerecht dargestellt sind. Die Schussfäden 30 sind an
der Gewebekante mit Schussfaden-Endabschnitten 31 wieder zurück in
die Einlegekante 29 geführt und dort mit den jeweiligen Kettfäden
1 bis 20 eingewebt. Die Schussfadenenden 32 sind lediglich
bezüglich ihres jeweiligen noch sichtbaren Teils des Schussfaden-Endabschnittes
31 mit Bezugsziffer 32 gezeigt, wobei die unmittelbaren Enden
32 der Schussfaden-Endabschnitte 31 durch die Kettfäden
18, 19, 20 abgedeckt sind.
Gemäß dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind zwei Kettfäden 1, 2 in 1/1-Bindung,
d.h. Leinwandbindung angeordnet. Die 1/1-Bindung dieser Kettfäden
1, 2 am Rand des Gewebes garantieren am besten eine gerade Gewebekante.
Vorzugsweise sind dies zwei Kettfäden, es ist jedoch auch möglich, dass
4, 6, 8 oder mehr derartige Fäden vorgesehen sind.
Die Anzahl dieser Kettfäden am Rand des Gewebes hängt davon ab, an welcher
Stelle in der Einlegekante 29, 34 das Feld 37 angeordnet
sein soll. Hinsichtlich der Bindung ist es auch möglich, eine 2/1-, 3/1-, 4/1-Bindung
oder dergleichen vorzusehen, jedenfalls ist es erforderlich, dass bei jedem Schuss
eine Gegenbindung vorhanden ist. Bei den Bindungen 2/1-, 3/1- und 4/1 handelt es
sich um eine Grundbindung, wobei beispielsweise bei der Grundbindung 4/1 der Bindungsrapport
aus 5 Fäden besteht. Um eine gute Qualität der Gewebekante zu erreichen,
können die einzelnen Fäden eines Bindungsrapportes einzeln gebremst sein.
Prinzipiell ist es möglich, dass sich das erfindungsgemäße
Feld 37 in der Einlegekante 29, 34 unmittelbar an diese
leinwandbindigen Kettfäden anschließt. Gemäß dem in
1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind vier
Kettfäden 3, 4, 5, 6, deren Anzahl jedoch
frei wählbar ist, in einer symmetrischen Bindung vorgesehen. Die symmetrische
Bindung hat den Vorteil, dass eine entsprechende Stabilität für die Kante
erreicht wird, damit die Kante nicht „rollt". Bei diesen Kettfäden
3 bis 6 ist eine Gegenbindung bei jedem Schussfaden nicht zwingend
erforderlich.
Damit das Feld bzw. die Namensleiste nicht „verläuft"
ist minimal ein Rapport von je zwei Kettfäden, 7, 8 bzw.
19, 20 neben dem unmittelbaren Feld angeordnet. Diese Kettfäden
7, 8 bzw. 19, 20 begrenzen somit das unmittelbare
Feld bzw. die unmittelbare Namensleiste und sind wegen eines schönen, sauberen
Überganges leinwandbindig vorgesehen. Es ist jedoch auch möglich, eine
größere Gruppe von Grundbindungen vorzusehen, und auch ist es möglich,
den Übergang zwischen dem unmittelbaren Feld auf das Grundgewebe bzw. den Randbereich
des Gewebes in Form eines kleinen Satinstreifens vorzusehen. Gemäß
der Definition sind die Kettfäden 7, 8 bzw. 19,
20 Teil des Feldes bzw. der Namensleiste, sodass das Feld bzw. die Namensleiste
(37) aus den Kettfäden 7 bis 20 gebildet ist.
Das unmittelbare Feld wird durch die Kettfäden 9 bis
18 gebildet. Es sollte eine derartige Breite aufweisen, dass die Enden
32 der Schussfaden-Endabschnitte 31 abgedeckt sind. Entsprechend
der Definition ist es jedoch auch möglich, dass diese Schussfadenenden
32 auch durch die Kettfäden 19, 20 abdeckbar sind.
Die Kettfäden 7, 8 bzw. 19, 20 sind in
dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 leinwandbindig
dargestellt. Es ist jedoch auch möglich, sie als 2,2- oder Doppeltuchbindung
abzubinden.
In 2 sind zwei auf einer Webmaschine
nebeneinander gewebte erfindungsgemäße Gewebe dargestellt, sodass es sich
hierbei um eine mehrbahnige (im speziellen Ausführungsbeispiel gemäß
2 zweibahnige) Herstellung des erfindungsgemäßen
Gewebes handelt. Der Grundaufbau der einzelnen Gewebebahnen ist identisch zu dem
gemäß 1. Eine Gewebebahn 35 weist
zwei Einlegekanten 29.1, 34.1 auf. Eine zweite Gewebebahn
36 weist ebenfalls zwei Einlegekanten 29.2, 34.2 auf.
Da die Gewebebahnen 35, 36 nebeneinander auf einer Webmaschine
erzeugt werden, werden die Einlegekanten 29.1 und 34.2 mit ihren
jeweiligen Feldern bzw. Namensleisten durch sogenannte Außeneinleger hergestellt,
wohingegen die Einlegekante 34.1 der Gewebebahn 35 und die Einlegekante
29.2 der Gewebebahn 36 mit ihren jeweiligen Feldern bzw. Namensleisten
durch sogenannte Mitteleinleger erzeugt wird.
In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
schematisch dargestellt, bei welchem in einer vereinfacht dargestellten Einlegekante,
bei welcher die Kettfäden 1 bis 6 nicht dargestellt sind,
ein Feld 37 bzw. eine Namensleiste vorgesehen ist. Des weiteren ist bei
diesem Ausführungsbeispiel ein weiteres Feld 38 bzw. eine weitere
Namensleiste im Grundgewebe angeordnet. Sowohl im Feld 37 als auch im Feld
38 sind Namenszüge eingewebt. In 3 sind
diese Namenszüge besonders leicht erkennbar, wenn unter einem spitzen Winkel
seitlich auf die Figur geblickt wird. Beispielhaft ist im Feld 37 der Namenszug
„Dornier" eingewebt, wohingegen im Feld 38 die Bezeichnung „new
fashion" eingewebt ist. Da der prinzipielle Aufbau dieses Gewebes dem in
1 bzw. 2 dargestellten
entspricht, sind vereinfacht nur die wesentlichen Dinge in 3
bezeichnet.
4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt des
Schriftzuges 39 „Dornier" in dem Feld 37 gemäß
3. Auch hier kann der Schriftzug durch Blicken auf
die Zeichnung unter einem sehr spitzen Winkel leicht identifiziert werden.
5a), b) zeigt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Gewebes, bei welchem in einer Einlegekante 29 ein Feld 37 mit
einem Namenszug 39 angeordnet ist. Des weiteren ist innerhalb des Grundgewebes
33 ein weiteres Feld 38 mit einem Namenszug 39 eingewebt.
In 5a) ist das Gewebe in prinzipieller Darstellung in Draufsicht
gezeigt. In das Feld 38 ist eine Tasche 40 eingewebt, welche mittels
einer Doppeltuchbindung bzw. einer Schlauchbindung mit dem Gewebe des Feldes
38 webtechnisch verbunden ist. Dabei ist es möglich, die Tasche in
jeder Form auszubilden. Die Tasche ist vorgesehen, ein Schmuckstück oder ein
Sensor oder einen Schmuckstein aufzunehmen und kann bezüglich ihrer Form an
die Form des aufzunehmenden Gegenstandes angepasst und so eingewebt werden.
In 5b) ist in prinzipieller Darstellung eine Seitenansicht
nur des Feldes 38 gezeigt. Daraus ist erkennbar, dass die Tasche
40 auf der Oberseite des Feldes 38, welche auch den Namenszug
39 trägt, mittels der erwähnten Doppeltuchbindung oder einer
Schlauchbindung verwebt ist. An der Stelle der Tasche ist damit eine größere
Dicke des Gewebes vorhanden.
Prinzipiell ist es natürlich auch möglich, derartige Taschen
in dem Feld 37 in der Einlegekante in gewünschten Abständen vorzusehen.
Der Einfachheit halber ist eine derartige Tasche nur bei dem Feld 38 dargestellt.
6 zeigt in prinzipieller Darstellung eine Greiferwebmaschine,
bei welcher eine Jacquard-Maschine 41 zur Herstellung eines erfindungsgemäßen
Gewebes gemäß 1 mit in jeder Einlegekante
29, 34 angeordnetem Feld 37 dient. Die in 6
dargestellte Webmaschine weist eine einzige Jacquard-Maschine 41 mit entsprechenden
Harnischen 42 auf, wobei zur vereinfachenden Darstellung nur die äußersten
Harnische 42 dargestellt sind. Die Harnische sind über ein Chorbrett
43 Litzen mit einem entsprechenden Fadenauge 44 zugeführt,
so dass die Litzen zur Ausbildung eines Webfaches angehoben bzw. abgesenkt werden
können. Die Schussfäden werden mit einem Eintragsgreifer 45 innerhalb
des Webfaches im Bereich des Grundgewebes an einen Auszugsgreifer 46 übergeben
und aus dem Webfach ausgebracht. Das Schussfadenmaterial wird von einer Spule
47 über eine Fadenhinreichung 48 dem Eintragsgreifer
45 zugeführt. Die eingelegten Schussfaden-Endabschnitte werden mit
jeweiligen Einlegenadeln 49, 50 in das Gewebe eingelegt, so dass
eine Einlegekante entsteht, in welcher die jeweiligen Felder 37 eingewebt
sind. Der prinzipielle Aufbau des erfindungsgemäßen Gewebes wird im Zusammenhang
mit 1 beschrieben und wird daher in 6
nicht näher erläutert.
Der Aufbau der Webmaschine zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Gewebes ist prinzipiell identisch für eine Luftwebmaschine. Je nach Ausführung
kann jedoch für jedes Feld bzw. für jede Namensleiste eine separate Jacquard-Maschine
vorgesehen sein. Darüber hinaus ist es auch möglich, anstelle einer Jacquard-Maschine
41 eine Schaftmaschine oder eine entsprechende Anzahl von Schaftmaschinen
vorzusehen.
- 1–28
- Kettfäden
- 29, 34
- Einlegekanten
- 30
- Schussfaden
- 31
- Schussfaden-Endabschnitt
- 32
- Schussfaden-Ende
- 33
- Grundgewebe
- 35, 36
- Gewebebahn
- 37
- Feld/Namensleiste Einlegekante
- 38
- Feld/Namensleiste
- 39
- Namenszug/Buchstabenfolge
- 40
- Tasche
- 41
- Jacquard-Maschine
- 42
- Harnisch
- 43
- Chorbrett
- 44
- Litze/Fadenauge
- 45
- Eintragsgreifer
- 46
- Auszugsgreifer
- 47
- Spule
- 48
- Fadenhinreichung
- 49, 50
- Einlegenadeln
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| Anspruch[de] |
Gewebe mit einer durch eingelegte Schussfaden-Endabschnitte gebildeten
Einlegekante, das die folgenden Merkmale aufweist:
a) in die Einlegekante (29, 34) ist zumindest ein Feld (37)
mit alphanumerischen Zeichen, Logos oder zumindest einer Farbe, insbesondere als
Werbeträger, in das Gewebe eingewebt;
b) das Feld (37) ist derart eingewebt, dass die Enden (32) der
eingelegten Schussfaden-Endabschnitte (31) durch das Feld (37)
bindungstechnisch abgedeckt sind, die Enden (32) an der Oberfläche
des Gewebes weder an dessen Oberseite noch an dessen Unterseite sichtbar sind und
c) das Feld (37) optisch im Wesentlichen einer mit einem Endlos-Schussfaden
erzeugten Gewebekante entspricht.
Gewebe nach Anspruch 1, bei welchem die Enden (32) der Schussfaden-Endabschnitte
(31) dadurch bindungstechnisch abgedeckt sind, dass ein oder mehrere zusätzliche
Feld-Kettfäden, d.h. Rand-Kettfäden, im unmittelbaren Bereich der Enden
(32) angeordnet sind.
Gewebe nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem die die Enden (32)
der Schussfaden-Endabschnitte (31) abdeckenden Feld-Kettfäden sowie
ggs. vorhandene Rand-Kettfäden leinwandbindig sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem die Fäden
des Gewebes und die Kettfäden (7 bis 20) des Feldes (37)
zumindest bezüglich Ihrer Qualität, Anzahl, Stärke, Bindungsart und
Material derart aufeinander abgestimmt sind, dass das Grundgewebe (33)
und das Feld wellungsfrei sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die Kettfäden
(7 bis 20) des Feldes (37) durch thermische und/oder
chemische Vorbehandlung an die Eigenschaften der Fäden des Gewebes angepasst
sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem die Kettfäden
(7 bis 20) des Feldes (37) mit einstellbarer Spannung
an die Eigenschaften der Fäden des Gewebes angepasst sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem das Feld (37)
als durchgängiger Streifen ausgebildet ist.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem das Feld (37)
zumindest einen Abschnitt aufweist.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem das Feld (37)
so dicht wie möglich an den Rand des Gewebes gelegt ist, wobei sich lediglich
zwei bis sechs Kettfäden (1 bis 6) zwischen dem Rand des
Gewebes und dem Feld (37) befinden.
Gewebe nach Anspruch 9, bei welchem die zwischen dem Rand des Gewebes
und dem Feld (37) befindlichen Kettfäden (1 bis
6) in Leinwandbindung vorgesehen sind.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei welchem die mit dem
Feld (37) versehene Einlegekante (29, 34) eine Breite
von maximal 15 mm, insbesondere für Jeans, aufweist.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei welchem die mit dem
Feld (37) versehene Einlegekante (29, 34) eine Breite
von mehr als 15 mm, insbesondere größer 15 bis 50 mm, insbesondere von
größer 15 bis 20 mm, aufweist.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei welchem das Feld
(37) als doppellagiges Gewebe auf der Oberseite oder der Unterseite des
Grundgewebes (33) angeordnet und mittels Doppeltuchbindungen mit dem Grundgewebe
verbunden ist.
Gewebe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, welches zumindest ein
weiteres Feld (38) im Grundgewebe (33) von der Einlegekante (29,
34) beabstandet, aufweist.
Verwendung eines in der Einlegekante eines Gewebes angeordneten Feldes
mit alphanumerischen Zeichen, Logos oder mit zumindest einer Farbe als Werbeträger
an einer sichtbaren Seite eines das Gewebe gemäß einem der Ansprüche
1 bis 14 aufweisenden Gegenstandes, insbesondere konfektionierten Kleidungsstückes.
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